Read the book: «Werkstätten für behinderte Menschen»

Die Herausgeber

Prof. Dr. Heinrich Greving lehrt Allgemeine und Spezielle Heilpädagogik an der Katholischen Hochschule NRW in Münster.

Ulrich Scheibner war über zwei Jahrzehnte Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten.
Heinrich Greving Ulrich Scheibner (Hrsg.)
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-038496-5
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-038497-2
epub: ISBN 978-3-17-038498-9
mobi: ISBN 978-3-17-038499-6
Inhaltsverzeichnis
1 Abkürzungsverzeichnis
2 »Sozusagen aus dem Hinterhalt.«
3 Heinrich Greving, Bernhard Sackarendt, Ulrich Scheibner
4 1 Freiheit, die ich meine …
5 André Thiel
6 2 »Werkstätten« im Konflikt mit dem Grundgesetz
7 Hubert Hüppe
8 2.1 Ansichten über verfälschte Realitäten
9 2.2 Das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz: zaghaft inklusiv
10 2.3 Die politische Weichenstellung in Richtung »Sonderarbeitswelt«
11 2.4 Machtlose Gesetze: Absichtserklärungen statt Gestaltungskraft
12 2.5 Inklusion braucht couragiertes Handeln und neue Wege
13 2.6 Die »Werkstätten« im Konflikt mit dem Antidiskriminierungsgrundsatz
14 2.7 Berufliche Bildung im Räderwerk der Trägerinteressen
15 2.8 Besonderung – in den »Werkstätten« nichts Besonderes
16 2.9 Das Prinzip der Schimäre: die findige Destruktion
17 2.10 »Es muss anders werden, wenn es besser werden soll.«
18 2.11 Inklusion steht nicht im Grundgesetz
19 2.12 »Vergnügen an Veränderung«
20 3 »Im Anfang war das Wort«. Sprache, Macht und die »Werkstätten«
21 Heinrich Greving & Ulrich Scheibner
22 3.1 Der Claim »Werkstätten für behinderte Menschen«
23 3.2 »Werkstatt für behinderte Menschen« – ein Pseudonym
24 3.3 Sprache, Begriffe und Gewalt in der »Werkstätten«-Szene
25 3.4 Sprache im »Werkstätten«-System kann schaden
26 3.5 Sprache und Verschweigen im »Werkstätten«-System
27 3.6 Das »Werkstätten«-System und seine indizierten Begriffe
28 4 Vom Staat gewollt: »Werkstätten für behinderte Menschen«
29 Bernhard Sackarendt & Ulrich Scheibner
30 4.1 Das Staatsziel: leibliche, seelische und gesellschaftliche Tüchtigkeit
31 4.2 Eine separate, separierende Arbeitswelt wird geschaffen
32 4.3 Die politischen und wirtschaftlichen Vorteile einer Sonderarbeitswelt
33 4.4 »Werkstätten« – letzte Hoffnung oder Endstation?
34 4.5 Selbstbestimmung, Würde und Gerechtigkeit – nicht ohne Inklusion
35 5 Die Sonderwelt der »Werkstätten« und ihre Nutznießer
36 Bernhard Sackarendt & Ulrich Scheibner
37 5.1 Sonderwelt und »Normalwelt«
38 5.2 Die politischen Schöpfer der Sonderwelt »Werkstätten«
39 5.3 Die Vorteilsnehmer im »Werkstätten«-System
40 5.4 Wirtschaft, »Werkstätten« und das Trugbild der sozialen Gerechtigkeit
41 6 Die »Werkstätten«: Eigennutz oder Gemeinnutz?
42 Ulrich Scheibner & Bernhard Sackarendt
43 6.1 Intransparenz verdeckt Skandale und skandalöse Strukturen
44 6.2 Kommt erst das Fressen und dann die Moral?
45 6.3 Wer sind eigentlich die Eigentümer der »Werkstätten«?
46 6.4 »Werkstätten« als besondere Nutzbringerinnen
47 7 »Werkstätten« und die Beschäftigungspflicht in der sozialen Marktwirtschaft
48 Bernhard Sackarendt & Ulrich Scheibner
49 7.1 Beschäftigungspflicht: Recht und Gesetz sind beliebig
50 7.2 Politische Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschäftigungspflicht
51 7.3 Grundbedingungen für eine inklusive Beschäftigungspflicht
52 7.4 Der Weg aus den »Werkstätten« ist ein Weg der Befreiung
53 7.5 Beschäftigungspflicht in einer demokratischen sozialen Marktwirtschaft
54 7.6 Beschäftigungspflicht: demokratische Inklusionskonsequenz
55 8 Die »Werkstätten« – Alternativen in Europa
56 Franz Wolfmayr
57 8.1 Ein kurzer Blick auf die Situation in Europa
58 8.2 Bundesrepublik Deutschland: die sog. Inklusionsbetriebe
59 8.3 Belgien: die Maatwerk-Unternehmen
60 8.4 Niederlande: das Modell der Sociale Werkgelegenheid (WSW)
61 8.5 Irland: das Modell »Supported Employment«
62 8.6 Spanien: das Modell der Centros Especial de Empleo
63 8.7 Bundesrepublik Österreich: die »Chance B«
64 8.8 Das Vorbildliche in der EU: Teilhabe am Erwerbsleben
65 8.9 UNO-Menschenrechtsbeschlüsse: Verpflichtung für eine inklusive Politik in Europa
66 8.10 Europäische Sozialpolitik: die notwendige Säule sozialer Rechte
67 9 »Werkstätten« sind notwendig …
68 Rainer Knapp & Ulrich Scheibner
69 9.1 »It’s the economy, stupid!«
70 9.2 Falsches Menschenbild, falsche politische Entscheidungen
71 9.3 »Wir sind nicht die Caritas.«
72 9.4 Inklusion verträgt keinen Zynismus
73 9.5 Inklusion? »Das ist nicht unser Ding.«
74 9.6 »Die Botschaft hör ich wohl …«
75 9.7 »… allein mir fehlt der Glaube.«
76 9.8 »Eine Veränderung hält die Tür offen …«
77 9.9 »Ja, neue Ideen müssen sich ihren Platz im System erst zäh erstreiten.«
78 9.10 »Mut zum Neuen, Mut zu Veränderungen.«
79 10 »Keine ›Werkstatt‹ ist das Beste.«
80 Bernhard Sackarendt & Ulrich Scheibner
81 10.1 Solche »Werkstätten« können nicht gewollt sein
82 10.2 »Werkstatt«-Kritik ist lästig
83 10.3 Das Gesetz verlangt »geeignete Schritte« zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
84 10.4 Geeignete Wege zum allgemeinen Arbeitsmarkt
85 10.5 Schritt 1: Inklusionsorientierte Rechtsnormen im »Werkstätten«-Recht anpassen
86 10.6 Schritt 2: Inklusionsorientierte beschäftigungspolitische Rechtsnormen anpassen
87 10.7 Inklusion: Zur gelebten Demokratie gehört Wirtschaftsdemokratie
88 11 »Ein jegliches hat seine Zeit …« (Prediger 3.1)
89 Wilfried Windmöller
90 11.1 Geschichte: Mein Rückspiegel zur Erkenntnis der Gegenwart
91 11.2 Die Gefahr: »Werkstätten« als Sonderwelt
92 11.3 Die eigene Geschichte aufarbeiten und aus ihr lernen
93 11.4 Dauerhafte Solidität statt anhaltendes Wachstum Qualität statt Quantität
94 11.5 Die Menschen machen Geschichte: Sie gestalten die Gegenwart
95 11.6 Die neuen »Werkstätten«: passend zum Sozialstaat oder diskriminierend?
96 11.7 Demokratie braucht Empathie, Freiheit und Streitkultur
97 11.8 Persönliches: Ziele statt Vermächtnis
98 11.9 Meine Vorstellungen über die Zukunft unserer besonderen Arbeitsstätten
99 11.10 Mein ganz persönliches Schlusswort
100 Corona ist ein Symptom
101 Heinrich Greving, Ulrich Scheibner
102 Verzeichnisse
103 Literaturverzeichnis
104 Abbildungsverzeichnis und Tabellenverzeichnis
105 Autorenerzeichnis
106 Stichwortverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
| ABV | Anthropoi Bundesverband (Verband anthroposophischer Einrichtungen) |
| ADS | Antidiskriminierungsstelle des Bundes |
| AEMR | Allgemeine Erklärung der Menschenrechte |
| AG | Arbeitsgericht |
| AGG | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
| AO | Abgabenordnung (elementares Gesetz des dt. Steuerrechts) |
| ArbGG | Arbeitsgerichtsgesetz |
| AT | internationales Länderkürzel für die Republik Österreich |
| AÜG | Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) |
| AWO | Arbeiterwohlfahrt |
| BAG FW | Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege |
| BAG IF | Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen, Berlin / Bielefeld |
| BAG üS | Bundesarbeitsgemeinschaft überörtliche Träger der Sozialhilfe, Münster |
| BAG WfB | Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte e. V., Frankfurt a. M. Vereinsname seit Gründung bis 2001. |
| BAG WfbM | Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e. V., Frankfurt a. M. Vereinsname ab 2001 |
| BBiG | Berufsbildungsgesetz |
| BDGS | Bundesdatenschutzgesetzes |
| BetrVG | Betriebsverfassungsgesetz |
| BGB | Bürgerliches Gesetzbuch |
| BGBl | Bundesgesetzblatt |
| BGG | Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, sog. Behindertengleichstellungsgesetz |
| BMA | Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (bis 2002) |
| BMAS | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (ab 2005) |
| BMASK | (Österreichisches) Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Wien |
| BMBF | Bundesministerium für Bildung und Forschung |
| BMFT | Bundesministerium für Forschung und Technologie |
| BMWi | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| BRD | inoffizielle Abkürzung für Bundesrepublik Deutschland |
| BR-Drs | Bundesratsdrucksache |
| BSHG | Bundessozialhilfegesetz |
| BT-Drs | Bundestagsdrucksache |
| BTHG | Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, sog. Bundesteilhabegesetz |
| BetrVG | Betriebsverfassungsgesetz |
| BVLH | Bundesvereinigung Lebenshilfe |
| CDU | Christlich Demokratische Union Deutschlands |
| CRPD | Convention on the Rights of Persons with Disabilities, englischer Originaltitel der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Personen mit Beeinträchtigungen (UNO-Übereinkommen). |
| DE | internationales Länderkürzel für die Bundesrepublik Deutschland |
| ders | derselbe |
| DGB | Deutscher Gewerkschaftsbund |
| dies | dieselbe |
| CSU | Christlich-Soziale Union |
| DCV | Deutscher Caritasverband |
| DESTATIS | Statistisches Bundesamt |
| DGB | Deutscher Gewerkschaftsbund |
| DIJA | Online-Angebot von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. |
| DIMDI | Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information |
| DIMR | Deutsches Institut für Menschenrechte |
| DPG | Der Paritätische – Gesamtverband |
| D-UNESCO | Deutsche UNESCO-Kommission |
| DW | Diakonisches Werk |
| DWS | Die virtuelle Denkwerkstatt; frühere Abkürzung eines freiwilligen, losen Arbeitskreises von »Werkstatt«-Fachleuten |
| EASPD | European Association of Service Providers for Persons with Disabilities; deutsch: Europäischer Verband der Leistungserbringer für Menschen mit Beeinträchtigungen, Brüssel. Die EASPD vertritt über 11.000 Dienstleistungsanbieter in 33 europäischen Staaten. Auch die BAG WfbM gehört zu den Mitgliedern. |
| EESC | European Economic and Social Committee; auf Deutsch: EWSA, Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss. Er ist ein Organ der Europäischen Union, wurde bereits 1957 geschaffen. |
| EinglHV | Eingliederungshilfeverordnung zum § 47 BSHG |
| ESC | Europäische Sozialcharta |
| EStG | Einkommenssteuergesetz |
| EuGH | Europäischer Gerichtshof |
| EU-K | Europäische Kommission |
| EUROSTAT (ESTAT) | Statistische Amt der Europäischen Union |
| EUV | Vertrag über die Europäische Union, Fassung nach dem 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon, ABl. EG Nr. C 115, 9.5.2008, S. 13 |
| EWR | Erziehungswissenschaftliche Revue, Verlag Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn |
| FAB | Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung |
| FDP | Freie Demokraten (ehem. Freie Demokratische Partei) |
| GECES | Groupe d’experts de la Commission sur l’entrepreneuriat social, deutsch: Sachverständigengruppe der Kommission für soziales Unternehmertum |
| GewStG | Gewerbesteuergesetz |
| GFABPrV | Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung – Prüfungsverordnung |
| GG | Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland |
| G-UNÜRMB | Gesetz zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (kurz: Gesetz zum UNO-Übereinkommen) |
| HGB | Handelsgesetzbuch |
| IAO | Internationale Arbeitsorganisation, deutsch für ILO |
| ILO | International Labour Organisation |
| ICF | International Classification of Functioning, Disability and Health; deutsch: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO |
| IHK | Industrie- und Handelskammer |
| JArbSchG | Jugendarbeitsschutzgesetz, korrekt: Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend |
| KMU | Kleine und mittlere Unternehmen |
| KStG | Körperschaftsteuergesetz |
| LAG WfbM | Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen |
| LVR | Landschaftsverband Rheinland, als überörtlicher Sozialhilfeträger ist er der größte Leistungsträger für Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland |
| MBJS | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Brandenburg |
| MiLoG | Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) |
| NAP 1.0 / NAP 2.0 | Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention: NAP 1.0 von 2011, NAP 2.0 von 2016 |
| NGK | Niedersächsische Gegenwartskonferenz der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten Bremen und Niedersachsen, Göttingen 2010 |
| NGO | Non-governmental organization (deutsch: Nichtregierungsorganisation) |
| NPO | Non-Profit-Organisationen (hier sind u. a. die »Werkstätten« als steuerrechtlich privilegierte, nach den Steuergesetzen als gemeinnützig anerkannte Unternehmen gemeint) |
| NRO | Nichtregierungsorganisation (in Bundestags- und Regierungsdokumenten verwandte Abkürzung anstelle von NGO) |
| o. D. | ohne Datumsangabe |
| OECD | Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
| OEEC | Ausschuss für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit, Vorläufer der OECD |
| o. S. | ohne Seitenangabe |
| OLG | Oberlandesgericht |
| PlPrt | Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages |
| RT-Prt | Reichstagsprotoll (stenografische Berichte) |
| SchwbG | Schwerbehindertengesetz |
| SchwbWV | Schwerbehinderten-Werkstätten-Verordnung (ab 1980) |
| SGB | Sozialgesetzbuch |
| SGB | IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch |
| SPD | Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
| SWOT | engl. Abkürzung für Analysis of strengths, weakness, opportunities and threats; dt. Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse; Positionierungsanalyse gegenüber Wettbewerbern in Form eines Chancen-Risiken-Katalogs |
| SZ | Süddeutsche Zeitung |
| UdJ | Unwort des Jahres |
| UNAPEI | Abkürzung für die französische Vereinigung der Organisationen von Eltern, Menschen mit mentalen Beeinträchtigungen und ihren Freunden: Union nationale des associations de parents, de personnes handicapées mentales et de leurs amis |
| UN-BRK | falsche und diskriminierende Abkürzung für »UN-Behindertenrechtskonvention« als Abkürzung für das »Gesetz zum UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen« |
| UN-ERE | Erklärung über das Recht auf Entwicklung der Vereinten Nationen vom 04.12.1986 |
| UNO | United Nations Organization, deutsch: Organisation der Vereinten Nationen |
| UNÜRMB | zutreffendere Abkürzung für das »UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen«: UN = für UNO, ÜRMB = Übereinkommen für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen |
| URL | Uniform Ressource Locator, Bezeichnung für Netzwerkressourcen, Abkürzung für den Hinweis auf einen Internetlink |
| UStDV | Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung |
| UStG | Umsatzsteuergesetz |
| UWG | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb |
| VdK | Sozialverband VdK Deutschland, 1950 gegründet als »Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.« |
| VN | Vereinte Nationen (UNO) |
| VStG | Vermögenssteuergesetz |
| v.u.Z. | vor unserer Zeitrechnung, religionsneutral anstatt v.Chr. |
| WAZ | Westfälische Allgemeine Zeitung |
| WfB | Werkstatt für Behinderte (bis 2001) |
| WfbM | Werkstatt für behinderte Menschen (seit 2001) |
| WHO | World Health Organization; deutsch: Weltgesundheitsorganisation, Koordinationsbehörde der Vereinten Nationen für das internationale öffentliche Gesundheitswesen, Sitz: Genf |
| WMVO | Werkstätten-Mitwirkungsverordnung |
| WRD | Werkstatträte Deutschland, Vereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte, Berlin |
| WVO | Werkstättenverordnung (seit 2001) |
| ZB | Zeitschrift Behinderte im Beruf |
»Sozusagen aus dem Hinterhalt.«
Heinrich Greving, Bernhard Sackarendt, Ulrich Scheibner
Dieses Buch steht auf dem imaginären Index der unstatthaften Bücher. Es konnte allerdings von keiner Zensur verboten werden. Denn in den üblichen Vorverfahren erging es unserem Buch wie dem weltberühmten Werk des »Freien Herrn Knigge« von 1788 »Über den Umgang mit Menschen«: Ideologische und politische Gründe für ein Verbot gab es damals genug. Immerhin wandte sich Adolph (von) Knigge (1752–1796) entschieden gegen das herrschende Welt- und Menschenbild im Feudalismus, gegen die haltlose Vormacht des Adels, gegen Ungerechtigkeit und Unterwürfigkeit. An Vorwürfen gegen den Autor mangelte es nicht: Die Darstellungen wären einseitig, unausgewogen und leisteten der Insubordination Vorschub. Doch triftige Sachgründe für ein Verbot konnte die Zensur letztlich nicht finden. Das geschah 1820, zweihundert Jahre vor unserem Buch.
Bei unserem »Werkstätten«-Buch war es eher eine Art von Selbstzensur, die die Arbeit erschwerte: Zunächst stellte ein Autor aus dem Führungskreis der »Werkstatt«-Träger nach siebenjähriger Zusammenarbeit seine Mitarbeit am Buch ein. Eine so kritische Auseinandersetzung mit dem »Werkstätten«-System war seine Sache nicht. Dann zog sich ein früherer Ministerialangestellter ohne nähere inhaltliche Begründung zurück. Zwei ehemalige Lehrkräfte befürchteten Nachteile für ihre behinderten Angehörigen, falls sie als Fachleute in diesem Buch mit ihren Namen genannt würden. Darauf baten uns Vertreter der staatlichen Kostenträger und die meisten »Werkstatt«-Leitungen, die uns beraten hatten, auch nicht namentlich erwähnt zu werden. So bekam unser Vorhaben etwas Untergründiges und unser Dank für die hilfreiche Mitarbeit der Ausgeschiedenen den Charakter eines Nachrufes.
Die uns vorgetragenen Besorgnisse werfen ein Licht auf eine undemokratische Streitkultur im »Werkstätten«-System. Betriebsräte und »Werkstatt«-Räte bestätigen uns, dass »Werkstatt«-Leitungen enormen Druck durch ihre Verweigerungshaltung aufbauen können. Das haben wir selbst u. a. durch die Ablehnungen von Abdruckgenehmigungen thematisch zutreffender »Werkstatt«-Fotos erfahren müssen. Und das, obwohl alle bei den »Werkstatt«-Leitungen nachgefragten Fotos im Internet zu finden sind. Gern hätten wir z. B. das Foto aus der »Lebenshilfe-Werkstatt« Hamm wiedergegeben. Es zeigt das rückwärtige Bild von »Werkstatt«-Beschäftigten, die am Lebenshilfe-Fließband ihre stereotype und ermüdende Arbeit verrichten. Die vorgeschobene, schlecht konstruierte Absage des Geschäftsführers passt dazu: »Wir lehnen dies aber ab, da auf dem Foto einige Mitarbeitende eindeutig zu erkennen sind.« Von Millionen, die das Internet nutzen.
Abb. 1: Adolph Freiherr von Knigge, deutscher Schriftsteller und Aufklärer. Auf das »von« hat er seit 1789 verzichtet.
Wir empfehlen solchen – hoffentlich nicht repräsentativen – »Werkstatt«-Vertretern den kurzen Artikel von Dieter Rucht: »Demokratische Öffentlichkeit als kritische Öffentlichkeit «.1 Eine seiner Kernaussagen lautet:
»Neben allen ihren sonstigen Funktionen muss kritische Öffentlichkeit also Umstrittenes kritisch prüfen, d. h. Behauptungen über Sachverhalte nachgehen, Positionen und Vorschläge im Lichte von Argumenten und Gegenargumenten abwägen, Geltungsansprüche nach dem Maßstab ihrer Schutzwürdigkeit und Verallgemeinerbarkeit bestätigen oder aber zurückweisen« (Rucht 2011, 98).
Um dieses Buch einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen, wollten wir den Ladenpreis erschwinglich halten. Dafür hatten wir schon frühzeitig potentielle Spender und Sponsoren angesprochen. Die ersten 10.000 Euro sagte uns 2011 eine Landesarbeitsgemeinschaft der »Werkstätten« (LAG WfbM) zu. Allerdings nur gegen Gewinnbeteiligung. Doch kurz nach dem Vertragsabschluss mit dem Verlag nahm der LAG WfbM-Vorstand sein Zahlungsversprechen

Abb. 2: Unbekannter Künstler 1819/1820. Text auf der Schrifttafel in der Mitte: »Wichtige Frage welche in heutiger Sitzung bedacht wird: Wie lange möchte uns das Denken wohl noch erlaubt bleiben?« © Wilhelm Busch – Deutsches Museum für Karikatur und Zeichenkunst, Hannover.
wieder zurück. Unser Buchprojekt schien womöglich kein günstiger Werbeartikel zu sein. Schließlich brachte unsere Spendenkampagne doch einen Erfolg: Die Volkswagen AG stellte uns 5.000 Euro zur Verfügung, die der Geschäftsführer einer großen Trägerorganisation für uns einige Jahre bis zur Manuskripterarbeitung aufbewahrt hatte. Später übergab er unsere Buchspende an jene LAG WfbM. Wir hatten dann noch ein halbes Jahr darum ringen müssen, damit das Geld zu guter Letzt auch tatsächlich dem Verlag zur Verfügung gestellt wird. »Honi soit qui mal y pense« lässt sich so ins Deutsche übersetzen: »Ein Schuft, der Böses dabei denkt.«
Diese Hürden liegen inzwischen hinter uns. In der Courage, sie zu überwinden, ließen wir uns durch die Worte eines früheren Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der »Werkstätten« (BAG WfbM) bestärken: Günter Mosen (Jg. 1951) hatte einem aus dem BAG WfbM-Vorstand ausscheidenden Kollegen und dem damaligen Bundesgeschäftsführer mit auf den Weg gegeben, ihre kritische Haltung auch zukünftig öffentlich kundzutun:
»Dabei meine ich, Menschen am Ende oder nach dem aktiven Berufs- oder Verbandsleben sind in besonderer Weise ›theoriefähig‹. Theorie meint dabei: Sehen und sagen, wie es ist. Theoriefähigkeit ist dementsprechend die Fähigkeit, unbeeindruckt von irgendwelchen Illusionen zu sehen und zu sagen: So ist es« (Mosen 2007).
Sehen und sagen wie es ist. Das beherzigen wir mit unserem Blick auf die »Werkstätten«-Szene und beschreiben die Tatsachen in diesem Buch. In den Dankesworten des damaligen BAG WfbM-Vorsitzenden an die vor ihrer Pensionierung stehenden Leitungskräfte forderte Günter Mosen zu kritischen Aussagen auf:
»In dieser Lebensperiode des ›Zukunftsschwunds‹ gibt es keine Kompromisse, keinen Konformismus. Bis dahin erlaubt sich mancher ja nur das anzumerken und zu sagen, was die eigenen Vollendungen und das eigene Werk nicht gefährdet und die Handlungsfähigkeit nicht beeinträchtigt: was einem die Zukunft nicht allzu unangenehm macht, z .B. womit man nicht zu vielen Leuten (einschließlich unserer selbst) auf die Füße tritt. Der Blick auf die Wirklichkeit ist bis dahin darum leicht anfällig für Illusionen, denn er ist durch die Zukunft bestechlich. Diese Bestechlichkeit nimmt ab, wenn das Ende der Dienst- oder Amtszeit naht, weil immer weniger Zukunft bleibt. Darum kann man immer ungehemmter sagen, was ist: vor allem auch das, was einem nicht in den Kram passt« (ebd.).
Wir hätten uns sehr gewünscht, wenn sich die verzagten Fachleute, die uns in den vergangenen Jahren unterstützt haben, diese ermutigenden Worte des BAG WfbM-Vorsitzenden zu eigen gemacht hätten:
»Man braucht in dieser Periode nicht mehr den Wagemut der Jugend, um auch Unangenehmes zu sagen, weil nicht mehr genügend Zukunft bleibt, um wieder getreten werden zu können. Das kann man ausnutzen: Man kann ungehemmt schreiben und reden und dadurch zuweilen schamlos offen sein. Das radikalisiert den weisen Eméritus. Das ist quasi eine Traumsituation. […] Nutzen Sie die wunderbare Chance, sozusagen aus dem Hinterhalt der sogenannten passiven Phase und des Überlebens, sich zur Zukunft der Arbeit von Werkstätten und Verbänden im Spiel der Politik mit der Unbestechlichkeit Ihres Wortes zu äußern« (ebd.).
Diese Chance haben wir mit unserem Buch genutzt: Unbestechlich zu sagen, was ist und wie es werden muss. Zwei frühere Spitzenpolitiker wollten daher lieber nicht in einem Vorwort zum heutigen »Werkstätten«-System Stellung nehmen. Niemand setzt sich freiwillig ins Wespennest. Darum enthält dieses Buch keine relativierende Einleitung von Prominenten aus dem Politikbetrieb. Stattdessen hat uns der ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe (Jg. 1956), seine Erfahrungen und seine persönliche Bewertungen aufgeschrieben. Vor seinem Beitrag steht indes das Wort eines »Werkstatt«-Beschäftigten, der seit Jahren um das Selbstverständliche kämpft und dafür auch die Gerichte angerufen hatte: André Thiel (Jg. 1981) rang um sein Recht, als Arbeitnehmer anerkannt zu werden und den gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten. Er steht an erster Stelle der Autoren. Man merkt seiner Darstellung über die Wirklichkeit in seiner Sonderwelt an, wie seine Hoffnung auf grundlegende Veränderungen der inklusionswidrigen Realität schwindet. Dennoch ist er zum Widerstand gegen die alltäglichen Behinderungen bereit. Seine Reformvorschläge sind ganz besonders an die Abgeordneten seiner Partei im Deutschen Bundestag gerichtet. Seine Unermüdlichkeit ist vorbildlich, seine zunehmende Radikalisierung nachvollziehbar.
Auf andere Weise ein Vorbild war und ist uns der erste gewählte Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der »Werkstätten«, Wilfried Windmöller (Jg. 1938). Seine kritische, geschichtsbewusste Reflexion und seine Überlegungen zur Zukunft der »Werkstätten« haben wir als eine Art Schlussstein ans Ende unseres Buches gestellt. Seine Biografie, seine Leistungen und seine Erkenntnisse über Fehler im Ringen um die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen sind ein eigenes Buch wert. Die Worte eines seiner Nachfolger im Ehrenamt des BAG WfbM-Vorsitzenden scheinen wie auf ihn gemünzt:
»Die Unbekümmertheit, die Freiheit von Zwängen und Rücksichten, befördert noch einmal ein kreatives Interesse an Veränderungen – ganz anders als es uns das Bild eines unbeweglichen, nur auf den engen Umkreis des eigenen Erlebens konzentrierten Alters vermittelt. Die Lebensfreude jener Menschen, die ihre Lebensplanung noch einmal ganz neu in die Hand nehmen, vermag dies ebenso zu illustrieren wie das Alterswerk mancher Künstler, das einen radikalen Neuanfang in ihrer Biographie setzt« (Mosen ebd.).
Für unser Buch haben wir viel von früheren Beauftragten der Landesregierungen für die Belange behinderter Menschen gelernt, vornehmlich von Karl Finke (Jg. 1947), Niedersachsen, und Ottmar Miles-Paul (Jg. 1964), Rheinland-Pfalz: Aufrichtigkeit, Beharrlichkeit, Entschlossenheit und Geradlinigkeit. Ihnen muss der frühere Beauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, geradezu aus dem Herzen sprechen, wenn er die »Werkstätten« als Schimären charakterisiert (
Kap. 2). Wie alle Autoren dieses Buches tritt auch er im Alltag vorbehaltlos für die Inklusion behinderter Menschen ein. Jede Benachteiligung einer einzelnen Person, bei der er um Rat und Hilfe gebeten wird, fordert ihn heraus. Den Begriff »Einzelfallhilfe« hält er schon deshalb für falsch, weil es keine Einzelfälle sind, die an ihn herangetragen werden: »Die Missachtung elementarer Menschenrechte ist im ›Werkstätten‹-Bereich systembedingt.«
Zu den führenden »Werkstatt«-Experten in unserem Autorenkreis gehören Rainer Knapp (Jg. 1944), Herrenberg, ehem. Sindelfingen, und Franz Wolfmayr (Jg. 1953), Gleisdorf (Oststeiermark/Österreich). Der Baden-Württemberger Fachmann hat sein Menschenbild stets offen dargelegt und im Berufsleben konsequent vorgelebt. An seiner Kritik gegenüber Instanzen, die Menschen mit Beeinträchtigungen bevormunden, hat er nie Zweifel aufkommen lassen. Sein Standpunkt:
»Die Begleitung und Förderung behinderter Menschen ist ausschließlich darauf auszurichten, Fähigkeiten und Kompetenzen so zu unterstützen, dass eine selbständige Gestaltung der Lebensführung ermöglicht wird. Dies schließt Fremdbestimmung aus wirtschaftlichen oder Organisationsgründen ebenso aus wie unterschiedliche Wertvorstellungen, Anforderungen oder Erwartungen Dritter. In der Umsetzung bedeutet dies, dass eine stringente Ausrichtung an den Erwartungen und Bedürfnissen der behinderten Menschen Vorrang haben muss vor den Interessen und Organisationsbedürfnissen jeglicher Institution.«
Sein österreichischer Kollege Franz Wolfmayr kritisiert die scheinbar machtvollkommene und überhebliche Haltung deutscher Träger von Wohn- und »Werkstätten«.
»Da hieß es oft: Wir sind stark genug, wir brauchen keine Vergleiche mit anderen, wir sind hier diejenigen, die den Ton angeben. […] Die Organisationen vergleichen sich nicht mit dem internationalen Standard, und die politischen Systeme fangen damit langsam erst an, etwa mit Studienreisen« (Wolfmayr 2017).
Er gehört zu den wenigen Experten, die von sich sagen können, dass sie die verschiedenen Teilhabesysteme für behinderte Menschen mit besonderen Erschwernissen in ganz Europa kennen.
In den Medien Österreichs wird Franz Wolfmayr ebenso hohe Anerkennung gezollt wie bei den europäischen Leistungsanbietern für behinderte Menschen.