Ruanda

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Gerd Hankel

Ruanda

Leben und Neuaufbau nach dem Völkermord

Wie Geschichte gemacht und zur offiziellen Wahrheit wird


Dieses Buch wird gefördert von der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur.

© 2016 zu Klampen Verlag · Röse 21 · 31832 Springe

www.zuklampen.de

Lektorat: Clemens Wlokas

Satz: Germano Wallmann · Gronau · www.geisterwort.de

Umschlaggestaltung: Hildendesign · München · www.hildendesign.de

Umschlagmotive: © Gerd Hankel

E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH 2017

Fotos der Bildteile: © Gerd Hankel

ISBN 978-3-86674-487-5

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über ‹http://dnb.dnb.de› abrufbar.

Meiner Familie und

den Menschen in Ruanda

gewidmet.

Inhalt

Cover

Titel

Impressum

Widmung

Karten Ruandas und des Ostkongo

Zeittafel

Einleitung

Teil I Erste Eindrücke, ein kurzer Rückblick und beginnende Reflexionen über die Fragwürdigkeit von Begriffen (im Jahr 2002)

1. Der allgegenwärtige Völkermord und das normale Leben

1.1 Ferne Verbrechen und Formen des legitimen Umgangs damit

1.2 Die Wahrheit der Sieger, die Wahrheit der Besiegten und die Notwendigkeit einer Vereinbarkeit von beidem

2. Die Gacaca-Pilotverfahren und ihre Wahrnehmung in Ruanda

2.1 Zwischen Verheißung und Zumutung – Aspekte einer widersprüchlichen justiziellen Herausforderung

2.2 Völkermord, Massaker und andere Verbrechen – Begriffe und ihre Botschaften zur Benennung von Unrecht

Teil II Eine neue Verfassung, erstmalige Präsidentschafts- und Parlamentswahlen und die Herausbildung eines Narrativs (in den Jahren 2003 und 2004)

1. Ein Staat konstituiert sich unter schwierigen Bedingungen, aber nach vorgefasstem Plan

1.1 Das Selbstverständnis der neuen ruandischen Politik und die Frage nach seiner Berechtigung

1.2 Der Unterschied zwischen geschriebenem Recht und praktischer Politik oder der Verweis auf die afrikanische Form der Demokratie

2. Zehn Jahre danach – Erinnerung an den Völkermord und Aufbau eines neuen Feindbildes

2.1 Individuelles Leid und dessen öffentliche Anerkennung – über Inhalt und Grenzen von Betroffenheit und Gedenken

2.2 Schlimmste Verbrechen, viele Täter, eine Schutzmacht: von Abgründen in dieser und jener Richtung

Teil III Die Zeit der Konsolidierung (in den Jahren 2005–2007)

1. Die Gesellschaft bekommt Helden

2. Gacaca beginnt im ganzen Land. Die Hoffnungen der Täter und die Befürchtungen der Opfer

Exkurs Was 1994 in Ruanda Täter zu Tätern machte und die Frage nach der Besonderheit der ausgeübten Gewalt

3. Die neue Politik nach außen. Vom Nutzen mächtiger Freunde

Exkurs Was den Völkermord in Ruanda vom Holocaust unterscheidet

4. Die neue Politik nach innen. Effizienz, Effizienz, Effizienz

Teil IV Ein selbstbewusster Staat in Afrika (die Jahre 2008–2010)

1. Siege (und Scheinsiege) in der Politik

Exkurs Entwicklungspolitik in Ruanda – zwischen Anbiederung, Verständnis und Kritik

2. Siege (und Scheinsiege) im Recht – vom zweifelhaften Erfolg rechtsoffensiver Maßnahmen

3. Siege (und Scheinsiege) im Krieg – das überraschende Bündnis mit dem Kongo und dessen Folgen

Teil V Die langen Schatten der Vergangenheit und die fortdauernde Vereitelung ihrer Aufhellung (die Jahre 2011 und 2012)

1. Gacaca – Ende und Ergebnis eines ambivalenten Unternehmens

2. Arusha – vom zweifelhaften Sinn einer gezügelten internationalen Strafjustiz

3. Die Gefährlichkeit oppositioneller Tätigkeiten innerhalb und außerhalb Ruandas

4. Die Lüge als politisches Prinzip? – Der Fall der Bewegung M 23 und seine grundsätzliche Bedeutung

Abschließende Bemerkungen, einschließlich eines Rückblicks auf die Jahre 2013 bis 2015 und einer Annäherung an die Frage: Wie viel Unrecht verträgt der Fortschritt?

Anhang

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Weitere Bücher

Fußnoten


Karte von Ruanda (bis 2006)

Hinweis: Die auf der Karte als Präfekturgrenzen bezeichneten gestrichelten Linien sind nach der 2006 erfolgten administrativen Neuordnung des Landes die Provinzgrenzen. Die als ganz im Süden liegend angegebene Stadt Nyanza liegt tatsächlich zirka 30 Kilometer nördlich von Butare. Zudem sind einige Städte umbenannt worden, so z. B. Gisenyi in Rubavu, Ruhengeri in Musanze, Byumba in Gikumbi, Gitarama in Muhanga, Cyangugu in Rusizi oder Butare in Huye. Häufig werden jedoch die alten und neuen Städtenamen nebeneinander verwendet.



© Heidrun Simm, 2012

(beide Karten)

Zeittafel


ab dem 11. Jahrhundert Auf dem Gebiet des heutigen Ruanda bilden sich kleinere Herrschaftsverbände heraus, die als Königreiche bezeichnet werden können.
14.–17. Jahrhundert Die Vorherrschaft des Reichs Nyiginya entsteht, an dessen Spitze ein König (Mwami) steht. Dieser ist Tutsi.
19. Jahrhundert Die Gegensätze in der Bevölkerung verschärfen sich, nur mit Mühe kann der Mwami seine Macht behaupten.
1884/85 Auf der Berliner Kongo-Konferenz werden die bis dahin kaum bekannten Königreiche Ruanda und Urundi (heute: Burundi) dem deutschen Kaiserreich zugeordnet.
1894 Oberleutnant Gustav Adolf Graf von Götzen durchquert mit einer Expedition Afrika von Ost nach West und hält sich dabei vom 2. Mai bis 26. Juni als erster Europäer in Ruanda auf.
1898 Beginn dauerhafter deutscher Präsenz in Ruanda.
1900 Die Afrika-Missionare »Weiße Väter« gründen die erste katholische Missionsstation in Ruanda.
1908 Der kaiserliche Resident, Arzt, Ethnologe und Schriftsteller Richard Kandt richtet die Residentur Ruanda in Kigali ein.
1916 Mit dem Einmarsch belgischer und britischer Truppen in Ruanda endet faktisch die deutsche Kolonialherrschaft über Ruanda-Urundi.
1923 Ruanda-Urundi wird als Mandatsgebiet des Völkerbunds belgischer Verwaltung unterstellt.
1933 Nach einer Volkszählung erhalten die Ruander Ausweise, in denen die ethnische Zugehörigkeit Hutu, Tutsi oder Twa vermerkt ist.
1946 Ruanda-Urundi werden der UN-Treuhand unterstellt, als Verwaltungsmacht wird Belgien bestellt.
1946 Das katholische Christentum wird in Ruanda Staatsreligion.
1957 Veröffentlichung des Hutu-Manifests, in dem sich Vertreter der Hutu-Mehrheit gegen die Unterdrückung durch die Tutsi-Minderheit wenden.
1959 Gründung der Partei »Parmehutu« (Parti du mouvement et de l’émancipation hutu/Partei für die Bewegung und die Emanzipation der Hutu); gewaltsame, als Ausdruck einer »sozialen Revolution« bezeichnete Auseinandersetzungen zwischen Hutu und Tutsi, die Fluchtbewegungen von Tutsi auslösen.
1. 7. 1962 Unabhängigkeit Ruandas; Erste Republik unter Präsident Grégoire Kayibanda, ein Hutu aus dem Süden des Landes und einer der Unterzeichner des Hutu-Manifests.
1959–1964 Massaker von Hutu an Tutsi; über 300 000 Tutsi fliehen in Nachbarstaaten, u. a. nach Uganda.
ab Feb. 1973 »Säuberungsaktionen« im öffentlichen Dienst, an Schulen und Universitäten; viele Tutsi verlassen das Land.
5. 7. 1973 Staatsstreich; Zweite Republik unter Generalmajor Juvénal Habyarimana, einem Hutu aus dem Norden.
1975 Gründung der Einheitspartei MRND (Mouvement révolutionnaire national pour le Développement/national-revolutionäre Bewegung für Entwicklung), einer Hutu-Partei, der jeder Ruander qua Geburt angehörte.
1988 Gründung der FPR (Front Patriotique Rwandais/ruandische patriotische Front) in Uganda, eine Tutsi-Bewegung, die die Rückkehr nach Ruanda propagierte.
1. 10. 1990 Angriff der FPR von Uganda aus auf Ruanda; das Habyarimana-Regime wird vor allem von französischen Soldaten erfolgreich verteidigt; Repressalien gegen Tutsi in Ruanda; immer wieder kommt es in der Folgezeit zu Kämpfen zwischen Hutu und Tutsi und Massakern an Tutsi.
10. 6. 1991 Einführung eines Mehrparteiensystems; danach: Gründung von Oppositionsparteien.
4. 8. 1993 Friedensvertrag von Arusha zwischen der Einheitspartei MRND, den Oppositionsparteien und der FPR (Rückkehrrecht für die Tutsi, Machtteilung).
1. 11. 1993 Mit der UN-Sicherheitsratsresolution 872 vom 5. 10. 1993 wird die UNAMIR (United Nations Assistance Mission in Rwanda)-Mission nach Ruanda entsandt.
6. 4. 1994 Beim Landeanflug auf Kigali wird das Flugzeug mit Staatspräsident Habyarimana, dem burundischen Staatspräsidenten Ntaryamira, einem Hutu, und mehreren hohen ruandischen Offizieren an Bord abgeschossen. Unmittelbar danach beginnen Massaker an Tutsi und oppositionellen Hutu. Bis Juli fallen mindestens 500 000 Menschen dem Genozid zum Opfer.
4. 7. 1994 Einnahme der ruandischen Hauptstadt Kigali durch die FPR.
18. 7. 1994 Vollständiger militärischer Sieg der FPR. Flucht von etwa 2 Millionen Ruandern in die Nachbarländer, vor allem nach Zaire und Tansania, außerdem 2,5 Millionen Binnenflüchtlinge.
19. 7. 1994 Konstituierung einer neuen Regierung in Kigali auf Grundlage des Arusha-Abkommens von 1993. Pasteur Bizimungu (FPR), ein Hutu, wird Staatspräsident, Generalmajor Paul Kagame (FPR), ein Tutsi, Vizepräsident und Verteidigungsminister.
23. 3. 2000 Rücktritt von Staatspräsident Pasteur Bizimungu.
22. 4. 2000 Einsetzung des neuen Staatspräsidenten Paul Kagame.
18. 6. 2002 Beginn der Pilotphase der reaktivierten Gacaca-Justiz.
26. 5. 2003 Referendum zur Annahme der neuen Verfassung Ruandas (93 Prozent Zustimmung).
25. 8. 2003 Wahl von Paul Kagame zum Staatspräsidenten (Amtszeit 7 Jahre) mit 95,1 Prozent der Stimmen.
30. 9. 2003 Parlamentswahlen: Die FPR erhält 73,8 Prozent der Stimmen; Ende der politischen Übergangszeit (période de transition).
9. 3. 2004 In der französischen Zeitung Le Monde erscheint ein Vorabbericht über eine Untersuchung des französischen Untersuchungsrichters Jean-Louis Bruguière, wonach die FPR unter Paul Kagame für den Abschuss des Präsidenten-Flugzeugs am Abend des 6. April 1994 verantwortlich ist. Ruanda wirft Frankreich im Gegenzug vor, den Völkermord aktiv unterstützt zu haben; die Beziehungen zwischen Ruanda und Frankreich verschlechtern sich.
15. 1. 2005 Gacaca wird im ganzen Land durchgeführt.
3. 2. 2006 Der Internationale Gerichtshof in Den Haag weist eine Klage der Demokratischen Republik Kongo gegen Ruanda wegen massiver Menschenrechtsverletzungen und gravierender Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht mangels Zuständigkeit ab.
24. 11. 2006 Ruanda bricht die diplomatischen Beziehungen zu Frankreich ab, weil der französische Untersuchungsrichter Bruguière eine Woche zuvor internationale Haftbefehle gegen neun ruandische Politiker und Militärs ausgestellt hat.
13. 12. 2007 Erste internationale Versöhnungskonferenz in Kigali, organisiert von Memos Learning from History (Ruanda) und der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur.
6. 2. 2008 Der spanische Untersuchungsrichter Fernando A. Merelles bewirkt die Ausstellung eines internationalen Haftbefehls gegen vierzig ruandische Offiziere wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und Kriegsverbrechen, begangen zwischen 1990 und 2002.
13. 8. 2008 Infolge einer Verfassungsänderung heißt der Völkermord jetzt offiziell »Genocide against the Tutsi« (Genozid an den Tutsi).
15–18. 9. 2008 Parlamentswahlen: Das von der FPR/RPF angeführte Bündnis aus vier weiteren Parteien erhält 78,8 Prozent und 42 von 53 Sitzen.
20. 1. 2009 Beginn der »Umoja Wetu« (Unsere Einheit) genannten gemeinsamen Militäroperation von kongolesischer und ruandischer Armee (FARDC und RDF) gegen die Rebellenbewegung FDLR im Ostkongo; nach ihrem Ende am 27. Februar wird sie von den FARDC allein mit Unterstützung von UN-Friedenstruppen fortgesetzt.
29. 11. 2009 Ruanda wird Mitglied des Commonwealth.
10. 12. 2009 Zweite und letzte internationale Versöhnungskonferenz in Kigali, organisiert von Memos Learning from History (Ruanda), der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur und dem Auswärtigen Amt in Berlin.
9. 8. 2010 Bestätigung von Paul Kagame als Staatspräsident für eine weitere siebenjährige Amtszeit; bei einer Wahlbeteiligung von 97,5 Prozent entfallen 93,1 Prozent der Stimmen auf ihn.
26. 8. 2010 Ein UN-Bericht (Mapping Report) wird bekannt, in dem vor allem Ruanda zwischen 1993 und 2003 die Begehung schwerster Verbrechen, einschließlich Völkermord, im Kongo vorgeworfen wird.
April 2012 Die Rebellenbewegung M 23 beginnt ihren Eroberungsfeldzug im Ostkongo.
18. 6. 2012 Offizielles Ende der Gacaca-Justiz zur Ahndung von Völkermordverbrechen.
20. 11. 2012 Die Rebellenbewegung M 23 erobert Goma, die Hauptstadt der Provinz Nordkivu.
1. 1. 2013 Ruanda ist für zwei Jahre nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat
30. 6. 2013 Beginn der Kampagne »Ndi Umunyarwanda« (»Ich bin Ruander«), die ruandisches Nationalgefühl und nationale Einheit stärken soll
Mai 2013 Die Beziehungen zwischen Ruanda und Tansania verschlechtern sich rapide, nachdem der tansanische Präsident Jakaya Kikwete Kigali zu einem Dialog mit den FDLR aufgefordert hatte.
16.–18. 9. 2013 Parlamentswahlen: Das von der FPR/RPF angeführte Bündnis aus erneut vier weiteren Parteien erhält 76,2 Prozent und 41 von 53 Sitzen.
Ende Oktober/Anfang November 2013 Mit Unterstützung der UN-Interventionsbrigade besiegt die kongolesische Armee die Rebellenbewegung M 23.
April – Dezember 2014 In Ruanda werden Politiker, Militärs und Personen des öffentlichen Lebens verhaftet, weil sie angeblich in staatsfeindliche Aktivitäten verwickelt sind.
Juni – August 2015 In London wird der ruandische General Emmanuel Karenzi Karake aufgrund eines europäischen Haftbefehls festgenommen. Seine Überstellung an die spanische Justiz wird geprüft, doch letztlich abgelehnt. Spanien hält den Haftbefehl aufrecht.
Juni – Dezember 2015 Beginn und Intensivierung einer Kampagne, die den Staatspräsidenten Paul Kagame zu einer von der Verfassung nicht vorgesehenen dritten Amtszeit verhelfen soll. Die Verfassung wird schließlich im Dezember geändert. Kagame bekommt ab 2017 die Möglichkeit einer dritten und dazu zweier weiterer, nunmehr auf fünf Jahre verkürzten Amtszeiten. Er kann bis 2034 an der Macht bleiben.

Einleitung

Von April bis Juli 1994 fand in Ruanda ein Völkermord statt. Zwischen 500 000 und einer Million Menschen verloren ihr Leben.1 Die Täter stammten aus der Bevölkerungsgruppe der Hutu, der die große Mehrheit der Ruander angehörte. Die Opfer waren zumeist Tutsi, die die Minderheit innerhalb der ruandischen Bevölkerung bildeten, oder Hutu, die der Opposition zugerechnet wurden.

 
 

Der Völkermord war grausamer Höhepunkt eines Krieges, der am 1. Oktober 1990 begonnen hatte und der mit dem Völkermord noch nicht zu Ende war. Mal mehr, mal weniger intensiv begleitete dieser Krieg die erste Phase der politischen Konsolidierung in Ruanda und griff dann über auf das benachbarte Zaire. Offiziell zu Ende war er erst 2003, doch noch immer gibt es vor allem in den beiden Kivu-Provinzen im Osten der Demokratischen Republik Kongo, in die Zaire 1997 umbenannt worden war, bewaffnete Auseinandersetzungen, die nicht selten – zuletzt im Herbst 2013 und Frühjahr 2015 – kriegerische Formen annehmen.

In Ruanda selbst herrscht heute Frieden. Eine neue Verfassung wurde per Referendum angenommen. Sie verspricht politische Pluralität, unbedingte Achtung vor den Menschenrechten und Bewahrung demokratischer Strukturen. Drei Parlaments- und zwei Präsidentschaftswahlen haben stattgefunden, ohne dass es zu ernsthaften Spannungen gekommen wäre. Die Wirtschaft wächst, das Land modernisiert sich und erhöht ständig seine Attraktivität für ausländische Investoren. Kigali, die Hauptstadt, hat heute nichts mehr mit der verschlafenen Stadt zu tun, die es mal gewesen ist. Seit 1994 hat sich ihre Bevölkerung mehr als vervierfacht. Hotels, Bürotürme und Banken bestimmen das Stadtbild, Straßen wurden neu angelegt oder verbreitert und Glasfaserkabel verlegt, nicht nur in Kigali, sondern entlang aller größeren Verkehrsachsen des Landes.

»Vision 2020« heißt das Programm, das Ruandas künftiges Gesicht prägen soll. Es ist das Gesicht eines Staates, der sein Inlandsprodukt über Dienstleistungen erwirtschaftet und sich als Drehscheibe der ökonomischen Aktivitäten im Gebiet der Großen Seen begreift. Eines Staates, der selbstbewusst seine Zukunft gestaltet und alle Ruander in dieses Vorhaben einbezieht. Der für ein neues, modernes Ruanda steht, auf das die Ruander stolz sind und das wie ein Leuchtturm weit über seine territorialen Grenzen hinaus strahlt.

Schon jetzt ist das Land zu einem wichtigen Akteur in der afrikanischen Politik geworden. Bei der internationalen Friedensmission in Darfur ist es mit dem größten Kontingent vertreten, in der Afrikanischen Entwicklungsbank stellte es von 2005 bis 2015 den Präsidenten, und in der Ostafrikanischen Gemeinschaft ist ein Ruander seit 2011 Generalsekretär. Staatspräsident Paul Kagame gilt als Inkarnation des neuen afrikanischen Staatsführers, pragmatisch, ideologiefern und von ökonomischem Sachverstand, ein viel umworbener Gesprächspartner, wenn es um die Kooperation mit Afrika geht. Und die Frauenquote, die seine Regierung in Politik und Verwaltung eingeführt und auch der Wirtschaft nachdrücklich empfohlen hat, wird weltweit als vorbildlich gepriesen.

Es ist unübersehbar: Aus einem kleinen Land, so unbedeutend und entlegen, dass in ihm nahezu unbemerkt Krieg und Völkermord stattfinden konnten, ist ein Staat geworden, der in der Welt zur Kenntnis genommen wird. Ein vormals typischer Schauplatz des destruktiven Zusammenspiels von Ethnizismus, Landknappheit, Armut und Gewalt hat sich zu einem Symbol des Aufbruchs in Afrika entwickelt. Es scheint, dass in Ruanda der reflektierte Umgang mit der eigenen Vergangenheit und der Wille, daraus die notwendigen Lehren zu ziehen, eine überaus fruchtbare Symbiose eingegangen sind.

So gesehen ist es auch nicht verwunderlich, dass Ruanda große internationale Anerkennung und Unterstützung erfährt. Als Vertreter Afrikas war es ab Januar 2013 für zwei Jahre nichtständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats. Für die weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung stellen Weltbank und Währungsfond immer wieder hohe Summen zur Verfügung, westeuropäische und nordamerikanische Staaten leisten Budgethilfe oder fördern gezielt bestimmte Projekte, vom Straßenbau bis hin zum Wiederaufbau der Justiz. Nichtstaatliche Organisationen (NGOs) arbeiten, gewöhnlich zusammen mit ruandischen NGOs, an der Überwindung der physischen und vor allem psychischen Folgen des Völkermords und engagieren sich in diversen Maßnahmen der offiziellen Versöhnungspolitik. Ausländische Studentengruppen und Mitglieder kirchlicher Vereinigungen gehen aufs Land oder in Provinzstädte und helfen durch ihre »Friedensarbeit« mit, den Appell des »Nie wieder!«, der vor beinahe siebzig Jahren, anlässlich der Verabschiedung der UN-Völkermordkonvention 1948, zur Verhinderung des Völkermordverbrechens lanciert worden ist, endlich Wirklichkeit werden zu lassen.

Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass der weltweiten Anerkennung und solidarischen Unterstützung heftige, erbitterte Kritik gegenübersteht. Folgt man ihr, dann ist es so, als ob es kein Übel der Welt gäbe, das nicht in Ruanda zu Hause ist. Massenmord, Beseitigung politischer Gegner mitsamt ihren Familien, Folter, Erpressung, Betrug und zynische Machtpolitik seien die wahren Merkmale des neuen Ruanda, behauptet sie. Ein Menschenleben sei dort nichts wert, mit großer Unerbittlichkeit werde das Land transformiert. Wer sich diesem Prozess widersetze oder zu widersetzen scheine, werde mundtot gemacht oder einfach liquidiert, denn hinter der Fassade des afrikanischen Musterstaates verberge sich eine Diktatur schlimmsten Ausmaßes. Deren Ziel sei der bloße, materiell lukrative Machterhalt, nicht das Wohl der Bevölkerung, die in ihrer übergroßen Mehrheit lediglich den Status von Marionetten habe.

Wie passt das zusammen? Wie ist es möglich, in Bezug auf ein Land zu zwei so diametral entgegengesetzten Aussagen zu gelangen? Aussagen, die am Ende auch dann noch zur Sprache kommen und stehen bleiben, wenn in die eine wie die andere Richtung nuancierter argumentiert wird, da es für Zwischentöne offensichtlich keinen Raum gibt. Guter oder böser Wille, blinde Zustimmung oder harsche Ablehnung können es allein nicht sein. So wie es deutliche Belege für einen beeindruckenden Fortschritt gibt, so gibt es ebenso deutliche Belege für zahlreiche Verbrechen, an deren Begehung der ruandische Staat beteiligt war, und sie stammen nicht nur aus der Zeit von Krieg und Völkermord, sondern auch aus dem Umfeld des letzten Präsidentschaftswahlkampfs vom August 2010 und sogar noch aus jüngster Zeit.

Nein, es ist anzunehmen und wird sich auch als zutreffend erweisen, dass das, was diese letztlich radikale Gegensätzlichkeit in der Wahrnehmung Ruandas erklärt, eng damit zusammenhängt, welcher Gebrauch von der jüngsten Vergangenheit des Landes gemacht wird. Denn dabei geht es um einiges. Es geht um die Deutungshoheit und Bestimmung eines Narrativs nach massiver Gewalterfahrung, um den Stellenwert von Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung beim Aufbau eines Staates und bei der Befriedung einer Gesellschaft, letztlich also – und vor dem konkreten Hintergrund nicht verwunderlich – um fundamentale Fragen der Moral und, je nach Perspektive, ihrer zynischen Umkehrung, die sich gleichwohl den Anschein höchster Moralität gibt. Auf diese Weise sind Projektionsflächen entstanden, die sich weiter verfestigen und auf denen die Meinungen und Handlungen der jeweils anderen Seite zwischen falsch, verhängnisvoll und verbrecherisch angesiedelt werden. Was für die einen Ausweis gelungener Versöhnung, ist für die anderen nur billiges Politspektakel. Wo die einen wirtschaftlichen Fortschritt erkennen, sehen andere gefährliche Trugbilder.

Eine Untersuchung über Ruanda zu schreiben, ist somit ein Unternehmen, das sich zwischen Extremen bewegt. Die Wahrheit in der oft beschworenen Mitte zu suchen, scheidet aus. Die ruandische Realität ist zu komplex und widersprüchlich, als dass einzelne ihrer Phänomene gegeneinander aufgerechnet werden könnten. Außerdem kann das, was in ihr kritikwürdig zu sein anmutet, nicht einfach durch sein Gegenteil gewissermaßen neutralisiert werden, ganz davon abgesehen, dass sich das als kritikwürdig Erscheinende unter gewissen Voraussetzungen sogar als alternativlos darstellen mag. Die Medienpolitik Ruandas beispielsweise ist selbst im afrikanischen Kontext als restriktiv zu bezeichnen. Zensur ist an der Tagesordnung, Journalisten werden verfolgt und verlassen das Land. Trotzdem klingt es durchaus nachvollziehbar, wenn die Regierung die rigiden Pressegesetze und die Kontrolle der Medien damit rechtfertigt, dass die Medien – Stichwort: Hassradio – eine Schlüsselfunktion bei der Durchführung des Völkermords gespielt hätten.

Doch wo sinnvollerweise ein Gesamtblick auf eine Entwicklung geworfen werden sollte, ist wegen der Fülle der zu verarbeitenden Informationen die Gefahr inhaltlicher Aussagelosigkeit nicht weit, die im Ergebnis mit der Sprachlosigkeit gleichzusetzen ist, von der der bosnische Jurist Jacob Finci einmal im Gespräch berichtete. Bei Wissenschaftlern, die durch den Besuch von Schauplätzen der Massengewalt Empirie und Theorie anschaulich verbinden wollten, stellte er fest: »Diejenigen, die zu uns nach Sarajewo kamen, um mehr über den Krieg und dessen Auswirkungen zu erfahren, lassen sich«, so Finci, »in drei Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe bleibt wenige Wochen, hat alles verstanden und kann alles erklären und ihren Publikationen ist dann auch jeder Zweifel fremd. Die zweite Gruppe bleibt länger, in der Regel einige Monate, in denen sie die vergangene Kriegsgewalt gewöhnlich unter einer bestimmten Fragestellung untersucht. Am Ende ist die Frage beantwortet, die Master- oder Doktorarbeit sieht ihrer Vollendung entgegen. Verstehens- und Erklärungsfähigkeit sind zwar nur auf einen Geschehensausschnitt beschränkt, werden aber notfalls mit der für Halbwissende typischen Vehemenz vertreten. Die dritte Gruppe von Wissenschaftsbesuchern, zahlenmäßig die kleinste, bleibt schließlich länger als ein Jahr oder kehrt immer wieder für längere Zeit zurück. Eine Publikation, die Spiegel des Aufenthalts sein könnte, erscheint dennoch nicht. Es erscheint gar nichts, weil die Fähigkeit zu schreiben abhanden gekommen ist. Das ursprüngliche Forschungsvorhaben, noch aus der Ferne formuliert, hat sich nämlich laufend infolge der wechselnden Eindrücke und des wachsenden Einblicks verändert. Was vorher noch klar gewesen ist, ist es jetzt nicht mehr. Statt Antworten entstehen ständig neue Fragen.«

Das vorliegende Buch ist das Resultat einer langjährigen Beschäftigung mit Ruanda. Sie begann 2002, als sich das Land anschickte, sich mit Hilfe der Gacaca-Justiz2 intensiv seiner jüngsten Vergangenheit zuzuwenden, als die politische Übergangszeit zu Ende ging und Vorbereitungen getroffen wurden für die Annahme einer neuen Verfassung und für die Durchführung von Präsidentschafts- sowie Parlamentswahlen, den ersten Wahlen, die, wie die neue Verfassung versprach, frei und gleich sein sollten. Sie endete zunächst 2012 mit dem offiziellen Abschluss der Gacaca-Justiz, geht dann aber noch kursorisch auf die Entwicklung bis 2015 ein. Zu diesem Zeitpunkt ist die Untersuchung schon lange nicht mehr nur auf Ruanda bezogen, sondern nimmt auch dessen Verhältnis zum großen Nachbarn Kongo und die Situation in den Grenzregionen in den Blick. Dazwischen liegen weitere Stationen der Untersuchung, die sich auf die verschiedenen Phasen der juristischen Aufarbeitung des Völkermords vor allem durch die Gacaca-Gerichte beziehen, auf eine tiefgreifende Verwaltungsreform, die forcierte Öffnung des Landes für ausländische Investitionen, das hohe Wirtschaftswachstum, aber auch auf Putschversuche, die Ausschaltung von Regimegegnern, eine allgemeine Verschärfung des innenpolitischen Klimas, erneute Parlaments- und Präsidentschaftswahlen sowie offene und verdeckte Militäroperationen in der Demokratischen Republik Kongo. Und dazwischen liegt auch die Rezeption einer beständig steigenden Wahrnehmung des Landes durch Medien und Literatur. Die Versuche Ruandas und seiner Bevölkerung, aus dem Schatten der gewaltgeprägten Vergangenheit zu treten, boten reichlich Stoff für Artikel, Filme und Reportagen, und die Zahl der Bücher, Fachpublikationen und Romane, die vornehmlich in Europa und Nordamerika erschienen sind, ist kaum noch zu überblicken.