Urlaub mit oder ohne Hund ?

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Urlaub mit oder ohne Hund ?
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Urlaub mit oder ohne Hund ? Erfahrungen Recherchen Wissen

Sylvia Gerle

Copyright: © Sylvia Gerle

Cover Foto: © javier brosch – fotolia.com

published by: epubli GmbH, Berlin

www.epubli.de

ISBN 978-3-8442-6459-3

Eingetragene Warenzeichen und Markennamen sind Eigentum ihrer rechtmäßigen Eigentümer und dienen in diesem Buch nur der Beschreibung.

Kurzbiographie

Durch das Zusammenleben und Reisen in einer 24 / 7 Mensch-Hund-Beziehung, mit einem Problemhund, entschloss sich Sylvia Gerle vor Jahren zu Ausbildungen in den Bereichen Tierpsychologie mit der gewählten Fachrichtung Hund und Stammvater Wolf, Hundeverhaltensberatung und Hundeverhaltenstherapie sowie Hundewissenschaften. In einem Tierheimpraktikum erweiterte sie anschließend ihr Wissen. Weiterbildungen im Bereich nonverbale Kommunikation zwischen Mensch und Hund im Speziellen mit Problemhunden folgten. Heute ist sie Inh. der Mensch-Hund-Team-Beratung im Großraum Frankfurt am Main.

Vorwort

Hunde bleiben bei uns,

weil wir sie daran hindern zu gehen.

Hunde passen sich uns an,

im Bestreben nach Harmonie.

Hunde sind ehrlich in ihrem Verhalten,

was wir nur oft nicht erkennen.

Hunde sind begeisterungsfähige Wesen,

wenn wir sie richtig motivieren.

Hunde sind zuverlässig in ihrem Handeln,

wenn sie zuvor artgerecht lernen durften.

Hunde trösten die Herzen der Einsamen

und bereichern den Alltag vieler Familien,

durch ihre bloße Anwesenheit.

Zum Dank für all dies müssen sie oft

physische und psychische Qualen erleiden,

was sie nicht verdienen.

Hunde verdienen unseren Respekt und Dank,

dass es sie für uns überhaupt gibt.

Sylvia Gerle

Ist der Hund reisetauglich?
Nicht reisetaugliche Hunde

Trächtigen Hündinnen, Welpen, alten geschwächten sowie generell kranken Hunden sollte man die Strapazen einer Reise nicht zumuten. Ausnahmen sind:

1 Ein solcher Hund wird im Sinne des Tierschutzes aus miserabeln Haltungszuständen herausgeholt um ihn an einen anderen Ort zu bringen, wo es ihm in Zukunft besser geht.

2 Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Transport zu einem Tierarzt erforderlich ist, weil dieser nicht ins Haus kommen kann.

Auch Hunde die aufgrund ihres Verhaltens eine potenzielle Gefahr für ihr Umfeld darstellen sind als nicht reisetauglich einzustufen, solange die Ursache für das Verhalten nicht geklärt und behoben ist. Als erstes sollte ein Tierarzt aufgesucht werden um abklären zu können ob das Verhalten mit einer Erkrankung in Zusammenhang steht. Ist dies nicht der Fall sollte bei Aggressionsproblemen schnellstmöglich ein Hundeexperte zu Rate gezogen werden, da vielen Hundehaltern die möglichen Ausmaße oft nicht bekannt und somit nicht bewusst sind. Liegt keine Aggression sondern ein anderes Verhalten das ein Gefahrenpotenzial fürs Umfeld mit sich bringt vor sollte das tägliche Lebensumfeld, die Lebensführung sowie das Beschäftigungs- und Trainingsprogramm des Hundes überdacht werden und wo es erforderlich erscheint unverzüglich die nötigen Abänderungen stattfinden.

Bedingt reisetaugliche Hunde

Hunde die extrem stressanfällig sind, da sie anscheinend bereits im normalen Alltag durch irgendetwas oft überfordert sind, sind als bedingt reisetauglich einzustufen. Wenn ein gründlicher Gesundheitscheck negativ ausgefallen ist sollte hier ebenfalls das tägliche Lebensumfeld, die Lebensführung sowie das Beschäftigungs- und Trainingsprogramm des Hundes überprüft werden und wo es erforderlich erscheint die nötigen Abänderungen stattfinden. Es sollten die genauen Stressauslöser herausgefunden werden damit ein gezielt ausgearbeitetes Anti-Stress-Programm greifen kann. Denn ein ständig gestresster Hund ist kein glücklicher Hund was sich früher oder später eben in seinem Verhalten und / oder Gesundheitszustand widerspiegelt.

Ebenfalls bedingt reisetauglich sind Hunde die eine oder mehrere Verhaltensweisen an sich haben durch die sich andere Personen permanent gestört oder belästigt fühlen. Es sollte wenn kein Gesundheitsproblem vorliegt ein auf das Problem / die Probleme abgestimmtes Beschäftigungs- und Trainingsprogramm ausgearbeitet werden und dann in den Alltag integriert werden. Oft sind die so genannten kleinen Macken eines Hundes, die der Halter oft lustig findet aber eben andere Personen nicht, durch kleine Veränderungen schnell in den Griff zu bekommen bzw. abzuschaffen.

Reisetaugliche Hunde

Die Hunde die nicht in die erste oder zweite Kategorie einzuordnen sind können somit als reisetauglich bezeichnet werden.

Regelungen für Reisen mit Hunden innerhalb der EU

Die Mitnahme von Hunden im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der EU ( Europäischen Union ) wurde ab Oktober 2004 vereinheitlicht, abgesehen von den EU-Staaten Finnland, Irland, Malta und dem Vereinigten Königreich für die verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen insbesondere gegen Bandwürmer (Echinokokken) gelten. Wer mit seinem Hund von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der EU einreisen will, benötigt somit:

1 Eine Kennzeichnung durch eine gut lesbare Tätowierung ( Tätowierung ist anerkannt bis Juli 2011 ) oder einen Mikrochip ( Transponder ). Neuere Mikrochips erfüllen in der Regel die ISO-Norm 11784 oder 11785, so dass eine Lesbarkeit mit genormten Lesegeräten am Grenzübergang möglich ist. Wenn ein Mikrochip nicht dieser Norm entspricht muss der Besitzer dieses Hundes ein geeignetes Lesegerät zur Verfügung stellen.

2 Gültige Tollwutimpfung - diese Impfung gegen Rabies muss mindestens 21 Tage alt sein vor dem Grenzübertritt und längstens um den Zeitraum zurückliegen den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angegeben hat. Die Gültigkeit des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers und muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.

3 Vom Tierarzt im Heimtierausweis eingetragene Daten bezüglich Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres sowie Name und Adresse des Eigentümers.

Einreise mit Hunden im Alter unter drei Monaten

Hunde, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland einreisen wenn sie von einem Muttertier begleitet werden oder eine schriftliche und unterschriebene Erklärung des Verfügungsberechtigten mitgeführt wird, dass das jeweilige Tier bislang nicht mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen ist und somit ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten wurde.

Die Einreise aus einem gelisteten Drittland kann im Einzelfall von der obersten Veterinärbehörde des zuständigen Bundeslandes genehmigt werden.

Die Einreise dieser Hunde nach Irland, Schweden und dem Vereinigtem Königreich ist nicht gestattet. Unter Berücksichtigung besonderer Umstände werden jedoch schon einmal Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Die 28 EU-Staaten ( Stand Juli 2013 )

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxenburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Eine private Reise im Sinne der EU-Verordnung, also Urlaub mit Hund, bedeutet:

Pro Person dürfen maximal 5 Hunde mitgeführt werden und diese Tiere dürfen nicht für den Verkauf bestimmt sein.

Zusatz:

Die Begriffe Vereinigtes Königreich, Großbritannien, England und Britische Inseln werden oft durcheinander geworfen.

Großbritannien ist ein geografischer Begriff. Es ist die größte Insel Europas. England, Schottland und Wales sind ihre Teilstaaten. Die zu den Teilstaaten gehörenden vor gelagerten Inseln werden ebenfalls zu Großbritannien gezählt.

Großbritannien und Nordirland werden unter dem politischen Begriff Vereinigtes Königreich zusammengefasst.

Die Insel Irland ist ein geografischer Begriff und beinhaltet die eigenständige Republik Irland und den Teilstaat Nordirland.

Die Britischen Inseln umfassen das Vereinigte Königreich, den Kronbesitz ( Gebiete die der britischen Krone unterstellt sind jedoch nicht zum Vereinigten Königreich dazugehören ) und die Republik Irland.

Zusätzliche Länderregelungen, für einige beliebte Urlaubsziele
Belgien:

Urlauber aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz dürfen nicht mit Welpen die jünger als 3 Monate alt sind einreisen.

Die örtlichen Behörden in Belgien behalten sich vor bei gefährlichen Hunden einen Maulkorbzwang auszusprechen.

Generell gilt in Belgien Leinenpflicht.

Hunde sind in allen öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt.

Dänemark:

Ab Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft werden:

Amerikanischer Staffordshire Terrier, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kaukasischer Ovtcharka, Kangal, Pitbull Terrier, Sarplaninac, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Tosa Inu und Zentralasiatischer Ovtcharka.

 

Dieses Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Rassen.

Der Halter des Hundes ist verpflichtet die Rasse sowie den Zeitpunkt der Anschaffung dokumentieren zu können.

Hunde der betreffenden Rassen die vor dem 17.März 2010 angeschafft wurden müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und öffentlich zugänglichen Plätzen an einer Leine, die nicht

länger als 2 m sein darf, geführt werden sowie einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

Sollte ein Hund unabhängig der Rasse eine Person angreifen, einen erheblichen Schaden anrichten oder dieser für seine Umgebung aus irgendeinem Grund für gefährlich erscheinen kann die Polizei Leinen- und / oder Maulkorbpflicht anordnen, sowie über eine Einschläferung des Hundes entscheiden.

Für alle Hunde gilt:

Leinenpflicht an den Stränden vom 1. April bis 1. Oktober sowie in den Wäldern ganzjährig.

Durchfahrt durch Dänemark

Das Rasseverbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden und das Fahrzeug ausschließlich kurzfristig zum Gassi gehen verlassen, längere Aufenthalte sind jedoch nicht gestattet.

Ungeimpfte Welpen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden außer wenn der Besitzer / Halter einen Wohnsitz in Dänemark vorweisen kann und er eine Genehmigung für die Einfuhr beantragt sowie erhalten hat.