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Fachbereich
GESCHICHTE / MITTELALTER
Canossa – die Entzauberung der „Welt“
Von Prof. Dr. Stefan Weinfurter
Canossa hat Konjunktur. Nicht nur wegen der großen Ausstellung in Paderborn im Jahre 2006 mit 200.000 Besuchern. Canossa hat auch sonst in unserem kollektiven Gedächtnis nichts von seiner Aura verloren.
So wollte man bei Dr. Stoiber, als er noch Ministerpräsident war, beobachtet haben, dass er sich nach Canossa begab, um sich mit seinen Parteifreunden wieder zu versöhnen. Auch der ehemalige Außen-minister Fischer kannte die Bedeutung von Canossa, und hat das Wort mehrmals in seine Reden eingeflochten. Das war ganz in der Tradition des eisernen Kanzlers Bismarck, der am 14. Mai 1872 in seiner Rede vor dem Reichstag die berühmten Worte sprach:
„Seien Sie außer Sorge, nach Canossa gehen wir nicht – weder körperlich noch geistig.“
Nach Canossa, so scheint es, wollen wir alle nicht. Dennoch sind wir bei genauerem Hinsehen alle damit verbunden. Unsere ganze Gesellschaftsordnung hat mit Canossa zu tun.
Schon die damaligen Zeitgenossen haben die tiefgreifenden Wirkungen von Canossa und der sich darum abspielenden Vorgängen empfunden. Berühmt ist der 1085 niedergeschriebene Satz des Bischofs Bonizo von Sutri:
„Als die Kunde von der Bannung des Königs an die Ohren des Volkes drang, erzitterte unser ganzer römischer Erdkreis!“
Gemeint ist der Bann, den Papst Gregor VII. am 22. Februar 1076 gegen den römisch-deutschen König Heinrich IV. ausgesprochen hatte – ein nach damaliger Auffassung einzigartiges, geradezu umstürzendes Ereignis.
Gregor VII. sprach damals die Verdammung gegen den König aus, und dieser Bannspruch war in ein Gebet an den Apostelfürsten Petrus gekleidet:
„Heiliger Petrus“, so lauteten die Worte, „Fürst der Apostel, neige, so bitten wir, gnädig dein Ohr und erhöre mich, deinen Knecht (…). Ich glaube fest daran, dass es dir in deiner Gnade (…) gefällt, dass das christliche Volk, das dir ganz besonders anvertraut ist, mir gehorcht (…). Ich glaube auch fest daran, dass mir um deinetwillen von Gott die Gewalt gegeben ist, zu binden und zu lösen, im Himmel wie auf Erden. In dieser festen Zuversicht (…) spreche ich dem König Heinrich (…), der sich gegen deine Kirche mit unerhörtem Hochmut erhoben hat, die Herrschaft über Deutschland und Italien ab und löse alle Christen vom Eid, den sie ihm geleistet haben oder noch leisten werden, und untersage, dass man ihm künftig als König diene. (…) Weil er es verschmäht hat, wie ein Christ zu gehorchen, (…) binde ich ihn mit der Fessel des Fluchs (…).“
Diese Worte kommentierte etwa 70 Jahre später der berühmte Chronist Otto von Freising so: „Ich lese wieder und wieder die Geschichte der römischen Könige und Kaiser. Doch finde ich vor Heinrich keinen einzigen unter ihnen, der vom römischen Papst exkommuniziert worden wäre.“ Worin liegt das Epochale von „Canossa“? Unter diesem Begriff verstehen wir nicht nur den Canossagang an sich, sondern „Canossa“ steht gleichsam als Chiffre, in welche auch der Bann und die Absetzung des Königs und die daraus entstandenen Folgen für die Ordnung in der Welt einbezogen sind.
Dass wir hier vor einem gewaltigen Umbruch stehen, zeigt sich schon daran, dass manche Historiker heute sogar dazu neigen, in „Canossa“ einen tieferen Wandel zu sehen als in der französischen Revolution! Ein erster Gesichtspunkt für die Einordnung der Vorgänge von „Canossa“ betrifft die neue Dimension der Gehorsamsforderung.
1. Die Hierarchie des Gehorsams
Dictatus Papae
„Canossa“ ist untrennbar verbunden mit dem Namen Papst Gregors VII., der von 1073 bis 1085 auf dem apostolischen Stuhl saß. Zu allen Zeiten gingen die Meinungen über ihn weit auseinander. Auf der einen Seite stand das strahlende Bild des Verteidigers der kirchlich-göttlichen Gesetze, auf der anderen verdammte man ihn als den Zerstörer der Welt. Er war gewiss kein sanfter Charakter. Selbst seine engste Umgebung äußerte sich in diesem Sinne. „Zuchtrute Gottes“ (virga Assur) nannte man ihn da, oder man verglich ihn mit einem Tiger, einem Löwen oder einem Wolf.
Gregor VII. hat sein Reformprogramm in seinem berühmten Dictatus Papae von Anfang März 1075 niedergelegt. Es umfasst 27 Leitsätze, die es in sich hatten. Vieles, was Gregor hier notierte, entnahm er den kirchenrechtlichen Traditionen und den berühmten Fälschungen, dem Constitutum Constantini – der angeblichen Schenkung von Kaiser Konstantin im 4. Jahrhundert – und den Pseudoisidorischen Fälschungen aus dem 9. Jahrhundert. Der erste Satz lautet:
„Dass die römische Kirche vom Herrn allein gegründet worden ist.“
Da wollte niemand widersprechen. Ebenfalls alten römischen Anschauungen entsprach der Satz drei: „Dass der Papst allein Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann.“
Damit waren die Bischöfe selbst gar nicht einverstanden, denn sie empfanden sich als ein Kollegium gleichrangiger Amtsträger und wollten sich daher auch nur dem Urteil einer Synode unterwerfen. Hoch umstritten aus dem Dictatus Papae war sodann die Forderung des Satzes vier:
„Dass der päpstliche Legat den Vorrang auf einem Konzil vor allen Bischöfen einnimmt, auch wenn er einen niedrigeren Weihegrad hat, und dass er gegen sie ein Absetzungsurteil fällen kann.“
Das war eine problematische Sache. Die Legaten des Papstes, die nicht selten gar keine Bischofsweihe vorweisen konnten, stießen immer wieder auf erbitterten Widerstand bei den Bischöfen, bei denen sie als Stellvertreter des Papstes Urteile fällen und durchsetzen sollten. In Satz neun heißt es: „Dass alle Fürsten allein des Papstes Füße küssen.“
Diese Geste ist in der Papstgeschichte bereits zum 6. und 8. Jahrhundert überliefert: Schon byzantinische Kaiser, so heißt es, hätten den Päpsten die Füße geküsst.
Auch in der Papstmesse lässt sich der Fußkuss seit dem 7. Jahrhundert nachweisen: Der Diakon, der das Evangelium verlesen soll, küsst zuvor dem Papst die Füße. Die Sätze zehn und elf sind zusammen zu sehen:
„Dass allein sein Name in den Kirchen genannt wird,“ und
„Dass dieser Name einzigartig ist auf der Welt.“
Dies gehörte zum Repertoire der Petrustradition. Dasselbe gilt für den Satz 19: „Dass er von niemandem gerichtet werden darf.“
Aber manches war ohne Vorbild – und zeugt von atemberaubender Kühnheit. Niemand hatte vorher behauptet, dass der Papst bei kanonisch gültiger Weihe „unzweifelhaft heilig“ sei, so der Satz 23. Vielmehr hatte man bis dahin eine Heiligkeit schon zu Lebzeiten als absurd angesehen. Niemand auch hatte so eindeutig formuliert, dass der Papst „Abwesende absetzen“ dürfe, wie es nun in Satz 5 des Dictatus Papae formuliert wurde.
Dieser Anspruch wiederholt sich nochmals in Satz 25: „Dass der Papst ohne Synode Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann.“
Diese Behauptung widersprach eigentlich dem geltenden römischen und kirchlichen Recht und auch den Pseudoisidorischen Dekretalen, an denen sich Gregor VII. sonst gerne orientierte. Ebenso hatte niemand in der Westkirche bisher den Satz für sich verwendet, „dass nur der römische Bischof zu Recht ‚universal’ genannt werden darf,“ wie es in Satz 2 des Dictatus Papae heißt. Diesen Anspruch hatte einst Papst Gregor I. um 600 als töricht und anmaßend abgetan, als sein Amtskollege in Konstantinopel sich damit schmückte. Nicht weniger erstaunlich war der siebte Satz: „Dass es dem Papst allein erlaubt ist, im Falle der Notwendigkeit neue Gesetze zu erlassen (novas leges condere), neue Pfarreien zu bilden, ein Kanonikerstift zur Abtei zu machen und umgekehrt, ein reiches Bistum zu teilen und arme zu vereinen“.
Das klang unerhört. Bisher hatte man sich immer darum bemüht zu betonen, man wolle gar nichts Neues beschließen, sondern das alte Recht zur Gültigkeit bringen. Geradezu ungeheuerlich musste es schließlich anmuten, wenn der Papst in Satz 12 behauptete,
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