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Polizeiorganisation in Nordrhein-Westfalen

– POG NRW –

mit Erläuterungen und einer Einführung

von

Reinhard Mokros M.A.

Präsident a. D. der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen


Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

Print ISBN 978-3-415-06932-9

E-ISBN 978-3-415-06934-3

© 2021 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

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Vorwort

Das Organisationsrecht führt in Theorie und Praxis der Polizei ein Schattendasein. Kaum jemand interessiert sich dafür. In der Ausbildung der Polizei NRW wird den Studierenden des Bachelorstudiengangs Polizei im Grundstudium im Modul GS 2.2 zwar das Thema „Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizei“ vermittelt, aber schon die Bezeichnung „Eingriffsrecht“ für dieses Modul deutet an, dass die Eingriffsbefugnisse der Polizei die Schwerpunkte von Lehre und Studium sind. In der Einsatzlehre werden die Studierenden im Modul GS 3.1 mit den „Grundzügen der polizeilichen Aufbau- und Ablauforganisation“ vertraut gemacht; aber ohne eine Vorstellung von der Berufspraxis zu haben, fällt die Einordnung des erworbenen Wissens schwer. In den Praxismodulen erfahren die Studierenden dann, dass die sachliche und örtliche Zuständigkeit nach dem Polizeiorganisationsgesetz allenfalls für Klausuren von Bedeutung ist.

Der Gesetzgeber macht den Rechtsanwendern das Studium des Polizeiorganisationsrechts nicht leicht. Die Gliederung und die Regelungstiefe des Polizeiorganisationsgesetzes sind nicht immer stimmig. So widmet das Gesetz einerseits dem Polizeibeirat einen Abschnitt mit fünf Paragrafen, obwohl diese Institution für die praktische Polizeiarbeit kaum eine Rolle spielt, während die Organisation der Kreispolizeibehörden (KPB) rudimentär behandelt wird. Wasserschutzpolizei und Autobahnpolizei als Organisationseinheiten einer KPB werden genannt, die Bereitschaftspolizei und die Spezialeinheiten aber nicht. Vieles (auch Grundsätzliches) ist nicht im Gesetz, sondern in Rechtsverordnungen und Runderlassen des Innenministeriums geregelt. Die Rechtsvorschriften zu finden ist nicht immer leicht. Das gilt besonders dann, wenn im Ministerialblatt nur ein sogenannter „Kopferlass“ mit dem Titel, aber ohne den Inhalt der Vorschrift veröffentlicht wird. Das ist z. B. bei der grundlegenden „Vorschrift für den Wachdienst“ der Fall, die als Polizeidienstvorschrift 350 zur Verschlusssache (VS-NfD) erklärt wurde. Begründet ist diese Einstufung nicht.

Der vorliegende Kommentar des Polizeiorganisationsgesetzes NRW will deshalb mehr bieten als die Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Gesetzes. Es soll ein Gesamtüberblick über die Organisation und die Zuständigkeiten der nordrhein-westfälischen Polizei gegeben werden. Einschlägige Rechtsverordnungen und Erlasse wurden berücksichtigt, und Beispielfälle sollen das Studium des Organisationsrechts der Polizei erleichtern und anschaulicher machen. Die Erläuterungen sollen insbesondere den Berufsanfängern die Orientierung erleichtern, aber auch den Praktikern Handreichungen geben. Deshalb wurde der Kommentierung der einzelnen Bestimmungen des Polizeiorganisationsgesetzes eine längere Einführung vorangestellt, die einen Gesamtüberblick über die Polizeiorganisation in NRW bietet.


Duisburg, im Juni 2021Der Verfasser

Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Rechtsquellen und Materialien im Internet

Einführung

Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen – Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) –

Erster Abschnitt Organisation der Polizei

§ 1 Träger der Polizei

§ 2 Polizeibehörden

§ 3 Wasserschutzpolizei

§ 4 Polizeieinrichtungen

Zweiter Abschnitt Aufsicht

§ 5 Dienst- und Fachaufsicht

§ 6 (aufgehoben)

Dritter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit

§ 7 Örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden und der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten in Nordrhein-Westfalen

§ 8 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten außerhalb Nordrhein-Westfalens

§ 9 Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes, Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung des Bundes sowie von Angehörigen des Polizeidienstes anderer Staaten in Nordrhein-Westfalen

Vierter Abschnitt Sachliche Zuständigkeit

§ 10 Allgemeine sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden

§ 11 Sachliche Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden

§ 12 Autobahnpolizei

§ 13 Sachliche Zuständigkeit des Landeskriminalamts

§ 13a Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste

§ 13b Sachliche Zuständigkeit des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei

§ 14 Außerordentliche Zuständigkeit

Fünfter Abschnitt Polizeibeiräte

§ 15 Polizeibeiräte, Mitgliederzahl

§ 16 Aufgaben des Polizeibeirats

§ 17 Wahl der Mitglieder

§ 18 Sitzungen des Polizeibeirats, Vorsitz, Geschäftsordnung und Geschäftsführung

§ 19 Neuwahl der Polizeibeiräte

Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 20 Verwaltungsvorschriften

Sachregister

Abkürzungsverzeichnis


AAOAllgemeine Aufbauorganisation
Abs.Absatz
ABl. CAmtsblatt der Europäischen Union (Mitteilungen/Bekanntmachungen)
ABl. LAmtsblatt der Europäischen Union (Rechtsvorschriften)
AEUVVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Apr.Ausschussprotokoll
Art.Artikel
BAOBesondere Aufbauorganisation
BeckRSBeck Rechtsprechung (Datenbank)
ber.berichtigt
BFEBeobachtungs- und Festnahmeeinheit
BGBBürgerliches Gesetzbuch
BGBl.Bundesgesetzblatt
BGHBundesgerichtshof
BPBereitschaftspolizei
BPolGGesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz)
BT-Drs.Bundestagsdrucksache
BVerfGEBundesverfassungsgerichtsentscheidung
DGLDienstgruppenleiter
DHPolDeutsche Hochschule der Polizei
DHPolGGesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei
DirGEDirektion Gefahrenabwehr/Einsatz
DirKDirektion Kriminalität
DirVDirektion Verkehr
DÖVDie Öffentliche Verwaltung
Drucks.Drucksache
DVPDeutsche Verwaltungspraxis
EAEinsatzabschnitt
ebd.ebenda
EHuEinsatzhundertschaft
Einf.Einführung
FHöVFachhochschule für öffentliche Verwaltung
FüGrFührungsgruppe
GGGrundgesetz
GMBl.Gemeinsames Ministerialblatt
GOGeschäftsordnung
GO LOBGemeinsame Geschäftsordnung für das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten, das Landeskriminalamt und das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
GV./GVBl.Gesetz- und Verordnungsblatt
HSPVHochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
i. V. m.in Verbindung mit
JMBl.Justizministerialblatt
JuSJuristische Schulung
Kfz.Kraftfahrzeug
KHStKriminalhauptstelle
KHSt-VOKriminalhauptstellenverordnung
KPBKreispolizeibehörde
KrOKreisordnung
LAFPLandesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten
LBGGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen – Landesbeamtengesetz
LDGLandesdisziplinargesetz
LISLandesinformationsstelle Sporteinsätze
LKALandeskriminalamt
LMRRLebensmittel-Rechtsprechung
LOBLandesoberbehörden
LOGLandesorganisationsgesetz
LTLandtag
LZPDLandesamt für zentrale polizeiliche Dienste
MBl.Ministerialblatt
MEKMobiles Einsatzkommando
NFIPNationale Informationsstelle Sporteinsätze
NJWNeue Juristische Wochenschrift
Nr./Nrn.Nummer/Nummern
NStZNeue Zeitschrift für Strafrecht
NWVBl.Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter
NW/NRWNordrhein-Westfalen
NZVNeue Zeitschrift für Verkehrsrecht
OBGGesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden
OVGOberverwaltungsgericht
OwiGGesetz über Ordnungswidrigkeiten
PDVPolizeidienstvorschrift
PMKPolitisch motivierte Kriminalität
POGPolizeiorganisationsgesetz
PolGPolizeigesetz
PSPPolizei-Studium-Praxis
PPPolizeipräsidium
RdErl.Runderlass
RLPRheinland-Pfalz
RN/Rn.Randnummer
RVORechtsverordnung
SESpezialeinheiten
SEKSpezialeinsatzkommando
SGV.Sammlung geltender Gesetze und Verordnungen
SMBl.Sammlung geltender Erlasse
StAStaatsanwaltschaft
StGBStrafgesetzbuch
StPOStrafprozessordnung
StVGStraßenverkehrsgesetz
StVOStraßenverkehrsordnung
SVRStraßenverkehrsrecht
TEETechnische Einsatzeinheit
u. ä.und ähnliche
VersGVersammlungsgesetz
VGVerwaltungsgericht
vgl.vergleiche
VkBl.Verkehrsblatt – Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr
VS-NfDVerschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
WDFWachdienstführer
WSPWasserschutzpolizei
WSPVOWasserschutzpolizeiverordnung
z. B.zum Beispiel
ZISZentrale Informationsstelle Sporteinsätze

Literaturverzeichnis


ArtkämperAußerdienstliches Wissen von Polizeibeamten und Legalitätsprinzip, in: Kriminalistik 2001, S. 430–434.
BastianWestdeutsches Polizeirecht unter alliierter Besatzung (1945–1955), 2010.
BeckOK KommunalR/BearbeiterDietlein/Heusch (Hrsg.): Beck‘scher Online-Kommentar Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen, 15. Edition, 2021.
BeckOK POR/BearbeiterMöstl/Kugelmann (Hrsg.): Beck‘scher Online-Kommentar Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen, 17. Edition, 2021.
BernsteinZur Rechtsnatur von Geschwindigkeitskontrollen, in: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), H. 8/1999, S. 316–322.
Blum/Mokros/VahlePolizeigesetz Nordrhein-Westfalen. Textausgabe mit Erläuterungen der Gesetzesnovellen Dezember 2018, 2019.
BortnikovStaatsverträge der Länder, in: Juristische Schulung (JuS), 2017, S. 27–30.
Dietel/GintzelAllgemeines Verwaltungs- und Polizeirecht für Nordrhein-Westfalen, 10. Aufl. 1982.
Drewes/Malmberg/Wagner/WalterBundespolizeigesetz (BPolG), 6. Aufl. 2018.
GemmerichDie Sonderpolizeien des Bundes. Relikte oder Zukunftsmodelle für einen modernen Bundesstaat?, 2019.
HeinrichDie Nacheile im Rahmen von Strafverfolgungsmaßnahmen, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 1996, S. 361–366.
Heise/RiegelMusterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes mit Begründung und Anmerkungen, 2. Aufl. 1978.
HoeverMehr Ermittlungs- und Kontrolldruck für „Intensivtäter Gewalt und Sport“, in: Die Streife H. 2/2015, S. 5–8.
KarglInhalt und Begründung der Festnahmebefugnis nach § 127 I StPO, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 2000, S. 8–15.
KawelovskiKriminaltechnik für Studierende und Praktiker, 3. Aufl. 2020
Kett-StraubDas Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen. § 86a StGB im Spannungsfeld zwischen symbolischem Strafrecht, Gefühls- und echtem Rechtsgüterschutz, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), 2011, S. 601–605.
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KrummVerwarnung im Bußgeldverfahren: Voraussetzungen, Durchführung, Folgen, in: Straßenverkehrsrecht (SVR), 2014, S. 449–453.
KugelmannPolizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2012.
LesmeisterHöhere Qualität. Landesarbeitsgruppe plant Reform der Polizeiorganisation, in: Streife H. 2/2020, S. 22–23.
Maunz/Dürig/BearbeiterGrundgesetz. Kommentar. Stand: 92. Lieferung 2020.
MeyerKriminalistisch-Kriminologische Forschung im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, in: Die Polizei 2019, S. 36–39.
MokrosDer (neue) Bachelorstudiengang an der FHöV NRW, in: Polizei – Studium – Praxis (PSP), H. 3/2012, S. 45–48.
MokrosFachhochschulausbildung für den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen, in: Deutsche Verwaltungspraxis (DVP), H. 4/2020, S. L 6 – L 12.
MokrosPolitisch motivierte Kriminalität, in: Polizei – Studium – Praxis (PSP), H. 1/2015, S. 41–43.
MokrosPolizeiorganisation in Nordrhein-Westfalen1945–1953, in: Die Polizei 2017, S. 12–19.
MüKoStPO/BearbeiterMünchener Kommentar zur StPO, 2014.
Niehaus/Runde/KrausePersonal- und Organisationsentwicklung in der Polizei, in: Bliesner/Lösel/Köhnken (Hrsg.): Lehrbuch der Rechtspsychologie, 2014, S. 138–155.
PapierAbschluß völkerrechtlicher Verträge und Föderalismus, in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), 2003, S. 265–270.
PdK NW B-2/BearbeiterKreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, in: Beck-Kommunalpraxis Nordrhein-Westfalen plus.
ReuterDas Direktionsmodell – die Lösung aller organisatorischen Probleme?, in: Die Polizei 2007, S. 356–361.
Rietdorf/Heise/Böckenförde/StrehlauOrdnungs- und Polizeirecht in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl. 1972.
Schrapper/GüntherLandesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW), 2. Aufl. 2017.
Schwacke/SchmidtStaatsrecht, 4. Aufl. 1999.
Stelkens/Bonk/Sachs/BearbeiterVerwaltungsverfahrensgesetz. Kommentar, 9. Aufl. 2018.
TegtmeyerPolizeiorganisationsgesetz NRW – POG NRW – mit Erläuterungen, 2004.
Tegtmeyer/VahlePolizeigesetz NRW. Kommentar, 12. Aufl. 2018.
Thieme/HofingerStabsarbeit und „Ständige Stäbe“ bei der Polizei: Sicherheit durch Professionalisierung, in: Badke-Schaub/Hofinger/Laube (Hrsg.): Human Factors. Psychologie sicheren Handelns in Risikobranchen, 2008, S. 257–270
VahleNichtförmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungshandeln und -unterlassen, in: Kriminalistik, H. 11/1993, S. 713–715.
VahleAnmerkung zum Urteil des VG Gelsenkirchen vom 8.10.1997 – 17 K 2872/96, in: Deutsche Verwaltungspraxis (DVP), 1999, S. 263.
Wesseler/KampDie Neuorganisation der Polizei in Nordrhein-Westfalen, in: NWVBl. 10/2009, S. 374–380.
ZeitnerEinsatzlehre. Grundlagen für Studium und Praxis, 2. Aufl. 2015.

Rechtsquellen und Materialien im Internet

Verträge und Rechtsakte der Europäischen Union werden auf der Website „EUR-Lex“ veröffentlicht. Link: https://eur-lex.europa.eu/homepage.html.

Gesetze und Verordnungen des Bundes werden auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Link: https://www.gesetze-im-internet.de. Das Ministerium veröffentlicht auf der Website http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de auch Verwaltungsvorschriften.

Das Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) und das Ministerialblatt (MBl. NRW) des Landes NRW sowie die Sammlungen der geltenden und historischen Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW./HSGV. NRW.) sowie die Sammlung der geltenden und historischen Erlasse (SMBl. NRW./HSMBl. NRW.) sind auf der Website https://recht.nrw.de/ veröffentlicht.

Das Justizministerialblatt (JMBl.) mit Verwaltungsvorschriften für die Justizbehörden NRW und die Polizei im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist auf der Website http://www.jvv.nrw.de veröffentlicht.

Materialien des Landtags (Gesetzentwürfe, Vorlagen, Protokolle) können mit der jeweiligen Dokumentennummer, welche aus der Bezeichnung der Wahlperiode und einer fortlaufenden Nummer besteht (z. B. Drucks. 17/12015), von der Homepage des Landtags NRW https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/dokumentenabruf.html abgerufen werden.

Entscheidungen der Gerichte in Nordrhein-Westfalen (u. a. der Verwaltungsgerichte) können in der Rechtsprechungsdatenbank NRW (www.nrwe.de) im Volltext abgerufen werden.

Einführung
Inhalt

1. Rechtliche Grundlagen der Polizeiorganisation

2. Polizeiorganisation aus Sicht der Organisationslehre

2.1 Aufbauorganisation

2.2 Ablauforganisation

3. Historie der Polizeiorganisation in NRW

3.1 Polizeiorganisation von 1953 bis 1969

3.2 Polizeiorganisation von 1969 bis 1980

3.3 Polizeiorganisation von 1980 bis 1983

3.4 Polizeiorganisation von 1990 bis 2002

3.5 Polizeiorganisation von 2003 bis 2019

3.6 Aktuelle Polizeiorganisation

4. Aufgaben und Zuständigkeiten der Polizei

4.1 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

4.2 Aufgaben der Polizei

4.3 Zuständigkeiten der Polizei

5. Polizeibehörden des Landes NRW

5.1 Allgemeines

5.2 Landesoberbehörden

5.3 Kreispolizeibehörden

6. Aufbauorganisation der Kreispolizeibehörden

6.1 Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz

6.2 Organisation des Wachdienstes

6.3 Bereitschaftspolizei

6.4 Spezialeinheiten

6.5 Direktion Kriminalität

6.6 Direktion Verkehr

6.7 Kreispolizeibehörden als Einstellungs- und Ausbildungsbehörden

1. Rechtliche Grundlagen der Polizeiorganisation

1

Das Land Nordrhein-Westfalen ist Träger der Polizei und hat die Gesetzgebungskompetenz für das Polizeiorganisationsrecht (vgl. § 1 RN 2). Bei der Gestaltung der Polizeiorganisation sind die Vorgaben in Art. 77 S. 1 der Landesverfassung NRW zu beachten, wonach die „Organisation der allgemeinen Landesverwaltung und die Regelung der Zuständigkeiten“ durch Gesetz zu erfolgen hat. Damit ist sichergestellt, dass die wesentlichen Grundlagen der Verwaltungsorganisation vom Parlament beschlossen werden. Maßgeblich für den Aufbau und die Organisation der gesamten Landesverwaltung ist das „Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung – Landesorganisationsgesetz“ (LOG NRW) vom 10. Juli 1962 (GV. NW. 1962 S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GV. NRW. 2020 S. 1238 = SGV. NRW. 2005). Die Organisation der Polizei war bereits zuvor durch das „Gesetz über den vorläufigen Aufbau der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen“ vom 21. Juni 1951 (GV. NW. S. 74) und durch das „Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen“ vom 11. August 1953 (RN 14) festgelegt worden.

2

In § 6 Abs. 2 LOG werden die drei Landesoberbehörden der Polizei (vgl. § 2 RN 1) und in § 9 Abs. 2 LOG die Kreispolizeibehörden als „untere Landesbehörden“ aufgeführt. Einzelheiten der Polizeiorganisation sind im „Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen – Polizeiorganisationsgesetz“ (POG) geregelt. Ein eigenständiges Polizeiorganisationsgesetz gibt es in NRW seit 1980. Zuvor waren Organisation und Zuständigkeiten der Polizei gemeinsam mit deren Aufgaben und den Befugnissen zur Gefahrenabwehr im Polizeigesetz geregelt. Von den organisationsrechtlichen Bestimmungen ist nur die Aufgabenzuweisung in § 1 im Polizeigesetz (PolG) geblieben.

3

Die Regelungen über die Aufbauorganisation der Polizei im POG geben nur eine Grundstruktur vor. So werden in § 2 die Polizeibehörden genannt, aber keine Angaben zu deren Aufbau gemacht. Die Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Polizei im POG (RN 69 ff.) sind ebenfalls nicht abschließend, sondern werden durch Rechtsverordnungen ergänzt. Das ist rechtlich zulässig, denn nach Art. 77 Satz 2 der Landesverfassung NRW obliegt die Einrichtung der Behörden im Einzelnen der Landesregierung und aufgrund der von ihr erteilten Ermächtigung den einzelnen Landesministern. Aufgrund dieser Ermächtigung hat die Landesregierung durch Rechtsverordnung (RVO) Einzelheiten der Polizeiorganisation wie z. B. die Festlegung der Zuständigkeitsbereiche (Polizeibezirke) der Kreispolizeibehörden (KPB) geregelt (vgl. § 2 RN 9). Weitere Einzelheiten der Aufbau- und Ablauforganisation wie z. B. die Bestimmung einzelner Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen durch die Kriminalhauptstellen-Verordnung (vgl. § 2 RN 12) wurden vom Innenministerium durch RVO oder durch Erlass wie z. B. den Runderlass (RdErl.) über die Organisation der Landesoberbehörden (RN 81) geregelt.

4

Erhebliche Veränderungen der Polizeiorganisation in der Vergangenheit wie z. B. die Neuorganisation der Bereitschaftspolizei (RN 98) oder die Gründung von Spezialeinheiten der Polizei (RN 110) wurden durch Erlasse des Innenministeriums geregelt. Eine Innenministerin oder ein Innenminister ist bei solchen Entscheidungen nicht auf politische Mehrheiten angewiesen und muss sie auch nicht öffentlich begründen. Der Landtag NRW wird über solche gravierenden Entwicklungen, die nicht selten mit einer strategischen und taktischen Neuausrichtung der Polizei einhergehen, allenfalls im Nachgang informiert.

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9783415069343
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