Zeitschrift Polizei & Wissenschaft

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Bei SbC-Fällen kommen ergänzende, eventuell die Folgen verstärkende Faktoren, wie die Aufmerksamkeit (der Öffentlichkeit und der Medien) und strafrechtliche Untersuchungen hinzu.56 Die Problematik des Empfindens (in einem mitunter helfend ausgerichteten Beruf57), nicht geholfen haben zu können und für einen Tod verantwortlich zu sein, wirkt sich dabei u. U. potenzierend aus. Situative Faktoren, z. B. bezüglich der Person des Getöteten (Jugendlicher oder ältere Person mit krimineller Biografie58) sowie persönliche Faktoren, wie die biografischen Lebensereignisse des Polizeibeamten als Hintergrundfaktoren, sind weitere Einflussfaktoren. Suizidale Handlungen oder gar Suizid im häuslichem Umfeld59, (s. Frage 1) sind dabei ebenfalls zu berücksichtigende Aspekte. Die Reaktion und das Verhalten sind in der Gesamtsumme daher sehr individuell und ihre Ausgestaltungen hängen davon ab, über welche Ressourcen der einzelne Polizeibeamte verfügt und welche Vorerfahrungen dieser hat.60

Ein inhaltlich direkter Bezug zu der o. a. Frage 13 ist durch die Ergebnisse von Hallenberger herzustellen. Mit dem Hinweis auf verschiedene ältere Studien (vgl. Solomon & Horn [1986], Loo [1986]) verweist Hallenberger darauf, dass die betroffenen Personen Zukunftssorgen hinsichtlich eines zukünftigen Waffengebrauchs hegen („Werde ich zu schnell oder zu langsam … womöglich gar nicht reagieren?“).61 Auch Füllgrabe greift das Thema unter Hinweis auf die aus dem Jahr 1997 stammende Untersuchung von Pinizzotto et al. auf und beschreibt das Zögern von Polizeibeamten, erneut von der Waffe Gebrauch zu machen. Ergänzend wird der Beruf in der Folge anders wahrgenommen und als gefährlicher angesehen, was wiederum mit Ängsten im Kontext der Berufsausübung verbunden sein kann. Die Zeiträume, wann die Betroffenen aus ihrer Perspektive wieder „normal“ (in der o. a. Frage 13 mit „unbefangen“ durchaus gleichzusetzen) am (Berufs-)Leben teilnehmen konnten, belaufen sich auf Wochen bis mehrere Jahre.62 Der Fall Muche zeigt exemplarisch, dass ein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus dem Dienst (aufgrund psychischer, aber auch körperlicher Erkrankungen) nicht ungewöhnlich ist.63 Auf den Zusammenhang zwischen Traumaerfahrungen und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Auftretens von körperlichen Erkrankungen weisen Lüdke/Clemens hin.64 Sie legen dar, dass die Ausbildung einer PTBS bis zu 50 Jahre nach der erfolgten Traumatisierung erfolgen kann.65 Beide Aspekte sind polizeirelevant, da der betroffene Polizeibeamte aufgrund der Krankheitsausprägung für den Arbeitgeber als Mitarbeiter möglicherweise nicht mehr zur Verfügung steht. Parent betont, dass „the vast majority of police officers within the United States and Canada will complete their entire careers without having to shoot or utilize potentially deadly force. However, in those rare cases when deadly force is used, the decision making by the officer is often complex, multifaceted, and instantaneous.”66

Dass im Hinblick auf die Frage nach der zukünftigen Dienstausübung von 348 Personen 146 Befragte (43,2 %) angaben, sich nicht vorstellen zu können, in der Zukunft den Dienst unbefangen versehen zu können (19 Enthaltungen, 5 %), kann in Bezug auf den Umgang mit diesen Gedanken nicht ignoriert werden, auch wenn die Mehrheit (183, 52,6 %) keine potenziellen Schwierigkeiten annimmt. Die Antwort der erstgenannten Gruppe kann Ausdruck der oben beschriebenen Angstkomponente sein, die ein engagiertes Handeln in der konkreten Bedrohungssituation schwierig erscheinen lässt. Sie zeigt aber auch die Notwendigkeit eines professionellen Umgangs mit entsprechenden Situationen auf. In diesem Zusammenhang sei auf die häufig von Mitarbeitern geforderten sog. Nachbereitungen und Nachbesprechungen des Einsatzes hingewiesen, das sog. Debriefing. Die Durchführung eines Debriefings – dieser Umstand scheint überwiegend nicht bekannt – ist in der Regel dazu in der Lage, Traumafolgen zu verschlimmern. Einerseits wird durch Lüdke/Clemens angeführt, dass die Erstintervention grundsätzlich im Zweierteam (professioneller Helfer und Betroffener) erfolgen sollte.67 Andererseits wird vor allem durch Füllgrabe betont, dass das Debriefing häufig aus verschiedenen Gründen, u. a. aufgrund der Überbetonung der emotionale Ebene, der Gefahr der sekundären Traumatisierung, des Unberücksichtigtlassens von (unbekanntem) früheren und aktuellen Lebens(stress)situationen, negative Wirkung entfalten kann. Debriefing, so Füllgrabe, dient häufig in erster Linie dazu, dass die Helfer ihre Hilflosigkeit überwinden bzw. diese abfedern.68 Ein tatsächlich erlebtes Trauma, das sich mittels Traumafolgen manifestiert, ist nur mit einer adäquaten Therapieform zu behandeln,69 andernfalls droht langfristig die selbstschädigende Selbstbehandlung u. a. mittels Alkohol und/oder Medikamenten.70

Abbildung 2: Antwortverhalten in Bezug auf die Frage 13 („Es kommt zu einem Suicide by Cop. Kannst du dir vorstellen, nach einem solchen Vorfall zukünftig unbefangen als PVB deinen Dienst zu versehen?); Antwortdarstellung nach Geschlecht: Grundgesamtheit der auswertbaren Antworten; weibliche Befragte: n=157 (Enthaltung und nicht auswertbar, n=6 [3,8 %]); männliche Befragte: n=186 (Enthaltung und nicht auswertbar, n=8 [4,3 %])


Geschlechtzustimmend (ja)ablehnend (nein)Summe*
weiblich (n)6091151
weiblich ( %)38,258,096,2
männlich (n)12652178
männlich ( %)67,728,095,7

* Durch Rundungen und aufgrund der Nichtberücksichtigung der Enthaltungen und der nicht auswertbaren Antworten werden nicht 100 % erreicht.

Dass der vermeintliche richtige Umgang mit potenziell traumatisierten Polizeibeamten nach einem Schusswaffengebrauch in der empirischen Auseinandersetzung ebenso Thematisierung findet, zeigen die Studien von Parent und Liedholm. Während Parent (1998) explizit Polizeibeamte interviewt, die tödliche Polizeigewalt angewandt haben, klammert Liedholm (2010) diese Gruppe aufgrund der Nichtabsehbarkeit einer Retraumatisierung bewusst aus der Gruppe der zu interviewenden Polizeibeamten aus.71

Bezugnehmend auf die Auswertung der Fragen 12 und 13 hinsichtlich der Geschlechterdifferenz kann zusammengefasst werden, dass Unterschiede zwischen den weiblichen und männlichen Befragten bestehen. Frauen äußern vermehrt Hemmungen, auf eine Person zu schießen (s. o.), von der sie mit einer Schusswaffe bedroht werden und, das zeigt die geschlechterspezifische Auswertung der Frage 13, schätzen sie vermehrt ein, den Dienst nach dem Schusswaffengebrauch nicht mehr unbefangen versehen zu können (s. Tab. 2). Parent stellte in der von ihm durchgeführten Studie für den kanadischen Raum, die nicht explizit auf das Phänomen SbC ausgerichtet ist, hingegen fest (s. o.), dass Frauen eher von der Schusswaffe gegenüber Personen Gebrauch machten als Männer.72 Während 58,0 % der weiblichen Befragten sich dieses nicht mehr vorstellen können, gehen 67,7 % der männlichen Befragten davon aus, den Dienst weiterhin unbefangen ausüben zu können.

Möglicherweise begründet sich diese Haltung in persönlichen, bereits bei der Polizei erlebten Erfahrungen (in der Ausbildung) oder aber sie stützen sich auf männliche und weibliche Attribute, Aspekte des sog. sozialen Geschlechts,73 wie „weich, einfühlsam, fügsam oder aber stark, tatkräftig, tapfer.“74 Im Umgang mit den Polizeibeamten nach einem SbC-Vorfall sind diese Unterschiede zusätzlich zu der genauen Ausrichtung einer professionellen Hilfe daher nicht unberücksichtigt zu lassen.75

Während Traumatisierungen in der frühen Kindheit u. a. durch sexuelle Gewalt und körperliche Misshandlung hinsichtlich der Geschlechtsspezifität überwiegend ausgeglichen sind,76 unterscheiden sie sich im höheren Lebensalter (Frauen sind eher von sexueller Gewalt betroffen, Männer von körperlicher Gewalt).77 In Bezug auf den Berufsalltag eines Polizeibeamten können in SbC-Situationen Unterschiede nicht gänzlich ausgeschlossen werden, z. B. weil sich der Angreifer im Sinne eines Kräftemessens eher dem männlichen Polizeibeamten zuwendet bzw. in einem gemischten Streifenteam eher der männliche Polizeibeamte als Kontrahent wirken wird.78 Explizite empirische Erkenntnisse liegen dazu nicht vor. Allerdings deuten die aus SbC-Fällen extrahierten Motivlagen darauf hin, indem z. B. mit einer „männlichen“ Art zu sterben, eine gewisse Grandiosität gesucht wird.79 Die professionelle Hilfe und Aufmerksamkeit ist vor dem Hintergrund des Wissens über geschlechtsspezifische Unterschiede nach einem (versuchten) SbC-(Verdachts)Fall entsprechend auszugestalten. Wenn es mittels professioneller Hilfe schließlich noch gelingt, das Geschlecht bei psychotherapeutischen Maßnahmen entsprechend zu berücksichtigen,80 wird die Wahrscheinlichkeit, den Polizeibeamten den Umständen entsprechend gesund als Mitarbeiter zu behalten, erhöht.

Den thematischen Abschluss der Befragung stellte die methodisch halboffen gestaltete Frage 14 dar, die von den tendenziell emotionaleren Fragen 12 und 13 zu den demografischen Fragen die Überleitung bildete. Die Frage 14 („Wie sinnvoll ist es deiner Meinung nach, die Presse über einen Suicide by Cop zu informieren?“) greift zudem auch eine der möglichen Motivlagen für SbC bzw. Bereiche der Phänomenologie auf. Denn die Nutzung des öffentlichen Raumes für die Begehung eines SbC wird durch Heubrock im Kontext des bereits o. a. Motivs der Grandiosität beschrieben.81 Dass eine mediale Darstellung von (versuchten) SbC-(Verdachts-)Fällen ein SbC-Geschehen u. a. mit einer die Situation verschärfenden Tatortwahl im öffentlichen Raum82 (für potenzielle Nachahmer) fördern kann, ist denkbar. Die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zu dieser Frage waren „eher sinnvoll“ und „eher nicht sinnvoll“. Erstgenannter Antwortmöglichkeit stimmten 127 Personen zu (36,5 %), zweitgenannter 189 Personen (54,3 %). 32 Befragte (9,2 %) beantworteten die Frage nicht. Den Befragten wurde in der Frage 14 die Möglichkeit eröffnet, freitextlich Angaben zu machen, warum sie es als sinnvoll/nicht sinnvoll erachten, die Presse zu informieren. Mehrfachnennungen waren möglich.83 Die Antworten wurden wiederum in Kategorien zusammengefasst. Die Begründungen für Pressebenachrichtigungen waren u. a.: „Öffentlichkeit informieren/Aufklärung“ (77 Nennungen), „Wahrnehmung der Polizei in der Öffentlichkeit“ (17 Nennungen), „Empathie Polizei“ (acht Nennungen), „Prävention“ (vier Nennungen). Die Begründungen gegen Pressebenachrichtigungen umfassten u. a. „Nachahmer vermeiden“ (93 Stimmen), „negative Darstellung/Wahrnehmung der Polizei“ (40 Nennungen), „Verunsicherung der Öffentlichkeit“ (sieben Nennungen), „erhöhter Druck auf Polizeivollzugsbeamte“ (18 Nennungen), „nicht für die Öffentlichkeit bestimmt“ (acht Nennungen), „Suicide by Cop nicht nachweisbar“ (drei Stimmen).

 

Fazit und Ausblick

Die dargestellten Ergebnisse zeigen, dass jenseits der Pilotstudie, mittels der begonnen wurde, das Forschungsdesiderat zum Thema Suicide by Cop in Deutschland aufzubrechen, eine weitere Methodik geeignet ist, das Thema Suicide by Cop zu beforschen, wenn auch, wie hier dargelegt, primär aus einer polizeilichen Binnenperspektive heraus. Dass von 556 für die Befragung berücksichtigten Polizeikommissaranwärtern, die zum Zeitpunkt der Befragung etwa vier Monate ihr Studium absolvierten, 356 Personen (64,4 %) teilnahmen, kann als solides, wenn nicht hohes Interesse am Thema und an der Art der Gestaltung des Wahlpflichtkurses (empirischer Teil) bewertet werden. Schließlich wurde die Befragung maßgeblich von den dienst- und lebensälteren Kommilitonen mit berufspraktischer Erfahrung durchgeführt. Dieser Umstand mag unter Umständen ein maßgeblicher Faktor für die Bereitschaft der Teilnahme gewesen sein.

Die gesamten Ergebnisse, vor allem aber die Teilergebnisse, hier fokussiert dargestellt mit den Fragen 12 und 13, der Einschätzung der persönlichen Hemmschwelle, auf Personen zu schießen und die persönliche Einschätzung, nach einem SbC-Fall unbefangen wieder Dienst versehen zu können, können zum Anlass genommen werden, die überwiegend jungen Studierenden entsprechend als besonders vulnerable Menschen zu betrachten. Der Umstand und dessen Auswirkungen in Bezug auf ein SbC-Geschehen betrachtet – dass die jungen Polizeibeamten sich noch in einer Entwicklungsphase befinden und dem Dienstherrn weitestgehend unbekannte Biografien mit sich tragen – wurde vor dem Hintergrund möglicher Viktimisierungsfolgen vertieft diskutiert. Die Implementierung des Themas SbC als fester Bestandteil in das Curriculum des Polizeistudiums im Land Niedersachsen ist derzeit allerdings nicht vorgesehen. Unabhängig davon bieten sich aber gerade durch ein solches Wahlpflichtkursmodell oder nachfolgend geschilderte Projekte, wenn auch eigeninitiativ gestaltet, weitere Forschungsmöglichkeiten.

Im Sommer 2019 wurde aufgrund der aus der Sicht der Autorin interessanten Erkenntnisse im o. a. Wahlpflichtkurs (Frühjahr 2019) das Design einer Befragung erneut aufgegriffen. Entgegen der ersten Befragung wurde das Design umgekehrt, in dem die teilnehmenden Studierenden des Wahlpflichtkurses (eines anderen dritten Studienjahrganges) die Aufgabe hatten, die Befragung nicht auf Mitstudierende, sondern auf die Gruppe der Dozenten auszurichten. Hier erhielten die Studierenden den Raum und die Möglichkeit, aus studentischer Sicht ihre Lehrenden nach ihren Neigungen themenspezifisch zu befragen. Dieser methodische Ansatz stieß durchaus auf großes Interesse. Diese Befragung fand zunächst am Standort Oldenburg statt und wurde wegen der interessanten Teilergebnisse auf die gesamte Belegschaft der Polizeiakademie Niedersachsen ausgerollt. Die Ergebnisse können ab ca. Mitte des Jahres 2020 präsentiert werden. Ebenso wurde entschieden, die o. a. Studierendenbefragung im beschriebenen Design erneut durchzuführen, um so vergleichende Ergebnisse zu erzielen. Die Befragung wird aktuell im ersten Studienjahrgang am Standort Oldenburg durchgeführt. Der derzeitige erste Studienjahrgang weist eine Personenanzahl von ca. 440 Studierenden auf, ist damit etwas reduzierter, bildet jedoch immer noch eine recht große Befragungsgruppe ab.

Als Ausfluss der SbC-Pilotstudie zum Thema84 und der o. a. Dozentenbefragung wurde sichtbar, wie hoch das Interesse bei den betroffenen Polizeibeamten, den Opfern von SbC ist. Dies wird derzeit zum Anlass genommen, durch die Autorin die Durchführbarkeit einer spezifischen SbC-Opferstudie zu prüfen, um diese ggf. zeitnah zu initiieren.

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Kontakt

Dr. iur Helen BehnPolizeiakademie NiedersachsenBloherfelder Straße 23526129 Oldenburg

Tel.: +49 441 790 3114

E-Mail: helen.behn@polizei.niedersachsen.de

1 Zur besseren Lesbarkeit wird auf Formulierungen der gendergerechten Form verzichtet. Das bezieht sich auf alle Begrifflichkeiten.

2 Vgl. Dahlkamp, Jürgen (2002): Ein Abgang wie John Wayne, in: DER SPIEGEL, 27, S. 46; WESER KURIER vom 13.11.2013, S. 12.; vgl. http://www.sueddeutsche.de/panorama/viernheim-bedrohung-mit-attrappen-1.3050098 (2016-11-26).

3 Vgl. Muche, Mike (2008): Ich habe getötet. Neckenmarkt; Trefzer, Holger (2014): Suicide by Cop. In: Metzger, Burkhard: Es reicht! Gewalt gegen Polizeibeamte. Betroffene erzählen, S. 31 - 34.

4 Eine umfassende, recht aktuelle tabellarische Übersicht über den Forschungsstand findet sich bei Patton, Christina L. & Fremouw, William J. (2016): Examining “suicide by cop”. A critical review of the literature. Aggression and Violent Behaviour, 27, pp. 107 - 120.

 

5 Vgl. Polndorfer, Claus (2015): Der provozierte Suizid. Das Phänomen Suicide by Cop. Frankfurt/Main; Heubrock, Dietmar (2009): Der polizeiliche Umgang mit suizidgefährdeten Personen und “suicide by cop”. Handlungs- und Verhandlungsvorschläge. Frankfurt/Main; Füllgrabe, Uwe (2003): Suicide by cop. Ein Gewaltdelikt gegen Polizeibeamte. Kriminalistik, 57, S. 225 - 233.

6 Vgl. Behn, Helen (2019): Suicide by Cop in Deutschland. Eine Pilotstudie auf Grundlage einer Dokumentenanalyse von Fällen aus Niedersachsen. Frankfurt/ Main.

7 Im Bundesland Niedersachsen erfolgt die Ausbildung des Polizeivollzugsdienstes mittels eines Bachelorstudienganges an drei Studienstandorten (Nienburg [Hauptstandort]; Außenstellen: Oldenburg und Hannoversch Münden). Der Standort Oldenburg hat aufgrund seiner Liegenschaftsfläche die größte Anzahl an Studierenden.

8 Die anderen Teilnehmer hatten u. a. die Aufgabe, Echtfälle anonymisiert zu visualisieren. Die Visualisierungen (überwiegend Videos) werden regelmäßig in das Intranet der Polizei Niedersachsen eingestellt und stehen damit allen Beschäftigten dieser zur Verfügung. In diesem Portal befindet sich ein im Rahmen durch die Autorin initiiertes sog. Erklärvideo zum Thema Suicide by Cop, das im Rahmen eines Wahlpflichtkurses durch Studierende erstellt wurde. Die hohen Zugriffszahlen (> 5.000 Zugriffe) können als großes themenspezifisches Interesse gewertet werden.

9 Vertiefte Informationen sind u. a. der o. a. Pilotstudie und der angegebenen Literatur zu entnehmen.

10 Vgl. Pinizzotto, Anthony; Davis, Edward F.; Miller, Charles E. (2005): Suicide by Cop. Defining a Devastating Dilemma. FBI Law Enforcement Bulletin, S. 11 f.

11 Conner, Michael: Suicide By Cop, http://www.oregoncounseling.org/ArticlesPapers/Documents/SuicideByCop.htm (2015-06-21).

12 Füllgrabe, Uwe (2003): Suicide by cop. Ein Gewaltdelikt gegen Polizeibeamte. Kriminalistik, 57, S. 225.

13 Mohandie, Kris; Meloy, J. Reid (2011): Suicide by Cop Among Female Subjects in Officer-Involved Shooting Cases. Journal of Forensic Sciences, 56, S. 666.

14 Vgl. Wolfgang, Martin E. (1957): Victim Precipitated Criminal Homicide. The Journal of Criminal Law, Criminology, and Police Science, S. 1 ff.

15 Vgl. Mohandie, Kris; Meloy, J. Reid (2000): Clinical and forensic indicators of „Suicide by Cop“. Journal of Forensic Sciences, 45, S. 384.

16 Vgl. Pinizzotto, Anthony; Davis, Edward F.; Miller, Charles E. (2005): Suicide by Cop. Defining a Devastating Dilemma. FBI Law Enforcement Bulletin, S. 16.

17 Bei zwölf der insgesamt 14 themenspezifischen Fragen handelt es sich um geschlossene Fragen. Die Frage 6 ist eine offene Frage, und bei der Frage 14 handelt es sich um eine halboffen gestaltete Fragestellung. Bei den Fragen 15 und 16 handelt es sich um die beiden einzigen zur Erfassung der demografischen Angaben (Alter und Geschlecht).

18 Z. B. Frage 12.

19 Vgl. Schnell, Rainer; Hill, Paul B., Esser, Elke (2011): Methoden der empirischen Sozialforschung. München, S. 347.

20 Es liegen keinerlei Informationen vor, in welchem Rahmen die Bögen ausgefüllt wurden. Möglicherweise geschah dies im Studiengruppenverband oder aber einzeln durch die Studierenden, z. B. im häuslichen Umfeld. Zudem zeigten sich auch Item-Nonresponses bei einzelnen Fragen (s. u.).

21 Hierzu wurde anhand der alphabetischen Namensliste des Hörsaals jede fünfte Person für das Pretestverfahren ausgewählt. Alle Personen zeigten sich mit der Teilnahme einverstanden.

22 Das Anschreiben enthielt zudem eine kurze Vorstellung der bearbeitenden Mitglieder des Wahlpflichtkurses, eine kurze Erklärung hinsichtlich des Ausfüllens und der Abgabe des Fragebogens und einen Hinweis, sich bei auftretenden Fragen an die Autorin wenden zu können.

23 Bei der Darstellung der Prozentangaben werden in der Summe nicht zwangsläufig Werte von 100 % erreicht, da es einerseits bei den einzelnen Fragen zu Enthaltungen gekommen ist. Diese werden nicht immer separat aufgeführt. Andererseits sind die Prozentangaben gerundet.

24 Die Auswertung der Fragebögen erfolgte mittels händischer Auszählung und Mehrfachüberprüfung und einer Dateneingabe in das Programm Excel der Fa. Microsoft.

25 Der Aufbau des Fragebogens orientiert sich an den Maßgaben der empirischen Sozialforschung, s. hierzu u. a. Schnell, Rainer; Hill, Paul B., Esser, Elke (2011): Methoden der empirischen Sozialforschung. München, S. 336 ff.

26 Laut Angaben des statistischen Bundesamtes betrug die Anzahl der Suizide in Deutschland im Jahr 2017 9.235; https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/suizide.html (2020-20-02).

27 Mehrfachnennungen waren möglich.

28 In Bezug auf die Zustimmungswerte bei Frage 4 (123) entsteht damit ein Überhang von 81 Antworten.

29 Bei jeder Frage hatte der Befragte die Möglichkeit entsprechend „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen. Es bestand damit die Möglichkeit, nur Teilantworten zu geben. Die einzelnen Erscheinungsformen zielten in erster Linie auf das Tatmittel ab. Bei Bedarf können die Ergebnisse bei der Autorin angefordert werden.

30 Die Hinzunahme des dritten Geschlechts (divers) wurde bei der Erstellung des Fragebogens diskutiert, einstimmig jedoch abgelehnt, da die bisherigen Forschungsergebnisse keine derartige Geschlechterdominanz zeigen bzw. keine Problematik hinsichtlich der Sexualität, die dem SbC als auslösender Faktor zu Grunde liegt.

31 Vgl. u. a. Dewey, Lauren; Allwood, Maureen; Fava, Joanna; Arias, Elizabeth; Pinizzotto, Anthony; Schlesinger, Louis (2013): Suicide by Cop: Clinical Risks and Subtypes. Archives of Suicide Research, S. 456 ff. Zu den detaillierten Ergebnissen s. Ausführungen zu Frage 7.

32 Die Antwortmöglichkeiten zu dieser Frage waren: „keine“, „1 - 50“, „51 - 100“, „101 - 150“.

33 Vgl. Angaben der DHPol 2017.

34 Vgl. Kreim, Günter (2006): Belastungsreaktion und Trauma im Vollzug polizeilicher und militärischer Spezialaufgaben. Polizei & Wissenschaft, S. 94 f.

35 Vgl. Lorei, Clemens; Wittig, Gerhard; Stiegler, Gunnar (2006): Zur Verarbeitung sub-traumatogener Reize. Eine empirische Studie zur emotionalen und kognitiven Verarbeitung traumarelevanter Information bei Polizisten. Polizei & Wissenschaft, S. 52.

36 Lorei, Clemens; Wittig, Gerhard; Stiegler, Gunnar (2006): Zur Verarbeitung sub-traumatogener Reize. Eine empirische Studie zur emotionalen und kognitiven Verarbeitung traumarelevanter Information bei Polizisten. Polizei & Wissenschaft, S. 54.

37 Vgl. Kreim, Günter (2006): Belastungsreaktion und Trauma im Vollzug polizeilicher und militärischer Spezialaufgaben. Polizei & Wissenschaft, S. 99.

38 Vgl. Lüdke, Christian; Clemens, Karin (2004): Allgemeine Grundlagen der Psychotraumatologie und notfallpsychologischen Intervention. In: Weißer Ring (Hrsg.): Neue Erkenntnisse der Psycho-Traumatologie unter Berücksichtigung sozialrechtlicher und finanzieller Konsequenzen. Dokumentation des 14. Mainzer Opferforums 2002. Baden-Baden, S. 12.

39 Vgl. https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Eigene-Hochschule-der-Polizeiernsthaft-pruefen?open&ccm=100025050 (2019-24-07).

40 Vgl. Kreim, Günter (2006): Belastungsreaktion und Trauma im Vollzug polizeilicher und militärischer Spezialaufgaben. Polizei & Wissenschaft, S. 96.

41 Die Altersspanne aller Befragten erstreckte sich von einem Lebensalter von 17 bis 34 Jahren; 63,2 % der Befragten sind in einem Lebensalter von 17 bis 21 Jahren; 109 Personen waren zum Zeitpunkt der Befragung im Alter von 19 Jahren.

42 Vgl. Gerrig, Richard J. (2015): Psychologie. Halbergmoos, S. 403 ff.

43 Vgl. McKenzie, Ian K. (2005): Suicide by Cop: International Perspective (policeinvolved, victim-provoked shooting). In: Schulz, Dorothy Moses M.; Haberfeld, Maria R.; Sullivan, Larry E.; Rosen, Marie Simonetti: Encyclopedia of law enforcement. Thousand Oaks, S. 1317.

44 Vgl. Parent, Rick (2011): The Police Use of Deadly Force in British Columbia. Mental Illness and Crisis Intervention. Journal of Police Crisis Negotiations, 11, S. 63. Ergänzend müssen diese Angaben vor dem Hintergrund der Quantität der eingesetzten Fälle mit Polizeibeamten betrachtet werden. In den SbC-spezifischen Studien zeigt sich, dass es sich bei den eingesetzten Polizeibeamten in erster Linie um Männer handelt, was wiederum mit dem Alter (geringerer Anteil an weiblichen Polizeibeamten im Personalbestand) einzelner Studien zusammenhängen kann.

45 Parent, Rick (2011): The Police Use of Deadly Force in British Columbia. Mental Illness and Crisis Intervention. Journal of Police Crisis Negotiations, 11, S. 61.

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