Read the book: «Inklusive Bildung»

Die Herausgeber

Prof. i.R. Dr. Rudolf Tippelt, Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Prof. Dr. Ulrich Heimlich, Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Rudolf Tippelt/Ulrich Heimlich (Hrsg.)
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1. Auflage 2020
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-025227-1
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-025228-8
epub: ISBN 978-3-17-025229-5
mobi: ISBN 978-3-17-025230-1
Vorwort der Reihenherausgeber
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 für Deutschland verbindlich gilt, entwickelt sich die Idee der Inklusion zu einem neuen Leitbild in der Behindertenhilfe. Sowohl in der Schule als auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen sollen Menschen mit Behinderung von vornherein in selbstbestimmter Weise teilhaben können. Inklusion in Schule und Gesellschaft erfordert einen gesamtgesellschaftlichen Reformprozess, der sowohl auf die Umgestaltung des Schulsystems als auch auf weitreichende Entwicklungen im Gemeinwesen abzielt. Der Ausgangspunkt dieser Entwicklung wird in Deutschland durch ein differenziertes Bildungssystem und eine stark ausgeprägte, spezialisierte sonderpädagogische Fachlichkeit – bezogen auf unterschiedliche Förderschwerpunkte – bestimmt. Vor diesem Hintergrund soll die Buchreihe »Inklusion in Schule und Gesellschaft« Wege zur selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den verschiedenen pädagogischen Arbeitsfeldern von der Schule über den Beruf bis hinein in das Gemeinwesen und bezogen auf die unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte aufzeigen. Der Schwerpunkt liegt dabei im schulischen Bereich. Jeder Band enthält dabei sowohl historische und empirische als auch organisatorische und didaktisch-methodische sowie praxisbezogene Aspekte bezogen auf das jeweilige spezifische Aufgabenfeld der Inklusion. Ein übergreifender Band wird Ansätze einer interdisziplinären Grundlegung des neuen bildungs- und sozialpolitischen Leitbildes der Inklusion umfassen. Als Herausgeber fungieren die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats »Inklusion«, beauftragt vom Bayerischen Landtag.
Die Reihe umfasst folgende Einzelbände:
Band 1: Inklusion in der Primarstufe
Band 2: Inklusion in der Sekundarstufe
Band 3: Inklusion im Beruf
Band 4: Inklusion im Gemeinwesen
Band 5: Inklusion im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Band 6: Inklusion im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Band 7: Inklusion im Förderschwerpunkt Hören
Band 8: Inklusion im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Band 9: Inklusion im Förderschwerpunkt Lernen
Band 10: Inklusion im Förderschwerpunkt Sehen
Band 11: Inklusion im Förderschwerpunkt Sprache
Band 12: Inklusive Bildung
Band 13: Inklusion in Kindertageseinrichtungen
Erhard Fischer
Ulrich Heimlich
Joachim Kahlert
Reinhard Lelgemann
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort der Reihenherausgeber
2 Vorwort: Teilhabe, Teilgabe oder Teilsein? Auf der Suche nach den Grundlagen inklusiver Bildung
3 Ulrich Heimlich & Rudolf Tippelt
4 Einleitung: Inklusive Bildung im Dialog
5 Ulrich Heimlich, Ewald Kiel & Rudolf Tippelt Vorbemerkung
6 1 Bildung und Teilhabe – der bildungsphilosophische Zugang
7 Wolf-Thorsten Saalfrank, Winfried Trieb & Klaus Zierer
8 Vorbemerkung
9 1.1 Die moderne Gesellschaft im Differenzierungsprozess
10 1.2 Teilhabe – Begriffsklärung
11 1.3 Kriterien einer Theorie der sozialen Gerechtigkeit und Teilhabe
12 1.4 Die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf als Herausforderung sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe
13 1.5 Der Einfluss von Bildung auf die soziale Inklusion
14 1.6 Rechtfertigung der Bildungskonsequenzen
15 1.7 Teilhabe – theoretische Möglichkeit und praktische Umsetzung
16 Schlussbemerkung
17 2 Bildung als Menschenrecht – der rechtliche Zugang
18 Agnes Leu & Christina Mittmasser
19 Vorbemerkung und Fallbeispiel
20 2.1 Inklusive Bildung im internationalen Kontext
21 2.2 Der Begriff »Behinderung«
22 2.3 Die »Behindertenpolitik« in der Schweiz
23 2.4 Inklusive Bildung in der Schweiz
24 Schlussbemerkung
25 3 Bildung zwischen Exklusion und Inklusion – der soziologische Zugang. Gleichheitsideale und ungleiche Teilhabe bei Beeinträchtigungen
26 Elisabeth Wacker
27 Vorbemerkung
28 3.1 Bildungsexpansion und wie Schule gleich macht
29 3.2 Teilhabegebot bei Vielfalt und Verwirklichungschancen
30 4 Bildung und Psyche bei Kindern und Jugendlichen – ein neurowissenschaftlicher Zugang
31 Gerd Schulte-Körne
32 Vorbemerkung
33 4.1 Graue und weiße Substanz
34 4.2 Die Kommunikation der Nervenzellen untereinander: Die Synapsen
35 4.3 Spezifikation von Hirnfunktionen durch strukturelle Reifung
36 4.4 Struktur und Funktion des Gehirns: Der Einsatz von Untersuchungsmethoden zum Verständnis von Wahrnehmung, Informationsverarbeitung und Steuerung
37 4.5 Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Neurowissenschaftliche Befunde zur Verhaltenssteuerung und Handlungsplanung
38 4.6 Stimmungsschwankungen, Stressreaktion, Antriebsmangel – die Bedeutung von Neurotransmittern für die Depression bei Kindern und Jugendlichen
39 4.7 Warum das Lesen so schwer fällt? Neurowissenschaftliche Ergebnisse zu einem komplexen Lernprozess
40 4.8 Wenn die Orientierung verloren geht: Schizophrenie bei Kindern und Jugendlichen
41 Schlussbemerkung
42 5 Bildung als Entstigmatisierung – der sozialpsychologische Zugang. Nichts ist praktischer als eine gute Theorie – zur Erklärung und Veränderung von Stereotypen
43 Nadja Bürgle & Dieter Frey
44 Vorbemerkung
45 5.1 Definition, Entstehung, Funktionen und Auswirkungen von Stereotypen
46 5.2 Maßnahmen zum Abbau von Stereotypen und Vorurteilen – die besondere Rolle von Bildung
47 6 Bildung und Entwicklung – der entwicklungspsychologische Zugang
48 Fabienne Becker-Stoll & Monika Wertfein
49 Vorbemerkung
50 6.1 Das systemisch-integrative Verständnis von Entwicklung
51 6.2 Das Zusammenwirken von Schutz- und Risikofaktoren in der Entwicklung
52 6.3 Entwicklungsbereiche mit häufigen Störungen im Kindes- und Jugendalter
53 6.4 Das entwicklungspsychologische Interventionsverständnis
54 6.5 Soziale und emotionale Kompetenzen als Voraussetzung für gesunde Entwicklung und inklusive Bildung
55 Schlussbemerkung
56 7 Bildung und Förderung – der sonderpädagogische Zugang
57 Bernd Ahrbeck
58 Vorbemerkung
59 7.1 Bildungsbegriff und Behinderung
60 7.2 Gemeinsame Beschulung und Inklusive Momente
61 Schlussbemerkung
62 8 Bildung und Inklusion – der pädagogische Zugang
63 Rudolf Tippelt
64 Vorbemerkung
65 8.1 Menschenrechtspädagogik als ethische Basis
66 8.2 Pädagogische Anerkennungskultur und universalistische Moral
67 8.3 Inklusion in den pädagogischen Institutionen des Systems des Lebenslangen Lernens
68 8.4 Vertiefte Darstellung zur Inklusion an den Hochschulen und in der Weiterbildung
69 8.5 Inklusion und Professionalisierung des pädagogischen Personals
70 8.6 Konkreter praktischer Handlungsbedarf
71 8.7 Forschungsperspektiven zur Professionalisierung inklusiver Bildung
72 9 Bildung und Heterogenität – eine disziplinübergreifende Perspektive
73 Annedore Prengel
74 Vorbemerkung
75 9.1 Was bedeutet Heterogenität?
76 9.2 Lassen sich historische Spuren zu Heterogenität finden?
77 9.3 Wie wird Heterogenität gegenwärtig sichtbar?
78 9.4 Warum hat Heterogenität Konjunktur?
79 9.5 Hat Heterogenität »Schuld« an den Erfolgen menschenfeindlicher Richtungen?
80 9.6 Schluss: Was hält die Gesellschaft zusammen?
81 10 Ausblick: Inklusive Momente im Bildungsprozess
82 Rudolf Tippelt & Ulrich Heimlich
83 Autorenverzeichnis
Vorwort: Teilhabe, Teilgabe oder Teilsein? Auf der Suche nach den Grundlagen inklusiver Bildung
Ulrich Heimlich & Rudolf Tippelt
Nachdem im Jahre 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland inkraft tritt, setzt der Diskurs zum zentralen bildungspolitischen Leitbild der Konvention erst mit Verzögerung ein. Die Gestaltung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen (Art. 24) wird zunächst als bereits bewältigt missverstanden. Erst allmählich setzt sich die Einsicht durch, dass in den letzten 40 Jahren der Integrationsentwicklung im deutschen Bildungssystem zwar einige Erfahrungen mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildung gesammelt werden konnten. Für die Erreichung des Ziels der Inklusion sind hingegen noch erhebliche weitere Schritte erforderlich.
Zwischenzeitlich bricht sich in allen erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Teildisziplinen und auch in angrenzenden Wissenschaftsdisziplinen die Erkenntnis Bahn, dass nicht nur einige kosmetische Änderungen am Erscheinungsbild des deutschen Bildungssystems vorgenommen werden müssen, um das Ziel der Inklusion ernsthaft in die Tat umzusetzen. Inklusion betrifft eine Reihe von Wissenschaftsdisziplinen in ihren theoretischen Grundlagen – sowohl in anthropologischer als auch in gesellschaftstheoretischer Sicht. Es dämmert uns, dass wir der gemeinsamen Aufgabe der Inklusion nicht beikommen werden, wenn wir weiterhin Begriffen und Theorien anhängen, die Menschen mit Behinderung schlicht ausklammern. Letztlich stehen wir im Bildungssystem vor der Aufgabe, inklusive Bildung als neue Konzeption inhaltlich zu füllen. Die grundlegenden Arbeiten dazu stehen im Gegensatz zum inflationären Gebrauch des Begriffes »inklusive Bildung« noch am Anfang. Im vorliegenden Band soll das Konzept der »inklusiven Bildung« deshalb im Mittelpunkt stehen und aus interdisziplinärer Sicht von unterschiedlichen Seiten beleuchtet werden.
Dabei geht der Anspruch inklusiver Bildung möglicherweise über eine bloße Ausweitung der Formen der Teilhabe hinaus. Gerade wenn die Heterogenität im Bildungssystem als Ausgangsbedingung bewusst akzeptiert wird, dürfte deutlich werden, dass auch die Beteiligten selbst in ihrer Unterschiedlichkeit zu einer Veränderung der Bildungseinrichtung oder anderer settings beitragen und insofern ebenso eine Art der Teilgabe stattfindet. Erst über diesen Weg wird die Erfahrung möglich, im Sinne von Teilsein umfänglichen einbezogen zu sein. Inklusive Bildung wird sich dann nicht nur in einer großzügigen Geste der Beteiligung erschöpfen, sondern vielmehr die Grundlagen dessen tangieren, was wir denn unter Bildung in der Gegenwart und Zukunft verstehen sollen und wollen.
Quellen einer inklusiven Bildung lassen sich gegenwärtig vor allem über neuere Theorie- und Handlungskonzepte erschließen, die in der Heil- und Sonderpädagogik derzeit international stark diskutiert werden (Heimlich 2014). Im Ansatz des disability mainstreaming (abgeleitet von gender mainstreaming) etwa kommt das Bemühen zum Ausdruck, alle sozial- und bildungspolitischen Maßnahmen des Staates unter die Maxime von mehr Teilhabegerechtigkeit zu stellen (vgl. dazu Wacker 2011). Damit ist eine Gesamtstrategie angesprochen, die sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche bezieht und Gleichstellung in der Gesellschaft im Sinne von nachhaltigen Entwicklungen ständig im Blick hat. Disability bezeichnet in diesem Kontext nicht in erster Linie die »Unfähigkeit« einer Person und deren Ursachen, sondern vielmehr die Hindernisse für die Entfaltung von Fähigkeiten (ebd., S. 9). Für die inklusive Bildung folgt daraus, dass hier nicht nur ein pädagogisches Problem zu lösen ist, sondern vielmehr sämtliche Interaktions- und Steuerungsprozesse in Bildungseinrichtungen auf den inklusiven Prüfstand gestellt werden sollen. Darüber hinaus lässt sich disability mainstreaming nicht mehr nur auf die Bildungseinrichtung selbst reduziert umsetzen. Eine Verortung entsprechender Maßnahmen im Sozialraum der Einrichtung gilt inzwischen als unumstritten. Die Behindertenhilfe insgesamt wird derzeit unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung neu konzipiert, da deutlich geworden ist, dass eine inklusive Gesamtorientierung nicht nur über eine Gesetzesänderung geleistet werden kann (ebd., S. 13). Inklusive Bildung wird hier zum Bestandteil einer regionalen Infrastruktur für Menschen mit Behinderung und bleibt auf lebendige Austauschprozesse zwischen Bildungseinrichtungen und dem sozialen Kontext angewiesen. Elisabeth Wacker hat dazu ein Entwicklungsprogramm vorgestellt, in dem über die Aufmerksamkeit für Ressourcen (Schritt 1), die Identifizierung von Handlungsfeldern (Schritt 2) und die Erprobung von Modellen (Schritt 3) schließlich das übergreifende Ziel des disability mainstreaming erreicht werden soll.
Eine mögliche Fundierung erfährt das Konzept der inklusiven Bildung ebenfalls durch den Ansatz der Care-Ethik (vgl. dazu Wunder 2011). Aus der Praxis der sozialen Arbeit und aus feministischen Positionen heraus entstanden, weist die Care-Ethik auf den Aspekt der Achtsamkeit und Sorge im Klientel-Bezug hin. »Care« meint soviel wie »Angewiesenheit des Menschen auf den anderen und auf dessen achtsame Zuwendung« (vgl. dazu ebd., S. 21). Mit »Achtsamkeit« ist wiederum eine Grundhaltung gemeint, die die »Verbundenheit aller Menschen« (ebd.) und eine »sorgende Aktivität gerade bei Ungleichheit der Kommunikationspartner« (ebd.) anstrebt. Die Qualität der Beziehung zu Kindern mit Behinderung stellt deshalb die Basis inklusiver Bildung dar. Aus ihr und den Bedürfnissen der Beteiligten entsteht gleichsam das inklusive Bildungsangebot. Für die innere Haltung des Care-Gebers sind vor dem Hintergrund der Care-Ethik folgende Kriterien bedeutsam:
1. Attentiveness (Aufmerksamkeit) im Sinne von Offenheit und Zugewandtheit zum Anderen,
2. Responsibility (Verantwortlichkeit) im Sinne der Bereitschaft, Sorge für Andere zu übernehmen,
3. Competence (Kompetenz) im Sinne der Bereitschaft, eigene Grenzen zu akzeptieren und professionelle Hilfe geben zu können,
4. Responsiveness (Empfänglichkeit) im Sinne der Bereitschaft zur Nähe.
Gleichzeitig ist Care (nur unzureichend übersetzt mit dem deutschen Wort »Sorge«) abzugrenzen von einseitigen Abhängigkeitsverhältnissen. Die US-amerikanische Philosophin und Mutter einer Tochter mit Behinderung, Eva Kittay, spricht hier von einer »inversen Abhängigkeit«:
»Der Gebende ist auch abhängig vom Nehmenden. Die Ungleichheit sollte nicht weggeredet werden, sondern im Gegenteil zum Ausgangspunkt der eigenen Reflektion werden« (ebd., S. 22).
Die Verletzlichkeit des Menschen – und zwar nicht nur des Menschen mit einer Behinderung – wird hier zum Ausgangspunkt einer »bescheideneren Philosophie« (Kittay 2006). Die philosophischen Grundlagen einer inklusiven Bildung müssen deshalb so konzipiert sein, dass auch in der Theorie, in den Grundbegriffen und Grundannahmen, bereits der Ausschluss und die Aussonderung verhindert werden. Inklusive Bildung ist im Sinne der Care-Ethik getragen von einer achtsamen Zuwendung zum Anderen. Dieses Prinzip gilt im Übrigen für alle Menschen.
Im Ansatz der diversity education (Genishi & Goodwin 2008; Prengel 2011; Winzer 2009) wird die Heterogenität der Kinder und Jugendlichen zum Reichtum des Bildungsangebotes. In dem US-amerikanischen Slogan »Celebrate Diversity« kommt diese neue Herangehensweise an die Unterschiedlichkeit von Kindern und Jugendlichen zum Ausdruck. Annedore Prengel hat bereits in ihrer »Pädagogik der Vielfalt« (1995) auf die Bedeutungsvielfalt des Begriffs Heterogenität hingewiesen. Gerade unter dem Einfluss von Konzepten der Menschenrechtsbildung, der diversity education und der demokratischen Erziehung zeigt sich, dass Heterogenität mehrere Bedeutungsebenen umfasst:
1. Heterogenität als Verschiedenheit im Sinne von Unterschieden zwischen Kindern aufgrund ihres Alters, ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, ihrer Geschlechtszugehörigkeit usf.,
2. Heterogenität als Vielschichtigkeit im Sinne von vielfältigen Substrukturen innerhalb einer Person oder Gruppe,
3. Heterogenität als Veränderlichkeit im Sinne von prozessualen und dynamischen Entwicklungen innerhalb von Personen oder Gruppen und
4. Heterogenität als Unbestimmbarkeit im Sinne von unbegreiflichen und nicht benennbaren Aspekten einer Person oder Gruppe (Prengel 2011).
Trotz dieser Unterschiede (oder gerade wegen dieser Unterschiede) garantieren demokratische Gesellschaften ihren Mitgliedern Gleichheit im Sinne von gleichen Rechten auf Teilhabe an den Ressourcen einer Gesellschaft (z. B. die UN-Kinderrechtskonvention). Inklusive Bildung wird bestimmt von diesem Spannungsverhältnis zwischen Gleichheit und Verschiedenheit und bedarf der »Denkfigur der »egalitären Differenz«« (ebd., S. 36), wie sie in Theodor W. Adornos kritischer Sozialphilosophie zum Ausdruck kommt:
»Eine emanzipierte Gesellschaft jedoch wäre kein Einheitsstaat, sondern die Verwirklichung des Allgemeinen in der Versöhnung der Differenzen. Politik … sollte … den besseren Zustand aber denken als den, in dem man ohne Angst verschieden sein kann« (Adorno 2001, S. 184f.).
Im Rahmen inklusiver Bildung gilt es, den Zusammenhang von Gleichheit und Verschiedenheit auf allen Ebenen des Bildungssystems immer wieder neu auszubalancieren.
So wird inklusive Bildung bezogen auf Kinder mit Behinderung letztlich einer demokratischen Bildungskonzeption verpflichtet sein, wie sie der amerikanische Erziehungswissenschaftler John Dewey (1859–1952) in seiner Vorstellung von Demokratie zum Ausdruck gebracht hat. Damit einher geht eine sozialphilosophische Grundlegung inklusiver Bildung im Rahmen einer kritisch-pragmatistischen Konzeption (Dewey 1916/1993). Dewey bezeichnet es als Aufgabe der Demokratie, Erfahrungen hervorzubringen, an denen alle teilhaben und zu denen alle beitragen können (Dewey 1939/1988). Inklusive Bildung wird für Kinder mit Behinderung erst dann erfahrbar, wenn sie nicht nur teilhaben, sondern auch etwas beitragen können.
Damit entsteht auch Anschlussmöglichkeit an die Erweiterung des Teilhabekonzepts um den Aspekt der »Teilgabe«. Von Marianne Gronemeyer in die sozialwissenschaftliche Diskussion eingeführt (Gronemeyer 2002/2009), stellt der Aspekt der Teilgabe die doppelseitige Struktur gesellschaftlicher Partizipationsprozesse heraus:
»Teilgabe meint, dass jedes Mitglied einer Gesellschaft seinen Beitrag zur Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders in allen Fragen, die sein Leben betreffen, leisten kann« (ebd., S. 79).
Auf die Heil- und Sonderpädagogik bzw. die Behindertenhilfe übertragen macht die Verbindung von Teilhabe und Teilgabe deutlich, dass Menschen mit Behinderung aktiv an der Inklusion beteiligt sein müssen und selbst etwas geben wollen. In ersten Studien zur Teilhabeforschung bei Menschen mit Behinderung (Krope et al. 2009) zeigt sich überdies, dass bei den Bemühungen, die Teilhaberechte von Menschen mit Behinderung zu erfüllen, häufig ihre Teilgabebedürfnisse gar nicht wahrgenommen werden.
Inklusion bedeutet demnach, eine neue Form des Miteinanders zu kreieren, in der Prozesse des Voneinander-Lernens – und zwar aller Beteiligten – möglich werden. Zugleich macht der Durchgang durch neuere Ansätze einer inklusiven Bildung deutlich, dass wir hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch von einer konzeptionellen Suchbewegung ausgehen müssen. Zielsetzung wäre ein Konzept humaner Bildung, wie es Julian Nida-Rümelin auf der Grundlage einer praktischen Philosophie entwirft:
»Bildung leistet nur dann einen Beitrag zur Humanisierung der Gesellschaft, wenn sie von Respekt gegenüber unterschiedlichen Lebensformen, Kulturen, sozialen und geographischen Herkünften geprägt ist« (Nida-Rümelin 2013, S. 194).
Nach einleitenden Überlegungen der Herausgeber des Bandes soll ein Gespräch zwischen Vertretern der Allgemeinen Pädagogik, der Schulpädagogik und der Sonderpädagogik die Frage nach einer inklusiven Bildung bewusstmachen (Ulrich Heimlich, Ewald Kiel & Rudolf Tippelt). Zur Beantwortung dieser Ausgangsfrage ist zunächst eine bildungsphilosophische Grundlegung erforderlich, die besonders den Zusammenhang von Gerechtigkeit und Bildung thematisiert. Bildung schafft allerdings in jedem Fall gute Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe (Beitrag von Wolf-Thorsten Saalfrank, Winfried Trieb & Klaus Zierer,
Kap. 1). Letztlich gilt es, das Menschenrecht auf Bildung auch für Menschen mit Behinderung zu sichern (Beitrag von Agnes Leu & Christina Mittmasser,
Kap. 2). Inklusion gehört mitten in die Gesellschaft und steht stets im Spannungsfeld zur Exklusion (Beitrag von Elisabeth Wacker,
Kap. 3). Die moderne Hirnforschung bestimmt zunehmend Bildungsdiskurse und fokussiert insbesondere die Persönlichkeit (Beitrag von Gerd Schulte-Körne,
Kap. 4). Bildung trägt allerdings auch zum Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit Behinderung bei (Beitrag von Nadja Bürgle & Dieter Frey,
Kap. 5). Inklusive Bildung erfordert zudem die konsequente Orientierung an der individuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (Beitrag von Fabienne Becker-Stoll & Monika Wertfein,
Kap. 6). Erst vor diesem Hintergrund kann die Inkorporation des Themas »inklusive Bildung« in die Erziehungs- und Bildungswissenschaften gelingen, ohne dass elementare Verkürzungen im Bildungskonzept unterlaufen (Beitrag von Bernd Ahrbeck,
Kap. 7 und Beitrag von Rudolf Tippelt,
Kap. 8). Schließlich erfordert die Konzipierung von Bildungsangeboten in zunehmend heterogener werdenden Gesellschaften eine interdisziplinäre Perspektive (Beitrag von Annedore Prengel,
Kap. 9). In einem Ausblick versuchen die Herausgeber die unterschiedlichen Zugänge zur inklusiven Bildung im Konzept der inklusiven Momente zusammenzuführen. Der verbindende Begriff des »Zugangs« zum gemeinsamen Thema »Inklusive Bildung« aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven ist bewusst gewählt, da mit dem Leitbild »Inklusion« auch der Anspruch »universal access« im Sinne eines Zugangs für alle zum Bildungssystem gilt.
Ein Teil der Beiträge dieses Bandes ist aus Vorträgen im Rahmen der zentralen fakultätsübergreifenden Ringvorlesung an der Ludwig-Maximilians-Universität München im Wintersemester 2016/2017 unter dem Titel »Inklusion und Diversität – Was hält die Gesellschaft zusammen?« hervorgegangen. Den Vortragenden sei an dieser Stelle ausdrücklich für ihre Bereitschaft gedankt, ihre Überlegungen schriftlich zu fixieren und für die Publikation zur Verfügung zu stellen.
Der Band richtet sich an alle Studierenden erziehungs- und bildungswissenschaftlicher Studiengänge sowie angrenzender Fachgebiete. Inklusion ist letztlich eine gesellschaftliche Aufgabe. Insofern wird es zukünftig kaum einen gesellschaftlichen Bereich geben, der nicht vor der Herausforderung steht, die Teilhabe, Teilgabe und das Teilsein weiter zu entwickeln.
Wir danken allen Ko-Autorinnen und Ko-Autoren für ihre Geduld, die bei der Entstehung dieser Publikation erforderlich war. Wir danken Julia Roth ganz besonders für ihre unschätzbaren Dienste beim Korrekturlesen des Manuskriptes.
München, im Juli 2020
Rudolf Tippelt und Ulrich Heimlich
Literatur
Adorno, Theodor W. (1951/2001): Minima Moralia. Reflexionen aus einem beschädigten Leben. Berlin/Frankfurt am Main: Suhrkamp
Dewey, John (1988): Creative Democracy – The Task before us. In: Dewey, John: The Later Works, 1925–1953. Vol 14: 1939–1941. Hrsg. von Boydston, J.A. Carbondale u. Edwardsville: Southern Illinois University Press, S. 225–230
Dewey, John (1916/1993): Demokratie und Erziehung. Eine Einleitung in die philosophische Pädagogik. Weinheim/Basel: Beltz
Genishi, Cecilia & Goodwin, Lin A. (2008): Diversities in early childhood education. Rethinking and doing. London u. a.: Routledge
Gronemeyer, Marianne (2009): Die Macht der Bedürfnisse. Überfluss und Knappheit. 2. Auflage. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Heimlich, Ulrich (2014): Teihabe, Teilgabe oder Teilsein? Auf der Suche nach den Grundlagen inklusiver Bildung. In: Vierteljahresschrift für Heilpädagogik und ihre Nachbargebiete 83 (1), S. 1–5
Kittay, Eva Feder (2006): Die Suche nach einer bescheideneren Philosophie: Mentalen Beeinträchtigungen begegnen – herausfinden, was wichtig ist. Dankesrede anlässlich der Verleihung des ersten IMEW-Preises am 23. Oktober 2006 in der Urania in Berlin. Im Internet unter www.imew.de/index.php?id=269 [19.05.2020]
Krope, Peter, Latus, Knut & Wolze, Wilhelm T. (2009): Teilhabe im Dialog. Eine methodisch-konstruktive Studie zu Lebenslagen von Menschen mit Behinderung. Münster/New York: Waxmann
Nieda-Rümelin, Julian (2013): Philosophie der humanen Bildung. Hamburg: edition körber Stiftung
Prengel, Annedore (1995): Pädagogik der Vielfalt. Verschiedenheit, Gleichberechtigung in Interkultureller, Feministischer und Integrativer Pädagogik. 2. Auflage. Opladen: Leske + Budrich
Prengel, Annedore (2011): Inklusion in der Frühpädagogik. Der Übergang vom Kindergarten in die Schule. In: Frühe Kindheit, 14. Jg., H. 6, S. 34–39
Wacker, Elisabeth (2011): Inklusion – kein Kinderspiel! Stationen auf dem Weg zu gleichen Chancen beim Heranwachsen für alle. In: Frühe Kindheit, 14. Jg., H. 6, S. 6–15
Winzer, Margret A. (2009): From Integration to Inclusion. A History of Special Education in the 20th Century. Washington D.C.: Gallaudet University
Wunder, Michael (2011): Inklusion – nur ein neues Wort oder ein anderes Konzept? In: Frühe Kindheit, 14. Jg., H. 6, S. 16–23
Einleitung: Inklusive Bildung im Dialog
Ulrich Heimlich, Ewald Kiel & Rudolf Tippelt
Vorbemerkung
Nach wie vor befindet sich der erziehungswissenschaftliche Diskurs zur Inklusion im Bildungssystem und zur inklusiven Bildung im deutschsprachigen Raum in einem Stadium der »konzeptionellen Suchbewegung« (Heimlich 2014). Aus diesem Grunde haben die Herausgeber dieses Bandes zur inklusiven Bildung ein Gespräch vereinbart, um im Dialog zwischen Vertretern der Allgemeinen Pädagogik, der Schulpädagogik und der Sonderpädagogik den Versuch zu unternehmen, sich aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven dem gemeinsamen Gegenstand der »inklusiven Bildung« zu nähern. Das Gespräch wurde von der Unterrichtsmitschau der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) aufgezeichnet und auf Basis des Videomitschnitts transkribiert. Das Video zum Gespräch zwischen Prof. Dr. Ewald Kiel, Prof. Dr. Rudolf Tippelt und Prof. Dr. Ulrich Heimlich kann unter der folgenden URL angesehen werden: https://videoonline.edu.lmu.de/inklusivebildung.
Wir danken Frau Dr. Juliane Aulinger, Leiterin der Unterrichtsmitschau der LMU, und Herrn Dipl. Soz. Maxime Pedrotti für die Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens. Ebenfalls vielen Dank an Charlotte Demmel für die Transkription des Gespräches. Bei der Transkription wurde darauf geachtet, den Dialogcharakter weitestgehend zu erhalten. Zur besseren Lesbarkeit ist bei Personen- oder Personengruppenbezeichnungen die männliche Bezeichnung des Wortlauts beibehalten bzw. auf geschlechtsneutrale Bezeichnungen ausgewichen worden. Es sind jedoch in jedem Fall beide Geschlechter gemeint.
| Ulrich Heimlich: | »Ich darf sie recht herzlich begrüßen zu unserer Gesprächsrunde ›Inklusive Bildung im Dialog‹. Ich möchte zunächst vorschlagen, dass wir uns kurz vorstellen.« |
| Ewald Kiel: | »Mein Name ist Ewald Kiel und ich leite den Lehrstuhl Schulpädagogik an der LMU München und bin selbst fünf Jahre Gymnasiallehrer gewesen an einer nicht inklusiven Schule.« |
| Rudolf Tippelt: | »Mein Name ist Rudolf Tippelt, ich hatte den Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung von 1998 bis 2016 hier an der LMU München inne und bin seit Oktober 2016 im sogenannten Ruhestand, war vorher an den Universitäten Freiburg und Heidelberg, bin aber nach wie vor recht aktiv, auch bei uns an der LMU, zum Beispiel in der Organisation des Seniorenstudiums und auch des Studium Generale, arbeite auch an meinem Lehrstuhl weiter, vor allem im Bereich von Promotionen und Habilitationen. Ansonsten leite ich auch noch einige »Wissenschaftliche Beiräte« oder auch Kuratorien (z. B. des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung, der WIFF-Initiative am Deutschen Jugendinstitut, des Leibniz Instituts für Bildungsprozesse über die Lebensspanne – LifBi), aber ich versuche mich gerade etwas zurückzuziehen.« |
| Ulrich Heimlich: | »Mein Name ist Ulrich Heimlich, ich habe hier an der LMU den Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik inne. Ich bin selbst zehn Jahre im Schuldienst in verschiedenen Förderschulen gewesen, habe also Schulpraxis erfahren und bin jetzt seit über zwanzig Jahren tätig im Bereich der Integrations- beziehungsweise Inklusionsforschung. Und das ist auch heute unser Thema. Seit 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. In Artikel 24 heißt es, dass sich die Vertragsstaaten auf ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen verpflichten. Wir sind im Jahre acht nach Inkrafttreten der Konvention, alles redet über inklusive Bildung. Die Frage, die wir heute hier besprechen wollen, ist: Was ist das eigentlich, inklusive Bildung?« |
| Ewald Kiel: | »Soll ich anfangen? Gut, zunächst einmal gibt es keinen eindeutigen Begriff, was inklusive Bildung ist. Wenn man sich die Handbücher anschaut, die zu diesem Thema gemacht werden – jeder definiert den Begriff Inklusion anders, jeder sucht seinen eigenen Weg zum Begriff. Wenn ich ein schulsystemisches Modell anlegen würde, würde ich sagen, wir brauchen auf der einen Seite personale Kompetenzen. Dazu gehört so etwas wie ein humanistisches Ethos, potenzialorientiert, nicht defizitorientiert. Es geht darum, ein Mandat für die Menschen zu ergreifen, die sich nicht selbst artikulieren können. Andererseits brauchen wir aber auch ganz zweckrationale Kompetenzen. Wie kann ich deeskalieren mit verhaltensauffälligen Schülern? Ich muss etwas über Störungsbilder, über Teilleistungsstörungen wissen, das ist ganz wichtig. Ich bin ja von der Regelschule und nicht von der Sonderpädagogik. Wir brauchen bestimmte Interaktionskompetenzen, wir müssen die Interaktion in der Schule, das soziale Leben, anders gestalten, auf unterschiedliche Art und Weise, dass auch diejenigen, die Hilfe brauchen, unterstützt werden können von den anderen und dabei nicht exkludiert werden. Und wir brauchen schulstrukturelle Kompetenzen, es ändert sich eine ganze Menge in der inklusiven Bildung. Es wird immer mehr dahingehen, dass wir multiprofessionelle Teams haben, dass Leute aus dem Pflegebereich, Sozialpädagogen und Therapeuten mit Regelschullehrern zusammenarbeiten. Diese multiprofessionellen Teams zu entwickeln und zu begleiten wird auch nicht einfach sein. Das heißt, wir brauchen von der individuellen personalen Ebene bis zur strukturellen Ebene unterschiedliche Kompetenzen, um inklusive Bildung möglich zu machen.« |
| Ulrich Heimlich: | »Wie würden Sie es aus der Allgemeinen Pädagogik heraus betrachten, Herr Tippelt?« |
| Rudolf Tippelt: | »Ich kann mich Vielem anschließen, zunächst was die Kompetenzen betrifft. Ich würde vielleicht noch Folgendes ergänzen wollen aus der Sicht der Allgemeinen Pädagogik: Inklusive Bildung ist ein Anspruch an die Schule, aber eben auch an die frühkindliche Bildung. Es ist ein Anspruch in der beruflichen Bildung, es ist ein Anspruch an die Erwachsenen- und Weiterbildung, es ist ein Anspruch an die Hochschule, also über die gesamten Bildungsprozesse über die Lebensspanne ist es ein Anspruch, den wir versuchen müssen, organisational zu realisieren, aber auch aufgrund der personalen Kompetenzen der Pädagogen, die dort jeweils tätig sind, bessere Bedingungen zu schaffen für inklusive Bildung. Für mich als Allgemeiner Pädagoge ist der Begriff ein Gegensatz auch zur Exklusion, zur Ausgrenzung, zur Stigmatisierung von Bevölkerungsgruppen, insofern ein Begriff der Menschenrechtspädagogik. Es geht darum, allen in unserer Gesellschaft eine maximale und optimale Möglichkeit der Realisierung ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu gewährleisten, sowohl individuell als auch in den Institutionen. Es gibt auch einen nicht-institutionellen Bereich von Erziehung und Sozialisation, aber wir reden hier jetzt in erster Linie über die Institutionen und über die Menschenrechte, die mit der Inklusion für alle verbunden sind.« |
| Ulrich Heimlich: | »Aus sonderpädagogischer Sicht kann ich ergänzen, dass wir ein bisschen Sorge haben im Augenblick, dass eben Schüler mit Behinderungen bzw. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in dieser Bildungsvorstellung noch nicht mitgedacht sind. Ich habe den Eindruck, dass Bildung in unserem Bildungssystem häufig von der gymnasialen Bildung aus gedacht wird und dann sozusagen heruntergebrochen wird auf andere Bildungsniveaus. Genauso stellt sich die Frage im Bereich der frühkindlichen Bildung, wenn wir Kinderkrippen anschauen: Ist das, was dort stattfindet, auch Bildung oder ist das eher Betreuung? Also, ich würde mir im Augenblick wünschen, dass wir Bildung auch ein bisschen mehr von den Grenzen unserer Arbeit her sehen, was Entwicklungsvoraussetzungen beim einzelnen Kind angeht, aber auch was im Bildungssystem Bereiche angeht, die jetzt nicht im zentralen Sinne von vornherein mit Bildung gleichgesetzt werden. Kann man sagen, aus der Sicht der Schulpädagogik, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen hier schon mitgedacht sind?« |
| Ewald Kiel: | »Nein. Da würde ich eindeutig Nein sagen. Ich will das an einer Anekdote verdeutlichen. Wir machen Anforderungsanalysen und fragen Lehrkräfte verschiedener Schularten, was denn wichtig ist in ihrer Schule, welche Fähigkeiten und Kompetenzen man haben möchte. Und da schildert eine Förderschullehrerin aus einer Kooperationsklasse folgenden Fall: Eine Realschullehrerin soll in der Kooperationsklasse unterrichten, guckt sich zehn Minuten den Unterricht an und sagt: ›Das hab’ ich mir so nicht vorgestellt. Hier unten wollte ich nicht arbeiten.‹ So viel zum Bewusstsein von Regelschullehrern. Das ist natürlich nicht bei allen so, das ist keine Frage, aber gerade im gymnasialen Bereich, bei Realschullehrern, die verstehen sich ganz wie die Gymnasiallehrer als Fachvermittler, als Fachvertreter. Und da muss auch ein Umdenken stattfinden. Ich denke, inklusive Bildung ist einerseits natürlich eine Veränderung in den Köpfen, das Bewusstsein zu haben über die Menschrechte, die Herr Tippelt angesprochen hat, dass hier ein Recht verwirklich wird, was man nicht einfach abwehren kann, nicht sagen kann ›Das passt mir einfach nicht‹. Man muss aber auch zweckrationale Aspekte berücksichtigen. Wenn wir die Lehrkräfte fragen, gerade nicht die Sonderpädagogen, [sondern] die Regelschullehrer, die sagen: ›Ja, ich bin ja im Prinzip dafür, für die Inklusion, aber mir fehlt es an Kompetenzen, was mache ich denn mit einem verhaltensauffälligen Kind, was ist denn eine Deeskalationsstrategie, wie kann ich denn erkennen, ob ein Kind eine Teilleistungsstörung hat oder nicht?‹ Und wenn von einem Bewusstsein für inklusive Bildung die Rede ist: Die Lehrkräfte wollen nicht nur diese Wertrationalität haben und sagen: ›Du musst einfach dieses humanistische Ethos entwickeln!‹, die wollen sagen: ›Zeigt mir ganz genau, was kann ich tun!‹ Und da müssen wir noch enorme Entwicklungsarbeit leisten, sowohl etwas in den Köpfen zu verändern, aber auch zweckrational von den Fachdidaktiken her, von der Schulpädagogik her, von den Sonderpädagogen her, wie die zusammenwirken können und ein System entwickeln. Und mein Nein heißt: Das haben wir bisher noch nicht gemacht. Wir sind dabei, gerade an der LMU auch mit der Qualitätsoffensive Lehrerbildung in diese Richtung im Ausbildungsbereich zu arbeiten, aber da liegt auch noch viel Arbeit vor uns.« |
| Ulrich Heimlich: | »Da klingt ja so ein bisschen dieses Thema inklusive Haltung an, also Inklusion hat etwas mit Einstellung, mit Überzeugung, mit Ethos zu tun. Die große Frage, die sich da stellt: Ist das eigentlich lehrbar, eine inklusive Haltung? Kann man das an pädagogisch Tätige weitergeben? Kann man das bei ihnen anregen?« |
| Rudolf Tippelt: | »Ich glaube, man kann für eine solche Haltung, andere zu akzeptieren, die etwas anders sind als ich, dieses sehr individuelle Denken, jeden anderen so zu nehmen wie er ist, dafür kann man sensibilisieren in unserer Ausbildung. Ich würde allerdings noch einmal Unterschiede machen zwischen sensibilisieren und etwas praktizieren können. Das erste können wir vielleicht, aber wir tun das noch nicht hinreichend. Dennoch haben wir seit 2010, da würde ich wirklich eine Weiche sehen, begonnen, sehr viel intensiver mit dem Begriff der inklusiven Bildung zu arbeiten. Da war die UN-Behindertenrechtskonvention von großer Bedeutung und hatte ihre Auswirkungen. Das hat dazu geführt, dass wir auch engere Kontakte mit der Sonderpädagogik entwickelt haben und die Sonderpädagogik auch mit der allgemeinen Pädagogik, auch mit der Schulpädagogik und anderen »Pädagogiken«. Das ist wichtig, aber es ist nur dann lehrbar, glaube ich, wenn wir auch in authentische Situationen hineingehen. Das heißt, dass wir uns auch konfrontieren mit einer inklusiven Klasse und die Situation auch erleben. Ich glaube, inklusive Pädagogik kann vor allen Dingen als projektorientiertes Lernen gestaltet werden und braucht Praxisphasen, damit das nicht nur eine theoretische Überlegung bleibt, die also entweder normativ oder wertrational ist, wie Herr Kiel richtig sagt, sondern dass man auch weiß ›Wie reagiere ich eigentlich darauf?‹ Und man kann dann auch an den eigenen Reaktionen arbeiten. Das halte ich für sehr wesentlich. Und so kann man es dann, glaube ich, auch unterrichten, denn wir müssen weg von einer Haltung – das können wir durchaus an der Universität befördern –, dass jeder, der irgendwelche Leistungen nicht erbringt, sofort in eine Sondereinrichtung muss – und heraus aus dem Regelbetrieb. Das ist eine Form von Diskriminierung. Diese Einsicht kann man Studierenden vermitteln, dass das so nicht gehen kann in einem humanen Bildungssystem.« |
| Ulrich Heimlich: | »Das bedeutet ja eigentlich, dass wir in der Konsequenz auch aus der UN-Behindertenrechtskonvention unsere Modelle von Qualifizierung und Professionalisierung für pädagogisch Tätige ändern müssen. Es gab ja die Tagung 2013 in Berlin »Professionalisierung für inklusive Bildung«, bei der auch dieses Thema in den Vordergrund gestellt worden ist. Welche Auswirkung hat die UN-Konvention auf unsere Modelle von pädagogischem Studium, möglicherweise auch von Lehrerbildung?« |
| Ewald Kiel: | »Ich würde gleich bei dem anfangen, was Herr Tippelt gesagt hat. Er sprach von Projektorientierung. Ich denke, wir brauchen einen Kontakt der Lehrkräfte, gerade in den Regelschulen, mit Schülern, die inklusiven Herausforderungen ausgesetzt sind. Ein Gymnasiallehrer hat keine Ahnung, was das bedeutet, in einem Kontext mit Schülern mit Behinderungen zu arbeiten, es sei denn im Bereich Körperbehinderung oder ähnlichen Beeinträchtigungen. Das heißt für die Lehrerbildung, wir müssten die Praktika verändern, wir müssen es in Praktika möglich machen, dass Studierende in Kontakt kommen, auch mit schwierigen Situationen, und gleichzeitig aber auch begleitet werden und nicht sagen: ›Uhh, das will ich jetzt unter gar keinen Umständen.‹ Denn man muss ja bedenken, Studierende gehen da mit bestimmten Erwartungen in die Profession hinein, und Gymnasiallehrkräfte verstehen sich sicherlich eher als Fachvermittler, die wollen nicht betreuen, nicht begleiten, sondern die verstehen sich als Romanisten und Germanisten und nicht als Deutschlehrer oder Französischlehrer. Ein anderer Punkt ist, der sicherlich eine große Rolle spielt, zu erkennen, was los ist bei den Schülern. Wir haben ja auch in anderen Kontexten die Forderung, diagnostische Kompetenzen von Lehrkräften zu steigern, oder andererseits wie hier in Bayern den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst hereinzuholen, dass ich mir also jemanden mit der entsprechenden Kompetenz in die Schule hereinholen kann. Das ist ein anderer Punkt, der in der Ausbildung eine große Rolle spielt. Und ein dritter wichtiger Punkt, denke ich, ist auch, dass die Schule sich verändert. Ich begleite Schulentwicklungsprozesse hier in München. Wenn ich da an meine eigene Schulzeit denke, da war der Gymnasiallehrer Gymnasiallehrer und hatte mit den Eltern, den Schülern und den Kollegen zu tun. Heute müssen die Schulen sich öffnen. Man braucht Institutionen unterschiedlichster Art: Therapeuten, die hereinkommen, Pflegeberufe, die hereinkommen, oder man versucht die Eltern in Bildungscafés zu erreichen, ›hard to reach-parents‹, die wir ja nicht nur im Behinderten-Bereich haben. Die haben wir auch in anderen Kontexten. Das heißt, die Rolle von Lehrkräften ändert sich radikal. Sie sind nicht mehr Wissensvermittler, sondern Begleiter, Unterstützer, die an der Öffnung der Schule mitarbeiten, die auch entsprechende Kompetenzen haben, zumindest wissen, wen sie ansprechen können, wenn sie Probleme haben. Ich kann die Kompetenzen von Lehrkräften jetzt nicht extrem ausweiten, wobei mehr diagnostische Kompetenzen sicherlich wünschenswert wären. Aber sie müssen wenigstens wissen, wen sie ansprechen können. Und wir brauchen Strukturen, die sie ansprechen können. Und da finde ich, ist die Situation in Bayern nicht schlecht. Ich mag den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst sehr, das gibt es in vielen Bundesländern nicht, da können wir stolz darauf sein.« |
| Ulrich Heimlich: | »Ich glaube auch, dass der Mobile Sonderpädagogische Dienst unverzichtbar ist. Wie würden Sie, Herr Tippelt, sagen, sieht das in den anderen pädagogischen Arbeitsfeldern aus, über die Schule hinaus? Wie ändert sich Professionalisierung für die anderen pädagogischen Arbeitsfelder möglicherweise?« |
| Rudolf Tippelt: | »Also im Bereich inklusiver Bildung, wenn wir an Professionalität und Professionalisierung denken, ist meines Erachtens noch enorm viel zu tun, obwohl das jetzt schon sechs, sieben Jahre andauert, dass wir darüber nachdenken und es Modellprojekte gibt. Es ist in der Regelschullehrerausbildung noch nicht vollständig angekommen. Das ist jedenfalls meine Erfahrung. Herr Kiel hat es richtig gesagt, die Lehrkräfte müssen sich an Multiprofessionalität gewöhnen: nicht nur das eigene Fach, nicht nur die eigene Domäne, nicht nur den eigenen Bereich vor Augen zu haben, sondern bereit zu sein, auch mit Therapeuten, mit Sozialpädagogen und dann vor allen Dingen mit Sonderpädagogen eng zusammen zu arbeiten. Sonderpädagogik ist für viele immer noch ein Fremdwort. Auch hier ergibt sich eine Aufgabe der Professionalisierung für inklusive Bildung und da sind wir, aus meiner Sicht, noch am Anfang. Wie kann das gehen an der Hochschule? Man kann auf keinen Fall, was ja manche glauben, die sonderpädagogischen Fachbereiche auflösen und sie sozusagen in alle anderen Teilbereiche der Lehrerbildung integrieren. So nicht! Es kann nur so gehen, dass die hohe Expertise der Sonderpädagogen stärker hereingeholt wird in die frühkindliche Bildung, in kooperative Lehrveranstaltungen oder zumindest in einige Vorträge zu diesem Feld und in Praktika, die in diesem Bereich stattfinden. Das Gleiche gilt im Schulbereich, das Gleiche in der beruflichen Bildung, in der Erwachsenenbildung und auch in der Hochschule. Die Hochschullehrer sind ja auch nicht wirklich vorbereitet auf inklusive Bildung. Da gibt es viel zu tun, vor allen Dingen durch ein interdisziplinäres, kooperatives Lernen. Und da haben die Sonderpädagogen auf der einen Seite eine hohe Verantwortung und sollten eine hohe Bereitschaft zeigen. Jetzt sag ich mal was Kritisches zu den Sonderpädagogen! Sie sollten sich nicht nur immer auf ihr Feld zurückziehen und auf ihre Zielgruppen, sondern es auch anderen vermitteln. Und auch wenn ein paar Widerstände kommen, sollte das nicht als Angriff gewertet werden, sondern als eine Form von Aufklärung. Ich halte das für sehr bedeutsam, dass hier die Zusammenarbeit intensiviert wird – im Interesse der Professionalität. Wichtig ist vielleicht noch – und das gehört ebenfalls zur Professionalität, auch wenn das ein organisatorischer Hinweis ist –, dass wir dann in den unterschiedlichen Bereichen auch immer so viel Personal haben, dass nicht die eine oder die andere Gruppe plötzlich das Gefühl hat, sie muss sich unterordnen, irgendeinem Lerntempo zum Beispiel, sondern dass wir die Möglichkeit der Differenzierung haben, das heißt, ich glaube, Professionalisierung bedeutet auch, in der Lage zu sein, zu differenzieren an bestimmten Punkten. Das ist aber personalintensiv in Schulen, in Behörden, in der beruflichen Bildung und auch in der Weiterbildung und in der Hochschule.« |
| Ulrich Heimlich: | »Ja, Herr Kiel, bitte gerne unmittelbar dazu.« |
| Ewald Kiel: | »Ich würde gern zu zwei Dingen vom Rudi Tippelt noch etwas sagen. Das eine ist, wir sprechen die ganze Zeit über Schulpädagogik, Sonderpädagogik und Allgemeine Pädagogik. Ich finde, wir dürfen die Fachdidaktiken nicht vergessen. Wenn ich mir zum Beispiel, ich bin Deutschlehrer von Haus aus, die aktuellen Schulbücher anschaue im Deutschunterricht, die versuchen, inklusive Werke auf den Markt zu bringen, dann fällt Folgendes auf: Die haben Texte und die sind einfach nach bestimmten Leistungsvermögen gegliedert. Also für manche Kinder ist der Text kürzer, für andere sehr kurz, andere kriegen komplexe Aufgaben, die eine längere Arbeitszeit benötigen und so weiter. Es wird aber immer nur von der Leistung her geguckt, was muss ich didaktisch ändern. Als jemand der Deutsch unterrichtet hat, wenn ich zum Beispiel in einer achten Klasse so etwas mache wie Erzähltexte besprechen, da unterschiedet man zwischen einem Er-Erzähler, einem Ich-Erzähler, einem auktorialen Erzähler. Hab’ ich einen Autisten in der Klasse, dann ist es das, was er auf gar keinen Fall kann, unterschiedliche Perspektiven einnehmen. Was heißt das jetzt für die Aufgabenkultur im Deutschunterricht? Da müssen die Fachdidaktiken sich bewegen, ähnliche Phänomene gibt es sicherlich im Mathematikunterricht, aber das ist ein schönes Beispiel, weil gerade Autisten keine Perspektive eines Anderen einnehmen können. Es nützt also nicht, den Text kürzer zu machen, länger zu machen oder sonst irgendetwas, da muss etwas fundamental Anderes passieren. Und da finde ich, und das meinte ich vorhin auch mit zweckrational, da sind die Fachdidaktiken durchaus aufgefordert, eng zusammen zu arbeiten, gerade auch mit den Sonderpädagogen, um da auch Kompetenzen zu erwerben in bestimmten Bereichen. Einen zweiten Punkt, den ich noch aufgreifen würde, den Herr Tippelt angesprochen hat, ist die Frage der Multiprofessionalität. Dem stimme ich sofort zu. Aber auch da haben wir mal Geistigbehindertenpädagogen befragt – 45, in Kleingruppen. Und die haben alle gesagt, sie arbeiten alle ganz stark in multiprofessionellen Teams. Der Tenor war aber, es funktioniert nur begrenzt gut. Und der Punkt ist einfach ein organisatorischer. Wer hat den Hut auf? Da sagt die siebenundzwanzigjährige Sonderpädagogin der zweiundfünfzigjährigen Pflegekraft: ›Du musst das machen.‹ und die Pflegekraft sagt: ›Ich mache das seit dreißig Jahren. Sagt ihr mir das mal.‹. Und es gibt unglaubliche Reibungsverluste in diesen multiprofessionellen Teams. Und ich finde, da sind wir sowohl von der Hochschule gefordert, etwas zu machen, aber auch in der Organisation und in der Praxis muss darüber nachgedacht werden: Wie kann ich multiprofessionelle Teams sinnvoll organisieren? Und es gilt das alte Prinzip, einer muss auch den Hut aufhaben. Man kann nicht alles egalitär regeln. Sonderpädagogen, wage ich mal zu sagen, tendieren zu diesem egalitären Prinzip ›Alle dürfen mitreden‹, aber ich denke, wenn ich so ein Team mit sieben, acht, neun Leuten habe, das muss von einem organisiert werden und einer muss das letzte Wort haben, sonst funktioniert das nicht. Das ist meine Erfahrung mit den Diskussionen mit Sonderpädagogen in der Geistigbehindertenpädagogik.« |
| Rudolf Tippelt: | »Das ist ein wichtiger Punkt, also ich schließe mich da an. Ich glaube, die Ansprüche der inklusiven Bildung, die sind schon präsent, aber es gibt auch – und darüber beginnen wir erst zu diskutieren – viele Konfliktfelder, die das aufwirft. Und das hat auch etwas damit zu tun, dass jemand den Hut aufhaben muss. Natürlich gibt es dann Fachlehrer, die sagen: ›Mir ist die Fachleistung wichtig. Da stören mich manche Prozesse im Rahmen einer inklusiven Bildung‹ und umgekehrt. Der Sonderpädagoge würde vielleicht sagen: ›Ja, tut mir leid, da müssen wir eben mit bestimmten Gruppen auch ein bisschen mehr Geduld oder eine größere Toleranz haben.‹ Oder wenn wir einmal absehen von dem Begriff Toleranz, sondern die Schüler einfach so akzeptieren, wie sie sind. Und wahrscheinlich ist es auch so – aber das sag ich jetzt als ungeschützte These –, dass es nicht so sein kann, dass wir alle Einrichtungen, die heute sonderpädagogische Aufträge haben, integrieren können in den ganz normalen Regelbetrieb von frühkindlicher Bildung über die Schule bis zur beruflichen Bildung. Wir brauchen Sondereinrichtungen – und zwar im Interesse auch derjenigen, die eine Behinderung haben, damit sie nicht den Anschluss verlieren, damit keine Stigmatisierung stattfindet. Trotzdem sind da Konfliktlinien, und es ist auch nicht leicht, genau auszuloten, wann man dann wieder in ein exklusives System verfällt. Aber eine besondere Zuwendung brauchen manche Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbehinderung, mit einer Verhaltensstörung, mit einer geistigen Behinderung, mit einer körperlichen Behinderung.« |
| Ulrich Heimlich: | »Auf jeden Fall und ich denke, dass international auch die Tendenz besteht, dass es ganz unterschiedliche Settings gibt, die benötigt werden und diese Settings auch nebeneinander existieren und keineswegs nur dieses eine Modell einer Schule für alle. Also international haben wir mindestens drei Organisationsformen, nämlich schon auch Schulen für alle in dem Sinne, dass da alle Kinder eines Stadtteils hingehen. Aber es gibt dann immer auch einzelne Klassen, zum Beispiel nur für autistische Kinder, das kann man in den skandinavischen Ländern beispielsweise sehen. Oder wir haben eben auch komplett separate Einrichtungen. Selbst bei hoch inklusiven Systemen wie in Norwegen findet man noch spezielle Schulen für einzelne Behinderungsarten, die also auch als geschützter Raum weiter vorgehalten werden. Ich glaube, wir sind bei einem sehr wichtigen Thema, was die Kooperation angeht, und ich möchte aus unserer Erfahrung als sonderpädagogische Lehrkräfte hier einbringen, dass wir häufig in der Kooperation erleben, in so eine Expertenrolle gedrängt zu werden. Jetzt kommen die Sonderpädagogen in irgendwelche allgemeinen Settings, allgemeine Schulen, und die wissen nun, wie die Förderung angelegt sein muss. Wir müssen dann zunächst einmal häufig enttäuschen und ganz einfach sagen, dass diese Schüler uns auch vor Rätsel stellen und diese Kinder und Jugendliche Probleme haben, die wir auch nicht auf Anhieb begreifen. Wir müssen uns auch erst einmal herantasten und versuchen, ein Verstehen in Gang zu setzen. Wir haben im Bereich der Sonderpädagogik die Erfahrung gemacht, wenn wir über gelingende Kooperation in multiprofessionellen Teams mit unterschiedlichen pädagogischen Fachkräften oder auch anderen Fachkräften, wie Therapeuten, Ärzten, Psychologen und so weiter nachdenken, dass es unabdingbar wichtig ist, sich wirklich zu akzeptieren, gegenseitig, in der je spezifischen professionellen Kompetenz. Also, wenn es um das Gelingen von Kooperation geht, dann sind Hierarchien in der Zusammenarbeit zunächst einmal schwierig. Dieser Expertenstatus für sonderpädagogische Lehrkräfte führt nicht zum Gelingen im Bereich der Kooperation. Ich glaube, die Aufgabe ist auch, dass wir lernen müssen, voneinander zu profitieren, voneinander zu lernen. Und viele pädagogische Fachkräfte in allgemeinen Bildungseinrichtungen müssen zunächst einmal auch verstehen, dass sie mit solchen Problemen gar nicht alleine sind. Das ist nämlich häufig die Befürchtung, dass sie damit allein gelassen werden. Sie können jedoch in kooperative Zusammenhänge einsteigen und dann ist die Frage: ›Wie gelingt das?‹ Was sind Gelingensbedingungen für die Kooperation, gerade in multiprofessionellen Teams?‹« |
| Rudolf Tippelt: | »Ich möchte einmal vorpreschen mit einem Sachverhalt, der aus der Weiterbildung kommt. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir nicht die einzelnen Gruppen in Sonderfortbildungen schicken, zum Thema Autismus beispielsweise. Da lernen sie bestimmt ganz viel. Oder zu Themen wie Lernbehinderung oder Verhaltensstörung oder Sprachstörung. Das ist eine bestimmte Form von Weiterbildung, die schon viel praktiziert wird in den Schulen oder generell in pädagogischen Einrichtungen. Diese Form der Fortbildung ist aber noch nicht stark genug, denn unter diesem Gesichtspunkt der inklusiven Bildung ist Fortbildung als Teamfortbildung angelegt: in Teams zusammen fallbasiert arbeiten lassen, über einen Fall gemeinsam nachdenken und die verschiedenen Perspektiven sichtbar werden lassen. Man sollte also in der Weiterbildung und Fortbildung die pädagogischen Fachkräfte nicht wieder auseinanderdividieren, wie schon in der Ausbildung. Auch hier sollte durchaus stärker verzahnt werden, es soll Brücken geben, wie wir vorhin sagten. Das halte ich für sehr wichtig. Aber in der Fortbildung, in den verschiedenen pädagogischen Einrichtungen auf allen Ebenen, da glaube ich, ist das fallbasierte Nachdenken über die Entwicklungsfortschritte, über die nächsten Interventionen, extrem wichtig und zwar gemeinsam, getragen von den verschiedenen Gruppen, die dann jeweils betroffen sind. Also das halte ich für eine Voraussetzung für gelingende Kooperation.« |
| Ewald Kiel: | »Ich denke, dass für Teams, insbesondere für multiprofessionelle Teams, dasselbe gilt wie für Teams in der Wirtschaft. Die Formen der Kooperation gelingen in unterschiedlichen Kontexten unter denselben Bedingungen. Es ist zum Beispiel nur bedingt die Frage, welche Hierarchie ein Team benötigt. Aber ein Team braucht Regeln. Ein regelloses Team, wo alle nicht-hierarchisch miteinander kommunizieren, ich hab’ das vorhin schon angedeutet, und wo jeder einen Platzkampf führt um die Frage, wer jetzt der kompetentere ist, ist nicht produktiv. Also das heißt, Teams brauchen eine Organisationsstruktur, die Kompetenzen müssen deutlich sein, wir brauchen Transparenz, wie Prozesse in Teams zustande kommen und wir brauchen auch so etwas wie Gratifikationen. Teams leben auch von Gratifikationen. Es geht also auch darum, dass wir eine Gratifikationsstruktur in den Teams haben. Wenn jetzt zum Beispiel der Sozialpädagoge immer übergangen wird, dann wird er keine Lust mehr haben, dort in diesem Bereich mitzuarbeiten. Und diese Idee der Transparenz, der Organisation, der Regel, der Struktur, der Gratifikation, gilt für jedes Team, auch in der Wirtschaft. Und ich beharre noch einmal darauf: Es muss jemanden geben, der das letzte Wort hat. Sonst funktionieren Teams nicht. Das ist meine Erfahrung in den Schulentwicklungsprozessen, die ich in München immer wieder mache. Es kann nicht immer so sein, dass wir sagen ›Wir sind alle gleich‹ und ›Wir sind alle nett zueinander‹ und ähnliches. Das sind wir dann nämlich nicht. Es gibt eine Letztverantwortung in einem Team und die muss auch geregelt sein.« |
| Ulrich Heimlich: | »Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es auch unsere Erfahrung in der Begleitung von inklusiven Schulen, zum Beispiel in unserem Begleitforschungsprojekt zur inklusiven Schulentwicklung hier in Bayern, war, dass die Schulleitung eine ganz entscheidende Rolle spielt. Und das gilt auch für Kindertageseinrichtungen. Leitungen von Einrichtungen können viele Impulse setzen, können Mitarbeiter unterstützen, können auch Strukturen schaffen und insgesamt eine positive Konnotation schaffen für das Thema Inklusion oder auch nicht. Und insofern ist das auch eine ganz interessante Gruppe im Sinne der Begleitung und auch im Sinne der Weiterbildung.« |
| Ewald Kiel: | »Noch ein wichtiger Punkt dazu. Wenn ich das noch sagen darf, das Thema Qualifikation. Wir haben ja gerade in inklusiven Schulen Schulbegleiter. Das ist für mich ein großes Thema, dass Schulbegleiter häufig nicht qualifiziert sind für das, was sie tun. Auch in den Analysen, die ich gerade angesprochen habe, schildert ein Sonderpädagoge beispielsweise: ›Dann gibt es Paul, arbeitsloser Grafiker, sechzig Jahre alt, Schamane. Und Paul fühlt sich in der Lage, mit Autisten umzugehen. Das halte ich nicht für gut. Also dieser Paul darf nicht in die Schule, und das ist eine Schwierigkeit‹. Teams funktionieren auch nur, wenn ein Kompetenzlevel vorhanden ist, das von allen in ihren Bereichen jeweils gegenseitig akzeptiert wird. Und für mich ist zum Beispiel die Schulbegleitung ein ganz kritischer Punkt in multiprofessionellen Teams. Ich finde, es ist eine Schande, dass es dafür keine vernünftige Qualifikation gibt.« |
| Ulrich Heimlich: | »Es ist sicherlich ein riesiges Problem, woran dringend gearbeitet werden müsste, an der Qualifikation.« |
| Rudolf Tippelt: | »Die Bedeutung der Leitung von Bildungseinrichtungen kann ich auch noch einmal unterstreichen. Ich glaube, wir brauchen bestimmte Leitungsstile oder Führungsstile, wir würden es theoretisch transformationale oder ethikorientierte Führungsstile nennen. Der Grundgedanke ist dabei, dass die Mitarbeiter, und übrigens auch die Eltern, eine Rolle spielen für den Ablauf in der jeweiligen pädagogischen Einrichtung. Und, was mir für Leitungen besonders wichtig ist, gerade im Kontext von inklusiver Bildung, dass es nicht nur in einer Einrichtung und in diesen Teams, möglicherweise auch multiprofessionellen Teams, darum geht, das Wissen über Störungen, über Benachteiligungen, über Behinderungen zu erhöhen. Es geht auch darum, mit den Haltungen, mit den Einstellungen, mit den Ängsten der Mitarbeiter zu arbeiten. Das gilt übrigens auch im Umgang mit den problematischen Haltungen, die man sich dann auch eingesteht, es darf kein Tabu geben, dass jemand sagt: ›Der macht mir Angst, wenn der hereinkommt.‹ Das muss man einmal sagen können, aber das muss bearbeitbar sein in einer Fortbildung, insbesondere in einer teamorientierten Fortbildung. Sonst haben wir so eine Werteglocke und lauter Tabus und da würden sich die Probleme nur aufsummieren. Also wir brauchen eine Stimmung, eine Atmosphäre, in der diese Tabus eingerissen werden, nicht akzeptiert werden, wo auch Ängste, wo auch problematische Haltungen zur Sprache kommen, ohne dass die Person gleich mit Nachteilen rechnen muss. Da geht es um Bearbeitung auch von solchen Haltungen, und das kann eine Leitung und eine Führung herbeiführen.« |
| Ewald Kiel: | »Und das ist zugleich eine große Gefahr, gerade im Bereich der Inklusion. Gerade wenn wir über das richtige Ethos reden nach dem Motto: ›Nein, Du hast noch nicht das richtige Bewusstsein, da musst du noch daran arbeiten.‹ Das hört man dann besonders gerne, diese Vorwurfshaltung. Und man darf ja nicht vergessen, der ganze Kontext, sowohl in der Praxis als auch in der universitären Ausbildung, ist extrem ideologisch aufgeladen. Es sind ja auch Kolleginnen und Kollegen unterwegs, die ein hohes Maß an Verachtung für andere haben, die nicht das richtige Bewusstsein haben. Wenn ich nur die beiden Richtungen ›full inclusion‹ versus …« |
| Ulrich Heimlich: | … ›responsible inclusion‹? … |
| Ewald Kiel: | » … ja genau, ›responsible inclusion‹ sehe, danke. Die einen sagen, wir müssen eine radikale Veränderung des Schulsystems haben. Es kann nur die Einheitsschule geben: gemeinsames Lernen am gemeinsamen Gegenstand am gemeinsamen Ort – unbedingt unter jeder Voraussetzung. Oder auf der anderen Seite Positionen, wie die des Kollegen Hillenbrand in Oldenburg, der sagt, ich kann eigentlich in jedem Schulsystem Inklusion und Förderung betreiben. Und diese ideologischen Kämpfe, die wir zur Zeit haben, die mich sehr ärgern, sind nicht förderlich für diesen Kontext, um Inklusion weiterzuentwickeln. Das muss ich deutlich sagen.« |
| Ulrich Heimlich: | »Ich denke auch, dass diese Debatte absolut kontraproduktiv ist. Daran krankt die bundesdeutsche Diskussion zur inklusiven Bildung ein bisschen. Wir diskutieren absolut einseitig auf einer konzeptionellen Ebene, auf einer Ebene von Zielvorstellungen und Sollzuständen. Aber wir müssen auch ganz ungeschminkt in die Praxis gucken und die Frage der praktischen Umsetzbarkeit und Umsetzung anschauen. Dieses Spannungsverhältnis wird häufig außer Kraft gesetzt und es wird häufig in eins gesetzt. Es wird über Konzepte gesprochen und es wird so getan, als ob die schulische Realität oder die Realität in Bildungseinrichtungen damit schon gleichzusetzen ist. Das ist sie aber nicht. Und man muss offensichtlich, da wären wir auch wieder bei professionellen Kompetenzen, man muss dieses Spannungsverhältnis offensichtlich aushalten. Das wäre nochmal auch ein Punkt, den wir hier ansprechen sollten: Welche Probleme gibt es denn in der praktischen Umsetzung von inklusiver Bildung? Also wenn wir jetzt zum Beispiel zunächst einmal an Schulen denken.« |
| Ewald Kiel: | »Ein bedeutsamer Faktor ist dabei das Rollenverständnis von Lehrkräften. Es gibt eine alte Untersuchung von Caselmann aus den 1960er Jahren, glaube ich. Der unterscheidet zwischen den paidotropen Lehrern, die begleitend sind, und den logotropen Lehrern, die sich als Fachvertreter verstehen. Und diese Grenze haben wir eigentlich auch noch heute. Die Gymnasiallehrer sind diejenigen, die sich als Fachvertreter verstehen, die Sonderpädagogen ganz stark als paidotrope Lehrer, die die Menschen unterstützen wollen, die Schätze in den Köpfen heben wollen. Das ist, finde ich, ein ganz entscheidender Punkt, dass diese Parteien auch aufeinander zugehen in diesem Bereich. Jetzt hab’ ich ein bisschen den Faden verloren, was war die Ausgangsfrage?« |
| Ulrich Heimlich: | »Es ging vor allen Dingen um die Frage, die praktische Umsetzung in den Blick zu nehmen und nicht nur über Konzepte nachzudenken.« |
| Ewald Kiel: | »Die praktische Umsetzung ist meiner Meinung nach einerseits durch die Ideologiedurchtränkung behindert. Das ist extrem schwierig. Ich finde, sie ist auch dadurch erschwert, dass Pädagogen glauben, politisch die Welt verändern zu können. Das sollten sie nicht tun. Ich denke Erziehungswissenschaftler sollten das tun, was sie können, über Kompetenzen nachdenken, über Strukturen nachdenken und nicht glauben, eine bessere Gesellschaft durch Pädagogik zu schaffen. August Hermann Niemeyer hat vor 200 Jahren einmal diskutiert, ob die Pädagogik Vorreiter für die Gesellschaft sein kann oder umgekehrt. Er war schon vor 200 Jahren pessimistisch, ich bin das heute auch noch. Und wir haben immer wieder Wellen, in denen Pädagogen glauben, die Welt verändern zu können. Auch da finde ich, ein Realismus, ein wirklich gesunder Realismus, gehört dazu. Und ich finde, die Praxis wird auch besser, wenn man empirische Ergebnisse zur Kenntnis nimmt, die nicht so positiv sind. Also wenn ich an die Haeberlin-Studie denke und an den Befund, der bis heute international immer wieder repliziert wird. Für viele Kinder und Jugendliche wird die Leistung in inklusiven Schulsystemen besser, sie haben höhere Abschlüsse, aber das soziale Exklusionsverhalten steigt in inklusiven Settings. Das ist ja eigentlich eine Katastrophe! Und das muss man sagen dürfen und man muss darüber nachdenken für die Praxis, was bedeuten solche Befunde, die unseren idealen Vorstellungen nicht entsprechen. Und das finde ich bisweilen schwer in der Diskussion mit Kollegen und Praktikern: Das darf man nicht sagen, so etwas. Ich finde das gar nicht schlimm, dass wir diesen Befund haben. Man muss aber darüber nachdenken, wie kann ich das verändern? Und Alternativen entwickeln und schauen, was kann man machen mit diesen Befunden. Aber häufig habe ich das bei einer Reihe von Kollegen erlebt, dass man das wieder nicht sagen darf.« |
| Ulrich Heimlich: | »Das stimmt. Die ideologischen Scheuklappen sind hinderlich in diesem Zusammenhang, und ich nehme an, das gilt also auch für andere Settings, wenn wir jetzt einmal über die Schule hinausschauen.« |
| Rudolf Tippelt: | »Absolut, das kann man übertragen. Wir haben sehr viel über Professionalisierung gesprochen, also über die Fähigkeiten sozusagen auch des einzelnen Unterrichtenden, des Lehrers, auch des Leiters, das ist richtig. Gleichzeitig ist auch die Organisation angesprochen, weil wir auch Organisationskulturen brauchen, die die Inklusion, so wie wir sie am Anfang definiert haben, als ein Ziel formulieren, das geteilt wird, übrigens nicht nur von den Lehrern, auch von Eltern. Das ist übrigens die Stärke mancher alternativer Pädagogiken, dass die Eltern in der Weiterbildung oder beispielsweise in der Montessori-Pädagogik stärker an einer solchen inklusiven Pädagogik beteiligt sind. Das scheint mir wichtig für die Umsetzung. Das ist gleichzeitig ein fiskalischer Punkt. Wir müssen mit kleineren Gruppen arbeiten können, um die spezifischen Lernfähigkeiten, aber auch Lernprobleme ansprechen zu können, um an bestimmten Punkten auch nicht Konflikte in die Gruppe hineinzutragen, sondern sie differenzieren zu können. Qualitativ gute inklusive Bildung kostet Geld – und zwar auf allen Bildungsstufen. Denn wir brauchen ein sehr starkes Praxisberatungssystem, also nach innen für die Lehrer, auch für die, die Probleme damit haben, aber auch für die Eltern. Also diese Erfahrungen, die die Eltern dann zu Hause mit den Kindern machen, die jetzt von der inklusiven Bildung profitieren sollen, sollen zurückgetragen werden, sodass man Zweifel und Probleme bearbeiten kann, das scheint mir sehr wichtig. Und das, was uns Wissenschaftler interessieren muss: Wir dürfen nicht stehen bleiben bei den Konzepten und bei der Realisierung von Konzepten. Wir müssen durch Wirkungsstudien herausarbeiten, wie sich das dann anschließend auswirkt, beispielsweise im Bereich der sozialen Kompetenz oder der sozialen Haltungen. Sind diese feindlicher geworden oder sind diese integrativer geworden und inklusiver? Wir müssen die personale Kompetenz versuchen zu messen, aber auch die Fachkompetenz. Wir müssen den praktischen Systemen schon genauere Rückmeldung geben. Und das ist übrigens nur in Kooperation mit der Praxis möglich, dennoch ist das ganz stark unsere Aufgabe, auch als Wissenschaftler.« |
| Ulrich Heimlich: | »Ich glaube auch, dass wir einen anderen Typus von Forschung benötigen. Also ich hab’ das jetzt mit Kollegen an der Universität Oldenburg diskutiert, weil die sich weiterentwickeln wollen als Fakultät, und da ging es um die Entwicklung eines neuen Forschungsprogramms. Wir Wissenschaftler haben Interesse daran, Daten zu bekommen und Aussagen über die Praxis, die wir verwerten können. Und ich habe dann darauf hingewiesen: Das ist ein interaktiver Prozess. Wir dürfen nicht nur in der Praxis auftauchen, um etwas von der Praxis zu bekommen, sondern es wird auch erwartet von uns, dass wir in die Praxis hineinwirken. Wir haben das in den vergangenen Jahren versucht im schulischen Bereich, aber auch im Bereich Kindertageseinrichtungen. Und die Rückmeldung aus der Praxis war für mich interessant, die Kolleginnen und Kollegen haben häufig gesagt: ›Wir brauchen für diese Arbeit gute Rahmenbedingungen.‹ Das darf man nicht vergessen. Also das ist sicherlich nicht ohne Investitionen in Bildung zu machen, ein inklusives Bildungs- und Erziehungssystem aufzubauen. Das ist schon richtig und das muss auch zur Verfügung gestellt werden. Aber innerhalb dieser Rahmenbedingungen, das sagen viele Einrichtungen, viele Kolleginnen und Kollegen, wollen wir uns selbst entwickeln können. Wir benötigen einen Spielraum, um uns selbst zu entwickeln. Und deswegen finde ich zum Beispiel hier in Bayern den Begriff ›Profil Inklusion‹ für die Schulen gut gewählt. Wir haben die Feststellung gemacht, dass die Einrichtungen alle ein Profil entwickeln, auch standortbezogen. Und wir haben über die letzten Jahre hinweg die Erfahrung gemacht: Wenn das als Voraussetzung gegeben ist, dann entwickelt sich auch die Qualität des Bildungsangebotes weiter. Wir haben uns also in unseren Forschungen interessiert für die Qualität des Bildungsangebotes in Kinderkrippen, Kindergärten, Grund-, Mittelschulen. Und die Tendenz dieser Forschung geht eindeutig dahin zu sagen: Die Qualität von inklusiven Bildungsangeboten steigt. Und sie ist besser als in nicht-inklusiven Settings. Insofern ist das schon auch ein Vorteil, der sich sozusagen für alle einstellt. Das Problem ist allerdings schlicht und ergreifend, dass wir dafür Zeit benötigen. Das ist nicht von heute auf morgen zu machen, und die Probleme sind auch nicht einfach so vom Tisch zu wischen. Es bringt uns überhaupt nicht weiter, wenn wir diese Probleme sozusagen ausklammern und nicht sehen. Ich schätze die Entwicklung im Bereich der inklusiven Bildung in Deutschland so ein, dass ich sage: Wir sind endlich in einem Stadium, wo wir nicht mehr nur legitimieren müssen, dass das ein guter Weg ist. Sondern wir können jetzt offen diskutieren, welche Probleme da sind, welche Vorteile und Nachteile es gibt und dann daran arbeiten. Zum Beispiel das Problem: soziale Exklusion in inklusiven Settings, eigentlich ein vollkommener Widerspruch. Was heißt das? Das stellt sich nicht von selbst ein, der soziale Zusammenhang. Den muss man unter Umständen auch pädagogisch begleiten und man muss das pädagogisch in den Blick nehmen. Das ist auch eine pädagogische Aufgabe. Und insofern gibt es da schon wirklich die ›Mühen der Ebene‹ sozusagen, also in der praktischen Umsetzung. Das dauert schlicht und ergreifend auch.« |
| Ewald Kiel: | »Ich denke einfach, wir brauchen auch in der Forschung eine engere Anbindung an die Praxis. Ich arbeite jetzt zusammen mit dem Kollegen Markowetz an einem Konzept für die Umsetzung von Inklusion an 120 Münchner Schulen. Wir machen das wie folgt: einmal ganz klassisch wie Wissenschaftler das tun, mit einem Fragebogen an 5.000 Lehrkräfte. Aber wir gehen auch in 15 ausgewählte Schulen und führen dort Gruppendiskussionen mit den Lehrkräften durch. Dann entwickeln wir mit den Lehrkräften zusammen eine Expertise über das, was gemacht werden soll. Zusätzlich arbeiten wir im Schulreferat der Landeshauptstadt München mit verschiedenen Betreuungsgruppen, also mit der Realschule, mit dem Gymnasium und den anderen betroffenen Schulformen und beraten gemeinsam, was man umsetzen kann, und spiegeln das wieder an die Schulen zurück. Ich finde für den Bereich Inklusion – nicht nur, weil ich es selber mache – aber diese enge Anbindung der Forschung an die Schule wichtig. Wir haben ja eben von Rückmeldung gesprochen. Man muss den Schulen auch einen Blick von außen gewähren, gleichzeitig aber auch den Blick der Schule haben dafür. Ich glaube, dass das eine wichtige Ausrichtung von Forschung ist.« |
| Rudolf Tippelt: | »Wenn ich da auch noch einhaken darf, also wir reden manchmal in diesem Zusammenhang von einem bestimmten Modell von Forschung – ich würde das angewandte Grundlagenforschung nennen oder auch umgekehrt grundlagenbasierte Anwendungsforschung. Das heißt immer, dass die Praxis eine Bedeutung hat – und zwar nicht nur als der zu erforschende Bereich, sondern auch als der Bereich, der uns Forschungsfragen signalisiert. Wir Wissenschaftler haben schon die Aufgabe, den Begründungszusammenhang zu liefern, dafür sind wir ausgebildet und das können wir bewältigen, indem wir Befragungen und Beobachtungen, Protokollierungen und so weiter durchführen und auswerten. Aber die Offenheit für Praxisfragen muss da sein und das ist überhaupt nicht selbstverständlich, weder im pädagogischen Bereich noch in anderen wissenschaftlichen Bereichen. Ich möchte noch etwas sagen: Wir reden ja über inklusive Bildung, das sprengt jetzt ein bisschen den Rahmen, aber ich habe hier diesen Bericht »Bildung in Deutschland 2014« vor mir. Das ist also der Nationale Bildungsbericht, der alle zwei Jahre erarbeitet wird. Seit 2008 gibt es jeweils ein Schwerpunktthema. Und 2014 hatten wir das Thema »Bildung von Menschen mit Behinderungen«, da war ich noch im Beirat, insgesamt acht Jahre übrigens. Wir haben inklusive Bildung dort lange thematisiert und auch ein bisschen gestritten, was denn da thematisiert werden soll – weil inklusive Bildung aus einer anderen theoretischen Perspektive auch meint: gender oder Heterogenität. Zur Inklusion gehört auch die Thematik unterschiedlicher sexueller Orientierungen. Dann: Ethnien, das ist natürlich nicht das gleiche wie eine Behinderung, sondern betrifft die Inklusion von unterschiedlichen ethnischen Gruppen mit sehr verschiedenen kulturellen Voraussetzungen. Oder die Inklusion von sozial Deklassierten. Wir haben das damals im Beirat zum nationalen Bildungsbericht alles unter Inklusion auch thematisiert, haben dann aber gesagt: Das ist so breit, wir müssen jetzt den Schwerpunkt setzen und da ist der Schwerpunkt auf Behinderungen gesetzt worden. Mit Recht! Ich will nur sagen, wenn wir von Inklusion gerade in der Allgemeinen Pädagogik sprechen, haben wir manchmal einen breiteren Inklusionsbegriff, der die Kooperation, das Zusammenwirken heterogener Gruppen, ausgesprochen unterschiedlicher Gruppen, meint und auch thematisiert, wobei die Behinderungen einen ganz spezifischen und mit Recht auch einen ganz prägnanten Fokus bilden.« |
| Ewald Kiel: | »Aber nicht nur allein. Also ich war gestern an einer Berufsschule mit 2.000 Berufsschülern, wo wir einerseits natürlich Personen mit Migrationshintergrund haben. Aber es gibt auch Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen, es werden regelrechte Klassen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, als geistige Behinderung, eingerichtet. Und dann gibt es solche praktischen Probleme. Sie haben auch Freigänger oder Personen, die im Gefängnis sitzen. Und dann heißt es: ›Die können wir auf gar keinen Fall mit den Autisten zusammensetzen, die werden aggressiv den Autisten gegenüber, die Autisten können damit nichts anfangen.‹ Die Berufsschule hat einfach große praktische Probleme bei diesen vielen Anforderungen, die Herr Tippelt gerade angesprochen hat. Eine Zusammensetzung der Klasse zu finden, die tragfähig ist. Es ist eines der zentralen Probleme, dass sie sagen: ›Ich kann nicht einfach jeden mit jedem mischen.‹ Das gibt Probleme und die haben Beratungsteams und denken darüber nach, wen kann ich in welche Klasse setzen, damit wir eine vernünftige Lern- und Arbeitsatmosphäre hinkriegen. Und ich bin tief beeindruckt, was für Mühe die sich dort machen und über was für Probleme die dort nachdenken müssen, zum Beispiel das mit den Personen aus dem Gefängnis, den Freigängern und ähnliche Sachen. Das ist mir bisher nicht im Bewusstsein gewesen.« |
| Ulrich Heimlich: | »Das führt auch noch einmal auf die Frage hin: Wie gehen wir eigentlich im Bildungssystem mit Heterogenität um? Und Herr Tippelt, Sie haben ja das weite Verständnis von Inklusion auch gerade angedeutet. Ich als Sonderpädagoge sage im Augenblick allerdings, ich habe ein bisschen Angst, dass die Menschen mit Behinderungen da schon wieder an den Rand gedrängt werden. Deswegen konzentriere ich mich auch auf die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Aber es ist natürlich ganz wichtig – und das ist auch eine Auswirkung dieser Inklusionsdebatte, die wir haben –, dass wir verstärkt diese unterschiedlichen Heterogenitätsdimensionen oder Diversitäten oder Differenzlinien einfach in den Blick nehmen. Es gibt im Bildungssystem – meiner Überzeugung nach – keine homogenen Gruppen, keine homogenen Lerngruppen, das ist eigentlich eine Weisheit, die seit langem bekannt ist. Die Frage ist einfach: Wie gehen wir mit dieser Heterogenität im Bildungssystem um? Ich bin der Meinung, dass das die größte Herausforderung ist für das Bildungssystem insgesamt: Umgang mit Heterogenität.« |
| Ewald Kiel: | »Also wenn ich in der Schulpraxis bin – und ich begleite jetzt verschiedene Schulentwicklungsprozesse z. B. in dem SIM-Projekt hier in München, auch mit den Gruppendiskussionen –, dann ist für die Schulen die wichtigste Ressource, um mit Heterogenität umzugehen, nur eine einzige, und die lautet: Zeit. Wir brauchen Zeit, um uns abzusprechen. Wir brauchen Zeit, um die Gruppen einzuteilen. Wir brauchen Zeit, um uns zu koordinieren. Wir brauchen Zeit, um Förderpläne zu erstellen. Das kostet einfach Zeit, und Zeit ist bekanntermaßen Geld. Politisch wird ja gehofft, dass das alles ein Nullsummenspiel ist, und man spart vielleicht Lehrstühle ein, man spart für die Sachaufwandsträger, dass wenn wir weniger Sonderschulen haben, auch weniger Sachaufwand betrieben werden muss. Die erhoffen sich also eigentlich sogar Einsparungen. Das wird aber nicht der Fall sein. Und wieder sagen die Kolleginnen und Kollegen an der Schule: Zeit ist das zentrale Moment, um das Ganze gelingen zu lassen. Ich stimme ihnen in dieser Absolutheit nicht zu, aber ich denke, sie haben Recht und das kostet wirklich viel Geld.« |
| Rudolf Tippelt: | »Das andere ist auch die Akzeptanz von Heterogenität, wie Herr Heimlich sagt. Das ist jetzt mehr ein sozialer und vielleicht auch ein psychologischer Hinweis: Also es ist nicht möglich, es ist schlichtweg eine schlechte Utopie sogar, im pädagogischen Bereich alles homogen machen zu wollen. Das geht nicht! Wir müssen miteinander arbeiten, auch mit heterogenen Gruppen, wie Sie sagen. Das heißt nicht, dass wir durch Ausschluss die Heterogenität in dieser ohnehin schon sehr heterogenen Gesellschaft noch weitertreiben. Da gibt es dann eben diese Brücken der Zusammenarbeit und des Wieder-Inklusiven-Zurückführens, aber trotzdem bleibt auch in der inklusiven Bildung der Lernende und bleiben die Lernenden enorm heterogen. Für dieses hohe Maß an sozialer Differenziertheit, aber auch personaler Unterschiedlichkeit, müssen wir – glaube ich – ein hohes Maß an Akzeptanz und an Sensibilität mit erzeugen. Das ist Aufgabe von Professionalisierung, auch in unserer Ausbildung der Lehrkräfte und anderer pädagogischer Fachkräfte.« |
| Ulrich Heimlich: | »Das führt uns natürlich auch zu der Frage nach den Grenzen. Gibt es Grenzen der Inklusion? Das wird ja auch immer wieder in der Inklusionsdebatte angeführt. Eine Schulleiterin einer inklusiven Schule hat mir einmal gesagt, dass sie das Motto entwickelt haben: ›Grenzen sind Aufgaben.‹ Also wie sieht das aus mit den Grenzen der Inklusion, schrecken wir davor zurück oder betrachten wir sie als Möglichkeiten, als Aufgaben, um Grenzen auch zu verschieben? |
| Ewald Kiel: | »Also ich hasse den Satz ›Grenzen sind Aufgaben‹. Das muss ich deutlich sagen. Der ist mir so idealistisch. Natürlich gibt es Grenzen, das ist keine Frage. Für mich ist Inklusion eine Art Schieberegler. In der vor-inklusiven Zeit, vor der UN-Behindertenrechtskonvention, ist der Schieberegler ganz stark auf Exklusion gestellt gewesen, gar keine Frage, und das hat mit Stigmatisierung und all diesen Dingen zu tun. Wir schieben nun den Regler mehr in Richtung Inklusion. Aber er wird niemals an den 100 Prozent sein, dieser Schieberegler, es wird immer Personengruppen geben, die permanent oder auch nur zeitweise ein exklusives Setting brauchen. Ich beschäftige mich gerade ganz intensiv mit der Geistigbehindertenpädagogik. Schwer geistig behinderte Kinder, die blind sind, einen Intelligenzquotienten von 70 haben, kann man diese Kinder vernünftigerweise in die Regelschule bringen? Wenn ich mit den Eltern spreche, was ich in verschiedenen Diskussionsgruppen tue, sagen die: ›Um Himmels Willen, ich möcht nicht, dass mein Kind in die Regelschule kommt, das geht dort unter.‹ Und natürlich gibt es eine Klientel, der Exklusivität oder Exklusion guttut. Oder wenn man das von der anderen Seite, von der Lehrerseite, her betrachtet: Das, wovor Lehrer am meisten Angst haben, sind verhaltensauffällige Kinder oder Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, wie man heute sagt. Natürlich kann ich nicht in eine Klasse mit 35 Kindern fünf Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung stecken. Das geht einfach nicht. Das ist eine Grenze von Inklusion. Ein Kind, ein einzelnes Kind mit schweren Bindungsstörungen, kann eine Klasse mit 25 Kindern allein zum Kippen bringen. Man muss einfach im Einzelfall überprüfen, was möglich ist. Und mit einer offenen Haltung mehr möglich machen, als man im ersten Moment ablehnen würde. Aber es gibt ohne Zweifel Grenzen.« |
| Rudolf Tippelt: | »Also ich würde es anders formulieren: Es gibt Grenzen bei den organisatorischen Voraussetzungen. Wenn jemand glaubt, inklusive Bildung findet immer nur in der gleichen Institution statt, ja dann gibt es Grenzen, wobei schon diese Strategie eine Grenze aufwirft, weil sie Stigmatisierungen möglicherweise sogar schon provoziert, auch in einer engen Gruppe. Es gibt keine Grenzen, würde ich sagen, wenn ich von diesem anfangs formulierten Menschenrechtsanspruch ausgehe. Da muss man normativ reden, in einer demokratischen, in einer partizipativen Gesellschaft gibt es keine Grenzen der inklusiven Bildung, wenngleich man sich dann Bildung natürlich nicht so vorstellen darf, dass das alles in der gleichen Institution oder in derselben Institution geschieht. Da gibt es spezifische sonderpädagogische Einrichtungen, trotzdem aber mit dem Anspruch, dass alle Menschen den Anschluss an diese Gesellschaft in einem optimalen Rahmen auch erreichen können. Unter einem solchen Gesichtspunkt würde ich sagen: Inklusion ist dann grenzenlos. Wenn man das dann evaluiert, werden wir immer, im Augenblick jedenfalls, hinter diesen Zielen, die aber erst einmal vielleicht benchmarks sind, hinterherhinken, aber als humaner pädagogischer Anspruch – würde ich sagen – ist inklusive Bildung grenzenlos.« |
| Ewald Kiel: | »Dem würde ich nicht zustimmen. Das muss ich deutlich sagen. Gerade, weil Kinder und Jugendliche immer in Institutionen gebildet werden oder Bildung erfahren, muss man auch die Seite der Lehrkräfte sehen. Das muss man schon sagen. Was können die aushalten? Und ich sage wiederum, eine Klasse mit 35 Kindern und davon fünf verhaltensauffällig, das geht nicht.« |
| Rudolf Tippelt: | »Ja, das sag ich ja auch, ja. Nur wird da der Anspruch einfach fehlerhaft umgesetzt, und zwar radikal fehlerhaft. Aber der Anspruch der inklusiven Bildung, in einer partizipativen, demokratischen, den Menschenrechten gerecht werdenden Gesellschaft, der ist unbeschränkt.« |
| Ulrich Heimlich: | »Also ich glaube hier ist die Sonderpädagogik als Brückenbauerin gefragt, die beiden Positionen widersprechen sich letztlich eigentlich nicht. Denn der Anspruch der inklusiven Bildung, wenn wir davon ausgehen, dass die UN-Konvention Menschenrechte definiert, ist tatsächlich universal und ist auch nicht teilbar auf einer normativen Ebene. In der praktischen Umsetzung kann es davon vielfache Abstriche geben und daran krankt eben die Inklusionsdebatte in Deutschland, dass diese beiden Ebenen immer verwechselt werden, also die normative Ebene und die Ebene der praktischen Umsetzung. Und ich habe ja schon gesagt, ich glaube, dass es wirklich ein Ausweis von pädagogischer Professionalität ist, dass man in der Lage ist, dieses Spannungsverhältnis auszuhalten. Wir haben alle Ideale und Zielsetzungen unserer pädagogischen Arbeit im Kopf, ich weiß nicht, wann wir die tatsächlich irgendwann einmal vollständig umgesetzt haben in unserer Praxis. Wir müssen alle aushalten, dass die, wie Hartmut von Hentig einmal gesagt hat, ›schmuddelige Erziehungswirklichkeit‹ davon abweicht. In diesem Spannungsverhältnis findet das – meiner Meinung nach – statt. Insofern würde ich gerne versuchen, zwischen den beiden Disziplinen Schulpädagogik und Allgemeiner Pädagogik eine Brücke zu bauen.« |
| Ewald Kiel: | »Wir stehen uns da nicht feindlich gegenüber. Da bin ich ganz sicher. Wir haben nur eine andere Perspektive auf den Phänomenbereich.« |
| Ulrich Heimlich: | »Gut, dann haben wir ja schon einmal eine Inklusionsleistung erbracht hier am Tisch. Ich würde vorschlagen, dass wir noch einmal versuchen, den Blick ein bisschen zu öffnen, über die Ländergrenzen hinaus. Es gibt ja in Deutschland durchaus eine eigenständige Entwicklung im Bereich der sonderpädagogischen Institution nach 1945. Also ich wüsste kein anderes Land der Welt, das ein ähnlich differenziertes Sonderschulsystem ausgebaut hat, im Grunde genommen praktisch für jede Behinderungsart eine eigene Schule. Das gibt es so nicht noch einmal, das ist international gesehen eine singuläre Entwicklung. Wie sehen wir das Verhältnis zu den anderen Ländern? Gibt es da andere Modelle der Inklusion, weiterreichende Modelle, wie wirkt sich das aus auf Deutschland?« |
| Rudolf Tippelt: | »Da bin ich jetzt etwas skeptisch. Nach meinen Informationen sind in Deutschland derzeit etwa sieben Prozent eines Schülerjahrgangs in ausdifferenzierten sonderpädagogischen Einrichtungen. Ich hatte vorher schon gesagt, wir brauchen solche Einrichtungen, weil wahrscheinlich in den Regelunterricht nicht alle wirklich so integrierbar sind, dass sie profitieren, sondern dass sie sogar Schaden nehmen, weil sie abgehängt werden, weil sie möglicherweise auch diskriminiert werden. Vermutlich ist die Quote der förderbedürftigen jungen Menschen auch heute höher als die Quote jener, die sonderpädagogische Einrichtung besuchen. In anderen Ländern differieren diese Quoten. Aber grundsätzlicher ist die Auffassung, dass man die sonderpädagogischen Einrichtungen vollkommen auflösen soll. Da bin ich sehr skeptisch und zwar aufgrund dieser jetzt schon formulierten Probleme, dass dann möglicherweise Kinder, und übrigens auch Familien, Schaden nehmen, wenn wir das tun, durch Diskriminierung, die dann vielleicht überhaupt erst so richtig zum Ausdruck gebracht wird. Also da müssen wir sehr aufpassen, sehr sensibel vorgehen und die Gesellschaft kann sich hier nicht nur von Normen leiten lassen. Da würde ich sagen, sind wir international auf einem sehr guten und auch differenzierten Niveau. Manchmal habe ich, Herr Heimlich, Sie wissen das vielleicht besser, den Eindruck, dass die sonderpädagogischen Spezialisierungen selbst ein wenig inklusiver zusammenarbeiten könnten. Ich weiß nicht, ob das alles in eigener Regie gemacht werden muss oder ob man nicht gewisse theoretische Grundlagen gemeinsam diskutieren könnte, eine gewisse Basisdiagnostik gemeinsam machen könnte, methodologische und wissenschaftstheoretische Grundlagen – übrigens auch gemeinsam mit der Allgemeinen Pädagogik oder der Schulpädagogik – entwickeln könnte. Als ich Dekan hier in unserer Fakultät war, hatten wir uns manchmal mehr Inklusion zwischen den sonderpädagogischen Lehrstühlen und Teildisziplinen gewünscht, wenngleich ich schon sehe, dass natürlich die konkrete Symptomatik und das konkrete Bild der Behinderungen sehr unterschiedlich ist. Und trotzdem hoffe ich – auch bundesweit –, dass innerhalb der Sonderpädagogik noch mehr Zusammenarbeit, ich nenne es jetzt mal provokativ: ›Inklusion‹, stattfindet. Das scheint mir möglich und auch sinnvoll, nicht im Interesse von Personaleinsparungen, um da nicht missverstanden zu werden, sondern im Interesse einer gemeinsamen Problemsicht und einer nicht zu starken Aufspaltung und Zerstückelung von Kompetenzen in diesem Feld.« |
| Ewald Kiel: | »Man kann vom Blick in andere Länder natürlich immer lernen, aber das Vergleichen ist auch nicht ohne Probleme. Ich denke, standardisierte Lösungen gibt es nicht. Das Schulsystem in Deutschland muss ein anderes sein als in Finnland. Wir sind ein dicht besiedeltes Land. In Finnland sind zwischen den Schulen 80, 100, 150 Kilometer Entfernung. Es gibt einen großen Teil der Schulen, die nur 50 Schüler haben. Da ist Inklusion viel leichter, als wenn man in einer Berufsschule mit 2.000 Schülern arbeitet, die es wahrscheinlich in ganz Finnland nicht gibt, vielleicht in Helsinki. Und ich finde, man muss darauf achten, in welchen Kontexten Inklusion eingeführt wird und welche organisatorischen Rahmenbedingungen vorhanden sind, welche demografischen Rahmenbedingungen vorliegen. Deswegen bin ich diesen Ländervergleichen gegenüber misstrauisch. Es heißt ja immer, die Finnen sind schon viel weiter als wir. Oder wenn man sich die Statistik der European Agency of Special Needs Education anschaut. Da gibt es dann so ein Ranking. In Österreich sind angeblich 90 Prozent inkludiert, in Italien 85, in Deutschland nur 56. Die Statistik ist einfach krank, anders kann man das gar nicht sagen, weil nämlich nicht definiert wird, was Inklusion ist. Inklusionsbegriff heißt dann, die Kinder haben eine gemeinsame Pause, andere haben vier Stunden Unterricht zusammen oder wieder andere haben 20 Stunden Unterricht zusammen. Aber all das wird in der Statistik unter einer Rubrik verortet. Das heißt, dieser Vergleich zwischen den Ländern hinkt ganz häufig und diesen Vergleich im Sinne eines Rankings finde ich gar nicht zulässig. Das geben die Zahlen bei der unklaren Operationalisierung des Begriffs gar nicht her. Aber natürlich, sich im Sinne von best practice eine vernünftige Schule anzuschauen im Nachbarland ist etwas ganz Wunderbares. Denn die haben Ideen, die wir vielleicht nicht haben. Um nur ein Beispiel zu geben, in Italien wird ja wesentlich mit Schulbegleitern gearbeitet. Die haben ein mehrgliedriges Schulsystem und sagen ›Wir brauchen keine Gemeinschaftsschule, sondern wir regeln das so.‹ Und ich würde mir für Deutschland wünschen, dass wir Wahlsysteme haben, verschiedene Angebote haben, damit Eltern auch mitentscheiden können. Ich finde es auch legitim, wenn Eltern sagen ›Ich möchte mein Kind auf einer sonderpädagogischen Einrichtung halten.‹ Ob wir das für richtig finden von außen oder nicht, es ist ein legitimer Anspruch von Eltern, und mein Ideal wäre, dass wir Angebotsstrukturen haben, die von Eltern und Kindern oder Jugendlichen unterschiedlich wahrgenommen werden können. Das wäre mein Idealzustand und keine standardisierte Lösung für alle Bundesländer.« |
| Ulrich Heimlich: | »Also ich fand das auch durchaus hilfreich, andere Länder, andere Bildungssysteme mal anzuschauen unter dem Aspekt Inklusion. Ich habe das vor allen Dingen in den skandinavischen Ländern getan und da sieht man dann schon: Es könnte auch noch anders sein. Alleine das ist schon hilfreich, dass man Anregung bekommt, wie etwas auch anders organisiert wird, anders ausgerichtet ist. Den Vergleich finde ich auch manchmal schwierig, da würde ich bestätigen, was Herr Kiel gesagt hat. Also wir haben jetzt, glaube ich, eine Bevölkerungsgröße von 80 Millionen, in Finnland nicht einmal sechs Millionen. Das kann man einfach nicht vergleichen, was da passiert in den beiden Bildungssystemen.« |
| Rudolf Tippelt: | »Vielleicht muss man auf eine Mikroebene gehen, auf Lehr-Lernprozesse, die optimaler sind in bestimmten Settings. Dann kann man eher vergleichen, als jetzt das Gesamtsystem: Auch auf dieser Mikroebene ist es nötig, das Personal zu verstärken und auf relativ kleine Gruppen zu reduzieren. Das muss dann auch finanziert werden, weil in der ökonomischen Logik sonst andere finanzielle Leistungen folgen. Das kann man auch hochrechnen: Wenn manchmal zwei Lehrer in einer Klasse Unterricht machen, können in bestimmten Situationen Einzelpersonen oder kleine Gruppen immer wieder aufgefangen werden und sie werden nicht abgehängt oder ignoriert.« |
| Ewald Kiel: | »Ich habe da neulich einen interessanten Vortrag von meinem amerikanischen Kollegen Terry Osborne aus Sarasota in Florida gehört. Der sagt, die Antwort auf diese globalen Probleme, die wir eigentlich haben, auf die Globalisierung, ist eine Mikrokontextualisierung, dass sich kleine Kontexte organisieren und wissen, was für diese kleinen Kontexte gut ist. Und ich glaube, das gilt auch für Inklusion, dass man kleinere Einheiten schafft, die sich selber organisieren, dort Regelsysteme, Organisationsformen einrichtet, um Kinder zu fördern und das im Rahmen einer Angebotsstruktur. Und ich fand diese Idee des Wortes ›Mikrokontextualisierung‹ eigentlich eine schöne, die da in dem Vortrag zum Ausdruck kam.« |
| Ulrich Heimlich: | »Ich wollte noch ergänzen, was ich mitgenommen habe, eben aus den Reisen in die skandinavischen Länder, das war so eine gehörige Portion Pragmatismus, mit der da vorgegangen wird, auch gerade im Zusammenhang mit inklusiven Angeboten im Bildungssystem. Da wird dann gesagt: ›Wenn das nötig ist für einen Schüler, eine bestimmte Maßnahme separat aus dem Klassenzimmer heraus zu organisieren, dann wird das gemacht.‹ Aber das wird mit einer hohen Flexibilität gemacht. Und das kann man zum Beispiel auch auf dieser Mikroebene, sozusagen von anderen Systemen, durchaus lernen. Ich denke, dass wir sozusagen als nächsten Schritt im Bildungssystem auch so eine Flexibilisierung benötigen, gleichsam eine Suche nach pragmatischen Lösungen. Was ist jetzt machbar unter den gegebenen Bedingungen? Und eben nicht weitere ideologisch gefärbte Debatten, die sich mehr im Grundsätzlichen bewegen, ohne konkrete Lösungen anzubieten. Das ist ein hoher Anspruch. Das ist letztlich, und damit kommen wir schon fast zum Ende unserer Gesprächsrunde, natürlich auch ein Anspruch, der sich an uns stellt, als Vertreter von drei wissenschaftlichen Disziplinen, Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Sonderpädagogik. Was heißt das denn für unsere Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Strukturen? Sie haben das angesprochen, Herr Tippelt, mehr Kooperation in der Sonderpädagogik, aber eigentlich gilt das ja auch für andere wissenschaftliche Disziplinen.« |
| Rudolf Tippelt: | »Ja, auch weil Sie mich jetzt direkt angesprochen haben, also natürlich: Ja, der Meinung bin ich nach wie vor. Sie wissen es besser, Herr Heimlich, aber auch so viel wie möglich Kooperationen in der Sonderpädagogik. Aber ich erwähnte vorher auch schon die ›Kooperation der pädagogischen Teilbereiche‹. Wir haben hier in München die sehr stark ausdifferenzierte Grundschulpädagogik, die Schulpädagogik, aber auch die Weiterbildung und teilweise die berufliche Bildung, die damit zusammenhängt. Kooperation der Sonderpädagogen sollte auch mit diesen Feldern verstärkt werden. Dann eben auch die Kooperation mit den aufgeschlossenen Medizinern, vielleicht oder auch mit Psychologen, die in diesem Feld tätig sind und interessiert sind. Man könnte auch zu Sozialpädagogen Kontakt aufnehmen, die noch einmal einen anderen Blick auf Bildungseinrichtungen haben. Das ist der Aspekt der Kooperation, also der multiprofessionellen Kooperation, die man auch schon in der Ausbildung stärker betreiben kann, als wir es derzeit begonnen haben. Es ist schon so, dass die Einzeldisziplinen nicht mehr isoliert voneinander wirken. Sie haben ein Buch mit anderen Disziplinvertretern gemeinsam gemacht, sie haben Projekte zusammen erarbeitet, wir schreiben jetzt ein Buch zusammen und ich habe mit Herrn Markowetz etwas Gemeinsames gemacht und so weiter. Also das sind durchaus Dinge, die vor 2010 nicht oder kaum stattfanden. Ich will das noch einmal wiederholen, Kooperation hat sich intensiviert. Es hat, finde ich, eigentlich schon eine positive Signalwirkung.« |
| Ewald Kiel: | »Wir haben jetzt gerade an der LMU durch die Qualitätsoffensive Lehrerbildung einen großen Impuls in dieser Richtung bekommen, wo gerade auch Mediziner, wie Herr Schulte-Körne etwa, ein Online-Seminar über Störungsbilder entwickeln, wo die Fachdidaktiken etwas tun, wo über andere Formen der Praktikumsgestaltung nachgedacht wird. Und man sieht aber an einem großen ›Laden‹ wie der LMU auch, wie schwierig das ist, mit knapp 60.000 Studierenden und ich weiß nicht wie vielen Professoren, das zu organisieren. Die Lehrerbildung ist ja auch ein Bereich mit 16 Fakultäten, die daran beteiligt sind, und der Koordinationsaufwand ist ein großer. Ich bin dafür, die Wände einzureißen, aufeinander zuzugehen, zu kooperieren, aber an einer großen Universität wie unserer ist das deutlich schwieriger als an einer Universität, von der ich ursprünglich komme, der Pädagogischen Hochschule (PH) Heidelberg, wo es gerade einmal 4.000 Studenten gegeben hat und jeder jeden beim Kaffee in der Mensa begrüßen konnte und jeder jeden beim Namen kannte.« |
| Ulrich Heimlich: | »Genau, wir haben es eben schon angesprochen, zum Beispiel ist auch die Zusammenarbeit mit den Fachdidaktiken in diesem Zusammenhang ganz wichtig. Das merkt man eben auch im Rahmen des Projektes Lehrerbildung@LMU, dass hier Rahmenbedingungen da sein müssen, die so etwas unterstützen. Das heißt, die Umsetzung der Inklusion in der Hochschule benötigt entsprechende Unterstützung und entsprechende Strukturen, um das auf den Weg zu bringen. Wir können versuchen, auf einer persönlichen Ebene zusammenzuarbeiten, aber in diesem Projekt haben wir jetzt Mitarbeiter, die diesen Dialog in Gang setzen. Wir entwickeln mit den Fachdidaktiken zusammen Filme und Materialien für eine Reihe von Veranstaltungsformaten zur Inklusion. Da habe ich schon das Gefühl, dass das Thema Inklusion einfach eine Plattform bietet, auf der mehr Zusammenarbeit möglich ist, so nehme ich das jedenfalls wahr. Und insofern habe ich eigentlich die Hoffnung, dass wir es schaffen, auch dieses Signal auszusenden in Bezug auf zukünftig pädagogisch Tätige. Es darf sich eigentlich niemand mehr komplett aus dem Thema herausnehmen. Also meine Idee ist tatsächlich: Es darf zukünftig niemand mehr sagen: ›Das ist nicht mein Thema, und ich bin dafür nicht ausgebildet.‹ Wir müssen versuchen, alle pädagogischen Fachkräfte auf die Inklusion vorzubereiten.« |
| Rudolf Tippelt: | »Es ist wichtig, dass wir einen langen Atem haben, das hatten Sie, Herr Kiel, auch schon einmal angesprochen. Es darf keine Mode sein, sich für inklusive Bildung mal sechs Jahre zu interessieren und danach machen wir, was sicher auch wichtig ist, Integration für Migranten. Und wir handeln das dann nicht mehr unter Inklusion ab und die Inklusion von Behinderten haben wir vergessen. Aber dann kommt die nächste Mode, ach Gott, was haben wir schon für Moden erlebt! Wir müssen dicke Bretter bohren – und die Inklusion ist so eines. Also auch dann, wenn die Öffentlichkeit nicht mehr so aktiv Notiz davon nimmt, muss Inklusion ein institutioneller Auftrag bleiben. Da sind sowohl die ethische Basis als auch die praktischen Erfahrungen und die jetzt schon erkennbaren Evaluationsergebnisse Rückenwind genug, um weiterzumachen. Aber es ist mir wichtig hervorzuheben – man braucht einen langen Atem, gerade wenn nicht fortwährend unmittelbar öffentlich davon gesprochen wird. Wir leben in einer Welt, in der die Themen, auch übrigens die Bildungsthemen, sehr schnellen Veränderungen ausgesetzt sind.« |
| Ulrich Heimlich: | »Ich glaube, der Hinweis auf die Moden und die Modebewegungen in der Pädagogik, Schulpädagogik, Sonderpädagogik ist ein gutes Schlusswort. Inklusion darf keine Modeerscheinung sein, sondern wird uns hoffentlich noch lange beschäftigen. Ich danke an dieser Stelle meinen Gesprächspartnern für den Austausch.« |
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Bildung und Teilhabe – der bildungsphilosophische Zugang
Wolf-Thorsten Saalfrank, Winfried Trieb & Klaus Zierer
Und ich fragte die Politökonomen, die Moralisten, ob sie jemals die Zahl der Individuen errechnet haben, die zum Elend verdammt sind, zur ungleichen Arbeit, zum moralischen Verfall, zur Unmündigkeit, zur erschreckenden Unwissenheit, zur völligen Entbehrung, zum ewigen Unglück, um einen Reichen zu produzieren.
Almeida Garret, zit. nach Saramago, José: Hoffnung im Alentejo. Hamburg: Hoffmann und Campe, 2005
Vorbemerkung
Das Thema Bildung und Teilhabe ist seit etwa zwanzig Jahren zunehmend in das öffentliche und gesellschaftliche Interesse gerückt (Brenner 2010). Ausgangspunkt hierfür waren insbesondere Programme bzw. Maßnahmen der UNESCO, die unter dem Motto »Education for all« weltweit marginalisierten Gruppen einen Zugang zu Bildung und somit zu gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen wollten. Bildung ist, wenn über soziale Ungleichheit und damit verbunden über ungleich verteilte Chancen hinsichtlich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gesprochen wird, ein zentraler Faktor (Ditton 2004; Baumert & Köller 2005; Opielka 2005). So setzen UNESCO-oder auch UNICEF-Programme, die gegen die Ausbeutung von Kindern vorgehen oder die die Chancen ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen erhöhen wollen, beispielsweise auf Alphabetisierungs- und Grundbildungsprojekte. Mit der Konferenz von Salamanca im Jahr 1994 wurde diese Forderung durch den Fokus auf Menschen mit Behinderungen erweitert, was dann zu der seit einigen Jahren geführten Diskussion um Inklusion an Schulen, aber auch in der Gesellschaft geführt hat (Saalfrank & Zierer 2017).
Dieser Beitrag soll nun das Verhältnis von Bildung und Teilhabe unter einem bildungsphilosophischen Blickwinkel untersuchen. Aufgrund der Komplexität des Themas kann dieser Beitrag den Zusammenhang zwischen Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe jedoch nicht abschließend bestimmen. Indem wir aber einige Forschungsergebnisse zusammenaddieren, sind wir in der Lage, gewisse Aspekte von Bildung und Teilhabe und deren Zusammenhang aufzuzeigen. Auf diese Art und Weise können wir am Gesamtbild weiterarbeiten und zur Lösung der Frage beitragen. Sehr viel Forschung und insbesondere ein interdisziplinäres Vorgehen wäre notwendig, um abschließend gesicherte Aussagen zum vorliegenden Thema machen zu können. Neben der Pädagogik, der Soziologie und der Verhaltens- und Entscheidungspsychologie müsste man auch Erkenntnisse der Hirnforschung mit einbeziehen. Außerdem müsste man zu fast jedem gegebenen Zeitpunkt Kenntnis über eine Person besitzen, mit welchen anderen Personen oder mit welchen Institutionen und Organisationen sie verbunden ist, welche Bildungsinhalte diese Netze zur Verfügung stellen und welche dieser Inhalte die betreffende Person überhaupt zu akzeptieren willens oder in der Lage ist (Allmendinger et al. 2007, S. 487).
1.1 Die moderne Gesellschaft im Differenzierungsprozess
Damit gesellschaftliche Teilhabe und damit das Thema differenziert dargestellt werden kann, benötigt man eine Gesellschaftstheorie, die den Rahmen für die Lebenswirklichkeit abbildet. Die Wissenschaft arbeitet in diesem Zusammenhang mit Begriffen wie »Risikogesellschaft«, »Wissensgesellschaft«, »Erlebnisgesellschaft« oder »Informationsgesellschaft«. Insgesamt, ohne einer Bezeichnung den Vorzug zu geben, bietet sich der Begriff »Moderne Gesellschaft« an. Nassehi (2001, S. 208) ist hier zuzustimmen, wenn er beschreibt, dass es unstrittig ist, »dass moderne Gesellschaften eine demokratische Staatsform bevorzugen, dass sie einen hohen Grad an Arbeitsteilung aufweisen, und für Vollinklusion ihrer Bevölkerungen in ihre Bildungssysteme sorgen, dass sie positives Recht als Konfliktstrategie benutzen, dass sie zunehmend universalistische Werte ausbilden, inzwischen auch: dass ihre Ökonomie kapitalistisch organisiert ist […]«. Im Rahmen dieses Beitrags soll dieser Begriff als Ausdruck für die kulturelle Selbstbeschreibung der gegenwärtigen Epoche verwendet werden. Kennzeichnend hierfür sind die radikalen gesellschaftlichen Umwälzungen seit Ende des 18. Jahrhunderts, die mit der Industrialisierung, den Fortschritten in Technik und Medizin, der Demokratisierung, städtischen Lebensformen, Individualisierung und Pluralisierung von Lebensstilen und der damit verbundenen Auflösung überkommener Strukturen (vgl. Wanzing 2005, S. 19) einen entsprechenden Wandel hervorgerufen haben.
Andererseits steht »Moderne […] nicht nur für produktive Entfaltungsmöglichkeiten, nicht nur für Aufbruchsstimmung und Gestaltung, sondern auch für ein ungeheures Zerstörungspotential, das sich in der zum Teil erheblichen ‹Toleranz‹ sozialer Ungleichheit gegenüber […] zeigt« (Nassehi 2001, S. 211). Zur weiteren Klärung des Begriffs »Moderne Gesellschaft« und insbesondere im Hinblick auf das Thema »Teilhabe durch Bildung« wird hier der systemtheoretische Entwurf von Niklas Luhmann herangezogen (vgl. Schimank 2000).
Das Gesellschaftskonzept von Luhmann
Einen zentralen Ausgangpunkt für Luhmanns Gesellschaftskonzept stellt die differenzierungstheoretische Perspektive als einen Hauptstrang soziologischer Gesellschaftstheorie dar (Schimank 1996). Die Komplexität einer Gesellschaft richtet sich hiernach nicht nach der Quantität ihrer Teilsysteme, sondern ist abhängig vom Ausmaß der Differenzierung. Systemdifferenzierung bedeutet in diesem Zusammenhang die Fähigkeit von sozialen Systemen, Subsysteme zu bilden und somit interne System/Umwelt-Differenzen hervorzubringen (Wansing 2005, S. 31). Für Luhmann (1984, S. 37) ist die Systemdifferenzierung nichts weiter als die Wiederholung der Systembildung in Systemen. Die primäre Form der Differenzierung charakterisiert die Gesellschaftsstruktur ebenso wie die Beziehung der Teilsysteme untereinander, der Teile zum Gesamtsystem sowie der Teilsysteme zu sich selbst und bestimmt grundlegend die Bedingungen der gesellschaftlichen Teilhabe von Individuen (Wansing 2005, S. 31).
Luhmann beschreibt die moderne Gesellschaft als Ergebnis von verschiedenen Evolutionsprozessen und ihrer Differenzierung. Er unterscheidet dabei drei Stufen: segmentär, stratifikatorisch und funktional. Die segmentäre Differenzierung stellt das einfachste Prinzip dar und teilt die Gesellschaft in gleiche Teile. Die zentrale Rolle in diesem Sozialgefüge spielten die Familien, die sich in Blutsverwandtschaften, wie z. B. in Sippen und Stämmen, zusammenfassten. Wegen der schwer handhabbaren Komplexität kam es in der Folge zu einer Umstellung von der segmentären auf die stratifikatorische Differenzierung. Kennzeichnend dafür war die ständisch gegliederte Gesellschaft, wobei die Zugehörigkeit zu einer Schicht durch Geburt festgelegt wurde. Exklusion war bedingt durch wirtschaftliche Not bzw. durch fehlende Heiratschancen. Etwa seit dem 16. Jahrhundert kommt es zur Herausbildung von gesellschaftlichen Teilsystemen, die nicht entlang undurchlässiger Schichten verlaufen, sondern vielmehr an gesellschaftlichen Funktionen (Beck-Gernsheim 1986). Dies lässt sich bis zum 19. Jahrhundert exemplarisch aufzeigen an der Loslösung der Politik von der Religion, der Herausbildung von Erziehung und Pädagogik, einer familialen Privatsphäre und einem speziellen Liebescode. Ebenso aufzeigen lässt sich dies an der Ausdifferenzierung eines wissenschaftseigenen Codes, der Entfernung des Rechts von der Politik sowie an der Entkopplung der Wirtschaft von Religion und Moral (Wansing 2005, S. 32).
Demnach ist die moderne Gesellschaft nach Luhmann dann funktional differenziert, wenn sie ihre wichtigsten Teilsysteme im Hinblick auf spezifische Probleme bildet, die dann in dem jeweils zuständigen Funktionssystem gelöst werden müssen (Luhmann 1994, S. 34). Hierzu rechnet Luhmann verschiedene Teilsysteme. Namentlich sind diese: Wirtschaft, Politik, Recht, Militär, Wissenschaft, Kunst, Medien, Bildung, Gesundheit, Sport, Religion und Intimbeziehungen. Diese Komponenten schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern sind vielmehr kommunikatives Ereignis von Gesellschaft. Die verschiedenen Gesellschaftssysteme sind nicht mehr hierarchisch geordnet, sondern besitzen prinzipiell alle eine gleiche Wichtigkeit bzw. Unwichtigkeit (Wansing 2005, S. 33). Da jedes Teilsystem etwas Unentbehrliches beisteuert und auch von keinem anderen darin ersetzt werden kann, sind alle gleichermaßen wichtig, wodurch zwischen ihnen keine Rangdifferenz besteht (Schimank 1996, S. 151). Klassisch für die moderne Gesellschaft ist nach Luhmann die Autonomie der einzelnen Funktionssysteme, die durch Interdependenzunterbrechungen gewährleistet wird, wonach z. B. Reichtum nicht bedeuten kann, dass sich damit quasi automatisch der politische Einfluss oder der Kunstverstand oder auch das Geliebtwerden der Reichen einstellen (Luhmann 1994, S. 29).
Funktional differenzierte Gesellschaft und Teilhabe
In der modernen Gesellschaft wird die soziale Teilhabe von Individuen über die Funktionssysteme gemäß ihrer jeweils kommunikationsspezifischen codes und Programme gesteuert (Wansing 2006, S. 47). Inklusion bezieht sich demnach auf den Modus des Einbezogenwerdens von Personen in die Leistungen und Prozesse der Funktionssysteme und betrifft sowohl den Zugang zu diesen Leistungen als auch die Abhängigkeit der individuellen Lebensführung von ihnen (Luhmann 1981, S. 25). Die Teilhabe bzw. Nicht-Teilhabe an den verschiedenen gesellschaftlichen Subsystemen ist damit auch Ausdruck der Inklusionsindividualität einer Person. Gesellschaftliche Teilhabe ist in dieser systemtheoretischen Sicht wertneutral zu verstehen, denn es geht nicht um das Erreichen eines konkreten Ziels wie dies beim normativen Integrationsbegriff der Fall ist. Diese Vorgehensweise bringt durchaus auch Vorteile mit sich. Denn bei der Integration eines Menschen in die Gesellschaft bleiben wichtige Merkmale von sozialer Benachteiligung unentdeckt. Luhmann (1999, S. 620) macht dies mit den Worten deutlich: »Erst die Existenz nichtintegrierbarer Personen oder Gruppen lässt soziale Kohäsion sichtbar werden und machte möglich, Bedingungen dafür zu spezifizieren.« Der Systemtheorie ist damit eine gewisse Blindheit für menschliche Lebenskrisen vorzuwerfen. Nach Nassehi (1997, S. 142) berührt sie als solche aber nicht im Geringsten die empirischen Probleme der Stabilisierung und Zukunftssicherheit individueller Lebenslagen. Dies bringt der Systemtheorie teils erhebliche Kritik ein, denn konkrete Nachteile, die Menschen z. B. aufgrund ihrer Behinderung erdulden müssen, lassen sich mit diesem Ansatz nur bedingt darstellen. Fuchs (1994, S. 15) macht dies mit den Worten deutlich: »Ein ungutes Gefühl bleibt zurück: Ist das alles, was sich sagen lässt zu deinem Begriff, der im gesellschaftlichen Alltag und in unserem Bewusstsein eine unbezweifelbare Rolle spielt: Menschen sterben, hungern, lieben, leiden, nicht Sozialsysteme.« Die Systemtheorie greift damit zu kurz, wenn nur die strukturelle Form der Inklusion in den Blick genommen wird und konkrete menschliche Gefährdungen außen vor gelassen werden.
1.2 Teilhabe – Begriffsklärung
Historischer Ursprung des Begriffs
Mit dem Begriff »Teilhabe« wurde der international gebräuchliche Terminus der »Participation« ins Deutsche übersetzt (vgl. Hanslmeier-Prockl 2009, S. 62). Im Lateinischen verweist das Wort »participes« auf die beiden Wörter »pars« (Teil) und »capere« (ergreifen, nehmen) (Raab & Keßler 1976, S. 44/239). In der Brockhaus Enzyklopädie (2006) findet sich dafür die Übersetzung »teilhabend«. Letzterem ist eher zuzustimmen, weil die »Teilnahme« sich mehr auf das »Dabeisein« bei Handlungen und Prozessen richtet, während sich die »Teilhabe« auf das »Anteil haben« an einer Sache bzw. an einem Endprodukt bezieht (Stahlmann 2003, S. 15).
Der Begriff »Teilhabe« nach aktuellem Verständnis
In umgangssprachlichem Sinne meint Teilhabe die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an Beratungen und Entscheidungen, seltener die Teilhabe an gesellschaftlicher Macht, Reichtum, Wohlstand, Freiheit und Sicherheit – kurz das »Einbezogensein einer Person in eine Lebenssituation oder einen Lebensbereich« (Schuntermann 2011, S. 254). Der Begriff »Teilhabe« findet sich heute häufig in der Fachdiskussion, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, Menschen mit Behinderungen in die Gestaltung ihrer Lebensbedingungen einzubinden. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang Schnurr. Er beschreibt Partizipation/Teilhabe als »konstitutives Merkmal demokratischer Gesellschafts-, Staats- und Herrschaftsformen« (Schnurr 2011, S. 1069) und unterscheidet dabei drei Dimensionen:
1. demokratietheoretisch
Im demokratietheoretischen Sinne handelt es sich um pragmatisch/instrumentelle Vorstellungen einerseits und direkte Formen andererseits. Während die erstere Herrschafts- und Machtstrukturen sichert, stellt die zweite diese eher in Frage. Was als partizipatives Vorgehen, Verhalten oder Gemeinwesen gilt oder nicht, zählt immer zu den umkämpften Gegenständen gesellschaftlicher Strukturen (Bärmig 2015, S. 139). Teilhabe fungiert hier dialektisch in einer Doppelfunktion, nämlich das, was tatsächlich ist, und das, was normativ sein sollte. Jede Auseinandersetzung darüber führt zu einer Bestimmung dieser beiden Funktionen (vgl. dazu Weisser 2012).
2. dienstleistungstheoretisch
Im Mittelpunkt stehen hier Hilfsprozesse als Dienstleistung und deren Einbindung in vorhandene Organisationsstrukturen. Ohne dies näher auszuführen, geht es um demokratische und grundgesetzliche Regelungen, deren Umsetzung das Verhältnis von Autonomie und Stellvertretung betrifft und damit ebenfalls Einfluss auf die gesellschaftliche Teilhabe hat. Da diese dienstleistungstheoretische Dimension für die vorliegende Fragestellung nicht bedeutsam ist, wird auf weitere Ausführungen verzichtet.
3. bildungstheoretisch
Die entsprechende Teilhabeforschung verweist regelmäßig auf den Zusammenhang von sozialem Status und effektivem Partizipationsverhalten. Die Ergebnisse zeigen, dass aktive Beteiligung mit hohem sozioökonomischem Status (Einkommen, Bildungsniveau, berufliche Stellung) und entsprechend einsetzbaren Ressourcen einhergeht (Bärmig 2015, S. 140; Ditton 2004). Eine bildungstheoretische bzw. bildungsphilosophische Begründung von Teilhabe ergibt sich auch, wenn man verschiedene Bildungsdefinitionen betrachtet. So soll mit Bildung – auch in einem politischen Sinne – immer auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Man findet solche Bezüge insbesondere in Klafkis Bildungsverständnis (1963, S. 43), der durch Bildung unter anderem ein Erschließen der Welt durch den Einzelnen ermöglichen will. Ebenso ist hier Hartmut von Hentig (1996) zu nennen, der das Sich-bilden betont und durch seine Maßstäbe sehr stark den Teilhabegedanken hervorhebt.
Bei einer Fokussierung auf das Subjekt, wie es bei Klafki und von Hentig deutlich wird, wird eine Grundlage gelegt, die es ermöglicht, mit Heterogenität bzw. Diversität und somit auch mit Inklusion umzugehen. Da der Bildungsbegriff für alle gilt und in den Beschreibungen des Bildungsbegriffs keine Einschränkung aufgrund bestimmter äußerer wie innerer Merkmale erfolgt, können alle der Bildung teilhaftig werden und sich im Prozess des Sich-bildens zu einer (selbst)verantwortlichen Person entwickeln, die an der Gesellschaft teilhaben kann. Der Bildungsbegriff kann vor diesem Hintergrund somit einerseits Grundlage durch sein Menschenbild sein, andererseits aber auch das Ziel, das angestrebt wird.
1.3 Kriterien einer Theorie der sozialen Gerechtigkeit und Teilhabe
Moderne Gesellschaften ermöglichen es prinzipiell jedem Menschen, in jedes gesellschaftliche Funktionssystem inkludiert zu sein. Das Sozialsystem gibt jedem den Anspruch auf Behandlung im Krankheitsfalle, es besteht die allgemeine Schulpflicht und jeder hat das Recht auf und die Pflicht zur politischen Einflussnahme. Bei genauerer Betrachtung erscheint die Vollinklusion aber eher als eine Illusion, wie dies auch Luhmann in seinen neueren Arbeiten mit den Worten zum Ausdruck bringt: »Die Idealisierung des Postulats einer Vollinklusion aller Menschen in die Gesellschaft täuscht über gravierende Probleme hinweg« (Luhmann 1998, S. 630). Aus diesem Grund soll im Folgenden der Begriff »Gerechtigkeit« genauer betrachtet werden.
Gerechtigkeit
Bei dem Wort Gerechtigkeit, ebenso wie bei seinem Gegenteil, dem Wort Ungerechtigkeit, handelt es sich um äußerst mehrdeutige und kontroverse Begriffe. Beheimatet sind diese Begriffe nicht nur in der klassischen, sondern auch in der gegenwärtigen politischen Philosophie. Es können sechs verschiedene Phänomene unterschieden werden, die sich mit dem Begriff »Gerechtigkeit« in Verbindung bringen lassen (Ritsert 2004, S. 173ff.; Heimbach-Steins et al. 2007; Wimmer et al. 2007; Rehn & Schües 2008):
Haltungen und Einstellungen einzelner Personen bzw. Gruppen,
verschiedene Formen von Macht und ihre Anwendung als politische Gerechtigkeit,
Handlungen und Prozesse zur Aneignung und Verteilung begehrter (knapper) Güter und Dienste in einem »System der Bedürfnisse«,
allgemeine, etablierte Verfahren und Abläufe, die als institutionelle Gerechtigkeit begriffen werden können (hierzu gehören Gerichte und gesetzliche Regelungen),
soziale Gebilde (z. B. Justizsystem und das Bildungssystem) selbst und die Kriterien und Maßstäbe, die ihnen zu Grunde liegen,
soziale Gebilde wie die Gesellschaft und der Staat.
Obwohl das Thema Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist, wird es überwiegend mit Schulen, deren Schülerinnen und Schüler und die sie unterrichtenden Lehrkräfte in Verbindung gebracht. Dies ist nicht nur das vorherrschende Gefühl in der Bevölkerung, sondern auch in der Bildungspolitik und in der pädagogischen Fachliteratur.
Ausgehend von Honneth haben sich auch Ludwig (2000) und Stojanow (2006) bildungstheoretisch mit dem Zusammenhang zwischen Anerkennung und Bildung beschäftigt und die Anerkennungstheorie als Bildungstheorie ausgewiesen. Demnach handelt es sich bei Anerkennung und Bildung um Transformationsprozesse von Selbst- und Weltbezügen. Wesentlich ist, dass Anerkennung nicht das Ziel von Bildungsprozessen, sondern die Voraussetzung ist:
»Aber der Gegenstand der Anerkennung ist nicht die wechselseitige Andersartigkeit der Subjekte an sich, sondern der Selbstverwirklichungsprozess der Einzelnen, der sich im Rahmen des Verhältnisses wechselseitiger Anerkennung zwischen jeweils anderen vollzieht. So gesehen, sind die Anerkennungsverhältnisse nicht das Ziel von Bildung, zu dem diese hinführen muss, sie sind keine objektive gesellschaftliche Gegebenheit, die durch Bildung angeeignet werden soll, sondern vielmehr Voraussetzung und Triebwerk von Bildung« (Stojanov 2006, S. 168–169).
Neben Bildung als Voraussetzung für Teilhabe ist es ebenfalls bedeutsam, wie Bildung letztendlich zu Teilhabe beitragen kann. Für Kößler werden durch Bildung sowohl moralisch erwünschte Einstellungen als auch Wissen vermittelt. Diese Vermittlung bzw. Aneignung führt dazu, dass Menschen im Bezugssystem ihrer geschichtlich-gesellschaftlichen Welt wählend, wertend und stellungnehmend ihren Standort definieren, Persönlichkeitsprofil bekommen und Lebens- und Handlungsorientierung gewinnen (Kößler 1997, S. 113).
Die psychologisch-pädagogische Betrachtung von Teilhabe
Die Entwicklung eines Menschen vollzieht sich stets in einem kontinuierlichen Austausch mit der Umwelt. Dieser Prozess ist bestimmt durch verschiedene Anpassungsprozesse. Während beim Prozess der Assimilation der Mensch Elemente der Umwelt im Rahmen seiner bereits vorhandenen Strukturen verarbeitet, passt er sich durch Akkommodation mit seiner Struktur den Gegebenheiten der Umwelt an (Hanslmeier-Prockl 2009, S. 74). Dabei ist Erfahrung »immer aktive Akkommodation, die in enger Abhängigkeit von der Assimilation vor sich geht […]. Assimilation reduziert sich also nicht auf eine einfache Identifikation, sondern besteht sowohl in einer Konstruktion von Strukturen als auch in der Einverleibung von Dingen in diese Struktur« (Piaget 1974, S. 418).
Für Lernen und Entwicklung ist damit ein Austausch mit der Umwelt eine notwendige Voraussetzung. Damit sich dieser Prozess entwickeln kann, ist eine anregende Umgebung notwendig. Die Entwicklung eines vertrauten Umgangs mit Räumen, Gegenständen und Personen, das Erlernen neuer Fertigkeiten und die Entwicklung von Vorstellungen und Wünschen und der Möglichkeit, diese zu kommunizieren, werden nur in einem fortwährenden Austauschprozess mit der personalen und gegenständlichen Umwelt gestaltet (Hanslmeier-Prockl 2009, S. 74). Der Mensch ist in seiner Entwicklung damit abhängig von den Erfahrungen, die der Person zur Verfügung stehen (Haisch 2003, S. 6). Zugleich reagiert er innerhalb dieses Prozesses autonom, da er sich seine Welt selbst konstruiert, indem er unablässig die auf ihn wirkenden Effekte und Informationen auswählt oder ablehnt (Speck 2005, S. 89). Teilhabe ermöglicht so ein Spektrum, welches die selbständige Haushaltsführung ebenso ermöglicht, wie alle anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten, bis hin zur Vertretung eigener Rechte und Interessen gegenüber Behörden, Personen und Gerichten. Kurz gesagt ist Teilhabe ein Mittel, um das Leben – zumindest relativ – selbstbestimmt zu leben und zu gestalten.
Interessant ist auch der ökopsychologische Ansatz von Bronfenbrenner. Ihm geht es nicht nur um die systematische Unterscheidung von Teilhabebereichen, sondern er legt auch den Fokus für die menschliche Entwicklung auf die personelle und materielle Umwelt. Bronfenbrenner unterscheidet zwischen dem Mikro-, Meso-, Exo- und Makrosystem (1981, S. 38ff.):
1. Das Mikrosystem ist ein Muster von Tätigkeiten und Aktivitäten, Rollen und zwischenmenschlichen Beziehungen innerhalb eines Lebensbereiches. Hierzu gehören auch materielle Bedingungen.
2. Das Mesosystem besteht aus den Wechselbeziehungen zwischen den Lebensbereichen, in denen ein Mensch aktiv ist.
3. Das Exosystem enthält Gesetze und Regelungen, die das eigene Leben betreffen, aber sich eines unmittelbaren Zugriffs entziehen.
4. Das Makrosystem umfasst Beziehungen innerhalb einer Gesellschaft und damit auch deren zugrundeliegende Werte und Normen.
Die Teilhabe an unterschiedlichen Wechselbeziehungen innerhalb von Mikro- und Mesosystem fördert die menschliche Entwicklung (Hanslmeier-Prockl 2009, S. 76). Die Möglichkeiten, auf das Makrosystem Einfluss zu nehmen hingegen, verändern sich mit der Einbeziehung der Menschen mit Beeinträchtigungen. Pädagogische und psychologische Unterstützung bedeutet in diesem Zusammenhang die Stärkung der Person innerhalb des Mikrosystems, die Unterstützung beim Aufbau und der Koordination des Mesosystems und dem Aufzeigen von Möglichkeiten zur Einflussnahme durch politische Selbstvertretung im Rahmen des Makrosystems (Hanslmeier-Prockl 2009, S. 76). Nach dem Gesagten sind Mikro-, Meso- und Makrosystem innerhalb einer Kultur zu beobachten und werden wiederum durch das Makrosystem, welches sich durch die geltenden gesellschaftlichen Normen, Ideologien und Werte auszeichnet, beeinflusst.
1.4 Die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf als Herausforderung sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe
Spätestens seit der Einführung der Schulpflicht auch für Kinder mit schweren Beeinträchtigungen im Jahr 1978 (erste Schulen gab es in Deutschland seit Mitte der 1960er Jahre) scheint es so, als könne man von einer Vollinklusion aller Kinder und Jugendlichen in das deutsche Bildungssystem sprechen. Fakt ist jedoch, dass für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ungleiche Bildungschancen bestehen, was in unserem spezialisierten und selektierenden Förderschulwesen zum Ausdruck kommt. Die Zugänge zu den verschiedenen Schultypen erfolgen durch »postinklusive Differenzierung« (Fuchs et al. 1994, S. 243), die auf hochselektiven Verfahren beruht und durch institutionelle Klassifizierungssysteme stabilisiert wird (Wansing 2005, S. 89). In der Folgezeit wurden zwar verschiedene Maßnahmen getroffen, welche die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen scheinbar stärkten. Auf dem Weg zu Inklusion wurden zunächst andere Schritte unternommen (Saalfrank & Zierer 2017, S. 19ff.). So wurde die Etikettierung der Sonderschulbedürftigkeit zu Gunsten sonderpädagogischen Förderbedarfs aufgehoben und damit die automatische Zuweisung an eine Förderschule verhindert. Außerdem wurden bei der Wahl des Lernumfeldes der Elternwille in die Entscheidung einbezogen und eine wohnortnahe Lösung für eine integrative Beschulung gesucht, die neben der Zuweisung zu einer Sonderschule als mögliche Alternative galt. Doch diese Maßnahmen zeigten in der Praxis nur wenig Wirkung, mit der Folge, dass nur sehr wenige behinderte Kinder und Jugendliche schulisch integriert werden konnten. Obwohl internationale wie nationale Studien einen mindestens gleich wirksamen, wenn nicht lerneffektiveren, gemeinsamen Unterricht im Vergleich zu Förderschulen bestätigen und eine kostenneutrale Verlagerung der sonderpädagogischen Förderung in die allgemeinen Schulen bei mindestens gleicher pädagogischer Qualität realisierbar erscheint (vgl. Preuß-Lausitz 2000), gibt es nach wie vor unterschiedliche Positionen zur Frage, ob das Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eher durch Förderung in Förderschulen oder über gemeinsames Lernen in allgemeinen Schulen erreicht werden kann (Wansing 2005, S. 89).
Seit März 2009 ist auch in der Bundesrepublik die UN-Behindertenrechtskonvention, welche im Dezember 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben sich damit zu einem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik verpflichtet. Nicht mehr die Politik der Wohltätigkeit und Fürsorge, sondern eine Teilhabepolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen als Verwirklichung universeller Menschenrechte stand im Mittelpunkt. Menschen mit Behinderung sollten keine Sonderrechte genießen, sondern die Menschenrechte sollten konkretisiert und präzisiert auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zugeschnitten werden. Die Konvention möchte damit den betroffenen Menschen ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben bei voller und gleichberechtigter gesellschaftlicher Inklusion ermöglichen. Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht am 8. Oktober 1997 eine Entscheidung getroffen, wonach sich aus dem prinzipiellen Gleichheitsanspruch kein Anspruch auf schulische Integration ableiten lässt (vgl. Füssel 2003). Nach diesem Urteil ist auch die zwangsweise Überweisung eines behinderten Kindes an eine Sonderschule nur in Ausnahmefällen als Diskriminierungshandlung anerkannt (Degener 2001, S. 183). Ziel aller inklusiven Maßnahmen ist es, entsprechende Barrieren in der Gesellschaft abzubauen, um so Teilhabe zu ermöglichen. Die Behindertenrechtskonvention ist in diesem Kontext sehr umfassend und greift alle relevanten Lebensbereiche auf. Auch wenn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen ansteigt, sind wir heute noch weit vom Idealzustand entfernt. Die vorliegenden Zahlen belegen dies und machen die Situation deutlich.
Im Jahr 2013 besuchten 67,0 % der Kinder mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf integrative Kindertageseinrichtungen. In den Grundschulen lag der Inklusionsanteil zum gleichen Zeitpunkt mit 46,9 % bereits deutlich niedriger. In den Schulen der Sekundarstufe liegt er bei nur noch 29,9 %. Es handelt sich hier um einen Prozess, der sich auch nach Beendigung der Schulpflichtzeit im allgemeinbildenden Schulsystem weiter fortsetzt: 2012 haben nur 28,0 % aller Abgänger und Absolventen einer Förderschule eine (wenn auch anspruchsreduzierte) Ausbildung begonnen. Die überwiegende Mehrheit dieser jungen Erwachsenen wechselte nach Beendigung der Förderschule in Bildungswege des Übergangssystems und damit in jenes System, das keine abschlussbezogene Ausbildung bietet. Hier zeigt sich, dass der Weg nach der Sonderbeschulung nicht nur beschwerlich, sondern auch mit Risiken behaftet ist. Weiter zeigt sich, dass Jugendliche mit primär körperlichen Beeinträchtigungen höhere Chancen auf dem Ausbildungsmarkt haben als Jugendliche mit Lernbehinderung oder geistiger Behinderung. Diesen Menschen bleibt faktisch nur der Weg in die Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, die spezielle Angebote bereithalten. Differenziert man die Daten nach Klientel, wird deutlich, dass von den Absolventinnen und Absolventen der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung weit über 90 % in den Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen einmünden (Schüller 2003, S. 10).
1.5 Der Einfluss von Bildung auf die soziale Inklusion
Bildung stellt eine wichtige Stellschraube im Mechanismus der Inklusionswirkung dar. Folgt man Zöllner (2008), dann hat jeder Bildungsbegriff eine existentielle, also auf die Entwicklung des Menschen bezogene, Bedeutung sowie einen formalen Aspekt, der unter anderem durch die Schulbildung, aber auch durch außerschulische Bildungsanlässe vermittelt wird, und einen funktionalen Aspekt, da Bildung zur Reproduktion der Gesellschaft beiträgt. Diese drei konstitutiven Merkmale von Bildung nach Zöllner machen ebenso deutlich, dass Bildung als unverzichtbarer Bestandteil des Menschseins mit gesellschaftlicher Relevanz anzusehen ist und somit einen wesentlichen Faktor für Teilhabe darstellt. Im Zusammenwirken mit anderen Faktoren hat Bildung eine besondere soziale Bedeutung und bewirkt individuelle und kollektive Konsequenzen. Für den Einzelnen geht es zunächst um den Erwerb von (Grund-) Kompetenzen, welche in vielen Bereichen des Lebens zum Einsatz kommen (Hillmert 2009, S. 85). Bildung hat in diesem Sinne nicht nur einen Eigenwert, sondern ist auch mit einer Vielzahl von sozialen Vorteilen und (Lebens-) Chancen verbunden. Zu den gesellschaftlichen Funktionen von Bildung zählen wesentliche integrative Funktionen, insbesondere die kollektive Vermittlung von Wissen und Kompetenzen, die normative Sozialisation nachwachsender Generationen sowie die Selektion und Allokation auf gesellschaftlich notwendige Positionen. Die Schule bereitet damit auf das spätere Leben vor und bietet gleichzeitig Möglichkeiten zur sozialen Integration.
In der Konsequenz ermöglicht oder verwehrt Bildung bzw. die Teilhabe an Bildung den Zugang zu weiteren Bildungsabschlüssen oder der beruflichen Tätigkeit. Dabei erstrecken sich diese Bildungskonsequenzen nicht nur auf das Einkommen oder die Karrierechancen, sondern auch auf Formen der sozialen Teilhabe. Die Auswirkungen, die sich aufgrund von sozialer Ungleichheit ergeben, sind so vielfältig, dass sie hier nicht im Detail dargestellt werden können. Denn es gibt kein Merkmal der sozialen Ungleichheit, welches so aussagekräftig ist wie der Begriff der Bildung. Bildung entscheidet damit sowohl über Inklusion als auch über Exklusion.
1.6 Rechtfertigung der Bildungskonsequenzen
Doch wie lassen sich diese Bildungskonsequenzen erklären bzw. rechtfertigen? In den dargelegten Ausführungen wurde bereits sichtbar, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Bildungskonsequenzen und den erworbenen Kompetenzen nicht zwingend herzuleiten ist, denn sie können durch ganz unterschiedliche Arten von Bildung bedingt sein. Hinzu kommen Wirkungsmechanismen wie insbesondere lebenszeitbezogene Effekte, wie beispielsweise das Verschieben von Ereignissen im Lebensverlauf als Folge des Zeitbedarfs für Ausbildungen, was soziale Kontakte und Veränderungen in sozialen Umwelten oder die »unmittelbare Veränderung von Präferenzen der Individuen bzw. ihre kognitive Prägung« (Hillmert 2009, S. 89) ermöglichte. Angesichts wenig konkreter Erforschung von Bildungseffekten bleiben zahlreiche Fragen offen. So ist unklar, wie sich sog. Kompositionseffekte auswirken oder ob sich Bildung tatsächlich auf das Verhalten der betreffenden Person auswirkt. Welche Rolle spielen Drittvariablen im Hinblick auf das Bildungsniveau, wie z. B. der Gesundheitszustand einer Person? Das Hauptproblem liegt jedoch in der Tatsache, dass es sich bei den gemessenen Daten häufig um individuelle Effekte handelt. Daraus sind nicht umstandslos entsprechende kollektive Effekte in dem Sinne abzuleiten, wie sich Veränderungen in der Bildungsverteilung auf gesamte Gesellschaften auswirken (Hillmert 2009, S. 90). Aus diesem Grund ist es schwierig, die Inklusions- bzw. Exklusionswirkung von Bildung an Individualausprägungen festzumachen. Hillmert (2009, S. 90) beschreibt in diesem Zusammenhang, dass ein verändertes kollektives Bildungsniveau etwa »günstigere Inklusionsverhältnisse« für alle schaffen sowie Motor für gesellschaftliche Veränderungen sein kann oder auch die Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit von Volkswirtschaften, welche wiederum die Verfügbarkeit kollektiver Ressourcen sicherstellt.
Ungeachtet der genannten Schwierigkeiten und Probleme der Bildungskonsequenzen und deren Rechtfertigung, bleibt Bildung das maßgebliche Moment für die soziale Platzierung in der Gesellschaft. Dies wiederum wirft die Frage auf, welche Faktoren über den Bildungszugang bzw. dessen Verlauf bestimmend sind.
1.7 Teilhabe – theoretische Möglichkeit und praktische Umsetzung
Das Ziel von Teilhabe in dem hier verstandenen Sinn ist die Teilhabe an der Gesellschaft bzw. am Gemeinwesen. Wenn man von Teilhabe spricht, sind grundsätzlich zwei wesentliche Dinge zu unterscheiden: Einerseits die theoretische Möglichkeit zur Teilhabe, andererseits die konkrete Teilnahme. Soviel kann schon jetzt gesagt werden, die konkrete Teilhabe wird sowohl durch subjektive als auch objektive Bedingungen beeinflusst. Bei den objektiven Bedingungen zur Teilhabe geht es um Wahlalternativen, um finanzielle Mittel sowie um die Art und den Umfang der Unterstützung. Bei den subjektiven Bedingungen geht es hingegen um Kompetenzen und Fertigkeiten, um Kenntnisse und Vorstellungen sowie um den Wunsch zur Teilhabe im Zusammenhang mit der Selbstbestimmung (Hanslmeier-Prockl 2012, S. 86).
Wie bereits ausgeführt, bietet die moderne Gesellschaft den Individuen zunehmende Individualisierungsmöglichkeiten. Die Freiheit der Person, sich aus den Fängen von sozialen Mustern zu befreien, stellt aber nicht nur eine Möglichkeit dar, sondern ist auch Anspruch und Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe. Waldschmidt (2003, S. 18) drückt dies zutreffend mit folgenden Worten aus: »In der fortgeschrittenen Moderne darf man nicht nur selbstbestimmt leben, man muss es sogar. […] Schon längst geht es nicht nur um Emanzipation, sondern auch darum, sich aus traditionellen Bindungen zu lösen, die eigene Biografie selbst zu ‹basteln‹ und Selbstmanagement an den Tag zu legen. Heutzutage verheißt Autonomie nicht mehr nur Befreiung, sondern ist auch zur sozialen Verpflichtung geworden.« Deutliche Worte, die auch zum Ausdruck bringen, dass lange Zeit mit Menschen mit Behinderung nicht richtig umgegangen wurde. Zwar wurden diese Menschen rundum versorgt, hatten aber kaum Spielraum, um das eigene Leben nach eigenen Maßstäben zu gestalten. Auch hier findet Waldschmidt (2003, S. 14) klare Worte: »Zum Ende des 20. Jahrhunderts, etwa zweihundert Jahre, nachdem im Rahmen der Aufklärungsphilosophie das Autonomiekonzept entworfen wurde, können es nun auch diejenigen für sich reklamieren, die zuvor jahrhundertelang ausgegrenzt wurden.«
Schlussbemerkung
Die in diesem Beitrag besprochenen Ergebnisse heben die zentrale Bedeutung von Bildungsprozessen für die gesellschaftliche Teilhabe in besonderer Weise hervor. Schulische Qualifikation und Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind eng aneinandergekoppelt. Soziale Differenzierungen werden in frühester Kindheit geprägt und setzen sich über den weiteren Verlauf des Lebens fort. Damit einher gehen In- bzw. Exklusionsprozesse, welche wiederum Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe eröffnen oder verschließen. Das Bildungssystem kann hier als Regulativ die Teilhabechancen ganz erheblich erhöhen. Inhaltlich geht es um die Vermittlung von Alltagskompetenzen und um die individuelle Förderung von allen Schülerinnen und Schülern. Wenn dies in messbarem Umfang erfolgt, dann kommt es auch zum Abbau von sozialen Bildungsungleichheiten. Bildungspolitisch muss dafür gesorgt werden, dass es zur Auflösung der starren Ordnung zwischen den Bildungsgängen kommt. Letztlich muss es darum gehen, dass alle Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ihre individuellen Fähigkeiten besser entfalten können, was wiederum die Chancen auf die gesellschaftliche Teilhabe erhöht.
Literatur
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Bärmig, Sven (2015): Kritische Erziehungswissenschaft und Inklusionspädagogik? In: Zeitschrift für Inklusion. https://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-on line/article/view/300 (29.08.2019)
Baumert, Jürgen & Köller, Olaf (2005): Sozialer Hintergrund, Bildungsbeteiligung und Bildungsverläufe im differenzierten Sekundarschulsystem. In: Frederking, Volker, Heller, Hartmut & Scheunpflug, Annette (Hrsg.): Nach PISA. Konsequenzen für Schule und Lehrerbildung nach zwei Studien. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 9–21
Beck-Gernsheim, Elisabeth (1993): Individualisierungstheorie: Veränderungen des Lebenslaufs in der Moderne. In: Keupp, Heiner (Hrsg.): Zugänge zum Subjekt. Perspektiven einer reflexiven Sozialpsychologie. Frankfurt a. M.: Suhrkamp, S.125–146
Brenner, Peter J. (2010): Bildungsgerechtigkeit. Stuttgart: Kohlhammer
Brockhaus Enzyklopädie (2006): 21. bearb. Aufl. Mannheim: Brockhaus
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Bildung als Menschenrecht – der rechtliche Zugang
Agnes Leu & Christina Mittmasser
Vorbemerkung und Fallbeispiel
Inklusive Bildung ist auch im Rechtskontext ein viel diskutiertes Thema. Vorliegend wird – gestützt auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz – aufgezeigt, wie es letztlich gelingen kann, das Recht auf Bildung auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zu sichern. Im Fokus steht die Grundschulbildung von Kindern mit Beeinträchtigungen und wie diese inklusiv in Regelschulen unterrichtet werden können. Der Beitrag beantwortet die Frage, inwiefern die Schweiz internationale Bemühungen in die Tat umsetzt und welche Kontroversen damit einhergehen. Einleitend ein Fallbeispiel, mit dem sich das Schweizerische Bundesgericht im vergangenen Jahr befasst hat:
Ein Junge mit Trisomie 21 (»Down Syndrom«) besuchte drei Jahre lang zusammen mit anderen Kindern den Regelkindergarten im Kanton Thurgau. 2016 erfolgte seine Zuteilung in die erste Klasse der Sonderschule. Die Eltern forderten eine Einschulung in die Regelschule mit der nötigen Anzahl an Assistenzstunden. Anstelle einer separativen Beschulung wollten sie, dass ihr Junge zusammen mit anderen Kindern unterrichtet wird. Der Rekurs der Eltern wurde kostenpflichtig abgelehnt. In der Folge schulten die Eltern ihren Sohn in eine Privatschule ein. Sie erhoben Beschwerde am Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau und später am Bundesgericht. Beide Instanzen lehnten die Beschwerde der Eltern ab (vgl. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 23.05.2017, 2C_154/2017).
Dieser aktuelle Entscheid des höchsten Gerichts in der Schweiz verdeutlicht, dass inklusive Bildung – zumindest in der Rechtsprechung – noch nicht den nötigen Rückhalt findet. Handelt es sich bei diesem Entscheid um einen Einzelfall? Nachfolgend soll detaillierter dargestellt werden, inwieweit auf der rechtlichen Ebene inklusive Bildung gesichert ist und welche Konfliktpunkte sich gegebenenfalls daraus ergeben. Dazu werden vorab im nächsten Abschnitt die Grundlagen, der Entstehungskontext und die Begrifflichkeiten rund um das Thema der inklusiven Bildung veranschaulicht, wobei vor allem menschenrechtliche Entwicklungen im Zentrum stehen.
2.1 Inklusive Bildung im internationalen Kontext
Zunächst stellt sich die Frage, was inklusive Bildung denn eigentlich bedeutet. Das Gebot der inklusiven Bildung beruht im rechtlichen Sinne auf einer internationalen und menschenrechtlichen Grundlage. Eingeführt wurde der Begriff der Inklusion in die internationale schulpädagogische Diskussion auf der Konferenz von Salamanca im Jahr 1994. Die Salamanca-Erklärung und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse gelten als wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einer inklusiven Bildung für Kinder. Sie sind die Endprodukte der genannten Konferenz, an der 300 Teilnehmende zusammentrafen. Damit waren 92 Regierungen und 25 internationale Organisationen vertreten, um das Ziel »Bildung für alle« zu unterstützen. Die Teilnehmenden erklärten unter anderem:
«– those with special educational needs must have access to regular schools which should accommodate them within a child-centred pedagogy capable of meeting these needs, – regular schools with this inclusive orientation are the most effective means of combating discriminatory attitudes, creating welcoming communities, building an inclusive society and achieving education for all; moreover, they provide an effective education to the majority of children and improve the efficiency and ultimately the cost-effectiveness of the entire education system« (UNESCO 1994, S. viii).
Der historische Hintergrund dieser Erklärung ist das Recht auf Bildung, das in der menschenrechtlichen Tradition tief verwurzelt ist. Bereits Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 besagt, dass jeder Mensch ein Recht auf Bildung hat, wobei zumindest der Elementarunterricht unentgeltlich und obligatorisch sein soll und die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit zum Ziel hat. Dieses Recht auf Bildung findet infolgedessen in sämtlichen Menschenrechtskonventionen, insbesondere in Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt 1) von 1966 und in Artikel 28 und 29 der Kinderrechtskonvention (KRK) von 1989, seinen Eingang.
Im menschenrechtlichen Kontext soll Bildung einem sogenannten »4-A-Schema« im Sinne der Prinzipien »Availability, Accessibilty, Acceptability, Adaptability« folgen, die 1999 im Allgemeinen Kommentar Nr. 13 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) verschriftlicht wurden. Bildung sollte demnach für alle Menschen verfügbar, zugänglich, annehmbar und für verschiedene Menschen mit individuellen Bedürfnissen anpassbar sein. Katarina Tomaševski, Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen von 1998 bis 2004, sieht in der Verwirklichung des Rechts auf Bildung als Menschenrecht eine graduelle Entwicklung und einen andauernden Prozess, der durch vier typische Phasen geht. In der ersten Phase wird das Recht auf Bildung anerkannt. Innerhalb dieser Anfangsphase werden jedoch noch einige Personengruppen, wie beispielsweise Personen ohne Staatsbürgerschaft, von diesem Grundrecht ausgeschlossen. In der zweiten Phase wird das Recht auf Bildung durch Separation verwirklicht. So wird beispielsweise Kindern mit Beeinträchtigungen dieses Recht zwar zugestanden, jedoch nur innerhalb einer separierenden Sonderschulung. Die dritte Phase kennzeichnet sich durch Integration und Assimilation. Wer sich der Norm anpassen kann, wird in das allgemeine Schulsystem aufgenommen, beispielsweise wenn Kinder von eingewanderten Familien die nötigen sprachlichen Voraussetzungen mitbringen oder Kinder mit Beeinträchtigungen funktionelle Bedingungen erfüllen. In der vierten Phase wird schließlich durch Respekt vor der Heterogenität der Menschen das Ziel der inklusiven Bildung verfolgt (vgl. Tomaševski 2004, S. 7). Die verschiedenen Phasen spiegeln sich in der Entwicklung unterschiedlicher menschenrechtlicher Instrumente wider. Als Beispiele seien die UNESCO-Konvention gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen von 1960 und der Allgemeine Kommentar Nr. 5 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) von 1994 genannt.
Innerhalb dieses Prozesses wurde auch das Recht auf Bildung von Kindern mit Beeinträchtigungen vertieft diskutiert. Betont werden muss hier, dass in dieser Entwicklung Integration und Inklusion graduell und deshalb unterschiedlich zu verstehen sind. Der Wandel von der Integrations- zur Inklusionspolitik für Kinder mit Beeinträchtigungen wurde 2007 vom UNO Kinderrechtsausschuss (CRC) in Kommentar Nr. 9 Absatz 67 aufgenommen und wie folgt beschrieben:
«It is important to understand that inclusion should not be understood nor practiced as simply integrating children with disabilities into the regular system regardless of their challenges and needs. Close cooperation among special educators and regular educators is essential. Schools’ curricula must be re-evaluated and developed to meet the needs of children with and without disabilities. Modification in training programmes for teachers and other personnel involved in the educational system must be achieved in order to fully implement the philosophy of inclusive education.«
Den Höhepunkt dieser verschiedenen Bemühungen stellt schließlich das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) von 2006 dar. Obgleich darin Sonderschulen nicht kategorisch verboten werden, wird der systematische Ausschluss von Kindern und jungen Menschen mit Beeinträchtigungen aus dem allgemeinen Bildungssystem als Vertragsverletzung beurteilt. Die Konvention ist die erste internationale Rechtsgrundlage, die Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt rückt. Noch nie wurde ein Menschenrechtspakt so schnell entworfen, verhandelt und in Kraft gesetzt. Sie kennzeichnet einen Paradigmenwechsel vom medizinischen zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung. Mit dem medizinischen und individuellen Modell wurde zuvor die körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigung des Einzelnen in den Mittelpunkt gerückt. Im Rahmen des menschenrechtlichen Modells wird der Fokus auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Diskriminierung gelegt. Es wird davon ausgegangen, dass die schwierige Lage von Betroffenen nicht auf ihre eigenen Beeinträchtigungen, sondern auf gesellschaftlich konstruierte Barrieren zurückzuführen ist. Die Verhandlungen zur UN-BRK in New York zeichneten sich besonders durch eine hohe Beteiligung von Fachpersonen und Personen mit Beeinträchtigungen aus Behindertenverbänden und Nichtregierungsorganisationen aus. Damit wurde versucht, den durch die internationale Behindertenbewegung entstandenen Grundsatz »Nothing about us without us« umzusetzen. Der UN-BRK gehören 175 Staaten an, die mit der Unterzeichnung Menschen mit Beeinträchtigungen die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft sowie den gleichberechtigten Zugang zu allen Grundfreiheiten garantieren. Neben dem allgemeinen Prinzip der Nichtdiskriminierung gelten auch die Grundsätze der Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Inklusion (vgl. Degener 2009, S. 205).
Artikel 24 der UN-BRK widmet sich dem Gebot der inklusiven Bildung, indem es Menschen mit Beeinträchtigungen das Recht auf Bildung zuspricht und darauf hinweist, dass dieses ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen ist. Die Vertragsstaaten sind dazu angehalten, ein »inclusive education system at all levels and life long learning« zu garantieren. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen können und zur realen Teilhabe an einer freien Gesellschaft befähigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass diese nicht aufgrund ihrer Beeinträchtigung vom allgemeinen Bildungssystem, dem unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden. Hierfür sollen angemessene, an den Bedürfnissen der Einzelnen orientierte Vorkehrungen getroffen und die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen eingeführt werden. Mit Artikel 24 der UN-BRK wird das allgemeine Menschenrecht auf Bildung zum Rechtsanspruch auf inklusive Bildung (vgl. Bielefeldt 2017, S. 5).
Das Recht auf Bildung für Menschen mit Beeinträchtigungen war im Rahmen der Verhandlungen um die Behindertenrechtskonvention jedoch umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Beantwortung der Frage, ob es ein Wahlrecht geben soll, d. h. ob die Sonderbeschulung als gleichberechtigte Wahlmöglichkeit zur inklusiven Beschulung weiterhin zur Verfügung stehen solle oder nicht. Im ersten Entwurf der UN-BRK war noch ein Wahlrecht inkludiert. Die Endfassung enthält jedoch keine derartige Formulierung mehr (vgl. Degener 2009, S. 214).
Die zweite große Frage galt der Terminologie. Erwähnenswert ist, dass der englische Begriff »inclusion« sowohl in der Salamanca-Erklärung als auch in der UN-BRK innerhalb der deutschen Fassung mit »Integration« übersetzt wurde. Auch in der schweizerischen Rechtspraxis wird meist von Integration und selten von Inklusion gesprochen, was bei späterer Betrachtung der Schweizer Rechtsgrundlagen deutlich wird. Die Übersetzung wird stark kritisiert, weil sie den Paradigmenwechsel, der mit der UN-BRK erzielt werden sollte, nicht reflektiert (vgl. ebd. S. 211). Die Übersetzung von »inclusion« mit »Integration« im deutschen Sprachraum hat zu Irritationen, begrifflichen Verunsicherungen und zu dem Missverständnis geführt, die Begriffe seien gleichbedeutend. Inklusion gilt jedoch, wie bereits aus der menschenrechtlichen Diskussion ersichtlich wurde, im pädagogischen Sinne als Weiterentwicklung von Integration. Hier schließen wir uns Bielefeldt (2017, S. 5) an, wonach die Konvention »mit dem Leitbegriff der Inklusion weit über die herkömmliche Integrationspolitik hinausgeht«. Am integrativen Verständnis wird kritisiert, dass es damit nicht gelingt, sich vom schädigungsbezogenen Denken zu verabschieden. Während Integration teilweise Separation und eine Ungleichbehandlung voraussetzt, verzichtet Inklusion von Vornherein auf die Unterscheidung von Gruppen verschiedener Kinder, sieht Heterogenität und Miteinander als gewollte Selbstverständlichkeit und fördert heilpädagogische Unterstützung für alle Kinder (vgl. Heimlich 2012, S. 14).
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass – bezogen auf internationale Grundlagen – eine stetige Entwicklung hin zu einem allgemeinen Anspruch auf inklusive Bildung zu beobachten ist. Die internationale Gemeinschaft scheint ein inklusives Schulsystem auf rechtlicher Ebene anzustreben und verankert dieses Ziel direkt in internationalen Konventionen, um die einzelnen Staaten zur Einführung zielgerichteter Massnahmen zu bewegen. Der internationale Tenor gibt vor: Kinder mit Beeinträchtigungen sollen ohne Barrieren zusammen mit anderen Kindern unterrichtet werden. In Hinblick auf die Terminologie kommt dieser graduelle Prozess im deutschsprachigen Raum ins Stocken, da die Unterscheidung zwischen Integration und Inklusion durch die deutsche Übersetzung verloren gegangen ist. Inwiefern diese missverständliche Auslegung auch innerhalb der Schweizer Rechtslage ihre Spuren hinterlässt, führen wir weiter hinten aus. Das einführende Fallbeispiel zeigte jedoch noch eine weitläufigere Herausforderung innerhalb der Schweiz auf: Auch ein Ende der separativen Sonderbeschulung von Kindern mit Beeinträchtigungen scheint noch nicht in Sichtweite zu sein. Bevor wir näher darauf eingehen, wollen wir noch eine weitere terminologische Frage klären.
2.2 Der Begriff »Behinderung«
Inklusion ist im Kontext unseres Beitrags nicht der einzige Begriff, der Diskussionsbedarf nach sich zieht. In verschiedenen Rechtsquellen, wie beispielsweise der UN-BRK oder auch in der Schweizer Bundesverfassung, sticht der Begriff Behinderung ins Auge. Ist dieser Terminus noch zeitgerecht und politisch korrekt? Und: Welche Personen gehören aus rechtlicher Perspektive zur Gruppe von Menschen mit Behinderungen?
Aus Autorensicht stellt der Begriff kein neutrales, rechtliches Konzept dar. Es handelt sich um einen medizinischen, psychologischen, pädagogischen, soziologischen sowie bildungs- und sozialpolitischen Terminus, der in unterschiedlichen Kontexten und Funktionen verwendet wird. Somit ist eine allgemein anerkannte Definition nur begrenzt möglich. Es besteht ein ungeklärtes Verhältnis zu teilweise angrenzenden und synonym verwendeten Begriffen wie Krankheit, Schädigung und Störung. Der Begriff Behinderung ist für uns negativ konnotiert. Sozialen und gesellschaftlichen Aspekten von Behinderung muss mehr Beachtung geschenkt werden. Wir beziehen uns damit auf das oben bereits erwähnte menschenrechtliche Modell von Behinderung, das die Betroffenenperspektive in den Mittelpunkt stellen soll. Behinderung wird darin als Folge von Stigmatisierungsprozessen, Negativzuschreibungen sowie Ein- und Ausschliessungsdynamiken gesehen. Wir beurteilen deshalb die Verwendung des Konzepts der Behinderung teilweise als nichtgelungenen Umgang mit Verschiedenheit (vgl. Dederich 2009, S. 17). In unserem Beitrag benutzen wir gezielt den Terminus Beeinträchtigung anstelle des Begriffs Behinderung und schließen uns damit Debatten an, in welchen die politische Korrektheit des Begriffs angezweifelt wird.
An dieser Stelle muss dennoch erwähnt werden, dass Behinderung im rechtlichen Kontext weiterhin verwendet wird. Es bleibt zu klären, welche Personengruppen dieser Begriff rechtlich gesehen umfasst. Innerhalb der Verhandlungen zur Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) zeigte sich, dass der Umgang mit dieser Frage nicht einfach ist (vgl. Degener, 2009, S. 204). In Artikel 1 findet sich schlussendlich folgende Formulierung:
»Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.«
Diese Formulierung sollte dazu beitragen, alle Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen dem Risiko der Diskriminierung ausgesetzt sind, in die UN-BRK einzubinden. Wie bereits angesprochen wird damit versucht, ein neues Verständnis des Begriffs zu etablieren, das sich auf die umweltbedingten Barrieren bezieht, wie aus der Präambel der UN-BRK deutlich wird.
Mit Blick auf die Schweiz lässt sich ein ähnlicher Bezugsrahmen feststellen. Hinsichtlich der Rechtssetzung ist hier vor allem das Diskriminierungsverbot in der schweizerischen Bundesverfassung (BV) relevant, das den Begriff Behinderung behandelt. Gemäß Art. 8 Abs. 2 BV darf niemand aufgrund der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung diskriminiert werden. Eine genauere Definition des Begriffs Behinderung fehlt hier jedoch. Auf Gesetzesebene wurde mit dem Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) von 2002 eine konkretere Beschreibung eingeführt. Nach Art. 2 Abs. 1 BehiG handelt es sich bei einem Menschen mit Behinderungen um
»[…] eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und weiterzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben«.
Innerhalb der Rechtsprechung hat das Bundesgericht den grundrechtlichen Behinderungsbegriff erstmals 2008 genauer definiert und dabei eine Begriffsumschreibung von Müller & Schefer (2008, S. 757) herangezogen. Gestützt darauf gilt:
»Es zählen dazu Personen, die in ihren körperlichen, geistigen oder psychischen Fähigkeiten auf Dauer beeinträchtigt sind und für welche die Beeinträchtigung je nach ihrer Form schwerwiegende Auswirkungen auf elementare Aspekte der Lebensführung hat« (BGE 135 I 49 E. 6.1).
Bezogen auf die genannten Ausführungen zu den unterschiedlichen Definitionen muss angefügt werden, dass gewisse Unsicherheiten bestehen bleiben und es weiterhin schwerfällt zu entscheiden, wer zu dieser Personengruppe zählt und wer nicht. Schefer & Hess-Klein (2014) beschäftigten sich näher mit dem juristischen Verständnis von Behinderung. Sie verweisen auf zentrale Elemente dieser rechtlichen Definition, die Interpretationsspielraum enthalten. Wesentlich ist, dass die Abgrenzung zwischen einer Behinderung und einer Krankheit fließend sein kann. Eine Krankheit ist dann eine Behinderung, wenn sie so langanhaltend ist, dass eine Stigmatisierungswirkung eintritt. Neben der Dauer ist dabei auch ausschlaggebend, wie weit eine Person von ihrer Krankheit eingeschränkt wird. Dieselbe Krankheit kann je nach ihrer Intensität eine Behinderung darstellen oder auch nicht (bspw. Diabetes, vgl. EGMR v. 30.04.2009, Glor v. Switzerland, 13444/04). Mit dem Wortlaut »schwerwiegende Auswirkungen« wird auf diesen Aspekt Bezug genommen. Dabei sind auch die konkreten Lebensumstände zu berücksichtigen. So ist der Verlust eines Fingers für eine Pianistin schwerwiegender als für eine Opernsängerin. Auch die Unfähigkeit, schwere Gegenstände zu heben, hat für verschiedene Berufsgruppen unterschiedlich schwere Auswirkungen. Vor allem müssen aber soziale Rahmenbedingungen und der Zugang zu gesellschaftlichen Gütern bedacht werden. So ist es beispielsweise im Falle von Menschen mit einer HIV-Infektion von sozialen Dynamiken abhängig, inwiefern sie von gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen werden (vgl. Schefer & Hess-Klein 2014, S. 13–20). Deutlich wird, dass die Definition einer Behinderung in rechtlichen Sachverhalten mit einem gewissen Ermessensspielraum einhergeht, was sich auf die zugestandenen Maßnahmen und Ausgleichsleistungen auswirken kann. Die Abklärung, ob Personen unter diese Definition fallen, stellt in so manchen Fällen innerhalb behördlicher Entscheidungen und vor Gericht eine Streitfrage dar.
In diesem Abschnitt wurde der Terminus Behinderung und die dazugehörigen rechtlichen Rahmenbedingungen näher erläutert. Betont wurde, dass die Verwendung von Begrifflichkeiten in diesem Zusammenhang vorsichtig und ausgewogen zu erfolgen hat. Entscheidend ist auf Stigmatisierungsdynamiken und umweltbedingte Barrieren aufmerksam zu machen. Das Konzept der Behinderung ist sehr vielschichtig. Bezogen auf die Beantwortung der Frage, ob jemand eine Behinderung hat oder nicht, beinhaltet es rechtlich gesehen Unklarheiten und verlangt ein gewisses Ermessen. Aus Autorensicht muss dabei stets das menschenrechtliche Verständnis von Behinderung mitgedacht werden. Um im Nachgang an die obigen Ausführungen die Frage zu beantworten, inwiefern die Schweiz im Bildungsbereich die internationalen Prinzipien konkret verfolgt, wird vorab ein kurzer Einblick in die Schweizer »Behindertenpolitik« gewährt.
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