Read the book: «Einsatz "Brandmeldeanlage"»
[1]Rotes Heft/Ausbildung kompakt 216
Jochen Thorns
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3. Auflage 2022
Alle Rechte vorbehalten
© 2010/2022 W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-040605-6
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-040607-0
epub: ISBN 978-3-17-040608-7
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[3]Vorwort
Jede Brandmeldeanlage löst – statistisch gesehen – etwa zweimal pro Jahr aus. Dass eine Feuerwehrführungskraft es mit einer Brandmeldeanlage zu tun bekommt, ist also relativ wahrscheinlich – gerade auch, weil diese Anlagen keineswegs mehr nur auf Städte und große Gemeinden beschränkt sind, sondern sich auch immer häufiger in kleinen Gemeinden aufgrund der Vorschriften des Baurechts finden. Problematisch ist jedoch, dass sich die fachlich richtige Bedienung einer Brandmeldeanlage kaum in der Feuerwehrausbildung niederschlägt. Zwar werden in den Führungslehrgängen taktische Überlegungen durchaus vermittelt; der junge Gruppenführer kennt jedoch oft nicht die standardisierten Bedienfunktionen.
Dieses Rote Heft wendet sich daher besonders an junge Führungskräfte und will die Lücke zwischen der Ausbildungstheorie und der Einsatzpraxis schließen. Aus diesem Grund werden vor allem Einsatzgrundlagen vermittelt. Nicht enthalten sind daher die Vorschriften der Planung, Installation und Wartung, denn dieses ist nicht Feuerwehraufgabe.
Gegenüber der Vorauflage wurde das Heft vollständig durchgesehen, ergänzt und aktualisiert sowie um die Kapitel »Leiter und Doppelbodenheber«, »Alarmübertragung auf Tablet-PC« und »Interne Brandmeldeanlagen« erweitert.
Filderstadt, im Dezember 2021
Jochen Thorns
[4]Wichtiger Hinweis
Der Verfasser hat größte Mühe darauf verwendet, dass die Angaben und Anweisungen dem jeweiligen Wissensstand bei Fertigstellung des Werkes entsprechen. Weil sich jedoch die technische Entwicklung sowie Normen und Vorschriften ständig im Fluss befinden, sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Daher übernehmen der Autor und der Verlag für die im Buch enthaltenen Angaben und Anweisungen keine Gewähr.
[5]Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 I Technische Einrichtungen 1 Kennzeichnung der Brandmeldeanlage 2 Technische Komponenten der Brandmeldeanlage 2.1 Freischaltelement (FSE) 2.2 Blitzleuchte 2.3 Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) 2.4 Brandmelderzentrale (BMZ) 2.5 Unter- oder Nebenzentralen 2.6 Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) 2.7 Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) 2.8 Übertragungseinrichtung (ÜE) 2.9 Feuerwehrschließung 2.10 Brandfallsteuerung 2.11 Brandmelder 2.11.1 Einzelmelder 2.11.2 Ansaugrauchmelder 2.11.3 Linearmelder 2.11.4 Linienförmige Wärmemelder 2.11.5 Kennzeichnung der Melder 2.12 Mobile Brandmeldeanlage 2.12.1 Aufbau einer Mobilen Brandmeldeanlage 2.12.2 Bedienung einer Mobilen Brandmeldeanlage 2.12.3 Temporäre Brandmeldeanlagen 2.13 Leiter und Doppelbodenheber 3 Feuerwehr-Laufkarte
3 II Einsatztaktische Hinweise 4 Hinweise für den Gruppenführer 4.1 Maßnahmen während der Anfahrt 4.2 Alarmübertragung auf Tablet-PC 4.3 Maßnahmen an der Einsatzstelle 5 Das Feuerwehr-Anzeigetableau 6 Das Feuerwehr-Bedienfeld 7 Bedienung von Feuerwehr-Anzeigetableau und Feuerwehr-Bedienfeld 7.1 Bedienung des Feuerwehr-Anzeigetableaus 7.2 Bedienung des Feuerwehr-Bedienfeldes 7.3 Rückstellung von Handfeuermeldern 8 Interne Brandmeldeanlagen 9 Problemlösungen 10 Rauchwarnmelder beim Feuerwehreinsatz 11 Gebäudefunkanlagen 11.1 Bedienung des Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeldes 12 Löschanlagen 12.1 Sprinkleranlagen 12.1.1 Hinweise zu Fehlalarmen bei Sprinkleranlagen 12.2 Gaslöschanlagen 12.2.1 Technik der Kohlenstoffdioxidlöschanlage 12.2.2 Einsatztaktische Hinweise 13 Feuerwehrplan
4 Abkürzungen
5 Literatur/Quellen
[9]I Technische Einrichtungen
In diesem Abschnitt werden die technischen Einrichtungen, also die Bestandteile, der Brandmeldeanlage dargestellt und die jeweilige Funktionsweise in Grundzügen erläutert. Die Bedienung findet sich im Abschnitt »II Einsatztaktische Hinweise«.
[10]1 Kennzeichnung der Brandmeldeanlage
Der Zugang zur Brandmelderzentrale (BMZ) oder zum Feuerwehr-Bedienfeld und Feuerwehr-Anzeigetableau (gemeinsam oft als Feuerwehrinformations- bzw. Feuerwehreinsatzzentrale bezeichnet) sollte immer beschildert sein. Es ist ein Hinweisschild nach DIN 4066 »Hinweisschilder für die Feuerwehr« mit der Aufschrift »BMZ« vorgesehen (Bild 1). Richtungspfeile können das Schild ergänzen. Anstelle der Aufschrift BMZ finden sich teilweise auch die Aufschriften »BMA« für Brandmeldeanlage oder »FIZ« für Feuerwehrinformationszentrale. Alle drei Beschriftungen kennzeichnen die Erstinformationsstelle, also den Ort, welchen die Feuerwehr beim Auslösen einer Brandmeldeanlage aufsuchen muss.
Bild 1: Der Standort der BMZ ist mit einem Schild nach DIN 4066 gekennzeichnet. (Grafik: VWK) [zurück]
[11]2 Technische Komponenten der Brandmeldeanlage
Eine Brandmeldeanlage (BMA) besteht in der Regel aus den in Bild 2 dargestellten Komponenten:
Brandmelderzentrale (BMZ),
Übertragungseinrichtung (ÜE),
Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT),
Feuerwehr-Bedienfeld (FBF),
Feuerwehrplan,
Feuerwehr-Laufkarten,
Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD),
Freischaltelement (FSE).
Bild 2: Komponenten einer Brandmeldeanlage (Grafik: VWK) [zurück]
Je nach den so genannten Technischen Anschlussbedingungen der zuständigen Leitstelle oder auch den Anforderungen der Bauaufsicht bzw. des Betreibers kann es Abweichungen geben. Gerade bei älteren Brandmeldeanlagen fehlen oft – heute fast selbstverständliche – Komponenten, wie Freischaltelement, Feuerwehr-Bedienfeld oder Feuerwehr-Anzeigetableau.
Einige Begrifflichkeiten: Eine Brandmeldeanlage wird immer in einem Objekt betrieben; der Eigentümer/Nutzer des Objektes ist der so genannte Betreiber. Zuvor war die Anlage geplant und durch eine Firma schließlich eingebaut worden (= Errichter). Der Errichter nutzte dazu Komponenten eines Systemlieferanten (= Hersteller). Die Nutzung der Übertragungswege wird in vielen Regionen (meist auf einen Landkreis oder [12]eine kreisfreie Stadt bezogen) mit einer Konzession versehen; d. h., nur ein Anbieter (der Konzessionär) darf die Brandmeldeanlage auf die Feuerwehrleitstelle aufschalten.
2.1 Freischaltelement (FSE)
Das Freischaltelement (FSE) ist zwar ein Bestandteil der Brandmeldeanlage, befindet sich jedoch immer außerhalb des Objektes, meist eingebaut in einer Außenwand oder einer speziellen Edelstahlsäule. Das Freischaltelement ist in der Regel ein Schlüsselschalter mit einem Steck- oder Profilhalbzylinder der so genannten Feuerwehrschließung. Es dient dem manuellen, [13]künstlichen Auslösen der Brandmeldeanlage durch die Einsatzkräfte, zum Beispiel bei einem sichtbaren Feuer (ohne bisherige Auslösung der BMA) oder bei einem Wasserschaden. Durch die manuelle Auslösung der BMA mittels des FSE können die Einsatzkräfte das Feuerwehr-Schlüsseldepot öffnen und gewaltfrei zur Gefahrenabwehr ins Gebäude gelangen. Durch die automatische Auslösung des Alarms der Brandmeldeanlage in der Leitstelle wird ein illegaler Zutritt ins Gebäude ausgeschlossen. Aus diesem Grund sollte die Auslösung des FSE durch den Einsatzleiter der Leitstelle über Funk mitgeteilt werden. Im normalen Einsatzfall, also bei einer Auslösung der BMA, hat das FSE keine einsatzrelevante Bedeutung und muss daher vom Gruppenführer nicht beachtet werden.
Eine ältere Form eines Freischaltelementes ist die Montage eines Handfeuermelders außen am Gebäude neben dem Feuerwehrzugang. Durch die Auslösung dieses Melders wird die Brandmeldeanlage ebenfalls in den Alarmzustand versetzt und beispielsweise das Feuerwehr-Schlüsseldepot geöffnet. Um einem Missbrauch vorzubeugen, waren diese Handfeuermelder oft in einer Höhe von 2,5 m montiert, sodass man diese nur unter Verwendung eines Steckleiterteils erreichen konnte.

Bild 3: Beispiel für den Einbau eines FSE in einer Edelstahlsäule (Pfeil). Darunter befindet sich ein FSD 3.

Bild 4: FSE in der Ausführung mit Steckschloss

Bild 5: FSE in der Ausführung mit Profilhalbzylinder. Die Auslösung erfolgt durch einen Schlüsselschalter.
Das FSE ist in der Regel mit einer Schutzkappe abgedeckt, die seitlich weggedreht werden kann. Bei neueren FSE ist diese Schutzkappe als Sabotageschutz magnetisch ausgeführt, sodass sich diese nicht einfach durch seitliches Drehen bewegen lässt. Hier muss mit einem Magneten die Kappe entriegelt und seitlich weggedreht werden. Diese Kappen lassen sich leicht durch die massive Materialausführung erkennen.

Bild 6: FSE mit Sabotageschutz. Dieses ist leicht an der dicken Materialstärke der Schutzkappe zu erkennen. Es muss mit einem Magneten entriegelt werden.
2.2 Blitzleuchte
Die Blitzleuchte dient der Wegweisung für die Einsatzkräfte und kennzeichnet in der Regel den Standort des Feuerwehr-Schlüsseldepots und/oder des in der Nähe befindlichen Gebäudezugangs. Bei räumlich ausgedehnten Objekten ist es möglich, über eine Reihe von Blitzleuchten den Zugangsweg von der Feuerwehraufstellfläche bis zur Brandmelderzentrale zu kennzeichnen.
[17]2.3 Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD)
Das Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) wurde früher als Feuerwehrschlüsselkasten (FSK) bezeichnet; gerade bei älteren Brandmeldeanlagen findet sich diese Bezeichnung noch hin und wieder. Wie das Freischaltelement befindet sich auch das FSD immer außerhalb des Objektes in einer Außenwand oder einer freistehenden Edelstahlsäule. Das FSD dient der Aufbewahrung des Objektschlüssels (ggf. auch zusätzlicher Transponder bzw. Chips für elektronische Schließsysteme), damit die Einsatzkräfte das Objekt jederzeit gewaltfrei betreten können.
Es gibt gemäß DIN 14675 drei Arten von Feuerwehr-Schlüsseldepots:
FSD 1,
FSD 2,
FSD 3.

Bild 7: Beispiel für ein FSD 1, integriert in eine Gebäudewand. Im Vordergrund ist der Objektschlüssel zu sehen (Pfeil). Das kleine Bild zeigt das FSD 1 im verschlossenen Zustand.
Das FSD 1 ist ein einfaches Schlüsseldepot aus einem mechanisch stabilem Gehäuse, das auch als Schlüsselrohr ausgeführt sein kann. Es hat keine Sabotageüberwachung, keine Anbindung an die Brandmeldeanlage und ist bei geringen Risiken für die Aufbewahrung von Objektschlüsseln (Einzelschlüssel) mit untergeordneter Bedeutung zugelassen (z. B. für Zauntore, Schlüssel mit untergeordneter Bedeutung).
Das FSD 2 entspricht dem FSD 3, verfügt jedoch über keine Sabotageüberwachung. Daher dient es nur zur Verwahrung von Objektschlüsseln mit Einzelschließungen (keine Generalhauptschlüssel).
[18]Das FSD 3 wird aus einem etwa fünf Millimeter starken Edelstahlkorpus oder aus einem Aluminiumkorpus mit Edelstahltüren gefertigt. Eine Flächenheizung verhindert das Zufrieren der Türen im Winter. Das FSD 3 verfügt über eine Sabotageüberwachung. Mindestens die Außentür des FSD wird gegen Missbrauch auf Durchbruch überwacht. In den meisten Objekten mit einer Brandmeldeanlage kommt das FSD 3 zur Anwendung.
| Merke: Bei älteren BMA ist die Sabotageüberwachung des FSD auf den Hauptmelder/die Übertragungseinrichtung geschaltet, sodass die Brandmeldeanlage blockiert ist, wenn das FSD nicht verriegelt. |
[19]Das FSD 3 besteht aus einer Außentür, die nach dem Auslösen der BMA automatisch elektromechanisch entriegelt wird. Die dahinter befindliche Innentür muss in der Regel mit der Doppelbart-Feuerwehrschließung (so genanntes Umstellschloss; allerdings sind auch andere Schließsysteme, beispielsweise mittels Profilhalbzylinder, grundsätzlich möglich) geöffnet werden. Dahinter ist der Objektschlüssel (meist ein Generalhauptschlüssel) in einer überwachten Schlüsselaufnahme deponiert.
Es gibt allerdings auch FSD 3 mit einer Aufnahme von bis zu 16 Objektschlüsseln, die vor allem in Einkaufszentren oder anderen Einrichtungen mit unterschiedlicher Nutzung zum [20]Einsatz kommen können. Bei solchen FSD 3 mit einer großen Anzahl von Objektschlüsseln wird mittels einer elektronischen Sicherung nur der Schlüssel des Objektes freigegeben, in dem der Alarm ausgelöst worden ist. Bei FSD 3 mit einer Zahl von bis zu vier Objektschlüsseln sind in der Regel alle Objektschlüssel nach dem Auslösen der Brandmeldeanlage freigegeben.

Bild 8: Beispiel für ein FSD 3 mit einer Aufnahme für vier Objektschlüssel

Bild 9: FSD 3 eingemauert in einer Gebäudewand, mit darunter montiertem FSE
[21]Bei sehr kleingliedrig genutzten Objekten kann im FSD auch nur ein Schlüssel hinterlegt sein, welcher der Feuerwehr den Zugang zur Brandmelderzentrale ermöglicht. Dort muss dann ein Schlüsselschrank o. Ä. mit den weiteren benötigten Schlüsseln vorhanden sein. Die dann benötigten Schlüssel müssen auf der Feuerwehr-Laufkarte angegeben sein. Eine Alternative dazu sind mit der BMA verknüpfte Schlüsselschränke, an denen Leuchtdioden die benötigten Schlüssel anzeigen. Der bisher nicht genormte Feuerwehrschlüsselschrank (FSS) bietet Platz für bis zu 59 Schlüssel und kommt v. a. in Einkaufszentren u. Ä. zum Einsatz. Der FSS ist nur in Verbindung mit einem FSD 3 zulässig, welches den Generalhauptschlüssel enthält und der Feuerwehr so den Zugang zur gesicherten Brandmelderzentrale ermöglicht. Dort befindet sich der FSS, der nur über den im FSD 3 hinterlegten Schlüssel geöffnet werden kann. Über die Alarmauslösung der BMA wird die Außentür des FSS freigeschaltet. Eine Leuchtdiode zeigt in der Regel den benötigten Schlüssel an; es ist je nach Anlagenprogrammierung aber auch möglich, dass weitere Schlüssel benachbarter Meldebereiche freigegeben werden. Mittels einer speziellen Schließung kann die Feuerwehr auch alle Schlüssel freigeben. Die BMA kann nur zurückgesetzt werden, wenn der Schlüssel wieder in den Steckplatz eingesteckt wurde.

Bild 10: Der FSS kann bis zu 59 Schlüssel aufnehmen (Foto: Kruse Sicherheitssysteme)
Besteht im mit einer Brandmeldeanlage ausgestatteten Objekt eine rund um die Uhr besetzte Stelle (z. B. Pförtner, der keine Kontrollgänge macht), so kann auf ein FSD unter Umständen verzichtet werden, weil die Feuerwehr das Objekt ja ständig betreten kann. Pflegepersonal, Stationsschwestern und Pförtner mit Kontrollgangaufgaben etc. werden in der [22]Regel nicht als ständig besetzte Stelle anerkannt, da sie ja nicht immer vor Ort sind.