Read the book: «Korruption im Krankenhaus - effektiv vermeiden, gegensteuern und aufklären»

Der Autor

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider führt seine Kanzlei für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht in Wiesbaden. Seit 2006 hatte er den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht u. a. an der Juristenfakultät der Universität Leipzig inne. Nach über 14 Jahren bat er um Entlassung aus den Diensten der Universität, um sich künftig ausschließlich der Praxis und seinen Mandanten widmen zu können.
Neben den Verteidigungsmandaten im allgemeinen Wirtschafts- und Medizinstrafrecht begleitet Hendrik Schneider Unternehmen in Compliance-Fragen. Sein Schwerpunkt ist das Medizinwirtschaftsstrafrecht. Er berät Krankenhäuser und Unternehmen aus dem Zweig der Gesundheitswirtschaft und vertritt Geschäftsführer dieser Unternehmen und Ärzte.
Hendrik Schneider
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-040862-3
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-040863-0
epub: ISBN 978-3-17-040864-7
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 Einleitung
3 1 Risiko Korruption
4 1.1 Bedeutung der Korruptionsdelikte in der Praxis
5 1.1.1 Überblick über die Aktivitäten des Gesetzgebers und deren Bedeutung für das Krankenhaus
6 1.1.2 Kriminalstatistik
7 1.1.3 Struktur der Risiken: Straftaten aus Unkenntnis der Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten, Kontrolldefizite und »harte« Vertriebskorruption
8 1.2 Ablauf der Strafverfahren, Beschuldigte
9 1.2.1 Im Krankenhaus beschäftigte Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte und Mitarbeitende des Einkaufs als Beschuldigte
10 1.2.2 Mitglieder der Geschäftsführung des Krankenhauses als Beschuldigte
11 1.2.3 Risiken für andere Berufsgruppen im Krankenhaus
12 1.2.4 Verfahren gegen die Krankenhausbetreibergesellschaft
13 1.2.5 Ermittlungsverfahren und Abschlussverfügung
14 1.2.6 Übernahme der Kosten der Verteidigung
15 1.2.7 Übernahme der Kosten für Zeugenbeistände
16 1.2.8 Übernahme von Geldauflagen und Geldstrafen durch die Krankenhausbetreibergesellschaft
17 2 Rechtliches Basiswissen im Korruptionsstrafrecht
18 2.1 Struktur der Korruptionsdelikte
19 2.2 Der Aufbau von Dankbarkeitsdruck als generelles Merkmal der Korruption
20 2.3 Die Korruptionsdelikte im Einzelnen
21 2.3.1 Gemeinsame Tatbestandsmerkmale aller Korruptionsdelikte
22 2.3.2 Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen – §§ 299a, b StGB
23 2.3.3 Spezifika der Amtsdelikte
24 3 Rechtslage bei wesentlichen Risikofeldern
25 3.1 Leistungsaustausch aufgrund gegenseitiger Verträge
26 3.1.1 Allgemeines
27 3.1.2 Grundsätzliches zur Angemessenheit der Vergütung
28 3.2 Einzelne Vertragstypen
29 3.2.1 Rahmenverträge
30 3.2.2 Verträge über Anwendungsbeobachtungen und klinische Prüfungen
31 3.2.3 Beraterverträge
32 3.2.4 Verträge über Hospitationen
33 3.2.5 Verträge über die Entwicklung sowie Verbesserung von Medizinprodukten, Medical-Apps usw.
34 3.2.6 Verträge über die Tätigkeit niedergelassener Ärzte und Ärztinnen im Krankenhaus
35 3.2.7 Verträge über die Kooperation im Bereich des Entlassmanagements
36 3.2.8 Verträge mit Patientenvermittlern, Medizintourismus
37 3.3 Übernahme der Kosten für die Haftpflichtversicherung von Belegärzten und Belegärztinnen im Bereich Geburtshilfe und Belegentbindungspflegepersonal im Krankenhaus
38 3.4 Drittmittel zu Forschungszwecken
39 3.5 Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen – Sponsoring
40 3.5.1 Passives Fortbildungssponsoring
41 3.5.2 Aktives Fortbildungssponsoring
42 3.5.3 Sponsoring bei digitalen Veranstaltungsformaten
43 3.6 Spenden
44 3.6.1 Abgrenzung von Spende und Sponsoring
45 3.6.2 Spenden im Gesundheitswesen als Vorteil im korruptionsstrafrechtlichen Sinne
46 3.6.3 Sachspenden zur Bekämpfung der Pandemie
47 3.7 Geschenke
48 3.7.1 Begriff des Geschenks und Abgrenzung zur Spende
49 3.7.2 Rechtliche Grenzen der Zulässigkeit von Geschenken an Mitarbeitende des Krankenhauses im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit
50 3.7.3 Geschenke von Patienten und Patientinnen an das Stationspersonal
51 3.7.4 Eröffnung der Möglichkeit zur Teilnahme an Gewinnspielen
52 3.8 Einladungen zu Geschäftsessen und Bewirtungen gelegentlich von Veranstaltungen
53 3.8.1 Abgrenzung zwischen genehmigungsfähigen und nicht genehmigungsfähigen Einladungen
54 3.8.2 Wertgrenzen bei Einladungen im Inland
55 3.8.3 Wertgrenzen bei Einladungen im Ausland
56 3.9 Rabatte
57 3.9.1 Rabatte sind Vorteile im Sinne der Korruptionsdelikte
58 3.9.2 Unterscheidung der verschiedenen Rabattformen
59 3.9.3 Die heilmittelwerberechtliche Zulässigkeit von Rabatten
60 3.10 Gewinnausschüttungen und sonstige Erträge aus Unternehmensbeteiligungen
61 3.11 Sachzuwendungen seitens der medizintechnischen und pharmazeutischen Industrie
62 3.12 Arzneimittelmuster und Arzneimittelproben
63 3.13 Geräteleihgaben
64 4 Compliance-Management Korruptionsprävention
65 4.1 Korruptionsprävention als Baustein eines Compliance- Management-Systems
66 4.1.1 Begriff der Compliance
67 4.1.2 Funktionen der Compliance
68 4.1.3 Abgrenzung zwischen Compliance und anderen Formen des Risiko- und Qualitätsmanagements
69 4.1.4 Abgrenzung zwischen Compliance und Unter- nehmensethik bzw. den Vorgaben des Unternehmensleitbildes
70 4.1.5 Grundlagen des Compliance-Management-Systems
71 4.1.6 Empirische Befunde zum Vorhandensein einer Compliance-Organisation in Krankenhäusern
72 4.2 Das Three Lines of Defense-Modell der Compliance- Organisation
73 4.2.1 Das Three Lines of Defense-Modell im Krankenhaus
74 4.2.2 Im Three Lines of Defense-Modell involvierte Krankenhausmitarbeiter
75 4.3 Personalbedarf für das Compliance-Management-System
76 4.4 Compliance-Verantwortliche
77 4.4.1 Verankerung der Compliance-Funktion
78 4.4.2 Korruptionsprävention als Aufgabe von Compliance-Verantwortlichen
79 4.4.3 Stellenbeschreibung von Compliance-Verant- wortlichen und Pflicht zur angemessenen Ausstattung durch die Geschäftsführung
80 4.4.4 Erfolgreiche Wahrnehmung der Gate-Keeper- Funktion
81 4.5 Compliance-Board
82 4.6 Risiko-Assessment
83 4.6.1 Bestandsaufnahme: Verträge, Kooperationspartner, Umsätze
84 4.6.2 Bestandsaufnahme: Interne Regelungen, Formulare, Vertragsmuster und Prozesse zur Korruptions- prävention
85 4.7 Entwicklung interner Compliance-Richtlinien zur Korruptionsprävention
86 4.7.1 Aufbau interner Compliance-Richtlinien zur Korruptionsprävention
87 4.7.2 Gesundheitsmarktspezifischer Inhalt interner Compliance-Richtlinien zur Korruptionsprävention
88 4.7.3 Der Prozess der Einführung von Compliance- Richtlinien
89 4.8 Führungsverantwortung und Schulungsmaßnahmen
90 4.8.1 Führungsverantwortung
91 4.8.2 Schulungsmaßnahmen
92 4.9 Hinweisgeber- oder Ombuds-System
93 4.9.1 Entscheidung für oder gegen die Einführung eines Hinweisgebersystems (Whistleblowing-System)
94 4.9.2 Ausgestaltung des Hinweisgebersystems
95 4.9.3 Einführung des Hinweisgebersystems
96 4.10 Interne Untersuchungen zur Aufklärung von Verdachts- fällen – der repressive Arm der Compliance
97 4.10.1 Begriff der Internen Untersuchung
98 4.10.2 Vorgehensweise bei Internen Untersuchungen im Fall des Korruptionsverdachts
99 4.10.3 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchführung Interner Untersuchungen, insbesondere bei Befragungen von Mitarbeitenden
100 4.10.4 Vorgehensweise bei der Befragungen von Mitarbeitenden
101 Schlussbemerkungen
102 Literaturverzeichnis
103 Stichwortverzeichnis
Vorwort
Nach dem Entschluss, die Universität nach 66 Semestern (1. Semester: Wintersemester 1987/1988 und Abschlusssemester in Leipzig zum Ende des Sommersemesters 2020) zu verlassen und ausschließlich anwaltlich in Wiesbaden tätig zu sein, habe ich zwar nicht beabsichtigt, die Wissenschaft zu den Akten zu legen. Es lag mir aber fern, die Arbeit an einem Buch aufzunehmen und mich über einen Verlagsvertrag zu binden. Schon im Spätherbst 2020 habe ich diesen Vorsatz aber über Bord geworfen und habe mit der Erstellung des vorliegenden Manuskripts begonnen.
Der Impuls für eine monographische Bearbeitung der Fragestellungen im Zusammenhang mit Korruption und Korruptionsprävention im Krankenhaus ging von Frau Borgböhmer, der verantwortlichen Lektorin des Verlags Kohlhammer im Bereich Krankenhaus/Gesundheitsmanagement aus, die mich im Anschluss an die Einreichung eines Manuskripts für den Krankenhaus-JUSTITIAR angesprochen hat. Sie hat das Projekt durchgängig begleitet und ich danke ihr für die gute Betreuung und Zusammenarbeit bei der inhaltlichen Ausrichtung, Gestaltung und Bewerbung des Werks.
In der Ausführungsphase gab es zwar einige Einschränkungen, vor allem im Bereich Familie und Freizeit, um das Vorhaben neben dem Kanzleibetrieb umzusetzen (Frühschichten vor dem Frühstück am Samstag und Sonntag, Delegation des Gangs mit Hund und zum Bäcker auf andere Familienmitglieder, ein »wegen des BUCHES« gestresster Vater), aber jetzt freuen wir uns alle sehr, dass wir das Vorhaben umgesetzt haben. Besonders danke ich meinem erstklassigen Wiesbadener Team: Für die wissenschaftliche Zuarbeit, Recherche, Exzerpte bis hin zu Formatierung und Korrektur: Cand. jur. Luisa Wermter, Cand. jur. Caroline Rudolf und Stud. jur. Luise Schräder. Den Rücken für die notwendigen Arbeiten am Buch hat mir – wie immer – Dipl. jur. Theresa Albert freigehalten. Danke und auf weitere gemeinsame Projekte!
Wiesbaden, im März 2021
Einleitung
Die Tätigkeit in der Geschäftsführung eines Krankenhauses birgt besondere strafrechtliche Risiken, auf die eine kaufmännische oder medizinische Ausbildung nicht ausreichend vorbereiten. Soweit Krankenhäuser über eigene Justiziare und Justiziarinnen1 verfügen, müssen diese ein breites rechtliches Spektrum, angefangen beim Arbeitsrecht, Vertragsrecht über Haftungsrecht bis hin zum Datenschutz und gegenwärtig auch den in der Pandemie aufkommenden Rechtsfragen, abdecken. Trotz dieser Breite in den juristischen Tätigkeiten wird rechtliches Know-how auch in der Tiefe verlangt. Um die juristischen Klippen und die strafrechtlichen Fallstricke der Leitungsaufgaben im Krankenhaus sicher zu umschiffen, sind Kenntnisse auch im Bereich des Medizinwirtschaftsstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts im Allgemeinen erforderlich.
Zu den relevanten Themenkreisen gehören beispielsweise die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Geschäftsführeruntreue, des Subventionsbetruges, der Fragestellungen im Spannungsfeld zwischen Erlösoptimierung und Abrechnungsbetrug, des Arbeitsstrafrechts und auch der in diesem Buch behandelten Korruptionsdelikte. Das Spezifikum der hier behandelten Rechtsmaterie besteht darin, dass die Rechtslage alles andere als klar und eindeutig ist. Zu vielen Fragen gibt es mehrere juristischen Meinungen und noch keine gesicherten Leitplanken in Form höchstrichterlicher Entscheidungen.
Hinzu kommt, dass die Prävention entsprechender Taten nicht alleine Rechtskenntnis erfordert. Die Krankenhausgeschäftsführung und ihre Mitarbeitenden aus den Bereichen Recht, Personal und Compliance benötigen Fingerspitzengefühl und Erfahrung, um einschlägige Risiken zu identifizieren, die richtigen Vorgänge zu hinterfragen und zu prüfen und die organisatorischen Prozesse der Risikominimierung aufzusetzen, aufrechtzuerhalten und fortgesetzt zu verbessern.
Das vorliegende Buch gibt einen Einstieg in die vorstehend angesprochenen vielfältigen Fragen und ermöglicht einen Überblick sowie Zugang zur weiterführenden Spezialliteratur. Es will helfen, in den einschlägigen Situationen zunächst ohne Konsultation externer Spezialisten und Spezialistinnen die Rechtslage einzuschätzen. Der Fokus liegt auf dem Krankenhaus und der Risikominimierung für die Trägergesellschaft und die Geschäftsführung, Vorstände und Justiziare und Justiziarinnen sowie Compliance-Verantwortlichen dieser Unternehmen.
Es handelt sich nicht um ein Lehrbuch, das mit rechtswissenschaftlicher Genauigkeit einzelne Auslegungsfragen thematisiert, sondern um eine praxisnahe Darstellung der speziell für den Krankenhausbetrieb wesentlichen Fragestellungen. Soweit möglich werden eindeutige Antworten gegeben und Risikobereiche abgesteckt.
Die Auswahl der Fragestellungen folgt den Erfahrungen des Verfassers im Rahmen der Tätigkeit als Verteidiger und bei der Implementierung von Compliance-Management- und Antikorruptions-Systemen, insbesondere in Krankenhäusern und anderen Bereichen des Gesundheitswesens. Diese Ausrichtung hat den Vorteil, dass auf vergleichsweise engem Raum neben praxisnahen, hier ergebnisorientiert dargestellten Rechtsfragen auch organisatorische Aspekte, Prozesse usw. angesprochen werden.
Hierdurch hoffen wir, Ihre praktische Arbeit beim Aufbau, der Aufrechterhaltung, Verbesserung und Prüfung der maßgeblichen Vorgänge unterstützen zu können. Ihre Anregungen, gerne per E-Mail an die Kanzlei des Verfassers (info@ hendrikschneider.eu), sind willkommen und können in einer späteren Auflage berücksichtigt werden.
1 Bei der Verwendung der geschlechtergerechten Sprache orientiert sich der Verfasser an den Empfehlungen des Duden.
1 Risiko Korruption
1.1 Bedeutung der Korruptionsdelikte in der Praxis
1.1.1 Überblick über die Aktivitäten des Gesetzgebers und deren Bedeutung für das Krankenhaus
Reformen durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997
Der sogenannte Herzklappenskandal in den 1990er Jahren war der Auslöser der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts im Jahr 1997. Die damaligen Reformen betrafen in erster Linie die Amtsdelikte der §§ 331 ff. StGB, die bei Krankenhäusern im Eigentum der Öffentlichen Hand einschlägig sind und Strafbarkeitsrisiken für die Krankenhausgeschäftsführung und Mitarbeitende (Ärzte und Ärztinnen, Pflegekräfte, Mitarbeitende im Bereich Einkauf usw.) begründen. Im Anschluss an diese Reformen rückte insbesondere die Frage der Kooperation zwischen Ärzten und Ärztinnen und der Medizinprodukte- und Pharmaindustrie in den Vordergrund der Compliance im Krankenhaus. Thematisiert wurde und wird insofern, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen der Industrie angenommen werden können. Die Krankenhausgeschäftsführung hat insofern eine Organisationsverantwortung und ist verpflichtet, durch entsprechende krankenhausinterne Maßnahmen sicherzustellen, dass die rechtlichen Grenzen des Zulässigen eingehalten werden. Ermittlungsverfahren in diesem Bereich richten sich aber in aller Regel nicht gegen die Krankenhausgeschäftsführung, sondern gegen den Arzt oder die Ärztin, dem oder der die Vorteile zugewendet werden. Dies gilt auch bei sogenannten »Drittvorteilen« (z. B. Drittmitteln), die auf Konten des Krankenhauses eingehen.
Schließung strafrechtlicher Lücken durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vom 30. Mai 2016
Nach langem Ringen der politischen Kräfte wurden knapp 20 Jahre nach der oben skizzierten Reform der Amtsdelikte die Straftatbestände gegen Korruption im Gesundheitswesen in Kraft gesetzt (§§ 299a, b StGB). Durch diese wurde eine Lücke im Schutz vor Korruption durch das Strafrecht geschlossen, weil erst aufgrund der neuen Bestimmungen, namentlich der §§ 299a, b StGB, die Bestechlichkeit bzw. Bestechung eines niedergelassenen Arztes bzw. einer niedergelassenen Ärztin strafbar ist (zu den Entwürfen der 17. Legislaturperiode, siehe Schneider 2013b, sowie der Gesetzgebungsgeschichte der §§ 299a, b StGB in der 18. Legislaturperiode, Schneider 2017a, 223 ff.; Dannecker und Schröder, in: Kindhäuser u. a. (Hrsg.), Nomos Kommentar zum StGB 2017, § 299a Rn. 1 ff.; aufschlussreiche Hintergrundanalyse bei Schröder 2019, 71 ff., 78 ff.). Dies ist einerseits für den Bereich des »Pharmamarketings« im ambulanten Sektor, andererseits aber auch für das Krankenhaus relevant, wie der Themenkomplex der Zuführung von Patienten und Patientinnen gegen Entgelt zeigt. Die Gewährung eines Vorteils für die Einweisung von Patienten und Patientinnen zur stationären Behandlung ist erst seit Einführung der §§ 299a, b StGB strafbar. Da ein Mitglied der Krankenhausgeschäftsführung in diesen Fällen (oft gemeinsam mit dem Justiziar bzw. der Justiziarin) die entsprechenden Verträge aushandelt, ist er oder sie persönlich als vorteilsgebende Person in der Verantwortung und kann sich nach § 299b StGB strafbar machen, während der Arzt bzw. die Ärztin in der Rolle der vorteilsnehmenden Person nach § 299a StGB strafrechtlich verantwortlich ist. Es handelt sich nach wie vor um ein Risikogebiet, das nicht nur im Zusammenhang mit den Korruptionsdelikten, sondern auch in arbeitsstrafrechtlicher Hinsicht zahlreiche Compliance-Fragen aufwirft. Im strafrechtswissenschaftlichen Schrifttum wird insgesamt mit Recht darauf hingewiesen, dass die Einführung der Straftatbestände gegen Korruption im Gesundheitswesen im Krankenhausbereich zu einer Verstärkung und zum systematischen Ausbau der Compliance-Bemühungen geführt haben (Kubiciel 2019, 193 ff., 193).