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Grundwissen Soziale Arbeit

Herausgegeben von Rudolf Bieker

Das gesamte Grundwissen der Sozialen Arbeit in einer Reihe: theoretisch fundiert, immer mit Blick auf die Arbeitspraxis, verständlich dargestellt und lernfreundlich gestaltet – für mehr Wissen im Studium und mehr Können im Beruf.

Wolfgang Klug Daniel Niebauer

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1. Auflage 2022

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-037254-2

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-037255-9

epub: ISBN 978-3-17-037256-6

Vorwort zur Reihe

Mit dem so genannten »Bologna-Prozess« galt es neu auszutarieren, welches Wissen Studierende der Sozialen Arbeit benötigen, um trotz erheblich verkürzter Ausbildungszeiten auch weiterhin »berufliche Handlungsfähigkeit« zu erlangen. Die Ergebnisse dieses nicht ganz schmerzfreien Abstimmungs- und Anpassungsprozesses lassen sich heute allerorten in volumigen Handbüchern nachlesen, in denen die neu entwickelten Module detailliert nach Lernzielen, Lehrinhalten, Lehrmethoden und Prüfungsformen beschrieben sind. Eine diskursive Selbstvergewisserung dieses Ausmaßes und dieser Präzision hat es vor Bologna allenfalls im Ausnahmefall gegeben.

Für Studierende bedeutet die Beschränkung der akademischen Grundausbildung auf sechs Semester, eine annähernd gleich große Stofffülle in deutlich verringerter Lernzeit bewältigen zu müssen. Die Erwartungen an das selbständige Lernen und Vertiefen des Stoffs in den eigenen vier Wänden sind deshalb deutlich gestiegen. Bologna hat das eigene Arbeitszimmer als Lernort gewissermaßen rekultiviert.

Die Idee zu der Reihe, in der das vorliegende Buch erscheint, ist vor dem Hintergrund dieser bildungspolitisch veränderten Rahmenbedingungen entstanden. Die nach und nach erscheinenden Bände sollen in kompakter Form nicht nur unabdingbares Grundwissen für das Studium der Sozialen Arbeit bereitstellen, sondern sich durch ihre Leserfreundlichkeit auch für das Selbststudium Studierender besonders eignen. Die Autor/innen der Reihe verpflichten sich diesem Ziel auf unterschiedliche Weise: durch die lernzielorientierte Begründung der ausgewählten Inhalte, durch die Begrenzung der Stoffmenge auf ein überschaubares Volumen, durch die Verständlichkeit ihrer Sprache, durch Anschaulichkeit und gezielte Theorie-Praxis-Verknüpfungen, nicht zuletzt aber auch durch lese(r)-freundliche Gestaltungselemente wie Schaubilder, Unterlegungen und andere Elemente.

Prof. Dr. Rudolf Bieker, Köln

Zu diesem Buch

Das vorliegende Buch verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über die Soziale Arbeit in der Justiz zu geben, und dabei insbesondere das professionelle Selbstverständnis und das methodische Handeln von Sozialarbeiter*innen in diesem Handlungsfeld zu thematisieren. Hierbei werden gleich zwei ›Eckpfeiler‹ unseres Buches deutlich:

Zum einen ist es die Fokussierung auf die Soziale Arbeit in der Justiz, d. h. die im staatlichen Auftrag und unter staatlicher Aufsicht stehende Soziale Arbeit. Diese umfasst insbesondere die Bewährungshilfe, die Führungsaufsicht, die Soziale Arbeit im Justizvollzug und die Gerichtshilfe. Der Bereich der Freien Straffälligenhilfe ist demnach nicht (expliziter) Gegenstand der vorliegenden Ausführungen. Zudem beschränken wir uns bei den genannten Bereichen auf die Arbeit mit erwachsenen straffälligen Personen.

Zum anderen wird eine Schwerpunktsetzung auf das professionelle Selbstverständnis und das methodische Handeln der Sozialen Arbeit in der Justiz anvisiert. Hierbei sind die Besonderheiten des »Doppelten Mandates«, des »Zwangskontextes«, aber auch die besonderen Herausforderungen im professionellen Umgang mit Klient*innen in diesem Arbeitsbereich zu betonen, denen eben – so die These – in methodischer Hinsicht nicht einfachhin wie in anderen Arbeitsbereichen begegnet werden kann.

Wir versuchen also in diesem Buch möglichst spezifische methodische Instrumente und Modelle anzusprechen, die für die Soziale Arbeit in der Justiz als »State of the Art« zu bezeichnen sind. Dabei ist uns durchweg bewusst, dass es sich hierbei um eine Sicht – und zwar die der Wissenschaft – handelt, die aber unseres Erachtens insbesondere dazu beitragen kann, dieses hochkomplexe Handlungsfeld methodisch zu systematisieren sowie eine Reflexionsfolie für ein professionelles Selbstverständnis von Sozialarbeiter*innen in diesem Handlungsfeld zu bieten. Gleichwohl lassen sich auch in dieser vorliegenden wissenschaftlichen Perspektive nur ausgewählte Themenkomplexe der Sozialen Arbeit in der Justiz umfassend darlegen, während andere Diskussionsstränge eher vernachlässigt werden müssen. Doch gerade der von uns skizzierte Fokus des vorliegenden Buches erscheint uns bislang in der fachlichen Debatte stark unterrepräsentiert, insbesondere wenn es um eigenständige Beiträge ›aus‹ der Sozialen Arbeit ›für‹ die Soziale Arbeit geht. Hierzu möchten wir einen Beitrag leisten, womit die Hoffnung verbunden ist, Studierenden einen interessanten Einstieg in die Soziale Arbeit in der Justiz zu ermöglichen sowie Anregungen für eine methodische Ausdifferenzierung der Sozialen Arbeit in der Justiz sowohl für die Wissenschaft als auch für die Praxis der Sozialen Arbeit zu geben.

In Kapitel 1 stellen wir zunächst überblicksartig die institutionellen und strukturellen Rahmenbedingungen für die oben genannten Bereiche der Sozialen Arbeit in der Justiz dar. Im Anschluss werden in Kapitel 2 mit der Lebensweltorientierung und der ökosozialen Sozialarbeit zwei theoretische Perspektiven aufgegriffen, um zu verdeutlichen, welchen ›Blick‹ Soziale Arbeit auf das Handlungsfeld Justiz einnehmen kann. Kapitel 3 thematisiert den »doppelten« Auftrag und die Zielsetzungen der Sozialen Arbeit im Feld der Justiz, wobei auch der Charakter des Zwangskontextes in diesem Handlungsfeld verdeutlicht wird. In Kapitel 4 werden unterschiedliche Erklärungsansätze zur Entstehung von Kriminalität beleuchtet. Hierfür werden sowohl kriminalpsychologische Erklärungsmodelle aufgegriffen, die sich verstärkt auf die handelnde Person fokussieren, als auch eher soziologisch geprägte Ansätze, die Umweltbedingungen zur Entstehung von Kriminalität in den Mittelpunkt stellen. Abschließend zeigt sich gerade die Verschränkung dieser beiden Perspektiven im Rahmen von integrativen Ansätzen als besonders anschlussfähig für ein ganzheitliches Erklärungsmodell von Kriminalität im Sinne der Sozialen Arbeit. In den darauffolgenden Kapiteln rücken zunächst methodische Paradigmen in den Mittelpunkt, die das professionelle Selbstverständnis und die professionelle Grundhaltung von Sozialarbeiter*innen im Feld der Justiz adressieren ( Kap. 5), um darauf aufbauend methodische Schlüsselprozesse der Sozialen Arbeit in der Justiz darzulegen ( Kap. 6). In Kapitel 7 wird zudem das methodische Handeln mit zwei besonders herausfordernden Teilzielgruppen (Sexualstraftäter und straffällige Menschen mit dissozialen Persönlichkeitsstörungen) thematisiert. In Kapitel 8 geben wir Einblicke in Forschungs- und Entwicklungsprozesse in den Sozialen Diensten der Justiz, wobei wir für eine fortlaufende Konzept- und Methodenentwicklung insbesondere die Kooperation von Wissenschaft und Praxis als erfolgsversprechend betrachten. Das Buch schließt in Kapitel 9 mit einem zusammenfassenden Fazit und Ausblick, indem wir abschließend zehn Thesen zur zukünftigen Ausrichtung der Sozialen Arbeit in der Justiz formulieren.

Jedes Kapitel wird mit einer kleinen, real erlebten, »Anekdote« eingeleitet, damit auf (selbst-)ironische Weise der Einstieg in die Materie vielleicht leichter gelingt. Damit soll selbstverständlich niemand ›vorgeführt‹ werden. Die Autoren hoffen auf ein Schmunzeln der Leser*innen und auf Nachsicht, wenn man darin eine zu kritische Haltung zu entdecken vermeint.

Wir hoffen mit der vorliegenden Publikation zu einer konstruktiven Auseinandersetzung und weiteren Professionalisierung der Sozialen Arbeit in der Justiz beitragen zu können.

Abschließend danken wir ganz herzlich unseren Familien, deren Geduld und Unterstützung es uns ermöglicht haben, uns diesem Buch zu widmen.

Eichstätt/München, Februar 2021

Wolfgang Klug und Daniel Niebauer

Inhalt

1  Vorwort zur Reihe

2  Zu diesem Buch

3  1 Institutionelle und strukturelle Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit in der Justiz

4  1.1 Vorbemerkung

5  1.2 Bewährungshilfe und Führungsaufsicht

6  1.3 Gerichtshilfe

7  1.4 Strafvollzug

8  2 Theoretische Perspektiven der Sozialen Arbeit zum Handlungsfeld Justiz

9  2.1 Vorbemerkung

10  2.2 Zwei Grundlagentheorien Sozialer Arbeit

11  2.2.1 Ökosozialer Ansatz

12  2.2.2 Lebensweltliche Ansätze

13  2.2.3 Bewertung und Ertrag

14  2.3 Sozialarbeitswissenschaft als Handlungswissenschaft

15  3 Auftrag und Zielsetzungen der Sozialen Arbeit im Handlungsfeld Justiz

16  3.1 Vorbemerkung

17  3.2 Das »doppelte Mandat« als Grundlage der Sozialen Arbeit im Feld der Justiz

18  3.3 Der Hilfeauftrag der Sozialen Arbeit in der Justiz

19  3.4 Der Kontrollauftrag der Sozialen Arbeit in der Justiz

20  3.5 Sozialräumliche Ansätze

21  4 Erklärungswissen zur Entstehung von Kriminalität

22  4.1 Vorbemerkung

23  4.2 Kriminalpsychologische Erklärungsmodelle

24  4.3 Umweltbedingungen für die Entstehung von Kriminalität

25  4.4 Integrative Ansätze

26  5 Methodische Paradigmen der Sozialen Arbeit in der Justiz

27  5.1 Vorbemerkung

28  5.2 Methodisches Selbstverständnis: Evidenzbasierung als tragender Grund

29  5.3 Risikoorientierung und ihre Kritiker*innen

30  5.4 Hilfeorientierung

31  5.5 Zielgruppenorientierung: von »Hard-to-Reach« zu »How-to-Reach«

32  6 Methodische Schlüsselprozesse

33  6.1 Vorbemerkung

34  6.2 Methodische Falllogik: Case Management

35  6.3 Motivationsarbeit

36  6.3.1 Motivationsarbeit ist unverzichtbar

37  6.3.2 Ein kurzer Blick in die Motivationstheorie

38  6.3.3 Vorgehensweisen

39  6.4 Beziehungsgestaltung

40  6.5 Übergangsmanagement

41  6.6 Ausgewählte Gruppenprogramme

42  6.7 Soziale Netzwerkarbeit

43  6.8 Fachlichkeit in der Gerichtshilfe

44  7 Methodisches Handeln mit besonders herausfordernden Teilzielgruppen

45  7.1 Vorbemerkung

46  7.2 Zielgruppe: Sexualstraftäter

47  7.2.1 Die Bedeutung der Zielgruppe

48  7.2.2 Phänomenologie

49  7.2.3 Erklärungswissen: Wie entstehen Sexualstraftaten?

50  7.3 Zielgruppe: Menschen mit dissozialen Persönlichkeitsstörungen

51  7.3.1 Die Bedeutung der Zielgruppe

52  7.3.2 Phänomenologie

53  7.3.3 Menschen mit dissozialer Persönlichkeitsstörung verstehen

54  7.4 Methodisches Handeln

55  8 Forschung und Entwicklung in den Sozialen Diensten der Justiz als Kooperation von Wissenschaft und Praxis

56  8.1 Vorbemerkung

57  8.2 Konzept- und Methodenentwicklung als Kooperation von Wissenschaft und Praxis

58  8.3 Implementierung von Innovationen in den Sozialen Diensten der Justiz – Erfahrungen und Erkenntnisse

59  8.3.1 Die fachliche Reform der Bewährungshilfe in Bayern

60  8.3.2 Kritik

61  8.3.3 Bedingungen gelingender Entwicklungsmodelle sozialer Innovationen

62  8.3.4 Folgerungen

63  8.4 Forschungs- und Entwicklungsbedarf

64  9 Fazit und Ausblick – Zehn Thesen zur zukünftigen Ausrichtung der Sozialen Arbeit in der Justiz

65  Literaturverzeichnis

66  Abkürzungsverzeichnis

67  Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

68  Abbildungen

69  Tabellen

70  Stichwortverzeichnis

71  Die Autoren

1 Institutionelle und strukturelle Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit in der Justiz

Das erwartet Sie …

In diesem Kapitel werden überblicksartig die institutionellen und strukturellen Rahmenbedingungen jener Sozialen Dienste der Justiz dargestellt, auf die sich die nachfolgenden Kapitel und die entsprechenden Ausführungen zum methodischen Handeln und professionellen Selbstverständnis der Sozialen Arbeit beziehen. Dabei liegt der Fokus auf den ambulanten Diensten der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe sowie im stationären Setting auf dem Strafvollzug. Im Mittelpunkt stehen zudem Maßnahmen bzw. Institutionen für erwachsene – und damit nicht für jugendliche bzw. heranwachsende – Straftäter*innen.

1.1 Vorbemerkung
Anekdote zum Einstieg

Bei einer Fortbildungstagung mit Gerichtshelfer*innen erlebte der Verfasser dieser Zeilen eine kleine Überraschung. Bestrebt, die Fortbildung kommunikativ zu gestalten, stellte er allerlei Fragen zur Diskussion, die allesamt unbeantwortet blieben. Die Diskussion war sehr einseitig und beschränkte sich auf wenige Fragen. Beim Mittagessen, in das sich der ziemlich ratlose Referent wie ein Boxer im Ring beim Schlagen der Ringglocke gerettet hat, fragte er einen Teilnehmer nach dem Grund für dieses Verhalten. In unvermuteter Offenheit entgegnete der Gerichtshelfer: »So richtig verstehe ich nicht, was wir hier sollen. Alles, was ich brauche, steht doch im Gesetzbuch.«

Obwohl der Fokus dieses Buches auf dem methodischen Handeln und dem professionellen Selbstverständnis der Sozialen Arbeit in der Justiz liegt, sind diese beiden Aspekte nur unter Berücksichtigung der jeweiligen juristischen, institutionellen und strukturellen Rahmenbedingungen zu betrachten. Sie sind wichtig als strukturelle Voraussetzungen, wenngleich nicht als Handlungsanweisungen und schon gar nicht als fachliche Standards für Soziale Arbeit. Deshalb sollen in diesem Abschnitt – zumindest überblicksartig – diejenigen Handlungsfelder vorgestellt werden, auf die sich die weiteren Ausführungen zum methodischen Handeln und professionellen Selbstverständnis der folgenden Kapitel beziehen werden.

Für den ambulanten Bereich der Sozialen Arbeit in der Justiz konzentrieren wir uns auf die Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sowie die Gerichtshilfe, für den stationären Kontext auf die Soziale Arbeit im Strafvollzug. Zudem beziehen sich die Ausführungen – zumindest größtenteils – auf erwachsene Straftäter*innen, da für jugendliche bzw. heranwachsende Straftäter*innen sowohl die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die daraus resultierenden fachlichen Anforderungen für die Soziale Arbeit durchaus stark differieren und unserer Ansicht nach ein eigenes Lehrbuch erfordern würden.

Die konkrete Ausgestaltung der genannten Handlungsfelder obliegt aufgrund des föderalistischen Systems der Bundesrepublik Deutschland den einzelnen Bundesländern. Daher ergibt sich für die justizielle Straffälligenhilfe ein insgesamt sehr uneinheitliches Bild, zudem erweist sich die Datenlage zur Sozialen Arbeit in der Justiz als ›ausbaufähig‹. Aus diesen Gründen sind die folgenden Ausführungen auch nur als grober Überblick der institutionellen und strukturellen Rahmenbedingungen zu verstehen, und es sei schon hier auf die vertiefende Literatur am Ende des Kapitels hingewiesen.

1.2 Bewährungshilfe und Führungsaufsicht

Mitte der 1950er Jahre wurde die Unterstellung einer Person unter eine*n Bewährungshelfer*in im Zusammenhang einer Straf-(Rest-)Aussetzung zur Bewährung – im Folgenden auch als Bewährungshilfe betitelt – im Strafrecht gesetzlich verankert. Die bundesgesetzlichen Vorschriften der Bewährungshilfe sind maßgeblich im StGB geregelt. Diese enthalten jedoch keine Vorgaben zur organisatorischen, personellen und fachlichen Ausgestaltung, da hierfür aufgrund der föderalen Struktur die Zuständigkeit bei den einzelnen Bundesländern liegt. Aus diesem Grund zeichnet sich eine sehr uneinheitliche Ausgestaltung der Bewährungshilfe über die Bundesländer hinweg ab (vgl. Klug & Schaitl 2012).

Als zentrale Rechtsgrundlagen lassen sich für die Bewährungshilfe die §§ 56, 57 StGB benennen. Demnach kann die Strafaussetzung zur Bewährung bei Vollstreckung einer (gesamten) Freiheitsstrafe erfolgen (§ 56 StGB), wie auch als Aussetzung eines Strafrestes, der nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe noch verbleibt (§ 57 StGB). Darüber hinaus ist eine Aussetzung zur Bewährung bei Maßregeln zur Besserung und Sicherung möglich (§§ 63, 64, 66, 68, 69, 70 StGB). Grundsätzlich geht einer Strafaussetzung zur Bewährung eine günstige Sozialprognose voraus, wie folgender Gesetzestext zeigt:

»wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind« (§ 56 Abs. 1 StGB).

»Mit ›erwarten‹ wird zum Ausdruck gebracht, dass von der Prognoseentscheidung des Gerichtes keine sichere Gewähr für die künftige straffreie Lebensführung gefordert wird. Vielmehr reicht es aus, dass das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Begehung weiterer Straftaten nicht wahrscheinlich ist […]« (Grosser 2018a, 201). Analog ist auch die Strafrestaussetzung zur Bewährung an eine günstige Sozialprognose gebunden, wobei nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB dies explizit an das Ausmaß der Gefahr gekoppelt ist, die ein Rückfall der verurteilten Person für die Allgemeinheit darstellen würde (ebd., 203).

Das Gericht kann der verurteilten Person Auflagen (§ 56b StGB) erteilen, die der Genugtuung des begangenen Unrechts dienen, wie z. B. die Wiedergutmachung des Schadens, die Zahlung eines Geldbetrags an eine soziale Einrichtung oder die Staatskasse sowie das Erbringen sonstiger gemeinnütziger Leistungen. Des Weiteren kann das Gericht der verurteilten Person für die Dauer der Bewährungszeit Weisungen (§ 56c StGB) erteilen, wenn sie dieser Hilfe bedarf, um keine Straftaten mehr zu begehen, wie z. B. Anordnungen bezüglich Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder Freizeit zu befolgen, sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht zu melden, bestimmte Personen oder Gruppen zu meiden sowie gewisse Gegenstände nicht zu besitzen, die Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, oder submittelabstinent zu leben (vgl. auch Grosser 2018a, 202; Kawamura-Reindl & Scheider 2015, 168f.).

Wenn sich das Gericht von einer Unterstellung unter eine*n Bewährungshelfer*in eine positive Beeinflussung und Hilfe zur künftigen Straffreiheit erhofft, kann es diese anordnen (Schäfer & Sander 2000). Der gesetzliche Auftrag der Bewährungshilfe ist folgendermaßen geregelt:

Genres and tags

Age restriction:
0+
Release date on Litres:
19 December 2025
Volume:
353 p. 22 illustrations
ISBN:
9783170372566
Publishers:
Copyright Holder::
Bookwire
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