Wirksame österreichische Wirtschafts- und Standortpolitik

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Planlose Gießkannen-Politik und vollkommen chaotische Umsetzung

Das „Management“ der Pandemie durch die türkis-grüne Bundesregierung war gekennzeichnet von einer vollkommen chaotischen Umsetzung. Der Satz „… die nächsten zwei Wochen werden entscheidend sein …“ des damaligen Gesundheitsministers Anschober war rund ein Jahr lang nahezu täglich zu hören. Ähnlich überzeugend Bundeskanzler Kurz, der im März 2021 an ein und demselben Tag medial kundtat, dass eine „Rückkehr zur Normalität“ im Sommer 2021 möglich sei und nicht möglich sei. Die Bundesregierung agierte mit Verordnungen auf Basis von Ermächtigungsgesetzen in großer Anzahl, mit Marketing-Pressekonferenzen „zur Information“ der Bürger über Verordnungen, die es noch gar nicht gab, deren Erlass dann mehrfach verschoben wurde, die in sich und im Vergleich zu anderen Rechtsnormen widersprüchlich waren und oft gar keine gesetzliche Deckung hatten. Es fanden gefühlt hunderte groß angekündigte Pressekonferenzen zu geplanten neuen Verordnungen statt, deren Inhalte meist kurz vorher in den Medien unvollständig „durchsickerten“ und Verunsicherung hervorriefen. Eine Verunsicherung, die noch gesteigert wurde, indem die auf den Pressekonferenzen vorgetragenen geplanten Inhalte der Verordnungen sich sehr oft von dem vorab „Durchgesickerten“ und erst recht dann von dem letztlich in der Verordnung Verlautbarten unterschieden, sodass die normunterworfenen Menschen sich dann überhaupt nicht mehr auskannten.

Schritt 5 des 7-stufigen professionellen Entscheidungsfindungsprozesses verlangt von einer Führungskraft einen Entschluss. Führungskräfte, die nach gewissenhafter Abarbeitung der Schritte 1 bis 4 keine Entscheidung treffen, sind entschlusslos und fehl am Platze. Das kann von der türkis-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz nun gerade nicht behauptet werden. Geradezu das Gegenteil ist der Fall. Österreichs Bevölkerung war 2020/21 einem „Entschlussfeuerwerk“ ausgesetzt. Nahezu täglich – meist auf Pressekonferenzen – präsentierte neue Entschlüsse, häufig widersprüchlich, häufig unverständlich, häufig umgehend wieder relativiert oder revidiert, immer jedoch ohne vorhergehende saubere, gewissenhafte, sorgfältige Abarbeitung der Schritte 1 bis 4. Das hat nichts mit wirksamem Krisenmanagement zu tun, das ist hektischer, chaotischer Aktionismus.

Damit aus einem Entschluss eine Entscheidung wird, verlangt Schritt 6 den Einbau der wesentlichen Schritte der Realisierung, insbesondere eine klare Festlegung der Termine und des Umfanges der umzusetzenden Maßnahmen, eine klare Festlegung der Verantwortlichkeiten, eine klare Festlegung der zur Verfügung stehenden Ressourcen für die Umsetzung und eine klare Festlegung der Steuerungsparameter und Kennzahlen. Die vielfach auf Pressekonferenzen präsentierten Entschlüsse der Bundesregierung in der oben beschriebenen oft widersprüchlichen und unverständlichen Form erfüllten in sehr vielen Fällen diese Voraussetzungen nicht.

Strategisch gab es von Anfang an keinen Plan, keine klar definierten Ziele, keine klaren Kennzahlen als Grundlage für Entscheidungen, keinen expliziten erhöhten Schutz für die besonders gefährdeten Gruppen der Älteren und Vorerkrankten, keinen erhöhten Schutz für Pflegeheime, keinerlei regionale Differenzierungen, sondern die „österreichweite Gießkanne“ bei den Maßnahmen, keine funktionierende Kontaktverfolgung, die Corona-Ampel als Totalflop, keine Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitssystems und auch keine Konzepte für das gesamte Schulsystem. Dem gänzlich „verschlafenen“ Sommer 2020 folgte ab Herbst 2020 ein Stakkato an oft völlig unsinnigen und sich widersprechenden Verordnungen.

Handwerklich schlampig gemachte Gesetze – traurige Berühmtheit erlangte der „Lapsus“ des Vergessens von sechs Nullen im Budgetgesetz durch den verantwortlichen Finanzminister Blümel –, weitreichende Gesetze mit extrem kurzen Begutachtungsfristen, umfangreiche Abänderungsanträge zu Gesetzen, die oft nur Stunden vor der Beschlussfassung der Opposition vorgelegt wurden, stellten im Bereich der parlamentarischen Gesetzgebung einen noch nie dagewesenen Mangel an Qualität dar.

Ab Dezember 2020 begann man mit flächendeckenden Massentestungen, eine sehr teure Maßnahme, die von vielen Experten als völlig sinnlos angesehen wird. Außer Österreich setzte kaum ein Land auf die epidemiologisch wenig wirksamen Massentests, möglicherweise war der Wunsch nach „künstlichem“ Hochhalten der Anzahl positiv Getesteter hier Vater der Maßnahme.

Ab Jänner 2021 ging man dann in die Phase des Maskenchaos und des Impfchaos über. Eine transparente Impfstrategie war nie vorhanden. Eine Pressekonferenz reicht eben nicht aus, wenn danach die Verteilung etwa der Schutzmasken an die Risikogruppe der über 65-Jährigen überhaupt nicht funktioniert, wenn Impfdosen, die ohnehin zu langsam und zu wenig verfügbar gemacht wurden, wegen organisatorischer Unzulänglichkeiten weggeworfen werden müssen, wenn die tausenden niedergelassenen Ärzte in die Umsetzung der Maßnahmen sehr mangelhaft eingebunden werden und damit ein riesiger Vorteil der Struktur des österreichischen Gesundheitssystems nicht genutzt wird.

Selbst das Einzige, das über all die Monate perfekt funktioniert hatte, nämlich die „Message-Control“ der Bundesregierung, kam ab März 2021 ins Stottern. Da wurde dann im Rahmen des Impfstoffbeschaffungschaos dem erkrankten Ministerkollegen Anschober medial ausgerichtet, er solle seinen „Laden in den Griff bekommen“, da wurde vom Bundeskanzler höchstpersönlich ein Spitzenbeamter des Ministeriums öffentlich kritisiert und das Problem damit gelöst, dass dieser Beamte seiner Funktion enthoben wurde. Auch das ständige Abschieben der Schuld an Fehlentwicklungen auf andere durch den letztverantwortlichen Bundeskanzler Kurz hatte mittlerweile dazu geführt, dass die Glaubwürdigkeit des Kanzlers und das Vertrauen in den Kanzler nie dagewesene Umfrage-Tiefstwerte erreichte.

In Summe ist das Vorgehen der Bundesregierung eine Aneinanderreihung von Inszenierung und Aktionismus und kein sachliches, unaufgeregtes Management der Pandemie. Das Vorgehen der türkis-grünen Bundesregierung ist hinsichtlich des seit Anfang November 2020 permanent verlängerten Lockdowns umso unverständlicher, als es bis dato keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass es einen messbaren Zusammenhang zwischen ergriffenen Lockdown-Maßnahmen und dem Verbreitungsverlauf des Virus gibt. Im Gegenteil, es mehren sich Studien, die zum Ergebnis kommen, dass es keinen Zusammenhang gibt, was in der conclusio bedeuten würde, dass alle freiheitsbeschränkenden, wirtschaftszerstörenden Lock-down-Maßnahmen wirkungslos und damit sinnlos gewesen wären, was angesichts der unzweifelhaft verursachten Kollateralschäden in riesigem Ausmaß durchaus die Frage nach der Verantwortung und Konsequenzen für die Verantwortlichen als berechtigt erscheinen ließe.

Beschädigung des Rechtsstaates – Ermächtigungsgesetze und gesetzeswidrige Verordnungen

Am 15.03.2020 wurde vom Nationalrat mit den Stimmen aller Parteien das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz)33 erlassen. Dieses sieht weitreichende Ermächtigungen für Organe der Exekutive (Gesundheitsminister, Landeshauptleute, Bezirksverwaltungsbehörden) vor. § 1 des Gesetzes ermächtigte, „… zur Regelung des Betretens und des Befahrens von Betriebsstätten, Arbeitsorten, bestimmten Orten und öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit, zur Regelung des Benutzens von Verkehrsmitteln sowie zu Ausgangsregelungen als gesundheitspolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 …“ entsprechende Verordnungen zu erlassen. Die auf Grundlage dieses Gesetzes dann erlassenen Verordnungen bildeten den „1. Lockdown“ im März 2020 und sahen weitreichende Eingriffe in das tägliche Leben vor.

Da man sich offensichtlich bewusst war, dass ein derartig weitreichendes Ermächtigungsgesetz einen massiven Eingriff in die verfassungsmäßig geregelte Gewaltenteilung und eine dramatische Entmachtung des Parlaments darstellt und nur durch außerordentliche Notsituationen – jeder kennt das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz 1917 – gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, musste diese Notsituation auch entsprechend medial dargestellt werden.

So wurden im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses zur „Sensibilisierung“ der Menschen im Allgemeinen und der Parlamentarier im Besonderen vor allem von Bundeskanzler Kurz und der ÖVP eben keine nüchterne Beurteilung der Situation vorgenommen, keine klaren Ziele vorgegeben, keine klare Strategie für die nächsten Monate formuliert. Emotionale Verunsicherung, Angst und Dramatisierung, die „Vorhersage“ der 100.000 Toten, die „Vorhersage“ des völligen Zusammenbruchs des Gesundheitssystems, verbunden mit dem Szenario, dass viele Menschen hilflos ersticken müssten, sowie die dramatischen Bilder aus Italien34 zeigten ihre Wirkung. Das Gesetz wurde einstimmig beschlossen, und das war in dieser Phase auch zu rechtfertigen. Die Informationslage hinsichtlich der Gefährlichkeit des Virus war zu diesem Zeitpunkt noch dürftig und alle Bestimmungen des Gesetzes waren mit einer zeitlichen Befristung beschlossen worden.

Was dann aber in den folgenden Monaten bis Ostern 2021 an weiteren Gesetzen von den Regierungsparteien Türkis und Grün, meist mit durch Zustimmung der SPÖ sichergestellten Zweidrittelmehrheiten, im Parlament beschlossen und von den dadurch ermächtigten Ministern verordnet wurde, hat vielfach den Bogen der Verfassungsmäßigkeit und Gesetzeskonformität überschritten, ist ein schwerer Anschlag auf unseren Rechtsstaat und wird die Höchstgerichte in unserem Land noch lange beschäftigen.

 

Immer wenn mit Gesetzen und Verordnungen in Grundrechte eingegriffen wird, muss sichergestellt sein, dass diese Eingriffe auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Grundrechtseingriffe müssen einem definierten öffentlichen Ziel dienen, sie müssen geeignet sein, das Ziel zu verwirklichen, und die Eingriffe müssen erforderlich sein. Bei der vorzunehmenden Rechtsgüterabwägung zwischen den Freiheitsbeschränkungen und dem angestrebten Ziel darf der Nachteil für die von den Einschränkungen Betroffenen nicht schwerer wiegen als der zu erreichende Vorteil.

Viele Gesetze und Verordnungen sahen massive Eingriffe in das Recht auf persönliche Bewegungsfreiheit, in das Recht auf Privatsphäre und in das Recht auf Erwerbsfreiheit vor, der Gleichheitsgrundsatz wurde ebenfalls massiv verletzt. Der Nachweis der Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe in die genannten Grundrechte ist vielfach nicht erbracht worden. Besonders bedenklich ist dies auch aufgrund der Tatsache, dass es in Österreich die Möglichkeit einer sofortigen Überprüfung von Regelungen durch den VfGH im Rahmen eines Eilverfahrens nicht gibt. So kam es oftmals zu der Situation, dass der VfGH zwar die Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen feststellte, deren Gültigkeit aber ohnehin schon abgelaufen war.

Besonders kritisch sind Ermächtigungen der Organe der Exekutive und die damit verbundene Ausschaltung der Kompetenz des Gesetzgebers. Bei diesen ist neben der Verhältnismäßigkeit auch die Angemessenheit zu prüfen, von mehreren möglichen Maßnahmen ist stets die mildere anzuwenden. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig. Darüber hinaus müssen Gesetze den Inhalt von Verordnungen ausreichend determinieren und den Rahmen vorgeben, dürfen keine zu großen Spielräume für die Verwaltungsbehörden, etwa den Gesundheitsminister, belassen. Ist dies nicht der Fall, wird der Verwaltungsbehörde Gesetzgebungsbefugnis verliehen, die ihr verfassungsrechtlich nicht zusteht.

Alle Maßnahmen sollten weiters nur zeitlich befristet gelten, und dies so kurz wie möglich. Ab September 2020 wurde dann aber vermehrt mit den Novellen zum COVID-19-Maßnahmengesetz parallel auch das Epidemiegesetz 1950 geändert. Der kleine, aber feine Unterschied besteht darin, dass Änderungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes so wie das ganze Gesetz selbst grundsätzlich zeitlich befristete Gültigkeit haben, Änderungen des Epidemiegesetzes aber Änderungen im Dauerrecht sind.

Damit derart massive Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte, derart umfassende Ermächtigungen von Verwaltungsorganen überhaupt nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Angemessenheit und des Legalitätsprinzips einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten, muss natürlich eine möglichst dramatische Darstellung der Gefahr erfolgen, die von dem Virus ausgeht. Für die türkis-grüne Bundesregierung war jedenfalls klar: je dramatischer die Situation dargestellt wird, desto massiver kann in Grundrechte eingegriffen werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der VfGH die Maßnahmen als verfassungswidrig oder gesetzwidrig beurteilt. In einem allfälligen „Rausch der Macht“ wird wohl eher die Situation dramatisiert als die Grundrechtseingriffe reduziert. Ob diese Verhaltensweise im Dienste der Bevölkerung ist, sei nicht dahingestellt, sondern ich bestreite es ausdrücklich. Jedenfalls wird der Verfassungsgerichtshof noch Jahre damit zu tun haben, um zu überprüfen, ob die „Corona-Gesetze“ der türkisgrünen Bundesregierung mit SPÖ-Unterstützung und die Verordnungen der verschiedenen Minister dieser Regierung der „Eleganz“ der österreichischen Verfassung würdig waren.

Propaganda und Kauf der Medien

Eine solch chaotische und planlose, die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen einschränkende, die Wirtschaft zerstörende Vorgehensweise lässt sich natürlich nur mit einer massiven regierungsfreundlichen Kommunikationsstrategie – das Wort Propaganda ist hier durchaus angebracht und zutreffend – gegenüber der Bevölkerung als strukturiert, gut, sinnvoll, notwendig und richtig darstellen. Zu diesem Zweck griff die Regierung mit vollen Händen in den von Steuerzahlern gespeisten Topf, um sich die wohlwollende Unterstützung der wichtigsten Medien im Land zu sichern. Mit dem im Nationalrat am 26.11.2020 beschlossenen Budget für 2021 und dem Bundesfinanzrahmengesetz für 2021–2024 genehmigte sich die Regierung aus Steuergeldern in unverschämter Weise ein Rekordbudget von 180 Millionen Euro für Inserate und weiteren 30 Millionen Euro für Eigendarstellung.

Der Steuerzahler wurde 2020 in noch nie dagewesenem Ausmaß zur Kasse gebeten. Üppige Sonder-Presseförderungen, massive Erhöhungen bei den Ausgaben für Inserate führten dazu – und dies ist jetzt natürlich eine subjektive Einschätzung –, dass so gut wie alle Medien in Österreich, jedenfalls aber die beiden „Platzhirsche“ ORF und Kronen Zeitung, in einer unkritischen Form der „Hofberichterstattung“ sich der Regierung erkenntlich zeigten35, andere Meinungen verächtlich machten, sie der Verbreitung von Desinformationen bezichtigten – das nennt man dann wohl Chuzpe – oder sie in das Eck der „Verschwörungstheoretiker“ und „Rechtsextremisten“ stellten.

So gab die türkis-grüne Bundesregierung von ihrem Amtsantritt im Jänner 2020 bis zum März 2021 unglaubliche 73 Millionen Euro für Inserate, Werbe- und Informationskampagnen aus. Allein das Bundeskanzleramt gab 2020 über 27 Millionen Euro für Eigenwerbung und Kampagnen aus, mehr als das Fünffache der Ausgaben des Jahres 201836.

Die im März 2021 an das Licht der Öffentlichkeit gelangten Chat-Protokolle zwischen dem stark unter Beschuss geratenen Alleinvorstand der ÖBAG Thomas Schmid, Bundeskanzler Kurz und Finanzminister Blümel zeigen ein Sittenbild des Protektionismus und der Freunderlwirtschaft, wie es Österreich noch nie gesehen hat. In diesem Zusammenhang bemerkenswert ist auch die Erkenntnis, in welchem Ausmaß dabei Vertreter der Presse massiv unter Druck gesetzt wurden, einseitig zu berichten bzw. eben über bestimmte Dinge nicht zu berichten. Die meisten Journalisten und Chefredakteure gaben diesem Druck nach und parierten, wohl überwiegend aus ökonomischen Gründen.

Verächtlichmachung anderer Meinungen

Zu den von der türkis-grünen Bundesregierung angewendeten Vorgehensweisen zählte sehr oft auch das einer freien Gesellschaft unwürdige Verächtlichmachen aller Bürger mit abweichenden Meinungen als „Coronaleugner“, „Aluhutträger“ oder „Covidioten“. Die Diskriminierung von gesunden, symptomlosen Bürgern, welche sich nicht testen lassen wollen, als „Gefährder“ oder „Superspreader“ ergänzt dieses Bild ebenso wie das pauschale Beschimpfen besorgter Bürger, die am 31. Jänner 2021 ihre Unzufriedenheit mit der Bundesregierung in Wien im Rahmen eines kollektiven Spazierganges zum Ausdruck brachten, als „Rechtsextreme“ und „Staatsgefährder“. In Zeiten, wo Wien durch islamistische Terroranschläge mit Todesopfern erschüttert wird, geradezu ein „Gustostückerl“ selektiver Wahrnehmung und der Unfähigkeit, die wahren Probleme zu erkennen.

Es grenzt schon an Zynismus, wenn sich die türkis-grüne Bundesregierung erdreistete, der Bevölkerung die Schuld an der Verbreitung des Virus und am Anstieg von Infektionszahlen und Todesfällen zu geben, weil sie sich nicht an die (teilweise absurden37) Gebote der Obrigkeit gehalten hätte.

Das hat mit Politik für die Bürger nichts mehr zu tun, das ist eine Politik, die leider in so manchen „westlichen Demokratien“ oder auch in der Europäischen Union vermehrt feststellbar ist. Eine Politik der Abgehobenheit des „Establishments“, eine Politik im Glashaus, eine Politik von „denen hier herinnen“ für „die da draußen“, eine Politik des Wegschauens vor der Wirklichkeit, eine Politik des Festhaltens an Ideologien und Strategien, auch wenn sie sich empirisch als noch so falsch herausstellen, eine Politik der Arroganz, eine Politik der vermeintlich überlegenen Moral, eine Politik, die gefangen ist im scheinbaren Wissen, nur das Gute und Richtige zu tun, eine Politik, die abweichende Meinungen verächtlich macht oder totschweigt, auch weil sie die inhaltliche Konfrontation oftmals im Bewusstsein der eigenen Chancenlosigkeit scheut. Die deutsche Politikerin Sahra Wagenknecht, die mir ansonsten inhaltlich sicherlich nicht besonders nahesteht, formuliert es sehr treffend, wenn sie sagt: „Es gibt eine zunehmende Intoleranz. Das Grundproblem ist die Haltung: Wer nicht für mich ist, ist kein Andersdenkender, sondern ein schlechter Mensch. Das ist ein typisches Herangehen des links-liberalen Milieus: Wer für eine Begrenzung der Zuwanderung ist, ist ein Rassist. Wer CO2-Steuern kritisiert, ein Klimaleugner. Und wer die Schließung von Schulen, Restaurants und Fitnessstudios nicht für richtig hält, ein ‚Covidiot‘. Man muss aufhören, Debatten zu moralisieren oder bewusst darauf auszurichten, Leute niederzumachen. Alle – vom konservativen bis zum linken Spektrum –, die ein Interesse daran haben, dass unser Land nicht wie die USA endet, mit dieser extremen Spaltung, sollten die Fähigkeit zurückgewinnen, mit Anstand und Respekt zu diskutieren.“38

Eine weitere Form der einer modernen Demokratie unwürdigen Vorgehensweise, abweichende Meinungen zu bekämpfen, ist neben der Verächtlichmachung dieser Menschen die Strategie, abweichende Meinungen einfach totzuschweigen, zu ignorieren, sie in den Medien nicht vorkommen zu lassen. So werden etwa Studien, die plausibel nachweisen, dass es keinen beweisbaren Zusammenhang zwischen Lockdown-Maßnahmen der Regierungen, dem Verlauf und der Intensität der Verbreitung des Virus sowie der Sterbefälle gibt,39 einfach totgeschwiegen. Das würde nämlich bedeuten, dass flächendeckende Lockdowns nicht nur schädlich, sondern völlig nutzlos wären. Alternative Lösungsansätze wie etwa der in der „Great Barrington Declaration“40 von namhaften Epidemiologen aus Stanford, Harvard und Oxford veröffentlichte Weg des fokussierten maximalen Schutzes von Risikogruppen bei gleichzeitigem Verzicht auf Einschränkungen für alle übrigen werden ebenfalls totgeschwiegen, weil die Strategie der Flächen-Lockdowns von Anbeginn an von Bundeskanzler Kurz als „alternativlos“ festgelegt wurde.

Diese Erklärung der „Alternativlosigkeit“ der weiteren Vorgehensweise durch Bundeskanzler Kurz und das Unterlassen einer Prüfung und Beurteilung möglicher negativer Folgen hat in den vergangenen Monaten zu enormen „Kollateralschäden“ in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen unserer Republik geführt. Nachfolgend werden exemplarisch die Beschneidung unserer Freiheitsrechte und die Beeinträchtigung unserer Demokratie, die negativen Auswirkungen auf den physischen und psychischen Zustand der Gesamtbevölkerung, die nachhaltigen Schäden für unsere Kinder und die dramatisch negativen Effekte auf die Wirtschaft dargestellt.

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