Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst Baden-Württemberg

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Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst Baden-Württemberg
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Impressum



Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst Baden-Württemberg

 Anna Hochecker

 published by: epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de

 Copyright: © 2013 Anna Hochecker

 ISBN 978-3-8442-6005-2




1 Vorwort



Auf den Streifenwägen, auf großen Werbebannern und auch auf den Verschiedensten Jobbörsen wird stetig für Polizeinachwuchs geworden. Die Ausbildungsplätze im Polizeivollzugsdienst wurden in den letzten Jahren auf die Zahl 800 aufgestockt. Damit wird klar - die Landespolizei benötigt Nachwuchs. Die Einstellungschancen sind laut dem Bereitschaftspolizeipräsidiums des Landes Baden-Württemberg, derzeit so gut wie lange nicht mehr

.



Doch welche Anforderungen müssen erbracht werden, um eine Stelle im öffentlichen Dienst zu erhalten?



Dieses E-Book soll einen genauen Überblick über die Einstellungsvoraussetzungen geben. Was verbirgt sich eigentlich hinter den einzelnen Einstellungsvoraussetzungen die von der Landespolizei gefordert werden? Ein Teil der Anforderungen wird auf der Internetseite der Polizei aufgeführt und sind auch in Informationsbroschüren zu finden. Diese Auflistung ist jedoch sehr generell gehalten und auch nicht abschließend.



Diese Einstellungsvoraussetzungen werden in diesem Buch nochmals aufgeführt und auch genauer definiert. Zudem soll der Ablauf sowie die Anforderungen des Auswahlverfahrens dargelegt werden. Weiter werden auch Kriterien aufgeführt, die zu einer Nichteinstellung führen können.



Hierfür werden zum einen gesetzliche Regelungen und Verordnungen aufgeführt und genauer betrachtet. Zudem gibt es außergesetzliche Tatsachen die ebenfalls wichtig für eine Stelle im Polizeidienst sind.



Insgesamt soll eine Transparenz über die Einstellungskriterien und den Ablauf des Auswahlverfahrens geschaffen werden. Oftmals scheitert ein Bewerber an Tatsachen, auf die er sich zuvor besser hätte vorbereiten können, wenn er gewusst hätte, dass dies ein Auswahlkriterium ist.




Abkürzungsverzeichnis








          Abs.





          Absatz









          BeamtStG





          Beamtenstatusgesetz









          BMI





          Body-Maß-Index









          BtMG





          Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln









          ChancenG





          Chancengleichheitsgesetz









          EG-Vertrag





          Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft









          EKG





          Elektrokardiografie









          EuGH





          Gerichtshof der Europäischen Union









          GG





          Grundgesetz









          LVOPol





          Verordnung des Innenministeriums über die Laufbahnen der Polizeibeamten für das Land Baden-Württemberg









          OwiG





          Gesetz über Ordnungswidrigkeiten









          PDV





          Polizeidienstvorschrift









          VG





          Verwaltungsgericht









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 Komm in unser Team. Informationsbroschüre. 2012.



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 PDV 300 Anlage 2.



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 PDV 350.



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 Stuttgart : Deutscher Gemeindeverlag GmbH und Verlag W. Kohlhammer GmbH, 2002, 5.Auflage.





2 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses



Grundvoraussetzung für eine Einstellung in den Polizeidienst ist die Begründung eines Beamtenverhältnisses. Die Begründung des Beamtenverhältnisses erfolgt durch eine Ernennung

. Bevor ein Bewerber in ein solches Beamtenverhältnis ernannt werden kann, muss er einige Kriterien erfüllen, welche im weiteren Verlauf betrachtet werden

.





2.1 Staatsangehörigkeit



Ein Bewerber muss zunächst, für die Begründung eines Beamtenverhältnisses, Deutscher im Sinne des Artikels 116 GG sein

. Diese ist im Art.33 Abs.2 GG geregelt.



Nach Art. 116 GG ist Deutscher, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“

.



Laut § 7 Abs. 3 BeamtStG können bei der Staatsangehörigkeit Ausnahmen gemacht werden, wenn ein dringendes dienstliches Interesse besteht

. Für derartige Ausnahmeregelungen ist nur der Innenminister des Landes (Reinhold Gall) befugt. Eine solche Ausnahme kann dann getroffen werden, wenn nach Meinung des Innenministers, ein nichtdeutscher Bewerber für einen bestimmten Aufgabenbereich besser geeignet wäre

. Diese Regelung ist allerdings nur möglich, wenn der nichtdeutsche Bewerber spezielle, erforderliche Fachkenntnisse mitbringt, die ein deutscher Mitbewerber nicht erfüllen kann.



Im polizeilichen Alltag kommt es häufiger zu Begegnungen mit Personengruppen, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Der Migrationsanteil in Deutschland erhöht sich stetig und es gibt ganze Stadtteile, in denen überwiegend Personen mit Migrationshintergrund anzutreffen sind. Der Anteil der Migranten in Baden-Württemberg liegt derzeit bei 25%

. Dieser Umstand führte dazu, dass seit 1993 von dieser Sonderregelung Gebrauch gemacht wird und Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in den Polizeivollzugsdienst eingestellt wurden

. Es wurde festgestellt, dass es eine positive Resonanz mit sich bringt, wenn ein Polizeibeamter mit Migrationshintergrund auf seine Landsleute trifft. Durch das gleiche Aussehen, die gleiche Sprache und die gemeinsame Nationalität kommt es zu einer Verbundenheit. Ein Vertrauensverhältnis kann aufgebaut werden, welches für das polizeiliche Vorgehen von großer Bedeutung ist

.



Als weiterer Vorteil für den Polizeidienst ist zu sehen, dass ein Polizeibeamter mit Migrationshintergrund ein besseres Kulturverständnis hat und damit verbunden, besser auf bestimmte Verhaltensweisen seiner Landsleute reagieren kann. Viele Situationen können dadurch einfacher gelöst werden

.



Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall ist darum bemüht, mehr Personen mit Migrationshintergrund in den öffentlichen Dienst einzustellen, da es im Vergleich zum Gesamtanteil der Migranten in Baden-Württemberg nur wenige Migranten im öffentlichen Dienst gibt

. Dies führte dazu, dass mittlerweile auf der Homepage der Polizei Baden-Württemberg explizit Bewerber mit Migrationshintergrund geworben werden. Für den öffentlichen Dienst darf es nicht entscheidend sein, woher man kommt oder wie man heißt, sondern vielmehr, ob man dazu bereit ist, die erforderliche Verantwortung zu übernehmen und sich für seinen Beruf einzusetzen

.



Da die Bundesregierung ebenfalls bezweckt, mehr Migranten für einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst zu begeistern, werden diese Personengruppen gezielt angesprochen. Hierfür wurde der „Nationale Aktionsplan Integration“ erstellt. In dem Aktionsplan hat die Bundesregierung Maßnahmen beschrieben, um das Interesse der jungen Migranten für den öffentlichen Dienst zu wecken.



Die Bundesregierung möchte sich zum Einen speziell an die Bundesagenturen für Arbeit wenden, da sich dort viele junge Menschen nach ihrem Schulabschluss melden. Die Agenturen sollen den jungen Leuten Einblicke und Zukunftsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst aufzeigen.



Der öffentliche Dienst ist für viele junge Menschen mit Migrationshintergrund sehr fremd. Ihre Eltern, Verwandten, Bekannte arbeiten weitestgehend in der freien Wirtschaft. Bei der Berufswahl wird oft genau dieser Personenkreis als Vorbild genommen und somit bekommen die jungen Menschen keinen Einblick in den öffentlichen Dienst.


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