Read the book: «CBRN-Schutz in der Gefahrenabwehr»
Andreas Kühar Klaus Ehrmann
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1. Auflage 2020
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-030975-3
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-033198-3
epub: ISBN 978-3-17-033199-0
mobi: ISBN 978-3-17-033200-3
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Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 1 Von der CBRN-Gefahr zum CBRN-Schutz
3 1.1 Das CBRN-Gefahrenpotenzial
4 1.2 Von der Gefahr zum Risiko
5 1.3 Maßnahmen der Risikominimierung
6 1.4 Der Prozess der Abwehr von CBRN-Gefahren
7 1.5 Das System der CBRN-Gefahrenabwehr
8 2 Radiologische und nukleare Gefahren
9 Michael Weigle
10 2.1 Radioaktivität
11 2.2 Strahlungsarten
12 2.3 Wechselwirkung ionisierender Strahlung mit Materie
13 2.4 Wechselwirkung der Radioaktivität mit dem menschlichen Gewebe
14 2.5 Maßeinheiten im Strahlenschutz
15 2.6 Quellen der Strahlenexposition
16 2.7 Auftreten von radiologischen und nuklearen Gefahren in Einsätzen
17 2.8 Strahlenschutz
18 3 Biologische Gefahren
19 Remko Pijnenborgh
20 3.1 Arten biologischer Agentien
21 3.2 Medizinische Mikrobiologie
22 3.3 Auftreten biologischer Gefahrstoffe
23 3.4 Biologische Kampfstoffe
24 3.5 Schutz vor biologischen Gefahren
25 4 Chemische Gefahrstoffe
26 4.1 Gefahreneigenschaften chemischer Stoffe
27 4.2 Einsatzrelevante Eigenschaften von Gefahrstoffen
28 4.3 Beurteilungswerte zur Abschätzung gesundheitlicher Gefahren
29 4.4 Chemische Gefahrstoffe und Güter
30 4.5 Chemische Kampfstoffe und Reizstoffe
31 5 Umwelteinflüsse auf die Ausbreitung von Gefahrstoffen
32 5.1 Wettereinflüsse auf freigesetzte Stoffe
33 5.2 Geländeeinflüsse
34 5.3 Einfluss der Temperatur des freigesetzten Stoffes
35 5.4 Ausbreitungsabschätzung und -berechnung
36 6 Schutzmöglichkeiten vor CBRN-Gefahren
37 6.1 Individualschutz – Persönliche Schutzausrüstung
38 6.2 Atemschutz
39 6.3 Körperschutz
40 6.4 Kollektivschutz
41 6.5 Schutz durch Entfernen aus dem Gefahrenbereich
42 7 Feststellen von CBRN-Gefahren
43 7.1 Der Nachweis von CBRN-Gefahren
44 7.2 Vorgehen beim Nachweis von Gefahrstoffen
45 7.3 CBRN-Probenahme
46 7.4 Wetterbeobachtung
47 7.5 Markieren
48 7.6 Dokumentieren und Melden
49 7.7 Geräte und Mittel zum Nachweis von CBRN-Gefahren
50 8 Die Dekontamination von CBR-Gefahrstoffen
51 8.1 Die Dekontamination in der Gefahrenabwehr
52 8.2 Kontaminationen und ihre Eigenschaften
53 8.3 Gefahren durch Kontaminationen
54 8.4 Dekontamination
55 8.5 Methoden der Ausbringung von Dekontaminationsmitteln
56 8.6 »How clean is clean?« – die Überprüfung des Dekontaminationserfolges
57 9 Führen im CBRN-Einsatz
58 9.1 Die Führungsorganisation in CBRN-Lagen
59 9.2 Der Führungsvorgang in CBRN-Lagen
60 9.3 Führungsmittel
61 10 CBRN-Einsatzmaßnahmen
62 10.1 Vorbereitende/unterstützende Einsatzmaßnahmen
63 10.2 Erstmaßnahmen an der Einsatzstelle
64 10.3 Ergänzende Maßnahmen
65 10.4 Spezielle Maßnahmen
66 10.5 Abschließende Maßnahmen
67 10.6 Maßnahmen zur Unterstützung anderer Behörden
68 10.7 Nachbereitung
69 11 Planung, Durchführung und Auswertung der CBRN-Erkundung
70 11.1 Die Führungsorganisation von CBRN-Erkundungskräften
71 11.2 Vorbereitende Maßnahmen zur CBRN-Erkundung
72 11.3 Planung von CBRN-Erkundungsmaßnahmen
73 11.4 Festlegung der Erkundungsverfahren
74 11.5 Einsatzarten der CBRN-Erkundung: abgesessen und fahrzeuggestützt
75 11.6 Räumliche Festlegung der CBRN-Erkundung
76 11.7 Messung und Probenahme
77 11.8 Erfassung von Wetterdaten
78 11.9 Markieren und Sperren betroffener Gebiete
79 11.10 Melden der Erkundungsergebnisse
80 11.11 Schutz bei der CBRN-Erkundung
81 11.12 Folgemaßnahmen
82 11.13 Abschätzung des Zeitbedarfs für die CBRN-Erkundung
83 11.14 Anzahl, Stärke und Ausstattung der Erkundungsteams
84 11.15 Darstellung und Bewertung der Erkundungsergebnisse
85 12 Planung und Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen
86 12.1 Die Führungsorganisation im Dekontaminationseinsatz
87 12.2 Planung von Dekontaminationsmaßnahmen
88 12.3 Dekontamination von Einsatzkräften unter PSA und ungeschützten Personen
89 12.4 Dekontamination von Geräten, Fahrzeugen und Infrastruktur (Dekon G)
90 12.5 Ermittlung des Zeitbedarfs
91 12.6 Auswahl, Erkundung und Aufbau von Dekontaminationseinrichtungen
92 12.7 Schutz des Personals während der Dekontamination
93 12.8 Abschließende Maßnahmen
94 13 Besondere Einsatzsituationen
95 13.1 Anschläge mit Freisetzung von CBRN-Stoffen
96 13.2 Der Notfallschutz bei Störfällen in kerntechnischen Anlagen
97 13.3 Die Desinfektion im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung
98 13.4 Auslandseinsätze von Hilfsorganisationen in Gebieten mit CBRN-Gefahrenpotenzial
99 14 CBRN-Ausbildung
100 14.1 Rahmenbedingungen der CBRN-Ausbildung
101 14.2 Ausbildungsebenen
102 14.3 Die Planung und Durchführung von CBRN-Ausbildungen
103 14.4 Schadendarstellung
104 14.5 Sicherheitsbestimmungen für die CBRN-Ausbildung
105 Nachwort
106 Literaturverzeichnis
107 Stichwortverzeichnis
Vorwort
Die Kräfte der Gefahrenabwehr sind täglich mit CBRN-Stoffen konfrontiert. Die Bandbreite der Gefährdung kann dabei von kleinräumigen Ereignissen wie Transportunfälle bis hin zu großflächigen Freisetzungen nach Störfällen in der chemischen Industrie oder kerntechnischen Anlagen reichen. Neue Bedrohungen wie die Verwendung von Giftstoffen zur Selbsttötung, die Herstellung von Drogen mit der damit verbundenen illegalen Chemikalienlagerung bis zum Einsatz von chemischen und radioaktiven Gefahrstoffen durch Terrorgruppen, aber auch Geheimdienste sind in den letzten Jahren dazugekommen. Die Ablösung der alten Bezeichnung ABC- durch CBRN-Gefahren ist ein Resultat dieses erweiterten Bedrohungsspektrums. Die Abwehr von CBRN-Gefährdungen gehört zu den Kernaufgaben der Feuerwehren, allerdings müssen auch die Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und die Polizei Aufgaben im CBRN-Schutz wahrnehmen können.
Ziel des Buches ist es, Führungskräfte ab Zug-Ebene, im CBRN-Schutz tätige Einsatzkräfte und die Experten in den Stäben der Gefahrenabwehr bei der Planung und Durchführung von CBRN-Einsätzen zu unterstützen. Dazu wird ein Überblick über die naturwissenschaftlichen Grundlagen und die technischen Möglichkeiten der Gefahrenabwehr gegeben und die Umsetzung in Einsatzmaßnahmen detailliert beschrieben. Neben der Auswertung der zahlreichen in der Bundesrepublik und den Bundesländern existierenden Vorschriften und Regelungen zum CBRN-Schutz sind auch die Kenntnisse aus der Mitarbeit in nationalen und internationalen Fachgremien und der langjährigen praktischen Erfahrung der Autoren bei CBRN-Einsätzen eingeflossen.
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Thematik konnten manche Gebiete, wie die Gefährdung durch Sprengstoffe oder der Einsatz bei großflächigen B-Lagen, nur angeschnitten werden.
Danksagung:
Bei der Entstehung dieses Fachbuchs haben viele Fachleute beratend, korrigierend und ermutigend mitgewirkt. Sie alle aufzuzählen, würde den Rahmen des Vorworts sprengen, deshalb soll hier allen Beteiligten auf das herzlichste gedankt werden.
1 Von der CBRN-Gefahr zum CBRN-Schutz
1.1 Das CBRN-Gefahrenpotenzial
Das CBRN-Gefahrenpotenzial umfasst alle CBRN-Bedrohungen natürlichen und zivilisatorischen Ursprungs. Bei den natürlichen CBRN-Bedrohungen stehen besonders die biologischen Gefahren im Vordergrund. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Bedrohung durch Krankheitserreger aufgrund der erhöhten globalen Mobilität der Menschen und durch klimatische Veränderungen zunehmen wird. Die zivilisatorischen CBRN-Gefahren lassen sich in das zivile/industrielle Gefahrenpotenzial und militärische CBRN-Gefahren (zumeist synonym für Massenvernichtungswaffen) unterteilen. Die zivilen Gefahren sind die Folge von Produktion, Transport und Gebrauch radiologischer, biologischer und chemischer Gefahrstoffe sowie der Nutzung der Kernenergie.
Die militärische Bedrohung war in der Vergangenheit auf den Einsatz von ABC-Kampfmitteln in einem Krieg beschränkt. Heute steht die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen (Proliferation) und der zur Produktion erforderlichen Technologien in Verbindung mit dem internationalen Terrorismus im Fokus. Die daraus resultierende so genannte asymmetrische Bedrohung durch einen möglichen CBRN-Einsatz seitens terroristischer Gruppen und Einzeltäter führt zu einer Verwischung der Grenze zwischen zivilen und militärischen CBRN-Gefahrenpotenzialen.
Asymmetrische CBRN-Gefahren
Terrorgruppen können aufgrund ihrer begrenzten militärischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten keinen offenen Schlagabtausch mit einem industriell entwickelten Staat wagen. Daher weichen Terroristen auf zivile Ziele aus, mit der Absicht symbolträchtige Orte zu treffen und/oder eine hohe Zahl an Opfern zu verursachen. In der Vergangenheit haben Einzeltäter, Geheimdienste und terroristische Gruppen bereits CBR-Stoffe für Anschläge und gezielte Attentate genutzt (nukleare Einsatzmittel wurden aus diesem Spektrum noch nicht zum Einsatz gebracht).
Aktuell wird davon ausgegangen, dass CBRN-Stoffe weiterhin im Focus von Terrorgruppen stehen, besonders vor dem Hintergrund der medialen Wirkung von Anschlägen mit Gefahrstoffen. Deshalb rechnen Experten langfristig mit der Zunahme des Risikos einer terroristischen CBRN-Nutzung. Allerdings lässt der erhebliche Verfolgungsdruck auf diese Gruppen ein eigenes CBRN-Entwicklungsprogramm kaum zu. Aufgrund der technischen Herausforderungen wird deshalb die Wahrscheinlichkeit einer terroristischen Verwendung nuklearer Einsatzmittel als sehr gering erachtet. Auch der Einsatz biologischer Gefahrstoffe erscheint eher unwahrscheinlich, da eine erfolgreiche Ausbringung (Dispersion) nur schwierig zu bewerkstelligen ist. Eher ist die Nutzung toxischer Industriechemikalien oder radioaktiver Quellen, z. B. aus Abfällen, zu erwarten, deren Beschaffung einfacher möglich ist.
Vor diesem Hintergrund der gewandelten Bedrohungslage führt die Rahmenkonzeption für den CBRN-Schutz die folgenden CBRN-Szenarien als Planungsgrundlage für den Bevölkerungsschutz auf:
Auftreten von CBR-Gefahrstoffen natürlichen Ursprungs (z. B. Epidemien),
Freisetzung von industriell genutzten CBRN-Gefahrstoffen,
Transportunfälle in Verbindung mit Gefahrstoffen,
Freisetzung von CBRN-Kampf- oder Gefahrstoffen durch militärische Angriffe oder terroristische Anschläge.
1.2 Von der Gefahr zum Risiko
Das Vorhandensein einer CBRN-Gefahr besitzt für sich noch keine Aussagekraft bezüglich der von ihr ausgehenden tatsächlichen Auswirkungen. Dies erfordert eine Abschätzung des zu erwartenden Schadenumfangs in einem Ereignisfall und deren Korrelation mit der Eintrittswahrscheinlichkeit. Daraus ergibt sich das Risiko, an dem sich die Planung des Bevölkerungsschutzes orientiert. Dieser Planung liegt das Schutzziel der Begrenzung, Eindämmung und Beseitigung von Gefahrenquellen, die von CBRN-Stoffen ausgehen, zugrunde.
Der CBRN-Schutz steht vor der Herausforderung, auf die gesamte Bandbreite der Bedrohungsszenarien vorbereitet zu sein, die von der unfallbedingten Freisetzung von Schadstoffen mit geringer Gefährlichkeit und kleinräumiger Beeinträchtigungen, über schwere Unglücksfälle bis hin zu einer militärischen Auseinandersetzung unter Einsatz von Massenvernichtungswaffen reichen. Da ein alle Bedrohungsbilder umfassendes Sicherheitssystem flächendeckend nicht bereitgehalten werden kann, ist es erforderlich, für den CBRN-Schutz auf Basis einer Risikoanalyse Schwerpunkte zu bilden. Industrieanlagen und Lagerstätten sind hinsichtlich des Ortes und des Gefahrstoff-Inventars bekannt, was eine detaillierte Abschätzung der möglichen Auswirkungen von Störfällen ermöglicht.
Die terroristischen Anschläge der vergangenen Jahre haben vorrangig in Ballungszentren stattgefunden. Hierbei dürfte auch das beabsichtigte Medieninteresse eine Rolle spielen. Zwar ist es durchaus denkbar, dass Attentäter aufgrund eines erhöhten Fahndungsdrucks in Ballungsräumen ein Ausweichen auf Ziele in Sekundärzentren planen, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit hier deutlich geringer. Problematisch sind dagegen Ereignisse, die räumlich nur schwer vorhersehbar sind. Darunter fallen beispielsweise Transportunfälle oder mögliche Freisetzungen während der Anwendung durch die industriellen Endnutzer. Diese Einsatzsituationen machen die Verfügbarkeit von Kräften zur Bewältigung von CBRN-Lagen auch in der Fläche erforderlich.

Bild 1: Das Risiko als Funktion der Auswirkungen von CBRN-Ereignissen in Relation zur deren Eintrittswahrscheinlichkeiten (Quelle: Benjamin Hövel)
Die Notwendigkeit der flächendeckenden Verfügbarkeit zeigt sich in der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die für das Jahr 2016 insgesamt 7.269 meldepflichtige Arbeitsunfälle unter Beteiligung gefährlicher Stoffe ausgewiesen hat (https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/12643-au-statistik-2016.pdf). Zwar ist diese Zahl, verglichen mit mehr als 802.000 Arbeitsunfällen, insgesamt eher bescheiden, allerdings nehmen Gefahrstofffreisetzungen bei den Unfallereignissen, die zu einem Massenanfall von Verletzten (MANV) führen, mit einem Anteil von 25 bis 30 Prozent eine Spitzenstellung in den Statistiken der Rettungsdienste ein.
1.3 Maßnahmen der Risikominimierung
Auf der Basis einer Analyse der vorliegenden Gefahren und der unterschiedlichen Schadenauswirkungen können Möglichkeiten abgeleitet werden, die zu einer Minimierung der daraus resultierenden Gefährdung geeignet sind. Der CBRN-Schutz baut auf der Abwehr »konventioneller« Gefahren auf. Dazu sind die bestehenden Vorbereitungen, wie Maßnahmen zur Warnung der Bevölkerung, durch spezifische Fähigkeiten zum Schutz vor CBRN-Gefahren zu ergänzen. Dies sind:
das Erkennen und Beurteilen von CBRN-Bedrohungen und die Umsetzung in Maßnahmen der Gefahrenabwehr,
das Generieren eines CBRN-Lagebildes durch Ausbreitungsprognosen und Gewinnung von Hintergrundinformationen,
der Schutz der Einsatzkräfte und der Bevölkerung vor der Einwirkung durch Gefahrstoffe, beispielsweise durch die Persönliche Schutzausrüstung (PSA),
die Beseitigung von aufgetretenen CBRN-Gefahrenquellen,
die Gefahrenfeststellung durch CBRN-Erkundung,
die Dekontamination,
Maßnahmen des gesundheitlichen CBRN-Schutzes einschließlich der psychosozialen Betreuung,
die Information der Öffentlichkeit über die aufgetretene Gefährdung und die zu ihrer Abwehr getroffenen Maßnahmen.
1.4 Der Prozess der Abwehr von CBRN-Gefahren
Die Gefahrenabwehr kann als Prozess betrachtet werden, der sich in drei Segmente unterteilt:
Prävention und Vorbereitung,
Bewältigung und
Nachbereitung.
1.4.1 Prävention und Vorbereitung
Unter Prävention fallen alle Maßnahmen, die darauf abzielen, mögliche Bedrohungen bereits im Vorfeld auszuschließen bzw. zu minimieren, bevor diese sich auswirken können. Das Präventionsprinzip ist in der Abwehr ziviler CBRN-Gefahren fest etabliert. Darunter lassen sich unter anderem die Regelungen des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit sowie deren Überwachung im Rahmen der behördlichen Aufsicht zusammenfassen. Zur Prävention können auch die internationalen Bemühungen zur Verringerung einer Gefährdung durch Massenvernichtungswaffen gezählt werden. Besondere Bedeutung kommt der Überwachung der Nichtverbreitung von CBRN-Waffen, deren Herstellungstechnologie und deren Trägermittel zu.
Bild 2: Der Prozess der Gefahrenabwehr (Quelle: Benjamin Hövel)
Auf Ebene der NATO wird der Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen eine große Bedeutung beigemessen. In der Vergangenheit wurden wiederholt auch aktive Präventionsmaßnahmen ergriffen, die sich von der Durchsetzung von Embargos bis hin zur Zerstörung von Produktionseinrichtungen erstreckten.
Innerstaatlich fällt unter Prävention auch die polizeiliche Ermittlungsarbeit, um die Vorbereitung und Durchführung von terroristischen oder kriminellen Anschlägen zu verhindern. Allerdings können präventive Maßnahmen nicht alle Gefährdungen ausschließen. Das verbleibende Restrisiko zwingt zur Vorbereitung von Schutzmaßnahmen. Dazu gehört die Ausbildung der Gefahrenabwehrstäbe und CBRN-Einheiten anhand realistischer Lagebilder. Um auch in einer CBRN-Lage handlungsfähig zu sein, sollten keine neuen Strukturen und Prozesse etabliert werden, sondern bereits in der alltäglichen Gefahrenabwehr bewährte Verfahren der Führung und Zusammenarbeit Anwendung finden.
Die Zusammenarbeit der Kräfte unterschiedlicher Organisationen und Befähigungsstufen erfordert regelmäßiges gemeinsames Üben, um im Einsatzfall eine verzugslose Integration überörtlicher Spezialkräfte in die örtliche Gefahrenabwehr sicherzustellen. Die Einheiten der CBRN-Gefahrenabwehr und die Führungseinrichtungen sind durch die Bereitstellung von professioneller CBRN-Beratung und wissenschaftlicher Fachexpertise zu unterstützen. Deren Nutzung ist bereits im Vorfeld zu planen und bei Übungen einzubeziehen. Die Bewältigung großflächiger CBRN-Lagen erfordert die Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden und Hilfsorganisationen und kann die Kooperation über Ländergrenzen hinweg notwendig machen. Besonders der Anwendung gleicher Standards bei der Beurteilung der Lage kommt eine große Bedeutung zu. Um die erforderliche Kompatibilität zu erzielen, wurden durch Bund und Länder bereits verschiedene Regelungen, wie die Feuerwehrdienstvorschrift 500 – Einheiten im ABC-Einsatz –, gemeinsam erarbeitet. In Zuge der abgestimmten Vorbereitung ist auch die Information der Bevölkerung (und der Einsatzkräfte) hinsichtlich möglicher Risiken und der geplanten Schutzmaßnahmen vorzubereiten.