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Anmerkungen

[1]

S. dazu oben Rn. 58 ff.

[2]

Vgl. Schmidt/Weber-Grellet EStG, § 5 Rn. 270 „Beteiligung an Personengesellschaft“; Mössner Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Rn. 5.174, S. 854.

[3]

BMF-Schreiben v. 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076, Tz. 2.6.4.

[4]

Vgl. Widmann/Mayer/Widmann Umwandlungsrecht, § 24 UmwStG, Rn. 87; Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1279 f.

[5]

S. dazu oben Rn. 20 ff.

[6]

Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 407 f.

[7]

S. zur Abkommensberechtigung von Personengesellschaften Grotherr/Schild/Abele Hdb. der internationalen Steuerplanung, S. 1740 f.

[8]

Der abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff gemäß Art. 5 OECD-MA ist nicht zwingend mit der Betriebsstättendefinition in § 12 AO identisch.

[9]

Dies gilt gemäß Art. 2 Abs. 2 OECD-MA grundsätzlich auch für die Gewerbesteuer.

[10]

BMF-Schreiben v. 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076, Tz. 1.2.3.

[11]

Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 508.

[12]

Bei intransparenter Betrachtungsweise gilt die Joint Venture Personengesellschaft in der ausländischen Steuerrechtsordnung als eigenständiges Steuersubjekt.

[13]

S. dazu unten Rn. 133 ff.

[14]

Vgl. dazu Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1302 ff. m.w.N.

[15]

Dies gilt auch innerhalb der EU, vgl. EuGH BB 2008, 649; dazu Dörfler/Ribbrock BB 2008; 1322.

[16]

Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 540 f.; zur Rechtsentwicklung in der EU: Vliegen IWB, F. 3, Deutschland, Gr. 2, 1201.

[17]

Sog. „vagabundierender Finanzierungsaufwand“; vgl. dazu Prinz/Breuninger IWB, F. 10, International, Gr. 2, 1309.

[18]

S. dazu oben Rn. 53 ff.

[19]

Vgl. Mössner Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Rn. 5.252 f., S. 881.

[20]

S. dazu oben Rn. 53 ff.

[21]

Vgl. Mössner Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Rn. 5.268, S. 887.

[22]

Nach h.M. liegt dabei ein tauschähnlicher Vorgang vor, vgl. Schmidt/Weber-Grellet EStG, § 5 Rn. 626.

[23]

Gemäß Art. 3 der Richtlinie Nr. 90/434 v. 23.7.1990, ABlEG Nr. L 225/1, geändert durch Beitrittsakte 1994, ABlEG Nr. L 1 S. 1/144 und Beitrittsakte 2004, ABlEG 2003 Nr. L 236/1, 559.

[24]

Vgl. dazu Ropohl/Schulz GmbHR 2008, 561, 566 f. Diese Ausnahmevorschrift ist aus deutscher Sicht von eingeschränkter praktischer Relevanz, da Deutschland im DBA-Fall aufgrund des Betriebsstättenprinzips bereits auf sein Besteuerungsrecht für aufgedeckte stille Reserven einer EU-Betriebsstätte verzichtet.

[25]

Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1283.

[26]

Unter den Voraussetzungen der §§ 7 ff. AStG können beim inländischen Joint Venture Partner im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung auch nicht ausgeschüttete Gewinne besteuert werden.

[27]

Eine Anrechnung der von der Joint Venture Kapitalgesellschaft gezahlten Steuer auf diese Quellensteuer ist dabei normalerweise nicht möglich, vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 456.

[28]

S. oben Rn. 53 ff.

[29]

Richtlinie (EWG) Nr. 90/435, v. 23.7.1990.

[30]

Entspr. § 43b EStG.

[31]

Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 465 f.

[32]

Die in einem DBA vorgesehene Schachtelvergünstigung kann weitere oder engere Voraussetzungen als § 9 Nr. 7 GewStG haben. Anzuwenden ist jeweils die für den Joint Venture Partner günstigere Regelung, R 9.5 GewStR.

[33]

S. oben Rn. 133.

[34]

R 9.5 GewStR.

[35]

Allerdings entschied der EuGH, dass Verluste, die bei einer in einem EU-Staat ansässigen Tochtergesellschaft entstanden sind, zumindest dann bei der inländischen Muttergesellschaft steuerlich berücksichtigungsfähig sein müssen, wenn diese Verluste steuerlich nicht im ausländischen Sitzstaat der Tochtergesellschaft geltend gemacht werden können, vgl. EuGH DStR 2005, 2168.

[36]

Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 469 f.

[37]

Dabei müssen allerdings die Verlustausgleichsbeschränkung gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 3a EStG sowie ggf. die gewerbesteuerliche Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 10a GewStG beachtet werden. Vgl. dazu Vliegen IWB, F. 3, Deutschland, Gr. 2, 1207 f.

[38]

S. dazu oben Rn. 87 ff.; vgl. ausf. zu den Möglichkeiten der Beteiligungs- oder Gesellschafter-Fremdfinanzierung einer ausländischen Tochtergesellschaft Grotherr IWB, F. 3, Deutschland, Gr. 2, 1209 ff.

[39]

Entspr. § 4h EStG i.V.m. § 8a Abs. 1 KStG. In ausländischen Steuerrechtsordnungen bestehen teilweise ähnliche Vorschriften zur Begrenzung der Möglichkeiten einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1008 ff.

[40]

Vgl. Heinsen IWB, F. 3, Deutschland, Gr. 1, 1815.

[41]

S. dazu Rn. 87 ff.

[42]

S. dazu oben Rn. 87 ff.

[43]

S. dazu Mössner Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Rn. 6.171, S. 953.

[44]

§ 8 Nr. 5 S. 1 GewStG bezieht sich nur auf „Gewinnanteile (Dividenden) und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen“ und somit nicht auf den Liquidationserfolg.

[45]

Vgl. Wassermeyer Doppelbesteuerung, Art. 13 MA Rn. 34, Art. 10 Rn. 107. S. zur Behandlung einer Dividende oben Rn. 133 ff.

[46]

Vgl. Prinz/Breuninger IWB, F. 10, International, Gr. 2, 1300.

[47]

Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1290.

[48]

S. dazu oben Rn. 71 ff.

3 › V. Schlussfolgerungen für die Steuerstrategie

V. Schlussfolgerungen für die Steuerstrategie

162

Durch die Tatsache, dass es keine eigenständigen Regelungen für die Besteuerung von Joint Venture gibt, müssen zur Erreichung der steuerlichen Ziele des Joint Venture Partners in Abhängigkeit des Einzelfalls eine Vielzahl von steuerlichen Einzelvorschriften berücksichtigt und beurteilt werden.

163

Die Möglichkeit der Wahl zwischen verschiedenen Formen eines Equity Joint Venture erfordert einen Vergleich, inwieweit die steuerlichen Ziele des einzelnen Joint Venture Partners bei Errichtung einer Personengesellschaft bzw. einem Kapitalgesellschaftsmodell im In- oder Ausland erfüllt werden. Dabei müssen neben den dargestellten ertragsteuerlichen Konsequenzen auch die Auswirkungen berücksichtigt werden, die sich in anderen Steuerarten, wie z.B. der Umsatz-, Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, ergeben können.

164

Aufgrund der hierdurch gegebenen Komplexität kann die Steuerstrategie bei der Errichtung eines Joint Venture letztendlich immer nur darauf abzielen, für die jeweils am Joint Venture beteiligten Personen einen Kompromiss zu schaffen, bei dem aus der Gesamtsicht von Joint Venture Gesellschaft und Joint Venture Partnern die Steuerquote minimiert, unnötige Risiken vermieden werden und ausreichende Flexibilität hinsichtlich Reorganisation oder Änderungen in der Gesellschafterstruktur sowie sonstiger Ausgangsparameter gewährleistet ist.[1] Hierzu werden die Joint Venture Partner insbesondere bei internationalen Joint Venture tendenziell eher eine Kapitalgesellschaft wählen, wobei in Einzelfällen die optimale Erreichung der steuerlichen Ziele der Joint Venture Partner durch den Einsatz von Personengesellschaften und durch die gezielte Nutzung der damit einhergehenden Qualifikationskonflikte möglich ist.

Anmerkungen

[1]

Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1291.

4. Kapitel Bilanzielle Aspekte von Joint Venture in der deutschen und internationalen Rechnungslegung

Literatur:

Bader/Preusche Änderungen durch IFRS 11 Bilanzielle Abbildung von Joint Arrangements im Konzernabschluss, PiR 2011, 250; Bohl/Riese/Schlüter (Hrsg.) Beck‘sches IFRS-Handbuch, 4. Aufl. 2013; Bösser/Pilhofer/Winterling Auswirkungen durch die Erstanwendung des „Consolidation Package“ sowie von IFRS 13 „Fair Value Measurement“: Befragung von IFRS-Anwendern zur Umsetzung neuer Standards, PiR 2014, 129; Busch/Zwirner Joint Arrangements nach IFRS 11 – neue Abbildungsvorschriften und Folgewirkungen, IRZ 2012, 219; Coenenberg/Haller/Schultze Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen, 23. Aufl. 2014; Dieners/Reese (Hrsg.) Handbuch des Pharmarechts, 2010; Dittmar/Graupe Analyse der Neuregelungen nach IFRS 11 für den deutschen Rechtsraum unter besonderer Berücksichtigung der Übergangsvorschriften, KoR 2012, 404; Dusemond Quotenkonsolidierung versus Equity-Bilanzierung: Kritische Analyse der Vorteilhaftigkeit anhand praxisrelevanter Kennzahlen, DB 1997, 1781; Eisenschmidt/Labrenz Abbildung gemeinschaftlicher Vereinbarungen nach IFRS: Konzeptionelle Ausrichtung und informationsökonomische Folgewirkungen, KoR 2014, 25; Erchinger/Melcher Stand der Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS: Die Bilanzierung von Joint Venture, KoR 2008, 164; Focke Die bilanzielle Behandlung von Anteilen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts bei Joint Ventures, 1998; Freiberg Abbildung einer joint operation nach Beteiligungs- oder Abnahmequote?, PiR 2014, 59; ders. Ausstrahlung der (Voll-)Konsolidierungsmethoden auf assoziierte Unternehmen und joint arrangements, PiR 2011, 175; Fuchs/Stibi IFRS 11 “Joint Arrangements” – lange erwartet und doch noch mit (kleinen) Überraschungen?, BB 2011, 1451; Grünberger IFRS 2013: Ein systematischer Praxis-Leitfaden, 11. Aufl. 2012; Heuser/Theile (Hrsg.) IFRS Handbuch: Einzel- und Konzernabschluss, 5. Aufl. 2012; Hoffmann/Lüdenbach NWB Kommentar Bilanzierung: Handels- und Steuerrecht, 5. Aufl. 2014; Holzapfel/Mujkanovic Die Bau-ARGE als joint arrangement, PiR 2012, 337; Jung Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 12. Aufl. 2010; Kessler/Leinen/Strickmann Handbuch Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, 2009; KPMG AG (Hrsg.) IFRS visuell: Die IFRS in strukturierten Übersichten, 5. Aufl. 2012; Küting Konzernrechnungslegung nach IFRS und HGB: Kritische Würdigung konkurrierender Systeme anhand ausgewählter Einzelfragen, DB 2012, 2821; Küting/Seel Die Abgrenzung und Bilanzierung von joint arrangements nach IFRS 11: Änderungen aus der grundlegenden Überarbeitung des IAS 31 und Auswirkungen auf die Bilanzierungspraxis, KoR 2011, 342; dies. Die gemeinschaftliche Beherrschung nach IFRS 11: Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu IAS 31, KoR, 2012, 452; Küting/Weber Konzernabschluss: Praxis der Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS, 13. Aufl. 2012; Küting/Weber/Kußmaul (Hrsg.) Bilanz-, Prüfungs- und Steuerwesen, 2013; Küting/Wirth Umstellung von Gemeinschaftsunternehmen auf die Equity-Methode gemäß IFRS 11: Grundlagen und buchhalterischer Prozess der Umstellung von der Quotenkonsolidierung, KoR 2012, 150; Kutschker/Schmid Internationales Management, 7. Aufl. 2011; Lachmann/Kümpel/Hagen Eine kritische Analyse der internationalen Konzernrechnungslegung nach IFRS 10-12 vor dem Hintergrund der Zeile des IFRS-Framework, KoR 2013, 573; Leitner Abschaffung der Quotenkonsolidierung nach ED 9 des IASB: Eine empirische Studie zur Prognosequalität und den quantitativen Auswirkungen für österreichische und deutsche börsennotierte Unternehmen, IRZ 2009, 29; Leitner-Hanetseder/Stockinger Potenzielle Auswirkungen aus der Abschaffung der Quotenkonsolidierung gem. IFRS 11 auf Konzernabschlussgrößen europäischer Unternehmen, IRZ 2012, 349; Lienau Die Bilanzierung nach der Equity-Methode unter Berücksichtigung latenter Steuern nach IFRS, KoR 2007, 14; Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg Haufe IFRS-Kommentar, 12. Aufl. 2014; Lüdenbach/Schubert Darstellung und kritische Würdigung des neuen Standards: Gemeinschaftliche Vereinbarungen (joint arrangements) nach IFRS 11, PiR 2012, 1; Meyer (Hrsg.) Band 11 der Schriftenreihe der Meyer Stiftung, 2013; Mujkanovic/Holzapfel Klassifikation der Bau-ARGE als joint arrangement nach IFRS 11: Klärung durch das IDW?, PiR 2014, 81; Niehus/Thyll Konzernabschluß nach U.S. GAAP: Grundlagen und Gegenüberstellung mit den deutschen Vorschriften, 2. Aufl. 2000; Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn Internationale Rechnungslegung, 9. Aufl. 2014; Pellens/Amshoff/Sellhorn IFRS 3 (rev. 2008): Einheitstheorie in der M&A-Bilanzierung, BB 2008, 602; Prinz/Hoffmann (Hrsg.) Beck‘sches Handbuch der Personengesellschaften: Gesellschaftsrecht – Steuerrecht, 4. Aufl. 2014; Roos Währungsumrechnung bei at equity-bilanzierten Beteiligungen: Bestimmung der funktionalen Währung, PiR 2014, 204; Schaumburg Internationale Joint Venture: Management – Besteuerung – Vertragsgestaltung, 1999, S. 131; Schmidt/Labrenz Konsequenzen möglicher Änderungen bei der Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS, KoR 2006, 467; Sigle/Lüdenbach Pro & Contra: Erhalt der Quotenkonsolidierung, PiR 2008, 27; Stamm/Giorgini Die Konzernrechnungslegung nach IFRS: Darstellung und Würdigung wichtiger Neuregelungen, Bilanzen im Mittelstand, 2012, 8; Winkeljohann/PricewaterhouseCoopers (Hrsg.) Rechnungslegung nach IFRS: Ein Handbuch für mittelständische Unternehmen, 2. Aufl. 2006; Wollmert Die Neuregelungen zur Konzernrechnungslegung nach IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 aufwändiger – auch besser?, WPg 2011, 1; Zeyer/Frank Bilanzierung von Beteiligungen an joint operations nach IFRS 11: Unter Bezugnahme auf ED/2012/7 und das dazu vom IFRS IC veröffentlichte staff paper, PiR 2013, 103; Zülch/Detzen Status Quo der Übernahme und Akzeptanz der IFRS in den USA – Condorsement als kleinster gemeinsamer Nenner?, DB 2012, 1166; Zülch/Erdmann/Popp IFRS 12 “Disclosure of Interests in Other Entities” – Neuformulierung der konzernbezogenen Anhangangaben im Überblick, KoR 2011, 509; Zülch/Popp Die Konsolidierungsstandards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12: Implikationen der EFRAG-Feldstudien in: NWB Internationale Rechnungslegung, PiR 2013, 84; dies. Die Konsolidierungsstandards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12: Implikationen der EFRAG-Feldstudien in: NWB Internationale Rechnungslegung, PiR 2013, 84; Zülch u.a. IFRS – Die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Joint Arrangements und ihre praktischen Implikationen, DB 2011, 1817; Zwirner/Froschhammer IFRS-Update 2014: Ein Überblick über die ab 2014 neu anzuwendenden IFRS, KoR 2014, 1.

I.Grundlagen1 – 26

1.Bilanzierung und Aktualität von Joint Venture aus deutscher Sicht1 – 11

2.Erscheinungsformen von Joint Venture12 – 18

3.Terminologie und Eingrenzung der Untersuchung19 – 26

II.Grundlagen der Bilanzierung von Joint Venture nach HGB und IFRS27 – 82

1.Überblick über die Bilanzierungsmethoden27 – 31

2.Die Bilanzierungsmethoden im Vergleich32 – 43

3.Bilanzierung von Joint Venture nach HGB44 – 59

4.Bilanzierung von Joint Arrangement in der Internationalen Rechnungslegung60 – 82

III.Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations) nach IFRS83 – 102

1.Bilanzierung im Einzel- und Konzernabschluss der Partnerunternehmen83 – 86

2.Bilanzielle Sonderfragen87 – 102

IV.Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) nach IFRS103 – 170

1.Bilanzierung im Einzelabschluss des Partnerunternehmens103 – 106

2.Bilanzierung im Konzernabschluss des Partnerunternehmens107 – 170

V.Wesentliche Abweichungen der Bilanzierung nach HGB171 – 175

VI.Fazit176 – 181

4 › I. Grundlagen

I. Grundlagen

4 › I › 1. Bilanzierung und Aktualität von Joint Venture aus deutscher Sicht

1. Bilanzierung und Aktualität von Joint Venture aus deutscher Sicht

1

Der grenzüberschreitende Handel mit Gütern und Dienstleistungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Angesichts des anhaltenden Trends zur Globalisierung und des in den meisten Branchen immer intensiveren Wettbewerbs gelten Kooperationen in vielen Fällen sogar als zwingend, um erfolgreich im globalen Konkurrenzumfeld bestehen zu können. Um die Unternehmensziele zu erreichen, wenden sich viele Unternehmen Kooperationen bzw. Allianzen zu, um so die Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Teilung von Ressourcen, Wissen und Fähigkeiten besser und nachhaltiger als im Alleingang zu lösen. Zu den Formen möglicher Allianzen gehören insbesondere Joint Venture, die in den letzten Jahren immer stärker an Bedeutung gewonnen haben.

2

Besonders an Bedeutung gewann in den letzten Jahren die am stärksten institutionalisierte Kooperationsform, das Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen). Allein 70 % von den dreißig größten im DAX gelisteten deutschen Kapitalmarktunternehmen unterhielten laut einer im Jahr 2011 durchgeführten Studie von Bader/Preusche im Geschäftsjahr 2010 Joint Venture-Aktivitäten.[1] Insbesondere in bestimmten Branchen wie der Energieversorgung, der Bauindustrie oder der Automobilindustrie liegt eine hohe Anwendung von Joint Venture in der Praxis vor.[2] Ausgeweitet auf den europäischen Raum ermittelten Leitner-Hanetseder/Stockinger bezogen auf das Geschäftsjahr 2010 eine Joint Venture-Praxisrelevanz von etwas mehr als 70 % bei einer Grundgesamtheit von insgesamt 343 untersuchten Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen in Europa.[3] Speziell auch die Europäische Union fördert die Gründung von internationalen Joint Venture kleiner und mittlerer Unternehmen mit mehreren Programmen – wie zum Beispiel dem Programm Joint European Venture.[4]

3

Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten sind bei Joint Venture im Rahmen der Rechnungslegung auch spezifische Bilanzierungsthemen zu lösen. Die Rechnungslegung von Joint Venture hat – wie bei anderen Unternehmensformen – zunächst die grundsätzliche Aufgabe der Zahlungsbemessung für die steuerliche Gewinnermittlung[5] sowie für die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilung an die Eigentümer (Ausschüttungsbemessung) zu erfüllen. Darüber hinaus hat die Rechnungslegung noch insbesondere unternehmensbezogene Informationen an Kapitalgeber, Management und andere Interessenten zu liefern. Denn die internationale Ausrichtung der Unternehmen zieht meist auch einen erhöhten externen Finanzbedarf nach sich. Hierfür greifen viele Unternehmen auch (z.B. wegen der derzeitigen „Kreditklemme“ der Kreditwirtschaft) auf in- und ausländische Kapitalmärkte zurück. Diese Inanspruchnahme setzt voraus, dass sich in- und ausländische Kapitalgeber über die Rendite-Risiko-Positionen ihres finanziellen Engagements im Unternehmen informieren können.

4

Für die Bilanzierung von Joint Venture sind aus deutscher Sicht zunächst folgende Sachverhalte bezüglich des Standorts zu unterscheiden:


1.
2. ausländisches Joint Venture Unternehmen (als Personen- oder Kapitalgesellschaft nach ausländischem Recht) mit in- und/oder ausländischen Joint Venture Partnern.

5

Zu 1.: Eine inländische Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) unterliegt zunächst primär den deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB. Personenhandelsgesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter wiederum eine juristische Person ist (insbesondere GmbH & Co. KG; AG & Co. KG; aber auch Ltd. & Co. KG), unterliegen hierbei den gleichen, verschärften Rechnungslegungsbestimmungen wie eine Kapitalgesellschaft (§ 264a HGB). Das Joint Venture Unternehmen muss daher zunächst – neben seiner steuerlichen Gewinnermittlung – einen regulären handelsrechtlichen Jahresabschluss (Einzelabschluss) erstellen und publizieren.[7] Besondere, Joint Venture-spezifische Bilanzierungsnormen bestehen auf Ebene des Einzelabschlusses keine. Allenfalls ergeben sich Joint Venture spezifische Bilanzierungsthemen aufgrund der typischen projektbezogenen Geschäftstätigkeit eines Joint Venture; hier ist insbesondere die (langfristige) Auftragsfertigung im Bereich des Anlagenbaus zu nennen.[8] Anstelle des handelsrechtlichen Einzelabschlusses darf eine Kapitalgesellschaft jedoch wahlweise ihren Einzelabschluss nach Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) veröffentlichen (§ 325 Abs. 2a HGB).

6

Im Rahmen des Einzel- wie auch Konzernabschlusses des jeweiligen in- oder ausländischen Partnerunternehmens ist die Joint Venture Beteiligung ebenso bilanziell zu erfassen. Der handelsrechtliche Einzelabschluss eines in- oder ausländischen Partnerunternehmens ist hierbei ebenso nach den deutschen bzw. den jeweiligen nationalen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften zu erstellen. Die bilanzielle Erfassung der Beteiligung am Joint Venture Unternehmen erfolgt hierbei nach HGB regelmäßig im Finanzanlagevermögen nach dem sog. Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB).

7

Der Konzernabschluss des Joint Venture Partnerunternehmens wird – anders als der Einzelabschluss – aber regelmäßig nach IFRS-Rechnungslegungsnormen erstellt werden. Denn Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen[9] mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen seit 2005 nach diesen Regeln aufgestellt werden. Zusätzlich räumt das bestehende Wahlrecht den EU-Mitgliedstaaten in Art. 5 der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 das Recht ein, den Anwendungsbereich der IFRS auszudehnen. Demnach ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, die IFRS-Rechnungslegung für Einzelabschlüsse der kapitalmarktorientierten Unternehmen und auch für nicht kapitalmarktorientierte Konzern- und Einzelabschlüsse vorzuschreiben oder wenigstens zuzulassen. In Deutschland muss demnach der Konzernabschluss eines kapitalmarktorientierten Mutterunternehmens nach IFRS erstellt werden (§ 315a Abs. 1 HGB); ein nicht kapitalmarktorientierter Konzern darf seinen Konzernabschluss wahlweise nach HGB oder mit befreiender Wirkung nach den IFRS erstellen (§ 315 Abs. 2 HGB). Insofern ist ein handelsrechtlicher Einzelabschluss eines Joint Venture Unternehmens für Zwecke der Erfassung im (befreienden) IFRS-Konzernabschluss des Joint Venture Gesellschafters bereits intern im Rahmen der Konsolidierungsarbeiten in eine sog. Handelsbilanz II (HB II) auf IFRS-Basis zu transformieren. Die IFRS-Rechnungslegung schlägt daher indirekt bereits auf Ebene des Einzelabschlusses durch, da dieser regelmäßig als HB II bereits intern nach IFRS zu erstellen ist. Für die bilanzielle Abbildung der Joint Venture Beteiligung im Konzernabschluss bestehen sowohl nach HGB (§ 310 HGB) wie auch nach IFRS (IFRS 11) spezifische Regelungen.

8

Zu 2.: Ein ausländisches Joint Venture Unternehmen (z.B. in der Rechtsform einer Partnership oder Ltd.[10]) muss zunächst wiederum nach den jeweiligen nationalen Bilanzierungsnormen seines ausländischen Standorts einen Einzelabschluss erstellen. Im EU-Anwendungsbereich dürfen bzw. müssen Einzelabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen in den überwiegenden Fällen bereits nach IFRS anstatt nach nationalen Standards erstellt werden.[11] Dagegen spielt die IFRS-Bilanzierung im Einzelabschluss nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen vor allem für Zwecke des Konzernabschlusses des jeweiligen Joint Venture Partners eine Rolle. Denn für Zwecke des (befreienden) IFRS-Konzernabschlusses ist der jeweilige Einzelabschluss in einen IFRS-Abschluss (sog. HB II) zu transformieren. Auf dieser Basis erfolgt dann die bilanzielle Erfassung der Joint Venture Beteiligung im jeweiligen IFRS-Konzernabschluss des Joint Venture Partnerunternehmens.

9

Außerdem sind Joint Venture Gestaltungen auch auf Basis rein vertraglicher Kooperationen (sog. Contractual Joint Venture, siehe hierzu im Einzelnen die Ausführungen im 8. Kapitel) sowohl im In- wie Ausland möglich. Ein solches Contractual Joint Venture führt jedoch nicht zu einem bilanzierungspflichtigen, im Außenverhältnis selbstständigen Joint Venture Unternehmen; sondern die bilanzielle Abbildung der vertraglichen Vereinbarungen erfolgt in den jeweiligen Abschlüssen der Joint Venture Partner.[12]

10

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bilanzierung von Joint Venture insbesondere für die bilanzielle Abbildung der Joint Venture Beteiligung im Konzernabschluss des Joint Venture Partnerunternehmens eine wichtige Rolle spielt. Der handelsrechtliche Einzelabschluss eines Joint Venture Unternehmens ist nach deutschem Verständnis vor allem für die Bemessung der Ausschüttungen und Steuerzahlungen maßgeblich; Joint Venture-spezifische Bilanzierungsfragen spielen hier keine große Rolle. Im Konzernabschluss dominieren allerdings die Informationsaufgaben gegenüber den Kapitalgebern; insofern stellen die IFRS die Bilanzierungs-Benchmark auch für den Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierter Joint Venture Partnerunternehmen dar. Die Notwendigkeit eines IFRS-Abschlusses wird z.B. bei der Fremdkapitalbeschaffung deutlich. Durch die Regelungen von Basel II und Basel III wurden die Kreditvergabevorschriften insofern verschärft, dass Kreditinstitute verpflichtet sind, risikoadäquate Zinssätze den einzelnen Kreditengagements zuzuordnen. Die Zinssätze orientieren sich dabei am Rating des einzelnen Unternehmens, das sich auf die Rechnungslegungsdaten stützt. Vorteilhaft an der Rechnungslegung nach IFRS kann aus Sicht des Unternehmens sein, dass die IFRS-Bewertungsvorschriften tendenziell eigenkapitalerhöhend wirken, wodurch sich die Unternehmenssituation und somit das Rating verbessert. Insofern fördern die Vorgaben von Basel II und III eine faktische Entwicklung in Richtung der IFRS, da Kreditinstitute an einer standardisierten, möglichst wahlrechtsfreien Rechnungslegung interessiert sind.

11

Vor dem geschilderten Hintergrund wird der Schwerpunkt des vorliegenden Beitrags auf den Bilanzierungsregeln der IFRS liegen – unter besonderer Berücksichtigung des Internationalen Rechnungslegungstandards IFRS 11 für die Bilanzierung von Joint Arrangements. Ergänzend wird auch auf Bilanzierung von Joint Venture im deutschen HGB-Abschluss eingegangen, die insbesondere für den Konzernabschluss eines nicht kapitalmarktorientierten deutschen Partnerunternehmens eine Rolle spielt.

4 › I › 2. Erscheinungsformen von Joint Venture