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Walter Mühlhausen

HESSEN IN DER WEIMARER REPUBLIK

Politische Geschichte 1918–1933


Inhalt

Einleitung

Der hessische Raum in der ersten Demokratie

1.Kriegslasten, Friedenssehnsucht und Demokratieerwartung

2.Revolution zwischen Aufbruch und Kontinuität

3.Auftakt der Demokratie

4.Verfassungen als Fundamente

5.Wahlen und Regierungen

6.Über die Frau in der Politik – Fortschritt und Stillstand

7.Ein geeintes Hessen? – Die ausgebliebene Territorialreform

8.Außenpolitische Belastungen und ökonomische Zwangslagen

9.Republik im Widerstreit

10.Aufstieg der NSDAP und Gegenwehr im Zeichen der Wirtschaftskrise

11.Endkampf der Republik

12.Untergang der Demokratie und Wegbereitung der Diktatur

Schlussbetrachtung

Hessen zwischen Macht und Ohnmacht in der Republik

Anhang

Anmerkungen

Abkürzungen

Literatur

Personenregister

Ortsregister

Nachweis der Abbildungen


Eine Republik in Bewegung – Kennzeichen sind Massendemonstrationen für oder gegen die neue Ordnung, für oder gegen Entscheidungen der Politik. Zum 75. Jahrestag der Nationalversammlung von 1848 strömen am 18. Mai 1923 Zehntausende auf den Frankfurter Römerberg – einer von vielen Belegen dafür, dass die erste Demokratie keine „Republik ohne Republikaner“ gewesen ist.


Karte der hessischen Gebiete 1918 bis 1933.

Einleitung:
Der hessische Raum in der ersten Demokratie

Am 16. März 1933 stimmte die „Frankfurter Zeitung“ einen Schwanengesang auf den benachbarten Volksstaat Hessen(-Darmstadt) an, dessen letztes demokratisch-republikanisches Kabinett wenige Tage zuvor aus den Angeln gehoben und an dessen Stelle eine Regierung der Nationalsozialisten installiert worden war. Damit wurde die in der Revolution 1918/19 ins Leben gerufene Demokratie zerstört. Am Ende des im August 1914 ausgebrochenen Ersten Weltkriegs war das 1871 begründete Kaiserreich zusammengebrochen. Auf die Monarchie war schließlich die Republik gefolgt.

Im Bewusstsein um die Bedeutung des Machtwechsels in Darmstadt lobte die liberale Zeitung aus der größten Stadt der preußischen Provinz Hessen-Nassau das über die gesamte Zeit der Republik vornehmlich von Sozialdemokraten regierte Nachbarland: „Kein deutsches Land hat in diesen letzten vierzehn Jahren eines derartig beständigen Regierungssystems sich zu erfreuen gehabt wie der auf beiden Seiten der sagenhaften Mainlinie verteilte Volksstaat Hessen. […] Es ist eben tatsächlich kein Trümmerhaufen, sondern es ist ein wohlgeordnetes und im allgemeinen wohlregiertes Land, das die Regierung Adelung ihren Nachfolgern hinterlässt. In den bald eineinhalb Jahrzehnten seit dem großen Zusammenbruch hat es ohne Unterbrechung nur eine einzige Regierungskoalition gehabt […]. Es war die Weimarer Koalition von Sozialdemokratie, Zentrum und Demokratischer Partei. […] Im Vorsitz der Regierung war nur einmal, vor fünf Jahren, ein Wechsel eingetreten, als der erste Staatspräsident Ulrich bei seinem 75. Geburtstag die Führung in jüngere Hände gab und Herr Adelung an seine Stelle trat.“1

Was für den Volksstaat mit nur zwei Kabinettschefs, den Sozialdemokraten Carl Ulrich und Bernhard Adelung, galt, traf weitgehend auch auf das übermächtige Preußen zu, zu dem die Provinz Hessen-Nassau mit den beiden Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden gehörte. Ein kontinuierliches republikanisch-demokratisches Regierungshandeln bestimmte auch dort weitestgehend die Weimarer Zeit. Doch die erste deutsche Demokratie sollte nur eine Lebensdauer von 14 Jahren erreichen – nach einer turbulenten Zeit der Krisen und Überlebenskämpfe. Bereits 1933 wurde die Weimarer Republik zerstört und die nationalsozialistische Diktatur eingeleitet. Kaum eine Periode der deutschen Geschichte scheint so gut erforscht zu sein wie die der Weimarer Demokratie. Dabei galt sie lange lediglich als eine Phase des Übergangs zwischen Monarchie und Diktatur, als Nachgeschichte von halbdemokratischem Kaiserreich und Erstem Weltkrieg und als Vorgeschichte von nationalsozialistischer Schreckensherrschaft und Zweitem Weltkrieg.

Es war eine deterministische Sicht vor allem aus dem linken bis linksliberalen Raum, dass die aus dem Zusammenbruch der Monarchie entstandene erste deutsche Republik von Anbeginn an wegen versäumter tiefgreifender Neuordnung in der Revolution den Keim einer tödlichen Krankheit in sich getragen habe, der 1930 zum Ausbruch gekommen sei und schließlich 1933 zum Ende des Weimar-Experiments geführt habe. Hierin finden sich linkssozialistische Wunschbilder mit einer Überbewertung des radikal-revolutionären Potentials in der Revolutionsphase (und der nachfolgenden Zeit), um zu konstatieren, dass der Untergang eigentlich schon in der Revolutionszeit begründet worden war.

In der Beschreibung der kurzen Lebensdauer richtete sich der Blick lange Zeit immer auf Fehlentwicklungen und Mängel, die man für das Scheitern verantwortlich machte. Dabei wird gelegentlich übersehen, dass es eine für eine konsequente Reformpolitik erforderliche sozialistische Mehrheit eben nicht gab: nicht im Reich, nicht im mächtigen Preußen, nicht im mittelgroßen Hessen(-Darmstadt). Die doch eher eindimensionale Sichtweise scheint mittlerweile überwunden, auch wenn in mancher Betrachtung, auch neueren Datums, noch von einer verpassten linkssozialistischen Alternative oder gar einer rätedemokratischen/-diktatorischen Lösung zu lesen ist.

Vielmehr steht nun im Vordergrund der historischen Analyse die Frage, ob diese Republik, das erste wirklich demokratisch strukturierte Gemeinwesen in der deutschen Geschichte, nicht auch Erfolge vorzuweisen hat. Sie verdient eben mehr Anerkennung, allein schon wegen der Tatsache, dass sie angesichts der Lasten und Belastungen überhaupt die ersten Jahre überstand. Es herrscht doch mittlerweile Einigkeit, sie als eine eigenständige Periode durchaus mit Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten zu sehen. Zwischen Chaos und Gewalt entwickelte sich republikanisches Denken und Handeln, erlebte die Demokratie trotz dauerhafter Krisen Phasen der weitgehenden Normalität und der steigenden Akzeptanz.

Beim Blick auf die Gesamtentwicklung mit dem Fokus auf Reich und Reichsgewalt ist die Geschichte der einzelnen Länder in der ersten Republik lange Zeit zu kurz gekommen. Mittlerweile sind sie Gegenstand von Betrachtungen geworden, die in ihrer Tiefe weit auseinanderklaffen. Dabei weisen die Länder recht unterschiedliche Entwicklungen auf. Sie waren Stabilitätsanker der Republik, aber auch Krisenherde der Demokratie.2 Während in Thüringen der Nationalsozialismus schon früh Fuß fasste und 1930 an der Regierung beteiligt war, blieben das übermächtige Preußen und das südwestdeutsche Baden demokratische Horte bis in die Endphase der Republik. Das galt auch für den seinerzeitigen Volksstaat Hessen mit der Hauptstadt Darmstadt und weiten linksrheinischen, heute zu Rheinland-Pfalz gehörenden Gebieten. In dieser hier vorliegenden Darstellung geht es aber nicht allein um den Volksstaat, sondern um Hessen in seinen 1945 gezogenen Grenzen. Mit dem Blick auf Hessen erweitert sich unsere Perspektive auf die Weimarer Republik und das Scheitern der ersten deutschen Demokratie.

Das heutige, nach dem Zweiten Weltkrieg erst geschaffene Hessen bestand am Ende des Ersten Weltkriegs 1918 aus vier unterschiedlichen Territorien. Die räumliche Gliederung über dem hessischen Raum war ganz wesentlich Resultat des preußisch-österreichischen Krieges von 1866, als sich Kurfürstentum Hessen und Herzogtum Nassau auf die Seite des später unterlegenen Österreichs geschlagen und die bis dahin Freie Stadt Frankfurt Österreich die Bundestreue gehalten hatte. Kurhessen, Nassau und Frankfurt verloren ihre Existenz als souveräne Staaten und gingen mit der Landgrafschaft Hessen-Homburg, die nach dem Tod des letzten Regenten im März 1866 in Personalunion mit dem Großherzogtum Hessen verbunden war, in Preußen auf und bildeten eine Provinz. Demgegenüber wurde durch den im September 1866 mit dem Königreich Preußen unterzeichneten Friedensvertrag das auf der Seite der Verlierer stehende Großherzogtum zwar territorial beschnitten – es verlor insbesondere das oberhessische Biedenkopf – und musste zudem neben der Leistung von drei Millionen Gulden Kriegsentschädigung seinen Verzicht auf Hessen-Homburg erklären, behielt aber seine Selbstständigkeit und zog schließlich als eigener Bundesstaat in das 1871 gebildete Deutsche Reich ein.

1918 zeigte sich damit folgende Gliederung im Raum Hessen: Da war die Provinz Hessen-Nassau als Teil des dominierenden größten Flächenstaats Preußen. Die Provinz mit der Hauptstadt Kassel unterteilte sich in die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden. 1919 umfasste Kassel 24 Kreise, Wiesbaden 17. Der vom hannoverschen Gebiet umschlossene, zur Provinz Hessen-Nassau gehörende Kreis Rinteln, die vormalige Grafschaft Schaumburg, ging 1932 an die preußische Provinz Hannover. Die im Thüringischen eingeschlossene Exklave Schmalkalden gehörte bis 1944, als sie endgültig an den preußischen Regierungsbezirk Erfurt angegliedert wurde, zum Regierungsbezirk Kassel und damit zur Provinz Hessen-Nassau. Unter den zwölf Provinzen Preußens war Hessen-Nassau flächenmäßig mit 15.790 km2, also 5,5 Prozent vom Gesamtterritorium, die fünftkleinste, stellte mit rund 2,47 Mio. Einwohnern im Juni 1925 (2,58 Mio. im Juni 1933) etwas mehr als sechs Prozent der preußischen Gesamtbevölkerung und nahm dabei den achten Platz ein. 1925 lebten im Regierungsbezirk Kassel 1,1 Mio. und im Regierungsbezirk Wiesbaden 1,37 Mio. Einwohner. Während der Bezirk Kassel in der Zeitspanne bis 1933 einen Wanderungsverlust von 16.000 Einwohnern zu verzeichnen hatte, verbuchte der Bezirk Wiesbaden einen Wanderungsgewinn von 16.000 Köpfen.3 Die dem Wiesbadener Bezirk zugehörige ehemalige freie Reichsstadt Frankfurt war mit 475.000 Einwohnern Mitte der 1920er Jahre bevölkerungsmäßig die fünftgrößte Stadt Preußens.

Der Volksstaat Hessen rangierte während der Weimarer Republik unter den (nach dem Zusammenschluss der thüringischen Staaten 1920 und der Angliederung Waldecks 1929 an Preußen) 17 Ländern/Stadtstaaten im Reich mit rund 7.700 km2 flächenmäßig an achter Stelle und mit 1,35 Mio. Einwohnern (1925) nach der Bevölkerungszahl auf dem siebten Platz. Zwei der bis zu 66 Stimmen hatte das kleine Land im Reichsrat, der Ländervertretung. Das Land gliederte sich in drei Provinzen, den beiden rechtsrheinischen, durch eine Schiene Hessen-Nassaus (Frankfurt und Umland) getrennten Starkenburg (sieben Kreise) und Oberhessen (sechs Kreise) sowie dem linksrheinischen Rheinhessen (fünf Kreise).

Hinzu kamen der seit 1816 zur preußischen Rheinprovinz, hier dem Regierungsbezirk Koblenz zugehörige Kreis Wetzlar, der von hessischen Gebieten – sowohl von Hessen-Nassau und auch des Volksstaates – umschlossen war, und das halbsouveräne Fürstentum Waldeck-Pyrmont, das eine Fläche 1.120 km2 und eine Einwohnerzahl (1925 ohne die 1922 abgetretene Grafschaft Pyrmont) von 59.000 umfasste. Das Fürstentum, seit 1893 von Fürst Friedrich regiert, stand aufgrund des Akzessionsvertrages von 1867, der 1877 und 1887 verlängert worden war, in preußischer Abhängigkeit. Waldeck und Wetzlar kamen in der Weimarer Zeit zu Hessen-Nassau (1929 bzw. 1932). Damit sind im Wesentlichen die Territorien benannt, aus denen im September 1945 die amerikanische Besatzungsmacht das geeinte Land Groß-Hessen schaffen sollte. Nicht dazu gehörten die im Zuge der Aufteilung Deutschlands in Besatzungsgebiete der französischen Zone zugesprochenen Distrikte, das linksrheinische Rheinhessen sowie vier rechts des Rhein liegende nassauische Kreise um Montabaur, die dann in das später begründete Rheinland-Pfalz eingegliedert wurden.

Es handelt sich bei der vorliegenden Darstellung also um eine Geschichte eines Raumes, den es politisch in sich geschlossen so gar nicht gegeben hat. Doch ist es legitim, eine Geschichte Hessens für die Zeit der ersten Republik vorzulegen, die den territorialen Rahmen des heutigen Landes als Betrachtungsgegenstand nimmt, gab es doch schon historische, institutionelle und ideelle Verschränkungen und Verbindungen. Bislang wurden immer die unterschiedlichen Territorien einzeln behandelt. Karl E. Demandt tat dies in seiner fabelhaften großen Geschichte Hessens.4 Auch die wegweisenden Sammelbände mit Überblicken zu einzelnen Perioden der Gesamtgeschichte Hessens von Uwe Schultz und Walter Heinemeyer aus der Mitte der 1980er Jahre folgen dieser Unterteilung5, mit dem auch das große Projekt „Handbuch der hessischen Geschichte“ (hier: Vierter Band/Zweiter Teilband: Die hessischen Staaten bis 1945) startete. Dort findet sich neben den großen Überblicken zur preußischen Provinz Hessen-Nassau6 und zum Großherzogtum bzw. Volksstaat Hessen7 – im Folgenden wird das eigenständige Hessen zur Verdeutlichung zumeist mit dem Zusatz (-Darmstadt) versehen – auch ein eigenes Kapitel über Waldeck.8 Alle reichen jeweils bis ins Jahr 1945, bei Waldeck freilich nur bis zur Angliederung an Preußen 1929.

Man wird also zunächst nicht von der hessischen Politik sprechen können, jedenfalls nicht bis zum Jahr 1933, als mit der Festigung der nationalsozialistischen Macht Nivellierungen durch Zentralisierung und Gleichschritt einsetzten, welche die politischen Unterschiede einebneten und nahezu gänzlich verwischten.9 In der 2010 erschienenen Fortsetzung des Handbuches der hessischen Geschichte wird die gesamthessische Perspektive für einzelne Teilbereiche eingenommen.10 Diese Schau auf das Hessen in seinen 1945 gezogenen Grenzen liegt auch der vorliegenden Darstellung zugrunde. Dabei rückt zwangsläufig der Volksstaat stärker als die preußische Provinz in den Fokus, denn in Darmstadt gab es Landesparlament und Regierung11, wurden Kämpfe um Regierungspolitik ausgefochten, während Hessen-Nassau nur ein kleiner Teil eines großen Ganzen darstellte. Preußische Regierung12 und preußischer Landtag saßen in Berlin; hier wurde die Politik beschlossen, bei der die Provinz lediglich ausführende Ebene darstellte.

Hoffnungen auf Völkerfreiheit und Völkerfrieden: Demonstrationszug in Darmstadt 1919.

Insgesamt bleibt trotz des allgemeinen Anspruchs einer gesamthessischen Betrachtung festzuhalten: Die vorliegende Studie ist nicht die Geschichte Hessens in den 14 Jahren der ersten Republik, sondern es ist eine Geschichte des hessischen Raumes, denn in Gänze kann sie in diesem begrenzten Rahmen nicht nachgezeichnet werden. Dabei geht es hier um die politische Geschichte. Determinierende wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Entwicklungen finden nur insoweit Berücksichtigung, als diese die Politik herausforderten. Dabei geht es immer um die Frage, inwieweit die Geschichte Hessens typisch für die Zeit war oder ob sie sich durch Besonderheiten auszeichnete, Besonderheiten in der Stabilisierung oder aber auch Destabilisierung der Republik. Gab es hier allgemeine oder besondere Wegmarken und Tendenzen in der politischen Entwicklung und der politischen Kultur?

Hier liegt also einer von zahlreichen möglichen, ganz verschiedenartigen Gängen durch die politische Geschichte Hessens in der Weimarer Republik vor – mit Seitenblicken auf zentrale soziale, ökonomische und gesellschaftliche Tendenzen und Interdependenzen, die wiederum Politik beeinflussten und von dieser beeinflusst wurden. Mancher wird seine Heimatregion oder seinen Heimatort in der Darstellung vermissen, die ebenso das Recht der Erwähnung gehabt hätten. Zahlreiche Autoren und Autorinnen13, die für die Geschichte ihres lokalen Raums Beachtliches geleistet haben, werden ihre verdienstvollen Werke hier vergeblich suchen. Manche Lokalstudie hätte wie die angeführten Analysen auch Einfluss nehmen oder zumindest genannt werden können.14 Aber das wäre schlicht nicht leistbar gewesen. Wenngleich die Geschichte Hessens letztlich auch die Summe lokaler und regionaler Entwicklungen ist, so kann die gesamthessische Perspektive, gewissermaßen von oben, sich der örtlichen und regionalen Ebene und dem dortigen Beispielhaften oder Prägenden nur sehr begrenzt widmen. Eine Vollständigkeit kann sie nicht erzielen. Sie kann nur vereinzelt die Lokalgeschichte aufgreifen. Das Entscheidende, das Charakteristische und das Besondere der Geschichte Hessens zwischen 1918 und 1933 herausgefiltert zu haben, ist die Hoffnung des Autors, der seine Sicht auf diese Periode des Landes hiermit vorlegt.


Leid und Leiden im Ersten Weltkrieg: verwundete Soldaten, untergebracht in einer zum Lazarett umfunktionierten Turnhalle in Weilburg, mit zwei Pflegerinnen.

1. Kriegslasten, Friedenssehnsucht und Demokratieerwartung

Als im August 1914 der vom Deutschen Kaiserreich wesentlich verschuldete Erste Weltkrieg ausbrach, sorgte eine allgemeine Siegeszuversicht für einen weite Kreise der Bevölkerung erfassenden Jubel. Der überwiegende Teil der Deutschen war sich sicher, dass die Truppen spätestens zu Weihnachten wieder Zuhause sein würden, und zwar siegreich. Das sollte sich als Irrtum herausstellen, denn erst vier Jahre und drei Monate später endete der Krieg – mit der Niederlage Deutschlands. Mehr noch: Die Monarchie stürzte im November 1918. An ihre Stelle trat umgehend die Republik.

Das „Augusterlebnis“ sorgte bei vielen für ein Gefühl der Schicksalsgemeinschaft, der Einigkeit und Einheit über die Parteigrenzen und gesellschaftlichen Milieus hinweg.15 Es hielt nicht lange. Auch das bei Kriegsausbruch 1914 von offizieller Seite gezeichnete und sich in vielen Fotografien widerspiegelnde Bild vom Kriegstaumel übertünchte, dass sich, vor allem in den Arbeiterhaushalten, auch Angst vor der ungewissen Zukunft und Sorge um die ins Feld ziehenden Männer und Söhne breitmachte. Mit der in den ersten Wochen vorherrschenden Begeisterung über die militärischen Anfangserfolge war es bald vorbei. Denn das „Feld der Ehre“ wurde bald zum Massengrab für Hunderttausende. In den später an öffentlichen Gebäuden aushängenden Verlustlisten konnte dann nachgelesen werden, wen die menschenfressende Kriegsfurie hinweggerafft hatte. Für das heutige Hessen gibt es keine zuverlässigen Zahlen: Allein Frankfurt hatte 10.700 Kriegstote zu beklagen, für das Großherzogtum Hessen wurden 32.500 tote Soldaten errechnet, ein Achtel der Männer, die bei der Volkszählung 1910 zwischen 15 und 40 Jahren gewesen waren. Insgesamt ging die Bevölkerungszahl zwischen 1914 und 1919 wegen der Kriegsopfer und niedriger Geburtenraten zurück.

Im Krieg gesellte sich zur Sorge einer jeden Familie um die an der Front kämpfenden Angehörigen noch eine seit 1916 steigende Ernährungsnot.16 Seit Beginn des Jahres 1915 waren einige Grundnahrungsmittel wie Brot und Mehl nur noch über Karten zu bekommen; 1916 betraf dies auch Butter, Milch, Käse und Eier. Im Sommer 1916 versorgten etwa 30 Kriegsküchen in Darmstadt ca. 3.000 Bürger der Stadt. Der nachfolgende eisige Winter ging als Kohlrübenwinter in die Geschichte ein.

Am 7. August 1914 zieht das Leibgarde-Infanterie-Regiment 115 von Darmstadt aus in den Krieg – unter großer Beteiligung der Bevölkerung, aber ohne Jubelszenen, die Bilder aus anderen Orten vermitteln.

Die von Hunger und Kälte getriebene Stadtbevölkerung versuchte, sich durch „Hamstern“ auf dem Land und durch „Schleichhandel“ das Nötigste zu beschaffen. Mit zunehmender Versorgungskrise wuchs das Misstrauen zwischen Land- und Stadtbevölkerung. Mochte es auf dem Land graduell ein wenig besser aussehen, so sank die Stimmung in der Heimat schließlich auf den Nullpunkt. 1916 kam es vereinzelt zu Lebensmittelunruhen, zu ersten Ausschreitungen bei der Nahrungsmittelausgabe. Der Hunger führte zum „Zerfall der Staatsautorität“.17 Im Frühjahr 1917 folgten wegen der Herabsetzung der Brotration – wie im ganzen Reich – auch in Hessen lokale Streiks und Demonstrationen gegen die zunehmend schlechter werdende Ernährungslage. Es häuften sich Gerüchte über Unregelmäßigkeiten bei der Lebensmittelverteilung, Korruption und Besserstellung der Verantwortlichen. Das waren untrügliche Zeichen, dass die Einheit der Kriegsgesellschaft aufzubrechen drohte. Der Wiesbadener Regierungspräsident meldete im April 1917 nach Berlin: „Die Stimmung der Bevölkerung ist ernst, die Friedenssehnsucht groß, das Vertrauen zur Heeresleitung unerschüttert.“ Zur gleichen Einschätzung kam sein Kasseler Kollege. Zwar leitete der Wiesbadener seinen Quartalsbericht vom Oktober des Jahres mit dem Satz ein: „Die Bevölkerung ist nach wie vor vom felsenfesten Vertrauen auf die Oberste Heeresleitung erfüllt.“ Er musste aber sogleich einschränkend hinzufügen: „Immerhin darf nicht geleugnet werden, wie in manchen Schichten die Stimmung neuerdings gedrückter geworden ist.“ Als Grund führte er die Lebensmittelknappheit an. Im April hatte er „schon manche Zeichen von Unterernährung“ in den Städten und eine Zunahme der Todesfälle registriert.18 So hielt das Lebensmittelamt in Offenbach im März 1917 fest, dass es für viele Einwohner bereits „um Leben und Tod“ gehe.19 Auch wenn sich die Klassenspannungen verschärften und es örtlich zu eruptiven Protesten kam, blieb es insgesamt doch verhältnismäßig ruhig an der „Heimatfront“.

Auch die in Hessen an der Spitze der Gemeinden und Städte stehenden Kommunalpolitiker bemängelten das Versagen des Reiches in der Versorgung der Bevölkerung, beklagten die obrigkeitsstaatliche Bürokratie mit ihren extremen Effizienzverlusten, registrierten mit Unbehagen das scheinbar unaufhaltsame Vordringen der Militärbehörden in alle Lebensbereiche und in das Verwaltungshandeln, den enormen Machtzuwachs der militärischen Stellen im Bereich der Innenpolitik generell. Die Kriegsverwaltung durchdrang mit ihren Zwangsmaßnahmen das Leben in Stadt und Land – bis in jede Familie.

Der Kriegseinsatz in der Heimat verschaffte den im Kaiserreich ausgegrenzten Sozialdemokraten und Gewerkschaften Anerkennung, Letzteren im Besonderen mit dem Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom Dezember 1916. Dadurch wurden die kriegstauglichen Männer bis zum 60. Lebensjahr zum Kriegsdienst außerhalb der Truppe herangezogen. In den Ausschüssen zur Steuerung der Personalreserven wirkten auch die Vertreter der Gewerkschaften mit, die so auf die innerbetrieblichen und überbetrieblichen Belange Einfluss nehmen konnten.20 Immer mehr ihrer Mitglieder gelangten in die kommunalen Ausschüsse, Kriegsämter und Kommissionen für Ernährung und Bewirtschaftung und konnten dort ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Die praktische Kommunalpolitik war ein ideales Exerzierfeld für die Zusammenarbeit zwischen den bürgerlichen Parteien und den Sozialdemokraten, ging es doch hier um die Krisenbewältigung vor Ort, um die Regulierung der Alltäglichkeiten, um die Beschaffung von Lebensmitteln und die Festsetzung von Höchstpreisen. Der Frankfurter Reichstagsabgeordnete Max Quarck (SPD) brachte das im Oktober 1916 auf einen Nenner: „Der Weltkrieg ist ein großer Demokrat. Während früher in Preußen ein Sozialdemokrat kaum Nachtwächter werden durfte, hat er uns die Beförderung von Sozialdemokraten zu Offizieren und die Mitregierung der Gewerkschaften in städtische und staatliche Wirtschaftsangelegenheiten gebracht.“21

Die Not wächst: Warteschlange vor einem Lebensmittelgeschäft in Wiesbaden.

Der Krieg wirkte bei der gesellschaftlichen Anerkennung der im Kaiserreich lange als Reichsfeinde ausgegrenzten Sozialdemokraten wie ein Katalysator, andererseits forcierte er den innerparteilichen Spaltungsprozess der SPD. Im April 1917 trennte sich nach langen internen Kämpfen die USPD aus Opposition gegen die Burgfriedenspolitik von der Mutterpartei. Im August 1914 hatte sich die SPD im Reich und in Hessen im Glauben an einen Verteidigungskrieg in die nationale Abwehrfront eingereiht und den „Burgfrieden“ geschlossen, mit dem man auf Aktionen gegen den Staat verzichtete. Gegen diese Stillhaltepolitik formierte sich eine immer größer werdende innerparteiliche Opposition, die zu Ostern 1917 den Schnitt vollzog und eine eigene Partei gründete. Damit war das Wirklichkeit geworden, was der auf dem rechten Flügel der SPD agierende Gießener Eduard David schon längst für notwendig erachtet hatte, nämlich die Burgfriedensgegner abzustoßen, das in seinen Augen den sozialdemokratischen Parteikörper schwächende „Geschwür“ herauszuschneiden.22

In Hessen war die neue linke Partei lokal vereinzelt zwar stark verankert (besonders in Hanau), rangierte aber insgesamt doch, wie die Wahlen von 1919 zeigen sollten, weit hinter der alten SPD, die bis in die letzten Kriegsmonate hinein die im August 1914 eingeschlagene Burgfriedenspolitik verteidigte, obwohl mit zunehmender Kriegsdauer die einst so geschlossen erscheinende Heimatfront kontinuierlich brüchiger wurde. Die Missstimmung offenbarte sich etwa in Frankfurt, als bei Nachwahlen zur Stadtverordnetenversammlung die Kandidaten der Linken in der SPD, die später zur USPD übergingen, gewählt wurden.23 In der Mainmetropole formierte sich um den führenden Metallgewerkschaftler und Parteilinken Robert Dißmann, seit 1912 Sekretär im hessen-nassauischen Agitationsbezirk, die neue Kerntruppe der USPD.24 Die Unabhängigen zogen Nutzen daraus, dass die von vielen in der Arbeiterbewegung so nachdrücklich geforderten politischen Reformen ausblieben. Denn zu mehr als unverbindlichen Absichtserklärungen war der Kaiser nicht zu bewegen.

In seiner Osterbotschaft 1917 kündigte Wilhelm II. zwar eine Änderung des Wahlrechts für das preußische Abgeordnetenhaus, der Zweiten Kammer des Landtages, an. Aber diese stellte er für die Zeit nach dem Krieg in Aussicht; „bei der Rückkehr unserer Krieger“25 sollte die grundlegende Reform durchgeführt werden, wobei das ungerechte Dreiklassenwahlrecht in Preußen (und auch andernorts), das die männlichen Wähler nach Steueraufkommen in drei Klassen teilte, überwunden und zudem die unmittelbare und geheime Wahl der Abgeordneten eingeführt werden sollte. Das preußische Wahlrecht benachteiligte die SPD enorm. So fielen bei den Wahlen zum preußischen Haus der Abgeordneten vor dem Krieg in Hessen-Nassau fünf Prozent der Wähler in die erste, 15 Prozent in die zweite und gar 80 Prozent in die dritte Abteilung. Da jede Abteilung die gleiche Anzahl an Abgeordneten nominierte, wog die Stimme eines in der Ersten Klasse Wählenden 16mal so viel wie die eines der Dritten Klasse zugeordneten Wählers.26 Und der sozialdemokratische Arbeiter mit geringeren Steuerzahlungen gehörte eben in die Dritte Klasse.

Im Gegensatz zu Preußen wurde im Großherzogtum 1911, das eine undemokratische Unterteilung der Wählerschaft nach Steuerlast nicht kannte, eine bescheidene Wahlrechtsreform durchgeführt. Hier galt die Verfassung von 182027, wonach sich die Landstände (Landtag) aus zwei Kammern zusammensetzten: Die Erste Kammer bestand aus erblichen (adligen) Vertretern, daneben weiteren, die kraft Amt einen Sitz hatten, sowie aus den vom Großherzog ernannten Mitgliedern. Die zunächst 50 Abgeordneten der Zweiten Kammer wurden gewählt, alle drei Jahre jeweils zur Hälfte. Der aus diesen zwei Kammern bestehende Landtag besaß zwar Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung und bei der Budgetbewilligung, aber die Gesetzesinitiative lag bei der großherzoglichen Regierung. Die Volksvertreter konnten nur über Petitionen die Regierung zum Gesetzeshandeln auffordern; das Großherzogtum war eben „eine konstitutionelle Monarchie, keine parlamentarische“.28 Es blieb dabei: Der Monarch hatte „stets das letzte Wort“.29

Bei der Reform von 1911 trat an die Stelle der indirekten Wahl eine direkte und geheime mit Stichwahl bei fehlender absoluter Mehrheit eines Kandidaten im ersten Wahlgang. Zwar passte man durch Erhöhung der Anzahl der Abgeordneten für die überproportional expandierenden größeren Städte die Wahlkreiseinteilung den demographischen Verschiebungen an (von 50 auf zunächst 58) und gewährte allen (männlichen) Steuerzahlern ab dem 25. Lebensjahr das Wahlrecht. Doch damit war der Reformwille auch schon erschöpft.

Dieser letztlich unzulängliche Versuch einer Demokratisierung des überkommenen Wahlrechts sicherte darüber hinaus den über 50-jährigen Wählern unter dem Deckmäntelchen der „Lebenserfahrung“ eine zusätzliche Stimme – Sozialdemokratie war eben vor allem eine Bewegung der jungen Arbeiter, die eine solche Zusatzstimme nicht erhielten. Zudem wusste der Gesetzgeber wohl, was 1919 ein Abgeordneter der liberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP), Reinhard Strecker, vor der verfassunggebenden Volkskammer in Hessen(-Darmstadt) in seiner Kritik an der Novellierung 1911 herausstrich, dass nämlich vor dem Krieg die durchschnittliche Lebenserwartung eines Arbeiters bei 46 Jahren gelegen habe – damit weit unter dem anderer Bevölkerungskreise – und er im Schnitt gar nicht erst das für eine Zweitstimme berechtigende Alter erreicht habe.30

Während das Großherzogtum 1911 zumindest einen kleinen wahlrechtlichen Schritt der Reform wagte, geschah in Preußen nichts. Angesichts der Aussichtslosigkeit einer Kandidatur dachte die SPD bis 1903 gar nicht erst daran, bei den Wahlen überhaupt ins Rennen zu gehen. 1908 gelang es den Sozialdemokraten in Preußen erstmalig, Mandate für das preußische Abgeordnetenhaus zu erringen, allerdings auch diesmal nicht in Hessen-Nassau, was so bis zum Ende des Kaiserreiches bleiben sollte. Gegen das Dreiklassenwahlrecht war die SPD Sturm gelaufen. Sie hatte in vielköpfigen Wahlrechtskundgebungen die Massen auf die Straße gebracht. So fanden im Stadt- und Landkreis Frankfurt die ersten Demonstrationen gegen das Dreiklassenwahlrecht im Januar 1906 statt. In den nächsten Jahren wuchs die Zahl der Teilnehmer. Das Jahr 1910 begann mit einer Reihe von Veranstaltungen, wobei die Polizei mitunter scharf eingriff und zahlreiche Versammlungsteilnehmer verletzte, was wiederum einen erhöhten Zuspruch bei den nächsten Protestumzügen zur Folge hatte. Höhepunkt war zweifelsohne der 27. Februar, als dem Aufruf von SPD und linksliberalen Parteien eine auf 60.000 Köpfe geschätzte Menge folgte und für eine der größten Demonstrationen Frankfurts vor dem Ersten Weltkrieg sorgte.31 Aber es sollte sich auch im Krieg nichts tun. Die kaiserlichen Vertröstungen entschärften die Krisenstimmung im Innern nicht, sie verstärkten diese nur.

Die Kunde von der kaiserlichen Reformbereitschaft motivierte die hessische Sozialdemokratie zu einem Vorstoß im darmstädtischen Landtag. Die schlummernde Wahlrechtsfrage war nun wieder Thema. Als Großherzog Ernst Ludwig im März 1917 sein 25-jähriges Thronjubiläum feierte, lobte der Präsident der Zweiten Kammer, der Nationalliberale Heinrich Köhler, die Jahre unter dem Regenten als eine Zeit des Fortschritts und der Blüte. In diese Lobeshymnen auf den nach wie vor populären Großherzog stimmte die Sozialdemokratie aber nicht ein. Ihre Abgeordneten blieben dem Festakt fern. Ende April des gleichen Jahres untermauerte die SPD-Landtagsfraktion ihr Verlangen nach Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts. Die SPD im Volksstaat wurde geführt vom in Offenbach ansässigen Carl Ulrich, einem alten Haudegen der Arbeiterbewegung, einem Mann der ersten Stunde der Sozialdemokratie; 1885 war Ulrich gemeinsam mit dem Mainzer Franz Jöst als erster Sozialdemokrat in den Landtag gewählt worden. Ab 1890 saß er (mit Unterbrechung zwischen 1903 und 1907) im Reichstag und gehörte seit 1896 auch dem Stadtparlament Offenbachs an. Die Galionsfigur der Arbeiterbewegung in Hessen(-Darmstadt) sollte wesentlich den Weg in die Demokratie bahnen.32

Die SPD fand in ihren Forschungen die Unterstützung der linksliberalen Fortschrittspartei, die das sozialdemokratische Vorpreschen noch erweiterte, indem sie eine vollkommene „Umgestaltung und Weiterbildung der Rechte des Volkes im Staat, in den Kreisen und in den Gemeinden“ und hierfür die Einsetzung eines besonderen Ausschusses forderte.33 Wie auch auf Reichsebene im Reichstag, wo sich Zentrum, Liberale und Sozialdemokraten im Juli 1917 zu einem informellen Kooperationsgremium, dem Interfraktionellen Ausschuss, zusammenfanden und ihre Politik – wenn auch ohne große Durchschlagskraft – abstimmten, brach auch im Hessischen die Frontstellung der bürgerlichen Parteien gegenüber der Sozialdemokratie aus der Vorkriegszeit auf. Im Oktober 1917 erfolgte dann die Einsetzung eines von allen Fraktionen der Zweiten (gewählten) Kammer des großherzoglichen Landtages beschickten 14-köpfigen Verfassungsausschusses.

Mobilisierung aller Kräfte: Frauen und Kinder stellen in einer Munitionsfabrik in Ober-Ramstadt (südöstlich von Darmstadt) Granaten her.

Die Kommission sollte auf die weitere verfassungsrechtliche Entwicklung keinen nachhaltigen Einfluss ausüben, denn erst ein Jahr später signalisierte das großherzogliche Staatsministerium die Bereitschaft des Regenten zur Umsetzung von Reformen, um das Staatswesen auf eine neue verfassungsmäßige Grundlage zu stellen. In der Zwischenzeit hatte sich sowohl die Lage an der Front als auch in der Heimat dramatisch verschlechtert.

Die Stimmung sank auch deshalb so tief, weil sich das monarchische System als vollkommen unfähig zu demokratischen Reformen erwies und politisch erstarrte. Zu Beginn des Jahres 1918 erschallte der Ruf nach Frieden, Freiheit und Brot immer lauter. Im Januar schwappte die von den großen Streiks in den Berliner Munitionsbetrieben ausgehende Welle bis in die Provinz. Etwa 12.000 Arbeiter traten in Kassel, als Sitz des stellvertretenden XI. Armeekorps eine der militärischen Zentralen in der Heimatfront des Reiches und von jeher wichtige Rüstungsproduktionsstätte, in den kurzfristigen Ausstand.34 In Frankfurt, das im Verlauf des Krieges zu einem Zentrum der Rüstungsindustrie wurde, legten nur etwa 150 Munitionsarbeiter eines Betriebes die Arbeit nieder. Die örtliche SPD organisierte eine stark besuchte Kundgebung, die in einer Resolution die Sympathie mit den Streikenden in Berlin bekundete, aber nicht zum Streik aufrief. Zugleich wurde die Forderung nach Demokratisierung des Reiches und nach einem „Frieden ohne Annexionen“ – eben ohne Gebietsgewinn – erhoben35, der nach dem aus Kassel stammenden Sozialdemokraten Philipp Scheidemann weithin als „Scheidemann-Frieden“ bezeichnet wurde. Der glänzende Redner Scheidemann stieg im Ersten Weltkrieg zum prominentesten und populärsten Sozialdemokraten im Reich auf und wurde nach der Parteispaltung 1917 zum SPD-Vorsitzenden neben dem 1913 gewählten Friedrich Ebert bestimmt.

Bereits im Oktober 1916 hatte die SPD in Frankfurt in einer von 10.000 Teilnehmern besuchten Großkundgebung, zu der auch prominente Köpfe der Berliner Parteizentrale wie der spätere preußische Ministerpräsident Otto Braun und der spätere Reichskanzler Hermann Müller gekommen waren, nachdrücklich einen Verständigungsfrieden gefordert.36 Ende September 1917 fand dort eine weitere, gemeinschaftlich von SPD, Zentrum und Fortschrittspartei getragene große Friedensdemonstration mit mehreren Zehntausend Teilnehmern statt. Die Kasseler Sozialdemokraten hatten im August 1916 für eine solche Aktion 9.000 Menschen auf die Straße gebracht.37 Im Gegensatz dazu ereigneten sich in der Beamten- und Soldatenstadt Darmstadt zwischen 1916 und 1918 kaum Proteststreiks. So lobte der großherzogliche Innenminister Friedrich von Hombergk vor einem Ausschuss des Landtages Ende Januar 1918 die besonnene Haltung der hessischen SPD-Parteileitung, die dazu beigetragen habe, dass es im Großherzogtum nicht zu einem solchen „bedauerlichen Demonstrationsstreik“ gekommen sei.38 Dort wie generell auch in den Städten im Nassauischen nahm man den Berliner Streik vom Januar 1918 lediglich zur Kenntnis.

Hatte die Mehrheit der Deutschen 1914 noch geglaubt, um der Verteidigung willen in den Krieg gezogen zu sein, so wurde dies durch eine immer zügelloser werdende Kriegszieldiskussion im Innern in Frage gestellt. Mit Kriegszielforderungen preschte besonders die Anfang September 1917 gegründete Deutsche Vaterlandspartei vor, die den Schein des Verteidigungskrieges endgültig ad absurdum führte.39 Das Auftreten der besonders in Kassel starken Vaterlandspartei bewirkte eine Verhärtung der innenpolitischen Fronten. Vor dem hessen-darmstädtischen Landtag mahnte der Zentrumsführer Otto von Brentano nach dem Sieg gegen das Zarenreich im Osten, der in den von den Deutschen diktierten deutsch-russischen Friedensvertrag von Brest-Litowsk (März 1918) mündete, der Kriegszieldiskussion Einhalt zu gebieten und zu einem „ehrenvollen Verständigungsfrieden“ zu kommen, also auf territoriale Erweiterungen zu verzichten, aber auch „keinen Quadratmeter Landes, auch nicht in Bezug auf die Kolonien“ preiszugeben.40 Wenige Monate später brachen sich Unmut und Friedenssehnsucht Bahn, denn die Durchhalteparolen erreichten die Bevölkerung nicht mehr: „Die Zustände werden immer unhaltbarer und wuchs die Unzufriedenheit im Lande immer mehr“, notierte ein Chronist in Waldeck.41 Die durch den Krieg ausgelöste Traumatisierung betraf über die Soldaten hinaus eben auch die Zivilbevölkerung.42

Die Reichsleitung erstarrte in Agonie. In vollkommener Verkennung der aussichtslosen militärischen Lage und der zunehmenden gesellschaftlichen Aufheizung forderten Rektor und Senat der Universität Gießen und der Technischen Hochschule Darmstadt im Oktober 1918 zu „Einheit und Einigkeit für Kaiser und Reich!“ und zum „Vertrauen zu den Männern, die Deutschlands Geschicke“ leiteten, auf.43 Das Vertrauen aber hatte die politische Führung zu diesem Zeitpunkt nahezu gänzlich verspielt.

Trotz anfänglicher Erfolge bei der letztlich fehlgeschlagenen deutschen Frühjahrsoffensive 1918 trübte sich die Stimmung, wie in einer Limburger Volksschulchronik zu lesen war: „So treten Verzagtheit und Missmut trotz der Waffenerfolge immer stärker auf.“44 Und seit dem Sommer 1918 grassierte zudem die Tod bringende „spanische Grippe“. Die „arge Seuche“, wie der Marburger Theologieprofessor Martin Rade nach dem Verlust seiner der Epidemie zum Opfer gefallenen Tochter schrieb, raffte unzählige Menschen dahin.45 Vier Jahre Krieg, vier Jahre Entbehrung und Not, die die soziale Kluft vergrößert und die Klassengegensätze verschärft hatten, schlugen im November 1918 in Revolution um.

Am 26. Oktober 1918, genau ein Jahr nach Einsetzung des Verfassungsausschusses und im Moment der höchsten innenpolitischen Erosion, verkündete der hessische Staatsminister Carl von Ewald, dass der Großherzog die parlamentarische Umgestaltung der Verfassung akzeptiere und dass die Regierung ihre Demission anbiete. Damit wollte Hessen dem Reich folgen, wo Anfang Oktober unter Prinz Max von Baden erstmals eine parlamentarisch abgestützte Regierung mit Sozialdemokraten, darunter auch Philipp Scheidemann, aus der Taufe gehoben und mit den Ende Oktober verabschiedeten Reformen die lang angemahnte Demokratisierung verankert worden war. Doch die Reformen im Reich und die Bereitschaft des Großherzogs, auch in Hessen(-Darmstadt) durchgreifende Neuerungen in Richtung Demokratie vorzunehmen und eine mit dem Landtag abzustimmende Regierung einzusetzen, kamen viel zu spät. Sie erzielten bei der kriegsmüden Bevölkerung keine stimmungsaufhellende Wirkung mehr. So besaßen Carl Ulrichs Worte vom 29. Oktober 1918 große Berechtigung, als er vor dem Landtag auf sofortige demokratische Reformen mit der Mahnung drängte, dass man des Öfteren mit Entscheidungen „zu spät gekommen“ sei.46 Das war man in der Tat – wiederum.

Sozialdemokratie und Fortschrittspartei forderten die parlamentarische Monarchie, wobei der Großherzog auf rein repräsentative Aufgaben beschnitten werden, das Recht der Gesetzgebung allein beim Landtag liegen und die Regierung von der Volksvertretung bestimmt werden sollte. Am 31. Oktober verlangte eine Konferenz von SPD-Vertrauensleuten im Großherzogtum die Ausschaltung der Krone als gesetzgebender Faktor, aber eben nicht die Abschaffung der Monarchie als Ganzes. Das schlug sich auch in dem Entwurf zur Verfassungsreform nieder, der auf Transformation des Obrigkeitsstaates in den Volksstaat abzielte, wie Ulrich am 7. November 1918 vor dem Landtag unterstrich.47

Auch in anderen Ländern des Reiches wurden angesichts der zunehmenden Desintegration und im Sog der Berliner Entwicklung noch kurz vor Toresschluss überstürzt neue Regierungen unter Einbeziehung von Sozialdemokraten gebildet – in Sachsen am 26. Oktober, in Württemberg am 6. November – oder zumindest Reformen angekündigt wie im Großherzogtum Baden. In Bayern stimmte König Ludwig III. den zwischen Regierung und Landtagsfraktionen ausgehandelten Fortschritten zu; der Weg in eine parlamentarische Regierung war eigentlich frei.

Doch all diesen Neuerungen oder Plänen haftete von vornherein ein Manko an: Sie kamen viel zu spät. Die Chance für eine durch eine entschlossene und rechtzeitige Reformpolitik umgesetzte Demokratisierung der monarchischen Ordnung war längst verspielt. Auch auf der großherzoglichen Regierung und insbesondere dem zögerlichen Landesherrn lastete der Vorwurf einer Fehleinschätzung der politischen Gesamtlage.

Angesichts von Stagnation und revolutionärer Gärung, die ein unkontrollierbares Chaos befürchten ließen, setzte die SPD alles auf eine Karte. Sie wollte die Regie übernehmen und das Schicksal des Reiches nicht der Straße überlassen. Am 7. November nun drängte Ulrich, die Neuerungen, den Übergang in den Volksstaat, so schnell und so gründlich wie möglich zu vollziehen, während andere Abgeordnete des bürgerlichen Lagers in völliger Fehleinschätzung meinten, dass noch erst eine „Vertagung“ des Parlaments erforderlich sei, um sich noch eingehend beraten zu können.48 Zeit zur Beratung aber stand nun wahrlich nicht mehr zur Verfügung. Entschlossenes Handeln war notwendig. Doch man zögerte.

Auch in Hessen setzte selbst noch die SPD bis zuletzt auf einen reibungslosen Übergang in den monarchischen Reformstaat. So wirklich eilig schienen es die Verantwortlichen aber nicht gehabt zu haben. Am 8. November verabschiedete die Zweite Kammer die vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossenen Verfassungsänderungen, die 14 Punkte umfassten. Die Wertigkeit der Zweiten Kammer sollte gegenüber der nunmehr auch zu wählenden Ersten Kammer erhöht, die Minister auf Vorschlag der Zweiten Kammer ernannt werden, also die Regierung parlamentarisch gebunden sein. Übereinstimmende Beschlüsse von Erster und Zweiter Kammer sollten Gesetzeskraft erlangen; wenn die Erste einem Beschluss der Zweiten nicht zustimmte, hätte diese den Einspruch mit Zweidrittelmehrheit zurückweisen können. Die Zweite Kammer sollte alle fünf Jahre nach dem Verhältniswahlrecht ganz erneuert werden. Dieses sollte auf Landesebene das den Wählerwillen verzerrende, vor allem die SPD benachteiligende Mehrheitswahlsystem ersetzen und auch in den unteren Ebenen eingeführt werden. Nicht nur für den Zentrumsabgeordneten Brentano wäre mit der Umsetzung der Reformen die „Umwandlung des Obrigkeitsstaates in den Volksstaat […] eingeleitet und vollzogen“ worden.49 Mit neuem Selbstbewusstsein forderte das Parlament sogleich von der großherzoglichen Regierung die Einsetzung eines Staatsrates, für den man einstimmig zehn Männer aus seinen Reihen vorschlug. Doch die Chance für ein durch Verordnung von oben erwirktes Hinübergleiten in die Demokratie war vertan. Der am 8. November von Ernst Ludwig berufene Allparteien-Staatsrat aus je zwei Mitgliedern der fünf Landtagsfraktionen trat zwar am Mittag des 9. November zusammen, erlangte aber keine Bedeutung mehr. Denn der in den von Matrosen in den Marinestützpunkten an Nord- und Ostsee entfachte revolutionäre Funke griff nun auch auf Hessen über. Die Monarchie sollte gänzlich ausgelöscht werden und der parlamentarischen Demokratie Platz machen. Die Entscheidung fiel in Berlin.

Weniger Einsicht in die politischen Notwendigkeiten als Großherzog Ernst Ludwig offenbarte sein Vetter, Kaiser Wilhelm II. Am 31. Oktober 1918 trafen sich der erst seit vier Wochen amtierende Reichskanzler Max von Baden und Ernst Ludwig in der Reichshauptstadt. Vordringliches Thema des vom Kanzler gewünschten Gesprächs war die Abdankung des Kaisers. Zwar teilte der Hesse die Ansicht des Badeners, dass ein Rücktritt Wilhelms II. unabdingbar sei, wenn die Dynastie die eruptive Situation überstehen sollte, doch wollte er persönlich nicht den Sendboten des Unheils spielen und seinem im Großen Hauptquartier im belgischen Spa weilenden Cousin den Thronverzicht nahelegen. Auch der vom Reichskanzler als künftiger Regent anstelle von Wilhelm II. ins Auge gefasste, vom finnischen Parlament wenige Wochen zuvor zum König gewählte Landgraf Friedrich Karl von Hessen(-Kassel), der als politisch aufgeschlossen galt, lehnte es nach anfänglicher Bereitschaft ab, als Unglücksüberbringer zu seinem Schwager, dem Kaiser, zu reisen.50

Monarchie und Monarch verloren zum Kriegsende hin rapide an Ansehen, was der Kaiser und seine Getreuen bis zuletzt nicht wahrhaben wollten. Als Wilhelm II. im Spätsommer 1918 bei einem Aufenthalt im Schloss Wilhelmshöhe einigen Kasseler Fabriken wie den Henschel Lokomotivwerken, die 1917 auch mit dem Bau von Geschützen beauftragt worden waren, einen Besuch abstattete, sei er von den Arbeitern noch freudig begrüßt worden: „Alle nicht unbedingt an ihren Platz gefesselten Arbeiter folgten und drängten sich um ihn. Freude leuchtete aus aller Augen, aber der Glücklichste war der Kaiser.“ So zumindest erinnerte sich Kurt von Lersner, Verbindungsmann des Reichskanzlers und des Auswärtigen Amtes zur obersten militärischen Führung, als Augenzeuge dieser Geschehnisse.51 Geraume Zeit später, am 28. September, sollte der Kaiser Kassel, wo er dereinst 1876 das Abitur abgelegt hatte52, verlassen und nie wieder zurückkehren. Wenige Wochen später wurde er vertrieben und ging ins Exil in die Niederlande – für immer.

Hatte Lersner, der spätere Reichstagsabgeordnete der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP), hier wirklich richtig beobachtet? Zweifel sind angebracht. Denn nur geraume Zeit später erscholl gerade aus den Reihen der Arbeiterschaft der Ruf nicht nur nach Frieden und Brot, sondern auch nach Abdankung des Kaisers, der immer mehr als das eigentliche Hemmnis für den ersehnten Frieden betrachtet wurde, denn die Siegermächte wollten nicht mit Wilhelm II. den Frieden schließen. In Hanau etwa fanden Friedensdemonstrationen statt, am 22. Oktober eine der MSPD und eine Woche darauf eine der USPD. Eine der eindrucksvollsten Kundgebungen spielte sich am Nachmittag des 8. November in Offenbach ab, wo mehrere Tausend ihre Arbeit niederlegten und auf dem Alice-Platz zusammenströmten, um unter sozialdemokratischer Führung Waffenruhe und Demokratie zu fordern.53 Selbst in kleineren Städten artikulierte sich Protest: In Oberursel legten am gleichen Tag 1.000 Arbeiter einer Motorenfabrik die Arbeit nieder und verlangten auf ihrer Protestversammlung eine bessere Versorgung und eine Änderung der politischen Verhältnisse: Es ging ihnen um die Republik.54 In der Heimat und an der Front griff immer mehr Kriegsverdrossenheit um sich, getragen von der Erkenntnis, dass der Frieden nicht mit denen erreicht werden konnte, die Deutschland im August 1914 sehenden Auges leichtfertig in den Weltenbrand geführt hatten. Das alte Reich brach im revolutionären Sturm wie ein Kartenhaus zusammen.

Revolution – auch im Taunusstädtchen Oberursel, wo sich am 11. Noember 1918 etwa 2.000 Einwohner auf dem Marktplatz versammeln.

An diesem 8. November vertagte sich der darmstädtische Landtag noch mit der Zuversicht, sich am 12. November gegen 10 Uhr wieder zu versammeln.55 Ein Irrglaube. Als in den Nachmittagsstunden des 8. November Darmstadts Oberbürgermeister Wilhelm Glässing politische und militärische Vertreter zu einer Besprechung über die Lage begrüßte, an der auch der Großherzog, der erst am 7. November aus Schloss Wolfsgarten in der Nähe von Langen gekommen war, teilnahm, sprach der Gewerkschaftsfunktionär und SPD-Stadtverordnete Heinrich Delp, der spätere Bürgermeister von Darmstadt (1926–1933) und Landtagspräsident ab 1928, davon, dass die Stimmung innerhalb der Arbeiterschaft ruhig und besonnen sei. Der Stadtkommandant berichtete dabei von Disziplin und Ordnung in den Kasernen. Beides entpuppte sich als Fehleinschätzung. Denn kurz darauf kam der Anruf, dass sich im Militärlager in Griesheim vor den Toren Darmstadts ein Soldatenrat gebildet hatte. Und in der Nacht drohten geschätzte 5.000 Soldaten das Neue Palais zu stürmen und den Großherzog festzusetzen, was Delp mit einer Beschwichtigungsrede gerade noch verhindern konnte. Es brodelte, zusehends, was auch außerhalb der Metropolen von den Verwaltungen registriert wurde: Beunruhigt über die Meldungen aus dem Reich empfahl das Kreisamt Bensheim am 9. November den Bürgermeistern seines Sprengels, Bürgerwehren zu bilden, um Unruhen und Plünderungen zu vermeiden. Zur Bildung einer Bürgerwehr kam es nicht mehr, denn auch im Kreisstädtchen an der Bergstraße bildete sich am 10. November ein Arbeiter- und Soldatenrat, der das Heft in die Hand nahm.56

Das Ende der Monarchie stand unmittelbar vor der Tür. „Revolution!“ titelte der „Hessische Volksfreund“, die Darmstädter SPD-Zeitung, schon am 8. November.57 Sie kam auch ins Hessische. Und sie sollte den Systemwechsel bringen, denn es war keineswegs nur eine „Massenkomödie, ausgeführt von dummen Jungens“, wie der Direktor des Frankfurter Lebensmittelamtes Alfred Schmude in totaler Verkennung von Wucht und Breite der revolutionären Bewegung am 9. November in sein Tagebuch notierte.58 Dieser Tag markierte das Ende des deutschen Kaiserreichs nach einer fast 48-Jährigen Lebensdauer – unumkehrbar. Der Systemwechsel vollzog sich ohne Verwerfungen: „[Es] hat jetzt bei uns eine große Umwälzung stattgefunden […]. Deutschland ist kein Kaiserreich mehr, es ist mit einem Schlag demokratisiert. […] es verläuft alles ruhig u. ohne Blutvergießen“, schrieb ein Griesheimer Händler am 10. November seinem Sohn an der Front, ohne das Wort „Revolution“ zu verwenden.59 Aber es war eine. Und der Krieg endete. Am 11. November wurde im französischen Compiègne der Waffenstillstand unterzeichnet, für die deutsche Seite nicht von den verantwortlichen Militärs, sondern durch den Zivilisten Matthias Erzberger, den Staatssekretär (Minister) der nun nicht mehr existierenden Regierung Max von Baden. Genau an diesem Tag verstarb der letzte Kriegstote aus Hanau in einem Lazarett in Ratzeburg. Er erlag seinen Verwundungen, die er im Mai des Jahres auf der Krim erhalten hatte.60

Die Träger der Revolution: Arbeiter- und Soldatenräte, hier eine Sitzung des Rates der Stadt Höchst am Main (heute Stadtteil von Frankfurt) im dortigen Bolongaropalast.

2. Revolution zwischen Aufbruch und Kontinuität

„Schicksalswende! Die Zeit ist aus den Fugen. Es bricht alles um uns herum zusammen. Wir durchleben diese Tage einer völligen Umwälzung in Deutschland wie in einem Taumel; so schnell überstürzen sich die Ereignisse. […] es gibt keinen Zweifel mehr, dass die Revolution auf der ganzen Linie siegreich ist. Wir haben uns mit ihr als einer gegebenen Tatsache abzufinden.“ Mit Realitätssinn resümierte hier das bürgerlichliberale „Wiesbadener Tagblatt“ am 11. November 1918, zwei Tage nach dem unrühmlichen Abgang von Wilhelm II., die Lage.61 Wohin die Reise gehen sollte, hatte die „Volksstimme“, die Tageszeitung der Frankfurter SPD, am 9. November verkündet: „Voran zur deutschen Republik“.62 Der Weg sollte ein steiniger sein – und nicht wenige weigerten sich, ihn mitzugehen.

Das wilhelminische Reich stürzte an eben diesem 9. November in den Abgrund: Kaiser Wilhelm II. dankte notgedrungen ab, Prinz Max von Baden übertrug dem SPD-Vorsitzenden Friedrich Ebert die Reichskanzlerschaft, Eberts Mitvorsitzender Philipp Scheidemann rief vom Reichstag in Berlin die Republik aus. Damit stieß der Kasseläner das Tor in die neue Staatsordnung weit auf. Seine Tat kann daher in ihrer Bedeutung nicht hoch genug veranschlagt werden.63

Einen Tag später machte sich eine SPD-Delegation aus der nordosthessischen Kreisstadt Eschwege in die Provinzhauptstadt Kassel auf, um „nähere Aufklärungen einzuholen“ und um sich der „Bewegung, die sich gegenwärtig im Reich vollziehe“, anzuschließen.64 Die „Bewegung“ – damit waren die sich überall bildenden Arbeiter- und Soldatenräte gemeint, die in den größeren und mittleren Städten schon die Macht übernommen hatten, auch im hessischen Norden. Doch die Eschweger wandten sich nicht an den einen Tag zuvor in Kassel gebildeten Arbeiter- und Soldatenrat als der nun entscheidenden Instanz, sondern – beinahe pflichtgemäß und obrigkeitstreu – an den noch amtierenden königlich-preußischen Regierungspräsidenten Percy Graf von Bernstorff. Der Staatsdiener, der sich bereits den neuen Gegebenheiten angepasst hatte und sich tags darauf dem Revolutionsorgan in Kassel unterstellte, erläuterte die Lage, entließ die sozialdemokratischen Kundschafter mit der Aufforderung, dass der zu bildende Arbeiter- und Soldatenrat in Eschwege für den dortigen Kreis zuständig sein müsse und dem (zentralen) Arbeiter- und Soldatenrat in Kassel unterstehe. Wie aufgetragen, konstituierte sich am nächsten Tag in Eschwege ein Arbeiter- und Soldatenrat. Die Revolution hielt damit auch im Werrastädtchen Einzug, so ganz und gar nicht romantisch-revolutionär, nicht mit Donnerhall, sondern vollkommen unblutig, ruhig, eher wie ein verwaltungsmäßiger Akt. Es war eben keine Revolution „im alten romantischen Sinn der Barrikaden- und Straßenkämpfe, also der Gewaltsamkeit“.65 Sie blieb ohne dramatische Zuspitzung.

Die Revolution kam in Hessen wie im Reich nahezu lautlos daher und verlief ohne Blutvergießen. Kassels seit 1913 amtierender liberaler Oberbürgermeister Erich Koch-Weser notierte zum 9. November in sein Tagebuch: „Das also war der denkwürdige Tag, an dem die alte Ordnung hier so beschämend zusammengebrochen ist. Der Arbeiter- und Soldatenrat ist gegründet und hat die Herrschaft in der Stadt an sich genommen. Auch die militärischen Behörden haben sich gefügt. Die Sache ist in der Form vor sich gegangen, dass hier heute Morgen aus Köln Soldaten angekommen sind, die die Bahnhofswache, die angeblich aus zuverlässigen Leuten der Garnison bestand, entwaffnet haben, ohne auf Widerstand zu stoßen.[…] Inzwischen hat sich auch die hiesige Garnison und die hiesige Arbeiterschaft auf den gleichen Standpunkt gestellt.“66

Wie in Kassel, so geschah es auch andernorts in Hessen. In den Tagen um den 9. November herum übernahmen die spontan gebildeten Arbeiter- und Soldatenräte die Macht. Der Anstoß war vielerorts von Seiten der stationierten oder von außen in die Städte einziehenden Soldaten gekommen. Ortsfremde Militäreinheiten im Lager Griesheim bildeten im nahen Darmstadt, Garnisonstruppen in Wiesbaden, und zwar dort im Kurbad (angefeuert von den am 9. November aus Köln angekommenen Marinesoldaten), erste Soldatenräte, denen sich alsbald Arbeiterräte anschlossen. Mit dem Einrücken der französischen Besatzungsbehörden am 13. Dezember 1918 endete in Wiesbaden die „kurze Revolution“, die Zeit des Soldatenrates, schon nach fünf Wochen: Vier Tage zuvor, am 9. Dezember, hatte das Revolutionsorgan die rote Fahne am Stadtschloss wieder eingeholt; die Franzosen lösten die Volkswehr auf.67

Nach Frankfurt gelangten zwei Trupps von meuternden Matrosen, die „Sturmvögel der Revolution“68 – die ersten am Abend des 7. November mit dem fahrplanmäßigen Zug aus dem Norden eintreffend –, und schürten das in der Mainmetropole nur schwach glimmende revolutionäre Feuer mächtig an. Wie sehr auch die linkssozialistische USPD von der Situation überrascht war, zeigte sich daran, dass ihr führender Mann Robert Dißmann just an diesem Tag zu einer Sitzung des USPD-Spitze nach Berlin gefahren war.69 Im militärischen Oberzentrum Kassel, in dessen Schloss Wilhelmshöhe die Oberste Heeresleitung (OHL) unter Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg am 14. November Quartier beziehen sollte70, gründete sich in der Nacht vom 8. auf den 9. November ein Arbeiter- und Soldatenrat unter mehrheitssozialdemokratischer Führung, der sich schon bald für ganz Kurhessen zuständig erklärte. Am 12. November wurde die Einsetzung einer parlamentarischen Vollversammlung aus je 300 Soldaten und Arbeitern beschlossen. In Darmstadt bildete sich nach einer Kundgebung der Arbeiterschaft am Vormittag des 9. November ein Arbeiter- und Soldatenrat. Auch in den anderen Städten stellten sich die weithin von der Revolution überraschten, in Kommunalpolitik erprobten und erfahrenen sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Funktionäre umgehend an die Spitze der Bewegung, um ein drohendes Chaos zu vermeiden. In Frankfurt konstituierte sich nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen den sich befehdenden sozialdemokratischen Lagern SPD und USPD ein von beiden Parteien gebildeter Revolutionsrat. Vergeblich verweigerte sich Dißmann einer Zusammenarbeit mit den als „Kaisersozialisten“ abgestempelten Mehrheitssozialisten. Der Ruf der Straße und aus den Betrieben nach gleichberechtigter Vertretung beider sozialdemokratischer Parteien übertönte solche Animositäten und sorgte für Parität in der Besetzung des Vollzugsausschusses (je sieben Mandate) als der Exekutive des Arbeiterrats. So blieb es die nächsten zwölf Monate. Im benachbarten hessen-darmstädtischen Offenbach, wo die Revolution auf innere Impulse zurückging, erklärte sich am Abend des 8. November ein von SPD und Gewerkschaften getragener Arbeiter-Aktionsausschuss umgehend zur neuen Macht in der Lederwarenstadt. Tags darauf fanden sich SPD, USPD und auch Liberale zu einem Arbeiter- und Soldatenrat zusammen, der sich dann ab dem 11. Dezember nach Abzug der Garnison in Richtung Butzbach „Volksrat“ nannte.71

In den flächendeckend gebildeten neuen Revolutionsorganen dominierte die SPD. Die mittelgroße Industriestadt Hanau stellte insofern eine Ausnahme dar, als in dem bereits am 8. November geschaffenen Arbeiterrat die dort von Beginn an überaus starke USPD die Führung innehatte, darunter mit Georg Handke ein späterer Minister der DDR. In Gießen vereinigten sich ein Soldatenrat und ein im Gewerkschaftshaus paritätisch von je drei SPD- und USPD-Männern gebildeter Arbeiterrat sogleich am Abend des 9. November zum Arbeiter- und Soldatenrat. Hier in der oberhessischen Universitätsstadt sammelte sich wie auch an anderen Orten das Bürgertum mit einiger Zeitverzögerung in sogenannten „Bürgerräten“ zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber den Arbeiter- und Soldatenräten.

Im zehnköpfigen Wetzlarer Revolutionsrat saßen neben drei Soldaten zunächst vier Vertreter der USPD und drei der SPD. Er sah keine Notwendigkeit zur Kooperation mit dem am 22. November zur Bündelung der Interessen des Bürgertums gebildeten Bürgerrat, was zu einer Beeinträchtigung des Verhältnisses mit den städtischen Behörden führte. Als erstes hatte sich am 10. November ein Soldatenrat zu Wort gemeldet, der tags darauf mit Männern der Arbeiterschaft zum Arbeiter- und Soldatenrat erweitert wurde, der drei Tage später mit einer Volksversammlung am Domplatz an die Öffentlichkeit trat.72

Im katholischen Fulda dominierten in dem am 13. November von einer Volksversammlung von etwa 2.500 Köpfen im Schlosshof gewählten Arbeiterrat die bürgerlichen Vertreter gegenüber jenen aus dem sozialistischen Lager, das es nur auf etwa ein Viertel brachte. Das Ergebnis wurde bei den nächsten Wahlen im April 1919 bestätigt, zu denen nur Arbeitnehmer „beiderlei Geschlechts mit einem Jahreseinkommen unter 10.000 Mark zugelassen“ wurden: Die SPD erhielt nur fünf Sitze, die Bürgerlichen aber neun. Die USPD ging leer aus.73 Wie hier so arbeiteten auch in Marburg74 und in zahlreichen weiteren Klein- und Mittelstädten von Anfang an sozialdemokratische und bürgerliche Kräfte Hand in Hand. Die Revolution wurde auch in den Klein- und Mittelstädten nur als „ein fernes Feuerchen“ wahrgenommen.75 Jenseits der Großstädte verlief der Umsturz, wie für Fulda und das Umland festgestellt worden ist76, ohne Aufregungen. Alles bewegte sich in den geordneten Bahnen; ohne Störungen nahm das platte Land, wo sich bald auch Bauernräte formierten, das Ende der Monarchie zur Kenntnis, auch wenn einige junge Soldaten „innerhalb der Dorfgemeinschaft ein wenig ‚Revolution zu machen‘“ versuchten und neben der gewählten Vertretung der Bauern noch eine für Soldaten installieren wollten.77

Die organisierte Arbeiterbewegung setzte sich in den Kommunen an die Spitze der Bewegung, die ihre Kraft aus der katastrophalen Lage im fünften Kriegsjahr gewann. Dagegen mochten die politischen Schritte der alten Gewalten hin zu den längst überfälligen Reformen nichts mehr ausrichten. Denn wie im Reich die Oktoberreformen so fanden auch die Zugeständnisse des Großherzogs in Sachen Demokratisierung in einer kriegsmüden, sich nach Frieden, Freiheit und Brot sehnenden Bevölkerung kaum noch Widerhall. Die von den Seehäfen ausgehende revolutionäre Welle erreichte in Windeseile Hessen und spülte dort wie überall im Reich die fürstlichen Kronen fort. Dabei war die Revolution, so betonte die SPD immer wieder, nicht von irgendjemandem gemacht worden, schon gar nicht von Sozialdemokraten, sondern für sie war es das Produkt einer fortschreitenden politischen, geistigen und wirtschaftlichen Entwicklung. Derartige Erklärungen, wie sie der Offenbacher Georg Kaul vor dem Landtag im November 1920 lieferte, entsprachen dem stets wiederholten Credo der SPD: Sie verstand sich im Grunde zwar als eine revolutionäre, aber eben keine revolutionsmachende Partei.78 Der Kasseler Revolutionsführer Albert Grzesinski, ein Mann von Tatkraft und mit klarem Blick für Notwendigkeiten und Realisierungschancen, wehrte sich noch in seinen Memoiren entschieden gegen den Vorwurf einer planmäßig vorbereiteten Revolution: „Im Gegenteil, nichts war vorbereitet, und nichts kam erwartet. Mit dem Umsturz des Systems hatten auch die sozialdemokratischen Parteispitzen in Berlin nicht gerechnet. Infolgedessen war jeder von uns auf sich allein gestellt. Ich musste mit meinen Parteiund Gewerkschaftsfreunden ganz nach eigenem Ermessen handeln.“79 Blaupausen für die Revolution lagen nicht in den Schubladen der sozialdemokratischen Parteibüros. Gewiss war zunächst nur eines: Die Fürsten mussten weichen.

Großherzog Ernst Ludwig von Hessen und bei Rhein musste gehen. Abzudanken war er aber nicht bereit. Der neue starke Mann in Hessen (-Darmstadt), der sozialdemokratische Führer Carl Ulrich, riet ihm am 9. November, dem Thron zu entsagen. Doch Ernst Ludwig verweigerte sich diesem Ratschlag. Die Massenbewegung setzte ihn faktisch ab. Dabei sollte es dann auch bleiben, wie Ulrich gegenüber dem Revolutionsrat deutlich machte80, der damit die Sache für endgültig erklärte. Keine Hand rührte sich, um die Regentschaft zu verteidigen. Sicher – er als Person war wegen seiner Liberalität, seines Engagements für die Kunst und seiner sozialen Aufgeschlossenheit weithin beliebt, auch in Teilen der Arbeiterschaft. Das Volk, so der Vorsitzende des Darmstädter Arbeiter- und Soldatenrates Wilhelm Knoblauch, hege gegen den „Bürger Ernst Ludwig“ keinen Groll: „Aber die Uhr des Gottesgnadentums sei nun einmal abgelaufen.“ Daher sei Ernst Ludwig als „Bürger des freien, republikanischen Hessens“ willkommen.81 Monarch und Monarchie waren überlebt, auch das großherzogliche Haus verlor die Macht, mochte es durchaus selbstkritisch die Zeitentwicklung registrieren und sich als eine politisch aufgeschlossene Dynastie bewiesen haben.82 Mit Ernst Ludwig wäre möglicherweise unter anderen Zeitumständen eine allmähliche Parlamentarisierung realisiert worden. Die Nagelprobe blieb ihm erspart. Ungeachtet dessen: „Als alle Throne in Deutschland stürzten, konnte der Darmstädter nicht stehen bleiben.“83 Die Besonderheit, dass der Großherzog der einzige Fürst war, der in der Revolution nie abdankte, war Zufälligkeiten der Novemberereignisse geschuldet.

Um das Vermögen der großherzoglichen Familie sollte sich ein über die Zeit der Republik erstreckendes Problem ergeben. Das 1919 ausgehandelte Abkommen zwischen der neuen republikanischen Regierung und dem ehemaligen Herrscherhaus um die Abfindung war durch die rasante Geldentwertung vier Jahre später Makulatur geworden. Die Ausgleichszahlungen waren auf einen Nennwert von zwei Dollar Monatsrente zusammengeschmolzen. Die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen wurden konjunkturell zu einem immer wieder im Parlament und in der Öffentlichkeit diskutierten Politikum, das in der Republik schließlich nicht mehr definitiv gelöst werden sollte.84 Dazu später mehr85 – hier nur so viel: Wenn der Großherzog, der seinen Titel behielt, auch die politische Macht verloren hatte, so war ihm ein fürstlicher Lebensstil bis zu seinem Tod 1937 gesichert.

Auch der seit 1893 regierende Fürst Friedrich von Waldeck und Pyrmont, der gerade im Frühjahr 1918 sein 25-jähriges Thronjubiläum gefeiert hatte – angesichts des Krieges jedoch ohne herrschaftlichen Pomp, sondern lediglich mit einem Gottesdienst –, weigerte sich beharrlich, freiwillig zurückzutreten. Der von etwa 30 Soldaten in Waldeck gegründete Soldatenrat wählte einen vorläufigen Ausschuss aus fünf Vertretern, der beauftragt wurde, vom Fürsten die Einwilligung zu einer Volksabstimmung einzuholen, die darüber befinden sollte, ob er Thronverzicht leisten müsse oder nicht. Da wollten die Revolutionäre wohl in überzogener Ehrfurcht vor dem Landesherrn ganz unrevolutionär die Entscheidung dem Bürger überlassen. Der siebenköpfige Arbeiterrat schloss sich dem Vorschlag an. Als Albert Grzesinski als Vorsitzender des Kasseler Arbeiter- und Soldatenrats am 12. November bei Hofe nachfragte, ob Friedrich bereit sei, zurückzutreten, reagierte seine Entourage mit klarer Ablehnung, so dass dann der Waldecker Arbeiter- und Soldatenrat in Arolsen am 13. November unter Weisung des sich für Nordhessen zuständig fühlenden Kasseler Rates kurzerhand die Absetzung des Fürsten verkündete. Dieser bestätigte den Erlass bürokratisch knapp: „Kenntnis genommen. Friedrich.“86 Der Arbeiter- und Soldatenrat Arolsen hatte bereits am 11. November mit Militärführung und Staatsregierung die Übereinkunft erzielt, dass der Revolutionsrat die Aufsicht über die Regierung und der Soldatenrat gemeinsam mit dem Garnisonskommando die militärische Gewalt innehatte.87

Wenn nun Friedrich wirklich von der Hoffnung getragen wurde, mit Rückendeckung seiner Untertanen das Unvermeidliche, das Ende der seit dem 13. Jahrhundert regierenden Dynastie, abwenden zu können, so irrte er sich. Dass die Absetzung die „übergroße Mehrheit der Waldecker schmerzlich“ berührt habe88, scheint ein zweifelhaftes Urteil im Rückblick zu sein: Denn wenn dem so gewesen wäre, hätte sich wohl öffentlicher Protest artikuliert. Dieser aber war nicht zu vernehmen, auch wenn konservative Blätter und aus Waldeck stammende Professoren sowie Geschichtsvereine, Kriegerverbände und Schützengesellschaften, die unter Schirmherrschaft des Fürsten standen oder deren Mitglied er war, das Klagelied anstimmten. Die veröffentlichte Meinung war in den Händen der Monarchisten, die so das Bild vom weitreichenden Bedauern der Waldecker über den Abgang des Fürsten prägten, das manche Historiker in geschickter Wahl der Quellen weiter pflegten.89 Wie die Haltung derer war, die über kein Sprachrohr verfügten, lässt sich nicht herausfiltern. Wie auch immer: Im Fürstentum fand sich niemand, der eine auf Beibehaltung der Monarchie zielende Bewegung anführen wollte. Von einer militanten Opferbereitschaft für das Fürstenhaus war wie im Großherzogtum Hessen nichts zu spüren.90 Die Monarchie war Vergangenheit.

Dagegen brachten die Arbeiter- und Soldatenräte allerorten ihre Anhänger zu Massenversammlungen auf die Straße, um ihre neue Kraft zu zeigen und zu unterstreichen, dass der weitere Weg in eine neue Ordnung führen musste: in die Republik. Am 9. November, als in den Mittagsstunden Philipp Scheidemann vom Reichstag in Berlin die Republik proklamierte und damit dem in Agonie liegenden Kaiserreich den Todesstoß versetzte, verkündete eine Extraausgabe des SPD-Blattes in Darmstadt die Machtübernahme durch den „Hessischen Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrat“ in großen Lettern: „Hessen sozialistische Republik.“91 Nun – das war mehr Wunsch denn Wirklichkeit. Denn die Monarchie war zwar abgeschafft, aber das Neue noch keineswegs strukturiert. Ohnehin ging es zunächst einmal darum, die Ordnung aufrecht zu erhalten und den vielfältigen Problemen am Ende eines verlorenen vierjährigen Weltkrieges Herr zu werden.

Ohne großen Widerstand unterstellten sich die örtlichen Behörden – die städtischen und regionalen Verwaltungen sowie auch, zu aller Überraschung, die militärischen Kommandozentralen – den neuen revolutionären Machthabern. In der Tat waren die in der Heimat stationierten Ersatztruppen, so wird die kriegsgeschichtliche Forschungsanstalt des Heeres noch 1939 feststellen, vollkommen zermürbt und ohne Kraft.92 Alles verlief ohne Gewalt. „Kein Tropfen Blut ist geflossen“, hieß es in einem Aufruf des Darmstädter Arbeiter- und Soldatenrates an die Soldaten, der zudem zum Gehorsam gegenüber den jetzt selbstgewählten Vorgesetzten aufforderte.93 Nicht nur der kommissarische Landrat in Hanau begab sich rasch „auf den Boden der durch die Revolution geschaffenen Tatsachen“94 und erkannte die Macht des Revolutionsrates an, der ihn im Gegenzug für sein Stillhalten im Amt bestätigte. In Kassel blieben Oberpräsident August von Trott zu Solz und Regierungspräsident Percy Graf von Bernstorff, Polizeipräsident Alexander Freiherr von Dalwigk zu Lichtenfels und der Landeshauptmann des kurhessischen Bezirkskommunalverbandes, Reinhard von Gehren, auf ihren Posten und ordneten sich dem Revolutionsorgan unter95, dem Oberbürgermeister Erich Koch-Weser sogleich Räumlichkeiten im Rathaus in der Oberen Königstraße zuwies. Auch das stellvertretende Generalkommando als zentrale überregionale militärische Instanz und die Garnison unterwarfen sich der neuen Macht. In Kassel kooperierten die Revolutionäre mit dem Generalkommando, mit dem man gemeinschaftlich die militärische Gewalt ausübte96, später sogar mit der nach Kassel zurückkehrenden Obersten Heeresleitung.

Die Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt, wo sich der seit sechs Jahren im Amt befindliche liberale Oberbürgermeister Georg Voigt bereits in der Nacht zum 9. November den neuen Revolutionsorganen zur Verfügung stellte, erkannte am 12. November den Arbeiter- und Soldatenrat, wie von diesem gefordert, „als höchste Vertretung der Stadt“ an.97 Das war in Hessen durchweg der Fall. Der liberale Offenbacher Oberbürgermeister Andreas Dullo verpflichtete sich zwei Tage später vor den Stadtverordneten, der provisorischen Revolutionsregierung von Carl Ulrich Folge zu leisten. So beschränkten sich die örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte zumeist auf Aufsicht über die städtischen Körperschaften, ohne wesentlich in deren Verwaltungshandeln einzugreifen. Das gilt auch für das katholisch geprägte Limburg, wo Bürgermeister Philipp Haerten zu Ruhe und Besonnenheit aufrief und versicherte, dass der Dienst der Behörden „in geordneter Weise weitergehe“. Hier endete die Arbeit des örtlichen Arbeiter- und Soldatenrates, der die kommunalen Körperschaften lenken wollte, schon nach einem Monat.98 In Fulda wies der amtierende Oberbürgermeister Georg Antoni sein Rathaus an, die Kooperation zwischen Verwaltung und Arbeiterrat nicht zu torpedieren. Er überstand so den Umbruch und trat erst 1930 nach 36 Amtsjahren in den Ruhestand.99

Die Verwaltung musste laufen und sie lief in den bisherigen Bahnen, auch wenn mancherorts am Rathaus nun die revolutionäre rote Fahne wehte. Einige zentrale Ämter wurden neu besetzt. So wurde in Frankfurt der nach Ausbruch des Krieges vom Linksliberalismus zur Sozialdemokratie gestoßene Hugo Sinzheimer, der Vater des deutschen Arbeitsrechts100, neuer Polizeipräsident; auch ein neuer Kommandeur der Garnisonstruppen wurde ernannt. Doch solche Neubesetzungen blieben eher die Ausnahme, betrafen allenfalls einige wenige Schlüsselpositionen in einigen Groß- und Mittelstädten.

Mit der Anerkennung der revolutionären Organe durch die alten zivilen und militärischen Instanzen und dem Ausbleiben einer Gegenrevolution gab es kein Zurück mehr. Zugleich ergriffen die neuen Machthaber Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung, bauten Sicherheits- oder Volkswehren auf, die die neuralgischen Punkte wie Lebensmitteldepots und Verkehrsadern kontrollierten. Daneben formulierten die Räte mit unterschiedlicher Intensität Forderungen nach politischen und wirtschaftlichen Reformen. SPD und weite Teile der USPD waren sich einig in dem Ziel einer parlamentarischen Demokratie, wobei die Unabhängigen die Wahlen hinausschieben und zuvor Reformen umsetzen wollten, während die SPD baldmöglichst demokratische Organe aufbauen und diesen den weiteren Reformprozess überlassen wollte. Dabei galt vor allem für die SPD die anzustrebende, bald zu wählende „Nationalversammlung als Bollwerk der Demokratie und des Sozialismus“.101

Eine Herrschaft der Räte, gar eine von vielen befürchtete dauerhafte Diktatur des Proletariats stand nicht auf der Agenda. Vielmehr sah sich die überwiegende Mehrheit der Arbeiter- und Soldatenräte als Treuhänder der Macht, wollte Sicherheit und Ordnung auf dem Weg in die Demokratie gewährleisten, nicht permanent die Macht an sich reißen. Viele der Soldaten wollten schlichtweg nach Hause. Sie wollten das Grauen des Schützengrabens hinter sich lassen und wieder zurück zur Familie und an den Arbeitsplatz, wieder zurück in das zivile Leben. Dass die Mehrzahl der Soldaten „nach Hause, nach ihren Familien strebte“, mussten auf der anderen Seite auch die militärischen Kommandozentralen registrieren, die Mühe hatten, die von ihnen zu bildenden Ersatztruppen, die Freikorps wie „Hessen“ oder „Hessen-Nassau“, personell aufzufüllen, denn viele der Bereitwilligen erschienen als „ungeeignete Elemente“, die man wieder entlassen musste.102 In der Tat sammelten sich in den Freikorps viele Entwurzelte und für rechtes Gedankengut empfängliche Kräfte.

Aufstellen zum Erinnerungsfoto: der Marinesicherungsdienst in Frankfurt während der Revolutionszeit.

So wird man in Bezug auf die revolutionären Räte festzustellen haben, dass eine permanente Politisierung der Soldaten die absolute Ausnahme blieb. So gab der Darmstädter Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrat bereits am 10. November seine Macht im Grunde genommen an die Volksvertreter zurück, als er die SPD-Fraktion beauftragte, eine neue Landesregierung zu bilden. Und die SPD setzte auf Einbindung der bürgerlichen Kräfte. Anders als im Kaiserreich sollte die neue Republik allen politischen Parteien Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte geben. Es ging nicht darum, eine neue Klassenherrschaft – unter anderen Vorzeichen – zu errichten. Die Sozialdemokratie wollte die unsägliche Trennung in Reichstreue und Reichsfeinde überwinden. Sie strebte dies in der Erkenntnis an, dass die neue Republik nur dann wirklich lebensfähig war, wenn sozialdemokratische Arbeiterschaft und demokratisches Bürgertum kooperieren und – politisch gesehen – koalieren würden. Die neue Regierung sollte sich auch auf „das Vertrauen der nichtsozialdemokratischen Bevölkerungskreise“ stützen können.103 Hinzu kam die Notsituation, die nach Ansicht der SPD eine Zusammenarbeit mit allen demokratischen Kräften erforderte und die es in ihren Augen unmöglich machte, durchgreifende Strukturreformen in der Linie ihres eigenen Parteiprogramms sofort in Angriff zu nehmen. Von daher entsprach es politischer Weitsicht, in dem Moment, als die SPD die Führung in der Revolution übernommen hatte, auch den bürgerlichen Parteien ein Angebot zur Mitarbeit zu unterbreiten. Darauf gingen allerdings die rechten Parteien – die spätere Deutsche Volkspartei (DVP) und der (im Vergleich zu dieser noch radikalere) Hessische Bauernbund – nicht ein, was den Sozialdemokraten sicher recht war, setzten sie doch auf das demokratische Bürgertum. Die Linksliberalen, die sich bald in der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) formierten, und die katholische Zentrumspartei wollten konstruktiv mit der SPD in der provisorischen Regierung zusammenarbeiten. Eine der ersten Maßnahmen Carl Ulrichs war die Aufhebung des Staatsrates, wogegen die Mitglieder protestierten, allerdings vergeblich.104 Nach der Entmachtung der alten großherzoglichen Regierung von Carl von Ewald am 11. November füllte die nun von Ulrich angeführte provisorische Regierung das Machtvakuum.105

Nach dem Waffenstillstand zurück in der Heimat: Dichtgedrängt verfolgt die Bevölkerung vor dem Rathaus in Kassel am 26. November 1918 den Einzug des zurückkehrenden Infanterieregiments 83 – eine Szene, die sich in allen Orten mit Garnisonen so abspielt.

Einen anderen Weg schlug Preußen ein: Hier bildeten nach dem Vorbild des Reiches, wo sich ein sechsköpfiger Rat der Volksbeauftragten aus SPD und USPD formierte, die beiden Arbeiterparteien die revolutionäre Übergangsregierung unter Paul Hirsch (SPD), allerdings mit einigen nicht zum engeren Kabinett zählenden bürgerlichen Fachministern.

Hessen(-Darmstadt) nahm mit seiner Regierung in gewisser Weise das vorweg, was im Reich im Februar 1919 nach den Wahlen zur Nationalversammlung realisiert werden sollte: die Weimarer Koalition. Im Darmstädter Kabinett des Übergangs saßen neben Regierungschef Carl Ulrich drei weitere Sozialdemokraten (Heinrich Fulda, Georg Raab und Hermann Neumann), zwei Vertreter der DDP (Konrad Henrich und Otto Urstadt) und mit Justizminister Otto von Brentano auch ein Zentrumspolitiker, seit 1896 Mitglied des Landtags und von 1919 bis 1924 der Nationalversammlung und des Reichstags. Bis auf den erst 1918 als Nachrücker in den großherzoglichen Landtag gewählten Neumann besaßen alle langjährige parlamentarische Erfahrung: Ulrich seit 1885, Brentano seit 1897, Fulda seit 1905, Henrich und Urstadt seit 1911. Man kannte sich also, die beiden führenden Köpfe Ulrich und Brentano seit 1895, als sie gleichzeitig in das Offenbacher Stadtparlament gewählt worden waren. Nach Brentanos Einzug in den Landtag kreuzten sie auch hier des Öfteren die Klingen, denn der Zentrumsmann erblickte seinerzeit in der Sozialdemokratie eine Bedrohung der monarchischen Ordnung. Jetzt nach dem Zusammenbruch taten sich das Zentrum und auch Brentano persönlich schwer, mit der SPD zusammenzuarbeiten.106 Aber aus dem Gegeneinander von einst wurde ein Miteinander für die Demokratie. Gleichwohl gab es auch Kritik aus den Reihen des Bürgertums wie von Seiten des Freisinn-Liberalen und späteren Ministers Adolf Korell, der drei Wochen nach dem Umsturz meinte, dass „ein demokratisches Hessen unter unserem Großherzog“ mindestens genauso gut gewesen wäre wie die „jetzige Regierung des Arbeiter- und Soldatenrats“.107 Das mochte sein, aber der Großherzog hatte alles verspielt.

Die revolutionäre Macht: der 18-köpfige Vollzugsausschuss des „Hessischen Landesvolksrats“ im Garten des Ständehauses in Darmstadt – Sitz des Landtages – im Dezember 1918, darunter der Vorsitzende Wilhelm Knoblauch (sitzend 4. v. l.), der spätere Bürgermeister von Darmstadt Heinrich Delp (sitzend 3. v. l.) und der Offenbacher Georg Kaul (stehend 4. v. l.).

Die Regierung war geschaffen. Die Rolle des Ersatzparlaments übernahm der durch Ergänzungswahlen in den umliegenden Gebieten erweiterte Arbeiter- und Soldatenrat in der Landeshauptstadt, der sich am 9. Dezember 1918 als „Volksrat für die Republik Hessen“ konstituierte. Am 14. November hatten sich die Arbeiter- und Soldatenräte aus 23 Städten und Gemeinden aus allen drei Provinzen des Volksstaates zu einer ersten Zusammenkunft in Darmstadt versammelt108, dabei einige Forderungen erhoben wie den baldigen Zusammentritt der Nationalversammlung und die Einführung des Acht-Stunden-Tages, den die Regierung sogleich für die Staatsbetriebe verfügte. Nach einer Rede Ulrichs wurde der Regierung das Vertrauen ausgesprochen. Die Hessen des vormaligen Großherzogtums wehrten sich gegen den sich wohl anscheinend als südhessische Zentrale gebärdeten Frankfurter Revolutionsrat. Die Mainstädter leiteten ihren Führungsanspruch auch aus der in den Mauern ihrer Stadt am 19. November stattgehabten Zusammenkunft der Arbeiter- und Soldatenräte im Bezirk des XVIII. Armeekorps ab, der u. a. das ehemalige Großherzogtum und südliche Teile der Provinz Hessen-Nassau sowie Wetzlar umfasste.109 Mochten dort auch Offenbacher USPD-Vertreter für Frankfurt als Zentrale plädieren, so wandten sich die gemäßigten Sozialdemokraten im ehemaligen Großherzogtum mit Georg Kaul als ihrem Wortführer gegen die „Diktatur des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrats“.110 In diesem Sinne mahnte die dortige Landesregierung in der dritten Revolutionswoche die nachgeordneten Behörden, keine Weisungen von außerhessischen Arbeiter- und Soldatenräten, explizit des sich radikaler gebenden Frankfurter, zu befolgen. Dieser sei überhaupt nicht befugt, in die „hessische Verwaltung einzugreifen“.111

Der provisorischen Regierung Ulrich ging es neben der Krisenbewältigung vor allem darum, möglichst bald die mit dem Umsturz geschaffenen Verhältnisse durch allgemeine Wahlen demokratisch zu legitimieren, um so den Weg zur Republik zu bahnen. Dazu mahnte Ulrich auch die Berliner Revolutionsregierung an und forderte sogleich, die Einzelstaaten bei der Neuordnung einzubeziehen.112 Doch wie sollte das Neue denn aussehen? Die künftige Staatsordnung war nicht am Reißbrett zu entwerfen, es gab Vorbelastungen und mentale Dispositionen, die die Handlungsmöglichkeiten der Verantwortlichen mitbestimmten. Gerade unter dem Druck der Ereignisse wurde eine von den Kräften der Linken umfassende Demokratisierung von Heer, Verwaltung und Justiz nicht durchgeführt. Und es ergab keinen Sinn, in einem kleinen Land wie Hessen irgendwelche Spielarten der Sozialisierung ad hoc umzusetzen. Das Reich war intakt, so dass es kaum eine Legitimation gab, im hessischen Raum wirtschaftspolitische Strukturreformen umgehend in Angriff zu nehmen. Denn dann wäre das kleine Land eine sozialisierte „Oase“ gewesen, die wohl mit Sicherheit kurzerhand ausgetrocknet worden wäre. Der an die SPD gerichtete Vorwurf, mit den Bürgerlichen kooperiert und nicht mit der USPD Sofortmaßnahmen eingeleitet zu haben, um die Republik stabiler zu machen, geht fehl. Das ist Rückblick, vom schmachvollen Ende der Republik her gedacht, kein adäquater Blick auf Zeit und Zeitumstände der mit vielschichtigen Problemen belasteten Revolutionsphase.

Jedes Denken in Richtung einer reinen Arbeiterregierung, einer Verbindung der alten SPD mit der USPD, die mitunter als natürlicher Bündnispartner der in Hessen klar dominierenden Mehrheitssozialdemokratie gesehen wird, ignoriert, dass diese neue Linke sich erst 1917 von der Mutterpartei abgespalten hatte und dass beide Seiten einen erbitterten Kampf um das sozialdemokratische Erbe – um Parteizeitungen und -organisationen – ausgefochten hatten. Die im Parteistreit geschlagenen Wunden waren längst noch nicht verheilt. Im Reich hielt die Kooperation der beiden Parteien im Rat der Volksbeauftragten, der am 10. November gleichberechtigt aus je drei Vertretern von SPD und USPD gebildeten revolutionären Zentralregierung, nicht einmal sieben Wochen, als die USPD wegen eines von der SPD angeordneten militärischen Einsatzes gegen die meuternde Volksmarinedivision austrat. Und über eine Mehrheit verfügten die beiden sozialdemokratischen Parteien in Hessen(-Darmstadt) eben nicht, denn die USPD war gerade hier eine nahezu unbedeutende Gruppierung, wie die Landtagswahlen im Januar 1919 überdeutlich zeigen sollten, als sie magere 1,5 Prozent einfuhr. Ein wirkungsvoller Partner wäre die nahe der politischen Bedeutungslosigkeit rangierende USPD für die SPD nicht gewesen, hätte auch keine erhebliche Verstärkung des Regierungslagers bedeutet. Die von der SPD gewünschte Zusammenarbeit mit den bürgerlichen Parteien wäre erschwert, vielleicht sogar gänzlich unmöglich gemacht worden. Die bürgerlichen Parteien wären wohl kaum mit den Unabhängigen an einen Tisch gebracht worden. Und auch der Vorwurf in Richtung Sozialdemokratie, zu wenig auf die (vermeintliche) Schubkraft einer außerparlamentarischen Bewegung gesetzt zu haben113, spiegelt nicht die Zeit und die Machtkonstellationen wider, da eine solche „außerparlamentarische Bewegung“ mit einem dauerhaften politischen Machtanspruch und hohem Mobilisierungsgrad der „Massen“ nicht existierte. Die Arbeiter- und Soldatenräte sahen sich in ihrer überwiegenden Mehrheit als Treuhänder der Macht bis zum Zusammentritt demokratisch konstituierter Körperschaften.

Als Sachwalter mit inhaltlich und zeitlich begrenzter Legitimation verstand sich auch die Zentralregierung in Berlin. Dem dortigen Rat der Volksbeauftragten aus SPD und USPD, dem „sechsköpfigen Reichskanzler“114, gehörte auch Philipp Scheidemann an. Im Zentralrat der Republik, dem auf dem ersten Reichsrätekongress Mitte Dezember 1918 gewählten Ersatzparlament, das nur aus Mehrheitssozialdemokraten bestand, waren die Hessen mit dem Kasseler Gewerkschaftsfunktionär Albert Grzesinski (für Hessen-Nassau) und dem Darmstädter Redakteur des „Hessischen Volksfreund“ Wilhelm Knoblauch (für Hessen) mit zwei Männern vertreten, die sich in der Revolutionszeit an ihren Heimatorten nicht nur als Vorsitzende der Arbeiter- und Soldatenräte besonders hervorgetan hatten.115 Beide repräsentierten die auf parlamentarische Demokratie ausgerichteten Kräfte der Revolutionszeit und verkörperten so die überwiegenden Mehrheit der Deutschen – und der Hessen. Denn von der Diktatur der Räte nach russischem Vorbild träumte im revolutionären Deutschland nur eine von der zum Jahreswechsel 1918/19 gegründeten Splitterpartei KPD angeführte Minderheit, die in Hessen nahezu bedeutungslos war. Erst später gewann die KPD an Kraft, überholte aber schon früh in ihrer Hochburg Hanau die SPD. Hier war im April 1919 die USPD, die 3.000 Mitglieder umfasst haben soll, fast geschlossen zur KPD gewechselt. Die Landkreisorganisation folgte.116 Bis 1933 blieb die KPD stärkste Fraktion im Hanauer Stadtparlament.117

Wenn auch die Angst vor einem „Bolschewismus“ während der Revolution im Nachhinein als überzogen gewertet wurde, so stand sie den Akteuren – vor allem im politischen Hexenkessel Berlin, aber auch in Teilen des Reiches – real vor Augen. Das, was sich im revolutionären Russland abgespielt hatte, als die vom Wählerzuspruch herb enttäuschte bolschewistische Minderheit offen den Putsch gewagt und das frisch gewählte Parlament auseinandergetrieben hatte, konnte durchaus auch in Deutschland passieren. Der Januar-Aufstand in Berlin 1919, an dessen Spitze sich nach Ausbruch die KPD mit Karl Liebknecht als Anführer stellte, zeigte doch mehr als deutlich, dass eine Minderheit zum putschistischen Vorgehen bereit war. Dass die junge KPD keineswegs nur eine zu vernachlässigende Randerscheinung in der deutschen Revolution war, offenbarte spätestens diese als Spartakus-Aufstand in die Geschichte eingegangene Berliner Januar-Revolte, als die Radikalen unter der Dominanz der Kommunisten den Weg zu den Wahlen der Nationalversammlung stoppen und die Diktatur des Proletariats verwirklichen wollten. Sie zielten darauf ab, die parlamentarische Demokratie zu zerstören, bevor diese überhaupt das Licht der Welt erblickt hatte. Eine solche hochdramatische Zuspitzung erlebte Hessen nicht, wenn es später auch nicht ohne Blutvergießen abgehen sollte.

Für Hessen (und darüber hinaus) galt, was die in Stuttgart ansässige Ikone der sozialistischen Frauenbewegung und KPD-Vorkämpferin Clara Zetkin für das linksdominierte Hanau schon 1919 schreiben sollte: „[…] das revolutionäre Hanau gehörte zu den wenigen Inseln im Ozean der Klassenunreife. Es war ein vorgeschobener Vorposten der proletarischen Revolution, der zurückgezogen werden musste, weil die breiten, starken Heersäulen nicht folgten.“118 Epischer konnte nicht die Enttäuschung der selbsternannten revolutionären Speerspitze darüber umschrieben werden, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung auch in Hessen eben nicht der kommunistischen Avantgarde mit ihren rätedemokratischen oder gar rätediktatorischen Ideen folgte, sondern die demokratisch-parlamentarische Republik wollte.

Ob in der konfliktreichen Gemengelage vielleicht doch ein Mehr an Reformen möglich gewesen wäre, mag sein, ob eine umfassendere Neuordnung oder ein breiter Elitenaustausch die Demokratie stabiler gemacht und den Ansturm sowie den Sieg der Nationalsozialisten 1933 verhindert hätte, bleibt eine hypothetische Frage. Möglicherweise hätten tiefe und breite Neuerungen nicht nur zum Stillstand des öffentlichen Lebens in einer Extremsituation geführt – mit ungewissen Folgen –, sondern schon früh einen gegenrevolutionären Schlag provoziert und die Republik abgewürgt, bevor diese überhaupt so richtig ans Laufen gekommen wäre. Aber auch das ist Hypothese. Nicht hypothetisch ist die Feststellung, dass die Verantwortlichen in Reich und Ländern auch Erfolge vorzuweisen hatten. In einer Umbruchsphase, wie sie die deutsche (und hessische) Geschichte in solcher Wucht noch nicht erfahren hatte, wurde das Chaos vermieden: Die Verwaltung funktionierte im Großen und Ganzen; die allseits angesichts der dramatischen Versorgungslage erwartete Hungerepidemie blieb aus – wenngleich die Ernährungslage angespannt und viele Familien noch lange Hunger litten. Die vom Schlachtfeld zurückströmenden Truppen, die nach dem Waffenstillstandsvertrag hinter den Rhein, also auch auf hessisches Gebiet verbracht werden mussten, wurden einigermaßen geordnet repatriiert und auf ihren Zwischenstationen versorgt, bevor sie in ihre Heimatort zurückkehrten; die Soldaten wurden nachfolgend weitgehend in die abrupt und kurzfristig von der Kriegs- auf Friedensproduktion umgestellte Wirtschaft integriert; die durch den Wegfall der Rüstungsproduktion von einem auf den anderen Tag arbeitslos gewordenen Arbeiter und Arbeiterinnen (allein in Frankfurt 70.– 80.000) erhielten neue Arbeit, obwohl ganze Branchen, die eben nicht zur Kriegsproduktion zählten, zusammenbrachen wie dauerhaft die Darmstädter Möbelindustrie; die dennoch von Arbeitslosigkeit Betroffenen erhielten eine umgehend eingeführte staatliche Erwerbslosenfürsorge. Wenn also in den Monaten am Ende des vierjährigen Weltkrieges mit all seinen Opfern und bis dahin nie da gewesenen Folgen wie Zerstörung und Desintegration der Zusammenbruch der staatlichen Ordnung abgewendet und zudem die Weichen in Richtung Demokratie gestellt wurden, so waren das beachtliche Leistungen. Damit war jedoch nicht sogleich Alltag eingekehrt; denn als die Waffen endlich schwiegen, hatte das Leid noch kein Ende gefunden. Lag die Sterblichkeitsrate in Frankfurt im Vergleich zu 1913 im zweiten Kriegsjahr 1915 um 2,2 Prozent höher, so stieg sie 1917 um 17 Prozent, 1918 um 31 Prozent gegenüber den Werten des letzten Friedensjahres. Den Höhepunkt erreichte die Rate aber erst 1919 mit 44,4 Prozent gegenüber 1913.119

Unruhige Zeiten: Protestversammlung der mit Streik drohenden Belegschaft der chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt am Vormittag des 17. März 1919.

Wenngleich die Ergebnisse des Umsturzes vom November 1918 von einigen linksorientierten Zeitgenossen (und rückschauenden Historikern) vielfach kritisiert, die Basiskompromisse als zu weitgehend bewertet, die Chancen für einen radikalen revolutionären Umsturz als verpasst angesehen wurden, so hatte die Umbruchssituation unter den Handlungszwängen am Ende eines mehr als vierjährigen Krieges doch die Möglichkeit eröffnet, eine stabile Demokratie zu gründen und diese auszubauen. Die Monarchie war abgeschafft, die Demokratie installiert. Nicht die Basiskompromisse in der Revolutionszeit waren die tieferen Gründe, warum die 1918/19 aus der Taufe gehobene Staatsordnung nur ein so kurzes Dasein erfahren sollte.

3. Auftakt der Demokratie

Trotz des umfassenden Krisenmanagements in der problembeladenen Zeit des Umbruchs wurden grundlegende Reformen umgesetzt, die man im Kreise der neuen Machthaber für unabdingbar und zudem für konsensfähig unter den demokratischen Kräften hielt. Der Achtstundentag, das zentrale sozialpolitische Ziel der Arbeiterbewegung, wurde sogleich am 12. November vom Berliner Rat der Volksbeauftragten reichsweit verordnet. Darüber hinaus wurden mit der gleichzeitigen Verfügung von Frauenwahlrecht und Verhältniswahlsystem Pfeiler der Demokratie gesetzt.

Diese neuen wahlrechtlichen Prinzipien schlugen sich auch in der von der Darmstädter Revolutionsregierung am 3. Dezember 1918 erlassenen „Verordnung über die Wahlen für die verfassunggebende Volkskammer der Republik Hessen“ nieder, die – 73 Artikel umfassend – mit Gesetzeskraft in ihren Bestimmungen dem Gesetz zu den Wahlen der reichsweiten Nationalversammlung folgte.120 Wählen durften nunmehr Männer und Frauen über 20 Jahre; errechnet wurde die Mandatszahl der jeweiligen Partei auf der Grundlage der Verhältniswahl, wobei das Land einen einzigen Wahlkreis bildete. Von nun an fiel keine Stimme mehr unter den Tisch, wie das beim reinen Mehrheitswahlrecht des Kaiserreichs der Fall gewesen war, weil die Stimmen der unterlegenden Kandidaten auf keiner Landesliste angerechnet wurden, wo weitere Mandate verteilt worden wären. In monarchischer Zeit, als die SPD politisch ausgegrenzt worden war, sah sie sich spätestens bei der Stichwahl einem einheitlichen bürgerlichen Block gegenüber, so dass das auch bei den Reichstagswahlen geltende Mehrheitswahlrecht die Sozialdemokratie stark benachteiligte. Das Verhältniswahlrecht galt als wesentlich gerechter, auch weil es kleineren Parteien ermöglichte, Mandate zu erzielen. Denn eine Prozenthürde, die man überspringen musste, um Sitze zu erringen, wurde nicht eingeführt, was wiederum die Zersplitterung der Parlamente förderte. Die Legislaturperiode im Volksstaat wurde auf drei Jahre begrenzt.

Mit der Demokratisierung des Wahlrechts stieg die Zahl der Wahlberechtigten auf fast 59 Prozent der Bevölkerung, knapp drei Mal so viel wie nach der halbherzigen Wahlrechtsreform von 1911. So erfolgten am 26. Januar 1919 – eine Woche nach den Wahlen für die Nationalversammlung – die ersten demokratischen Landtagswahlen in Hessen (-Darmstadt). Bürgerinnen und Bürger bestimmten die Zusammensetzung der Volkskammer. Ursprünglich sollte das Wahlgesetz auch eine Wahlpflicht enthalten. Doch das wurde gestrichen, offenkundig, so überliefert der juristische Berater von Regierung und Parlament in Sachen Verfassungsschöpfung, der Gießener Staatsrechtler Hans Gmelin, „weil die Sozialdemokraten keine Veranlassung hatten, die erhoffte Lauheit der bürgerlichen Wähler abzuschwächen“.121 Die SPD war sich der hohen Mobilisierung ihres Klientel sicher, während viele im Bürgertum sich in einer an Apathie grenzenden Orientierungslosigkeit befanden.

Die SPD sollte mit dieser Einschätzung Recht behalten. Denn bei einer Wahlbeteiligung von 81 Prozent kam sie auf 44,5 Prozent, gefolgt von den fast gleichstarken Parteien DDP (18,9 Prozent) und Zentrum (17,6 Prozent). Die USPD rangierte mit 1,5 Prozent nahe der Bedeutungslosigkeit, während die beiden Rechtsparteien, die DVP (10,1 Prozent) und die Hessische Volkspartei (HVP) als Landesverband der republikfeindlichen DNVP (Deutschnationale Volkspartei; 7,4 Prozent), gemeinsam ein Sechstel der Wählerschaft auf sich vereinigen konnten. Von den 70 Abgeordneten der hessischen Volkskammer kamen 31 von der SPD, je 13 von der Demokratischen Partei und vom katholischen Zentrum, sieben von der DVP, fünf von den Deutschnationalen und einer von der USPD.122

Wie im Volksstaat, so wurde auch in Preußen der Landtag am 26. Januar 1919 gewählt. In der Provinz Hessen-Nassau lag dabei die SPD mit 40,2 Prozent weit vorn (DDP 21,6, Zentrum 18,9, DVP 6,2 und DNVP 9,6 Prozent). SPD und DDP erzielten in der Provinz signifikant einen höheren Stimmenanteil als im Landesschnitt (dort 36,4 bzw. 16,2 Prozent). Die USPD blieb hier mit 3,5 Prozent unbedeutend, während sie im gesamten Preußen immerhin 7,4 Prozent einfuhr. Im radikalen Hanau erreichte die USPD jedoch den Spitzenwert in Hessen-Nassau mit etwa einem Viertel der Wähler. Von den 22 hessen-nassauischen Vertretern in der preußischen Landesversammlung gehörten neun der SPD, je fünf der DDP und dem Zentrum, zwei der DNVP und einer der DVP an.123 Waldeck-Pyrmont zog erst am 8. April 1919 mit den Wahlen zur „verfassunggebenden Waldeck-Pyrmonter Landesvertretung“ nach; das Resultat nach Sitzen: SPD 7, DNVP 6, DDP 4, Waldeckscher Volksbund 3 und DVP 1.124

Mit den Landtagswahlen wurden in Hessen und in Preußen die Ergebnisse der Voten zur Nationalversammlung eine Woche zuvor bestätigt. In allen hessischen Gebieten hatte dabei die SPD dominiert: mit beachtlichen 47 Prozent im Volksstaat, 44 Prozent im Regierungsbezirk Kassel und 37 Prozent im Regierungsbezirk Wiesbaden sowie 39 Prozent in Waldeck. Ihr folgte die linksliberale DDP – mit jeweils zwischen 19 Prozent und 23 Prozent –, während die Zentrumspartei in den katholischen Gebieten wie Fulda sehr gute Ergebnisse vorweisen konnte. Im Vergleich zu den letzten Reichstagswahlen 1912 brachten die ersten in der Republik doch Verschiebungen zugunsten der SPD, aber auch zugunsten des Linksliberalismus, der DDP.125 Das preußische Hessen-Nassau, das wie auch der Volksstaat Hessen in der gesamten Weimarer Zeit einen der zunächst 37 (später 35) Großwahlkreise – unter Einschluss des Freistaates Waldeck und des Kreises Wetzlar – bildete126, schickte 15 Mandatsträger in die im thüringischen Weimar tagende Nationalversammlung: sieben von der SPD, je drei von DDP und Zentrum sowie je einen aus DVP und DNVP. Neun kamen aus dem ebenfalls einen Wahlkreis bildenden gesamten Volksstaat, und zwar vier von der SPD, je zwei von DDP und Zentrum sowie einer der DVP.127 Eine herausgehobene Rolle bei den Verfassungsberatungen in Weimar spielte der Frankfurter Sozialdemokrat Max Quarck als einer von zwei stellvertretenden Vorsitzenden des 28-köpfigen Verfassungsausschusses.

Versammlung der SPD im Januar 1919 auf dem Frankfurter Römerberg zu den Wahlen für die verfassunggebende preußische Landesversammlung.

Die bürgerlichen Parteien hatten auch in Hessen einen verspäteten und schmerzvollen Gründungsprozess durchlaufen. Während die Sozialdemokratie den Umbruch als Chance für die Realisierung der Demokratie verstand und entschlossen zugriff, haderte das Bürgertum lange mit der Kriegsniederlage. Vom Trauma des Zusammenbruchs des Kaiserreichs erholte sich die bürgerliche Mitte nur langsam. Die „Frankfurter Volkszeitung“ als Sprachrohr des politischen (Links-)Katholizismus schrieb im Jahresrückblick auf 1918, man habe „vier Jahre vergebens gehofft, gekämpft, gelitten und geopfert“ und stehe nun vor einem Trümmerhaufen. Obwohl das katholische Bürgertum in Frankfurt bis zuletzt für die Monarchie eingetreten war, vollzog die dortige Zentrumspartei doch schneller als im Rest des Reiches die Hinwendung zur Republik.128

Die rechtsliberale DVP vertiefte mit der Verweigerung eines klaren Bekenntnisses zur Demokratie den Graben zur weiter linksstehenden Konkurrenz DDP und entzog damit jeglichen Gedanken an eine geeinte liberale Partei gänzlich den Boden – wie im gesamten Reich. Im ehemaligen Großherzogtum prangerte die sich pointiert vaterländisch gebende DVP das Zusammengehen der am 28. November 1918 gegründeten Demokratischen Partei mit der SPD scharf an.129 Demgegenüber förderten in antidemokratischer Grundhaltung die Deutschnationalen, die nach Wochen politischer Apathie erst Mitte Dezember 1918 begannen sich zu formieren, antisemitisches Denken. Dabei setzte sich bei vielen wie beim freikonservativen Marburger Professor und preußischen Landtagsabgeordneten Johann Victor Bredt bald die Erkenntnis durch, dass eine gewaltsame Restauration der Monarchie nicht möglich sei, man sich daher mit dem Neuartigen abzufinden und sich konstruktiv politisch betätigen sollte. Er tat dies zunächst in der DNVP.130

Bei den ersten Wahlen 1919 lag das rechtsorientierte Bürgertum noch in der durch den revolutionären Umbruch vom November 1918 ausgelösten politischen Schockstarre, rangen seine Organisationen noch um Profil, Mitglieder und Wähler. Demgegenüber konnte sich die Sozialdemokratie auf eine bewährte Funktionärselite und einen eingespielten Organisationsapparat stützen, um ihre mit der Revolution gewonnene Macht zu nutzen. Dort, wo die SPD bereits vor 1918 stark gewesen war, festigte sie sich noch weiter. Es nahm selbst für eine bäuerliche Tageszeitung in Friedberg kaum Wunder, dass der Unmut über das Vergangene, „der verlorene Krieg und alles, was damit zusammenhängt, den Sozialdemokraten“ zugutekam.131 Dabei fällt auf, dass die durch den Umbruch verunsicherten evangelischen Wähler, zuvor zu weiten Teilen Klientel der antisemitischen Parteien, zur Sozialdemokratie tendierten. Das führte in den Kreisen des Regierungsbezirks Kassel, wo bis 1918 die nun nicht mehr antretenden Antisemiten dominierten, zu signifikanten Wanderungen zur SPD (46,6 Prozent) und zur DDP (20,7 Prozent), ein Trend, der sich aber schon 1920 bei den nächsten Reichstagswahlen wieder in Richtung der alten Kräfteverhältnisse umkehrte, eben zu einer Stärkung von nationalkonservativer DNVP und rechtsliberaler DVP führte. Dagegen offenbarte der Regierungsbezirk Wiesbaden trotz eines leichten Zuwachses der SPD (36,7 Prozent) Kontinuität des Parteien- und Wählerspektrums; DDP (23 Prozent) und Zentrum (22,2 Prozent) lagen dort bei den Wahlen zur Nationalversammlung 1919 auf gleicher Höhe.132

Auch die nach der Verhältniswahl durchgeführten ersten Kommunalwahlen in Hessen-Nassau am 2. März 1919 bestätigten die Tendenzen – mit einigen bemerkenswerten Ergebnissen wie in der bürgerlich geprägten Universitätsstadt Marburg, wo die antirepublikanische DNVP mit 15 Stadtverordneten DDP (acht) und SPD (fünf) auf Distanz hielt. Bei den örtlichen Wahlen erlebte die DDP ein „Desaster“, verlor im Vergleich zu den Wahlen vom Januar die Hälfte ihrer Wähler, was nur noch von der SPD mit einem Verlust von 55 Prozent überboten wurde.133 Im katholischen Fulda konnte das Zentrum 20 der insgesamt 36 Mandate für sich verbuchen. Die Bischofsstadt, wo das katholische Milieu Weltkrieg und Revolution überdauerte, erlebte einen Einschnitt der besonderen Art, obwohl die Dominanz der Zentrumspartei weiter bestehen bleiben sollte: Nach fünfzig Jahren saßen nicht mehr nur allein Vertreter der katholischen Partei, sondern erstmals auch anderer Parteien im Stadtparlament, darunter je fünf von SPD und DDP.134 Kassel blieb eine sozialdemokratische Hochburg mit knapper absoluter Mehrheit von 37 der insgesamt 70 Stadtverordneten. Ähnlich dominierte das Zentrum im katholischen Limburg. Die SPD führte in Frankfurt deutlich mit 36 vor der DDP mit 23 Mandaten (bei insgesamt 96 Stadtverordneten), besaß aber auch mit der USPD (acht) keine Mehrheit. Die Weimarer Koalition vereinigte immerhin 72 Sitze auf sich. In Wiesbaden rangierte die SPD doch recht knapp mit 16 Mandaten an der Spitze, gefolgt von den gleichstarken DVP und DDP mit 14 der insgesamt 60 Sitze. Im linken Hanau belegte die USPD mit 29 Prozent Platz eins vor der DDP mit 27 Prozent und der SPD mit 25 Prozent (DVP 12 Prozent und Zentrum 8 Prozent). Von den 42 Sitzen belegten USPD und DDP je zwölf, die SPD elf.

Demokratieaufbau im Zeichen der Besetzung: französische Soldaten auf dem Schlossplatz von Wiesbaden.

Bei den ersten Nachkriegskommunalwahlen im volksstaatlichen Darmstadt am 15. Juni 1919 lagen DVP mit 17 und SPD mit 16 Mandaten (von 60) vorn, gefolgt von der DDP mit 11 (USPD fünf; Zentrum vier; Hessische Volkspartei mit Handwerks- und Gewerbevereinigung sieben). In Offenbach rangierte die SPD mit 32 Prozent vor USPD mit 24 Prozent und DDP mit 19 Prozent (Zentrum 14 und DNVP 10 Prozent).

Wo die SPD die Mehrheit besaß, wollte sie dies auch in politische Ämter ausgezahlt wissen. Ein Beispiel: Trotz wütender Proteste sämtlicher bürgerlicher Parteien nominierte die mit knapper absoluter Mehrheit ausgestattete Kasseler SPD im Dezember 1919 den vormaligen Reichsministerpräsidenten Philipp Scheidemann in der Nachfolge des im Oktober zum Reichsinnenminister beförderten Liberalen Erich Koch-Weser als neuen Oberbürgermeister.135 Die SPD ließ nicht mit sich handeln, hatte es sich doch seit der Revolution gerade auch in Nordhessen gezeigt, dass sich ihre politische Dominanz, wie sie in den äußerst guten Ergebnissen bei sämtlichen Wahlen am Anfang der Republik (in Reich, Land und Gemeinde) zum Ausdruck kam, nicht entsprechend auch in der Übernahme politischer Ämter niederschlug.

Im Sommer 1919 waren der in Kassel residierende Oberpräsident August von Trott zu Solz und auch der dortige Regierungspräsident Percy Graf von Bernstorff ausgeschieden, beide noch in der Kaiserzeit berufen (1917 bzw. 1905). Der Oberpräsident stand an der Spitze der Provinz, war Vertreter des Staatsministeriums und sollte „Brücke und Mittler“ zwischen Provinz und Zentralregierung sein.136 Die Regierungspräsidenten waren mit ihren Behörden die eigentlichen Träger der Landesverwaltung in den preußischen Mittelinstanzen. Der Dualismus von Oberpräsident und Regierungspräsident, besonders wenn diese an einem Ort wie in Kassel saßen und zudem unterschiedlichen politischen Lagern angehörten, mochte sich mitunter als unvorteilhaft erweisen.137 Das sollte schon 1919 der Fall sein, denn an die Stelle von Trott zu Solz und Bernstorff traten, von der preußischen Regierung in Berlin eingesetzt, mit Rudolf Schwander als erster Beamter in der Provinz Hessen-Nassau zum 8. Juli ein Mann der DDP und mit Gustav Springorum als Chef im Regierungsbezirk Kassel zum 1. Oktober ein Vertreter des bürgerlich-nationalen Lagers. Schwander war 1918 der letzte deutsche Statthalter in Elsass-Lothringen gewesen. Er blieb bis 1930, als ihm der Sozialdemokrat August Haas folgte, der 1932 im Zuge des Preußenschlags abgesetzt wurde. Nach Springorum kam der höchst unglücklich agierende, rechtskonservative Otto Stoelzel, der nach nur einem Jahr abberufen und durch den DDP-Mann Ferdinand Friedensburg ersetzt wurde.

Springorum war vor seiner Berufung nach Kassel stellvertretender Regierungspräsident in Wiesbaden gewesen. Dort war er von den Franzosen wegen Widerstand gegen ihre Anordnungen verhaftet, verurteilt und ausgewiesen worden. An der Spitze des Regierungspräsidiums Wiesbaden folgte auf den weithin als „Freund des Kaisers“ geltenden Regierungspräsidenten Wilhelm von Meister138, seit 1905 an dieser Stelle, der kaiserliche Karrierebeamte Wilhelm Momm, der sein Amt erst im März 1920 antreten konnte und im August 1922 von der Interalliierten Rheinlandkommission seiner Funktion enthoben wurde. Ende Januar 1923 folgte der ehemalige preußische Minister Konrad Haenisch von der SPD. Nach Haenischs frühem Tod 1925 im Alter von 49 Jahren trat der Polizeipräsident von Frankfurt, der Sozialdemokrat Friedrich (Fritz) Ehrler, an seine Stelle – bis 1933.

Von zehn Landratsposten, die seit dem Umsturz bis zum Ende des Jahres 1920 in den Kreisen des Regierungsbezirks Kassel frei wurden, sollte die SPD nur drei besetzen können. Viele der königlich-preußischen Landräte, die nach der Revolution zumeist zur republikfeindlichen DNVP stießen, hielten sich im Amt, wie der im August 1918 im überwiegend katholischen Kreis Hünfeld bestallte Walter Ludwig (bis 1935) oder sein 1907 berufener Kollege Gottfried Rabe von Pappenheim im sozialdemokratischen dominierten Kreis Kassel (bis 1930), der dann Landeshauptmann des Bezirksverbandes im Regierungsbezirk Kassel wurde und bis 1936 blieb. Die Neugestaltung mit einer Demokratisierung der Gebietskörperschaften führte dazu, dass das Vorschlagsrecht für die Besetzung der freiwerdenden Landratsposten von den Kreistagen als nunmehr demokratisch konstituierten Gremien gegenüber dem preußischen Ministerium mehr Gewicht besaß, das jedoch auch weiterhin nicht an einen Vorschlag gebunden war. Der Kreistag besaß nicht das Recht, über ein Misstrauensvotum einen Landrat zu verbannen.139 Wegen der veränderten Lage in den Kreistagen traten einige im Kaiserreich berufenen Landräte von sich aus zurück, darunter im Regierungsbezirk Kassel 1919 jene von Hofgeismar (Georg Riedesel zu Eisenbach, seit 1908 im Amt) und Eschwege (Alexander von Keudell, seit 1893), 1921 von Fulda (Karl von Dörnberg, seit 1912) und Hersfeld (Alexander von Grunelius, seit 1905) sowie 1922 von Fritzlar (Heinrich Noeldechen, seit 1890). Für Hessen-Nassau ist insgesamt eine geringe Zahl festgestellt worden, die nach der Revolution gegen ihren Willen aus ihrem Amt verdrängt wurde.

Als der seit 1910 amtierende Landrat von Kirchhain, Adolf von und zu Gilsa, ein Vertreter des rechtskonservativen Spektrums, 1928 vom Regierungspräsidenten Ferdinand Friedensburg (DDP) aus dem Amt geworfen wurde, weil er paramilitärische Treibereien in seinem Kreis geduldet hatte und somit untragbar geworden war, brach ein Sturm der Entrüstung über Friedensburg herein, der erst im März 1927 nach Kassel gekommen war. Friedensburg holte andererseits den Landrat von Schlüchtern, Bodo von Trott zu Solz, der in der Kritik stand, ein Monarchist zu sein, und darüber hinaus schlicht als unfähig galt, aus der Schusslinie und bot ihm 1927 im Regierungspräsidium Unterschlupf. 1933 hievten die Nationalsozialisten Gilsa auf den Landratsposten in Schüchtern (wo er bis 1945 blieb) und machten Trott zu Solz kurzzeitig zum kommissarischen Landrat in Hersfeld.140 Es scheint augenfällig, dass die neuen Machthaber über kein ausreichendes Reservoir an geschulten Verwaltungskräften, gar mit Führungsqualitäten verfügten, um das alte aus der Kaiserzeit kommende Personal gegen republiktreue Köpfe auszutauschen. Das galt auch für den Vertreter Hessen-Darmstadts beim Reich: Staatspräsident Ulrich bat den seit 1911 als Gesandten in Berlin amtierenden Maximilian Freiherr von Biegeleben, weiter die Interessen des Landes gegenüber der Reichsregierung und im Reichsrat wahrzunehmen. Biegeleben blieb bis 1927.141

Trotz des revolutionären Umbruchs und einer stärkeren Politisierung im kommunalen Raum mit dem vollkommenen Ende der bereits zuvor im Kaiserreich schrittweise schwindenden Honoratiorenherrschaft wurde doch nur eine geringe Zahl von Bürgermeisterstellen mit Sozialdemokraten besetzt, während auf der anderen Seite die SPD in Reich und Ländern zahlreiche Regierungen führte und Minister stellte. So sollte der im Dezember 1919 gegen eine einheitliche bürgerliche Front in Kassel zum Stadtoberhaupt gewählte Philipp Scheidemann bis 1933 der einzige Sozialdemokrat unter den hessen-nassauischen Oberbürgermeistern bleiben.142 Das war so nicht zu erwarten gewesen und überraschte letztendlich.

In der hessischen Landeshauptstadt Darmstadt überdauerte der seit 1909 amtierende Wilhelm Glässing den Umsturz, bis er nach 20 Jahren im Amt 1929 verstarb. Sein um zwei Jahre jüngerer Bruder, der 1913 zum Oberbürgermeister von Wiesbaden berufene parteilose Karl Glässing, behielt sein Amt, bis ihn die Franzosen 1919 ohne nähere Begründung für abgesetzt erklärten und auswiesen – ein Akt, den die Interalliierte Rheinlandkommission in Koblenz sanktionierte und gegen den der Einspruch der Stadt zunächst erfolglos blieb. Glässing empörte sich bei Reichsinnenminister Erich Koch-Weser über den Gewaltakt, den hinzunehmen, so der Wiesbadener Stadtobere, zwangsläufig zu einer Demoralisierung der Bevölkerung in den besetzten Gebieten führen müsse.143

In Frankfurt blieb der 1912 auf zwölf Jahre gewählte (links-)liberale Georg Voigt, der sich – preußisch-korrekt – just am 9. November 1918 vom Arbeiter- und Soldatenrat im Amt hatte bestätigen lassen, bis 1924 an der Spitze des Rathauses, als ihn sein DDP-Parteikollege Ludwig Landmann ablöste und er im Jahr darauf zum Oberbürgermeister im beschaulicheren Marburg gewählt wurde. In Offenbach änderte sich ebenfalls zunächst nichts: Der seit 1907 amtierende liberale Andreas Dullo, seinerzeit auch von den Sozialdemokraten gewählt, blieb, musste aber dann, weil der SPD sein Agieren in der Revolutionszeit missfiel, bald gehen. Ihm folgte im November 1919 der SPD-Mann Max Granzin.144 In dem von einer starken linksorientierten Arbeiterbewegung geprägten Hanau lenkte mit Kurt Blaum (DDP), auch von den Sozialdemokraten gewählt, erst ab Dezember 1921 in der Nachfolge des 1917 berufenen liberalen Karl Hild ein neuer Mann die Geschicke der Stadt. In Wetzlar sollte der 1914 gewählte Bürgermeister Heinrich Kühn bis zu seinem Tod 1930 im Amtssessel bleiben, obwohl die SPD von 1919 bis 1933 die stärkste Fraktion stellte. In Bensheim beschloss der Arbeiterrat im ersten Revolutionsmoment den seit 1913 amtierenden, zum Kriegsdienst eingezogenen Bürgermeister Karl Löslein alsbald abzusetzen, wogegen sich dieser nach Rückkehr aus dem Feld vehement wehrte, so dass Ministerpräsident Ulrich eigens im Februar zu Schlichtungsverhandlungen anreiste, die in einer Wiedereinsetzung Lösleins, allerdings mit Verzicht auf einige Kompetenzen zugunsten seines Stellvertreters, mündeten.145 Insgesamt jedoch zeigte sich im regionalen Raum überdeutlich, dass die Revolution keinen fundamentalen Elitenwechsel auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen gebracht hatte. Diese im Sinne einer Republikanisierung durchzuführen, war Aufgabe der kommenden, durch Wahlen legitimierten Regierungen und Körperschaften.

Die drei führenden Parteien bei der ersten Landtagswahl im Volksstaat – SPD, DDP und Zentrum –, hinter denen immerhin mehr als 80 Prozent der Wähler standen, setzten ihre Zusammenarbeit unter Ministerpräsident Carl Ulrich fort. SPD und DDP hätten auch allein mit ihren 44 Mandaten über eine recht komfortable Mehrheit verfügt, doch beharrten die Liberalen auf Einbezug der bislang mitregierenden Zentrumspartei, um mit deren 13 Abgeordneten der übermächtigen SPD Paroli bieten zu können. Bereits vor der am 13. Februar 1919 erfolgenden Konstituierung des Landesparlaments erklärte sich der revolutionäre Volksrat der Republik Hessen für aufgelöst und übergab seine Rechte den nun gewählten Vertretern.146 Der Dualismus zwischen provisorischer Regierung und revolutionärer Macht war damit beendet. In Preußen bildete der bisherige Ministerpräsident Paul Hirsch (SPD) nach den ersten Landtagswahlen eine Regierung der Weimarer Koalition, wie im Reich gestützt auf eine breite Mehrheit.

In ihrer Struktur unverändert blieben zunächst die Selbstverwaltungsorgane in der preußischen Provinz und in den beiden 1867 geschaffenen Regierungsbezirken. Es war eine Besonderheit, dass nach der preußischen Annexion des Herzogtums Nassau, des Kurfürstentums Hessen und der Freien Reichsstadt Frankfurt in der neuen Provinz für jedes der drei Gebiete ein Kommunalverband (und nicht wie in jeder preußischen Provinz nur ein Verband) geschaffen wurde. 1885 wurden sie auf zwei Bezirksverbände, Kassel und Wiesbaden, reduziert. An der Spitze der Verwaltung stand der Landeshauptmann. Den Kommunalverbänden oblagen in Selbstverantwortung bestimmte Bereiche (u. a. Straßenbau, Landesbanken und -versicherungen, Landeskrankenhäuser und Landesheilanstalten).147 Die Organisationen blieben im Umbruch unangetastet. Ihre parlamentarischen Vertretungen, die beiden Kommunallandtage, sollten dann 1920 erstmals nach den neuen Wahlrechtsprinzipien, zunächst direkt von den Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen, neu gewählt werden. Weiterhin bestand als gemeinsame Klammer und als ein lockeres Dach über den Regierungsbezirken der aus sämtlichen Vertretern beider Kommunallandtage beschickte Provin- ziallandtag.148

Nach Krawallen in Kassel am 21. Juni 1919: geplünderte Geschäfte.

Auf örtlicher Ebene existierten manche Arbeiter- und Soldatenräte als Ordnungsorgane über die Wahlen hinaus. Sie trugen wesentlich zur Sicherung und Stabilisierung der neuen Machtverhältnisse bei. Gleichwohl sollten dann im Frühjahr 1919 Unruhen folgen, wie etwa in Frankfurt Ende März, als es nach einer Senkung der Kartoffelration von fünf auf drei Pfund pro Woche und Kopf zu Plünderungen und Ausschreitungen mit 20 Toten kam. Die Mainmetropole erlebte dann im Juni 1919 Arbeitslosendemonstrationen. Auch in Kassel folgten Krawalle, die sich an der Weigerung eines Händlers entzündet hatten, Eier zum festgesetzten Richtpreis zu verkaufen. Am Ende waren vier Tote zu beklagen.149 Nach Plünderungen, auch von Waffen und Munition in Hanau wurde die Stadt, von linken und linksradikalen Kräften beherrscht, von Regierungstruppen im Februar 1919 kampflos besetzt.150

Es herrscht Ruhe in Hanau: Nach Unruhen und Plünderungen im Februar 1919 besetzen Regierungstruppen für einige Tage die Stadt (hier am Neustädter Markt). Zu Kämpfen kommt es nicht.

In sozialer Hinsicht hielt die Anspannung noch lange an. Die Lage verschärfte sich im Zuge von Inflation und Wirtschaftskrise. Die dauerhafte Versorgungskrise im ersten Nachkriegsjahr lässt sich allein daran ablesen, dass in den Monaten von März bis Juni 1919 nur ein Achtel des festgelegten Kontingents an Kohlen nach Frankfurt geliefert wurde.151 Politisch festigte sich die Situation jedoch recht rasch. So blieb der Offenbacher Karfreitagsputsch am 18. April 1919, als die von den Kommunisten angeführte radikale Linke gewaltsam die Macht an sich reißen wollte, letztlich eine gescheiterte Episode, die jedoch mit 17 Toten und 26 Verwundeten einen hohen Blutzoll forderte.152 Der Putsch war – für Hessen – der Höhepunkt der zweiten Welle der Revolution, die in den Zentren Berlin, wo es im Frühjahr zu bürgerkriegsartigen Unruhen kam, und München, wo eine linkssozialistisch-kommunistische Räterepublik von Regierungstruppen niedergeschlagen wurde, einen ungleich blutigeren Verlauf nahm.

Karfreitagsputsch in Offenbach am 18. April 1919: Demonstranten versuchen, die Stadtkaserne zu stürmen. Am Ende sind 17 Tote zu beklagen.

Die Demokratie war geboren; sie musste nun reifen, ausgebaut werden und sich festigen. Am 11. November 1918 hatte der hessen-darmstädtische Arbeiter-, Bauern- und Soldatenrat in einem Aufruf verkündet: „Die Vergangenheit ist abgeschlossen. Das Tor der Zukunft steht weit offen.“153 Die Vergangenheit war politisch tatsächlich abgeschlossen, doch überlebten rückwärtsgewandte Einstellungen und Mentalitäten, die die Republik bedrücken sollten. Insofern stand das Tor der Zukunft nicht weit offen. Viele politische Altlasten mussten mit in die Demokratie genommen werden; sie konnten nicht einfach entsorgt werden. Demokratie und demokratisches Denken und Handeln musste bei vielen erst reifen, denn antidemokratisches Gedankengut überdauerte die Zäsur von 1918/19. Doch zunächst ging es darum, den neuen Freistaaten Verfassungen zu geben, die das neue Staatsgebilde strukturierten und einen Orientierungs- und Wertmaßstab für das Zusammenleben in der Republik lieferten.

Das Ständehaus in Darmstadt – Sitz des Landtages bereits in Zeiten des Großherzogtums und nun auch in der Republik.

4. Verfassungen als Fundamente

Mit der Beseitigung von Monarchie und Monarchen waren die konstitutionellen Ordnungen zusammengebrochen und die Verfassungen außer Kraft gesetzt worden. So war die Erarbeitung neuer staatlicher Grundlagen vordringliche Aufgabe der ersten demokratischen Parlamente im Reich und in den Ländern. Hier unterschieden sich die Vorgehensweisen im Reich, in Preußen und im Volksstaat nicht: Wahlen, Zusammentritt der Verfassunggebenden Versammlungen, Verabschiedung von knappen Organisationsstatuten als vorläufige Verfassungen, schließlich Ausarbeitung einer endgültigen Verfassung. Lediglich zeitlich klaffte die Entwicklung weit auseinander.

Die Hessen im Darmstädtischen arbeiteten zunächst auf der Basis einer provisorischen Verfassung, dem nur zehn Artikel umfassenden „Gesetz über die vorläufige Verfassung für den Freistaat (Republik) Hessen“ vom 20. Februar 1919. Die Übergangsverfassung formulierte wie auch das für das gesamte Reich geltende „Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt“ vom 10. Februar oder das in Preußen verabschiedete „Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt“ vom 20. März 1919 lediglich Eckwerte.154 Das hessische Gesetz beschränkte sich – unter Verzicht auf Grundrechte – auf Regelungen zur staatlichen Organisation, der Gesetzgebung und der Regierung („Staatsleitung“). Aber schon in Artikel 1 war die künftige Staatsform festgeschrieben: „Der Freistaat (Republik) Hessen ist ein selbständiger Bundesstaat des Deutschen Reiches.“155 Damit war der politische Wandel vom November 1918 verfassungsrechtlich bestätigt. Auf der Basis von Artikel 6 der vorläufigen Verfassung wurde Carl Ulrich am 21. Februar 1919 mit 46 von 57 abgegebenen Stimmen zum ersten Ministerpräsidenten der Republik gewählt. Er berief anschließend in Fortsetzung der bisherigen Koalition sein Kabinett, das (mit ihm) aus vier regelrechten Ministern – erneut den bisherigen Ressortleitern Heinrich Fulda (SPD/Inneres), Konrad Henrich (DDP/Finanzen) und Otto von Brentano (Zentrum/Justiz) sowie den Leitern von vier Landesämtern bestand, die „Stimmrecht in Angelegenheiten ihres Ressorts“ besaßen. Diese waren die Ministerialdirektoren Reinhard Strecker (DDP) für Bildungswesen, Hermann Neumann (SPD) für Ernährung, Georg Raab (SPD) für Arbeit und Wirtschaft und Philipp Uebel (Zentrum) für Landesschulden.156 Nach den Wahlen vom November 1921 verloren die Direktoren der Landesämter den Kabinettsrang; das Landesamt für Arbeit und Wirtschaft wurde zum Ministerium für Wirtschaft mit Raab an der Spitze.157

Der erste demokratische Regierungschef in Hessen und sein Nachfolger: Carl Ulrich (Mitte) und Bernhard Adelung (l.) mit dem Reichsvertreter in Hessen, Eduard David.

Das vorläufige Grundgesetz sollte bis zur Verabschiedung einer Landesverfassung Gültigkeit besitzen, spätestens aber zum 1. Januar 1920 außer Kraft gesetzt werden (Art. 10). Die hessischen Verfassungsschöpfer hatten also Zeit und sie nahmen sich diese auch.158 Wie bei der Verfassungsschöpfung in den meisten Ländern in Deutschland nach dem Krieg wurde diese auch in Hessen von „oben“ initiiert und dirigiert. Ein erster Verfassungsentwurf lag im April vor, entwickelt durch eine von der Regierung am 5. März 1919 eingesetzte Kommission aus Experten der Ministerialbürokratie. Hierzu lieferte der Gießener Staatsrechtler Hans Gmelin159 ein Gutachten, das in Teilen Berücksichtigung fand. Die Hessen orientierten sich an den bereits vorliegenden Verfassungen der südlichen Nachbarländer Baden und Württemberg, so dass „wenigstens die süddeutschen Staaten in den Grundlagen ihrer Existenz möglichste Übereinstimmung“ zeigen würden.160 Erst am 9. Oktober 1919, kurz vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause, ging der Entwurf der Landesregierung an die Volkskammer. Die Regierung wollte erst die Verabschiedung der Reichsverfassung abwarten – dies geschah durch die Nationalversammlung in Weimar am 31. Juli –, um dann zu entscheiden, was man im Hessischen mit Blick auf die bereits erfolgten Regelungen in der Reichsverfassung nicht mehr aufzunehmen brauchte. So verzichteten die Hessen auf eine Verankerung dort bereits niedergelegter Grundätze. Es fand daher nichts Berücksichtigung, was Grundrechte und Grundpflichten betraf. Dies alles stand ja in der die Ländergrundgesetze überwölbenden Reichsverfassung. Der Verfassungsausschuss der Volkskammer nahm nur noch wenige Änderungen am Regierungsentwurf vor.161 So fiel die vorgesehene, sich an badische und württembergische Regelungen orientierende Bestimmung, nur „Staatsangehörige“ Hessens seien bei Wahlen stimmberechtigt. Denn die Reichsverfassung legte in Artikel 17 fest, dass die Landtage von allen reichsdeutschen Männern und Frauen des Gebiets zu wählen waren, nicht nur von den Landeskindern.

Der vom Ausschuss entwickelte Entwurf wurde dann in drei Tagen, beginnend am 4. Dezember, im Plenum beraten.162 Die wenigen Diskussionen drehten sich um das Alter für das aktive und passive Wahlrecht, das auf 20 bzw. 25 Jahre festgelegt wurde. Die Rechtsparteien brachten zudem aus überzogener Furcht vor einer Parteienherrschaft über das Parlament nochmals eine berufsständisch zusammengesetzte Zweite Kammer ins Spiel, wofür sich die Mehrheit aber nicht begeistern konnte. Das Prinzip der absoluten Volkssouveränität sollte nicht über das Hintertürchen einer Zweiten Kammer beschnitten werden. Es blieb beim Einkammersystem. Allein das demokratisch gewählte Organ – der Landtag – sollte bestimmen.

Obwohl die Mehrzahl der Artikel ohne Kontroversen das Plenum passierte, verweigerten DVP und Hessische Volkspartei (die lokale Variante der DNVP) letztlich die Zustimmung, und dies aus einem wahrlich nichtigen Grund. In beinahe trotziger Haltung quittierten beide das Abschmettern ihrer Forderung, nicht erst in zwei Jahren, also im November 1921 – wie Artikel 64 bestimmte –, sondern schon im Frühjahr des kommenden Jahres einen neuen Landtag wählen zu lassen, mit Ablehnung der Gesamtverfassung. Man begründete das Verlangen nach baldigen Neuwahlen damit, dass das erste Landesvotum im Januar 1919 „unter der Einwirkung der Revolution“ stattgefunden hatte.163 Unausgesprochen verbarg sich dahinter die Erwartung, dass man als bürgerlich-konservative Parteien nun besser abschneiden würde, nachdem sie sich seinerzeit noch in der Findungsphase befunden hatten und das eigene, dem Untergang der Monarchie lange nachtrauernde Klientel über den Umbruch politisch konsterniert und apathisch gewesen war.

Veröffentlichung der Verfassung des Volksstaates vom 12. Dezember 1919 im Hessischen Regierungsblatt.

Da sie mit einem früheren Wahltermin im Jahre 1920 nicht durchdrang, votierte die rechte Seite des Hauses mit Nein.164 Ungeachtet der Ablehnung durch die Rechtsliberalen und Konservativen trat die am 9. Dezember verabschiedete Landesverfassung drei Tage später in Kraft. „Die Hessische Verfassung vom 12. Dezember 1919“, unterschrieben vom „Gesamtministerium“, also von Ulrich und den Ministern Henrich, Fulda und Brentano165, gliederte sich in neun Abschnitte, wobei der letzte lediglich Übergangsbestimmungen umfasste. Artikel 1 erklärte den „Volksstaat“ Hessen als selbständiges Land zu einem „Bestandteil des Deutschen Reichs“. Man bekannte sich zum Prinzip der Volkssouveränität und schuf eine voll ausgeprägte parlamentarische Demokratie ohne blockierende Nebeninstitutionen. Der 70-köpfige Landtag war alle drei Jahre zu wählen.

Die hessische Verfassung kannte kein ausgeprägtes Notverordnungsrecht wie die Reichsverfassung (Art. 48 WRV) oder die preußische Verfassung (Art. 55), durch das die Exekutive direkte gesetzesvertretende Verordnungen erlassen konnte. Die volkstaatliche Verfassung erlaubte es der Regierung jedoch, solange der Landtag nicht versammelt war, Anordnungen zu erlassen, wenn aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse ein „sofortiges Eingreifen“ notwendig erschien (Art. 9). Diese Maßnahmen durften aber nicht der Verfassung zuwiderlaufen und waren dem Landtag nach dem Zusammentritt umgehend zur Bestätigung vorzulegen – und bei dessen Ablehnung unverzüglich aufzuheben. Nach der Landesverfassung gab es in Hessen kein Verfassungsorgan, das, wie im Reich der Reichspräsident (Art. 25 WRV), das Recht besaß, das Parlament einfach und eigenmächtig aufzulösen. Hierfür schufen die Hessen hohe Hürden: Dazu war eine Volksabstimmung notwendig (Art. 24).

Der allgemeinen Stimmung der Zeit entsprechend, räumte die hessische Verfassung der Bevölkerung über Wahlen weitere direkte Mitbestimmungsrechte ein, setzte für den Erfolg eines Referendums jedoch nicht so hohe Hürden wie die Reichsverfassung. Auch die erst im November 1920 beschlossene Verfassung Preußens eröffnete Möglichkeiten zur direkten Demokratie über das Plebiszit. Nach Artikel 12 der hessischen Verfassung hatte ein Referendum stattzufinden, wenn fünf Prozent der Wahlberechtigten in einem Volksbegehren, dem ersten Schritt, dieses unterstützen würden – das galt als sachgerechtes Quorum.166 Die Reichsverfassung (Art. 73 WRV) sprach hingegen von zehn Prozent. Zur Annahme eines einfachen Gesetzes in einem dann folgenden Volksentscheid war die Beteiligung der Hälfte aller Stimmberechtigten erforderlich (Art. 75 WRV). Handelte es sich um einen Gesetzentwurf verfassungsändernden Charakters war die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten notwendig (Art. 76 WRV). In Hessen reichte im Normalfall die einfache Mehrheit der Abstimmenden, bei verfassungsändernden Gesetzen war jedoch eine Zweidrittelmehrheit der Wählenden erforderlich (Art. 15). Nach der preußischen Verfassung (dort Art. 6) mussten Volksbegehren im Falle von einfachen Gesetzen von fünf Prozent der Stimmberechtigten gezeichnet werden; bei Verfassungsänderungen oder bei einem Begehren zur Landtagsauflösung mussten 20 Prozent zustimmen, damit eine Volksabstimmung anberaumt werden konnte. Diese war nur dann rechtswirksam, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten daran teilnahm. Ging es um Anträge, die Verfassung zu ändern oder den Landtag aufzulösen, war die Mehrheit der Stimmberechtigten vonnöten; bei einfachen Gesetzen reichte die Majorität der abgegebenen gültigen Stimmen. Wie im Reich, so sollte auch in Hessen und Preußen keine Volksabstimmung erfolgreich sein.

In der hessischen Verfassung fanden mit Blick auf die Regelungen in der Reichsverfassung Grundrechtsbestimmungen keine Erwähnung. Auch nicht aufgenommen wurden die von dem einzigen USPD-Vertreter Alfred Kiel schon bei der Notverfassung eingeforderten wirtschaftspolitischen Sofortmaßnahmen wie die Sozialisierung von Industrieunternehmen. Insgesamt, so ist zu Recht geurteilt worden, umging die hessische Verfassung in der Sogwirkung der bereits gültigen Reichverfassung jede bedeutende Akzentuierung „und vermied jeden denkbaren Konflikt“.167 Andererseits wies sie daher auch keine irgendwie gearteten Konstruktionsfehler auf wie etwa die Reichsverfassung, die im Lande zu einer Untergrabung der Demokratie durch demokratisch konstituierte Organe, die die Verfassung gegen ihren eigentlich Sinn missbrauchen, hätten führen können.

Die Verfassung wurde später in drei wichtigen Punkten (neben einigen weniger bedeutungsvollen) geändert. 1924 erhielt der Landtag das Recht und die Pflicht zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen. Das entsprach Artikel 35 der Reichsverfassung bzw. Artikel 25 der preußischen Verfassung.168 1930 wurde die Möglichkeit der Landtagsauflösung durch Zweidrittelmehrheit im Landtag eingeführt. Gleichzeitig dehnte das Parlament die Legislaturperiode von drei auf vier Jahre aus. Dahinter verbarg sich politisches Kalkül. Wir werden darauf zurückkommen.169

Der Friedensvertrag interessiert die Bevölkerung weit mehr als die Verfassungsschöpfung: Protestversammlung auf dem Marktplatz von Butzbach im Juli 1919 gegen den kurz zuvor von der Nationalversammlung angenommenen, von den meisten Deutschen als unerträglich abgelehnten Versailler Vertrag. Ein Redner steht auf einem kleinen Podest vor dem Rathaus.

Insgesamt legte die Verfassung die staatsrechtliche Grundlage für die Entwicklung Hessens zu einem demokratischen Volksstaat. In Zusammenarbeit von demokratischer Arbeiterbewegung und demokratischem Bürgertum wurde ohne fundamentale Auseinandersetzungen der Grundstein für die Republik gelegt. Dazu trug sicherlich auch bei, dass das Großherzogtum vor dem Krieg nicht von solchen Klassenspannungen geprägt war wie andere Territorialstaaten und schon eine feste konstitutionelle, wenn auch unvollendet gebliebene demokratische Tradition besaß.

Die Verfassung wurde jedoch nicht der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt, vielleicht vor dem Hintergrund der Erfahrung in Baden, wo die im März verabschiedete Landesverfassung am 13. April 1919 als einziges Staatsgrundgesetz seiner Zeit über einen Volksentscheid – dem ersten in Deutschland überhaupt – angenommen wurde, und zwar mit überragenden fast 95 Prozent, allerdings bei einer geringen Beteiligung von nur 34 Prozent, so dass nicht einmal ein Drittel der Wahlberechtigten seine Zustimmung gegeben hatte.

Die Empörung über Versailles schlägt sich auch in der Alltagskultur nieder: Beim Kirmesfestzug in Homberg (Efze) 1919 steht US-Präsident Woodrow Wilson am Pranger, dessen 14 Punkte, u. a. mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, nicht die – wie von deutscher Seite erhofft – Grundlage für den Friedensschluss bilden.

In Hessen wusste man zudem, dass die Verfassungsschöpfung draußen im Lande auf mäßiges Interesse gestoßen war. Der Bevölkerung erschien anderes wichtiger, weil es als existentieller begriffen wurde. An erster Stelle belastete die französische Besatzung. Der als Knebelung empfundene Versailler Vertrag dominierte den öffentlichen Diskurs, wo die Arbeit an der Verfassung des Reiches mehr als die an der des Landes auf Aufmerksamkeit stieß. So erfüllte sich die von der Regierung mit der Publizierung des Entwurfs im Mai verknüpfte Hoffnung auf eine intensive Verfassungsdiskussion der Bevölkerung auch später nicht.170 Auch für die hessische Verfassung galt, dass sie „im Schatten des großen Werks der Nationalversammlung“ stand.171

Hessen lehnte wie jedes andere Land einen rein auf repräsentative Funktionen ausgerichteten Staatspräsidenten neben einem Ministerpräsidenten ab. Man wählte aber als Amtsbezeichnung für den Regierungschef „Staatspräsident“ (Art. 37), „um sein Ansehen und seine Würde in der Bevölkerung zu heben“.172 Ulrich wurde dann am 16. März 1920 als Staatspräsident auf die Verfassung vereidigt. Die Minister benötigten zu ihrer Bestätigung das Vertrauen des Landtages. Dieser konnte auch dem Gesamtministerium oder einzelnen Ressortchefs das Misstrauen aussprechen und sie so zum Rücktritt zwingen. Ein zur Demission genötigtes Gesamtministerium blieb so lange geschäftsführend im Amt, bis der Landtag den Staatspräsidenten neu gewählt haben würde (Art. 38). Zweimal amtierten geschäftsführende Regierungen über längere Zeiträume: einmal nach den Dezemberwahlen 1924 für drei Monate und nach den Novemberwahlen 1931 dauerhaft bis zum Ende Republik. Die Zahl der von Staatspräsidenten berufenen Mitglieder der Regierung war nicht festgeschrieben. Zunächst gab es die drei herkömmlichen klassischen Ressorts (Finanzen, Inneres, Justiz), zu denen 1921 das Wirtschaftsministerium (später: für Arbeit und Wirtschaft) und dann 1928 das für Kultur- und Bildungswesen, das der neue Staatspräsident Adelung mit übernahm173, hinzukamen.

Auch im bisherigen Fürstentum Waldeck-Pyrmont, nunmehr zum Freistaat erklärt, wollte man eine neue Verfassung entwerfen. Diese kam aber angesichts der immer stärker diskutierten Angliederung an Preußen nicht zustande. Die linksliberal-sozialdemokratische Mehrheit in der am 4. April 1919 gewählten 21-köpfigen verfassunggebenden Landesvertretung strebte einen baldigen Anschluss an Preußen an und hielt daher eine Verfassung für entbehrlich. So reichte es nur zu einem im April 1919 rasch verabschiedeten, sechs kurze Paragraphen umfassenden „Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt“.174 Damit wurde die Verfassung von 1852 in der Weise geändert, dass die dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte einem dreiköpfigen Landesausschuss zu übertragen waren. Dieser wiederum wurde von der verfassunggebenden Landesvertretung gewählt, war dem Parlament gegenüber verantwortlich und von ihm abhängig. Der verfassungs- und staatsrechtliche Schwebezustand dauerte an.175

Noch ein Jahr länger als im Volksstaat Hessen dauerte es in Preußen mit der Verfassung; hier wollte man wie in Hessen auch die Reichsverfassung abwarten und arbeitete zunächst auf der Basis des im März 1919 verabschiedeten „Gesetzes zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt“. Zudem sorgte der rechtsradikale Kapp-Lüttwitz-Putsch vom März 1920 für Verzögerungen. Erst im November des Jahres wurde die preußische Verfassung beschlossen.176

Mit den Verfassungen im Rücken galt es nun, die Republik auszuformen und zu festigen. Wie die Weimarer Verfassung vom August 1919, so waren auch das hessische und das preußische Staatsgrundgesetz solide Fundamente der Demokratie. Die beiden Landesverfassungen boten nicht wie die Reichsverfassung antidemokratischen Kräften die Chance, die Republik unter geschicktem Missbrauch der Verfassungsbestimmungen aus den Angeln zu heben. Doch wie jede staatsrechtliche Grundlage bildeten auch diese lediglich den Rahmen, in dem die gesellschaftlichen Kräfte zu agieren hatten – oder von einem anderen Blickwinkel aus betrachtet: Verfassungsrechtliche Grundlagen, mochten sie Artikel für Artikel auch noch so klug ausgehandelt sein und ein in sich geschlossenes Konzept ergeben, konnten nur dann volle Wirkkraft entfalten, wenn die politischen Akteure den demokratischen Willen dazu besaßen. Genau hierauf spielte der Präsident der Volkskammer Bernhard Adelung (SPD) an, als er bei der Verabschiedung der Verfassung mahnte, dass man zwar eine verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen habe, diese aber nun mit Leben zu erfüllen sei: „Eine Form ist geschaffen. Ihr den rechten Geist und die rechte Kraft zu geben, das muss Aufgabe des Volkes und seiner Vertreter sein. Das Volk ist souverän und der alleinige Träger der Staatsgewalt. Möge es die Gewalt in gutem Sinne und für es segensreich gebrauchen.“177 Die Republik auszubauen und zu festigen, war Auftrag der demokratischen Organe. Eine jede Verfassung ist nur so gut, wie die, die mit ihr arbeiten. Entscheidend für die Entfaltung einer Verfassungsordnung bleibt es dabei immer auch, ob sie im Volk und von seinen Organen akzeptiert wird. Und daran mangelte es in der Weimarer Republik. Es bildete sich kein weitgehend akzeptierter verfassungsrechtlicher Grundkonsens auf demokratischer Basis heraus. Es fehlte der unbedingte klassen- und milieuübergreifende Verfassungspatriotismus. Hessen stellte in dieser Hinsicht keine Ausnahme dar. Diese neue Republik fand nicht die uneingeschränkte Zustimmung der Bevölkerung, die in weiten Teilen noch Glanz und Gloria der Monarchie nachtrauerte. Zusätzlich schränkte die dauerhafte oder temporäre Besatzung durch die Siegermächte in Teilen des hessischen Raumes die Entfaltung einer demokratischen Verfassungskultur ein.

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429 p. 83 illustrations
ISBN:
9783843806817
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