Read the book: «1415 und die Freiheit»

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Inhalt

Vorwort

König Sigismunds Freiheitsbrief von 1415

Mit Anmerkungen von Rolf Kamm

Kirchenspaltung und Reichsfreiheit – Das Konstanzer Konzil und seine Bedeutung für die Schweizer und Glarner Geschichte

Peter Niederhäuser

1352, 1388, 1415, Glarner Schicksalsjahre?

Rolf Kamm

Glarus, die Eidgenossenschaft und das Reich bei Aegidius Tschudi

Christian Sieber

Wann wurde Glarus souverän? – Der reichs- und völkerrechtliche Rahmen in Spätmittelalter und Früher Neuzeit

Thomas Maissen

Glarus in der alten Eidgenossenschaft – Betrachtungen und Einsichten aus Sicht der Verflechtungsgeschichte

André Holenstein

Souveränität, Landesrecht, Völkerrecht

Daniel Thürer

Autoren

Literaturverzeichnis

Vorwort
Rolf Kamm
1415?

Viele meinen, im Schweizer Jubiläumsjahr 2015 hätte man weniger über Morgarten (1315) oder Marignano (1515) und mehr über die Eroberung des Aargaus (1415) oder den Wiener Kongress (1815) reden sollen. Je nachdem, ob einen die «Befreiung», die «Neutralität», der Aargau oder die Grenzen der heutigen Schweiz mehr interessieren, fallen die Präferenzen für die eine oder andere Jahreszahl ganz unterschiedlich aus. Unterschiedlich sind auch der Bekanntheitsgrad und die Tradition dieser wichtigen Ereignisse: Die beiden Schlachten kennt heute noch fast jeder, «1415» ist dagegen ausserhalb des Aargaus kaum ein Begriff, und der Wiener Kongress wird nicht primär mit der Schweizer Geschichte in Verbindung gebracht.

Dieses Buch hat «1415» zum Thema, das meistunterschätzte der genannten Jahre. Die Eidgenossen eroberten den Aargau im Auftrag oder mit Erlaubnis des damaligen Oberhauptes des Heiligen Römischen Reichs: König Sigismund belohnte die eidgenössischen Orte dafür mit einer Vielzahl von Privilegien und Rechten. Das wichtigste davon ist die Reichsfreiheit, die er allen Orten erneut oder in einigen Fällen auch erstmals verlieh, so zum Beispiel dem Land Glarus. Nicht nur eidgenössische Orte, auch zahlreiche Kleinstädte oder adlige Herrschaften kamen 1415 in den Genuss der Reichsfreiheit, darunter Schaffhausen, Rheinfelden, Diessenhofen, Stein am Rhein, Rapperswil oder Winterthur. Von den genannten Städten blieb bekanntlich nur Schaffhausen dauerhaft reichsfrei und wurde 1501 einer der 13 eidgenössischen Orte.1

Freiheit?

Das Wort «Reichsfreiheit» enthält den Begriff der «Freiheit». Mit Freiheit ist im spätmittelalterlichen Kontext «die Freiheit, etwas zu tun», gemeint und weniger «die Freiheit von etwas». Wer reichsfrei wird, ist 1415 nicht frei vom Reich, sondern erhält vom Reich das Recht, etwas zu tun; zum Beispiel selbst Todesurteile zu fällen. Wenn einem diese Freiheit etwas bedeutet, wird man sich also nicht vom Reich distanzieren, sondern wird sich im Gegenteil, wenn immer nötig, auf das Reich berufen, das einem ja diese Freiheit verliehen hat. Reich und Kaiser werden so zu Garanten der eigenen Freiheiten.

Die Reichsfreiheit hat mit den Freiheiten des Einzelnen nichts zu tun: Reichsfrei sind im Falle von Glarus oder der anderen genannten Orte und Städte nicht die Individuen innerhalb dieser Gebiete, sondern das Kollektiv: in unserem Beispiel das Land Glarus. Glarus wird 1415 reichsfrei, nicht seine Einwohner. Da ein «Land», eine «Stadt» oder ein «Ort» etwas Abstraktes ist, werden die Freiheiten dieser Gebilde von Personen wahrgenommen, die dazu auf irgendeine Art und Weise berufen sind: die Obrigkeit. Die Kriterien, wer warum zu dieser Obrigkeit gehörte, und die Art, wie sich diese legitimierte, änderten sich im Laufe der Zeit: An die Spitze des Gemeinwesens konnte man zum Beispiel wegen seiner Herkunft, eines Losentscheides, einer Wahl oder auch dank ökonomischer Macht gelangen.

Auch die Reichsfreiheit selbst war einem Wandel unterworfen: Sie hatte im 15. Jahrhundert eine andere Bedeutung als im 16. oder 17. Jahrhundert. In den Köpfen überstand sie den Westfälischen Frieden von 1648, und in gewissen Traditionen rettete sich die «Reichsidee» über das Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 hinaus sogar ins 19. Jahrhundert.

In gewissem Masse bedeutet die Reichsfreiheit von 1415 dennoch eine «Freiheit von etwas», nämlich die «Befreiung» von den Institutionen des Reichs, den Hofgerichten zum Beispiel. Deshalb spricht man anstatt von der Reichsfreiheit mitunter auch von der Reichsunmittelbarkeit oder Reichsunabhängigkeit. Beides betont, dass sich zwischen dem reichsfreien Kollektiv und dem König oder Kaiser keine Hierarchiestufe mehr befindet, kein Reichsvogt und kein Reichstag: Das Land Glarus untersteht einzig und direkt dem Reichsoberhaupt. So ist die Reichsfreiheit ein Teil dessen, was wir ganz allgemein als staatliche Unabhängigkeit, Selbstbestimmung oder – vor allem in der Schweiz – als Souveränität bezeichnen. Während aber die Reichsfreiheit nach 1415 langsam an Bedeutung verlor, blieb die Frage der staatlichen Unabhängigkeit oder der Souveränität bestehen oder gewann sogar an Bedeutung.

Glarus?

Die Auswirkungen von «1415» auf die verschiedenen Orte, Städte und Herrschaften sind unterschiedlich: Der Aargau wurde wegen der Eroberung durch die Eidgenossen ein Teil der heutigen Schweiz, während die «Freie Reichsstadt Winterthur» eine Episode blieb. Die Entwicklung in Glarus verlief dagegen in vielen Bereichen, wie in der Gesamteidgenossenschaft, typisch schweizerisch: Das Glarnerland liegt geografisch peripher, doch die Walenseeroute und Zürich sind nicht weit. Es war zuerst eine habsburgisch dominierte Reichsvogtei, wurde 1415 erstmals reichsfrei und blieb es auch. Glarus war eine eher unbedeutende Macht in der heutigen Ostschweiz, wurde aber einer der acht alten Orte. Nach der Reformation behielt Glarus eine zuerst starke, dann schwindende katholische Minderheit, zerbrach deswegen aber nicht und wurde stattdessen ab dem 17. Jahrhundert nach Konfessionen paritätisch regiert. Nach dem Ende des alten Landes Glarus 1798 entwickelte sich der Bergkanton zur meistindustrialisierten Region der Schweiz und gab sich 1836 eine liberale Verfassung. Die Gründung des Bundesstaates 1848 fand in Glarus breite Unterstützung.

Das tönt nach einer 600-jährigen Erfolgsgeschichte. Markiert «1415» den Anfang staatlicher Unabhängigkeit? Welche Bedeutung hatte die Reichsfreiheit in späteren Jahrhunderten? Und wie frei, unabhängig und souverän konnte und wollte ein eidgenössischer Ort vom 15. bis ins 19. Jahrhundert wirklich sein? Am Beispiel Glarus soll diesen Fragen nachgegangen werden.

Am Anfang dieses Bandes steht die Urkunde, mit der die glarnerische Reichsfreiheit am 22. April 1415 begann. Peter Niederhäuser richtet den Fokus dann auf das Konstanzer Konzil, an dem die Glarner Reichsfreiheit ausgestellt wurde und die Interessen des Königs, der Habsburger und der Eidgenossen aufeinandertrafen. Der Schreibende stellt «1415» in den glarnergeschichtlichen Zusammenhang und nimmt Bezug auf die traditionellen Glarner «Schicksalsjahre» 1352 und 1388. Ausgehend vom Glarner Chronisten und Staatsmann Aegidius Tschudi betrachtet Christian Sieber anschliessend die Beziehungen zwischen Glarus und dem Reich im 16. Jahrhundert. Thomas Maissen spürt den Ursprüngen glarnerischer Souveränität vom Spätmittelalter bis in die Neuzeit nach, und André Holenstein erzählt die Geschichte der Glarner Unabhängigkeit als Verflechtungsgeschichte. Daniel Thürer schliesslich geht dem oft gebrauchten Begriff der Souveränität landes- und völkerrechtlich auf den Grund.

Dank

Die Tatsache, dass sich so ausgewiesene Kenner der Schweizer Geschichte dieser Thematik annehmen, verdanken wir einer öffentlichen Tagung, die der Historische Verein des Kantons Glarus im Herbst 2015 organisierte. Unter dem Titel «Glarus – souverän!? Unabhängigkeit und Freiheit in der Glarner und Schweizer Geschichte» trafen sich die Autoren dieses Bandes zum öffentlichen Austausch zu diesem bewusst weit gefassten Thema im Glarner Landratssaal.

Im Namen des Historischen Vereins des Kantons Glarus bedanke ich mich ganz herzlich: bei den Autoren für ihre Aufsätze und bei Susanne Peter-Kubli für die Redaktion. Dem Verlag Hier und Jetzt danke ich für die sehr angenehme Zusammenarbeit und dem Regierungsrat des Kantons Glarus für die finanzielle Unterstützung aus dem kantonalen Kulturfonds.

Rolf Kamm, Präsident des Historischen Vereins des Kantons Glarus Glarus, 22. April 2016

König Sigismunds Freiheitsbrief von 1415
Mit Anmerkungen von Rolf Kamm

Der Römische König Sigismund stellte im Rahmen des Konstanzer Konzils 1415 eine ganze Reihe von Urkunden aus. Eine davon richtet sich an «ammann und landlüte» von Glarus. Der Glarner Gelehrte Aegidius Tschudi versah die Rückseite des Dokuments im 16. Jahrhundert mit der Notiz «küng Sigmunds fryheit».1

Die Urkunde gliedert sich in sechs Teile. Ganz am Anfang wird der Aussteller, König Sigmund oder Sigismund von Luxemburg, genannt. Das Oberhaupt des Heiligen Römischen Reichs verweist anschliessend auf die Unterstützung der reichstreuen Glarner, insbesondere gegen den «ungehorsamen» Habsburger Herzog Friedrich von Österreich. Dafür gewährt Sigismund «denen von Glarus» das privilegium de non evocando: die Befreiung von allen auswärtigen Gerichten, auch von den Hof- und Landgerichten, ausser für den Fall, dass der Glarner Ammann einem auswärtigen Kläger das Recht verweigern würde. Weiter überträgt der König «Ammann und Landleuten» den Blutbann, also das Recht, über Leben und Tod zu richten. Und schliesslich befreit Sigismund die Glarner von allen Steuern und Abgaben. Die Habsburger verlieren damit und für alle Zeiten alle Rechte und Ansprüche im Glarnerland. Namentliche Erwähnung findet aber einzig der sogenannte Lämmerzehnt. Die Urkunde schliesst mit Ort und Datum ihrer Ausstellung.2


Abb.1 Mit der Urkunde vom 22. April 1415 befreit König Sigismund Ammann und Landleute von Glarus – in Anbetracht ihrer treuen Dienste für das Reich und insbesondere gegen Herzog Friedrich von Österreich – von den Reichsgerichten und verleiht ihnen den Blutbann. (LAGL AG III Kl. 51.14).

«Wir Sigmund von Gotes genaden Römischer künig, tzuo allen tzyten merer des richs und tze Ungern, Dalmacien, Croacien etc. künig,3 bekennen und tuon kund uffenbar mit disem brieve allen den, die in sehen oder hören lesen,4 das wir angesehen und gütlich betrachtet haben die getrüe, willige und nütze dienste, die unser und des richs lieben getrüen ammann5 und landlüte gemeinlich des lands und tales tzuo Clarus, vordern,6 unsern vorfarn an dem riche, Römischen keisern und künigen getan haben, sy uns und dem riche tegelichen tun und fürbass7 tun sollen und mögen in künftigen tzyten, sunderlich die hilffe, dienst und bystand, di si uns gegenwertigleich wider hertzog Friedrichen von Österreich, unsern und des richs ungehorsamen und widerwertigen tzu tun und tzu volleisten8 willig sin, und uns die tzu tun und tzu volleisten tzugesagt haben. Und haben in dorumb mit wolbedachtem muote, gutem rate unser und des richs fürsten, edeln und getrüen, und rechter wissen dise genade getan, das nymant derselben von Clarus und die tzu in9 in dem tal doselbs gehören, einen oder menigern10 für unser und des richs hofgerichte oder ander lantgerichte oder gerichte laden oder fürtreiben oder sy doran beklagen solle oder möge, sunder wer tzu solhen einem oder mer landlüten tzu Clarus ichts11 tzu klagen oder tzu sprechen hab oder gewinne, der sol recht suchen und nemen für dem amman tzu Clarus und sich daselbs an recht benügen lassen, es wer dann das dem klager oder klagerynn daselbs tzu Clarus von dem amman das recht geverlich vertzogen oder versagt oder verseumt wurde, so mögen sy recht vor unserm und des richs hofgerichte suchen und vordern, als oft in des not ist, und gebieten ouch dorumb unserm und des richs hofrichter und allen und jeglichen lantrichtern und richtern, die ytzund12 sin oder hernach werden, ernstlich und vestiglich mit disem brieff, das sy die vorgenanten von Clarus an den vorgeschriben iren genaden und friheiten fürbassmere nit hindern oder irren, oder sy doruber laden, fürtriben oder urteil uber sy sprechen oder sprechen lassen in dhein wis. Ouch haben wir den vorgenanten von Clarus verlihen und leihen in von Römischer kunigklicher macht mit diesem brieff den ban uber das blut tzu richten, noch dem rechten, uber sich und uber die tzu in gehören in dem tal Clarus, also das sy denselben ban von uns oder unsern nachkomen an dem rich fürbassme tzu lehen emphahen sollen also oft sich das geboret13. Und wann wir die vorgenanten von Clarus ytzund tzu uns und dem heiligen Römischen rich empfangen und uffgenomen haben, empfahen und nemen sy ouch uff in kraft diss briefs bi uns und dem riche ewiglich tzu beliben und dovon nit tzu komen, als das in andern unsern küniglichen maiestatbrieven, allen landlüten und steten in Switz14 vormals gegeben, clerlicher15 beschriben ist. Dorumb setzen und sprechen wir von Römischer küniglicher macht, das sy dem vorgenanten hertzog Friderichen von Österreich noch sinen erben oder nachkomen fürbasme ewiglich von keinerley rechten, tzinsen, gülten16, renten, pfendern, lehen, tzehenden, stewren, beden17 und mit namen den lemertzehend, den Rüeden Schultheiss und Swartzritter sin bruder genant die Kilchmatter von dem von Österreich tzu lehen empfahen hatten,18 oder anderley sache oder vorderunge wegen, die sy uff denselben von Clarus gehabt haben oder meinen tzu haben, damit nit gehorsam noch gewertig sin noch in die geben oder raichen sollen, in dheinerley wis, wann wir si dovon erledigt und quitt19 gesagt haben, erledigen und quitten sy ouch dovon mit diesem brief und meinen und wollen,20 das sy daby gerulich21 und on irrung beliben sollen, von allermeniglich ungehindert. Mit urkund diss briefs, versiglt mit unser kuniglichen maiestat anhangenden insigel, geben tzu Costentz nach Cristi geburd viertzenhundert jar und dornoch in dem fünftzehenden jaren, des nächsten montages vor sant Georgen tag,22 unser riche des Ungerischen etc. in dem neundtzeintzigsten und des Römischen in dem fünften jaren. Per Wigelis Schenk de Geyrn Jodocus Rot Canonicus Basiliensis»23

Kirchenspaltung und Reichsfreiheit – Das Konstanzer Konzil und seine Bedeutung für die Schweizer und Glarner Geschichte
Peter Niederhäuser

Der Verstocktheit des Pharaos folgend, habe Herzog Friedrich von Österreich seine Ohren wie die Schlange verstopft und die heilige Synode, ebenso die Bitte und Warnung seiner Freunde und die Vorladung des Königs übersehen. Deshalb komme die Synode zum Schluss, diesem Übel entgegenzutreten.

In blumiger Sprache und fantasievollem Inhalt schilderte der Chronist Aegidius Tschudi ausführlich die Vorgänge am Konstanzer Konzil, die dazu geführt hätten, dass der Habsburger in Bann getan und als ein abtrünniger Christ geächtet worden sei.1 Glarus kommt in diesen Ausführungen nur am Rand vor, immerhin notierte Tschudi den Freiheitsbrief von 1415. Weit wichtiger war dem Chronisten der grosse schweizergeschichtliche Rahmen mit der Eroberung des Aargaus, die auf Bitte des Königs erfolgt sei.

Warum diese Gewichtung? Wie bereits andere Chronisten vor ihm legte Tschudi mit seinem Blick auf eine «Freiheitsgeschichte» der Schweiz eine ausgesprochen politische Lesart des Konstanzer Konzils vor. Die Eroberung des habsburgischen Aargaus bedeutete für die Landesgeschichte eine Zäsur. Die Folge davon, nämlich die Entstehung eines gemeinsamen Untertanengebietes, blieb allerdings ein Kapitel, das in der Historiografie aus naheliegenden Gründen eher übergangen wurde. Für den Aargau waren die Eidgenossen alles andere als Vorkämpfer der Freiheit. Gehörte das Jahr 1415 mit der Verdrängung Habsburgs fortan zum traditionellen schweizergeschichtlichen Schlachtenkanon, so erhielten die langfristigen gemeinschaftsbildenden Auswirkungen dieses Krieges erst in jüngster Zeit stärkere Aufmerksamkeit. Das Aneinanderrücken der einzelnen Orte und die gemeinsame Verwaltung eines Untertanengebietes waren als «verbindende Elemente» (Thomas Maissen) wichtige Faktoren bei der «Suche nach einem gemeinsamen Nenner» (Bernhard Stettler).2

Innerhalb der nationalen Leitplanken gingen – und gehen – die grösseren Zusammenhänge weitgehend unter. Und doch war das Konstanzer Konzil zuerst einmal eine kirchenpolitische Grossveranstaltung. Der (Reichs-) Krieg von 1415, der den eidgenössischen Orten ein gemeinsames Untertanengebiet, gemeinschaftliche Aufgaben sowie zahlreiche Freiheitsbriefe brachte, gehört in ein reichspolitisches Umfeld, das vom Spannungsfeld zwischen König und Fürsten bestimmt wurde. Diese Verbindung von Kirchen- und Reichspolitik macht die Eigenheit des Konstanzer Konzils und die Bedeutung des Jahres 1415 aus – mit Folgen gerade auch für Glarus. Warum also versammelten sich im Herbst/Winter 1414 führende Leute aus ganz Europa ausgerechnet in Konstanz? Und was hat die Glarner Reichsfreiheit mit diesem Konzil zu tun?

Kirchliche Missstände

Drei Päpste, zwei Ketzer und ein geächteter Herzog – so lassen sich die Ereignisse des Konstanzer Konzils stark verkürzt und zugespitzt zusammenfassen. Tatsächlich steht die grosse Kirchenversammlung für eine der schwierigsten Perioden der Kirchengeschichte. Kein Wunder, erinnerten 2014 Konstanz und das Bundesland Baden-Württemberg an ein Krisentreffen und an ein Weltereignis. Der Wunsch nach kirchlicher Einheit und nach Reformen bestimmte die Traktanden des ungewöhnlichen Konzils mit den Leitthemen der Causa Unionis (Überwindung des Schismas), der Causa Fidei (Kampf gegen Häresie) und der Causa Reformationis (Kampf gegen Missstände innerhalb der Kirche).3


Abb.1 Die Konzilssitzung im Münster. Der Papst trägt die Tiara. Links und rechts von ihm sitzen zwei Kardinäle und sechs Bischöfe (Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils, fol 016).


Abb.2 Die Verbrennung von Johannes Hus als Ketzer. Hus wird am 6. Juli 1415 vor der Stadtmauer von Konstanz verbrannt, seine Asche streut man in den Rhein (Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils, fol 058).

Die Vorgeschichte des Konzils reicht ins 14. Jahrhundert zurück: Der Aufenthalt der Päpste in Avignon, oft als «Avignonesisches Exil» bezeichnet, hing mit der Situation in Rom sowie mit Machtverschiebungen und Spannungen wie Verflechtungen innerhalb des Kardinalskollegiums zusammen. Als Gregor XI. 1377 nach Rom zurückkehrte und wenig später verstarb, brachen die latenten Konflikte innerhalb der Kirche offen aus und mündeten schliesslich in die Wahl von zwei Päpsten. Urban VI. und seine Nachfolger lebten in Rom und Bologna, Clemens VII. und sein Nachfolger Benedikt XIII. zogen sich wieder nach Avignon zurück. 1409 versuchte ein Konzil in Pisa, das Schisma zu überwinden, setzte beide Päpste ab und bestimmte mit Alexander V. ein neues Oberhaupt, das die kirchliche Einheit gewährleisten sollte; sein Nachfolger wurde 1410 Johannes XXIII. Die Bemühungen von Pisa schlugen jedoch fehl. Aus der «ruchlosen Zweiheit» wurde eine «von allen verfluchte Dreiheit», denn die abgesetzten Päpste Benedikt XIII. und Gregor XII. dachten nicht daran, den Entscheid zu akzeptieren.4 Vielmehr vertiefte die Spaltung die Unsicherheit und förderte die Glaubenskrise. Die Erschütterung der römisch-päpstlichen Autorität ging Hand in Hand mit der Suche nach neuen, bald als ketzerisch verdammten Wegen, die mit den Namen von John Wyclif und Jan Hus verknüpft sind. Das Klagen über den Zustand der Kirche mit Worten wie Weinen, Trümmer oder Sumpf festigte den Wunsch nach Reformen – die mittelalterliche Kirche war dringend auf Erneuerung und Wandel angewiesen.5 Dafür brauchte es aber einen Anstoss von aussen.

Der königliche Schutzherr

Von den kirchlichen Missständen war auch das Reich betroffen, standen doch Papst und König/Kaiser in einem engen Verhältnis zueinander und sah sich das weltliche Oberhaupt als Schutzherr der Christenheit. Sigismund, der Sohn Kaiser Karls IV. aus dem Haus der Luxemburger, wurde 1410/11 zum Römischen König gewählt und begann rasch, sich um die Angelegenheiten der Kirche zu kümmern. Aus seiner persönlichen Erfahrung im Kampf gegen die Türken und aus seinem Sendungsbewusstsein heraus legte er grössten Wert auf eine Einigung und Stärkung des Christentums und engagierte sich deshalb für eine Reform der Kirche. Dahinter mochten auch persönliche Gründe stehen, strebte der König doch die kaiserliche Würde an, die ihm aber nur ein allgemein akzeptierter Papst zusichern konnte.

Mit dem wichtigsten der drei Päpste, Johannes XXIII., fand sich Sigismund im Wunsch zusammen, ein umfassendes Konzil zur Klärung der offenen Fragen einzuberufen. An einem Treffen in Lodi soll der König den Papst Ende 1413 angeblich von Konstanz als einem idealen Ort für eine Kirchenversammlung überzeugt haben. Die «neutrale» Autorität des Königs sorgte dann dafür, dass alle angesprochenen Parteien innerhalb der Kirche auf den 1. November 1414 ihre Vertreter an den Bodensee schickten.

Warum Konstanz? Erstmals fand mit Konstanz ein Konzil auf deutschem Boden statt, was erklärungsbedürftig ist. Als Reichskommune stand die Bodenseestadt dem König nahe, als Handelsort war sie den italienischen Kaufleuten gut bekannt. Dank der Seelage war die Stadt zudem gut erreichbar, während der Schiffsverkehr das Hinterland erschloss und damit die Versorgung einer grösseren Menschenmenge gewährleistete. Als Sitz eines Bistums war Konstanz schliesslich mit kirchlichen Veranstaltungen vertraut und besass dank verschiedener Klöster auch eine Infrastruktur, wo Geistliche untergebracht werden konnten. Zudem sollen auch mit der Region bestens vertraute Ratgeber des Königs wie der Graf von Nellenburg zur Wahl der Stadt beigetragen haben. Gut möglich schliesslich, dass der König bewusst einen Ort vorschlug, der dank seiner Distanz zu Italien eine bessere Ausgangslage für kirchliche Reformen bot.

Tatsächlich profilierte sich Sigismund schon vor Beginn des Konzils als «überparteilicher, gewissermassen provisorischer Sachverwalter» und stellte sich im Interesse der Sache über die drei Päpste.6 Als Vogt von Kirche und Konzil war er buchstäblich Schutzherr der Veranstaltung, ohne aber direkt in die Verhandlungen und Gespräche eingreifen zu können. Die lange Abwesenheit des Königs, der auf ausgedehnten Reisen die abwesenden Päpste beziehungsweise ihre Protektoren vom Einlenken zu überzeugen versuchte, schlug sich im schleppenden Verlauf des Konzils nieder. Dieses dauerte auffallend lange und fand erst im Herbst 1417 mit der allgemein anerkannten Wahl von Martin V. zum neuen Papst den erhofften Höhepunkt; abgesehen vom Kampf gegen das «Ketzertum» und der Verbrennung von Häretikern blieben die Resultate ansonsten jedoch eher bescheiden. Unter Martin V. begann zwar die Erneuerung der Römischen Kirche, die grundlegenden Diskussionen gingen aber weiter und führten schliesslich zum Konzil von Basel, das von 1431 bis 1448/49 dauerte, ehe es sich unter dem Eindruck einer Stärkung des Papsttums auflöste.

Ein machtpolitisches Pokerspiel?

Der Name König Sigismunds war weit enger mit dem Konzil von Konstanz verbunden als jener der drei Päpste. Das hing mit der schillernden Persönlichkeit des Luxemburgers zusammen, der das Konzil nicht nur als Kirchenversammlung, sondern auch als Plattform für Reichsfragen verstand. Konstanz war für dreieinhalb Jahre ein Treffpunkt der Christenheit; als zeitweilige Residenz des Königs war Konstanz aber auch Ort der Reichspolitik. Die reichsunmittelbare Bodenseestadt lag zwar in einer von Habsburg dominierten Region, im südwestdeutschen Raum, in Schwaben und auch im eidgenössischen Raum lebten aber viele adlige, kirchliche und kommunale Parteigänger des Reichs, sodass Sigismund in Konstanz auf eine breite Gefolgschaft zählen konnte, obwohl die Basis seiner Macht primär im östlichen Europa lag. Das war umso wichtiger, als der König eine keineswegs unumstrittene Rolle im Reich einnahm und eine Stärkung der königlichen Autorität anstrebte. So forderte er Kur- und Reichsfürsten auf, nach Konstanz zu kommen, um sich von ihm die Reichslehen bestätigen zu lassen, was bei den auf Eigenständigkeit bedachten Fürsten kaum Begeisterung auslöste. Dabei zielte der König wohl vor allem auf eine ihm zutiefst verhasste Person: Herzog Friedrich IV. von Habsburg-Österreich.7


Abb.3 Die Krönung des neuen Papstes Martin V. Der Italiener Oddo Colonna war der erste nördlich der Alpen gewählte Papst (Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils, fol 103r).

Die Luxemburger und Habsburger standen sich verwandtschaftlich nahe, doch Friedrich, Schwiegersohn des verstorbenen Königs Ruprecht von der Pfalz, ging als selbstbewusster und eigenmächtiger Fürst auf Distanz zu Sigismund. Dazu trugen machtpolitische Differenzen an der Adria und im Umgang mit Venedig, aber auch persönliche Animositäten bei. Schon 1412 rief der König zum Krieg gegen den ungeliebten Rivalen auf, allerdings erfolglos. Sigismund scheint dann das Konstanzer Konzil gezielt als ihm wohlgesinnte Bühne für eine Abrechnung mit Friedrich gewählt zu haben. Gut möglich, dass er sich im Vorfeld die Unterstützung verschiedener Gegner Habsburgs zu sichern versuchte, so von Bern, das er Anfang Juli 1414 besuchte und dem er verschiedene Privilegien bestätigte. Einen Monat später forderte er den Habsburger auf, nach Konstanz zu kommen. Tatsächlich sollte Friedrich mit auffallend grosser «Verspätung» und angeblich mit demonstrativ stattlichem Gefolge erst Ende Februar 1415 am Bodensee eintreffen. Ein Affront oder nicht eher ein Zeichen der Unsicherheit?

Bereits einen Monat später floh Herzog Friedrich zusammen mit Papst Johannes XXIII. aus Konstanz. Der Papst hatte auf Druck des Königs wie des Konzils eine Rücktrittserklärung abgegeben; mit der Flucht suchte er dann aber vermutlich die ihm immer ungünstiger gesinnte Kirchenversammlung zu blockieren, wenn nicht zu sprengen. Friedrich stand seinerseits mit dem Rücken zur Wand, nachdem er von Sigismund von Luxemburg wegen Machtmissbrauch vorgeladen worden war. Als durchaus erfolgreicher Landesfürst hatte er gerade in Tirol den Einfluss des rivalisierenden Adels wie auch der bischöflichen Konkurrenten mit Gewalt zurückgedrängt. Mit seiner nicht immer sehr zimperlichen Politik stand er im fürstlichen Umfeld keineswegs alleine, im Gegenteil. Der König machte sich ausgerechnet jetzt aber – nicht ohne Hintergedanken – zum Anwalt der «Verlierer», die ihre Klagen gegen habsburgische «Übergriffe» in Konstanz vortrugen. Es liegt auf der Hand, dass Friedrich keine unparteiische königliche Rechtsprechung erwarten durfte. Ob die spektakuläre Flucht von Papst und Herzog in der Nacht vom 20. auf den 21. März 1415 aus einer überlegten Abwägung heraus oder aus Verzweiflung erfolgte, bleibt offen. Für beide endete das Abenteuer auf jeden Fall in einer Katastrophe.

Papst und Herzog erhofften sich eine Lähmung und Spaltung des Konzils und rechneten offensichtlich nicht mit einer energischen Reaktion des Königs. Dieser ergriff sofort die Initiative, liess die Stadttore bewachen und isolierte die Parteigänger der beiden Flüchtigen. Während die Kirchenversammlung Johannes XXIII. absetzte, organisierte der König das Vorgehen gegen den Herzog. Dabei stützte er sich auf seine Anhängerschaft in Konstanz selbst wie auch auf Absprachen, die wohl im Vorfeld des Konzils zum Beispiel mit Bern und mit einflussreichen Adligen erfolgt waren. Der Eindruck herrscht vor, dass Sigismund mit einer Eskalation rechnete und seit einiger Zeit Aktionen gegen Herzog Friedrich IV. vorgesehen hatte. Erste Truppen waren bereits im Aufbruch, als Sigismund am 30. März 1415 alle Untertanen und Getreuen des Reichs zum Krieg gegen den Habsburger aufrief. In einem umfangreichen, sorgfältig formulierten Schriftstück argumentierte er mit der Flucht aus Konstanz. Damit habe sich Friedrich einem Rechtsverfahren entzogen und Geistlichen wie Witwen das Recht abgeschlagen. Die Flucht des Papstes fand hier kaum Erwähnung. Entgegen immer wieder geäusserter Argumentation diente die Fluchthilfe nicht als Argument für den Krieg und wurde Friedrich zwar durchaus ausgegrenzt, nicht aber geächtet.8

Der Reichskrieg glich eher einem Spaziergang: Stand für die eidgenössischen Orte die Eroberung des Aargaus im Zentrum, so nahmen Adlige schon zuvor im südwestdeutschen, schwäbischen und vorarlbergischen Raum habsburgische Herrschaften in Besitz. Es ist kein Zufall, dass sich hier mit den Grafen von Sulz, Toggenburg oder Lupfen hauptsächlich solche Hochadlige hervortaten, die in einem Spannungsfeld von Rivalität und Abhängigkeit zu Herzog Friedrich standen und dem königlichen Gefolge angehörten. Vonseiten Habsburgs erfolgte – wohl entgegen den Erwartungen – praktisch kein Widerstand. Abgesehen von einzelnen Burgen oder Städten, die mehr oder weniger erfolgreich die Tore geschlossen hielten und zuwarteten, war von einer habsburgischen «Front» nichts zu sehen. Mit seiner Flucht hatte sich Friedrich vielmehr ins Abseits manövriert, was er rasch, aber zu spät einsah. Seine Rückkehr nach Konstanz und seine Unterwerfung unter den König am 7. Mai 1415 besiegelten den Untergang der habsburgischen Macht in den Vorlanden.

Was in den schweizerischen Geschichtsbüchern als Triumphzug der eidgenössischen Truppen dargestellt wurde, war Teil eines grösseren reichspolitischen Geschehens, das weniger vom Gegensatz Eidgenossen-Habsburg als vom Konflikt zwischen König und Fürst geprägt wurde. So wichtig der Aargau für die Schweizer Geschichte war, zuerst einmal zerschlug Sigismund von Luxemburg im Frühling 1415 erfolgreich beinahe ganz Vorderösterreich. Trotz der späteren Aussöhnung Friedrichs mit dem Luxemburger sollte Habsburg diese Gebiete nie mehr vollständig zurückgewinnen. Der Verlust des Aargaus war nur ein Kapitel dieser weiter ausgreifenden Ereignisse.


Abb.4 Die Eidgenossen zerstören die Burg Baden. Die Boten König Sigismunds, die das Ende des Konflikts verkünden, kommen zu spät (Chronik des Bendicht Tschachtlan um 1470, Zentralbibliothek Zürich, MS A-120, fol 470).

Reichspolitik und Freiheitsbriefe

Über drei Wochen nach dem Aufruf zum Reichskrieg gegen Friedrich und zwei Wochen vor der Unterwerfung des Habsburgers in Konstanz erhielt Glarus vom König am 22. April einen Freiheitsbrief. Es liegt auf der Hand, diese Privilegierung in Zusammenhang mit den Vorgängen in Konstanz und der Eroberung des Aargaus zu setzen. Die schweizerische Historiografie zeichnet hier meist ein zurückhaltendes Bild der eidgenössischen Orte, die sich angeblich nur unwillig und nach längerem Zögern dem Reichskrieg anschlossen. Die Zurückhaltung hing mit dem 1412 geschlossenen 50-jährigen Frieden mit Habsburg zusammen, den die Orte trotz Mahnung des Königs nicht brechen wollten. Erst nach verschiedenen Zusicherungen und Zugeständnissen rückten sie dann in den Aargau ein, so die häufige Erklärung.9 Was sich damals genau hinter den Kulissen abspielte, lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren. Es fällt aber auf, dass der Weg der eidgenössischen Orte in den Krieg alles andere als eindeutig war und sich eigenartig lange hinzog. Die Eroberung des Aargaus begann lange nach den ersten Auszügen gegen Habsburg und erfolgte zu einem Zeitpunkt, als sich die Kapitulation Friedrichs abzuzeichnen begann. Sie war mit anderen Worten keine kriegsentscheidende Tat, während die Folgen dann allerdings grosses Gewicht erhielten.

Treibende Kraft war auch hier König Sigismund, der möglicherweise schon im Sommer 1414, sicher aber im Frühjahr 1415 mit Bern und dann auch mit weiteren eidgenössischen Orten Gespräche um eine mögliche Waffenhilfe gegen Habsburg führte. Friedrich war noch gar nicht in Konstanz eingetroffen, als die Eidgenossen am 19. Februar über ein Gesuch des Königs um militärische Unterstützung gegen Habsburg debattierten.10 Bereits zwei Tage nach der Flucht von Papst und Herzog versprach der König Bern eine besondere Behandlung im Krieg und ein vereinheitlichendes Mannschaftsrecht; am gleichen Tag gewährte Sigismund übrigens kaum zufällig Graf Friedrich von Toggenburg neue Zoll- und Gerichtsrechte.11 Als das Reichsheer mit dem Grafen von Toggenburg am 30./31.März auszog und Teile des Thurgaus und des Vorarlbergs besetzte, blieben die eidgenössischen Orte vorläufig aussen vor. Die Meinungen waren offensichtlich noch nicht gemacht. Die Eidgenossen konnten sich weder auf ein gemeinsames Vorgehen einigen, noch waren sie sich über die Gültigkeit des 50-jährigen Friedens einig.

Im diplomatischen Poker um Hilfe beziehungsweise «Neutralität» nahm aber bald die Aussicht auf Zugeständnisse des Königs überhand. Selten schien die Gelegenheit so günstig, Reichsprivilegien zu erwerben. Wollte Sigismund eidgenössische Hilfe, so musste er nicht nur ihre Bedenken bezüglich des Landfriedens zerstreuen, sondern vielmehr Zugeständnisse machen. Nachdem er noch am 5. April die Orte vergeblich um Unterstützung gebeten hatte, bestätigte er am 15. April die Freiheiten von Uri und Luzern, am 16. April verlieh er dann Zürich das (ursprünglich habsburgische) Freiamt, bevor er am 22. April Glarus, am 28. April Schwyz, Unterwalden und Zug weitere Freiheitsbriefe ausstellte. Sigismund suchte so mit grossem Aufwand die eidgenössischen Orte in seine antihabsburgische Koalition einzubinden. Trotz der katastrophalen Lage Herzog Friedrichs, der schon am 8. April Verhandlungen anbot, am 15. April dann einen Gerichtsentscheid zu akzeptieren bereit war und am 18. April den Gang zum König in Aussicht stellte, wusste vorläufig niemand, in welche Richtung sich der Konflikt entwickeln würde. Sigismund hatte zwar einen triumphalen Erfolg über seinen Rivalen errungen, es lag aber auf der Hand, dass der Gedemütigte alles daran setzen würde, das Blatt wieder zu wenden. Der König nutzte die Gunst der Stunde, um klare Verhältnisse zu schaffen, und dazu gehörte zweifellos auch seine Unterstützung der eidgenössischen Orte und die vergleichsweise späte Eroberung des Aargaus, des habsburgischen Stammlandes.

Bei der Abfolge der Ereignisse fällt auf, dass der Kriegseintritt der eidgenössischen Orte erst nach langen Verhandlungen und zu einem Zeitpunkt erfolgte, als Herzog Friedrich sein Einlenken in Aussicht stellte. War für diese «Verzögerung» tatsächlich das Festhalten am 50-jährigen Frieden ausschlaggebend? Oder profitierten die Orte nicht vielmehr von der besonderen Konstellation, um den Preis ihres militärischen Auszuges in die Höhe zu schrauben? Die auffallende Häufung an Privilegienbriefen im April 1415 weist darauf hin, dass die Orte ihrerseits die Gunst der Stunde nutzten, um ihre rechtlich-legitimatorische Stellung zu festigen.12 Dabei standen vermutlich weniger konkrete habsburgische Machtansprüche als unklare Rechtsverhältnisse im Vordergrund, bildeten doch die eidgenössischen Orte eine heterogene Einheit in der Vielfalt. Insbesondere die beiden Orte Glarus und Zug stützten sich auf eine prekäre Legitimation ab.13

Die genauen Umstände des in Konstanz ausgestellten Freiheitsbriefs vom 22. April 1415 sind unklar. Der Kriegszug in den Aargau hatte bereits begonnen, als eine Glarner Delegation die Urkunde am Bodensee abholte. Der Inhalt weist darauf hin, dass lokale Sonderinteressen in das Pergament einflossen, die dem König sicher nicht bekannt waren. Während die Befreiung von fremden Gerichten und die Verleihung der hohen Gerichtsbarkeit auch anderswo vom König grosszügig gewährt wurde, dürfte die Erwähnung des habsburgischen Lämmerzehnten ein besonderes Anliegen der politischen (auf Alpwirtschaft ausgerichteten?) Oberschicht gewesen sein. Die namentlich erwähnten Inhaber der Familie Kilchmatter waren überdies nicht einfach habsburgische Lehensleute, verwandt mit Zürcher Ratsherren.14

Im Kampf gegen Herzog Friedrich IV. von Österreich gewährte König Sigismund von Luxemburg solche Reichsprivilegien in beinahe inflationärem Ausmass.15 Mit der Erteilung hoheitlicher Rechte sollte die Eigenständigkeit ehemals habsburgischer Orte und Gebiete symbolträchtig gefördert und die habsburgische Herrschaft untergraben werden. Die Umstände mahnen jedoch zu einer zurückhaltenden Einschätzung dieser gelegentlich als Höhepunkt staatlicher Entwicklung bejubelten Privilegierung. Viele dieser neuen Reichskommunen blieben nach Ende des Konzils und nach Abreise des Königs schwach und weitgehend ihrem Schicksal überlassen und kehrten langfristig mehr oder weniger freiwillig wieder unter die habsburgische Herrschaft zurück. Anders Glarus oder auch Zug, waren doch beide Orte als eidgenössische Orte oder gar «Freistaaten» (Gottfried Heer) schon vor 1415 in besondere Bündnisse integriert.16 Die fehlende politische Legitimation der dortigen Führungsgruppe konnte 1415 dank der Reichsunmittelbarkeit endlich behoben werden. Allerdings stellt sich die Frage, ob sich diese Aufwertung tatsächlich gegen habsburgische oder klösterliche Ansprüche oder nicht vielmehr gegen eine mindestens so bedrohliche Einflussnahme von Zürich und Schwyz richtete.

Wie man die rechtliche oder symbolische Ebene solcher Urkunden auch immer bewerten will: Das Reichsprivileg war fortan Teil einer spannungsgeladenen Geschichte, die auf die Spaltung der Kirche und den Konflikt zwischen König und Fürst zurückging und das Land Glarus in einem heiklen Umfeld «staatlich» zu legitimieren half. Der von Tschudi so wortreich charakterisierte und verdammte Herzog Friedrich war nur eine Figur in jenem Drama, das die Schweizer und die Glarner Geschichte gleichermassen prägen sollte.

1352, 1388, 1415, Glarner Schicksalsjahre?
Rolf Kamm

In der traditionellen Schweizer Geschichte spielen Freiheit und Unabhängigkeit eine wichtige Rolle. So sprach man für das eidgenössische Mittelalter lange Zeit gar von der «Befreiungsgeschichte», die mit dem Sieg der Schwyzer bei Morgarten 1315 begann und zur unabhängigen Schweiz der Gegenwart führte. Im Wesentlichen findet sich diese Befreiungstradition bereits um 1420 in Konrad Justingers Chronik und 1470 in Hans Schribers Weissem Buch von Sarnen. Wichtigster und prominentester Verbreiter dieses Narrativs wird in den 1530er-Jahren der Glarner Staatsmann und Gelehrte Aegidius Tschudi.1

Spätestens seit Tschudi folgt auch die Glarner Geschichte der Trias von «Befreiung», «Staatsbildung» und «Entfaltung». Die glarnerische Befreiung beginnt demnach mit dem Beitritt zum Bund der Eidgenossen 1352 und erhält ihre Weihe in der Schlacht bei Näfels von 1388. Wichtige Wegmarken der Staatswerdung sind die Erwähnung des Landes Glarus im Sempacherbrief, der Loskauf von den Grundrechten des Klosters Säckingen 1395 und die Reichsfreiheit 1415. Die Entfaltung des Ortes Glarus beginnt bereits nach 1388, erlebt einen Höhepunkt im Erwerb der Grafschaft Uznach zusammen mit Schwyz 1437 und endet mit dem Kauf der Grafschaft Werdenberg 1517.2

Obwohl Tschudis Quellenfälschungen und Erfindungen seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannt sind, hat sich dessen Sichtweise auf die Glarner Geschichte bis ins 20. Jahrhundert gehalten – auch in Fachkreisen.3 Die Phase der Befreiung ist dabei stets die wichtigste geblieben. Die Jubiläen von «1352» und «1388» wurden und werden als Staatsakte und Volksfeste begangen. Dadurch wissen auch Glarnerinnen und Glarner, die sich nicht für Geschichte interessieren, mit den Begriffen «Beitritt zum Bund» oder «Schlacht bei Näfels» etwas anzufangen. «1415» ist dagegen kaum jemandem bekannt.4


Abb.1 Glarus, Gaster und Uznach bildeten Anfang des 14. Jahrhunderts eine Einheit (grün) und waren Teil eines recht zusammenhängenden habsburgischen Territoriums (dunkelgrau) (Karte nach Wikipedia, Marco Zanoli).


Abb.2 Jeweils Anfang April findet die Näfelser Fahrt in Erinnerung an den Sieg gegen die Habsburger 1388 statt. Aus dem Totengedenken wurde ein Staatsakt (LAGL Fotosammlung Näfelser Fahrt).

Im Unterschied zum Sieg bei Näfels am 9. April 1388 eignet sich die Verleihung der Reichsfreiheit durch König Sigismund vom 22. April 1415 nicht für einen Gedenkanlass, geschweige denn eine Jubelfeier: «1388» steht für die Heldentat zahlenmässig unterlegener Bergler gegen ein hochgerüstetes, fremdes Ritterheer, «1415» dagegen ist das Geschenk eines fremden Fürsten, das den Glarnern quasi in den Schoss fiel. Ist das selbst Erkämpfte mehr wert als das zufällig Empfangene? Möglicherweise schon, doch historisch bedeutsamer ist es deswegen noch lange nicht: So hatte und hat der Sieg der Alliierten im Zweiten Weltkrieg ungleich grössere Bedeutung für die weitere Geschichte unseres Landes als jede Entscheidung des Bundesrates oder des Generals zwischen 1939 und 1945. Wirklich autonom beziehungsweise unabhängig ist also niemand. Was andere tun, kann mindestens so wichtig sein wie das eigene Handeln.

Ist nun aber 1352, 1388 oder eben 1415 das entscheidende Jahr im glarnerischen Mittelalter? Wir wollen versuchen, dieser Frage nachzugehen, ohne die ausgetretenen Pfade der Befreiungstradition erneut zu beschreiten: Zum einen sollen Kategorien wie «Freiheit» und «Unabhängigkeit» hinterfragt werden, zum andern soll unser Blick gleichermassen auf die glarnerischen Taten wie die Handlungen «der anderen» gerichtet sein.

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170 p. 35 illustrations
ISBN:
9783039199259
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