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Impressionen aus dem Hamburger Strafjustizgebäude 1


Die Fälle

Besonders beschleunigter Führerschein?

B. hat sich wegen gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen vor dem Strafrichter zu verantworten. Er soll als Inhaber einer Fahrschule einzelnen Fahrschülern gegenüber wahrheitswidrig erklärt haben, beim Landesbetrieb Verkehr sei gegen eine gesonderte Gebühr eine besonders beschleunigte Bearbeitung der von den Fahrschülern gestellten Führerscheinanträge möglich. Dabei soll er angeboten haben, den für diese Gebühr von den Fahrschülern zu zahlenden Betrag beim Landesbetrieb Verkehr mit den Führerschein-Antragsunterlagen einzureichen. Auf diese Weise erhielt er in fünf Fällen von Fahrschülern Beträge zwischen 50,- € und 96,60 €, die er – wie von Anfang an beabsichtigt – für eigene Zwecke verwendete.

Kiki Klein

Z. ist angeklagt, über eine Internet-Chatplattform unter einem Pseudonym in der Kategorie „under 18“ Kontakt zu dem Pseudonym „Kiki Klein“ in der Kategorie „under twelve“ aufgenommen zu haben. Sodann soll er in der Annahme, es handele sich um ein unter 12-jähriges Mädchen, weiter über Skype mit der Kontaktperson gechatted haben. Hierbei zeigte er seinen entblößten Penis und masturbierte vor der Kamera. Tatsächlich war das von ihm kontaktierte Pseudonym jedoch von einer verdeckt ermittelnden Polizeibeamtin benutzt worden.

„Stirb, stirb“

P. wird u.a. versuchter Totschlag zum Nachteil ihrer zur Tatzeit 8 Monate alten Tochter E. vorgeworfen. Sie soll das Mädchen auf ein Sofa im Wohnzimmer ihrer Wohnung gelegt und den Kopf des Kindes mit einer Decke bedeckt haben. Anschließend soll sie die Decke mit den Worten „stirb, stirb“ fest heruntergedrückt haben, so dass das Kind Atemnot bekam und vor Angst anfing zu schreien. Bevor es zu schweren Verletzungen oder zum Ersticken des Kindes kommen konnte, gelang es dem hinzukommenden Ehemann, die Angeklagte an den Haaren von dem Mädchen wegzureißen und so die weitere Tatausführung zu verhindern.

Straßenteilnehmerkrieg

Der Angeklagte soll auf dem Jungfernstieg – nachdem der Fahrradfahrer P., der durch den vom Angeklagten geführten PKW behindert worden war, auf das Fahrzeugdach geschlagen hatte – den P. zunächst mit seinem PKW verfolgt, dann das Fahrzeug verlassen und dem P. einen Schlag mit dem Ellenbogen oder der Faust in das Gesicht versetzt haben, wodurch P. von seinem Rad fiel. Sodann sollen der Angeklagte und einer seiner 4 Begleiter an P. herangetreten sein, und der Begleiter soll P. mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben, während der Angeklagte drohte, ihn umzubringen, wenn er so etwas noch einmal mache. Kurze Zeit später soll der Angeklagte der Zeugin J., die den geschilderten Vorfall beobachtet und mit ihrem Mobiltelefon fotografiert hatte, deren Handy aus der Hand gerissen und in die Alster geworfen haben, um so etwaige Beweismittel des vorherigen Tatgeschehens zu vernichten.

Urinstrahl

Der Angeklagte soll am späten Abend als Angehöriger einer von Polizeikräften festgesetzten Störergruppe zunächst geäußert haben, dass er urinieren müsse und aus der Personengruppe herausgetreten sein. Nach der Aufforderung eines Polizeibeamten, sich noch einen Augenblick zu gedulden, soll er sich vor die in einer Polizeikette eingereihte Polizeibeamtin gestellt und ihr vor die Füße uriniert haben, wobei die Polizeibeamtin ihren rechten Fuß zur Seite in Richtung ihres linken Fußes ziehen musste, um nicht vom Urinstrahl getroffen zu werden.

Günstige Kippen

Dem Angeklagten wird gewerbsmäßige Steuerhehlerei in 107 Fällen zur Last gelegt, seine Ehefrau soll ihm in 19 Fällen Beihilfe hierzu geleistet haben. Er soll in 107 Fällen aus Polen stammende unversteuerte Zigaretten von unterschiedlichen Lieferanten entgegengenommen und anschließend gewinnbringend in Deutschland weiterveräußert haben. Hierdurch kam es – nur bezogen auf die Tabaksteuer – zu einem Gesamtsteuerschaden in Höhe von mehr als 1,75 Mio. €.

„Taxi“

E. ist angeklagt, zwei Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes vorgespiegelt zu haben, dass er gestürzt sei, Schmerzen im Bein verspüre und Hilfe benötige, woraufhin der Sicherheitsdienst einen Rettungswagen verständigte. Tatsächlich war der Angeklagte weder krank noch verletzt und wollte lediglich erreichen, von dem herbeigerufenen Rettungswagen nach Hause gebracht zu werden. Sein Vorhaben misslang jedoch, weil die als Rettungskraft in dem Rettungswagen anwesende H. den Angeklagten persönlich aus vorangegangenen gleichgelagerten Situationen kannte, in denen der Angeklagte Rettungswagen als Fahrgelegenheit benutzen wollte.

Kickerkreisklasse

Den Angeklagten O. und G. wird vorgeworfen, gemeinsam mit mindestens drei weiteren Personen gegen 16.00 Uhr anlässlich des Fußballspiels auf dem Sportplatz als Zuschauer des Spiels nach einer verbalen Auseinandersetzung zunächst dem ebenfalls als Zuschauer auf dem Sportplatz befindlichen T. zwei Faustschläge in Richtung Jochbein und rechtes Ohr versetzt und sodann gegen den rechten Oberschenkel eines weiteren Zuschauers getreten zu haben, wodurch die beiden starke Schmerzen davontrugen. Der Angeklagte O. soll zudem kurze Zeit später zunächst gezielt einen Mülleimer in Richtung der beiden geworfen haben, wodurch T. am Rücken getroffen wurde. Schließlich soll G. ein Holzscheit in Richtung der beiden geworfen, diese jedoch verfehlt haben.

Finderlohn

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am frühen Morgen den S., der in angetrunkenem Zustand gerade ein Lokal verlassen hatte, gemeinschaftlich mit einem unbekannten Mittäter überfallen zu haben. Hierbei sollen sie ihn zunächst angesprochen und gefragt haben, ob er Betäubungsmittel kaufen wolle. Als S. dies verneinte, zogen sie aus seiner Hosentasche das Portemonnaie und forderten sodann einen „Finderlohn“ von 75,- € für dessen Rückgabe. Nachdem die Angeklagten und ihr Mittäter gedroht hatten, den S., der kein Bargeld bei sich hatte, zusammenzuschlagen, hob dieser von einem Geldautomaten 80,- € ab, woraufhin die Angeklagten ihm das Geld und seine Kreditkarte entrissen, sein IPhone 5 aus der Hosentasche zogen und flüchteten. Als S. versuchte, den flüchtenden K. festzuhalten, kehrten dessen Mittäter zurück und versetzten ihm mehrere schmerzhafte Faustschläge in das Gesicht.

Nazi-Propaganda

Dem Angeklagten wird zum einen vorgeworfen, einen Umschlag, der unter anderem 15 Flyer mit schwarzem Hakenkreuz im weißen Kreis auf rotem Untergrund und der Aufschrift: „Die Juden sind unser Unglück!“ enthielt, an den seinerzeit in der JVA Brandenburg inhaftierten M. übersandt zu haben. Hierbei soll A. beabsichtigt haben, dass M. die Flyer an weitere Inhaftierte weitergibt. Außerdem wird A. zur Last gelegt, auf der Freifläche des City-Centers Bergedorf während einer Gedenkveranstaltung zur Einweihung eines Mahnmals zum Gedenken an ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes mit etwa 250 Gästen mehrere in den vorderen Reihen sitzende Besucher mit Pfefferspray besprüht zu haben. Sämtliche vom Pfefferspray getroffene Personen erlitten Augenbrennen und Halsbeschwerden.

Prügel und Falschgeld

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von einem unbekannten Lieferanten sechs falsche 100,- € Banknoten von sehr guter Qualität zum Preis von 60,- € angekauft zu haben, um die Scheine anschließend durch ihm bekannte Kassiererinnen in den Zahlungsverkehr zu bringen. Das Geld verwahrte er in der Wohnung seiner Bekannten B., wo diese es jedoch der Polizei übergab, nachdem sie den Polizeinotruf angerufen hatte, um anzuzeigen, dass sie von dem Angeklagten geschlagen worden sei.

Drogengeschäfte

B. ist angeklagt, auf dem Gehweg vor dem Lokal ohne rechtfertigenden Grund dem C. mit einem Springmesser mit einer Klingenlänge von 10-20 cm einen Stich in den Unterbauch versetzt zu haben. Als C. daraufhin versuchte zu flüchten, soll der Angeklagte ihm einen weiteren Stich in den Bereich des unteren Rückens versetzt haben. Nachdem mehrere Personen durch die Schmerzensschreie des C. alarmiert wurden und ihm zu Hilfe eilten, flüchtete der Angeklagte vom Tatort. C. erlitt u.a. eine Verletzung des Magens und eine Durchtrennung der Lendenwirbelarterien, die zu einer Einblutung von mehr als 2 Litern Blut in die Bauchhöhle führte und eine Notoperation erforderlich machte. Hintergrund der Tat soll ein Streit zwischen B. und C. um eine Geldforderung aus Drogengeschäften gewesen sein.

Abstecke

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Zeugin E., die für ihn der Prostitution in einem Bordell nachging, mehrfach aufgefordert zu haben, ihm 3.000.- € zu ersetzen, die er angeblich als „Abstecke“ an den gesondert verfolgten A. gezahlt hatte, und ihr für den Fall der Nichtzahlung Schläge angedroht zu haben. Daraufhin veranlasste E. die Zahlung von 300.- €, die sie bei ihrer Tätigkeit als Barfrau in dem Club verdient hatte, an den Angeklagten.

Tod im Jobcenter

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, jeweils Schreiben an das Jobcenter Team Hamburg verfasst und abgesandt zu haben, in denen er die für ihn zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters für seine schlechte psychische Verfassung verantwortlich machte. Seinem ersten Schreiben fügte er Auszüge aus einem Zeitungsartikel mit dem Titel: „Tod im Jobcenter: Die Folgen des Todesschusses“ bei, in seinem zweiten Schreiben teilte er mit, dass er im Besitz eines Waffenscheins und einer Pistole mit Munition sei, wies auf „tragische Unfälle mit Waffen“ hin und bezog sich auf tödliche Amokläufe in den USA und in Karlsruhe. Diesem Schreiben legte der Angeklagte ein Foto einer Pistole mit Munition bei, das mit dem Namen der für ihn zuständigen Sachbearbeiterin des Jobcenters versehen war.

Big Betrugsbusiness

Dem Angeklagten wird eine Vielzahl von Betrugstaten vorgeworfen. Insbesondere soll er über drei von ihm betriebene Online-Shops in insgesamt 50 Fällen Waren (unter anderem Autoreifen, Mobiltelefone und Fernsehgeräte) verkauft und den Kaufpreis in einer Gesamthöhe von über 20.000,- € vereinnahmt haben, ohne die verkaufte Ware zu liefern. Zudem soll er in 6 Fällen als angeblicher Geschäftsführer eines in Wirklichkeit nicht existierenden Unternehmens diverse Luxusfahrzeuge zur Vermietung angeboten haben, sodann jedoch die Miete nebst Kaution in einer Gesamthöhe von ebenfalls mehr als 20.000,- € für sich verwendet haben, ohne die Fahrzeuge den Mietern vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen.

Nahrungsergänzungsmittel

Der Angeklagte soll in einem Bordell dem dortigen Betreiber P. angeboten haben, ihm am darauffolgenden Wochenende 1 kg Methamphetamine („Crystal Meth“) zu übergeben, welches P. nachfolgend für mindestens 15.000,- € gewinnbringend für den Beschuldigten verkaufen sollte. Der Angeklagte soll dem P. dabei eine Probe dieses Betäubungsmittels von ca. 9,1 g überlassen haben, welche sich jedoch später als Nahrungsergänzungsmittel Methylsulfonylmethan herausstellte. Bei dem Gespräch mit P. soll der Angeklagte irrig davon ausgegangen sein, dass es sich bei der Probe und dem anderenorts von ihm verwahrten Kilogramm tatsächlich um Methamphetamine handelte.

Fluchtpunkt

T. wird u.a. vorgeworfen, mit einem von unbekannten Tätern zuvor entwendeten PKW mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein. Als die Besatzung eines Streifenwagens ihn stoppen wollte, floh der Angeklagte mit stark überhöhter Geschwindigkeit zunächst, wobei er einen Baum touchierte und sodann seine Fahrt erst auf dem rechten, dann auf dem linken Gehweg fortsetzte. Dabei touchierte er zahlreiche Fahrzeuge, bis er schließlich gegen eine Mauer prallte und so zum Stehen kam. Es entstand ein Sachschaden von ca. 18.000,- €. Der Angeklagte soll bei der Tat erheblich alkoholisiert gewesen sein und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.

Wiederholungstäter

Dem Strafgefangenen J. wird vorgeworfen, während eines Freigangs, der ihm zur Vorbereitung einer etwaigen vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft gewährt worden war, mit einer geladenen scharfen Schusswaffe und einem schwarzen Tuch vor dem Gesicht einen Supermarkt betreten und die Kassiererin unter Bedrohung mit der Waffe zur Herausgabe der Tageseinnahmen aufgefordert zu haben. Die Kassiererin befüllte daraufhin eine ihm von dem Angeklagten zugeworfene Plastiktüte mit Bargeld in Höhe von 8.560,- €, woraufhin J. mit der Beute flüchtete. J. verbüßte zur Tatzeit eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten u.a. wegen schweren Raubes und Führens einer Schusswaffe.

Abgeräumt

Den angeklagten Eheleuten wird gemeinschaftliche Untreue vorgeworfen. Sie sollen eine ihnen eingeräumte Bankvollmacht der 91-jährigen K. eigenmächtig für eigene Zwecke genutzt und von den Konten der K. insgesamt 39.000,- € abgehoben und für sich verwendet haben. Die schwer erkrankte K. hatte den Angeklagten über Hausmeistertätigkeiten, die dieser in ihrem Haus übernommen hatte, kennengelernt und den beiden Angeklagten nach Beginn einer Chemotherapiebehandlung eine Vollmacht erteilt, um in ihrem Auftrag Bankgeschäfte wahrnehmen zu können. Auf den Konten der K. verblieben nach den Abbuchungen der Angeklagten insgesamt weniger als 700,- €.

Impressionen aus dem Hamburger Strafjustizgebäude 2


Vordrängeln

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, vor einer Bäckerei den ihm völlig unbekannten D., der ihn zuvor auf sein „Vordrängeln“ in der Warteschlange angesprochen hatte, unvermittelt mit einem Taschenmesser in der Hand gegen das Gesicht geschlagen zu haben. Dabei wurde dem D. durch die Messerklinge eine 4 cm lange klaffende Schnittwunde vom linken Ohr bis zum Kiefer zugefügt, die operativ behandelt werden musste.

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87 p. 13 illustrations
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9783741898990
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