Read the book: «Die Bibel nach Martin Luther (1984) - Leseausgabe», page 21

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Reine und unreine Tiere

3. Mose 11

Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen: 2Redet mit den Israeliten und sprecht: Dies sind die Tiere, die ihr essen dürft unter allen Tieren auf dem Lande. 3Alles, was gespaltene Klauen hat, ganz durchgespalten, und wiederkäut unter den Tieren, das dürft ihr essen. 4Nur diese dürft ihr nicht essen von dem, was wiederkäut und gespaltene Klauen hat: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen, darum soll es euch unrein sein; 5den Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein; 6den Hasen, denn er ist auch ein Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen; darum soll er euch unrein sein; 7das Schwein, denn es hat wohl durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; darum soll es euch unrein sein. 8Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr weder essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.

9Dies dürft ihr essen von dem, was im Wasser lebt: Alles, was Flossen und Schuppen hat im Wasser, im Meer und in den Bächen, dürft ihr essen. 10Alles aber, was nicht Flossen und Schuppen hat im Meer und in den Bächen von allem, was sich regt im Wasser, und allem, was lebt im Wasser, soll euch ein Gräuel sein. 11Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas sollt ihr verabscheuen, denn sie sind ein Gräuel für euch. 12Denn alles, was nicht Flossen und Schuppen hat im Wasser, sollt ihr verabscheuen.

13Und diese sollt ihr verabscheuen unter den Vögeln, dass ihr sie nicht esst, denn ein Gräuel sind sie: den Adler, den Habicht, den Fischaar, 14den Geier, die Weihe mit ihrer Art 15und alle Raben mit ihrer Art, 16den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art, 17das Käuzchen, den Schwan, den Uhu, 18die Fledermaus, die Rohrdommel, den Storch, 19den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.

20Auch alles kleine Getier, das Flügel hat und auf vier Füßen geht, soll euch ein Gräuel sein. 21Doch dies dürft ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und auf vier Füßen geht: was oberhalb der Füße noch zwei Schenkel hat, womit es auf Erden hüpft. 22Von diesen könnt ihr essen die Heuschrecken, als da sind: den Arbe mit seiner Art, den Solam mit seiner Art, den Hargol mit seiner Art und den Hagab mit seiner Art. 23Alles aber, was sonst Flügel und vier Füße hat, soll euch ein Gräuel sein.

24An diesen werdet ihr euch verunreinigen – wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend; 25und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis zum Abend – : 26an allem Getier, das gespaltene Klauen hat, aber nicht ganz durchgespaltene, und nicht wiederkäut. Unrein soll es euch sein und wer es anrührt, wird unrein sein. 27Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein sein. Wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum Abend. 28Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend; denn sie sind euch unrein.

29Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf der Erde wimmeln: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jedes mit seiner Art, 30der Gecko, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf. 31Die sind euch unrein unter allem, was da kriecht. Wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend. 32Und alles, worauf ihr Aas fällt, das wird unrein, jedes hölzerne Gefäß oder Kleider oder Fell oder Sack. Und alles Gerät, das zum Gebrauch dient, soll man ins Wasser tun; es ist unrein bis zum Abend und dann wieder rein. 33Ist es aber ein irdenes Gefäß, in das ein solches Aas hineinfällt, so wird alles unrein, was darin ist, und ihr sollt es zerbrechen. 34Alle Speise, die man essen könnte, wird unrein, wenn jenes Wasser darankommt; und alles Getränk, das man trinken könnte, wird in solchen Gefäßen unrein. 35Und alles, worauf ein solches Aas fällt, wird unrein, es sei Ofen oder Herd; man soll es zerbrechen, denn es ist unrein und soll euch unrein sein. 36Nur die Brunnen und Zisternen, in denen sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber das Aas darin anrührt, ist unrein. 37Und wenn ein solches Aas auf Samen fällt, den man sät, so bleibt er doch rein. 38Wenn man aber Wasser über den Samen gegossen hat und es fällt danach ein solches Aas darauf, so wird er euch unrein.

39Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen: wer ihr Aas anrührt, wird unrein bis zum Abend. 40Wer von solchem Aas isst, der soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend. Auch wer ein solches Aas trägt, soll sein Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend.

41Was auf der Erde kriecht, das soll euch ein Gräuel sein und man soll es nicht essen. 42Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem, was auf der Erde kriecht, dürft ihr nicht essen; denn es soll euch ein Gräuel sein. 43Macht euch selbst nicht zum Gräuel an allem kleinen Getier, das da wimmelt, und macht euch nicht unrein an ihm, sodass ihr dadurch unrein werdet. 44Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, sodass ihr heilig werdet, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht unrein machen an irgendeinem Getier, das auf der Erde kriecht. 45Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.

46Das ist das Gesetz von den vierfüßigen Tieren und Vögeln und von allen Tieren, die sich regen im Wasser, und von allen Tieren, die auf der Erde kriechen, 47auf dass ihr unterscheidet, was unrein und rein ist und welches Tier man essen und welches man nicht essen darf.

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Bestimmungen für die Wöchnerinnen

3. Mose 12

Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat. 3Und am achten Tage soll man ihn beschneiden.4Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind. 5Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

6Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Schaf bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor die Tür der Stiftshütte. 7Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert. 8Vermag sie aber nicht ein Schaf aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, dass sie rein werde.

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Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussätzigen

3. Mose 13

Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, dass die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es eine aussätzige Stelle. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn unrein sprechen.

4Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester ihn einschließen sieben Tage 5und am siebenten Tage besehen. Ist es so, dass die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen. 6Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, dass die Stelle blass geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn rein sprechen; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen 8und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz.

9Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen. 10Wenn der sieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist, 11so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.

12Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen sein mag, 13und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er ihn rein sprechen, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein. 14Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein. 15Und wenn der Priester das wilde Fleisch besieht, soll er ihn unrein sprechen, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz. 16Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen. 17Und wenn ihn der Priester besieht und findet, dass die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn rein sprechen; er ist rein.

18Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder, 19danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden. 20Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn unrein sprechen; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.

21Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen. 22Frisst es weiter auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle. 23Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür und der Priester soll ihn rein sprechen.

24Wenn sich jemand an der Haut verbrennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist 25und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.

26Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen 27und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle. 28Ist aber der Flecken stehen geblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn rein sprechen; denn es ist die Narbe eines Brandmals.

29Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat 30und der Priester die Stelle besieht und findet, dass sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn unrein sprechen; denn es ist Grind, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.

31Sieht aber der Priester, dass der Grind nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er ihn sieben Tage einschließen. 32Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldgelbes Haar da ist und der Grind nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, 33so soll er sich scheren, doch so, dass er die grindige Stelle nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen. 34Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 35Frisst aber der Grind weiter auf der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36und der Priester besieht ihn und findet, dass der Grind weitergefressen hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein. 37Ist es aber vor Augen, dass der Grind stehen geblieben und schwarzes Haar dort aufgegangen ist, so ist der Grind heil und er ist rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

38Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen 39und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.

40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein. 41Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein. 42Bildet sich aber an der Glatze eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen. 43Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, dass es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut, 44so ist er aussätzig und unrein und der Priester soll ihn unrein sprechen; er hat Aussatz an seinem Kopf.

45Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein! 46Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen, 48an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird, 49und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen. 50Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage. 51Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz und es ist unrein. 52Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz und man soll es mit Feuer verbrennen.

53Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, 54so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage. 55Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen. 56Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten. 57Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist. 58Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.

59Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie rein oder unrein zu sprechen sind.

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Die Reinigung von Aussätzigen

3. Mose 14

Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Er soll zum Priester kommen 3und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, dass die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist, 4und soll gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Ysop, 5und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, der scharlachfarbenen Wolle und dem Ysop und ihn in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen.

8Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. 9Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, dass alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.

10Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feinstes Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl. 11Und der Priester soll den, der sich reinigt, und dies alles darstellen vor dem HERRN, an der Tür der Stiftshütte. 12Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen 13und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges.

14Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 15Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen 16und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN. 17Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 18Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN. 19Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten 20und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.

21Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl 22und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, 23und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an die Tür der Stiftshütte vor den HERRN.

24Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen vor dem HERRN25und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes 26und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen 27und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 29Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN, 30und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können, 31zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN. 32Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung.