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Clemens Brandenburger

Polnische Geschichte


Veröffentlicht im Good Press Verlag, 2020

goodpress@okpublishing.info

EAN 4064066115036

Inhaltsverzeichnis

Literatur.

Erstes Buch. Die Entstehung des polnischen Reiches.

1. Kapitel. Die Anfänge der Polen. Mieszko I.

2. Kapitel. Bolesław I. Die Königswürde.

Zweites Buch. Die Erschütterung der monarchischen Macht.

3. Kapitel. Innere Streitigkeiten unter den Nachfolgern des Bolesław Chrobry.

4. Kapitel. Die Nachblüte unter Bolesław Schiefmund.

5. Kapitel. Die Teilfürstentümer. Die Eindeutschung Schlesiens.

6. Kapitel. Der Deutsche Ritterorden. Die Tataren.

7. Kapitel. Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation.

Drittes Buch. Der Sieg des Adels.

8. Kapitel. Das Zeitalter Kasimirs des Großen.

9. Kapitel. Die Personalunion mit Litauen.

10. Kapitel. Die Jagiellonen.

11. Kapitel. Polen im Zeitalter der Reformation.

12. Kapitel. Die Organisation des Staatswesens beim Ausgang der Jagiellonen.

Viertes Buch. Polen als Wahlreich.

13. Kapitel. Die beiden ersten Wahlkönige.

14. Kapitel. Das Haus Wasa und der Sieg der Gegenreformation.

15. Kapitel. Das Haus Wasa und das Kosakentum.

16. Kapitel. Die Jahre der großen Türkenkriege.

Fünftes Buch. Der Untergang.

17. Kapitel. Das kursächsische Zeitalter.

18. Kapitel. Die inneren Zustände. Das Deutschtum. Die Reform-Bewegung.

19. Kapitel. Die Teilungen.

Sechstes Buch. Die Polen nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit.

20. Kapitel. Von der Organisation der neuen Provinzen bis zum Wiener Kongreß.

21. Kapitel. Die Aufstände.

22. Kapitel. Die Politik der friedlichen Erneuerung.

Sammlung Göschen

Literatur.

Inhaltsverzeichnis

Die zusammenfassenden Werke in deutscher Sprache sind nicht zahlreich. Eine brauchbare Darstellung der gesamten polnischen Geschichte von den Anfängen bis zu den Teilungen besitzen wir Deutsche nicht.

Roepell und Caro, Geschichte Polens. 5 Bde. Gotha 1840–1888. (Das standard-work der polnischen Geschichtschreibung überhaupt, aber leider nur bis 1506 reichend.)

Schiemann, Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert. 2 Bde. Berlin 1884/87.

Daneben: Milkowicz, Osteuropa. (In Helmolts Weltgeschichte, Bd. 5.) Leipzig 1905.

Bobrzyński, Dzieje Polski etc. (Geschichte Polens). 2 Bde. 3. Aufl. Krakau 1887/90.

Grabieński, Dzieje narodu polskiego (Geschichte des polnischen Volkes). 2 Bde. Krakau 1897/98.

Lewicki, Zarys historyi polskiéj etc. (Grundriß der polnischen Geschichte). 3. Aufl. Krakau 1897.

Morawski, Dzieje narodu polskiego. 5 Bde. Posen 1870/72.

Szujski, Dzieje Polski etc. 4 Bde. Lemberg 1862/65.

— Historyi polskiéj ksiąg XII (12 Bücher polnischer Geschichte). Warschau 1880.

(In dem zweiten Werke Szujskis ein erschöpfendes Verzeichnis der Quellen und der bis 1880 erschienenen wichtigen Literatur. Für die spätere Literatur ziehe man Lewicki zu Rate. Gute Angaben auch bei Grabieński.)

Kutrzeba, Historya ustroju Polski (Geschichte der Organisation Polens). Lemberg 1905. (Mit guter Literaturübersicht zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte.)

Brückner, Geschichte der polnischen Literatur. Leipzig 1901.

Karásek, Slawische Literaturgeschichte. 2 Bde. Leipzig 1906. (Sammlung Göschen Nr. 277/78.)

Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen. Posen 1885 ff.

Historische Monatsblätter für die Provinz Posen. Posen 1900 ff.

Kwartalnik Historyczny (Historische Vierteljahrschrift). Lemberg 1887 ff.

(Die bedeutendste Zeitschrift zur polnischen Geschichte, auch der Literaturübersichten wegen unentbehrlich.)

Przewodnik naukowy i literacki (Wissenschaftlicher und literarischer Wegweiser). Lemberg 1873 ff.

Zur Posenschen Landesgeschichte:

Meyer, Geschichte des Landes Posen. Posen 1881.

Prümers u. a., Das Jahr 1793. Posen 1895.

Schmidt, Geschichte des Deutschtums im Lande Posen. Bromberg 1904.

Schottmüller, Handel und Gewerbe im Reg.-Bez. Posen bis 1851. Posen 1901.

Warschauer, Abriß der politischen und kulturgeschichtlichen Entwicklung des Landes Posen. Berlin 1898.

Wegener, Der wirtschaftliche Kampf der Deutschen mit den Polen um die Provinz Posen. Posen 1903.

Erstes Buch.
Die Entstehung des polnischen Reiches.

Inhaltsverzeichnis

1. Kapitel.
Die Anfänge der Polen. Mieszko I.

Inhaltsverzeichnis

Die Anfänge der Polen sind noch immer in Dunkel gehüllt. Als sie zum ersten Male mit den Deutschen in Berührung kamen, zur Zeit der Wiedereindeutschung des Landes zwischen Elbe und Oder durch die Sachsenkaiser, hatten sie offenbar bereits eine gewisse Periode volklicher Entwicklung hinter sich.

Mit Tschechen, Slowaken, Sorben, Elbslawen und Pommern zusammen hatten sie sich schon länger als westslawische Gruppe aus dem slawischen Gesamtvolke ausgesondert. Auch die Abschließung von den ebengenannten Stämmen vermittels sprachlicher Differenzierung war bereits eingetreten, wenn auch sicherlich noch nicht so scharf ausgeprägt, wie gegenüber den Ost- und den Südslawen. Über die Kulturzustände und die Gemeinschaftsorganisation der polnischen Anfangszeit ist die Forschung noch immer nicht zu gesicherten Ergebnissen gelangt. Es scheint, als ob die Polen kulturell um 900 jenen Zustand erreicht hatten, den die germanischen Stämme um die Zeit der Völkerwanderung aufwiesen. Die Organisation des Gemeinwesens dürfte sich nach den Zeugnissen, die uns in den Gerichtsakten bis ins 15. Jahrhundert hinein aufbewahrt blieben, auf der gesamtslawischen Einrichtung der Zadruga (polnisch: bracia niedzielni = ungeteilte Brüder, und pospólstwo, pospolitość = Gemeinschaft) aufgebaut haben, auf der Besitz-, Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, auf der gemeinsamen Steuer- und Haftpflicht der Familie im engeren und weiteren Sinne.

Wir wissen von sechs nahe verwandten Stämmen, die das polnische Reich bildeten. An der oberen und mittleren Oder saßen die Schlesier, an der oberen Weichsel (im späteren Kleinpolen) die Wiślanen oder Lechen (Lygier?), an der mittleren Weichsel die Masuren, um den Goplosee die Kujawier, das Volk der Ebene (Polanen), denen südlicher die Łęczycer (die Licicavici des Widukind) und Sieradzer verwandt waren. Das spätere Großpolen bis zur Warthe war ganz kurz vor dem Eintritt der Polen in die Geschichte noch im Besitz der liutizischen Wuliner. Die Polanen (Kujawier) waren offenbar der kräftigste Stamm, oder sie hatten die energischsten Fürsten: kurzum, sie unterwarfen die benachbarten Stämme ihrer Herrschaft und begründeten den nach ihnen benannten Staat.

Wie diese Entwicklung im einzelnen vor sich gegangen ist, läßt sich nicht mehr feststellen. Die Stammsagen sind uns nur in antikisierenden Bearbeitungen überliefert, die polanische und lechitische Erinnerungen vermengen. Richtig auf uns gekommen dürften aber wenigstens die Namen der beiden Vorgänger Mieszkos sein, des ersten geschichtlich beglaubigten polnischen Fürsten. Sein Vater wird Ziemomysł, sein Großvater Ziemowit genannt. Dieser war der Sohn Piasts, angeblich eines armen Bauern, nach dem das Fürstenhaus die Piasten hieß. Jahrhundertelang, in Gesamtpolen bis 1370, in Masowien bis 1526, in Schlesien bis 1675, hat dieses Haus in polnischen Landen geherrscht. — Von vielen Seiten wird die Ansicht verfochten, daß in Polen, ähnlich wie in Rußland und Böhmen, germanische Eroberer zur Herrschaft gelangt seien. Die Geschlechternamen und -wappen weisen tatsächlich auf solchen Ursprung hin.

Mieszko (Mieczysław) I. (960?-992) tritt zunächst 960 bis 992 nur als Herr von Kujawien und Łęczyca mit der uralten Residenz zu Kruschwitz am Goplosee auf. Die Pommern, die Preußen, die Litauer, die Großfürsten von Kijew, die Herzöge von Böhmen (die außer Mähren auch Weißchrobatien an der oberen Weichsel und Schlesien unterworfen hatten) und endlich die ihre letzten Freiheitskämpfe gegen die Deutschen führenden Elbslawen waren seine Nachbarn. Die Inanspruchnahme der Elbslawen nach Westen hin scheint ihm Gelegenheit gegeben zu haben, sich auf ihre Kosten auszudehnen. Denn wir wissen, daß er das Land zwischen Warthe und Oder, das spätere Großpolen, den Liutizern abnahm. Hierauf ist wohl der Polen erste Berührung mit den Deutschen zurückzuführen. Markgraf Gero nahm nach der Unterwerfung der Liutizer jenes Gebiet in Anspruch, er besiegte Mieszko und zwang ihn, dem Kaiser den Vasalleneid zu leisten und für das Land bis zur Warthe Tribut zu zahlen (963?). 963

Ungleich den Elbslawen erkannte Mieszko schnell, daß er nur durch den Übertritt zum Christentum seine Herrschaft retten könne. Er ließ sich daher 966 taufen, 966 nachdem er schon vorher die ihrem Manne, Markgraf Gerold von Meißen, entlaufene Christin Dubrawka, des Böhmerherzogs Tochter, geheiratet hatte. (Der Anteil, den die Sage der zügellosen Dubrawka an der Christianisierung Polens zuschreibt, ist eine fromme Erfindung.)

Wahrscheinlich nahm in Kruschwitz alsbald ein Hofbischof seinen Sitz. Außerdem übertrug Otto der Große das in Posen ursprünglich für die Liutizer errichtete, der slawischen Missionszentrale Magdeburg unterstellte Bistum nunmehr auf Mieszkos Reich. Der erste Bischof war der Deutsche Jordan. — Schon vor Mieszkos Taufe hatte es Christen im Lande gegeben. Sie waren durch Jünger der beiden Slawenapostel gewonnen worden, hielten sich also zum altslawischen Ritus. Durch die offizielle Annahme des Christentums in der lateinischen Form aber, die durch die Rücksicht auf die deutsche Waffenmacht bedingt war, ward Polen für immer in den abendländischen Kulturkreis einbezogen und im Gegensatz zu Rußland mit den Schicksalen des germanisch-romanischen Europas eng verknüpft. Obwohl späterhin Polens natürliches Streben nach Osten gehen mußte, behielt infolge des lateinischen Ritus der westliche Einfluß doch stets die Oberhand. Hierdurch befand sich Polen gegenüber Rußland im Kampfe um Länder mit orthodoxer Bevölkerung von vornherein im Nachteil.

Das Verhältnis zu den benachbarten Markgrafen, in deren Gegenwart er sich weder zu setzen noch den Pelz anzubehalten wagte (Thietmar), blieb gespannt. Als er 972 bei Cydyne a. O. (vielleicht Zehden oder Steinau) den Markgrafen Udo schlug, untersagte ihm der Kaiser die Verfolgung des Sieges und entbot ihn Ostern 973 auf den Hoftag 973 nach Quedlinburg zur Schlichtung der Streitigkeiten. An den Erhebungen zugunsten Heinrichs des Zänkers von Bayern nahm er sowohl nach dem Tode Ottos I. als auch nach dem Tode Ottos II. teil. Nachdem aber jene Pläne und damit auch die Hoffnungen auf die Wiedererlangung der Unabhängigkeit fehlgeschlagen waren, scheint er dem Reiche die Treue gehalten zu haben, denn 986 und 991/92 finden wir ihn in dem großen Aufstand der Elbslawen auf deutscher Seite. 987 nahm er auch eine Deutsche, Markgraf Dietrichs Tochter Oda, in zweiter Ehe zum Weibe. Im Feldlager von Brandenburg ist er 992 gestorben. 992

2. Kapitel.
Bolesław I. Die Königswürde.

Inhaltsverzeichnis

Bolesław (992–1025) war der Sohn der Dubrawka 992 bis 1025 und vom Vater, der nach slawischer Sitte das Land teilte, zum Großfürsten eingesetzt worden. Das Ziel des fünfundzwanzigjährigen, tatkräftigen und begabten, aber listigen, grausamen und treulosen Fürsten war die Zusammenfassung der Westslawen zu einem christlichen Königreiche. Er begann mit der Vertreibung Odas und seiner unmündigen Stiefbrüder, mit der Blendung anderer erbberechtigter Verwandten. Dann sicherte er sich nach Westen durch Leistung des Lehnseides an Otto III. und Heeresfolge gegen die Elbslawen, nach Osten durch Verlobung seiner Tochter an Swjatopolk, Wladimirs des Heiligen von Kijew Neffen und Adoptivsohn. Nordwärts drang er mit dem Schwerte in der Hand vor, indem er die Ostpommern unterjochte (992 bis 994) und die Preußen zur Anerkennung seiner Oberhoheit 994 zwang. Für die Pommern gründete er das Bistum Kolberg mit dem Deutschen Reinbern als Oberhirten, doch blieben die Missionserfolge gering. Um auch die Preußen enger an sein Reich zu fesseln, sandte er zu ihnen Ottos III. Freund, den Böhmen Adalbert (Wojtěch), der 997 im 997 Samlande erschlagen wurde, als er eben, der schweren und gefahrvollen Arbeit überdrüssig, heimkehren wollte. Bolesław wog den Leichnam mit Gold auf und setzte ihn zunächst im Benediktinerkloster Tremessen, später in seiner neuen Hauptstadt Gnesen bei.

Da sich im Süden verlockendere Aussichten boten, nahm Bolesław den Aufstand der Preußen hin. Er eroberte während der Thronstreitigkeiten zwischen den Söhnen 999 Bolesławs II. von Böhmen Weißchrobatien, wobei er in Krakau alle Tschechen niedermetzeln ließ, Schlesien, Mähren und das Land der transkarpathischen Slowaken. Von der Donau bis zur Ostsee erstreckten sich nunmehr seine Besitzungen, der Ausdehnung nach ein Königreich, aber staatsrechtlich und kirchlich noch an das Deutsche Reich gebunden. Sich hier zu lösen, war sein nächstes Bestreben. Die Gunst der Zeiten förderte ihn in wunderbarer Weise. Im wirren Chiliastenjahre 1000 pilgerte der schwärmerische 1000 Otto III. nach Gnesen zum Grabe seines Freundes Adalbert. Bei dieser Gelegenheit errichtete der Kaiser in Gnesen ein unabhängiges, lateinisches Erzbistum, dem Krakau für Kleinpolen, Breslau für Schlesien und Kolberg für Pommern unterstellt wurden. Nur Posen, dessen deutscher Bischof Unger vergeblich der Neuerung widerstrebt hatte, blieb vorläufig bei Magdeburg. Erster Metropolit ward Adalberts Bruder Gaudentius (Radim). Die Besetzung der Bischofsstühle wurde Bolesław übertragen. Nicht zufrieden damit, auf diese Weise Polen kirchlich von Deutschland unabhängig gemacht und so der direkten Einwirkung deutscher Kultur entzogen zu haben, begrüßte der junge Phantast in feierlicher Versammlung den schlauen Polen als „Bruder und Mitarbeiter am Reich”, als „des römischen Volkes Freund und Bundesgenossen”, ihn hierdurch als gleichgestellt anerkennend. Immerhin blieb die äußere Lehenszugehörigkeit bis zu Ottos Tode bestehen. Als aber während der nun folgenden Thronwirren Markgraf Eckhard von Meißen, dessen Macht er fürchtete, ermordet wurde, besetzte Bolesław im Mai 1002 die Marken Lausitz und Meißen. 1003 erlangte 1002 er auch die böhmische Herzogswürde. Zwar nahm ihm Heinrich II. 1004 Böhmen und 1005 auch die beiden Marken wieder ab, sah sich aber 1010 infolge der ungenügenden 1010 Unterstützung durch die deutschen Fürsten genötigt, ihn mit der Lausitz und dem Milzenerland zu belehnen, worauf der Pole 1013 zu Merseburg den Treueid leistete. Ein neuer kaiserlicher Feldzug im Jahre 1015 und eine deutsch-ungarisch-russische Koalition 1017 (die erste geschichtliche Beziehung Deutschlands zu Rußland) blieben ergebnislos.

In gleicher Weise machte sich Bolesław die Streitigkeiten um den Großfürstenstuhl von Kijew zunutze, die zwischen seinem Schwiegersohn Swjatopolk und Jaroslaw dem Großen von Nowgorod ausbrachen. Wenngleich die Wiedereinsetzung Swjatopolks in Kijew (1018) nicht von 1018 Dauer war, so war doch die Eroberung der rotrussischen Städte ein vorläufiger Gewinn für Polen. Nach Heinrichs II. Tode wagte Bolesław endlich auch nach dem Höchsten zu greifen. Zu Beginn des Jahres 1025 setzte ihm in Gegenwart 1025 der weltlichen und geistlichen Großen des Landes der Erzbischof von Gnesen die Königskrone auf, als äußeres Zeichen der Unabhängigkeit. Wenige Monate später starb er.

Über die inneren Zustände Polens in jener Zeit fließen bei dem Fehlen zeitgenössischer einheimischer Quellen die Nachrichten äußerst spärlich. Wir finden unter dem unumschränkten Alleinherrscher einen höheren Adel, die Szlachta (Geschlechter?), vielleicht aus den Geschlechtern der germanischen Eroberer bestehend, und einen niederen, die Władyken, vermutlich aus dem alteingesessenen Adel entstanden. Übrigens gingen, ebenso wie unter Mieszko, auch noch unter Bolesław zahlreiche deutsche und ausländische Ritter in polnische Dienste über, wo sie eine bevorzugte Stellung einnahmen. Viele Einrichtungen schreibt die Überlieferung Bolesław zu, doch sind mit Sicherheit nur die Grenzburgbezirke und die dem Unterhalt ihrer Besatzungen dienende Steuer der „stroża” (Wachtkorn!) auf ihn zurückzuführen.

Zweites Buch.
Die Erschütterung der monarchischen Macht.

Inhaltsverzeichnis

3. Kapitel.
Innere Streitigkeiten unter den Nachfolgern des Bolesław Chrobry.

Inhaltsverzeichnis

Unter Übergehung des erstgeborenen Sohnes Bezprym hatte Bolesław seinen zweiten Sohn, Mieszko II. (1025 1025 bis 1034 bis 1034), zum Nachfolger eingesetzt, einen tapferen, gebildeten Mann, dem aber der Weitblick und der ränkevolle Sinn des Vaters fehlte. Den Intrigen Bezpryms und des jüngeren Bruders Otto, der Unzufriedenheit der nur gewaltsam geeinten Stämme, der Begehrlichkeit der Nachbarn erwies er sich nicht gewachsen. 1027 gewann Stephan der Heilige die Slowakei für Ungarn, 1029 Břetislav Mähren für Böhmen, 1031 Jaroslaw Rotrußland für Kijew zurück. 1031 Im selben Jahre eroberte der dem Kaiser verbündete Knut der Große von Dänemark Pommern, während das Reich wieder in den Besitz der Lausitz und des Milzenerlandes gelangte. Gleichzeitig drang Bezprym (1031/32) mit 1031 bis 1032 russischer Hilfe ins Land und bemächtigte sich, von der heidnischen Partei unterstützt, der Herrschaft, dem Kaiser Bolesławs Krone übersendend und Gehorsam gelobend. Doch wurde er 1032 ermordet, worauf Kaiser Konrad II. 1032 Polen zwischen Mieszko, Otto und ihren Vetter Dietrich teilte.

Als Mieszko bereits 1034 starb, erhob sich (die Einzelheiten sind noch unklar) gegen den Thronfolger Bolesław (1034–38) dessen jüngerer, aus anderer Ehe stammender Bruder 1034 bis 1038 Kasimir, den der Vater ins Kloster geschickt hatte. Es brach ein Kampf aller gegen alle aus. Die alten Stammesfürsten standen wider die Piasten auf, die niedergeworfenen Stämme wider die Polanen, die Heiden wider die Christen, die Slawo-Orthodoxen wider die Lateiner, die Hörigen wider die Herren. Bolesław ging in den Wirren unter. Masław, der königliche Mundschenk, vielleicht ein ehemaliger Stammesfürst, kam in Masowien zur Herrschaft. Břetislav von Böhmen fiel 1038 1038 in Polen ein, verbrannte Breslau, Krakau, Gnesen, nahm die Gebeine seines Landsmannes Adalbert an sich (die jetzt in Gnesen gezeigten Reliquien sind unecht) und kehrte als Herr Schlesiens nach Hause zurück.

Polen wäre dem Untergange geweiht gewesen, wenn nicht König Heinrich III., durch das schnelle Anwachsen der böhmischen Herzogsmacht beunruhigt, seine Aufmerksamkeit dem Osten zugewendet hätte. Er selbst ging gegen Böhmen vor. Kasimir (1040–58) aber sandte er mit Truppen 1040 bis 1058 nach Polen. Mit Hilfe der Christen eroberte dieser das Land allmählich wieder, zerdrückte 1043 im Verein mit seinem Schwager Jaroslaw von Kijew den Masław und erhielt 1054 gegen ein Jahrgeld auch Schlesien von Böhmen zurück. Dafür hat er den Beinamen „Restaurator” erhalten.

Doch schon unter des Restaurators ältestem Sohne und Nachfolger, Bolesław II. dem Kühnen (Śmiały), der von 1058–1079 regierte, zeigte es sich, daß der äußeren Herstellung 1058 bis 1079 nicht eine innere entsprach, obwohl nächst Bolesław Chrobry kein piastischer Fürst so kriegsgewaltig und tatkräftig war. Die Zeitumstände (Heinrichs IV. Minderjährigkeit, dann sein Streit mit dem römischen Bischof, bei anderen Nachbarn Thronstreitigkeiten) waren freilich für Polen günstig. Von Ungarn gewann er 1061–63 die obere Slowakei zurück und 1069 zog er nach Kijew, um seinen Verwandten Isjaslaw auf den Großfürstenstuhl zurückzuführen. Das Vasallenverhältnis zum Reich respektierte er anfangs, denn als Grenzstreitigkeiten zwischen Polen und Böhmen ausbrachen, mußte er mit dem Böhmen 1071 vor Heinrich 1071 erscheinen und dessen Entscheidung annehmen. In dem dann folgenden weltgeschichtlichen Kampfe aber trat er Heinrich als treuer Parteigänger Roms überall entgegen. Die Frucht dieser Parteinahme war, daß er zu Weihnachten 1076 die 1076 Königskrone nehmen durfte — zur selben Zeit, als Heinrich im Begriffe stand, nach Canossa zu ziehen! Zwar war die Empörung und die Beschämung darüber, daß der Pole solches wagte, in Deutschland allgemein, auch bei Heinrichs Gegnern, aber bei der Schärfe der Gegensätze blieben diese Regungen nationalen Empfindens wirkungslos.

Hatte die Verbindung mit Gregor VII. Bolesław die Krone gebracht, so sollte sie ihm schließlich doch die Herrschaft kosten. Als er 1077 zum zweiten Male Isjaslaw zu Hilfe 1077 zog, vielleicht in Ausführung von Gregors Unionsplänen, brach in Kleinpolen ein Aufstand aus. Der Adel scheint der vielen Kriegszüge überdrüssig, die Geistlichkeit, namentlich die des slawischen Ritus, den gregorianischen Reformen feindlich gewesen zu sein. Zwar tötete der zurückkehrende König den verräterischen slawischen Bischof Stanisław von Krakau, der die Böhmen ins Land gerufen hatte, am Altare (1079), aber schließlich mußte er mit seinem Sohne 1079 Mieszko aus dem Lande weichen. 1081 ist der tüchtige Fürst in der Fremde gestorben. Damit war zum ersten Male die Macht des Adels und der Geistlichkeit gegenüber der Monarchie erprobt.

Nachfolger wurde der an der Vertreibung beteiligte jüngere Bruder, Władysław I. Hermann (1079–1102). 1079 bis 1102 (Mieszko III. hielt sich nur in Nordchrobatien, bis er 1089 vergiftet wurde.) Władysław entsagte dem Königstitel, begünstigte Adel und Geistlichkeit und schlug sich auf die Seite Heinrichs IV., dessen Schwester Jutta er in dritter Ehe heiratete. Unter seiner Regierung fiel Rotchrobatien an die ruthenischen Rostislawitschen (1084), die Pommern aber schlug er am Wedellsee (1091).

Im Innern herrschte der kraftvolle Palatin Sieciech aus dem Hause der altchrobatischen Fürsten von Tyniec, ein Förderer des slawischen Ritus und angeblich Thronprätendent. Gegen ihn erhob sich die gregorianisch gesinnte altpiastische Partei, des Herzogs Söhne, Zbigniew aus erster, Bolesław aus zweiter Ehe, geschickt gegen den Vater und Sieciech ausspielend. Nach anfänglichen Erfolgen unterlag Władysław. Sieciech wurde verbannt, und nachdem der Vater, der zuletzt nur noch die Oberherrschaft gehabt hatte, gestorben war, fiel Großpolen und Masowien mit der Großfürstenwürde an Zbigniew, Kleinpolen und Schlesien an Bolesław.

4. Kapitel.
Die Nachblüte unter Bolesław Schiefmund.

Inhaltsverzeichnis

Schon an des Vaters Leiche entzweiten sich die Brüder, da Bolesław sich weigerte, Zbigniew (1102–1107) als 1102 bis 1107 Großfürsten anzuerkennen. Nach dreijährigen Kämpfen, in denen Zbigniew von den Pommern und Böhmen unterstützt wurde, sah sich Bolesław zur Anerkennung gezwungen (1106). Infolge seiner Rachezüge gegen die Pommern mußte Zbigniew jedoch von neuem zum Schwerte greifen. Diesmal entschied das Kriegsglück für Bolesław, dem der ältere Bruder im Herbst 1107 die Großfürstenwürde abtrat.

Bolesław (1107–1138), mit dem Beinamen Schiefmund 1107 bis 1138 (Krzywousty), wie die Vorgänger gleichen Namens ein großer Kriegsfürst, nahm nun zunächst Rache an den Pommern. Er besetzte Belgard und Kolberg, dessen Häuptling seine Lehnshoheit anerkannte, und vertrieb alsdann im Frühjahr 1108 den Bruder gänzlich. Das verwickelte ihn 1108 in eine endlose Reihe von Kriegen, da Zbigniew, ebenso tatkräftig wie Bolesław, nach der Wiedererlangung der Herrschaft strebte. Namentlich die Pommern und die Böhmen liehen dem Flüchtling ihre Unterstützung. Als die an der Netze sitzenden Pommernhäuptlinge tief ins großpolnische Gebiet einfielen, eroberte Bolesław Filehne und Czarnikau, 1109 auch das wichtige Nakel. Er legte in die Burgen polnische Besatzungen, ließ aber das Land unter der Verwaltung der einheimischen Fürsten, die ihm huldigten.

Zu dieser Mäßigung zwang ihn ein Einbruch Heinrichs V. 1109 in Polen, gegen den er im Vorjahre Koloman von Ungarn unterstützt hatte. Bolesław vermied nach alter polnischer Taktik eine Feldschlacht, schwächte die Deutschen aber aus dem Hinterhalt so, daß sie weder Beuthen a. O. und Glogau, noch Breslau und Krakau erobern konnten. Als vollends der böhmische Großfürst Svatopluk im königlichen Heerlager vor Breslau durch Meuchelmord endigte und die Böhmen infolgedessen abzogen, mußte Heinrich den Feldzug aufgeben. Bolesław aber war noch stark genug, in die böhmischen Thronstreitigkeiten als Widersacher des deutschen Königs einzugreifen. Erst das Jahr 1111 brachte 1111 den Frieden: der Pole erkannte Heinrichs Kandidaten als Großfürsten von Böhmen an, Zbigniew durfte als Teilfürst nach Polen zurückkehren. Doch ließ Bolesław den auf die Verträge bauenden Bruder ergreifen und blenden. Damit war die Ruhe dem Lande noch immer nicht gesichert. Grenzkriege mit den russischen Fürsten, namentlich den Rostislawitschen von Kijew und Wladimir Monomach, sowie mit den Pommern hielten in gleicher Weise den Süden wie den Norden unter den Waffen. Die entscheidenden Pommernzüge fallen in die Jahre 1119–1123, in 1119 denen Bolesław erst die feste Burg Wanda am Wedellsee, dann Stettin und schließlich sogar mit dänischer Hilfe Usedom und Wollin eroberte. Das östliche Pommern verleibte er seinem Reiche ein: Czarnikau, Nakel, Usch wurden fortan zu den polnischen Städten gezählt. Wratislaw von Stettin huldigte, zahlte Tribut und versprach, sich taufen zu lassen. 1123

Um das trotz des (später auf Lebus übertragenen) Bistums Kolberg noch heidnische Pommernvolk dem Christentum zuzuführen und so seinem Reiche fester anzugliedern, gewann er den Bischof Otto von Bamberg, einstmals seines Vaters Hofkaplan, zu Missionsreisen. (Unter dem polnischen Klerus fand sich niemand, der sich für diese wichtige Aufgabe geeignet hätte.) Otto, der als Kenner des slawischen Charakters mit all dem Gepränge eines Kirchenfürsten auftrat, „bekehrte” auf zwei Fahrten das ganze Land. Sein Ziel hat Bolesław damit freilich nicht erreicht. Im Gegenteil hat er durch die Aussendung des deutschen Bischofs selbst dazu beigetragen, das Land in enge Berührung mit Deutschland zu bringen. Gegen Ende seines Lebens mußte er diesen Fehlgriff einsehen. Als er nämlich nach dem Tode Stephans II. sich durch seinen Schwiegersohn Boris verleiten ließ, in die ungarischen Thronstreitigkeiten einzugreifen, wurde er in drei Feldzügen (1132–1135) 1132 von den Ungarn, Böhmen, Österreichern und Haliczern geschlagen, so daß er sich gern dem Schiedspruch Kaiser Konrads zu Merseburg 1135 fügte. Er leistete dem Reiche den Vasalleneid, 1135 zahlte den seit 12 Jahren rückständigen Tribut und nahm Pommern zu Reichslehen.

Vielleicht durch seine eigenen Erfahrungen im Kampfe gegen Zbigniew veranlaßt, traf Bolesław am Ende seiner Regierung Bestimmungen über die Erbfolge. Geteilt hatten die polnischen Fürsten schon immer. Bolesław bestimmte aber, daß fortan stets das älteste Mitglied des Piastenhauses die Vorherrschaft haben und den Titel Großfürst führen sollte; ihm sollte neben dem persönlichen Anteil stets das Krakauer Land samt Sieradz und Łęczyca sowie der pommersche Tribut als Krongut zufallen, um ihm das Übergewicht über die Teilfürsten zu sichern. Diese Einrichtung eines unvererbbaren Krongutes war gegenüber der altslawischen Sitte und gegenüber der russischen und der böhmischen Thronfolge eine Neuerung. Aber sie verhinderte in Polen die aus der Teilung entstehenden endlosen Bruderkriege, die jene Länder bereits an den Rand des Verderbens gebracht hatten, ebenfalls nicht. Außerdem bestimmte Bolesław, dem Krongut entsprechend, Krakau zur Hauptstadt. Indem er so die traditionelle Vorherrschaft von Großpolen auf Kleinpolen übertrug, verschärfte er die seit alters bestehenden Gegensätze zwischen diesen beiden Ländern, ein Fehler, dessen Folgen bald eintraten.

Die inneren Zustände dieser Periode sind bereits klarer. Beim Adel zeigt sich die Scheidung in Magnaten (nobiles) und Ritter (milites) immer deutlicher. Einen Bürgerstand gibt es nicht. Die Familien der bäuerlichen Gemeinfreien verfallen mit dem Niedergang der Zadruga und dem Siege des Individualeigentums. Namentlich die Wehrpflicht auf eigene Kosten ruinierte in dieser kriegerischen Zeit die ärmeren Grundeigentümer, so daß viele ihr Besitztum den großen Herren auftrugen und in den zwischen den Freien und den Hörigen stehenden Stand der Kmeten (kmieci) übergingen, die persönlich frei waren, aber als Nichtgrundeigentümer keine Kriegsdienste leisteten, dagegen dem Grundherrn zinsten. Auch zu den Hörigen, die ursprünglich nur aus Sklaven und Besiegten bestanden, sind mit der Zeit viele Freie übergegangen. Umgekehrt stieg auch mancher Hörige zum Ritter empor, ganz entsprechend der Entwicklung, die in Deutschland die Ministerialen nahmen. Als Hörige des Königs traten vom Ende des 11. Jahrhunderts an die aus dem übrigen Europa vertriebenen Juden hinzu. Der Fürst ist noch immer absoluter Herrscher, aber die inneren Wirren zeigen schon die Grenzen seiner Macht. Für die Verwaltung bedient er sich der comites, die wohl auf dem Umwege über Böhmen den Polen bekannt wurden. An ihrer Spitze steht der comes palatinus, der oft auch Heerführer (wojewoda) an Stelle des Fürsten ist. Das ganze Land ist in Kastellaneien eingeteilt, mit einem festen Platze (gród) als Mittelpunkt. Die ihnen vorstehenden comites castellani waren Militär- und Zivilverwalter. Zum Unterhalt der Kastellane und der Burgbesatzungen mußten die Bewohner des Bezirks neben den allgemeinen Landeslasten noch besondere Steuern aufbringen.

Die kirchliche Organisation war infolge der slawisch-lateinischen Rivalität schwankend, bis unter Bolesław Schiefmund der Legat Walo die Bistümer abgrenzte, latinisierte und Gnesen unterstellte und der Kardinal Ägidius von Tusculum durch gewisse Konzessionen an den slawischen Ritus dem Streit ein Ende machte. Den Zölibat freilich vermochten sie noch nicht unbeschränkt einzuführen, wie überhaupt der polnische Klerus an Zucht und Bildung viel zu wünschen übrigließ, so viel, daß z. B. die Zisterzienser um 1140 sich ausbedangen, keine 1140 Eingeborenen aufnehmen zu brauchen. Und auch die übrigen Orden, noch die 1228 bzw. 1237 eindringenden Dominikaner und Franziskaner, hielten sich die Polen möglichst fern. Sogar die Weltgeistlichen rekrutierten sich noch sehr lange zum großen Teil aus Fremden, mit Vorliebe Italienern, Wallonen und Franzosen, die politisch ungefährlicher schienen als die Deutschen. Polens erster Chronist, Abt Balduin Gallus von Lubin, gehörte zu diesen Wallonen.

5. Kapitel.
Die Teilfürstentümer. Die Eindeutschung Schlesiens.

Inhaltsverzeichnis

Die nächsten anderthalb Jahrhunderte der polnischen Geschichte sind im äußeren Gang der Ereignisse verwickelt, auch für die Gegenwart von geringerer Bedeutung.

Bolesław Schiefmund hatte seinem ältesten Sohne Władysław II. (1138–1146) außer dem Krongut noch 1138 bis 1146 Schlesien, dem Bolesław Masowien und Kujawien, dem Mieszko Großpolen mit dem Netzeland und dem Heinrich Sandomir hinterlassen. Der unmündige Kasimir ging leer aus. Natürlich strebte Władysław, dem Beispiel seiner Vorgänger folgend, nach der Alleinherrschaft. Aber die Zeiten hatten sich geändert. Adel und Geistlichkeit, die schon einmal gesiegt hatten, dann aber durch den kräftigen Bolesław Schiefmund wieder niedergezwungen worden waren, schlugen sich auf die Seite der jüngeren Brüder, als Władysław diese vertreiben wollte. Ihnen mußte, zumal in Anbetracht der großen Jugend der Fürsten, viel an der Aufrechterhaltung der Teilung liegen, die ihnen einen großen Einfluß verhieß, während sie von dem starken Regiment eines starken Einherrschers nichts zu erwarten hatten. Unter Führung des Wojewoden Wszebor und des Gnesener Erzbischofs Jakob von Znin wurde Władysław in mehrjährigem Kampfe zur Ruhe gezwungen. Nachdem er sich aber 1144 an 1144 seinem Verwandten, dem Staufer Konrad III., einen Rückhalt gesichert, ging er aufs neue gegen die Brüder vor. Diesmal gelang ihm die Vertreibung Bolesławs und Heinrichs, während Mieszko sich rechtzeitig unterwarf. Anfang 1146 1146 begab sich Władysław an den Kaiserlichen Hof, um Konrad III. zu huldigen und die Oberherrschaft des Reiches anzuerkennen. Noch im selben Jahre wurde er, nachdem er den Führer des Adels, den Magnaten Peter Włast, seines Vaters treueste Stütze, geblendet hatte, vertrieben.

An seine Stelle trat als Großfürst der zweite Bruder, Bolesław IV. Kędzierzawy (der Kraushaarige), der 1146 bis 1173 sich bis zu seinem Tode (1173) behauptete, obwohl Władysław beim Reich Hilfe suchte und fand. Noch im August desselben Jahres rückte Konrad in Polen ein. Aber sein Heer zeigte sich dem unwegsamen Gelände wiederum nicht gewachsen, und so war er zufrieden, als Bolesław eine Ablösungssumme zahlte und sein Erscheinen zur Huldigung auf dem nächsten Hoftage zusagte. Die Vorbereitungen zum Kreuzzuge hinderten den Kaiser, die Erfüllung dieses Versprechens zu erzwingen. Erst Friedrich Barbarossa konnte 1157 erfolgreich durchgreifen. Zwischen Glogau und 1157 Beuthen a. O., die nicht widerstanden, ging er über die Oder und nahm, alles verwüstend, seinen Weg durch die Bistümer Breslau und Posen. Unweit der Stadt Posen, im Feldlager von Krzyszkowo, erschien Bolesław vor ihm, barfuß, das bloße Schwert über dem Haupte, den Strick um den Hals, als fußfällig Gnade Suchender. Gegen Zahlung einer schweren Geldbuße, nach Erlegung des rückständigen Tributs und Stellung von Geiseln wurde er im Besitz des Landes und der Großfürstenwürde belassen (die Ereignisse riefen den Kaiser wieder nach Italien), doch sollte er Schlesien dem Vertriebenen zurückgeben.

Tatsächlich gelangten erst die Söhne des Bruders, Bolesław der Lange von Breslau, Mieszko von Ratibor und Konrad von Glogau, in den Besitz Schlesiens (1159). Von dieser 1159 Zeit ab datiert die Eindeutschung dieses ursprünglich slawischen Landes, denn die schlesischen Herzoge suchten naturgemäß bei den verwandten Staufern und beim Reiche Anlehnung und Schutz. Schlesien ging in den Thronwirren dem Polentum endgültig verloren, wurde sogar bald zu einem Ausgangspunkt deutscher Kolonisation in Polen.

Um dieselbe Zeit — die Elbslawen fühlten die vereinigte Macht Albrechts des Bären, Heinrichs des Löwen und Waldemars des Großen — ging Polen auch seiner pommerschen Erwerbungen verlustig, mit Ausnahme des Landes Pomerellen. 1181 wurde Bogislaw II. von Stettin durch Friedrich Barbarossa 1181 in den Reichsfürstenverband aufgenommen. Die Saat Ottos von Bamberg reifte schnell: Pommern wurde wie Schlesien deutsch.

An der Südostgrenze vermochte Bolesław die Erstarkung des russischen Fürstentums Halicz zu einem mächtigen Reiche und somit die Ausschaltung des polnischen Einflusses nicht zu verhindern.

Zu diesen äußeren Mißerfolgen kamen Wirrnisse im Inneren. Die Macht der milites, der Ritterschaft, stieg nach dem Tode des Schiefmund so schnell, daß 1171 unter Führung 1171 des Jaksa aus Miechow ein großer Adelsaufstand entbrennen konnte, mit dem Zweck, den jüngsten der fünf Brüder, Kasimir, auf den Großfürstenstuhl zu erheben. Das gelang zwar vorläufig nicht, denn als Bolesław IV. 1173 starb, 1173 ging das Seniorat zunächst an Mieszko III. Stary (den Alten) von Großpolen über, der mit Energie die sinkende absolute Monarchie zu retten suchte. Aber es war zu spät. Wieder von Kleinpolen ausgehend, mit dem Bischof Gedeon von Krakau an der Spitze, trieb eine Magnatenbewegung den Großfürsten aus dem Lande (1177). 1177

Jetzt erst wurde Kasimir II. Sprawiedliwy (der Gerechte), der inzwischen Sandomir geerbt hatte, Großfürst (1177–1194). Seine Herrschaft der Adelsrevolution verdankend, 1177 bis 1194 mußte er, wenn er nicht ein Werkzeug ebendieses Adels werden wollte, bei dem anderen führenden Stande, bei der Geistlichkeit, Rückhalt suchen. Der Klerus hatte zwar eben noch mit dem Adel gemeinschaftliche Sache gemacht, war aber nicht abgeneigt, gegen Gewährung von Vorrechten zu dem Großfürsten zu stehen. Demgemäß verlieh Kasimir auf der Tagung von Łęczyca, der ersten polnischen Reichsversammlung, 1180, der Geistlichkeit wichtige 1180 Privilegien, die zum ersten Male die Gleichheit der Freien auch rechtlich durchbrachen, nachdem sie faktisch ja schon länger zugrunde gegangen war. Die geistlichen Güter wurden von den Abgaben und Leistungen an den Fürsten bzw. an die fürstlichen Kastellaneien befreit usw. Dieses Lentschützer Privileg ist der Ausgangspunkt der Sonderrechte, deren Überzahl schließlich das Königtum jedes Rechtes beraubte.

In Anerkennung seiner Verdienste um die Kirche bestätigte ihn der Papst in der ihm nicht zukommenden Großfürstenwürde und wählte man nach seinem Tode auf Betreiben der Geistlichkeit seinen unmündigen Sohn Leszek I. 1194 bis 1227 1202 Biały (den Weißen) (1194–1227) zum Großfürsten. Zwar machte der zurückkehrende Mieszko Stary dem Leszek diese Würde mehrfach mit Erfolg streitig, bis 1202 der Tod den Plänen des unruhigen Alten ein Ziel setzte; zwar wurde dann der einzige Sohn Mieszkos, Władysław Laskonogi (Dünnbein) von dem ewig unzufriedenen kleinpolnischen Adel gewählt, aber vermöge seines engen Anschlusses an die Kirche bekam der Kasimiride immer wieder Oberwasser, denn der Sohn Mieszkos war den Ansprüchen der Kirche ebenso feindlich gesinnt wie der Vater.

Wie schon mehrfach erwähnt, waren auch in Polen zur Zeit der großen Streitigkeiten zwischen Papsttum und Kaisertum Bestrebungen des Klerus nach einer Sonderstellung hervorgetreten, die schließlich in den Lentschützer Privilegien ihren Niederschlag fanden. Doch war damit weder die Befreiung des Klerus von der weltlichen Gerichtsbarkeit noch die freie Bischofswahl erreicht. Anderseits waren auch die Bestrebungen Roms auf allgemeine Durchführung des Zölibats in Polen nur teilweise erfolgreich gewesen. Die Bischöfe, soweit sie nicht Ausländer waren, hatten sich bis dahin noch immer vorwiegend als Edelleute gefühlt und ihre Interessen mit denen des Adels verknüpft. Mit Recht, denn erst von einem Fürstentum, das eine Stütze gegen den Adel brauchte, konnte die Kirche die Erfüllung ihrer Forderungen erhoffen! Nun bestieg damals den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen der Schlesier Heinrich Kietlicz, ein Studiengenosse Innozenz' III. Indem dieser die Reformpläne des großen Papstes mit Erfolg verfocht, geriet er in Konflikt mit dem zum Großfürsten erwählten Władysław Laskonogi, den er bannte und der ihn dafür aus dem Lande trieb. Doch zog Władysław schließlich den kürzeren, da ihn nunmehr der Krakauer Adel im Stiche ließ.

1206 wurde Leszek zum so und so vielten Male wiedergewählt, 1206 und auch der Erzbischof kehrte von Rom nach Polen zurück. Bereits 1215 hatte die Kirche im großen und ganzen erreicht, wonach sie strebte: die allgemeine Anerkennung des Zölibats, die Wahl der Bischöfe durch die Kapitel, die eigene Gerichtsbarkeit des Klerus und die Befreiung von Abgaben 1215 und Leistungen.

Wieder folgte der Lohn auf dem Fuße. Die Kirche half Leszek, die Thronfolgeordnung Bolesławs III. umzustoßen, nachdem er vorher sein Land als päpstliches Lehen erklärt, die Oberherrlichkeit des Kaisers also ausgeschlossen hatte. Er gab seinem Bruder Konrad (dem Berufer des Deutschen Ordens) die Herzogtümer Masowien und Kujawien und bestimmte, daß neben Sandomir auch Krakau seiner Familie erblich verbleiben sollte. Da Krakau nach Bolesławs Bestimmungen bekanntlich Throngut war, so sollte gewissermaßen mit dem Lande auch die Würde in seiner Familie vererben. Vorläufig war damit allerdings nur der vollständige Zerfall des Reiches in unabhängige Fürstentümer gegeben, da das äußere Zeichen der Zusammengehörigkeit, das Kronland, das nach dem Seniorat bald diesem, bald jenem Zweige der Piastenfamilie zufallen konnte, wegfiel. Aber zu guter Letzt erwies sich die Berechnung Leszeks als richtig, denn die Hilfsquellen des Landes Krakau waren groß, und Großpolens, des Stammlandes, Macht litt unter den ewigen Zwistigkeiten in seinem Fürstenhause, damals gerade zwischen Władysław Laskonogi von Posen und seinem Neffen Władysław Odonicz von Kalisch.

Nach Leszeks Tode konnte sich sein unmündiger Sohn, Bolesław V. Wstydliwy (der Schamhafte) (1227–1279), 1227 bis 1279 nicht behaupten. Heinrich I. der Bärtige von Breslau, der Enkel Władysławs II., also das Haupt der ältesten Linie des Piastenhauses, der zugleich nach dem Seniorat Anspruch auf die Großfürstenwürde hatte, wußte den größten Teil der polnischen Länder, auch Krakau, in seinem Besitz zu vereinigen. 1238 Leider starb dieser tüchtige Fürst schon 1238, und sein tapferer Sohn, Heinrich II. der Fromme fiel in der großen Mongolenschlacht auf der Walstatt bei Liegnitz am 9. April 1241 als Vorkämpfer Europas gegen Asien, mit 1241 seinem Blute die Rettung der abendländischen Kultur erkaufend. Dessen Sohn vermochte seine Ansprüche ebensowenig durchzusetzen wie Konrad von Masowien. Vielmehr gewann jetzt Bolesław V. die Oberhand (1243). 1243

In neun Teilfürstentümer zerfiel das Polen jener Zeit: fünf in Schlesien, zwei in Großpolen, zwei in Masowien, und nur Kleinpolen war in einer Hand vereinigt. Jene lange Regierung gehört zu den unglücklichsten, die Polen beschieden 1246 waren. Die deutschen Nachbarn, die Pommern, Preußen, Litauer, Russen und vor allem die Tataren fielen über das zersplitterte Land her. Wenzel I. von Böhmen nahm 1246 Troppau, 1250

1272 1250 wurde das Land Lebus an Brandenburg verkauft, das 1272 auch die Neumark erlangte. Die Einführung und schnelle Erstarkung des Deutschen Ritterordens benahm Polen auch die zweite Möglichkeit, an der Ostsee festen Fuß zu fassen, nachdem Pommern verloren gegangen war. Dafür erreichte Polen nach mehrfachen vergeblichen Bemühungen 1253 von Rom endlich die Heiligsprechung des Bischofs Stanisław von Krakau, dessen Widerstand gegen die Reformen man in Rom noch nicht vergessen 1253 hatte. In diesem neuen Nationalheiligen dokumentierte sich treffend das Übergewicht, das Kleinpolen über Großpolen erlangt hatte. In diesem Jahrhundert machte sich auch wieder eine schärfere Reaktion der polnischen Geistlichkeit gegen das Deutschtum bemerkbar. Eine Synode zu Łęczyca 1257 (1257) untersagte die Erteilung des Unterrichts, nicht nur des Religionsunterrichts, in deutscher Sprache. Der Erzbischof Jakob Świnka bezeichnet auf der Synode von 1285 als Zweck dieser Maßnahme die „Erhaltung und Förderung der polnischen Sprache” und nannte König Wenzels deutschen Hofprediger einen „Hundskopf”. Seine Nachfolger belegten Zuwiderhandlungen gegen das Unterrichtsverbot mit Kirchenstrafen und dem Bann! (Schon hier die Kirche im Dienste polnischer Nationalpolitik!)

Leszek Czarny (der Schwarze) von Sieradz, der Onkel Konrads von Masowien, wurde des Bolesław Nachfolger (1279–1288). Doch infolge der Verschwörung des 1279 bis 1288 Krakauer Bischofs Paul von Przemankowo, gegen welchen wie gegen den Adel die deutsche Bürgerschaft der Hauptstadt treu zu ihm hielt, kam dieser energische und kriegerische, dabei wie die meisten Piasten seines Zeitalters deutsch gesinnte Herrscher nicht zur Entfaltung. Nach Leszeks Tode kämpften sein Bruder Władysław Łokietek (Ellenlang) von Brześć, der vom kleinpolnischen Adel erwählte Bolesław von Płock und der von der deutschen Bürgerschaft berufene Minnesänger Heinrich IV. Probus von Breslau um den Thron. Heinrich, unter dem Schlesien in den Verband des Deutschen Reiches aufgenommen wurde, nahm auch Kleinpolen als Reichslehen. 1289 bis 1290 Aber seine kurze Regierung (1289–1290) blieb ohne nachhaltigen Einfluß.

In seinem Testament hinterließ er Kleinpolen Przemysław II. von Großpolen (1290–1296), 1290 bis 1296 dem wieder Władysław Łokietek und außerdem Wenzel II. von Böhmen die Herrschaft streitig machten. Przemysław wurde 1295 auf Betreiben des Erzbischofs Jakob Świnka in Gnesen zum König von Polen gekrönt, aber bereits 1296 zu Rogasen 1296 ermordet. Wenzel II., der 1291 Krakau erobert hatte, riß nunmehr auch Großpolen und die Krone an sich. 1300 wurde er in Gnesen gekrönt und bald darauf von 1300 Albrecht I. mit Großpolen von Reichs wegen belehnt. Sein Tod (1305) und das vorzeitige Ende seines Sohnes, Wenzels III., des letzten Přemisliden, im nächsten Jahre befreiten Polen von der böhmischen Herrschaft. Władysław Łokietek trat die Regierung an. Die Einführung des Starostentums, 1305 das böhmische Münzwesen und die Stärkung des Deutschtums sind die dauernden Ergebnisse der Přemislidenzeit.

6. Kapitel.
Der Deutsche Ritterorden. Die Tataren.

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In jenes Jahrhundert schwerer innerer Wirren fallen zwei Ereignisse, die wir bisher, um die Thronstreitigkeiten im Zusammenhange darstellen zu können, nur flüchtig gestreift haben: die Berufung des Deutschen Ritterordens und die Einfälle der Tataren (Mongolen).

Der Erfolg des livländischen Ordens der Schwertritter veranlaßte den Herzog Konrad von Masowien (den Bruder Leszeks des Weißen), für sein von den heidnischen Preußen und Litauern schwer bedrängtes Land eine ähnliche Gründung zu versuchen, nachdem zwei Kreuzzüge nach Preußen (1219, 1222) erfolglos geblieben waren. Doch 1219 wurde dieser „Christi-Orden”, nach dem ihm zu Eigentum verliehenen Schlosse Dobrzyn auch „Dobriner Brüder” genannt, schon im ersten Kampfe mit den Preußen fast bis zur Vernichtung geschlagen (1224). 1224

Nunmehr lud Konrad die Deutschritter ein, die gerade damals durch Andreas II. von Ungarn aus dem Burzenlande vertrieben wurden. Er schloß mit dem Hochmeister Hermann von Salza einen Vertrag ab, wonach der Orden ihm seine Hilfe gegen die Heiden versprach, dafür aber das Kulmer Land und die noch zu erobernden Gebiete als Eigentum erhielt. Noch im Jahre 1226 nahm der Orden beides 1226 von Friedrich II. als Reichslehen, wodurch er sich die Unabhängigkeit von dem polnischen Fürsten sicherte. Einen weiteren Schritt nach dieser Richtung hin taten die Ritter 1234, nachdem sie bereits festen Fuß gefaßt hatten, indem 1234 sie ihre Besitzungen Gregor IX. übergaben und von diesem als „Lehen des heiligen Petrus” zurücknahmen, wodurch jede fremde Oberherrlichkeit ausgeschlossen wurde.

1228 bezogen die ersten Ritter unter dem Landmeister 1228 Hermann Balk das Schloß Vogelsang bei Kulm. 1231 überschritten sie die Weichsel und gründeten Thorn. 1231 1234 erfochten sie mit einem großen Kreuzheere einen glänzenden Sieg an der Sirgune, der ihnen Pomesanien sicherte. Im gleichen Jahre nahmen sie den Rest der Dobriner Brüder und drei Jahre später die Schwertritter auf, womit der 1234 Orden nicht nur in Livland festen Fuß faßte, sondern auch die Möglichkeit gewann, die Preußen von zwei Seiten zu bekriegen. Eine Reihe weiterer Kreuzzüge folgten dem ersten, und die Eroberung des Landes, das von Anfang systematisch mit Burgen besetzt und durch gute Straßen verkehrsfähig gemacht wurde, nahm ihren steten Fortgang. Gleichzeitig wurde planmäßig mit deutschen und teilweise auch mit polnischen Bauern und Bürgern kolonisiert. Das Land nahm trotz der entsetzlich blutigen und grausamen Kriege einen überraschenden Aufschwung. Und als 1283 1283 der letzte im Felde stehende Preußenhäuptling, Skurdo von Sudauen, seine Sache verloren gab und nach Litauen floh, da war die Entwicklung gesichert. Die Marienburg, seit 1309 der Sitz des Hochmeisters, wurde einer der glänzendsten 1309 und kultiviertesten Fürstensitze ihrer Zeit, wo sich die Blüte des europäischen Adels sammelte.

So war in einem halben Jahrhundert vom rechten Weichselufer bis zum Peipussee ein deutsches Reich entstanden, das kulturell, wirtschaftlich und technisch den beiden benachbarten Slawenreichen überlegen war, sie vom Meere abschnitt und eine schwere Gefahr für sie bedeutete. Zu den russischen Fürsten trat der Orden sehr schnell in ein gespanntes Verhältnis, da er ebenso wie jene Absichten auf Litauen hatte. Die Beziehungen zu Polen waren anfangs dagegen durchaus freundlich. Die polnischen Fürsten beteiligten sich sogar eifrig an den Heerzügen des Ordens: man hatte dort in den kleinlichen inneren Kämpfen den Blick für die großen Interessen des Landes verloren, wäre auch zu schwach gewesen, sie durchzusetzen. Nach dem Verluste des Oderweges durch die Aufgabe Pommerns und die Eindeutschung Schlesiens war nunmehr auch der Weichselweg für Polen gesperrt. Sobald Polen wieder in geordnete Zustände gelangte, mußte diese Unterbindung der Hauptverkehrsader zur Todfeindschaft wider den Orden führen. Dieser Zeitpunkt ließ nicht allzulange auf sich warten.

Während die unmittelbaren Beziehungen zu der neuen Macht sich zunächst auf den Norden Polens beschränkten, wurde das andere Ereignis, der Tatareneinfall, namentlich für den Süden von Wichtigkeit.

Nachdem Batu im Jahre 1240 Kijew erobert hatte, teilte 1240 er seine Scharen in vier Heere, von denen er das eine unter Pajdar gegen Polen sandte. Lublin, Zawichost, Sandomir wurden im ersten Anlaufe genommen (1241). Von Sandomir aus 1241 drang ein Teil nordwärts, um Kujawien zu verwüsten, der andere nahm den Weg auf Krakau. Der Krakauer Wojewode Włodzimierz trat ihnen entgegen, wurde aber bei Tursko und bei Chmielnik geschlagen. Krakau fiel, und erst auf der Walstatt bei Liegnitz brach sich der Ansturm der Horde.

Ein zweiter Einfall erfolgte im Jahre 1259 unter Burondaj, 1259 dem Feldherrn des Khans von Kiptschak, im Verlauf der Kämpfe König Daniels von Klein-Rußland. Wiederum wurden Sandomir und Krakau verbrannt und Tausende von Einwohnern in die Sklaverei geschleppt. Weniger schwere Einfälle wiederholten sich in der Folgezeit oftmals. Sie erhielten namentlich im südlichen Polen den kriegerischen Geist lebendig und ließen das Schwert nicht in die Scheide kommen. Sie lenkten die Bestrebungen der polnischen Politik, die sich an der Ostsee zur Untätigkeit verurteilt sah, nach den Gestaden des Schwarzen Meeres. In der Abwehr der Tataren hat Polen späterhin eine weltgeschichtliche Aufgabe erfüllt: es hat als Grenzwall Europa vor ihnen geschützt und viel zu ihrer Schwächung beigetragen.

7. Kapitel.
Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation.

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Für die Zeit der Teilfürstentümer fließen die Angaben, aus denen sich ein Bild der inneren Zustände des Landes konstruieren läßt, reichlicher.

Treffend ist dieses Zeitalter als die „Epoche der Organisation des Volkskörpers auf Grund von Sonderprivilegien” bezeichnet worden. Wer zur Großfürstenwürde gelangen wollte, mußte sich einen Anhang beim Adel und bei der Geistlichkeit sichern, indem er nach dem Bedarf des Augenblickes jedem Anhänger ein Privileg verlieh, das dieser forderte. Privilegien für den ganzen Adel, für sämtliche Klöster usw., also Standesprivilegien ergaben sich folgerichtig, nachdem man mit den Sonderprivilegien begonnen hatte.

Die Ämter vermehrten sich entsprechend der Zahl der Teilfürstentümer, da jeder Teilfürst seinen eigenen Wojewoden usw. haben wollte und wohl auch mußte. Bei der Wiedervereinigung mehrerer Fürstentümer konnten die einzelnen Beamten schon um ihres Einflusses willen nicht entamtet werden, so daß aus den Hofämtern nach und nach Landschaftsämter wurden, was sich auch im Titel ausprägte (z. B. anfangs Wojewode Leszeks, Kasimirs, später Wojewode von Krakau, von Kalisch). Diese Stabilisierung der Ämter und die damit verbundene Unabhängigmachung ihrer Inhaber mußte dazu führen, daß die Fürsten eine neue Organisation von abhängigen Beamten suchten. Sie fanden diese in den durch die Přemisliden nach Polen gebrachten Starosten. — Es ist klar, daß mit der vergrößerten Zahl der fürstlichen Hofhaltungen und der Ämter auch die Lasten stiegen, zumal Adel und Geistlichkeit vermittels fürstlicher Privilegien alle Verpflichtungen mehr und mehr auf die Bauern abzuwälzen wußten. Stieg auf diese Weise die wirtschaftliche Macht und dementsprechend auch der politische Einfluß der beiden privilegierten Stände, so war andererseits der wirtschaftliche Ruin des gemeinen Mannes und dementsprechend die Schmälerung der fürstlichen Einkünfte die Folge.

Aber der wirtschaftliche Niedergang des Bauerntums zog schließlich doch einen ganz allgemeinen, auch die Privilegierten nicht verschonenden Verfall der Landwirtschaft nach sich, da ein verelendetes Landarbeiterproletariat nicht imstande ist, verbesserte Kulturmethoden oder neue Zweige des landwirtschaftlichen Betriebes einzuführen. Das erkannten zuerst die Klöster, vor allem die Zisterzienser, und zwar naturgemäß zunächst in Schlesien, dem entwickeltsten Teile Polens. Dort lassen sich schon um 1140 flämische und niederdeutsche Dörfer des Augustinerklosters Gorkau am Zobten nachweisen. 1210 übergab Władysław Odonicz dem Zisterzienserkloster 1210 zu Pforta ausgedehnte Ländereien im Burgbezirk von Priment (Kreis Wollstein) zur Besetzung mit deutschen Bauern, und damit nimmt die deutsche Kolonisation des engeren Polens ihren Anfang, eine Maßnahme, die für das ganze 13. und 14. Jahrhundert von weittragender Bedeutung wurde.

Die Fürsten, auf die Hebung ihrer sinkenden Einnahmen bedacht, folgten bald dem Beispiel der Klöster, und die anderen Grundbesitzer blieben nicht zurück. Die Verödung weiter Landstriche durch die Tatareneinfälle diente ebenfalls als Antrieb zur Kolonisation.

Es ist klar, daß deutsche Siedler nicht ins Land gekommen wären, wenn sie dieselbe rechtliche oder vielmehr rechtlose Stellung hätten einnehmen sollen, wie die polnischen Bauern. Demgemäß wurde ihnen eine weitgehende Selbstverwaltung zugesichert. Der Grundherr setzte sich gewöhnlich mit einem Unternehmer (Lokator) in Verbindung, der ihm auf Grund eines Lokationsprivilegs, das die Ansiedelungsbedingungen festsetzte, die gewünschte Anzahl Kolonisten zuführte. Dafür erhielt er im allgemeinen 2–3 Hufen Landes, Befreiung vom Grundzins, 1/6 vom Zins der Ansiedler und häufig noch andere Bezüge, außerdem aber das Schultheißamt erb- und eigentümlich. Gemeinsam mit sieben Schöffen übte er die niedere Gerichtsbarkeit nach deutschem Recht aus. Nur dreimal jährlich hielt der Grundherr die großen Gerichtstage ab. Während in den slawischen Dörfern die Wirtschaftseinheit 60 oder gar 90 Morgen betragen zu haben scheint, erhielten die deutschen Ansiedler nur eine Hufe Landes, und zwar in Schlesien und Kleinpolen flämische und fränkische Hufen, in Großpolen, Kujawien und Masowien die um die Hälfte kleinere kulmische Hufe (zu 30 Morgen). Aber trotz dieser bedeutend geringeren Größe war der Ertrag infolge der Anwendung eiserner Pflüge an Stelle der hölzernen, infolge der Einführung der Dreifelderwirtschaft und rationeller Bewirtschaftungsmethoden bedeutend höher als in den polnischen Dörfern. Die Ansiedelung erfolgte sehr oft im Walde, seltener, namentlich in ausgestorbenen Ortschaften, auf Land, das bereits unter dem Pfluge gewesen war. Diese letzteren sind noch heute an der Form des alten slawischen Rund- oder Haufendorfes erkennbar, während die neuen Ansiedelungen Gehöft neben Gehöft als Reihendorf die Dorfstraße entlang liegen, mit den Äckern in langen Streifen hinter dem Hof. Die Lasten an den Grundherrn wurden im Gründungsprivileg genau begrenzt: gewöhnlich 12 Groschen jährlicher Abgabe von der kulmischen, 16 oder 18 Groschen von der fränkischen Hufe, ferner zu den hohen Festtagen geringe Naturallieferungen. Sofern Arbeitsleistungen festgesetzt wurden, so betrugen sie 2–4 Tage jährlich. Im allgemeinen begnügte sich der Grundherr mit Abgaben, und nur wenn bei der Aufmessung des Landes „Überschar” blieb, kamen jene Spanndienste in Betracht.

Die Einwanderung war sehr stark: allein im Gebiet der jetzigen Provinz Posen kann man noch heute für das 13. Jahrhundert 106, für das 14. Jahrhundert 149 deutsche Dorfgründungen nachweisen. Trotzdem deckte sie den Bedarf nicht, und so wurden allmählich auch polnische Bauern nach „deutschem Recht” angesiedelt, was zugleich eine Ansiedelung nach deutscher Wirtschaftsweise bedeutete. So trat nach und nach wieder eine gewisse wirtschaftliche und rechtliche Hebung des Bauernstandes ein, ein Prozeß, der dann durch Kasimir den Großen seine Krönung, allerdings auch seinen Abschluß fand.

Eine Wirkung der deutschen Kolonisation, die man nicht übersehen darf, ist die Beförderung der Geldwirtschaft in Polen an Stelle der bisherigen Naturalwirtschaft, hervorgerufen durch die Einschränkung der Naturalleistungen. Mit dem Rückgang der Naturalleistungen mußte naturnotwendig ein Bedürfnis nach gesteigertem Güteraustausch entstehen. So war die Vorbedingung zum Aufblühen der Städte geschaffen. Tatsächlich finden wir denn auch im 13. und im 14. Jahrhundert eine Vermehrung der Städte, die schnell eine bedeutende Stellung einnahmen. Eine organische Entwicklung des Städtewesens kennt Polen nicht. Die Städte wurden vielmehr als fertige Organismen vom deutschen Nachbar übernommen, wie sie auch mit Deutschen besiedelt wurden. Ebenso wie die Dörfer erhielten sie deutsches Recht, und zwar Magdeburger Recht, entweder direkt oder in der in Neumarkt in Schlesien bzw. in Kulm gehandhabten Form. (Diese beiden Vermittelungsstellen sind charakteristisch für die Stellung Schlesiens und des Ordenslandes im Germanisationsprozess!) Die ältesten Städte sind königliche Gründungen. Geistlichkeit und Adel folgten erst später.

Der Gründungsvorgang entspricht dem für die Dörfer geschilderten. Der Lokator wurde zum Vogt (analog der im 13. Jahrhundert auch in Deutschland meist noch herrschenden frühen Städteordnung); er erhielt mehrere Hofstellen lastenfrei überwiesen, dazu einen Prozentsatz der Abgaben. Das Amt war erblich. Die übrigen Bürger erhielten nur eine Hofstelle (area), von verschiedener Größe, in Krakau z. B. 36 Ellen breit und 72 Ellen tief. In den kleinen Landstädten wurde außerdem den Bürgern oder wenigstens einem Teil auch Ackerland gegeben. Ihre einzige Verpflichtung gegenüber dem Grundherrn bestand in der Zahlung des census terrestris. Im übrigen sind sie vollständig frei, doch ist die ständische Gliederung der deutschen Städte von vornherein zu erkennen. (Das deutsche Zunftwesen hat sogar die Polonisierung überdauert.)

Die Gerichtsbarkeit wurde ausgeübt durch einen Gerichtshof, bestehend aus dem Vogt und gewöhnlich sieben Schöffen, die alljährlich gewählt wurden. Die Städte hatten auch die hohe Gerichtsbarkeit. Die Berufung ging anfangs stets, später meist an den Fürsten. In wichtigen Angelegenheiten aber wandte man sich an die Mutterstadt um ein Urteil oder um Rechtsbelehrung. Auf diese Weise blieb der Zusammenhang mit den deutschen Städten und der deutschen Rechtsentwicklung gewahrt.

Für die Verwaltung stand wahrscheinlich von vornherein dem Vogt ein von der Gemeinde gewählter Rat von vier bis acht Ratsherren zur Seite. Auch der Rat wurde meist jährlich neu gewählt. In einigen Städten lag die Ernennung auch in den Händen des Stadtherrn. (Das Bürgermeisteramt, das mit der wachsenden Macht des Rates ganz wie in Deutschland die Stellung des Vogtes vollständig änderte, ist erst im 14. Jahrhundert erkennbar.)

Charakteristisch für die deutschen Städte ist die Anlage: ein viereckiger Marktplatz, von dessen Ecken parallele Straßen nach den Stadttoren führen. In der heutigen Provinz Posen lassen sich für das 13. Jahrhundert 29, für das 14. Jahrhundert 48 deutsche Städte nachweisen. Bei den wenigen schon bestehenden polnischen Städten wurden deutsche Neustädte angelegt, die deutsches Recht erhielten, während die alten Städte bei ihrer bisherigen Verfassung bleiben mußten. So entstanden die deutschen Städte Breslau (1241–61), Posen (1253), Liegnitz (1255), Sandomir (1255), Krakau (1259), Gnesen (1282), Kalisch (1282), Wieliczka (1290), Łęczyca (1292), Lublin (1317).

Deutsche Sprache und Kultur verbreiteten sich damals überaus rasch in Polen. Die meisten Piasten waren deutschfreundlich gesinnt; einzelne, nicht nur die schlesischen, konnten überhaupt nicht Polnisch sprechen. Mancher verdankte seine Herrschaft seinem guten Verhältnis zu seinen deutschen Städten. Die schlesischen Piasten konnten sich nur deshalb einige Zeit auf dem Großfürstenthron behaupten, weil alles, was deutsch hieß, zu ihnen hielt. Die dreifache Einwirkung durch das Reich, durch den Orden und durch die Deutschen im Lande hätte bei einer ungestörten Entwicklung der Dinge ganz Polen mit Sicherheit dem Beispiel Schlesiens folgen lassen.

Drittes Buch.
Der Sieg des Adels.

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8. Kapitel.
Das Zeitalter Kasimirs des Großen.

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Schon zu Lebzeiten Wenzels II. hatte Władysław I. (IV.) (1288 bzw. 1306–1333) mit dem Beinamen Łokietek 1288 bis 1333 (Ellenlang) wieder einen Stützpunkt in Polen gefunden, indem er an der oberen Weichsel das Gebiet von Wiślica eroberte. Von dort aus fand er Anerkennung in Sandomir, Sieradz und einem Teil von Krakau. Nach Wenzels III. Tode gelangte er im ganzen Lande zur Herrschaft, mit Ausnahme Großpolens, das Heinrich I. von Glogau anerkannte, und Masowiens, dessen Herzöge ihm bis zu seinem Ende feindlich gesinnt blieben.

Während der kurzen Regierung Wenzels III. war Pomerellen, der polnisch gebliebene Teil Pommerns zwischen der Weichsel und der Leba mit dem wichtigen Danzig, an Brandenburg abgetreten worden. Die Versuche Łokieteks, dieses Land wiederzuerobern, mißlangen und hatten nur zur Folge, daß es aus brandenburgischem in Ordensbesitz überging, im Jahre 1309, demselben Jahre, in dem Siegfried 1309 von Feuchtwangen den Hochmeistersitz von Venedig nach der Marienburg verlegte. Im selben Jahre starb allerdings auch Heinrich von Glogau, so daß Łokietek wenigstens in Großpolen freie Hand bekam. Zwar kämpften die Deutschen für die ihrem Volkstum ergebenen schlesischen Fürsten, in Posen unter der Führung des Vogtes Primko, in Krakau des Vogtes Albert und des Bischofs Johann Muskata, eines Schlesiers. Aber der Sieg blieb doch auf seiten des Großfürsten, der durch diese Ereignisse sowohl, wie durch die ganze politische Lage in einen Gegensatz zum Deutschtum gedrängt wurde. Nun war das ganze Reich bis auf Masowien wieder in einer Hand vereinigt. Als so seine Stellung genügend befestigt erschien, ließ er sich durch den Gnesener Erzbischof Janisław am 20. Januar 1320 zum Könige krönen, allerdings nicht in Gnesen, 1320 sondern in Krakau, das fortan nicht nur Residenz, sondern auch Krönungsstadt wurde. Diese Krönung bekundete auch äußerlich die Wiederherstellung des Reiches und den Anbruch einer neuen Zeit.

Den Rest seines Lebens widmete er dem Kampfe gegen den Deutschen Orden, den er richtig als den gefährlichsten Feind Polens erkannte, nachdem die böhmische Gefahr vorüber war. Er strengte gegen den Orden einen Prozeß wegen Pomerellens an und erreichte die Einsetzung einer päpstlichen Kommission, die unter dem Bischof Gerward von Kujawien im Jahre 1321 zu Hohensalza entschied, daß der 1321 Orden Pomerellen zu räumen habe, — eine Entscheidung, die natürlich auf dem Papiere blieb, da keine Machtmittel ihr Nachdruck verliehen, und die der Orden später wieder rückgängig zu machen wußte. Durch Bündnisse mit den skandinavischen Königen, durch die Verheiratung seiner Tochter Elisabeth mit dem Ungarnkönig Karl Robert von Anjou und seines Sohnes Kasimir mit einer Tochter Gedymins von Litauen suchte sich Łokietek Helfer zu schaffen. Der Orden aber hatte Böhmen und Brandenburg auf seiner Seite.

Bei den ununterbrochenen Einfällen und Verheerungen, 1326 die von 1326 bis zu Łokieteks Tode dauerten, litten die polnischen Grenzlande Masowien und Kujawien namenlos und wurde 1331 auch Großpolen von dem Ordensmarschall Dietrich von Altenburg verwüstet. 1331 Aber trotz der Niederlage, die der König dem Orden im selben Jahre bei Płowce (in der Nähe des kujawischen Brześć) beibrachte, konnte er nicht verhindern, daß von den Rittern 1332 Kujawien behauptet wurde, daß Johann von Böhmen einen Feldzug nach Litauen durch 1332 Polen unternahm, sich von dem (masowischen) Fürsten von Płock huldigen ließ und Posen belagerte. Endlich kam durch die Bemühungen des päpstlichen Nunzius ein Waffenstillstand zustande, nach dessen Abschluß Łokietek starb. 73 Jahre ist dieser zweite Erneuerer Polens alt geworden, und wenn sein Leben auch scheinbar mit einem Mißerfolge endigte, so zeigte sich unter der nächsten Regierung doch, daß das Reich gefestigt war.

Sein Sohn und Nachfolger Kasimir I. (III.) der Große (Wielki), der 1333 1333 bis 1370 als Dreiundzwanzigjähriger zur Herrschaft gelangte und bis 1370 regierte, war seit langer Zeit der erste polnische Fürst, dessen Thronbesteigung keine inneren Wirren hervorrief.

Den Waffenstillstand mit dem Orden verlängerte er zunächst. Auch mit Böhmen suchte er zu einer Verständigung zu gelangen, indem er die Kämpfe um das Erbe Herzog Heinrichs von Kärnten und Tirol geschickt ausnutzte. Durch Vermittelung seines ungarischen Schwagers kam 1335 der 1335 erste Visegráder Vertrag zustande. Johann entsagte gegen Zahlung von 20 000 Schock böhmischer Groschen seinen Ansprüchen auf die polnische Krone, wogegen Kasimir auf alle schlesischen Fürstentümer, die Johann gehuldigt hatten, ebenso wie auf die Lehenshoheit über Płock verzichtete. Damit war Schlesien auch formell von der Krone Polen aufgegeben, nur die kirchliche Unterstellung unter den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen blieb noch bestehen. Die Hoffnung Kasimirs auf Hilfe gegen den Orden wurde freilich enttäuscht. Der Visegráder Schiedspruch entschied, daß Pommern dem Orden verbleiben solle.

Dem ersten Vertrag von Visegrád folgte 1339 ein 1339 zweiter, zwischen Ungarn und Polen. Da nämlich Kasimir keinen Sohn hatte, bemühte sich Karl Robert, seinem Sohne Ludwig unter Übergehung der übrigen Linien des Piastenhauses die polnische Krone zu sichern. Kasimir mußte einerseits daran liegen, durch diesen Erbvertrag sich in seinen auswärtigen Unternehmungen die Hilfe Ungarns zu sichern, andererseits hatte die Geschichte der letzten Jahrhunderte ihn gelehrt, daß Polens Stärke davon abhing, ob die Thronfolge geregelt war und der Erbe seine Ansprüche mit Nachdruck vertreten konnte oder nicht. Aber er schlug zur Erreichung dieses Zieles einen Weg ein, der in der Folgezeit gerade zum Gegenteil führte. Denn da die Erbfolge des Schwestersohnes wider Landesrecht war, so konnte Kasimir diesen Vertrag nur gewährleisten, wenn er ihm die Anerkennung derer sicherte, die in den Wirren der letzten Zeit stets den Ausschlag gegeben hatten, der Magnaten. Die aber forderten Gegenleistungen, und so mußte Ludwig versprechen, 1. daß er die verlorenen Gebiete, insbesondere Pommern, für Polen wiedergewinnen, 2. daß er Ämter und Würden nur an Polen vergeben, 3. daß er neue Abgaben nicht auferlegen und die bestehenden Privilegien achten werde.

Dieser Vertrag wurde im Jahre 1355 von den Magnaten in Ofen noch dahin eingeschränkt, daß sie Ludwig die Nachfolge nur für seine männliche Nachkommenschaft zugestanden. Daß die Magnaten diese Bedingungen stellen konnten, namentlich die von 1355, als es sich herausstellte, daß auch bei Ludwig männliche Nachkommen nicht zu erwarten waren, zeigt am besten, wie stark der Adel geworden war, denn 1355 stand Kasimir auf der Höhe seiner Macht. In jenen Vorgängen müssen wir den ersten Schritt zum Wahlkönigtum und in den Verträgen die Vorläufer der späteren Pacta conventa erblicken. Hierin, nicht in den persönlichen Verhältnissen liegt ihre entscheidende Bedeutung.

Wegen Pommerns und Kujawiens hatte sich Kasimir inzwischen wieder an den Papst gewandt, der eine Gesandtschaft zur Entscheidung nach Polen schickte (1339). Das 1339 Urteil fiel nochmals zuungunsten des Ordens aus, der aufgefordert wurde, Pomerellen zurückzugeben. Genau wie zu des Vaters Zeiten legte der Orden in Rom Berufung ein. Da zur selben Zeit die kleinrussischen Verhältnisse Kasimirs Aufmerksamkeit zu erheischen begannen, und da er endlich einsah, daß er auf Böhmens Hilfe nicht rechnen dürfe, zog er vor, sich mit dem Orden friedlich auseinanderzusetzen. So kam es zum Vertrage von Kalisch (1343), durch 1343 den Kasimir seinen Ansprüchen auf Pomerellen, das Kulmer und das Michelauer Land entsagte, wofür er Kujawien und Dobrzyn zurückerhielt. Außerdem wurde ihm Hilfe gegen Litauen versprochen.

Kasimir glaubte um so eher auf den Zugang zur Ostsee verzichten zu können, als sich ihm die Aussicht auf den Besitz der Schwarzmeerküsten eröffnete.

Als Andreas von Wladimir (im heutigen Gouvernement Lublin, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen großrussischen Stadt) und Leo (Lwow) II. von Halicz 1324 im Kampfe gegen 1324 die Tataren gefallen waren, erlosch das Haus Romanowitsch (der kleinrussische Zweig der Ruriks aus der Linie Monomach). Den Thron bestieg ihr nächster Verwandter, Bolesław Georg II., der Sohn Trojdens von Masowien und Marias, der Tochter Leos II., der seinerseits eine Tochter Gedymins von Litauen zur Frau hatte. 1340 vergifteten den Bolesław die mit seiner 1340 Förderung des römischen Katholizismus unzufriedenen Bojaren. Da seine Ehe kinderlos geblieben war, machten Ansprüche auf den Thron geltend: Lubart, Gedymins Sohn, als Mann Buszas, der Tochter Andreas' von Wladimir; Kasimir als Verwandter des Verstorbenen; Karl Robert, weil die ungarischen Könige seit Andreas II. Rechte auf das Land zu haben glaubten und sich Könige von Galizien und Ludomirien nannten; endlich der Tatarenkhan Usbek als Oberherr von ganz Rußland.

Kasimir besetzte 1340 Halicz und Lemberg, Lubart Wolynien. 1340 Mit Ungarn verständigte sich Kasimir im Hinblick auf den Erbvertrag leicht. Karl Robert trat ihm in einem Vertrag von 1350 Klein-Rußland ab, behielt sich aber vor, im Falle Kasimir noch männliche Nachkommenschaft erhielt, das Land für 100 000 Gulden 1350 zurückzukaufen. Auch die Tataren allein, die verwüstend in Ungarn und Polen eingefallen waren, konnten ihm nicht mehr dauernd gefährlich werden, denn er hatte die unzufriedenen Bojaren für sich gewonnen und ihren Führer, Dmitry Detko von Przemyśl, zum Starosten von Klein-Rußland gemacht, womit er sich erprobte Helfer gegen die Tataren gewann. Gegen die Litauer freilich kämpfte er 26 Jahre mit wechselndem Glück. Anfangs kamen ihm die nach dem Tode Gedymins ausbrechenden inneren Streitigkeiten und die Niederlage der Litauer in ihren Kämpfen mit dem Orden sehr zustatten. Er konnte dem Lubart Wolhynien abnehmen. Aber bald gewannen die Litauer das Verlorene wieder, ja sogar Lemberg fiel in ihre Hände. Zwei polnisch-ungarische Feldzüge in den Jahren 1351 und 1352 1351 blieben fruchtlos, und als die Litauer sich gar mit den Tataren verbündeten, fand es Kasimir ratsamer, sich zu vertragen. Litauen erhielt Wolhynien, Polen das Gebiet von Lemberg und Halicz (1352).

Vierzehn Jahre hielt man sich auf beiden Seiten von entscheidenden Unternehmungen zurück, bestrebt, die neuen Besitzungen auf Kosten der Tataren zu vergrößern. Dabei hatten die Litauer mehr Glück, denn ihr Großfürst Olgerd brachte 1362 den Tataren an den Blauen Wassern (einem 1362 Nebenfluß des südlichen Bug) eine entscheidende Niederlage bei, die ihm Podolien und die Ukraine sicherte. Doch mußte es notwendig wieder zu einem ernsten Zusammenstoß kommen, da sowohl Polen wie Litauen nach dem Schwarzen Meere strebten und um des Ordens willen streben mußten. Diesmal blieb Kasimir Sieger. Lubart wurde von den Seinen nicht unterstützt und mußte das ganze westliche Wolynien mit Wladimir an Polen abtreten (1366). So wurde die einstige 1366 Eroberung Bolesław Chrobrys wieder an Polen gebracht.

Kasimir änderte klugerweise an den inneren Einrichtungen seiner neuen kleinrussischen Besitzungen möglichst wenig, um seine Herrschaft nicht mißliebig zu machen. Der geringere Kulturzustand und die weitgehende Rassenverschiedenheit der dortigen Völker verbot es übrigens von selbst. An die Spitze stellte er, wie schon erwähnt, einen „Starosten für Klein-Rußland”, einzelne Teile gab er den hervorragendsten Familien zum Lehen, bedeutende Kleinrussen berief er in den königlichen Rat. Mit Eifer förderte er die Kolonisation des verwüsteten Landes. Lemberg, Reszów, Sanok und Kolomea begabte er mit Magdeburger Recht. Vor allem für das deutsche Lemberg, das er sehr liebte, hat er viel getan.

Besondere Aufmerksamkeit schenkte er den kirchlichen Verhältnissen. Die Kleinrussen gehörten der griechischen Kirche an und waren dem Metropoliten von Kijew, später von Moskau, unterstellt. Er versuchte nicht, sie Rom zuzuführen, erreichte aber vom ökumenischen Patriarchat die Erhebung von Halicz zum Metropolitansitz, so daß die kirchliche Abhängigkeit von den Großrussen fortfiel, die politische Verbindung erschwert, seinen Nachfolgern aber der Weg zur Union mit Rom gebahnt wurde (1371). Den zahlreichen Armeniern, die vor den Mongolen 1371 nach Kleinrußland geflüchtet waren, errichtete er 1367 ein 1367 eigenes Bistum in Lemberg. Für die römischen Katholiken, die seit alters zum Bistum Lebus gehörten, gründete er im gleichen Jahre in Halicz ein Erzbistum, nachdem er schon vorher drei Bistümer gestiftet hatte. So schuf er der römischen Mission Stützpunkte, ohne die anderen Bekenntnisse, für die er ja auch gesorgt hatte, zu verletzen.

Wenngleich auf diese Weise die Aufmerksamkeit Kasimirs und überhaupt die ganze polnische Politik in entscheidender Weise wieder dem Osten zugewendet wurde, blieb der König doch auch im Westen nicht untätig. In Kriegen 1343 mit Böhmen eroberte er nach dem Kalischer Vertrag das schlesische Fraustadt, das nunmehr dauernd bei Polen verblieb (1343). Gegen Verzicht auf die Lehenshoheit über Schweidnitz erhielt er die Lehenshoheit über Masowien zurück (1351), das erst nach dem Aussterben der dortigen 1351 Piasten (1529) unmittelbar mit der Krone vereinigt wurde. 1364 verkaufte ihm der letzte selbständige Piast in Kujawien, Władysław Biały (der Weiße) von Argenau (Gniewkowo), 1364 sein Herzogtum und ging außer Landes. Im nächsten Jahre erlangte er nach dem Tode Ludwigs des Römers einen Teil der Neumark mit Driesen und Zantoch, 1368 auch 1368 Deutsch-Krone zurück. Die Bestrebungen freilich, die im Titel „Erbe von Pommern” zum Ausdruck kamen, den er trotz dem Kalischer Vertrage weiterführte, hat er nicht mehr verwirklichen können.

Aber nicht um dieser Eroberungen willen, obwohl sie das Reich beträchtlich vermehrten, gab ihm die Nachwelt den Beinamen des Großen. Seine wahre Größe liegt vielmehr in der inneren Politik.

Wir haben oben schon darauf hingewiesen, wie umsichtig er in Kleinrußland vorging. Die gleiche Umsicht bewies er auch in den Erblanden.

Die Zersplitterung war noch nicht überwunden, die Einheit nur durch die Person des Herrschers, durch Personalunion hergestellt. Die Krönung zum König von Polen bedeutete anfangs nur die Herrschaft über Großpolen, selbst wenn die Krönung in Krakau stattfand. Der König war König in Großpolen, aber Herzog von Krakau und Sandomir in Kleinpolen, Herzog von Łęczyca im Lande Łęczyca usw. Es gab keine gemeinsame Verwaltung, keine gemeinsamen Beratungen, kein gemeinsames Recht. Kasimir hat hierin zwar Wandel geschaffen, aber im Titel des polnischen Königs, in dem eine besondere Erwähnung Groß-Polens fehlt, hat sich der alte Zustand für immer erhalten: Rex Poloniae, Dux Cracoviae, Sandomiriae usw.

Wenngleich der König der Form nach noch absoluter Herrscher war, so war er es in der Tat doch nicht mehr. Wir haben gesehen, wie der Adel in den Thronstreitigkeiten zu ausschlaggebendem Einfluß gelangte, und selbst ein König von der Macht Kasimirs des Großen war genötigt, die Zustimmung der Magnaten zu dem Visegráder Vertrage einzuholen. Auch eine zweite Einrichtung, die sich in den Teilfürstentümern herausgebildet hatte, obwohl sie rechtlich in keiner Weise festgelegt war, mußte Kasimir respektieren. Aus den Zusammenkünften des Herzogs mit seinen Beamten waren nämlich mit dem Sinken der Herrschermacht allmählich Zusammenkünfte der Magnaten und der Geistlichkeit, auch des übrigen Adels und der Städte entstanden, die sich an den altslawischen, unter der starken monarchischen Macht verkümmerten wiec wieder anlehnten, colloquia, auch zjazdy (Zusammenritte) genannt wurden und die Grundlage der späteren Landtage bildeten. Sie wurden nach Bedürfnis einberufen, und zwar nach der Wiedervereinigung des Reiches zunächst auch nur für die einzelnen Landesteile, entweder durch den Starosten als den Statthalter des Königs oder durch den König selbst. Die erste gemeinsame Beratung für das ganze Reich fand 1365 1365 statt, ohne daß damit die Landeszusammenkünfte fortgefallen wären. Allmählich wurde es Sitte, colloquia in bestimmten Städten und an bestimmten Tagen abzuhalten, entsprechend den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege.

Es ist schon im 7. Kapitel erwähnt worden, daß die unter der böhmischen Herrschaft eingeführte Starostenverfassung sich erhielt. Kasimir bildete diese Organisation kräftig durch und führte sie auch in den neuerworbenen kleinrussischen Gebieten ein. Die Erblande wurden in die Starosteien Großpolen, Łęczyca, Sieradz, Kujawien-Brześć, Kujawien-Inowracław und Dobrzyn eingeteilt. Die Starosten sind als Statthalter die Stellvertreter des Königs in der Rechtspflege wie in der Zivil- und Militärverwaltung ihrer Starostei. Damit wurden die Landesämter zu reinen Würden, nur der Wojewode behielt noch die Judengerichtsbarkeit und der Unterkämmerer die Grenzgerichtsbarkeit. Die Bedürfnisse der Verwaltung bestritten die Starosten aus den Einkünften der alten Kastellaneiländereien (die in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts zwischen der Krone und den ebenfalls aus königlichen Beamten zu Landeswürdenträgern gewordenen Kastellanen geteilt worden waren) und der übrigen königlichen Güter ihres Bezirks. Sie waren also auch zugleich Domänenverwalter. Einen Teil der Einkünfte hatte der Starost an den König abzuführen, namentlich die Kopfsteuer, worüber Kasimir 1368 nähere Bestimmungen erließ. Die Auswahl 1368 der Starosten wurde in der Folgezeit häufig ungünstig beeinflußt durch die Vereinigung öffentlicher und wirtschaftlicher Funktionen, die das Amt begehrenswert erscheinen ließ und zum Pfandobjekt geeignet machte; denn oft genug wurde derjenige Starost, der am meisten für die Starostei bot. Andererseits mußte ihre Verwaltung unter dieser Vereinigung ebenfalls leiden. Mit der Enthebung der Kastellane von ihren Ämtern gingen auch die Städte in die Verwaltung der Starosten über, die sie nach Belieben durch Burggrafen verwalten ließen.

Nur in Kleinpolen, wo es keine Wojewoden gegeben hatte, war die Entwicklung eine andere. Hier hatte schon Łokietek einen Generaladministrator zu Krakau (wielkorządca) eingesetzt, der die königlichen Güter gegen Rechnungslegung zu verwalten hatte. Die Städte wurden ebenfalls Burggrafen unterstellt, die jedoch nicht Beamte der Starosten waren, wie anderwärts, sondern Beamte des Königs. Die Rechtspflege und die Verwaltung übte der König in diesem Landesteile, in dem er sich ständig aufhielt, selbst aus, und die Starostei wurde hier erst nach Kasimirs Tode eingeführt.

Durch diese Neuordnung der Verwaltung wurde das Reich aus der anfänglichen Personalunion wieder in einen Einheitsstaat zurückverwandelt. Parallel damit und dem gleichen Ziele dienend gingen die Bemühungen um ein einheitliches Recht. Bisher gab es nur ein Gewohnheitsrecht, das sich in den einzelnen Landesteilen namentlich unter den Teilfürsten in verschiedener Richtung entwickelt hatte. Der Erzbischof Jarosław Bogorya Skotnicki von Gnesen, der Kanzler Johann Suchywilk Strzelecki von Krakau, der Kastellan Spytek und der Bischof Johann Grot von Krakau und eine Reihe anderer hervorragender Männer waren die Mitarbeiter des Königs bei der Unternehmung, „auf daß ein Fürst, ein Recht und eine Münze sei”. Zuerst erfolgte die Regelung für Kleinpolen. Das Statut wurde auf dem Kolloquium von Wiślica 1347 angenommen. Auf 1347 dem Kolloquium von Petrikau erfolgte im gleichen Jahre die Annahme auch seitens der Großpolen, die jedoch außerdem noch ein besonderes Statut mit Ausnahmebestimmungen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen erhielten.

Den Dörfern und Städten deutschen Rechts versuchte Kasimir die Berufung an die Mutterstädte zu unterbinden. Obwohl er im Gegensatz zu seinem Vater dem Deutschtum nicht feindlich gegenüberstand, sondern sich die Vorzüge der deutschen Bürger und Bauern bei seinen Kolonisierungen zunutze machte, erkannte er doch richtig die Gefahr für sein Reich, die in dem Überhandnehmen des deutschen Elementes lag. Denn durch die Berufung an die Mutterstädte war das Deutschtum, da es ja auch im Inlande sein eigenes Gericht hatte, von der inländischen Rechtspflege gänzlich eximiert. Es bildete so gewissermaßen einen Staat im Staate und stellte, wenn es in Gegensatz zu der königlichen Macht geriet, einen gewaltigen Gegner dar, wie die Erfahrung gezeigt hatte. Zunächst verbot er jede Berufung nach auswärts und gründete als Ersatz für Kleinpolen ein Obergericht auf der Krakauer Königsburg. Den Vorsitz führte der Vogt von Krakau, Beisitzer waren die Schulzen der sechs umliegenden Ortschaften. 1365 folgte ein Obergericht in Kalisch, dessen Beisitzer die Stadtschöffen bildeten. 1365 Posen war schon immer deutschrechtlicher Oberhof gewesen, hatte sich allerdings auch als solcher in Magdeburg Rechtsbelehrung geholt. Da der König diese Einrichtungen angesichts der vielen den Ständen erteilten Privilegien aber nur mehr für seine Güter und die königlichen Städte treffen konnte, verständigte er sich mit den wichtigsten Klöstern Kleinpolens dahin, daß auch sie die Kompetenz seines Obergerichtes für ihre deutschrechtlichen Untertanen anerkannten. Trotzdem haben die Deutschen noch lange von Magdeburg Recht genommen.

Die Heerespflicht, anfangs ein Privileg des Adels, wurde an den Grundbesitz gebunden, auch auf den Geistlichen (durch Stellvertretung) und auf den Bürger ausgedehnt. Sie war nicht nur persönlich, sondern verpflichtete auch zur Stellung einer gewissen Anzahl Höriger, je nach der Größe des Besitztums. In eigener Person ist infolgedessen der niedere Adel, die Ritterschaft (milites scartabelli), mit Kriegsdiensten hervorragend belastet. Im Petrikauer Sonderstatut für Großpolen wird daher festgesetzt, daß dem großpolnischen Ritter für auswärtige Kriegszüge eine Belohnung zustehe, eine für die Entwicklung wichtige Bestimmung. Sie erhöhte die Kampffreudigkeit der armen Ritterschaft, hat aber später die Bewegungsfreiheit in der auswärtigen Politik gehemmt. Die Umwandlung der hölzernen Kastelle in steinerne und die Anlegung guter Straßen steigerte die Wehrkraft des Landes nicht minder.

Handel und Gewerbe nahmen unter der weisen Regierung Kasimirs einen ungeahnten Aufschwung. Die Städte erhielten Stapel- und Marktgerechtigkeiten wie im Westen. Für die öffentliche Sicherheit, die Erleichterung des Verkehrs, die Hebung des Münzwesens sorgte der König umsichtig. Der Zwischenhandel von den Nordländern zur Levante, die Ausfuhr von Rohstoffen und Landesprodukten sowie von Tuch („Polenschen Laken”) blühten auf.

Der Juden wie der Bauern nahm sich der König in gleicher Weise an. Er bestätigte den Juden das von Bolesław dem Frommen 1264 gegebene Privileg, das sie von den gewöhnlichen 1264 Gerichten ausnahm und dem Fürsten bzw. Wojewoden unterstellte, also einen zweiten Staat im Staate erzeugte, und dehnte dieses Privileg auf das ganze Reich aus (1334). Im 1334 Statut von Wiślica regelte er dann die Bedingungen, unter denen die Juden Geld ausleihen durften, denn das war neben gewissen Handelszweigen ihr wichtigster, weil nach kanonischem Recht den Christen verbotener Erwerbzweig. Den Bauern ließ er strenge Gerechtigkeit angedeihen, was ihm den Beinamen des Bauernkönigs eintrug, freilich auch einen Adelsbund in Groß-Polen unter Maciek Borkowicz (1352) hervorrief, den er gewaltsam 1352 unterdrücken mußte.

Über seiner Politik der Förderung der Produktivkräfte des Landes, die ihn schnell zu einem der reichsten Fürsten Europas machte und das Ansehen des Landes in überraschender Weise hob, vergaß Kasimir jedoch nicht die Sorge für die geistigen Interessen. Er gründete 1364 1364 die Schule zu Krakau, nächst der von Prag die älteste diesseits der Alpen, nach dem Vorbild der Hochschule zu Bologna ohne theologische Fakultät. In Janko von Czarnkow (1333–1384), einem Gnesener Erzdiakon und Unterkanzler des Reichs, fand Polen damals auch einen hervorragenden Chronisten.

Am 5. November 1370 starb der bedeutende Fürst an 1370 den Folgen eines Jagdunfalls im Alter von 60 Jahren. Unter seiner Regierung hatte Polen wieder einen Gipfelpunkt erklommen. Mit seinem Tode sank es, wie schon mehrmals, in den Zustand äußerster Schwäche zurück.

Bei der Nachricht von Kasimirs Tode eilte Ludwig 1370 bis 1382 (1370–1382) sogleich nach Polen und ließ sich gemäß dem Erbvertrage in Krakau zum Könige krönen. Dann kehrte er aber mit den polnischen Kroninsignien schnell nach Ungarn zurück, seine Mutter Elisabeth als Statthalterin zurücklassend. Gemäß dem polnisch-ungarischen Vertrage von 1350 schlug er sofort Kleinrußland, in das die Litauer bereits eingebrochen waren, zu Ungarn. Doch gab er es seinem Ratgeber, dem Piasten Władysław von Oppeln, 1372 zu Lehen. 1372

Polen betrachtete er nur als Werkzeug für die Ausführung seiner Zukunftspläne. Da er ohne männliche Nachkommen blieb, die Verträge von Visegrád und Ofen aber nur für solche galten, war er bestrebt, einer seiner Töchter Polen zu sichern. Er bestimmte dazu Maria, die Braut Sigismunds, des Sohnes Kaiser Karls IV. Auf zwei Tagungen des Adels und der Städte zu Kaschau kam der Vertrag zustande, der Ludwigs Wünsche erfüllte (1374), 1374 und zwar mit Hilfe der kleinpolnischen Magnaten und der deutschen Städte, während die Großpolen durch Gewalt zur Annahme gezwungen wurden. Die Hauptbestimmungen sind: 1. nach Ludwigs Tode erbt diejenige seiner Töchter die polnische Krone, die er oder ihre Mutter auswählt; 2. Ludwig verpflichtet sich, die polnischen Besitzungen nicht nur nicht zu verringern, sondern auch die verlorenen Lande wiederzugewinnen; 3. er befreit den Adel von allen Lasten und Abgaben bis auf zwei Groschen von der Hufe, die alle gleichmäßig zu zahlen haben; 4. er darf alle Würden, besonders die des Wojewoden, des Kastellans, des Richters und des Kämmerers nur an Männer des betreffenden Landesteiles vergeben; 5. er bestätigt alle früheren Privilegien, auch die städtischen, und dehnt die Verpflichtung des Königs zur Zahlung von Entschädigung für ausländische Kriegsdienste auf alle Landesteile aus.

Dieser Kaschauer Vertrag war das erste allgemeine Privileg, das dem Adel als Stand gegeben wurde. Er war nicht nur als Präzedenzfall unheilvoll, sondern er wirkte schon gleich schädlich ein, indem er die Einkünfte des Staatsschatzes bedeutend schmälerte und indem er die Macht der Magnaten durch die rechtliche Sanktionierung ihrer Ansprüche auf die Landschaftsämter steigerte.

Es ist klar, daß eine solche Regierung, durch ein schwaches Weib repräsentiert und nur auf dynastische Interessen bedacht, allerorten Wirren hervorrufen mußte. Nicht nur kehrte Władysław der Weiße von Argenau aus dem Benediktinerkloster zu Dijon zurück, nicht nur verweigerte Ziemowit von Masowien den Lehenseid, nicht nur opponierten die großpolnischen Magnaten, sondern selbst in Krakau entstand ein Aufruhr, zu dem das anmaßende Verhalten der Ungarn den Anstoß gab (1376). Elisabeth verließ infolgedessen Polen, 1376 im richtigen Gefühle, ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein.

Nur in Kleinrußland führte Władysław von Oppeln die Verwaltung im Sinne Kasimirs weiter, doch verstieß er gegen Kasimirs Toleranzpolitik, indem er ebenso wie Ludwig den römischen Katholizismus gewaltsam verbreitete. Das ist für Polens Stellung in Kleinrußland unheilvoll geworden, wie es Ungarn um den Besitz dieses Landes brachte.

1379 nahm Ludwig dem städtefreundlichen deutschen 1379 Herzog das kleinrussische Lehen ab und übertrug ihm die Regentschaft in Polen. Da sich aber die Opposition des Adels als zu stark erwies, schickte er Elisabeth zurück, nach deren Tode er ein Triumvirat mit dem Krakauer Bischof an der Spitze einsetzte. Die Verwirrung und Unsicherheit nahm immer größere Ausdehnung an. In Großpolen und Masowien erhob sich ein offener Aufstand, dessen Ende Ludwig nicht mehr erlebte.

9. Kapitel.
Die Personalunion mit Litauen.

Inhaltsverzeichnis

Als Sigismund, der mit einem kleinen Heere von Brandenburg heranzog, die Kunde von Ludwigs Tode erhielt, beeilte er sich, sich huldigen zu lassen. Aber die Großpolen stellten gewisse Bedingungen, auf die er nicht eingehen wollte, und traten infolgedessen in Radomsko (unweit Petrikau) zu einer Beratung zusammen. Hier schlossen sie die erste Konföderation und 1382 verpflichteten sich, diejenige Tochter Ludwigs zu unterstützen, die in Polen ihren Wohnsitz nehmen werde. Man wollte nicht fernerhin ungarischer Vasallenstaat bleiben. Auf dem kurz danach stattfindenden Wahlkolloquium in Wiślica traten auch die Kleinpolen der Radomsker Konföderation bei. Sigismund mußte unverrichteter Dinge das Land verlassen, denn seine Braut Maria war inzwischen von den Ungarn zum König gewählt worden.

In Polen aber bildeten sich drei Parteien: die eine, mit dem Hause Grzymała an der Spitze, hielt fest zu Sigismund; die andere, unter dem Posener Wojewoden Vinzenz von Kępa, verteidigte die Konföderation; die dritte endlich, mit dem Hause Nałęcz, wollte den Kaschauer Vertrag umstoßen, um wieder einen Piasten auf den Thron zu bringen. Ihr Kandidat war Ziemowit IV. von Masowien. Es kam zum Bürgerkriege.

Inzwischen hatte die Witwe Ludwigs, Elisabeth, entsprechend dem Kaschauer Vertrag ihr Ernennungsrecht ausgeübt, Maria und Sigismund zurückgesetzt und Hedwig zur Königin von Polen bestimmt. Die Partei der Grzymała schlug sich sofort auf ihre Seite. Ziemowit aber, den der Erzbischof Bodzanta von Gnesen zum König ausrief, versuchte nunmehr mit der Krone zugleich die Hand Hedwigs zu erlangen. Doch zwang ihn ein ungarisches Heer unter Sigismund zur Abdankung. Noch zögerte Elisabeth mit der versprochenen Entsendung Hedwigs, denn die Prinzessin war erst 13 Jahre alt. Erst als die Polen, der Anarchie im Innern müde, sich zu einer neuen Tagung in Sieradz versammelten, um einen anderen Monarchen zu wählen, erschien Hedwig in Krakau. Am 15. Oktober 1384 wurde 1384 sie zum „König” von Polen gekrönt. Damit erreichte das Interregnum sein Ende.

Nun erhob sich aber die neue Frage, wen Hedwig (1384–1399) zum Gemahl wählen sollte. Ihr Bräutigam, 1384 bis 1399 Wilhelm von Österreich, wollte sie nicht freigeben. Den polnischen Herren paßte der Deutsche aber ganz und gar nicht. Namentlich die Blicke der Kleinpolen richteten sich auf Litauen. Mit diesem Lande mußte man sich über die kleinrussische Frage und über den Zugang zum Schwarzen Meere verständigen. Mit ihm hatte man die Feindschaft gegen den Deutschen Orden gemeinsam. Eine Konkurrenz auf wirtschaftlichem Gebiete war nicht zu befürchten. Dagegen mußte die wilde Kraft seines Volkes als ein willkommener Zuwachs polnischer Macht betrachtet werden. Andererseits suchte man auch auf litauischer Seite Anlehnung, denn die furchtbaren Kämpfe gegen den Orden hatten das Land, damals das Zentrum Osteuropas und weit größer als Polen oder Moskau, doch geschwächt.

Schon wenige Monate nach Hedwigs Krönung erschien daher eine litauische Gesandtschaft in Krakau und warb für den Großfürsten Jagiello, Olgerds Sohn (1387–1434), 1387 bis 1431 um Hedwig. Durch die Drohungen der polnischen Großen und die Überredungskünste der Geistlichen gezwungen, nahmen Hedwig und ihre Mutter Elisabeth die Werbung an. Die Bedingungen, die die polnischen Magnaten dem Litauer gestellt hatten und die er im Vertrage von Krewo annahm, waren weitgehend genug. Er versprach, sich mit seinem ganzen Hause und Volke taufen zu lassen, die verlorenen Länder dem Reiche auf eigene Kosten wiederzuerobern, die Privilegien zu schützen und zu achten, alle polnischen Gefangenen freizugeben, dem Herzog Wilhelm ein Reugeld von 200 000 Gulden zu zahlen und vor allem seine litauischen und russischen Länder auf ewige Zeiten mit Polen zu vereinigen. Diese Länder aber waren außer Litauen: Weiß- und Schwarzrußland, Polesie, die Ukraine, der größte Teil von Polasie, Wolhynien und Podolien, ein Gebiet, dreimal so groß als Polen.

Der Vertrag, der das große Reich zu einem Vasallenstaat, zu einer polnischen Provinz herabdrückte, war so einseitig und überwiegend für Polen günstig, daß er vielleicht nur aus der Eitelkeit und Selbstsucht Jagiellos, der gern König heißen wollte, ganz zu verstehen ist. Es blieben von den drei großen Staaten des europäischen Ostens nur noch Polen und das Moskowitische Rußland übrig. Zwischen ihnen mußte früher oder später der Kampf um die Vorherrschaft entbrennen.

Am 12. Februar 1386 zog Jagiello in Krakau ein, am 1386 15. wurde er mit einigen seiner Brüder getauft. Pate war Władysław von Oppeln, da der Hochmeister die Übernahme in richtigem Instinkte abgelehnt hatte. Nach dem Paten erhielt er in der Taufe den Namen Władysław, als König seines Namens der Zweite in Polen. Am 18. Februar folgte die Heirat, vierzehn Tage später die Krönung. Doch war Jagiello vorläufig nur Reichsverweser.

Zuerst war der Widerstand Groß-Polens zu brechen. Dann ging es nach Wilna zurück, wo er im Januar 1387 mit seinen Missionaren, meist Franziskanern, die schon länger in Litauen tätig waren, eintraf. Mit Geschenken und Lebensmitteln nicht minder als mit Drohungen wurde das Volk dem Christentum günstig gestimmt. 30 000 Menschen wurden bis zum Frühjahr getauft. (Das gemeine Volk erhielt gruppenweise denselben Namen zur Abkürzung des Verfahrens, ähnlich wie seinerzeit unter Wladimir I. in Kijew.) Den Bojaren, die zum katholischen Christentum übertraten, verlieh der Großfürst-König unterm 20. Februar 1387 eine Anzahl von Freiheiten, 1387 die erkennen lassen, wie absolutistisch bisher die Fürstenmacht im Lande war: sie durften fortan über ihre Güter und ihre Familie verfügen, wurden von der Fron befreit und mit einem geordneten Gerichtsverfahren nach polnischem Muster begabt. Die völlige Gleichstellung mit der polnischen Szlachta bildete von jetzt ab das Ziel des litauischen Adels. In Wilna wurde ein eigenes Bistum für Litauen eingerichtet. Doch ist nicht außer acht zu lassen, daß Samogitien vorläufig beim Heidentum, die russischen Gebietsteile aber bei der griechischen Kirche verblieben. Gleichzeitig regelte Jagiello auch die Verwaltung Litauens, indem er seinen Bruder Skirgiello zum Statthalter einsetzte. Dann kehrte er nach Krakau zurück.

Die ganze osteuropäische Geschichte nahm nunmehr eine andere Wendung. Nachdem Litauen, wenn auch nur oberflächlich, christianisiert worden war, hatte der Deutsche Orden seine Daseinsberechtigung als Orden (doch nur als solcher) verloren. Er durfte in seinen weiteren Kriegszügen gegen die Litauer und in seinen Händeln mit Polen nicht mehr auf die Sympathie des Papstes und auf Zuzug von der westlichen Ritterschaft rechnen. Da ferner bei dieser neuen Personalunion Polen der höher stehende Teil war, stieg sein während der ungarischen Zeit gesunkenes Ansehen wieder gewaltig. Das zeigte sich nicht nur darin, daß die nordrussischen Teilfürsten dem König huldigten und daß Rot-Rußland, von Ludwig zu Ungarn geschlagen, Hedwig den Treueid leistete, sondern noch mehr in dem Übertritt der Hospodare der Moldau (1387), der Walachei (1389), der Wojewoden von Bessarabien (1396) und Siebenbürgen aus dem ungarischen ins polnische Vasallenverhältnis. Damit war nicht nur die polnische Einflußsphäre bis zum Schwarzen Meere ausgedehnt, sondern auch der Handel der galizischen Städte, namentlich Lembergs, gewann unermeßliche Vorteile.

Anderseits kam durch die Vereinigung einer starken griechisch-orthodoxen Bevölkerung mit der Krone Polen ein ganz neues Moment in die Beziehungen der östlichen Welt. Hatten schon die Katholisierungsversuche Ludwigs in Kleinrußland Unzufriedenheit erregt, so mußte die einseitige Bevorzugung der römischen Christen auch in Weiß- und Schwarzrußland Unwillen und Opposition hervorrufen, nicht minder aber in Litauen, wo viele Bojaren und Verwandte Jagiellos orthodox waren, unter anderen Skirgiello. Polen in seinen ursprünglichen Grenzen konnte ebenso wie der Westen auf dem römischen Katholizismus als Staatsreligion basieren, weil es dort fast kein anderes Bekenntnis mehr gab. Nicht so das erweiterte Reich, dessen Festigung schon durch die Mannigfaltigkeit der Nationen erschwert wurde. Eine derartige Politik mußte Konstantinopel sowohl wie später den Moskauer Großfürsten, der sich als den Rechtsnachfolger des Basileus betrachtete, in Gegensatz zu Polen bringen, mußte den Moskowitern einen Stützpunkt innerhalb des Reiches schaffen.

Zunächst äußerten sich die Folgen freilich anders. Witold 1382 bis 1430 (1382–1430), Kejstuts Sohn, der Vetter Jagiellos, ein weitschauender, energischer und tatkräftiger Mann, war Teilfürst von Grodno geworden, strebte aber, dem Vetter sich überlegen fühlend und mit der Unterordnung der Heimat unter Polen unzufrieden, nach der Großfürstenwürde. Er stachelte den Orden gegen Litauen auf, der von 1390–1392 1390 bis 1392 unter Konrad Wallenrod das Land verwüstete. Da gleichzeitig die Litauer im Aufstande waren, sah sich der König veranlaßt, in einer Zusammenkunft zu Ostrow Witold dadurch auf seine Seite zu ziehen, daß er ihn an Stelle Skirgiellos zum Statthalter Litauens machte (1392). Nun war 1392 der Aufstand bald gedämpft, auch der Orden zurückgedrängt. Aber dafür ließ Witold sich 1398 zum Großfürsten ausrufen. 1398 Das bedeutete die Zerreißung der Personalunion, der Grundlage von Jagiellos Königswürde. Offenbar strebte Witold nicht nur dahin, Litauen wieder unabhängig zu machen, sondern er wollte sich auch die Vorherrschaft in Osteuropa sichern. Diesem Zwecke dienten seine Züge gegen die Tataren von der Goldenen Horde, die anfangs glücklich waren, aber 1399 mit der schweren Niederlage an der Worskla 1399 (an der später auch die Schlacht von Poltawa geschlagen wurde) endigten. Bis nach Łuck drangen damals die Scharen Timur Kutluks vor.

Damit waren Witolds Hoffnungen zunichte geworden. Er vertrug sich mit dem König, der ihm die Großfürstenwürde mit der Einschränkung verlieh, daß nach seinem Tod Litauen an die Krone zurückfallen sollte. Witold seinerseits verpflichtete sich zur Unterstützung Polens und leistete den Huldigungseid. Die Bojaren schlossen sich dem an (Wilna 1401). Die polnischen Magnaten hingegen verpflichteten 1401 sich im gleichen Jahre zu Radom, Litauen Beistand zu leisten und nach Jagiellos Tode ohne Litauens Vorwissen keinen König zu wählen. So war der Personalunion von 1386 die förmliche staatsrechtliche Union gefolgt.

Die gegenseitige Unterstützung, die man sich versprochen hatte, sollte zuerst gegen den Deutschen Orden erprobt werden. Die Grenzstreitigkeiten mit den Rittern hatten nämlich ununterbrochen ihren Fortgang genommen, wenn auch bei Lebzeiten Hedwigs, die, wie ihr Vater, eine Freundin des Ordens war, und des friedfertigen Hochmeisters Konrad von Jungingen auf beiden Seiten offene Feindseligkeiten vermieden wurden. Aber Hedwig starb 1399, Konrad 1407. 1399 bis 1407 Nachfolger wurde sein kriegerischer Bruder Ulrich, der sich wohl bewußt war, daß er mit dem nunmehr vereinten Polen und Litauen einen entscheidenden Waffengang auszufechten habe.

1409 kam es zum offenen Bruch, doch vertrug man sich 1409 auf Betreiben König Wenzels von Böhmen noch einmal nach einem kurzen Feldzuge. Den Waffenstillstand benutzte man auf polnischer Seite zu eifrigen Rüstungen. Der Orden war noch immer die erste Militärmacht Europas, die einzige, die innerhalb vierzehn Tagen mobil machen konnte, mit Artillerie vortrefflich ausgerüstet, in andauernden Feldzügen erprobt. Die Polen und Litauer mußten also suchen, durch numerische Übermacht ihre qualitative Minderwertigkeit auszugleichen. Sie warben husitische Söldner unter dem später berühmten Johann Ziska, zogen die Russen heran und verbündeten sich gegen den christlichen Ordensstaat mit den erbitterten Feinden des Christentums, den Tataren. Die Hilferufe der Ritter verhallten vergebens. Nur geringer Zuzug ward ihnen aus Deutschland, das von Wahlstreitigkeiten und Konzilvorbereitungen zu sehr in Anspruch genommen war, als daß es für den Grenzposten im Nordosten Interesse haben konnte.

Ein folgenschwerer Fehler, nicht nur in politischer Beziehung! Wenngleich nämlich der Orden nach der offiziellen Abkehr Litauens vom Heidentum seine ursprüngliche Aufgabe gelöst hatte, so hatte er doch nicht, wie von slawischer Seite gern ausgeführt wird, überhaupt seine Existenzberechtigung verloren. Denn er war schon längst der vornehmste und erfolgreichste Kulturbringer für den Osten geworden und hatte als solcher noch lange nicht ausgewirkt. Es handelte sich nicht nur darum, ob das Deutschtum oder das Slawentum herrschen, sondern auch darum, ob die Kultur oder die Unkultur die Oberhand behalten sollte.

Nach Ablauf des Waffenstillstandes brach 1410 von 1410 neuem der Krieg aus. Am 15. Juli kam es bei Tannenberg und Grunwald zur Entscheidungsschlacht, die Ulrich von Jungingen das Leben, dem Orden den Ruf der Unüberwindlichkeit, dem Deutschtum den Osten kostete. Das allzu feste Bauen auf den „Reichsvikar” Sigismund von Ungarn und auf seine (auf Gelderpressung hinauslaufenden) Vermittlungsversuche, das Verpassen des rechten Zeitpunktes zu einer Entscheidungsschlacht (vor der Vereinigung der Litauer, Russen, Tataren mit den Polen), das ungünstig gewählte Schlachtfeld, das waren die Vorbedingungen der Niederlage. Die Unmöglichkeit der Entfaltung der Artillerie, das allzu ungestüme Nachdrängen hinter dem heillos geschlagenen Witold, die Unbekanntschaft mit der Fechtweise zwischen die Reitermassen sich drängender Fußgänger, der schändliche Verrat bei den preußischen Landrittern und Städten, vor allem aber die geradezu erdrückende Übermacht des östlichen Völkerchaos waren ihre unmittelbaren Ursachen.

Die Reste des Ordensheeres zogen sich nach der Marienburg zurück, die Graf Heinrich von Plauen, der energische Komtur von Schwetz, verteidigte, während Landritter, Städte und Bischöfe treulos die Besatzungen der übrigen Burgen überwältigten und dem Könige zufielen, Elbing und Danzig an der Spitze. Die Leiden, die das unglückliche Land trotz dieser schnellen Übergabe auszustehen hatte, waren unbeschreiblich. Im Dreißigjährigen Kriege ist in Deutschland nicht ärger gehaust worden, als hier von Polen, Litauern, Russen, Walachen und Tataren. Die blühende Kultur, die hochstehende Volkswirtschaft, die unter der straffen Zucht des Ordens erreicht worden waren, wurden mit einem Schlage vernichtet. Das war freilich alles, was die slawische Flut vermochte, denn zur taktischen Ausnutzung ihres Sieges war sie nicht imstande. In unzählige plündernde, sengende, schändende Haufen zersplittert, zerstreuten sich die Sieger über das Land. Unter den Belagerern der Marienburg richtete die tapfere Besatzung, richteten Krankheit und Hunger solche Verheerungen an, daß Jagiello klagte, er komme sich vor, als sei er selber der Belagerte.

Und jetzt endlich kam dem Orden auch Hilfe, vom livländischen Marschall sowohl, als aus den deutschen Balleien, denn die Bestürzung über die Niederlage des Ordens war ebenso allgemein wie die Empörung über die Verwendung der 30 000 Tataren durch die katholischen Polen. Der livländische Marschall eroberte das preußische Niederland zurück, schnitt Witold von Litauen ab und bedrohte die Belagerer der Marienburg. Der Tatarenkhan, die günstige Gelegenheit nutzend, hetzte die Moskowiter zum Einbruch in Litauen auf, so daß Witold mit den Trümmern seines Heeres schleunigst auf dem Umwege durch Kujawien nach Hause zurückeilte. Die masowischen Herzöge zogen ebenfalls ab. Die polnischen Herren waren des Kriegführens müde, und der König war nicht reich genug, um die in den Privilegien für Kriegsdienste außer Landes festgesetzten Entschädigungen auf die Dauer zu zahlen. Am 8. September zwang ihm der livländische Marschall einen Waffenstillstand für das Land östlich der Marienburg ab, und in der dritten Septemberwoche mußte er die Belagerung aufgeben. Hätte Ulrich von Jungingen die Polen nicht in dem Maße unterschätzt, wie er es nach den früheren Kriegen glaubte tun zu dürfen, hätte er die Livländer rechtzeitig in Litauen einfallen lassen und Söldner herangezogen, dem Orden wäre der Unglückstag von Tannenberg und Grunwald, der so auffallende Ähnlichkeit mit Jena und Auerstädt und ihren Folgen zeigt, erspart geblieben.

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18+
Release date on Litres:
21 January 2025
Volume:
300 p. 1 illustration
ISBN:
4064066115036
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