Read the book: «Praxisorientierte Personalwirtschaftslehre»

Daniela Eisele-Wijnbergen/Claudia Lieske
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8., überarbeitete Auflage 2022
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© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-037784-4
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-037785-1
epub: ISBN 978-3-17-037786-8
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Vorwort zur Neuauflage
Digitalisierung, demographische Entwicklung, Wertewandel sowie Internationalisierung verändern nachhaltig die Arbeitswelt, Schlagwort New Work, und erfordern neue Ausrichtungen des Personalmanagements. Die 8. Auflage dieses Lehrbuchs wurde mit Blick hierauf in einem neuen Autorenduo vollständig überarbeitet und aktualisiert. Wir danken den ehemaligen Mitautoren Thomas Doyé (7. Aufl.), Ferdinand Freund und Rolf Knoblauch (bis 6. Aufl.) sowie Gerhard Racke (bis 5. Aufl.) für die erfolgreiche Etablierung des Werkes und hoffen, dieses mit dem neuen Konzept in deren Sinne fortzuführen.
Zentrale Themen entlang der Wertschöpfungskette Personal werden aus operativer und strategischer Perspektive behandelt. Besonderer Wert wurde in der Neuauflage auf evidenzbasiertes Personalmanagement gelegt, was durch die Einbindung von Ergebnissen wissenschaftlicher Studien umgesetzt ist. In Verbindung mit zahlreichen, aktuellen Fallbeispiele aus der Unternehmenspraxis macht dies das Werk für wirtschaftswissenschaftliche und wirtschaftspsychologische Studiengänge vom Bachelor bis zum berufsbegleitenden MBA attraktiv, genauso wie für Verantwortliche in Organisationen.
In einem einführenden Kapitel werden zunächst neue Herausforderungen für die Personalarbeit und die strategische Ausrichtung und Organisation des Personalmanagements aufgezeigt. Es folgen Erläuterungen zur kurzfristigen und nachhaltigen Personalplanung. Unter Personalmarketing und Rekrutierung werden Konzepte des Employer-Branding und passive wie aktive Wege der Stellenbesetzung dargestellt. Es folgen Anforderungen an und Instrumente zur Ermittlung von Fit zwischen Job, Organisation und Person sowie ein Blick auf die Candidate Experience und das Onboarding. Die Gestaltung des Personaleinsatzes umfasst Arbeitszeiten und -orte sowie Arbeitsinhalte und -organisation und wird durch Einblicke in Work-Life-Balance und Gesundheitsmanagement abgerundet. Grundlagen zu Performance Management, Personal- und Organisationsentwicklung (darunter Weiterbildung, Change-Management und Organisationsentwicklung) sowie Personalführung verschaffen einen fundierten Überblick über weitere zentrale Aktivitäten des Personalmanagements. Komplettiert werden die zentralen Prozesse mit Ausführungen zu Vergütung und Benefits und deren zunehmende Flexibilisierung. Mit dem Management von Retention, Fluktuation und Kündigungen schließt sich der Zyklus der Kernprozesse.
Als unterstützende Aktivitäten wird auf Personalcontrolling und People-Analytics eingegangen. Außerdem finden sich in einem separatem Kapitel Hinweise zu arbeitsrechtlichen Aspekten. Neu ist das abschließende Kapitel zum internationalen Personalmanagement, das sowohl Personalarbeit in verschiedenen Ländern sowie in global tätigen Konzernen als auch Expatriat Management umfasst.
Wir hatten eine spannende Zeit des Verfassens (unter Corona-Bedingungen mit mehreren Kindern im Homeschooling) und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Hamburg und München, im Juni 2021 Daniela Eisele-Wijnbergen und Claudia Lieske
Hinweis: Wir haben versucht möglichst neutrale Termini zu verwenden. Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen ansonsten grundsätzlich das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind stets Menschen jeder geschlechtlichen Identität.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort zur Neuauflage
2 1 Personalmanagement im Unternehmen
3 1.1 Bedeutung des Personalmanagements
4 1.2 Prozesskette Personal
5 1.3 Der Personalbereich als Business Partner
6 1.3.1 HR-Rollen und Drei-Säulen-Modell
7 1.3.2 Weitere Organisationsformen des Personalbereichs
8 1.4 Personalstrategie
9 1.4.1 Vernetzung von Personalstrategie und Unternehmensstrategie
10 1.4.2 Die strategische Ausrichtung des Personalmanagements am Modell
11 1.5 Herausforderungen des Personalmanagements
12 1.5.1 Digitalisierung, VUCA und Globalisierung
13 1.5.2 Demographischer Wandel, Wertewandel und Individualisierung
14 2 Personalplanung
15 2.1 Ziele und Arten der Personalplanung
16 2.2 Qualitative Personalbedarfsplanung
17 2.2.1 Analyse der Anforderungen und Anforderungsprofile
18 2.2.2 Kompetenzmodelle
19 2.3 Quantitative Personalplanung: Vom Brutto zum Netto
20 2.3.1 Methoden der Bruttopersonalbedarfsplanung
21 2.3.2 Über die Personalbestandsplanung zum Nettopersonalbedarf
22 2.4 Langfristige Personalplanung und Altersstrukturszenarien
23 3 Personalmarketing und Rekrutierung
24 3.1 Stellen designen
25 3.2 Prozess des Employer Brandings
26 3.2.1 Schritte des Employer Brandings
27 3.2.2 Ist und Soll des Arbeitgeberimages im Abgleich
28 3.2.3 Erarbeitung einer Employer Value Proposition
29 3.3 Kommunikation der Arbeitgebermarke im Rahmen des Personalmarketings
30 3.3.1 Personalwerbung im Internet und mittels Social Media
31 3.3.2 Personalwerbung persönlich
32 3.3.3 Campus Recruiting als Kern des Hochschulmarketings
33 3.4 Ausschreibung von Stellenanzeigen
34 3.4.1 Formulierung von Stellenanzeigen
35 3.4.2 Kanäle der Ausschreibung
36 3.5 Aktionsorientierte sowie weitere Wege der Stellenbesetzung
37 3.5.1 Aktionsorientierung (Active Searching/Sourcing)
38 3.5.2 Zusammenarbeit mit Dienstleistern und der Crowd
39 3.5.3 Arbeitsvermittlung, Personalberatung und Headhunting
40 3.5.4 Zeitarbeitsunternehmen
41 3.6 Beurteilung verschiedener Möglichkeiten der Gewinnung
42 4 Fit von Person, Job und Organisation
43 4.1 Prozess und Güte der Auswahl
44 4.2 Vorauswahl mit der ABC-Analyse
45 4.2.1 Screening von Anschreiben und Lebenslauf
46 4.2.2 Zeugnisanalyse
47 4.2.3 Testverfahren
48 4.2.4 Telefoninterviews und mehr
49 4.3 Auswahlinstrumente
50 4.3.1 Halbstrukturierte Auswahlinterviews als häufigste Verfahren
51 4.3.2 Assessment-Center
52 4.3.3 Backgroud-Checks und andere
53 4.4 Steuerung von Bewerbungs- und Onboardingprozessen
54 4.4.1 Candidate Experience im Fokus
55 4.4.2 Zwischen Vertragsschluss und Arbeitsantritt
56 4.4.3 Die ersten 100 Tage
57 5 Gestaltung des Personaleinsatzes
58 5.1 Arbeitszeit und Möglichkeiten der Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen
59 5.1.1 Parameter der Arbeitszeitgestaltung
60 5.1.2 Überstunden und Kurzarbeit
61 5.1.3 Teilzeit, Wahlarbeitszeit und Mehrfachbesetzung
62 5.1.4 Schichtarbeit und versetzte Arbeitszeiten
63 5.1.5 Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Vertrauensarbeitszeit
64 5.2 Gestaltung von Arbeitsorten
65 5.2.1 Telearbeit
66 5.2.2 Moderne Arbeitsumgebung- und Arbeitsplatzgestaltung
67 5.3 Arbeitsorganisation und Arbeitsinhalt
68 5.3.1 Klassische Formen der Arbeitsorganisation
69 5.3.2 Flexibilisierung der Arbeitsorganisation
70 5.4 Gesundheitsmanagement und Work-Life-Balance
71 6 Performance Management
72 6.1 Performance Management im Unternehmenskontext
73 6.2 Instrumente der Leistungsbeurteilung
74 6.2.1 Einstufung von Mitarbeiterverhalten und Eigenschaften
75 6.2.2 Ziel- und Kennzahlenvergleiche
76 6.2.3 360-Grad-Feedback und andere Trends
77 6.3 Instrumente der Potenzialbeurteilung
78 6.3.1 Potenzial Assessment und Management-Audit
79 6.3.2 Das Personalportfolio
80 6.4 Feedback geben
81 6.5 Wahrnehmungstäuschungen und Beurteilungsfehler
82 7 Personal- und Organisationsentwicklung
83 7.1 Personalentwicklungsprozess
84 7.1.1 Personalentwicklung into-the-job, on-the-job und near-the-job
85 7.1.2 Personalentwicklung off-the-job und out-of-the-job
86 7.2 Karriereplanung
87 7.2.1 Fachlaufbahn
88 7.2.2 Führungslaufbahn und Talent Management
89 7.3 Klassische Trainings, E-Learning und Blended Learning
90 7.3.1 Klassische Trainings und mehr
91 7.3.2 E-Learning
92 7.3.3 Blended Learning
93 7.4 Bildungscontrolling
94 7.5 Organisationsentwicklung und Change-Management
95 7.5.1 Change-Prozesse und Modelle der Organisationsentwicklung
96 7.5.2 Phasen in Veränderungsprozessen und Umgang mit Widerständen
97 8 Personalführung und Motivation
98 8.1 Führungstheoretische Ansätze
99 8.1.1 Kompetenzen von Führungskräften
100 8.1.2 Verhaltenstheorien und Führungsstile
101 8.1.3 Situative Ansätze der Führung
102 8.1.4 Neuere führungstheoretische Ansätze
103 8.1.5 Menschenbilder der Führung
104 8.2 Führungsinstrumente
105 8.2.1 Führungsleitbilder
106 8.2.2 Mitarbeitergespräche effektiv führen
107 8.3 Motivationsmodelle
108 8.3.1 Inhaltsmodelle der Motivation
109 8.3.2 Prozessmodelle der Motivation
110 8.4 Anreize in der betrieblichen Praxis
111 8.4.1 Intrinsische und extrinsische Anreize
112 8.4.2 Verdrängung intrinsischer Motivation durch Anreize
113 8.4.3 Immaterielle und materielle Anreize
114 8.4.4 Gamification
115 9 Vergütung und Benefits
116 9.1 Vergütungsbegriff und -gerechtigkeit
117 9.2 Arbeitswert als Basis der Vergütung
118 9.2.1 Analytische Arbeitsbewertung
119 9.2.2 Summarische Arbeitsbewertung
120 9.2.3 Hybride Formen der Arbeitsbewertung, Broad Banding und Marktvergleich
121 9.3 Variable Vergütung
122 9.3.1 Gestaltung variabler Vergütung
123 9.3.2 Gefahren variabler Vergütung
124 9.4 Mitarbeiterkapitalbeteiligung als langfristiges Anreizsystem
125 9.5 Zusatzleistungen als Benefits
126 9.6 Individualisierung und Flexibilisierung
127 10 Personalcontrolling und People Analytics
128 10.1 Ziele und Phasen von Personalcontrolling und People Analytics
129 10.2 Instrumente des Personalcontrollings und People Analytics
130 10.2.1 Mit Kennzahlen steuern
131 10.2.2 Benchmarking
132 10.2.3 Mitarbeiterbefragungsergebnisse nachhaltig nutzen
133 10.2.4 Human Capital-Bewertung und Scorecards
134 10.2.5 Einsatz von People Analytics
135 10.3 Personalreporting als Teil der Unternehmenskommunikation
136 10.3.1 Internes Personalreporting
137 10.3.2 Externes Personalreporting
138 11 Fluktuation, Retention und Kündigung
139 11.1 Mitarbeiterfluktuation
140 11.1.1 Fluktuationsquote
141 11.1.2 Inhalts- und Prozessmodelle der Fluktuation
142 11.2 Commitment der Mitarbeiter erhalten
143 11.3 Arbeitgeberseitige Kündigungen
144 11.3.1 Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung
145 11.3.2 Downsizing
146 11.3.3 Out- und Newplacement
147 11.4 Befristungen und weitere Tatbestände der Beendigung im Überblick
148 12 Arbeitsrechtliche Aspekte
149 12.1 Grundlagen und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
150 12.2 Individualarbeitsrecht
151 12.2.1 Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen
152 12.2.2 Vergütung und Arbeitsleistung als Hauptpflichten
153 12.2.3 Beispielhafte Rechte und Pflichten beim Personaleinsatz
154 12.2.4 Beispielhafte Rechte und Pflichten mit Blick auf Personalentwicklung
155 12.3 Kollektives Arbeitsrecht auf Unternehmensebene und im Betrieb
156 12.3.1 Mitbestimmung auf Unternehmensebene
157 12.3.2 Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene
158 12.4 Kollektives Arbeitsrecht auf tariflicher Ebene
159 13 HR im internationalen Umfeld
160 13.1 Unterschiede zwischen inter-/nationalem Personalmanagement
161 13.2 Einflussfaktoren auf HR im internationalen Umfeld
162 13.3 Kulturelle Aspekte
163 13.4 Vergleichendes Personalmanagement
164 13.5 Gestaltung des Personalmanagements in internationalen Unternehmen
165 13.6 Assignment-Prozess bei der Entsendung von Expatriates
166 13.6.1 Kandidatenauswahl und Vorbereitung
167 13.6.2 Betreuung und Wiedereingliederung
168 13.7 Internationale Vergütung
169 Literaturverzeichnis
1 Personalmanagement im Unternehmen
Digitalisierung, New Work, War for Talents, Diversity, demografischer Wandel – viele Entwicklungen haben in den vergangenen Jahren das Personalmanagement verändert. Auch wenn immer stärker automatisierte Prozesse und künstliche Intelligenz Einzug in Unternehmen halten, zeigt sich doch, dass die wesentliche Unternehmensressource nach wie vor der Faktor Mensch ist.
Nach diesem Kapitel wissen Sie von der Bedeutung des Personalmanagements und können die Prozesskette Personal erläutern. Sie kennen die verschiedenen Rollen des Personalmanagements, insbesondere als Business Partner. Sie sind sich der Notwendigkeit einer Personalstrategie bewusst und in der Lage, Herausforderungen des Personalmanagements aufzuzeigen.
1.1 Bedeutung des Personalmanagements
Das Ziel von Unternehmen ist es, Gewinn zu erzielen, den Unternehmenswert zu erhöhen und Wertschöpfung zu leisten. Diese Wertorientierung ist die Leitidee moderner Unternehmensführung. Dies geschieht durch die Kombination verschiedener Produktionsfaktoren, wobei dem Faktor Mensch als Ressource » Personal« eine besondere Bedeutung zukommt. Unter Personal ist dabei die »Summe aller Menschen in einer Organisation zu fassen« (Bartscher & Nissen, 2017, S. 18). Dafür zu sorgen, dass geeignete und leistungsfähige wie auch leistungswillige Mitarbeiter zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort sind, um die anstehenden Aufgaben zu erfüllen, ist zentrale Aufgabe des Personalmanagements. Dabei sind langfristig tragfähige Lösungen für Unternehmen und Individuum anzustreben.
Geschäftsmodelle entwickeln sich im Zuge von Industrie 4.0 und damit verbundener Digitalisierung und Integration cyber-physischer Systeme in die Unternehmen weiter. Die Bedeutung der Ressource Personal nimmt dabei weiter zu. Vor allem der Anteil an Arbeitsplätzen mit komplexen Tätigkeiten wird trotz Automatisierung und des Einsatzes von Maschinen sowie Robotern steigen, wie Prognosen zeigen (vgl. Rößler, 2015, S. 19). Die OECD erwartet, dass zwar 14 Prozent der Arbeitsplätze durch Automatisierung in den kommenden 15-20 Jahren verschwinden, sich aber 32 Prozent der Arbeitsplätze radikal verändern, wofür die Mitarbeiter weitergebildet werden müssen. Zudem altert die Bevölkerung in den OECD-Ländern, wodurch es zu Fachkräftemangel in verschiedenen Ländern kommt (vgl. OECD, 2019, S. 7 ff.).
Das Personalmanagement muss vor diesem Hintergrund, in der heutigen VUCA-Welt, handlungsfähig bleiben, wobei VUCA für die englischen Begriffe Volatility, Uncertainty, Complexity und Ambiguity (Mehrdeutigkeit) steht. Das bedeutet, dass die Komplexität der Zusammenhänge zunehmend undurchschaubar wird und Widersprüchlichkeiten allgegenwärtig sind. Für die Arbeitswelt hat dies zur Folge, dass immer stärker agile Organisationsformen und Methoden mit teambasierten Netzwerkstrukturen Einzug halten, um flexibel auf Veränderungen reagieren zu können (vgl. Stock-Homburg & Groß, 2019, S. 11).
Früher war Personalwirtschaft vorrangig auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Verwaltung der Personaldaten ausgerichtet. Heute managen Personalverantwortliche und der Personalbereich aktiv den optimalen Einsatz der Ressource Personal zur Umsetzung der Unternehmensziele und der Unternehmensstrategie. Dies wird im Folgenden näher erläutert.
1.2 Prozesskette Personal
Ziel erwerbswirtschaftlicher Unternehmen ist es, Wertschöpfung zu leisten und darüber hinaus Gewinne zu erzielen und den Unternehmenswert zu steigern. Porter hat das Zusammenwirken der einzelnen Funktionsbereiche eines Unternehmens in Form einer Wertschöpfungskette dargestellt (vgl. zum Folgenden Porter, 2014, S. 63 ff.). Dabei werden die primären (direkten) Funktionen, wie z. B. Beschaffung, Fertigung und Marketing, die unmittelbar in den Produktionsprozess eingebunden sind, um die sekundären (indirekten) Funktionsbereichen ergänzt, die mittelbar am Prozess der Wertschöpfung beteiligt sind.
Die indirekten Bereiche sollen dabei die anderen Funktionsbereiche in ihren Wertschöpfungsaktivitäten optimal unterstützen. Im klassischen Industrieunternehmen ist die Personalarbeit neben den Bereichen Unternehmensinfrastruktur, Technologieentwicklung und Beschaffung nach Porter den indirekten Funktionsbereichen zuzuordnen. Dabei wird in vielen Unternehmen inzwischen von ›Human Resources (HR)‹ gesprochen, wenn das betriebliche Personal oder die Mitarbeiter des Unternehmens gemeint sind. Die Begriffe ›Personalmanagement‹ und ›Human Resource Management‹ (HR Management) werden dabei häufig gleichbedeutend verwendet (vgl. Berthel & Becker, 2017, S. 27). Der Terminus ›Personalwirtschaft‹ betont von seinem Wortursprung her den ökonomischen Charakter der Personalarbeit im Betrieb (vgl. Berthel & Becker, 2017, S. 20). Er wird im Folgenden aber gleichbedeutend zu ›Personalmanagement‹ bzw. ›HR Management‹ verwendet.
Im Sinne einer Managementaktivität kann Personalmanagement als der Aufgabenbereich verstanden werden, der sich mit personellen Fragen im Unternehmen beschäftigt (vgl. Jung, 2017, S. 8). Personalmanagement beinhaltet daher sowohl Themen der Systemgestaltung (darunter primäre Personalsysteme, z. B. Personalbedarfsdeckung, Anreizsysteme und sekundäre Personalsysteme, bspw. Personalplanung oder -controlling) als auch Themen der Verhaltenssteuerung (Personalführung in der Regel durch Führungskräfte und die Systemhandhabung, vgl. Berthel & Becker, 2017, S. 16 f., Jung, 2017, S. 4).
Um das Personalmanagement näher zu betrachten, bietet es sich an, diesen Bereich als Prozesskette mit primären und sekundären Bereichen analog zur Wertschöpfungskette von Porter darzustellen (
Abb. 1.1).

Abb. 1.1: Personalprozesskette
Die Personalprozesskette unterscheidet primäre Bereiche, die am Lebenszyklus eines Mitarbeiters im Unternehmen (employee life cycle) ausgerichtet sind, im Sinne einer »Personal-Wertschöpfungskette«, und sekundäre Bereiche, die parallel dazu im Unternehmen als begleitende Aktivitäten angesiedelt sind, vergleichbar der Porterschen Wertschöpfungskette. Die begleitenden Aktivitäten sind zudem noch einmal getrennt: In eine strategische, übergeordnete Ebene, die entsprechend oberhalb steht, und eine eher administrative, nachrangige Ebene, die unterhalb angebracht ist. Die Festlegung der Personalstrategie, die Rolle von Personal als Business Partner gegenüber den anderen Unternehmensbereichen sowie die Personalführung und Kommunikation finden unabhängig vom Lebenszyklus statt, wirken sich jedoch aus. Administrative Personalprozesse, Personalcontrolling mit People Analytics sowie Arbeitsrecht resultieren aus den Aufgaben, die wahrgenommen werden. Die Kernprozesse werden in den Kapiteln dieses Buches näher beleuchtet.
1.3 Der Personalbereich als Business Partner
Das Personalmanagement hat mehrere Entwicklungsphasen hinter sich. Während es bis in die 1960er Jahre lediglich eine Nebenrolle im Rahmen der Finanz- und Buchführung hatte (Bürokratiephase), kam es in den 1960er Jahren zu einer Institutionalisierung der Personalarbeit in den Unternehmen (vgl. im Folgenden Oechsler & Paul, 2019, S. 4 ff., Wunderer & v. Arx, 2002, S. 25 ff.). Die 1970er Jahre waren durch sozialpolitische Debatten geprägt und in diesem Zuge durch eine Humanisierungsphase der Personalarbeit, z. B. mit Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 und stärkeren Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer. In den 1980er Jahren führte der stärkere internationale Wettbewerbsdruck zu Rationalisierungen und Prozessoptimierungen in den Unternehmen und im Personalbereich (Ökonomisierungsphase). Die 1990er Jahre brachten eine zweite Professionalisierung der Personalarbeit (Unternehmertum) mit einer strategischeren Ausrichtung des Personalmanagement und entsprechenden Managementmethoden. Seit den 2000er Jahren ist das von Dave Ulrich 1997 eingeführte HR-Business-Partner-Konzept prägend im Personalmanagement und soll im Folgenden mit neueren Entwicklungen vorgestellt werden.
1.3.1 HR-Rollen und Drei-Säulen-Modell
Ulrich hat grundsätzlich verschiedene Rollen des Personalbereichs aufgezeigt. Hierbei unterscheidet er zwischen dem strategischen und operativen Fokus der Personalarbeit sowie zwischen der Orientierung an Prozessen und Mitarbeitern wie Abbildung 1.2 zeigt (vgl. Ulrich, 1997).

Abb. 1.2: Rollenmodell von Ulrich (in Anlehnung an Ulrich, 1997; Oechsler & Paul, 2019, S. 15)
Durch diese beiden Achsen ergeben sich vier Rollen mit spezifischen Aufgabenfeldern für den Personalbereich (vgl. Ulrich, 1997):
• Strategischer Partner (Strategic partner): HR-Experten werden in die Unternehmensstrategie eingebunden und sollen im Blick haben, dass sich unternehmens- und personalstrategische Maßnahmen positiv beeinflussen. Als strategische Partner helfen sie, die Unternehmensstrategie im Unternehmen umzusetzen.
• Administrativer Experte (HR-Administration): Effiziente Abwicklung von administrativen Prozessen, wie etwa Gehaltsabrechnung, Zeitabrechnung, Verwaltung sonstiger Personaldaten (traditionelle HR-Rolle).
• Personalbetreuer (Employee Champion): Betreuung der Führungskräfte und Mitarbeiter bei alltäglichen Problemen, Anliegen und Bedürfnissen wie Fragen zur Weiterbildung.
• Veränderungsmanager (Change Agent): HR Experten regen zu Veränderungsprozessen im Unternehmen an, begleiten diese und bringen sie zum Abschluss.
Die Rollen müssen nicht von ein und derselben Person ausgefüllt werden, aber die Kombination aller Teammitglieder sollte ausgewogen sein und alle dargestellten Rollen sollten wahrgenommen werden. Ziel ist es, dass HR einen Wertbeitrag für das Unternehmen liefert.
Ulrich überführte diese Rollen in ein Drei-Säulen-Organisationmodell (HR Service Delivery Model), um die bislang eher wenig ausgeprägte strategische Personalarbeit zu forcieren. Das Modell, wie Abbildung 1.3 zeigt, war und ist Vorbild für die Neuausrichtung und auch Umstrukturierung der Personalarbeit weltweit (vgl. Oechsler & Paul, 2019, S. 15).

Abb. 1.3: Drei-Säulen des Organisationsmodells von Ulrich (in Anlehnung an Ulrich, 1997; Bartscher & Nissen, 2017, S. 30)
Aufgabe der HR Business Partner ist die direkte Beratung und Unterstützung der Führungskräfte. Sie sind somit deren individueller Ansprechpartner in allen personalführungsbezogenen Fragen und Aufgaben, z. B. im Rahmen der Personalauswahlentscheidung sowie bei Herausforderungen und Problemen, die mit Blick auf die geplante oder während der Umsetzung der Unternehmensstrategie aufkommen. Als strategischer Partner sind sie nah an den Bereichen dran und z. B. in die Steuerungskreise der Linie integriert.
Das Shared Service Center (SSC, auch Business Service Center) ist Dienstleister für alle administrativen und unterstützenden Prozesse. Im Vordergrund stehen beim Shared Service Center die Einsparung von Kosten sowie die Standardisierung aller Prozesse und deren Erfüllung in gleichbleibend hoher Qualität, wie bei der Entgeltabrechnung, Reisekostenmanagement etc. Dabei spielen Self Services in Form von ESS (Employee Self Service) und MSS (Management Self Service) eine zentrale Rolle. Beispielsweise ruft der Mitarbeiter seine Entgeltabrechnung und Zeitnachweise direkt über ein Portal auf, Änderungen an den Daten oder auch Zeit- und Krankmeldungen gibt er direkt ein oder an das Shared Service Center zur Eingabe weiter. Rückfragen stellt er über ein Ticketsystem, per Mail oder auch telefonisch. Nicht unbedingt vorgesehen ist dagegen der persönliche Kontakt, auch wenn es ggf. eine Stelle gibt, bei der die Mitarbeiter ihre Anliegen auch vor Ort anbringen können. In einigen Bereichen setzen Unternehmen auch auf die Auslagerung an externe Dienstleister im Rahmen eines Outsourcings (so z. B. eine externe Hotline und Anlaufstellen für die Beratung bei Themen der Pflege oder Kinderbetreuung oder auch bei psychischen und anderen Problemen).
Das Center of Competence (CoC) oder Center of Expertise (CoE) erarbeitet Leitlinien für die Personalarbeit, z. B. Vergütungsrichtlinien, versorgt die HR Business Partner mit Informationen, übernimmt Reportingaufgaben etc. Hier sind Fachspezialisten zu Themen wie Personalmarketing, Vergütungsmanagement und Arbeitsrecht zusammengefasst. Die Experten erfüllen zum einen konzeptionelle Aufgaben und stehen auf der anderen Seite den Business Partnern und Service Center-Mitarbeitern für Rückfragen zur Verfügung (vgl. Armutat, 2007; Oechsler & Paul, 2019, S. 15 f.).
Im Drei-Säulen-Modell ist es möglich, Vorteile aus verschiedenen Organisationsmodellen zusammenzubringen. So bieten die HR Business Partner Dezentralisierungsvorteile mit der Nähe zu den Geschäftsbereichen, während das Shared Service Center die Zentralisierungsvorteile hat, dass Massenprozesse professionell, effizient und kostengünstiger abgewickelt werden können (vgl. im Folgenden Oechsler & Paul, 2019, S. 17). Das CoC/CoE wiederum stellt eine Klammer zwischen beiden dar und berät und steuert die beiden anderen Säulen konzeptionell. Daher erfährt das Modell große Popularität in der Praxis.
Jedoch zeigt sich, dass es auch Nachteile beinhaltet. So liegen Kritikpunkte in der Vernachlässigung der ›normalen‹ Beschäftigten durch die Fokussierung auf die Führungskräfte bei den HR Business Partnern, in Verteilungskonflikten sowie Unverständnis für neue Aufgaben und teilweise auch Überfrachtung der Rolle des HR Business Partners. Bezüglich des Shared Service Centers zeigt sich ein Spannungsfeld zwischen Bedarfsbefriedigung und Synergieeffekten und der teilweise problematischen Zusammenführung von Standards, insbesondere im internationalen Umfeld. Beim CoC/CoE kann zum Teil beobachtet werden, dass es lediglich dem Selbstzweck dient ohne großen Mehrwert für das Unternehmen zu schaffen (vgl. Oechsler & Paul, 2019, S. 17 f.). Immer wieder gibt es Unternehmen, die nach der Einführung des Drei-Säulen-Modells doch wieder zu anderen Organisationsmodellen zurückkehren, auf die in Kapitel 1.3.2 näher eingegangen wird. Auch für kleine und mittlere Unternehmen, sofern sie überhaupt einen Personalbereich haben, bietet sich eine derart differenzierte Rollenaufteilung nicht immer als Vorbild für das Organisationsmodell. Davon unabhängig sollten die Rollen entsprechend vertreten sein.
Ulrich selbst hat in mehreren Neukonzeptionen die HR-Rollen immer weiter verändert (vgl. im Folgenden Ulrich et al., 2017; Ulrich & Stehr, 2017, S. 19). So hat er zuletzt neun Rollen bzw. Kompetenzen für HR Professionals identifiziert, drei davon als zentrale Treiber: Der ›Credible Activist‹ baut vertrauensvolle Beziehungen auf, der ›Strategic Positioner‹ richtet das Business auf den Markt aus und der ›Paradox Navigator‹ widmet sich dem Umgang mit Spannungen im Unternehmen. Daneben unterscheidet er den ›Culture and Change Champion‹, der Veränderungen herbeiführt und die Organisationskultur gestaltet, den ›Human Capital Curator‹ für die Mitarbeiterentwicklung, den ›Total Reward Steward‹ für das Thema Vergütung, den ›Technology and Media Integrator‹ im Hinblick auf Technologie und Social Media, den ›Analytics Designer and Interpreter‹ und schließlich den ›Compliance Manager‹. In den (größeren) Betrieben findet sich aber bislang noch überwiegend das ursprüngliche Modell (vgl. Ackermann, 2016, S. 12).
Beispiel 1.1: HR Business Partner bei T-Systems International
Die Telekom-Tochter T-Systems International hat 2009 begonnen, in mehreren Phasen das Personalreferentenmodell durch das HR Business Partner (HR-BP)-Modell abzulösen. Die Rolle der HR Business Partner wurde strategischer auf das Business ausgerichtet, so hatte jeder Geschäftsführungsbereich eine eigene HR-BP-Organisation. Daneben gab es zentralisiert die Competence Center, wie Personalentwicklung oder HR-Grundsatzfragen, sowie das Shared Service Center. Problematisch war jedoch, dass hier eine Standardisierung oft nicht möglich war, da dem Shared Service Center die Nähe zum operativen Geschäft fehlte. Die Folge war, dass HR-BP operativ blieben, um das laufende Geschäft sicherzustellen. 2018 wurde ein HR-Transformationsprojekt mit dem Ziel aufgesetzt, die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen und die HR-BP flexibler auf die Geschäftsbedürfnisse einzustellen. Hierfür wurde ein neuer Bereich definiert: »HR BPE« (Business Project Excellence), welcher die von den Geschäftsbereichen, dem Business, definierten Themen umsetzt. Ziel ist es, dass sich die HR-BP-Rolle von einer divisionalen (»Was braucht mein Geschäftsbereich?«) zu einer themenorientierten Ausrichtung (»Welche Themen müssen für die Organisation im übergreifenden Sinne vorangetrieben werden?«) wandelt. Die Rolle der HR-BP wurde zudem verändert, auch sind diese nun in einer Community organisiert. Zudem finden sich zwei weitere Bereiche in der neuen HR-Organisation: »HR BPO« (Business Partner Operations), zuständig für standardisierte Prozesse (z. B. Gehaltsprüfungsprozesse), die für die gesamte Organisation operationalisiert werden sollen, sowie »HR-Transformation« eingeführt mit HR-nahen Aufgabenbereichen wie Training, Workforce Management und New Business Transformation. Diese Veränderungen sollen zu einer flexibleren und agileren HR-Organisation führen, um Silodenken zu vermeiden und schneller auf die Anforderung aus dem Business reagieren zu können (vgl. Dreilich, 2020, S. 47 ff.).
1.3.2 Weitere Organisationsformen des Personalbereichs
Das vorgestellte Drei-Säulen-Modell von Ulrich stellt eine Möglichkeit der Organisation des Personalbereichs dar. Hierbei werden zentrale und dezentrale Elemente kombiniert. Eine stärker an den personalwirtschaftlichen Aufgaben orientierte Form und, wie Beispiel 1.1 zeigt, schon länger bestehende Organisationsform ist das Personalreferentenmodell. Dabei werden die Mitarbeiter einer Gruppe, eines Bereichs, Werks etc. von ihren jeweils zugeordneten Personalreferenten betreut. Diese sind funktionsübergreifend ausgebildet und kümmern sich um alle personalwirtschaftlichen Belange der Mitarbeiter und Führungskräfte (vgl. Nicolai, 2018, S. 35). Hierdurch ergibt sich eine stark dezentrale Ausgestaltung, da die Personalreferenten in der Regel vor Ort Ansprechpartner für sämtliche personalwirtschaftliche Fragen sind.
Das bislang im deutschsprachigen Raum jedoch am weitesten verbreitete Modell ist die kompetenzbasierte Funktionalorganisation (vgl. Kienbaum & DGFP, 2017, S. 11). Hierbei erfolgt eine Strukturierung nach Personalkompetenzbereichen: Beispielsweise wird jeweils ein Bereich ›Personalverwaltung‹, ein Bereich ›Personalentwicklung‹, ein Bereich ›Personalmarketing‹ etc. gebildet. Die Mitarbeiter eines Personalbereichs sind für das jeweilige Themengebiet unternehmensweit zuständig, d. h. in der Regel für sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens zu diesem Themenkomplex. Für die Mitarbeiter bedeutet es umgekehrt, dass sie je nach Thema verschiedene Ansprechpartner im Personalmanagement haben. Häufig ist dieses Organisationsmodell mit einer zentralen Verankerung im Headquarter gekoppelt.
In der betrieblichen Praxis finden sich nicht nur die Reinformen, sondern verschiedenste Mischformen dieser Modelle. Neuere Varianten zeigen eine Erweiterung des Drei-Säulen-Modells um weitere Rollen und Perspektiven als » 3-Säulen-Plus-Modell« oder einen stärker auf die Herausforderungen der VUCA-Welt zugeschnittenen Ansatz mit Trennung der HR-Kernbereiche in » Run the Business« und »Change the Business« mit schlankeren, agileren Strukturen. Dieser Ansatz beinhaltet eine Aufspaltung in zwei Organisationssäulen, eine für das laufende Geschäft mit Personalverwaltung und Kernprozessen, eine zweite für die strategische Change- und Innovationsberatung (vgl. Stehr, 2017, S. 16, Kienbaum & DGFP, 2017, S. 11).
Bezüglich der Einordnung des Personalbereichs im Unternehmen zeigt sich, dass je höher der strategische Stellenwert des Personalmanagements bewertet wird, desto höher sind Personalabteilung und -leitung in der Hierarchie angeordnet (vgl. im Folgenden Nicolai, 2018, S. 29 f.). In großen Unternehmen wird der Personalbereich in der Regel auf oberster Hierarchieebene als eigener Leitungsbereich im Vorstand bzw. Geschäftsführung oder einer Ebene darunter vertreten. In mittleren Unternehmen ist die Leitung normalerweise auf zweiter Hierarchieebene angesiedelt, bei kleinen Unternehmen zum einen in die Unternehmensleitung integriert, zum anderen für administrative Verwaltungsaufgaben einer einzelnen Stelle zugeordnet. In Unternehmen mit Spartenorganisation hat in der Regel jede Sparte eine eigene Personalabteilung, wobei strategische Aufgaben häufig einheitlich zusammengefasst einer Zentralabteilung Personal zugeordnet sind.
Beispiel 1.2: HR Transformation bei Lufthansa
Höhere Komplexität im Tagesgeschäft verbunden mit hohem Serviceanspruch, Kostendruck und Prozesskomplexität, z. B. durch Internationalisierung, und ein schwierigeres Umfeld stellt immer mehr Anforderungen. Um diesen gerecht zu werden, hat Lufthansa Technik eine Transformation des HR-Bereichs durchgeführt. So sollten u. a. zentrale HR-Prozesse digitalisiert werden und eine stärkere strategische Ausrichtung erfolgen. Dabei wurden die zwei Organisationsäulen »Run the Business« und »Change the Business« etabliert, um den Kunden besser in den Fokus stellen zu können und sowohl operativen als auch strategischen Anforderungen zu genügen. Im Ergebnis war die HR-Organisation danach agiler und flexibler (vgl. Drecoll & Mayrshofer, 2019, S. 48 ff.).
1.4 Personalstrategie
Der Personalprozesskette übergeordnet sind Personal- und Personalmanagementstrategie, die Auswirkungen auf sämtliche Bereiche des Personalmanagements haben. Die Personalstrategie ist der mittel- und langfristige Plan zur Steuerung der Personalressourcen. Die Personalmanagementstrategie umfasst neben den personalpolitischen Zielen und Ergebnissen, die in den kommenden Jahren angestrebt werden, die personalwirtschaftlichen Konzepte, Instrumente und Maßnahmen zu deren Erreichung (in Teilen angelehnt an Gmür & Thommen, 2019, S. 24 und Lebrenz, 2020). Auf diese wird im Folgenden näher eingegangen.
1.4.1 Vernetzung von Personalstrategie und Unternehmensstrategie
Personalstrategie und Unternehmensstrategie sind eng zu verknüpfen. Ziel der Vernetzung ist es, aus der Unternehmensstrategie die personalrelevanten Bestandteile zu identifizieren und die aus Personalsicht wesentlichen Handlungsbedarfe abzuleiten. So sollten die Personalpolitik und -maßnahmen dazu führen, dass die Mitarbeiter die Kompetenzen besitzen, die es benötigt, um die strategischen Unternehmensziele zu erreichen (vgl. Dessler, 2020, S. 112). Andersherum kann auch die Personalstrategie die Unternehmensstrategie beeinflussen (vgl. Lebrenz, 2020, S. 60 ff.).
Beispiel 1.3: Talentmanagement als Teil der Unternehmensstrategie »Global Champion« von Traton SE
Anfang 2016 stand die neu gegründete Volkswagen Truck & Bus GmbH, jetzt Traton SE, vor der Herausforderung, die bisher eigenständigen Unternehmen Scania, MAN Truck & Bus und die frühere VW-LKW-Sparte Volkswagen Caminhões e Ônibus so aufzustellen, dass sie im globalen Wettbewerb eine Spitzenposition einnehmen und »Global Champion« sein kann. Die Strategie war, im Bereich »Transportation Mobility« zukünftig zu den profitabelsten Truck- und Busherstellern weltweit zu gehören. Hierzu sollte die globale Präsenz verstärkt, Skaleneffekte genutzt und eine gemeinsame neue Kultur der Zusammenarbeit der bisherigen Wettbewerber aufgebaut werden. Das Talentmanagement wurde als entscheidender Hebel identifiziert, um einen Transformationsprozess zu starten. Gemeinsam mit der ersten Führungsebene unterhalb der Personalvorstände der Marken wurde deshalb in einem iterativen Prozess entwickelt, was das gemeinsame Verständnis von Talentmanagement sein sollte. Digitalisierung, technische Innovation, Internationalisierung sowie der verbesserte Austausch wurden als Kernaufgaben identifiziert. Das entwickelte Talentmanagement konzentriert sich nun auf drei Aspekte: ein markenübergreifendes Kompetenzmanagement, der Austausch von Toptalenten und ihre Sichtbarkeit sowie die Etablierung von markenübergreifenden Talent Pools auf Gruppenebene für die Nachfolge- und Rotationsplanung über Unternehmensgrenzen hinweg. Jedes der Themen wurde mit konkreten Handlungsfeldern sowie Konzepten und Maßnahmen für das Personalmanagement ausgearbeitet, um einen Beitrag zur Global-Champion-Strategie zu leisten (vgl. Intra & Hofmann, 2019, S. 50 ff.).
Ausgehend von der Unternehmensstrategie ermittelt HR die Relevanz für das Personalmanagement, hieraus werden konkrete Maßnahmen abgeleitet und geprüft, ob es eine Rückwirkung auf die Unternehmensstrategie gibt. So sind etwa zur Umsetzung einer neuen Fertigungstechnologie umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter erforderlich, die aber im Businessplan bislang nicht berücksichtigt waren. Die Qualifizierung beansprucht Zeit und Geld. Beides ist zusätzlich in den Businessplan einzuarbeiten. Das verschiebt zwar den vorgesehenen Break-even-point, der Businessplan ist nach dieser Anpassung aber auch wesentlich realistischer. Die so entwickelten einzelnen Maßnahmen werden zusammengefasst zu einer Personalmanagementstrategie, die zusätzlich weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dies können bspw. die Verfügbarkeit bestimmter Fachkräfte für die vorgesehenen Einstellungen sein, die interne und externe demografische Entwicklung und deren Einfluss auf die Verfügbarkeit von Personal oder die voraussichtliche Gehaltsentwicklung der kommenden Jahre. Insgesamt wird daraus eine, mit internen Erfordernissen und externen Rahmenbedingungen abgestimmte Strategie. Abschließend muss der Personalbereich prüfen, inwieweit er quantitativ und qualitativ in der Lage ist, die daraus resultierenden Aufgaben zu stemmen.
Strategische Entscheidungen sind dabei für einen längeren Zeitraum festzulegen. Die Entwicklung sollte auf Basis eines systematischen und gesteuerten Prozesses erfolgen und folgende Schritte beinhalten, wie Abbildung 1.4 zeigt (vgl. im Folgenden Bartscher & Nissen, 2017, S. 265 f.).

Abb. 1.4: Entwicklung der Personalstrategie (in Anlehnung an Bartscher & Nissen, 2017, S. 265)
• Zunächst sollte eine umfassende Analyse der Ausgangslage und Rahmenbedingungen im Hinblick auf externen Faktoren erfolgen: Darunter fallen auf der Makroebene insbesondere wirtschaftliche, politische und rechtliche Aspekte sowie technologische und soziale Entwicklungen. Auf der Mikroebene stehen Arbeitsmarkt und Wettbewerb im Fokus. Intern ist die Personalstruktur einschließlich der Kompetenzen der Mitarbeiter und der HR-Prozesse zu erfassen. Zudem muss aus der Unternehmensstrategie abgeleitet werden, welche Festlegungen sich für das Personalmanagement ergeben und gegebenenfalls eine Rückkopplung und Anpassung der Unternehmensstrategie erfolgen (siehe dazu das obige Beispiel).
• Im nächsten Schritt »Strategiefindung« sind die Kernkompetenzen zu ermitteln, die für die geplante Organisationsentwicklung wichtig sind. Es ist zu klären, welche der Schlüsselqualifikationen der Mitarbeiter besonders wichtig sind, ob diese quantitativ und qualitativ entsprechend verfügbar sind bzw. wie diese verfügbar gemacht werden können. Aus der Personalstrategie sind entsprechend Ziele für die Personalarbeit abzuleiten sowie Leitlinien und Handlungsmaxime.
• Im folgenden Schritt »Strategieimplementierung« müssen die konkreten Maßnahmenpläne sowie Leistungsindikatoren der Personalmanagementstrategie festgelegt werden und in die bestehenden Strukturen eingebunden werden. Wesentlich sind zudem die konstante Einbindung von und Kommunikation mit allen Organisationsmitgliedern.
• Abschließend sollte eine Evaluation erfolgen.
Beispiel 1.4: Eckpfeiler der Personalstrategie von Adidas
Vier Säulen stellen die Mitarbeiterstrategie von Adidas dar, welche ein wichtiger Bestandsteil der Unternehmensstrategie »Creating the New« ist: Rekrutierung und Bindung geeigneter Talente, Führung durch Vorbildfunktion, Vielfalt und Inklusion sowie Unternehmenskultur. Die Umsetzung der Mitarbeiterstrategie erfolgt durch verschiedene Projekte, die jeweils unmittelbar mit den Säulen zusammenhängen (vgl. Adidas, 2020).

Abb. 1.5: Die vier Säulen der Mitarbeiterstrategie von Adidas (in Anlehnung an Adidas, 2020)
1.4.2 Die strategische Ausrichtung des Personalmanagements am Modell
Um sich von Wettbewerbern abzugrenzen, können Unternehmen unterschiedliche Strategien verfolgen. Im Hinblick auf die personalstrategische Ausrichtung spielen zwei Grundfragen eine entscheidende Rolle (vgl. im Folgenden Gmür & Thommen, 2019, S. 25 f.): Erstens die strategische Positionierung des Unternehmens bzw. des Geschäftsfeldes im Markt (Marktstrategie), zweitens das personalpolitische Leitbild, d. h. entweder eine Ausrichtung auf den internen Arbeitsmarkt (Erhaltungsziel) oder eine Ausrichtung auf den externen Arbeitsmarkt (Flexibilitätsziel).
Nach Porter gibt es idealtypisch zwei klassische Marktstrategien: Zum einen die der ›Kostenführerschaft‹ (cost leadership) mit dem Ziel, der günstigste Anbieter am Markt zu sein. Zum anderen die der ›Differenzierung‹ (differentiation), indem man versucht, einzigartig am Markt zu sein, z. B. durch Innovationen (vgl. Dessler, 2020, S. 112, Gmür & Thommen, 2019, S. 25). Die strategische Grundausrichtung hat Auswirkungen auf alle Unternehmensbereiche und damit auch das Personalmanagement:
• Wählt das Unternehmen die Strategie der Kostenführerschaft, legt es den Fokus auf starke Effizienz und tendiert dazu, Generalisten einzustellen, die in unterschiedlichen Positionen eingesetzt werden können (vgl. im Folgenden Stewart &, Brown, 2020, S. 52 f.). Arbeitsprozesse werden engmaschig im Unternehmen kontrolliert und Mitarbeiter erhalten in der Regel klare Arbeitsanweisungen. Das Ziel sind niedrige Personalkosten.
• Anders handeln hingegen Unternehmen, die eine Differenzierungsstrategie verfolgen. Sie legen insbesondere Wert auf Innovation und Qualitätssteigerung. Mitarbeiter dieser Unternehmen sind häufig Spezialisten und haben mehr Mitspracherechte wie Prozesse ablaufen. Der Fokus liegt weniger auf Kontrolle, sondern auf den Ergebnissen. Nicht nur im Dienstleistungsbereich versucht man den Kunden besonderen Service zu bieten, z. B. im Investmentbanking mit langjährigen Kundenbeziehungen.
Die zweite personalstrategische Dimension betrifft die Frage, wie stark Unternehmen die notwendigen Mitarbeiterfähigkeiten im Unternehmen entwickeln (Ausrichtung auf den internen Arbeitsmarkt) oder diese vom Markt einkaufen (Ausrichtung auf externer Arbeitsmarkt,vgl. im Folgenden Stewart &, Brown, 2020, S. 53 f.):
• Unternehmen mit stärkerer interner Ausrichtung stellen Mitarbeiter ein, um diese im Unternehmen weiterzuentwickeln. Entsprechend wichtig ist eine organisationale Passung der Mitarbeiter. Das ist die Basis für eine hohe Mitarbeiterbindung. Es wird viel Wert auf Loyalität und Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung gelegt. Ein Schwerpunkt liegt auf Personalentwicklung und Förderung mit besonderem Fokus auf den Qualifikationen, die besonders für dieses Unternehmen relevant sind.
• Unternehmen mit Ausrichtung auf den externen Arbeitsmarkt setzen hingegen stärker auf die Einstellung von erfahrenen Fach- und Führungskräften, die teilweise nur kurz im Unternehmen tätig sind. Im Vordergrund steht die Passung zum Job. Ziel ist es, in kurzer Zeit Arbeitskraft bzw. notwendiges Wissen ins Unternehmen zu bringen. Häufig erfolgt eine Anreizwirkung über (variable) Vergütung. Unternehmen sind dadurch in der Lage, sich schnell an neue Entwicklungen anzupassen und flexibel zu sein, sie bauen jedoch in der Regel keine langfristigen Beziehungen zu ihren Mitarbeitern auf.
Kombiniert man nun die Dimensionen Marktstrategie (»Strategic Dimension«) mit der Dimension Arbeitsmarkt (»Labor Orientation«), lassen sich vier unterschiedliche, grundsätzliche HR-Strategien identifizieren, wie Abbildung 1.6 zeigt (vgl. Stewart & Brown, 2019, S. 57 f., ähnlich wie Gmür & Thommen, 2019, S. 26 ff.).

Abb. 1.6: Strategische Ausrichtung des Personalmanagements (in Anlehnung an Stewart &, Brown, 2020, S. 57)
• Loyal Soldier HR-Strategie (»Loyale Arbeitskräfte«): Das Unternehmen fokussiert sich auf Recruiting und Bindung von loyalen Mitarbeitern, die aufgrund ihrer Motivation und Kompetenz zum Erfolg des Unternehmens beitragen. Die Mitarbeiter haben vielfältige, unterschiedliche Aufgaben. Bei der Einstellung achtet man insbesondere darauf, dass die Mitarbeitenden zur Unternehmenskultur passen und loyal erscheinen. Mitarbeiterbindung spielt eine wichtige Rolle, in die man bereit ist, zu investieren. Man stellt eher jüngere Mitarbeiter ein, um sie im Unternehmen weiterzubilden. In der Vergütung wird der Fokus auf langfristige Anreize gelegt (vgl. Stewart &, Brown, 2020, S. 56 f., Gmür & Thommen, 2019, S. 27 f.). Ein Beispiel für diese strategische Ausrichtung ist der öffentliche Dienst. Die Mitarbeitenden werden meist schon entsprechend ausgebildet und ggf. sogar verbeamtet. Auch sonst wird großer Wert auf langfristige Anreize und eine kooperative Kultur gelegt. Variable Gehaltsbestandteile oder ein ausgeprägtes Performance Management finden sich eher selten.
• Bargain Laborer HR-Strategie (»Unabhängige Arbeitskräfte«): Die strategische Ausrichtung zielt darauf, die Personalkosten durch eine günstige Vergütungspolitik so gering wie möglich zu halten. Wichtig sind zudem auf Effizienz ausgerichtete Strukturen und Systeme, in denen Mitarbeitende eingesetzt werden. Produkte und Leistungen als auch Herstellungs-/Vertriebsprozesse sind möglichst standardisiert. Die Mitarbeitenden werden stark von ihren Führungskräften kontrolliert, jeder hat klare Aufgaben zu erfüllen, die leicht erlernt werden können. In der Regel handelt es sich um Positionen, die keine umfangreichen Kenntnisse erfordern. Karriereentwicklung spielt keine zentrale Rolle, die Mitarbeitenden werden meist im Job angelernt und es herrscht oft eine hohe Fluktuation. Die Vergütung orientiert sich am Mindestlohn, es wird kein großer Wert auf langfristige Anreize gelegt. Diese strategische Ausrichtung findet man häufig im Hotellerie- und Gastronomie-Bereich sowie im Handel (vgl. Stewart &, Brown, 2020, S. 57 f., Gmür & Thommen, 2019, S. 29 f.).
• Committed Expert HR-Strategie (»Loyales Expertentum«): Der Fokus liegt auf dem Recruiting und der Bindung von Mitarbeitern, die spezialisierte Aufgaben ausführen. Dies ist insbesondere wichtig für Unternehmen, die sich am Markt über Qualitätsführerschaft bzw. über Innovationen behaupten. Sie müssen Sorge tragen, Kompetenzen aufzubauen und zu erhalten. Die Mitarbeiter haben große Gestaltungsfreiheit in ihrem Bereich, auch um neue Dinge auszuprobieren. In der Regel werden Mitarbeiter mit Blick auf die Passung zu Job und Organisation eingestellt. Sie werden als Experten im Unternehmen aus- und weitergebildet. Es wird in die Personalentwicklung investiert, damit die Mitarbeitenden ihre Expertise in ihrem Gebiet stetig weiterentwickeln. Die Vergütung ist meist relativ hoch mit langfristigen Anreizkomponenten. Ein Beispiel ist das Pharmazieunternehmen und hier z. B. das Unternehmen Merck, das viel in die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter investiert, um sie zu Experten zu entwickeln. Viele Mitarbeitende bekommen auch langfristige Anreizpakete, z. B. Mitarbeiteraktien (vgl. Stewart &, Brown, 2020, S. 58, Gmür & Thommen, 2019, S. 30 ff.).
• Free Agent HR-Strategie (»Unabhängiges Expertentum«): Das Unternehmen fokussiert sich darauf, insbesondere Mitarbeiter mit hohen Fachkenntnissen einzustellen, die aber nicht unbedingt lang im Unternehmen bleiben werden. Anders als bei der »Committed Expert-Strategie«, mit der langfristig verfügbares Wissen im Unternehmen aufgebaut werden soll, geschieht bei dieser Strategie eine Weiterentwicklung des Unternehmens durch die ständige Neukombination alter und neuer Kompetenzen. So werden Teams je nach Aufgabenstellung immer wieder neu zusammengesetzt, neue Mitarbeitende mit benötigten Kompetenzen schnell rekrutiert und andere, ohne diese, versetzt oder freigestellt. Die Mitarbeiter haben in ihrem spezifischen Aufgabenbereich umfassende Entscheidungsbefugnisse und Gestaltungsfreiheit. Es wird jedoch kein Wert auf langfristige Anreize gelegt. Auch höhere Positionen werden häufig mit Kandidaten von außerhalb des Unternehmens besetzt. Die Vergütung ist tendenziell hoch mit starken individuellen, leistungsabhängigen Komponenten. Diese HR-Strategie findet sich insbesondere in der Beratungsbranche, wo sich Ansätze schnell verändern, hohe Gehälter gezahlt werden, aber Mitarbeitende auch schnell die Unternehmen wechseln (vgl. Stewart &, Brown, 2020, S. 58 f., Gmür & Thommen, 2019, S. 32 ff.).
In der Praxis zeigt sich, dass Unternehmen besonders erfolgreich sind, wenn ihre Personalstrategie auf die Unternehmensstrategie abgestimmt ist. Auch empirisch bestätigt sich, dass eine fallspezifische Personalstrategie und daraus abgeleitete Personalmanagementstrategie sowie Personalpraktiken und Maßnahmen die besten Erfolge bringen (z. B. Skaggs & Youndt, 2004; Delery & Doty, 1996, S. 806 und Lebrenz, 2020, S. 127 ff.). In der empirischen Forschung konnte zudem mit Blick auf obiges Modell aufgedeckt werden, dass Unternehmen mit einer Strategie der Kostenführerschaft sich besonders auszeichnen, wenn sie die »Loyal Soldier HR-Strategie« verfolgen. Entsprechend ist es bei Unternehmen mit der Differenzierungsstrategie, wenn sie die »Committed Expert HR-Strategie« anwenden (vgl. Stewart & Brown, 2019, S. 61).
Es steht aber auch außer Frage, dass die (wohlüberlegte) Orientierung an Best Practice und genereller Evidenz nicht außen vor bleiben darf, d. h. der Blick auf die bestmögliche Methode bzw. Umsetzung sowie eine wissenschaftliche Fundierung. Die grundlegenden Herausforderungen, denen Unternehmen und ihr Personalmanagement gegenüberstehen, betrifft alle.
1.5 Herausforderungen des Personalmanagements
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Wie Abbildung 1.7 zeigt, gibt es aktuell insbesondere vier Aspekte, die wesentlichen Einfluss auf die Transformation der Arbeitswelt und damit auch auf das Personalmanagement haben (in Anlehnung an Stuck et al., 2020, S. 140). Auf sie wird im Folgenden näher eingegangen.

Abb. 1.7: Transformation der Arbeitswelt und ihre Auswirkungen (in Anlehnung an Stuck et al., 2020, S. 140)
1.5.1 Digitalisierung, VUCA und Globalisierung
Die Digitalisierung führt zu wesentlichen Veränderungen der Arbeitswelt. Der HR-Bereich ist hiervon in mehrfacher Weise betroffen: So hat die Digitalisierung zum einen Auswirkungen auf sämtliche Arbeitsplätze und damit alle Mitarbeiter eines Unternehmens, zum anderen stellt sie neue Anforderungen an das Personalmanagement im Unternehmen und bietet neue Möglichkeiten (vgl. Lieske, 2020a, S. 150). Das Personalmanagement muss dieser doppelten Herausforderung gerecht werden, indem es einerseits die Veränderungen aktiv steuert und bei der Anpassung der Arbeitsprozesse im Unternehmen mitgestaltet (vgl. Weigert, Bruhn & Strenge, 2017, S. 323). Andererseits muss das Personalmanagement die Digitalisierung selbst nutzen, um eigene Prozesse und Instrumente weiterzuentwickeln und zu optimieren (vgl. Rößler, 2015, S. 18).
Neue Technologien ermöglichen ein orts- und zeitunabhängiges Arbeiten, was insbesondere seit der Corona-Pandemie intensiv umgesetzt wird. Informationen sind jederzeit verfügbar, solange die Technik funktioniert. Teams arbeiten immer häufiger virtuell zusammen. Die VUCA-Welt, die durch Komplexität, Unsicherheit, starke Veränderungen und Widersprüchlichkeiten geprägt ist, mit Märken, die immer dynamischer werden, erfordert gleichzeitig ein immer schnelleres Handeln. Einschneidende Ereignisse wie die Corona-Pandemie bringen neue Herausforderungen. Viele Unternehmen sind zudem durch globale Wertschöpfungsketten geprägt. Innerhalb dieser Ketten wird Wissen ausgetauscht und verknüpft, Menschen arbeiten virtuell über Ländergrenzen hinweg zusammen (vgl. Armutat et al., 2016, S. 8). Gleichzeitig haben kulturelle Unterschiede Einflüsse auf das gemeinsame Arbeiten.
Das Stichwort » New Work« geht auf den Philosophen Frittjhof Bergmann zurück und wurde von ihm in den 1980er Jahren als kapitalismuskritische Gesellschaftsutopie formuliert. In diesem Sinne werden hier insbesondere Maßnahmen und Prinzipien verstanden, welche die Selbstverantwortung und -bestimmung, Sinnhaftigkeit, Freiheit sowie Einfluss und Kompetenz am Arbeitsplatz beinhalten (vgl. Schermuly & Geisler, 2020, S. 47 f.). Häufig wird New Work in Zusammenhang genannt mit Arbeiten 4.0 (vgl. im Folgenden Weichbrodt, 2018, S. 24). Hierbei werden verschiedene Transformationen der Arbeitswelt betont. Und auch wenn Freude an und Sinn der Arbeit dabei nach wie vor eine Rolle spielen, steht die Umwälzung der Wirtschaftsordnung hier nicht im Vordergrund:
• Mobiles-flexibles Arbeiten: Es kommt immer stärker zu einer Flexibilisierung der Arbeit, die an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten stattfinden kann. Insbesondere in Nordeuropa, Großbritannien, Frankreich, Schweiz und USA war Telearbeit bereits länger verbreitet. Durch die Corona-Pandemie hat auch in Deutschland der Anteil deutlich zugenommen.
• Aufbrechen von Hierarchien mit neuen Organisationsformen: Flachere Hierarchien, Selbstorganisation und Empowerment der Mitarbeiter. Ein Aufbrechen bisheriger Hierarchiestrukturen findet in immer mehr Unternehmen statt, um Herausforderungen der VUCA-Welt zu begegnen und schnell agieren zu können. Insbesondere das Schlagwort »Agilität« hat dabei in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen.
• Zunehmende Vernetzung: Immer mehr kommt es zu einer Verknüpfung von Tätigkeiten mit Künstlicher Intelligenz und Robotern, um Prozesse autonomer zu gestalten, bis hin zur vollständigen Automatisierung dieser Abläufe. Die Nutzung großer Datenmengen in Zusammenhang mit Big Data bietet die Möglichkeit, Wissensflüsse systematisch zu gestalten und Informationen über die internen und externen Gegebenheiten besser analysieren zu können als in der Vergangenheit. Gleichzeitig sind zumindest in Deutschland restriktive rechtliche Rahmenbedingung, z. B. durch die Datenschutzgrundverordnung oder Mitbestimmungsaspekte, zu beachten.
• Plattformbasierte Vermittlung von Arbeit: Auch wenn es Vermittlungsagenturen und Outsourcing schon früher gab, führt die Digitalisierung zu einer deutlichen Zunahme von plattformbasierter Vermittlung von Arbeit. Unter den Begriffen »Crowdsourcing« und »Gig Economy« werden so verschiedene Arten der Arbeits- bzw. Auftragsvermittlung wie z. B. Taxidienst Uber oder Amazon Mechnical Turk verstanden. Vom einfachen »Clickwork« bis zu spezialisierten maßgeschneiderten Softwareprogrammierung können sich Unternehmen hier schnell Arbeitskapazität extern beschaffen. Es entstehen so ganz andere faktische und vertragliche Konstellationen der Zusammenarbeit, die zukünftig parallel zu managen sind.
Entsprechend dem lateinischen Wort »agilis« kann »agil« verstanden werden als beweglich, wendig, eifrig (vgl. Armutat et al., 2016, S. 15). Agilität ist damit »ein Maß für die Anpassungs- und Reaktionsfähigkeit eines Systems sowie der Oberbegriff für eine Menge von Methoden, Modellen und Werkzeugen zum Umgang mit Dynamik und Komplexität in Entwicklungsprozessen« (Oestereich & Schröder, 2020, S. 6). Der Begriff stammt ursprünglich aus der Softwareentwicklung, hat inzwischen aber viele Unternehmensbereiche erfasst, manchmal lediglich in Bereichen, manchmal gesamte Unternehmen, wie bei ING (vgl. Willenbrock, 2019). Eine wichtige Basis ist nach wie vor das Agile Manifest, das 2001 im Rahmen eines informellen fachlichen Austausches von 17 Personen niedergeschrieben wurde. Es legt u. a. den Fokus hin zu »Individuen und Interaktionen statt nur Prozesse und Werkzeuge« sowie hin zu »Reagieren auf Veränderung statt nur das Befolgen eines Plans« (verfügbar unter http://agilemanifesto.org/). Dieser Perspektivenwechsel hat zu großen Veränderungen in der Arbeitswelt geführt. Häufig kommen dazu agile Methoden des Projektmanagements zur Anwendung, wie Scrum, auf die in Kapitel 5 eingegangen wird.
Die Digitalisierung führt auch im Personalmanagement selbst zu weitreichenden Veränderungen. Als Querschnittsfunktion steht es unter besonderem Druck, Kosten zu sparen und Prozesse zu automatisieren. Gleichzeitig muss es den Kunden, insbesondere Führungskräften und Mitarbeitern, zielgenaue Serviceleistungen so schnell und professionell wie möglich zu bieten: »›consumerization of HR‹: all mobile, anytime, anywhere with just one click« (Dreilich, 2020, S. 47). Die Digitalisierung wirkt dabei in sämtliche Bereiche der Personalprozesskette hinein, mit drei besonders betroffenen organisatorischen Dimensionen wie Abbildung 1.7 zeigt.
Die Digitalisierung führt dazu, dass sich die handelnden Personen/Akteure verändern (vgl. im Folgenden Lieske, 2020a, S. 152 f.). So können z. B. Aufgaben, die bisher von der Personalabteilung für Mitarbeiter bzw. Kandidaten durchgeführt wurden, auf diese zurückübertragen werden, wie die Eingabe von Daten im Bewerbungsprozess oder die Änderungen von Stammdaten. Dies führt zu einer Effizienzsteigerung für das Unternehmen insbesondere durch Kosteneinsparungen und optimierten Ressourceneinsatz. Anwendungen mit künstlicher Intelligenz, wie Chatbots und menschenähnliche Roboter, Humanoide, können Personalaufgaben übernehmen. So hat Bayer z. B. bereits auf Absolventenkongressen Roboter eingesetzt, die Standardfragen von

Abb. 1.8: Auswirkungen der Digitalisierung auf das Personalmanagement (Lieske, 2020a, S. 152)
Bewerbern beantworten (vgl. Fischer, 2018, S. 70). Es ändern sich zudem die Anforderungen an die vom Personalmanagement für das Unternehmen rekrutierten und betreuten Personen, welche die technischen Kompetenzen mitbringen müssen, die im Rahmen von Digitalisierung, Industrie 4.0, künstlicher Intelligenz etc. notwendig sind. Das Personalmanagement hat u. a. die Aufgabe, für die entsprechende Weiterbildung der Mitarbeiter zu sorgen. Die Digitalisierung hat damit auf entscheidende Organisationsvariablen, wie die Aufgabenträger und die Verteilung der Aufgaben, Auswirkungen.
In der zweiten Dimension » Ort und Zeit« wirkt die Digitalisierung dahingehend, dass die räumliche und zeitliche Zuordnung der Aufgabenerfüllung flexibler wird. Viele Aufgaben des Personalmanagements können von jedem möglichen Ort zu jeder Zeit aus erledigt werden. So ist z. B. jederzeit der weltweite Zugriff auf Daten des Personalinformationssystems möglich, wenn die entsprechende Technik im Unternehmen vorhanden ist. Sie ermöglicht und fördert zudem verstärkt das Arbeiten in virtuellen Teams. In immer mehr Unternehmen arbeiten Teammitglieder innerhalb einer Organisationseinheit über Länder- und Zeitgrenzen hinweg zusammen, was den Notwendigkeiten der Globalisierung entgegenkommt.
In direktem Zusammenhang mit den zuvor genannten Dimensionen steht die dritte Dimension, Kommunikation und eingesetzte Methoden. So ermöglicht und fordert die Digitalisierung eine andere Form der Kommunikation in allen Bereichen der HR-Prozesskette. Beispielsweise erfolgt die Kommunikation in der Mitarbeiterführung mehr und mehr digital, z. B. mittels Zoom oder Skype. Auch die Ansprache potentieller Bewerber im Rahmen des Personalmarketings über digitale Netzwerke, wie LinkedIn oder XING, beinhalten eine andere Art der Personalkommunikation als in den vergangenen Jahren.
Beispiel 1.5: Beispiele für Digitalisierung im Personalmanagement
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten bietet Digitalisierung im Personalbereich. So analysiert das Assessment Tool Hirevue bei der Hilton-Gruppe z. B. Bewerber in Bezug auf Sprache, Intonation und Körpersprache mit dem Vorteil, dass der digitale Recruiter neutraler urteilen kann, da er Bewerber ohne persönliche Vorlieben und Stimmungsschwankungen auswählt. Kritiker werfen jedoch ein, dass KI nur so gut ist wie ihr Programmierer und die dahinter liegende Datenbasis (vgl. Seegmüller, 2019, S. 46). So sind derlei Anwendung in Deutschland momentan auch rechtlich als sehr kritisch einzustufen, während sie in anderen Ländern schon länger im Einsatz sind. Ein anderes Beispiel ist die App »Bauking4you« der Bauking GmbH. Mit dieser können Personaladministrationsprozesse wie Krankschreibungen oder Entgeltabrechnungen abgewickelt werden. Darüber hinaus kann bspw. im Rahmen der Mitarbeiterbindung den Mitarbeitern mittels Gutscheinen für besonderes Engagement gedankt werden. Auch wird die App als Teil des Onboardings sowie für die Kommunikation zielgruppenspezifischer Informationen genutzt (vgl. Knoop, Windbacher, 2020, S. 60). Im Bereich Personalentwicklung können z. B. Industrieunternehmen einem technischen Mitarbeiter, der eine defekte Maschine reparieren soll, die er nicht kennt, mittels Augmented Reality (AR)-Brille oder Microsofts Hololens aus der Ferne Reparaturanweisungen geben. Das US-Wehrtechnikunternehmen Lockheed Martin gibt bspw. an, damit unter anderem die Trainingszeiten der Mitarbeiter um 85 Prozent reduziert zu haben (vgl. Gertz, 2020, S. 55).
1.5.2 Demographischer Wandel, Wertewandel und Individualisierung
Viele Unternehmen sehen sich mit einer alternden Belegschaft und zunehmendem Fachkräftemangel konfrontiert. Das Personalmanagement muss die Bedürfnisse der Mitarbeiter in verschiedenen Lebensphasen und unterschiedlicher Generationen und die sich verändernden Werte im Blick haben. So zeigt sich der Wertewandel z. B. darin, dass Hierarchien und Autorität zunehmend hinterfragt werden und Führungskräfte, die ihre Entscheidungen allein basierend auf ihrer Positionsmacht durchsetzen wollen, sich mit Widerständen konfrontiert sehen (vgl. Stuck et al., 2020, S. 141). Gleichzeitig müssen immer mehr Unternehmen um Nachwuchs werben und attraktive Arbeitsbedingungen ermöglichen, um ihren Personalbedarf nachhaltig sicherzustellen (vgl. Armutat, et al., 2016, S. 9).
Der sogenannte »War for talents« (Chambers et al., 1998), der als Begriff 1997 von McKinsey-Mitarbeitern geprägt wurde, ist in Deutschland in mehreren Bereichen festzustellen, insbesondere im Handwerk, in der Pflege, im Baugewerbe oder in der Softwareentwicklung (vgl. Bundesagentur für Arbeit, 2021). So fehlen einerseits junge Menschen, andererseits sind Beschäftigungsstrukturen in Unternehmen häufig von einer Überalterung betroffen. Auch führt der demographische Wandel dazu, dass Mitarbeiter aus teilweise vier oder mehr Generationen mit verschiedenen Werten und Anforderungen an ihre Führungskraft in Teams zusammenarbeiten (vgl. Lieske, 2020b, S. 9). Dies führt zu einer größeren Diversifizierung in den Unternehmen. Menschen haben innerhalb ihres Lebenszyklus’ unterschiedliche Bedürfnisse, eine 20-jährige Mitarbeiterin andere als eine 60-jährige. Dies muss vom Personalmanagement berücksichtigt werden, z. B. bezüglich Vergütungspaketen, Personalentwicklungsangeboten und Arbeitszeitmanagement. Eine lebensphasenorientierte Personalpolitik, wie sie Abbildung 1.9 zeigt, berücksichtigt diese vom Lebensalter abhängigen Aspekte.

Abb. 1.9: Maßnahmenbeispiele einer Lebensphasenorientierten Personalpolitik (in Anlehnung an Rump & Eilers, 2014, S. 27, Oechsler & Paul, 2019, S. 154)
Berufsphase LebensphaseEinstiegBerufsalltagKarriereAuslandRückzug
Beispiel 1.6: Lebensphasenorientierte Personalpolitik
Die Unternehmensgruppe Pietsch mit 1400 Beschäftigten, Großhändler für die Bereiche Sanitär, Heizung, Umwelt, Klima und Lüftung, verfolgt eine lebensphasenorientierte Personalpolitik. Ziel ist es, die individuellen Lebens- und Berufsphasen von Beschäftigten zu verzahnen und ganzheitliche betriebliche Lösungen zu entwickeln mit Blick auf die Arbeitswelt 4.0. So gibt es neben umfassenden Aus- und Weiterbildungsangeboten Kontakthalteprogramme während der Elternzeit, ein Übergangsmanagement in den Ruhestand und eine Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen. In einem Tandemprojekt mit dem Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik wurde zudem eine Lernpartnerschaft mit dem Versicherungskonzern ERGO Group AG eingegangen. Ein Ergebnis hieraus war die gemeinsame Entwicklung einer Informationssammlung für Führungskräfte zum Thema lebensphasenorientierte Personalpolitik, ein Workshop-Konzept zu Aspekten wie »Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort« und »Führung leben« sowie zahlreiche Aktivitäten, bspw. das Netzwerk »Papa aktiv« für Mitarbeiter mit kleinen Kindern (vgl. Stroers, Schein, 2019, S. 59 f.)
Heterogene Wertvorstellungen der Mitarbeiter und Wertewandel haben zudem Einfluss darauf, wie das Personalmanagement ausgestaltet ist und wie wirksam es ist. So sieht die Wertewandelhypothese eine Veränderung gesellschaftlicher Werte weg von einer »Pflicht- und Autoritätsakzeptanz« hin zu stärkerer Selbstentfaltung und Individualisierung (vgl. Oechsler & Paul, 2019, S. 146, 149).
Das Unternehmen kann hierbei mit unterschiedlichen Strategien reagieren, um die eigenen Werte mit denen der Mitarbeiter in Übereinstimmung zu bringen (vgl. im Folgenden Oechsler & Paul, 2019, S. 149 f.). So können Mitarbeiter gesucht werden, deren Werte sich mit den Werten des Unternehmens decken. Jedoch lassen sich die Werte des Mitarbeiters nur schwer erfragen oder beobachten. Auch kann diese Strategie die Unternehmensentwicklung hemmen. Eine zweite Strategie wäre, dass Mitarbeiter, z. B. über Belohnungssysteme, die Werte des Unternehmens akzeptieren und übernehmen. Zu beachten ist aber, dass eine Zwangsübernahme zu Widerstand (z. B. durch (innere) Kündigung) führen kann. Eine dritte Strategie wäre die wechselseitige Anpassung von Unternehmen und Mitarbeiter. Die Unterschiedlichkeit der Werte, auch zwischen den Mitarbeitern, und die schwierige Erfassbarkeit von Werten kann Ergebnisse verzerren. Insgesamt haben Werte aber einen wichtigen Einfluss auf die Unternehmenskultur, die Gestaltung der Personalführung, auf Anreiz- und Vergütungssystem oder auch die Personal- und Organisationsentwicklung.
Zusammenfassung
Das Personalmanagement muss viele Anforderungen erfüllen. Gerade die Entwicklungen der vergangenen Jahre mit Digitalisierung, Globalisierung, immer schneller werdenden Märkten, demographischem Wandel und Wertewandel bringen geänderte und höhere Ansprüche mit sich. In den folgenden Kapiteln wird auf diese Herausforderungen in Bezug auf die einzelnen Teilbereiche der Personalprozesskette eingegangen.
2 Personalplanung
Um eine möglichst gute Passung von Humanressourcen und Aufgaben in Organisationen zu erreichen, sind die anstehenden Aufgaben nach Art und Menge, zeitlichem und ggf. räumlichem Anfall abzuschätzen und festzuhalten. Ausgehend davon sind Kapazitäten und geforderte Mitarbeiterprofile abzuleiten. Prozessschritte und Instrumente hierzu werden im Folgenden vorgestellt und erläutert.
Nach diesem Kapitel sind Sie in der Lage, einfache Anforderungsanalysen eigenständig durchzuführen und darauf basierend Stellenbeschreibungen sowie Anforderungsprofile zu formulieren. Sie können davon Unternehmens- und rollenspezifische Kompetenzmodelle abgrenzen und deren Mehrwert nachvollziehbar erläutern. Sie können Begriffe und Vorgehen im Prozess der quantitativen Personalplanung erläutern sowie ausgewählte Methoden der Personalbedarfsplanung beurteilen und in Grundzügen anwenden. Mit der Relevanz von längerfristigen Szenarien als Basis für frühzeitige Aktivitäten, wie der Einführung neuer Ausbildungsgänge oder alternative Laufbahngestaltungen, sind Sie vertraut.
Bei der Planung und dem Einsatz der Humanressourcen sind Überkapazitäten ebenso wie Überqualifikation zu vermeiden. Auf der anderen Seite werden zu wenige Mitarbeiter und nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiter die anstehenden Aufgaben nicht adäquat bewältigen können. Eine optimale Passung von Kapazitäten wie Kompetenzen mag es hier kaum geben, insbesondere mit Blick auf VUCA (Volatilität, Unsicherheiten, Komplexität und Ambiguität). Das Bestreben nach der bestmöglichen Balance bleibt dennoch bestehen.
2.1 Ziele und Arten der Personalplanung
Ziel der Personalplanung ist es, für künftige Aufgaben im Unternehmen das erforderliche Personal in der erforderlichen Anzahl und mit den passenden Kompetenzen, zum richtigen Zeitpunkt sowie ggf. am richtigen Ort, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten, zur Verfügung zu stellen (vgl. Albert, 2000, S. 29).
Personalplanung ist Teil der Unternehmensplanung. Die Personalplanung durchdringt alle anderen Bereiche, wie Beschaffung, Produktion, Vertrieb und Kundenservice, aber auch Finanzen und Controlling. Die wechselseitige Abhängigkeit und Beeinflussung der Personalplanung und der anderen Teilpläne ist Argument für eine in die Unternehmensplanung integrierte Personalplanung. Maßnahmen, die in anderen Bereichen der Unternehmensplanung festgelegt werden, können nur dann realisiert werden, wenn das hierfür benötigte Personal zur Verfügung steht. Für Gewöhnlich aber folgt die Personalplanung immer noch der Absatz- und der Produktionsplanung. Besteht jedoch ein Engpass der personellen Ressourcen, sind die übrigen Teilplanungen abhängig von der Personalplanung. In beiden Fällen ist ein wechselseitiger Daten- und Informationsaustausch Voraussetzung für eine solide Planung.
Während man sich unter dem Schlagwort der quantitativen Personalplanung mit den mengenmäßigen Kapazitäten befasst, werden unter dem Begriff der qualitativen Personalplanung Kompetenzen näher bestimmt. Im Folgenden wird zunächst die qualitative Seite der Planung aufgegriffen, um dann auf zentrale Schritte der quantitativen Personalplanung einzugehen.
Traditionell erfolgt eine Unterscheidung der Planung zudem nach ihrem Zeithorizont: Von einer kurzfristigen Personalplanung wird bei einem monatlichen, quartalsweisen, halbjährlichen oder jährlichen Turnus gesprochen. Sie steht nachfolgend im Vordergrund. Langfristige Planungsansätze mit einem Zeithorizont von mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten werden noch immer selten, aber zunehmend verfolgt. Ihre Betrachtung wird im letzten Teilkapitel aufgegriffen.
2.2 Qualitative Personalbedarfsplanung
Analysen der Organisation und Stellen bilden die Grundlage zur Ableitung von generellen Herausforderungen, spezifischen Aufgaben und daraus resultierenden Kompetenzanforderungen. Während auf Organisationsebene Vision und Strategie sowie Mission und Werte im Zentrum der Analyse stehen, bilden auf Stellenebene die konkreten Aufgaben sowie spezifische Herausforderungen den Ausgangspunkt.
Kompetenzmodelle sowie Anforderungsprofile sind hier zentrale Ergebnisse. Sie sind wiederum Ausgangspunkt für Maßnahmen des Employer Branding und Recruiting, sie bedingen Auswahlverfahren und -entscheidungen. Darüber hinaus stellen sie die Grundlage für die Personalentwicklung dar, z. B. um Kompetenzlücken zu ermitteln und mit Weiterbildung zu schließen. Personalbeurteilung und -einsatz werden im Wesentlichen durch Anforderungsprofile bestimmt, die darüber hinaus die Grundlage für die Erteilung von Arbeitszeugnissen bilden. In der Regel fußt zudem die Ableitung der Grundvergütung auf den im Profil definierten Anforderungen. Damit kommt Kompetenzmodellen und Anforderungsprofilen, inkl. Stellenbeschreibungen, eine zentrale Bedeutung für die erfolgreiche Ausführung zentraler HR-Kernprozesse zu (vgl. Wilk, 2011, S. 51).
Nicht zuletzt bieten Kompetenzmodelle und Anforderungsprofile für den einzelnen Mitarbeiter Transparenz im Hinblick darauf, welche Anforderungen (zukünftig) an ihn gestellt werden. Auf Teamebene wird ein gemeinsames Verständnis dafür geschaffen, welche Aufgaben wesentlich und welche Verhaltensweisen gewünscht sind. Führungskräfte erhalten zudem ein wichtiges Führungsinstrument, mit dem Feedback und Steuerung im Sinne des Unternehmens möglich werden. Für das Unternehmen erfüllen Kompetenzmodelle und Anforderungsprofile so eine zentrale Kommunikationsfunktion. Diese können sie nur erfüllen, wenn sie systematisch und partizipativ entwickelt sowie strukturiert aufgebaut werden (vgl. Sauter & Staudt, 2016).
2.2.1 Analyse der Anforderungen und Anforderungsprofile
Die Ermittlung von (zukünftigen) Aufgaben und Anforderungen an den jeweiligen Mitarbeiter kann auf Stellenebene unterschiedlich erfolgen (vgl. Nerdinger, Blickle & Schaper, 2019, S. 235 ff. und Marcus, 2011, S. 80):
Bei den arbeitsplatzanalytisch-empirischen Methoden werden mittels standardisierter Arbeitsanalyseverfahren die spezifischen Eigenschaften der Tätigkeit ermittelt. Dabei werden häufig Fragebögen eingesetzt, wie der Fragebogen zur Arbeitsanalyse (FAA), der auf dem Position Analysis Questionnaire (PAQ) basiert. Dieser enthält insgesamt über 200 Fragen zur Informationsaufnahme/-verarbeitung, Arbeitsausführung, zu arbeitsrelevanten Beziehungen und Umgebungseinflüssen bzw. besonderen Bedingungen. Diese werden auf Basis von Selbst- oder Fremdeinschätzung, Interview, Beobachtung oder Dokumentenanalyse von Stelleninhabern, Vorgesetzten oder externen Experten ausgefüllt. Die Ergebnisse der Arbeitsanalyse werden dann durch Experteneinschätzungen in Anforderungen an Stelleninhaber »übersetzt«. Das Vorgehen ist in der Praxis, bedingt durch Aufwand und fehlender Flexibilität, nicht sehr verbreitet.
Mit den personenbezogen-empirischen Methoden werden aus Zusammenhängen von Personenmerkmalen (Eigenschaften, Interessen etc.) oder Verhalten mit Leistung und Zufriedenheit Prädiktoren für beruflichen Erfolg ermittelt. Etwas vereinfacht ausgedrückt werden Profile von sehr erfolgreichen/zufriedenen Mitarbeitern mit wenig erfolgreichen/unzufriedenen Mitarbeitern auf systematische Unterschiede hin untersucht.
Ein auf Interessen fokussiertes Modell ist der Situative Interessen Test (SIT), der auf den Persönlichkeitstypen von Holland (1997) basiert. Mittels Zustimmung oder Ablehnung zu Interessenschwerpunkten werden drei überwiegende Typen aus sechs Vorgaben ermittelt:
• Typ R (realistic/handwerklich-technisch) z. B. Handwerk und Montage
• Typ I (investigative/untersuchend-forschend) z. B. Forschung und Entwicklung und Pharmazie
• Typ A (artistic/künstlerisch-kreativ) z. B. Floristik und Malerei
• Typ S (social/erziehend-pflegend) z. B. Psychotherapeutik und Pädagogik
• Typ E (enterprising/führend-verkaufend) z. B. Beratung und Vertriebsaußendienst
• Typ C (conventional/ordnend-verwaltend) z. B. Sachbearbeitung und Buchhaltung
Eine Online-Kurzversion zur Selbsteinschätzung ist online verfügbar (unter http://www.stangl-taller.at/ARBEITSBLAETTER/TEST/SIT/index.php). Werden auf der anderen Seite Berufsprofile gegenübergestellt, unterstützt das in der Berufswahl. Das Vorgehen kann analog ausgehend von der Stelle angewendet werden.
Der Rückgriff auf Sekundärdaten in bestehenden Berufsdatenbanken empfiehlt sich bei weitverbreiteten Jobs, die lediglich in geringem Maß organisationsspezifisch sind. Generelle Aufgabenbeschreibungen und Anforderungen können, nach einer Zuordnung durch Stelleninhaber, Führungskraft oder Personalverantwortlichen weitgehend übernommen werden. Beispiele für Berufsdatenbanken sind das Occupational Information Network (O*Net) oder das BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland.
Erfahrungsgeleitet-intuitive Methoden setzen allein auf Experten (z. B. Ausbildungsleitung), die auf der Basis ihrer Erfahrungen die Passung von Merkmalen bestimmter Berufsbilder oder Stellen und Personen beurteilen. Die erfahrungsgeleiteten-intuitiven Methoden sind wegen ihres vergleichsweise geringen Aufwands vielfach in Gebrauch. Aufgrund ihrer geringeren Objektivität und Nachvollziehbarkeit bieten sie eine weniger gute Basis für Folgeprozesse (vgl. Marcus, 2011, S. 30 ff.).
Professionalisiert wird dieses Vorgehen mithilfe der »Critical Incident Technique« (CIT, Technik der kritischen Ereignisse) von Flanagan (1954). Dieser Ansatz wird in der Betriebspraxis häufig genutzt (vgl. Heider-Friedel et al., 2006, S. 23 ff.). Anhand folgender Fragestellungen werden die beruflichen Anforderungen einer Position erfasst:
• Denken Sie an ein Arbeitsverhalten eines Mitarbeitenden, das besonders effektive/erfolgreiche oder besonders ineffektive/erfolglose Arbeitsweisen veranschaulicht.
• Beschreiben Sie die Situation und das fragliche Verhalten möglichst konkret.
• Was waren die Umstände/Hintergrundbedingungen, die zu diesem Verhalten führten?
• Was war besonders effektiv oder ineffektiv an diesem Verhalten?
• Was waren Konsequenzen und Ergebnisse des Verhaltens?
Beispiel 2. 1: CIT zur Ermittlung von beruflichen Anforderungen
Der Auswahltest EpsKA (Test zur Erfassung persönlicher und sozialer Kompetenzen von Auszubildenden), von uform:e, wurde mithilfe der Methode der kritischen Ereignisse (CIT) entwickelt. Ausbildungsleitungen von 25 Unternehmen wurden gebeten, kritische Situationen zu beschreiben, in denen sich ihre Auszubildenden behaupten müssen. Dann wurde danach gefragt, wie ein (wenig) erfolgreiches Verhalten eines Auszubildenden in dieser Situation aussieht. Als eine typische erfolgskritische Situation wurde die Notwendigkeit der schnellen Anpassung in verschiedenen Teams und Bereichen genannt.
Um mit den wechselnden Einsätzen gut zurechtzukommen, wurde eine grundsätzliche Aufgeschlossenheit, die sich in einem selbstbewussten Auftreten und freundlichen Zugehen auf die Kollegen äußert, beschrieben. Außerdem sollten Auszubildende Interesse zeigen, ohne aufdringlich zu werden und anpassungswillig an die jeweiligen informellen Regeln und Umgangsformen sein. Zurückgeführt werden können diese Anforderungen auf verschiedene Kompetenzen, vorrangig wurde Initiative als notwendig erachtet. Darunter wurde hier gefasst, dass Auszubildende sich von sich aus einbringen, also dass sie sich z. B. bei allen vorstellen, aktiv nachfragen, wenn noch Informationen fehlen, und Interesse an Themen zeigen, die über eigenen Aufgaben hinausgehen. Auf der anderen Seite sollten Auszubildende ebenso erkennen, wann sie sich besser zurücknehmen sollten und warten müssen (vgl. Eisele & Emrich, 2005, S. 26 ff.).
Mit dem Kompetenzbegriff sind hier im Verhalten ersichtliche und überprüfbare Kenntnisse, Fertigkeiten, Umgang mit anderen und Persönlichkeitseigenschaften eines Individuums gemeint (vgl. Vazirani, 2010). Der Begriff ist damit breit ausgelegt, was ein Grund für seine geringe Beliebtheit in der Wissenschaft und hohe Verbreitung in der Praxis sein dürfte. Bewährt hat sich eine Unterscheidung von fachlichen, methodischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen, aus deren Zusammenwirken Handlungskompetenz entsteht. Diese Bündel von Kompetenzen werden auch als Kompetenzfelder bezeichnet, wobei situativ unterschiedliche Bündelungen angezeigt sein können (vgl. Leinweber, 2010, S. 155 f.).

Abb. 2.1: Kompetenzfelder abgrenzen
Ein Anforderungs- oder Positionsprofil fasst wichtige Kompetenzen zusammen. Dieses Profil wird für eine konkrete Position in einem spezifischen Unternehmen entwickelt. Basis ist die Beschreibung der Aufgaben, die Stellenbeschreibung. Eine Stellenbeschreibung umfasst die in der nachfolgenden Tabelle 2.1 genannten Bestandteile. Anknüpfen sollte das Anforderungsprofil stets auch am übergeordneten Kompetenzmodell des Unternehmens, das im nächsten Unterkapitel Thema ist.
Tab. 2.1: Bestandteile einer Stellenbeschreibung (in Anlehnung an Wilk, 2011, S. 47)

BestandteilInhalte
Die fachlich-methodischen, sozialen und persönlichen Kompetenzanforderungen könnten für die obige exemplarische Position (Senior IT-Portfoliomanagement) wie folgt aussehen:
• Fachlich-methodische Kompetenzen
– (Wirtschafts-)Informatikstudium oder vergleichbare Ausbildung
– mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer vergleichbaren Position
– versierter Umgang mit SAP und MS Office
– verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
• Persönliche Kompetenzen
– analytische Fähigkeiten
– ergebnisorientierte Handlungsweise
• Soziale Kompetenzen
– ausgeprägte Präsentations- und Kommunikationsstärke
– Überzeugungsfähigkeit
2.2.2 Kompetenzmodelle
Eine modifizierte Form der Methode der kritischen Ereignisse (CIT) kann bei der Analyse auf Organisationsebene angewendet werden (vgl. Heider-Friedel et al., 2006, S. 27). Analysen auf dieser Ebene sollten stellenbezogene Analysen ergänzen. Anforderungen sind meist nicht überall gleich, sondern variieren z. B. nach Branche, Region und Organisation. Beispielsweise ähneln sich Aufgaben von und generelle Anforderungen an den Vertriebsaußendienst wie die Ansprache und Beratung von Kunden, aus der der Anspruch auf ein gewisses Maß an Extrovertiertheit und kommunikativer Kompetenz resultiert. In einem Hochtechnologieunternehmen im B2B-Umfeld werden sich Ausgestaltung und spezifische Anforderungen (z. B. Erläuterung von Produkten gegenüber Fachexperten und damit analytische Fähigkeiten) von einem wenig komplexen Umfeld im B2C-Bereich (z. B. schnelles Eingehen auf ganz unterschiedliche Kunden und damit Flexibilität und Spontaneität) unterscheiden.
Zunächst werden auf der Organisationsebene aus Vision und Strategie generelle Handlungsfelder abgeleitet. Plant ein Unternehmen bspw. im asiatischen Markt einzusteigen und überdurchschnittlich zu wachsen, resultiert daraus, dass in Politik und Wirtschaft neue Kontakte geknüpft, aufgebaut und gepflegt werden müssen. Erfolgskritisch sind dabei eine entsprechende Kultursensibilität und Fremdsprachenkenntnisse. Außerdem wird zunehmend Mobilität gefordert sein.
Mit Blick auf Anforderungen, die aus der Unternehmenskultur resultieren, werden Werte direkt in erfolgskritisches Verhalten übersetzt. So wird eine ausgeprägt wettbewerbsorientierte Organisation, wie diese in Beratungsunternehmen oft zu finden ist, Ergebnis- und Erfolgsorientierung des Einzelnen in den Vordergrund stellen. Organisationen mit hoher sozialer Verantwortung, z. B. Pflegeeinrichtungen, werden kooperatives Verhalten betonen. Herrscht Familiarität, z. B. eben in familiengeführten Unternehmen, wird Loyalität wesentlich sein. Steht Sicherheit als Wert weit oben, wie bei Unternehmen der Energiebranche, wird die Einhaltung von Vorschriften erfolgskritisch sein. Aus dem erfolgskritischen Verhalten werden die dafür erforderlichen Kompetenzen hergeleitet und definiert.
Kompetenzmodelle fokussieren weniger stark auf Fachkompetenzen in Form stellenspezifischer Anforderungsprofile (»Single-Job Kompetenzmodell«), sondern umfassen meist stellenübergreifende Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen. Folgende Arten von Kompetenzmodellen werden grundsätzlich unterschieden (vgl. Klug, 2008):
• Rollenspezifische Kompetenzmodelle vermitteln eine generische Systematik von Anforderungen für bestimmte Rollen. Rollen sind bspw. Führungskräfte, Meister, Vertriebler, Controller oder HR-Businesspartner. Ein rollenspezifisches Kompetenzmodell für HR-Businesspartner ist nachfolgend veranschaulicht. Derlei Kompetenzmodelle finden z. B. Einsatz in Wissenschaft und Forschung und bilden die Grundlage für die Definition spezifischer Modelle, können diese jedoch nicht ersetzen.
• Unternehmensspezifische Kompetenzmodelle fassen positionsübergreifend Anforderungen eines Unternehmens an seine Mitarbeiter zusammen und sollen einen einheitlichen Sprachgebrauch zu wesentlichen Kompetenzen im Unternehmen gewährleisten. Analyseeinheit ist hier das Unternehmen. Damit ergibt sich zunächst eine generische Ausgangsbasis. Für die Mitarbeiterauswahl, Leistungsbeurteilung, Weiterbildung etc. ist das Modell für die einzelnen Fachbereiche mit spezifischen Fach- und Methodenkompetenzen, für bestimmte Hierarchieebenen und/oder für Job-Familien, zu ergänzen.
• Kompetenzmodelle für Jobfamilien fassen Positionen mit ähnlichen Anforderungen an die Kompetenzen der Positionsinhaber zusammen. Es entsteht ein Kompetenzmodell für Vertrieb und Marketing, Controlling und Finanzen, den Personal- und den IT-Bereich, den Produktionsbereich usw. Bei Bedarf wird zudem nach Hierarchieebenen differenziert.
Tab. 2.2: Rollenspezifisches Kompetenzmodell eines HR-Businesspartners

Kompetenzfeld: Fach- und MethodenkompetenzenKompetenzfeld: Soziale Kompetenzen und Persönlichkeit
Unabhängig von der Bezeichnung der Kompetenzen ist eine unternehmensspezifische Definition und Operationalisierung (Messbarmachung) erforderlich, da nur in einem solchen Entwicklungsprozess ein einheitliches Verständnis entsteht. Mit dem jeweiligen Managementteam sind entsprechende Diskussionen zu führen und Verhaltensanker zu formulieren (vgl. Obermann, 2013, S. 310 f.). Um später praktischen Nutzen zu stiften, ist dabei Folgendes zu berücksichtigen: Ein Verhaltensanker sollte immer beobachtbares Verhalten beschreiben, dabei ist die Beschreibung knapp und weder zu vage noch zu spezifisch zu halten. Die Anker umfassen immer nur ein Thema, enthalten keine fragwürdigen Vorbedingungen und keine unnötigen Fach-/Fremdworte. Die Beschreibungen sollten positiv ausgedrückt sein und sich auf den Job, nicht das Privatleben, beziehen. Ausdruck und Stil sollten verständlich und respektvoll sein.
Beispiel 2.2: Verhaltensanker für Moderationskompetenz
Beispiele für weniger gut geeignete Verhaltensanker:
»Steuerung der Redeanteile aller Teilnehmer unter Berücksichtigung aller Argumente«, »bedachter Einsatz aller vorhandenen Hilfsmittel zur Visualisierung und kreative Nutzung von neuen Methoden und Medien«, »stellt sich selbst nicht in den Mittelpunkt«.
Formulierungen gut geeigneter Verhaltensanker:
»Strukturiert den Gesprächsverlauf«, »nimmt alle Argumente auf«, »visualisiert Argumente und Sachverhalte«, »nutzt neue Medien«, »hört aufmerksam zu«.
In einem letzten Schritt können die Kompetenzen skaliert werden, um die jeweils geforderte und vorhandene Ausprägung differenziert zu erfassen. Meist finden sich Skalen mit drei bis sechs Stufen (vgl. Kayser, Sebald & Stolzenburg, 2007, S. 162), wobei sich in der empirischen Sozialforschung fünfstufige Skalen bewährt haben (vgl. Böttger, 2012, S. 176). Diese Skala kann beziffert, grafisch und/oder textlich verdeutlicht werden. Mit Blick auf statistische Auswertungen sowie Darstellungen sollte, anders als im Schulnotensystem, der beste Wert die höchste Zahl erhalten. Zudem empfiehlt es sich, die Bezeichnungen einfach zu halten und bspw. mit »sehr gering« bis »sehr hoch« zu betiteln. Derlei Formulierungen passen dann meist gut, während Bezeichnungen wie »Anfänger, Kenner, Könner, Experte« bei persönlichen Kompetenzen, wie Durchhaltevermögen oder Flexibilität, nicht immer geeignet sind.
2.3 Quantitative Personalplanung: Vom Brutto zum Netto
Quantitative Anforderungen werden aus der unternehmerischen Planung abgeleitet. Daraus ergeben sich das Geschäftsvolumen und der resultierende Arbeitsanfall, ebenso wie die erforderlichen Ressourcen, etwa der Bedarf an Arbeitskräften. In Abbildung 2.2 ist der Prozess der Personalplanung im Überblick abgebildet.
Für die Personalplanung müssen interne wie externe Faktoren berücksichtigt werden. Um die externen Einflüsse systematisch zu erfassen, kann eine Umfeldanalyse durchgeführt werden. Hier finden auf der Makroebene folgende Aspekte Eingang (vgl. Dillerup & Stoi, 2016, S. 180 f.):

Abb. 2.2: Personalplanungsprozess
• Politisch-rechtliche Umweltfaktoren beinhalten alle vom Staat festgelegten Rahmenbedingungen. Für Unternehmen und Personalmanagement besonders relevant sind Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik sowie alle Regelungen des Arbeitsrechts und die Rolle der Mitbestimmung in Form von Betriebsrat und Gewerkschaften. Zahlreiche (neue) Regelungen, wie der seit 2015 im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgeschriebene Mindestlohn, wirken sich auf die Bedingungen mit denen zu planen ist, aus. Während der Corona-Pandemie waren insbesondere die zahlreichen und sich schnell ändernden Regelungen zu den Teil-Shutdowns von besonders hoher Relevanz (vgl. Link & Sauer, 2021).
• Ökonomische Umweltfaktoren beinhalten allgemeine volkswirtschaftliche Entwicklungen. Als wichtigste generelle Einflussfaktoren gelten die Entwicklung von Wirtschaftswachstum, Zinsniveau und Inflationsrate. Hervorzuheben sind das seit Jahren extrem niedrige Zinsniveau, das sich auf Investitions- und Konsumverhalten positiv, auf die Finanzbranche negativ auswirkt. Ein stabiler Geldwert und bis zum Beginn der Corona-Pandemie 2020 moderates Wachstum tragen bzw. trugen dagegen zur Planungssicherheit bei. Die epidemiologische Lage nach 2020 bremste in den meisten Volkswirtschaften und auch bzw. gerade mit Blick auf die globale Weltwirtschaft und Vernetzung den Wachstumstrend. Die weiteren Entwicklungen sind derzeit noch nicht absehbar, was Planungen erschwert.
• Gesellschaftliche Umweltfaktoren umfassen die Bevölkerungsentwicklung selbst, also die demografischen Entwicklungen, die Werte, Einstellungen und kulturellen Normen einer Gesellschaft (vgl. Bieber, 2013, S. 226 f.). Für Europa, Japan und China und andere Gesellschaften ist vor dem Hintergrund geringer Geburtenraten und ansteigender Lebenserwartung eine Alterung auch von Belegschaften zu verzeichnen. Bereits jetzt liegt hierzulande das Durchschnittsalter von Belegschaften jenseits der 40. Das führt auf betrieblicher Ebene bspw. dazu, dass mit längeren krankheitsbedingten Abwesenheiten und gehäuften rentenbedingten Abgängen zu rechnen ist. In bestimmten Arbeitsmarktsegmenten herrscht Fachkräftemangel, wie in vielen MINT-Fächern, im Gesundheitswesen oder in der Logistik (vgl. Hesse et al., 2015, S. 54), der sich aller Voraussicht nach gerade in diesen Bereichen auch in Zukunft noch weiter verstärken wird (vgl. SCI Verkehr, 2021, S. 4, Schwinger et al., 2019, S. 4 ff.). Gerade diese sektoralen Ungleichgewichte werden durch die Auswirkungen der Pandemie weiter verstärkt. Unternehmen stehen zunehmend diversen Belegschaften und folglich unterschiedlichsten Bedürfnissen und Ansprüchen gegenüber. Vor der Viruskrise entwickelten sich Werte zum Postmaterialistischen. Dies wirkt sich z. B. auf Anforderungen an höhere Flexibilität von Arbeitszeiten und -ort sowie den Grad an Autonomie und Freiheitsgraden aus. Während die Flexibilitätsanforderungen an beide Seiten auch nach der Krise durch die gemachten Erfahrungen wahrscheinlich weiter wachsen, könnte, ausgelöst durch die existentiellen Bedrohungen, das Sicherheitsstreben wieder an Relevanz gewinnen. Die Pandemie scheint zudem bereits überkommen geglaubte Stereotype und tatsächliche Unterschiede, sei es hinsichtlich Geschlecht oder Alter, aber auch mit Blick auf unterschiedliche Arbeitsmärkte und Beschäftigtengruppen wieder aufleben zu lassen (vgl. Swift & Chasteen, 2021, S. 246 ff.).
• Ebenfalls große Auswirkungen auf die Wirtschaft haben technologische Entwicklungen. Insbesondere die Digitalisierung verändert unsere Welt und damit die Arbeitswelt (vgl. Kärcher, 2015, S. 47 ff.). Dabei wird im derzeit wahrscheinlichsten Szenario davon ausgegangen, dass die Wirtschaft in Zukunft noch mehr hochqualifizierte Mitarbeiter mit vielfältigen Kompetenzen benötigt. Aufgaben im geringqualifizierten Bereich in Produktion und Dienstleistungsgewerbe werden in diesem Szenario weiter automatisiert. Damit werden weniger Geringqualifizierte benötigt. Das »Gegen-Szenario«, in dem wohl schlussendlich Personalmanagement wieder weitgehend zur Personaladministration degradiert werden würde, zeigt eine andere denkbare, jedoch weniger wahrscheinliche Entwicklung auf: Dispositive Aufgaben werden von künstlichen Intelligenzen (KI) übernommen. Arbeitnehmer sind in diesem System von der Technik bestimmt und brauchen daher, bis auf wenige Ausnahme, nur geringe Qualifikationen und Kompetenzen.
• Mit dem ökologischen Umfeld ist vorrangig die Verfügbarkeit von Energie und anderen Rohstoffen als Produktionsfaktoren gemeint. Dies kann ein limitierender Faktor für Wachstum darstellen.
Nimmt man die Anfangsbuchstaben der englischen Begriffe, ergibt sich das Akronym PEST(LE) : political, economical, social, technological und zusätzlich legal und ecological. Die Umfeldanalyse wird daher auch als PEST(LE)-Analyse bezeichnet (vgl. Dillerup & Stoi, 2016; Rahn, 2019; Dowling et al., 2017, S. 14).
Auf der Mikroebene der Personalplanung stehen Absatzmarkt, Wettbewerber und Lieferanten im Fokus. Ein bewährtes Analysetool stellen die »Five Forces« von Porter (1980) dar: Verhandlungsmacht von Abnehmern und Lieferanten, Substitutionsprodukte, neue Wettbewerber und Rivalität innerhalb der Branche werden hier als entscheidende Parameter der Wettbewerbsbedingungen benannt.
Maßgebliche interne Einflussgrößen auf den Personalbedarf sind die geplanten Absatzziele und das Leistungsportfolio. Auch Arbeitsorganisation und -verfahren sowie unternehmenspolitische Entscheidung (z. B. zu Akquisitionen oder Outsourcing einzelner Bereiche oder Funktionen) haben entscheidenden Einfluss. Arbeits- und Fehlzeiten sowie Fluktuationsneigung der Belegschaft und Anzahl altersbedingter Abgänge sind weitere interne Faktoren, die auf den Brutto-Personalbedarf und die Entwicklung des Personalbestandes wirken.
Ausgehend vom Arbeitsanfall ist der Bruttopersonalbedarf zu ermitteln. Dieser bietet eine Antwort auf die Frage, welche personellen Kapazitäten zur Aufgabenerfüllung in Zukunft benötigt werden. Nachfolgend wird ein Überblick zu den Methoden der Bruttopersonalbedarfsplanung gegeben.
Anschließend geht es darum, den Personalbestand zum Planungszeitpunkt abzuschätzen. Der Nettopersonalbedarf wird dann aus der Gegenüberstellung von Bruttopersonalbedarf und zukünftigem Personalbestand abgeleitet (vgl. Ackermann & Loser, 2000, S. 583 f.) wie Abbildung 2.3 verdeutlicht.

Abb. 2.3: Zentrale Schritte und Konsequenzen der Personalplanung
Der Nettopersonalbedarf kann theoretisch null sein, wird jedoch in der Praxis meist eine Über- oder Unterdeckung spiegeln. Im ersten Fall ist der Bruttobedarf geringer als der prognostizierte Personalbestand und es muss Personal freigesetzt werden. Zu Kündigungen und Downsizing finden sich in Kapitel 11 weitere Hinweise. Im zweiten Fall ist der Bruttopersonalbedarf höher als der zukünftige Personalbestand und Personal muss »beschafft« bzw. rekrutiert werden. Personalmarketing, -gewinnung und -auswahl sind die nachfolgenden Kapitel 3 und 4 gewidmet.
2.3.1 Methoden der Bruttopersonalbedarfsplanung
Der Bruttopersonalbedarf ist der Bedarf an Personal, der zur Erfüllung der geplanten Aufgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft benötigt wird. Häufig umfasst der Planungszeitraum maximal ein Jahr. Anzuraten ist, ergänzend eine längerfristige Perspektive einzunehmen. Der Bruttopersonalbedarf setzt sich aus dem Einsatzbedarf und dem Reservebedarf zusammen. Der Reservebedarf resultiert aus Abwesenheiten in Folge verschiedener Gründe. Vorrangig krankheitsbedingte Abwesenheit, aber auch Schöffen- oder Militärdienst sowie familiäre Ereignisse und Notfälle spielen eine Rolle. Je nach Branche wird hier ein Prozentsatz von 20 Prozent angesetzt, sofern er nicht schon im Verfahren selbst berücksichtigt wurde. In Tabelle 2.3 sind Methoden aufgeführt, die bei der Bruttopersonalbedarfsbestimmung zum Einsatz kommen.
Tab. 2.3: Methoden der Bruttopersonalbedarfsbestimmung

MethodeVerfahrenGrundlagenEignung für…
Die Schätzmethode ist einfach und – bei gutem Informationsstand derjenigen, die die Schätzung abgeben – durchaus aussagekräftig. Geschätzt wird in der Regel von Führungskräften, die dieser Aufgabe bei stabilen Bedingungen und transparenten Entwicklungszielen der Organisation gut nachkommen können. Die Schätzung ist daher als Methode der Personalplanung in kleinen Unternehmen und Bereichen, in denen exakte Ausführungszeiten nicht sinnvoll ermittelt werden können (wie in der Forschung und Entwicklung (F&E) oder dem Personalbereich), verbreitet.
Ebenfalls heuristisch und insbesondere im öffentlichen Dienst verwendet ist die Stellenplanmethode. Stellenpläne aus der Vergangenheit werden unter den Prämissen der Unternehmensplanung fortgeschrieben. Eine Untergliederung der Betrachtung der gesamten Organisation erfolgt nach Bereichen sowie eventuell auf Abteilungs- und Gruppen- bzw. Teamebene bis hin zur einzelnen Stelle (vgl. Horsch, J., 2000, S. 25). Das heißt, die Weiterentwicklung des Plans wird für einzelne Bereiche wie Produktion, Vertrieb und Verwaltung (oder für Abteilungen, Teams bis hin zu einzelnen Stellen) vorgenommen.
Wie die Stellenplanmethode baut die Aggregatmethode auf einer bereits vorhandenen Basis auf. Bei der Aggregatmethode sind dies technische Erfordernisse (z. B. Bedienungserfordernisse oder -vorgaben) oder gesetzliche Regelungen und Vorschriften. Die Methode ist somit nur für Betriebe bzw. Betriebsteile interessant, für die derlei Vorgaben relevant sind (vgl. Hentze & Kamel, 2001, S. 231). Dies ist z. B. im Schienenbetrieb oder im Pflegebereich (durch den gesetzlich vorgegebenen Pflegeschlüssel) der Fall.
Bei der Kennzahlenmethode wird der zukünftige Personalbedarf mithilfe von Kennzahlen berechnet. Um mit der Methode gute Ergebnisse zu erzielen, muss zunächst eine stabile Beziehung formuliert werden. Im Handel findet bspw. die Verkaufsfläche pro Verkäufer häufig Verwendung, für die Personalbetreuung kann die Anzahl der betreuten Mitarbeiter pro Personalreferent verwendet werden. Wie im folgenden Beispiel kann andersherum auch der Input (z. B. Anzahl der Mitarbeiter oder der Arbeitsstunden) ins Verhältnis zum Output (z. B. Anzahl an Vorgängen, Stückmenge, Umsatz) gesetzt werden.
Beispiel 2.3: Kennzahlenmethode im Versicherungsinnendienst
Im Vertriebsinnendienst Hausratsversicherungen einer Versicherung ist ermittelt worden, dass vier Mitarbeiter 10.000 Versicherungen bearbeiten können, inklusive einem gewissen Anteil an Neuverträgen. D.h., dass 0,0004 Mitarbeiter pro Versicherungspolice benötigt werden. Hat sich das Unternehmen das Ziel gesetzt, im nächsten Jahr mit der langjährigen Rate auf insgesamt 50.000 Verträge zu wachsen, dann bedeutet das einen (rechnerischen) Bruttopersonalbedarf von 20 Mitarbeitern.
Bei den arbeitswissenschaftlichen Methoden der Personalbemessung gibt es zwei Herangehensweisen. Mittels Zeitmessverfahren, wie der REFA-Methode, werden Ist-Zeiten ermittelt und in Abhängigkeit vom (geschätzten) Leistungsgrad als Sollzeiten bei Normalleistung (auch Vorgabezeiten genannt) fallspezifisch festgeschrieben. Neben der Stückzeit werden Rüst- und Verteilzeiten sowie Erholungszeiten gemessen bzw. geschätzt. Die Stückzeit umfasst die Ausführung eines Arbeitsschrittes, Rüstzeiten erfassen Zeiten der Vorbereitung, bspw. das Lesen eines Auftrags oder das Anlegen der Arbeitskleidung. Verteilzeiten, wie Gespräche mit Vorgesetzten oder Sicherheitsunterweisungen, werden oftmals geschätzt. Der Anteil von Erholungszeiten liegt meist bei ca. 5 Prozent.
Systeme vorbestimmter Zeiten, wie MTM (Method-Time-Measurement), basieren dagegen auf der Idee, dass sich jeder Arbeitsgang in elementare Bewegungen zerlegen lässt: Bei Hand- und Armbewegungen, z. B. das Greifen, Bringen, Fügen, Loslassen, Drücken, Drehen und Trennen nach Gewicht und Größe sowie nach Form spezifischer Gegenstände in einem bestimmten Winkel usw. Für diese elementaren Bewegungen bieten Normzeitwertkarten Sollzeiten bzw. Vorgaben. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Zeitmessung ist die Planbarkeit bereits bevor ein System umgesetzt ist. So wird dieses Verfahren heute noch zur Austaktung von Montagebändern bei der Massen- und Serienfertigung oder auch im Dienstleistungsbereich, z. B. bei Versicherungen, eingesetzt. Im Sinne von geringerem Aufwand als Vorteil, aber mit Blick auf Individualisierung zugleich als Nachteil, wird der Verzicht von Leistungsgradschätzungen bezeichnet. Meist wird davon ausgegangen, dass die angegebenen Zeiten maximale Leistung erfordern und daher als Untergrenze dienen. Über die Planung hinaus können die Ergebnisse arbeitswissenschaftlicher Verfahren für die Arbeitsgestaltung, Anforderungsermittlung und Unterweisung sowie die Ermittlung von (leistungsabhängigem) Entgelt Verwendung finden.
2.3.2 Über die Personalbestandsplanung zum Nettopersonalbedarf
Um den zukünftigen Bestand an Personal (BZ) zu ermitteln, werden zum aktuellen Personalbestand (BA) bereits bekannte Zugänge (Z) addiert und bereits bekannte sowie wahrscheinliche Abgänge (A) subtrahiert:
BZ = BA + Z – A
Feststehende Zugänge können Rückkehrer aus der Elternzeit oder einer Weiterbildung sein, Versetzungen in die Einheit, die Übernahme von Auszubildenden, Trainees und Leiharbeitern oder vertraglich bereits fixierte Neueinstellungen.
Feststehende Abgänge ergeben sich aus Eintritten in die Rente oder die passive Phase bei Altersteilzeitvereinbarungen, Versetzungen in andere Einheiten, Eintritt in Elternzeit oder Antritt einer Weiterbildung, Entlassungen oder arbeitnehmerseitigen Kündigungen. Zudem wird regelmäßig auf Basis der Vergangenheit eine anzunehmende Fluktuation für den Zeitraum extrapoliert.
Nicht alle Stellen sind in Vollzeit besetzt, es wird jedoch (nicht nur) für die Planung eine einheitliche Grundlage benötigt. Daher muss (wenn nicht sowieso auf Basis von Stunden gerechnet wird) eine Umrechnung der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalente (VZÄ) oder Fulltime Equivalents (FTE) erfolgen. Dagegen spiegelt der Headcount, also die Anzahl an Köpfen, die tatsächliche Anzahl an Mitarbeitern wider. Um die Kapazität pro Beschäftigtem auf Vollzeitbasis zu berechnen, ist die individuelle Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in Relation zu der (tariflich oder üblicherweise) vereinbarten Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu setzen.
Beispiel 2.4: VZÄ bzw. FTE in der VORBILD GmbH
Frau Musterfrau aus der Buchhaltung arbeitet mit 40 Stunden Vollzeit. Sie ist daher mit einem VZÄ bzw. 1,0 FTE zu bewerten. Herr Mustermann hingegen arbeitet klassisch halbtags und hat einen Vertrag über 50 Prozent einer Vollzeitstelle und damit 20 Stunden. Deshalb fließt seine Kapazität mit einem halben VZÄ bzw. 0,5 FTE in die Berechnungen ein. Obwohl es sich um zwei »Mitarbeiterköpfe« (Headcounts) handelt, beträgt die verfügbare (Vollzeit-)Kapazität nur 1,5 VZÄ bzw. FTE.
Neben dieser üblichen Ermittlung des künftigen Bestands anhand von mengenbezogenen Projektionen kann mit einzelfallbezogenen Projektionen oder mit modellgestützten Projektionen gearbeitet werden. Im ersten Fall wird Mitarbeitern eine Fluktuationswahrscheinlichkeit zugeordnet. Zu finden war dies in der Praxis meist nur für Schlüsselstellen wie Führungspositionen. Im Zuge der Digitalisierung, insbesondere durch Big Data und KI (Künstliche Intelligenz), erfahren diese Ansätze zunehmend Verbreitung und werden im Kapitel 10 bei Personalcontrolling und People Analytics aufgegriffen. Zudem macht es Sinn, intern potenzielle Nachfolger zu ermitteln und ggf. frühzeitig weiterzuentwickeln. Auf das Talentmanagement wird im Rahmen des Kapitel 7 zur Personal- und Organisationsentwicklung eingegangen.
Modellgestützte Projektion, z. B. mithilfe von Markov-Ketten1, werden in Großunternehmen schon seit Jahrzehnten genutzt. Hier werden aus vorliegenden Daten Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten zukünftiger Ereignisse berechnet. Nach Scholz (2016) kann das als eines der ersten Big Data-Projekte in den Personalbereichen gelten.
Der errechnete Nettopersonalbedarf fällt negativ (Überdeckung) oder positiv (Unterdeckung) aus, im Ausnahmefall kann er deckungsgleich sein. Hieraus resultieren meist Notwendigkeiten zum Personalabbau oder zur Rekrutierung. Unterschieden werden kann zudem in Ersatzbedarf, d. h. existierende Stellen werden frei und sind nachzubesetzen, und Neubedarf, d. h. Positionen werden neu geschaffen und erstmalig besetzt. Dabei kann es sich um im Unternehmen bislang nicht vorhandene Stellen handeln (wie im E-Commerce) oder um eine Aufstockung von bereits vorhandenen Stellen durch eine Erweiterung (z. B. Call-Center mit neuen Kunden/Aufträgen).
2.4 Langfristige Personalplanung und Altersstrukturszenarien
In der qualitativen Personalplanung, also bei der Entwicklung von Kompetenzmodellen und Anforderungsprofilen, wird (über die vergangene und aktuelle Situation hinaus) die Zukunft mitgedacht. Der Zeithorizont ist dabei meist nicht scharf abgegrenzt. Anders ist dies dagegen bei der quantitativen Planung, insbesondere wenn die Unternehmensplanung als Ausgangspunkt genutzt wird.
Die reine Ableitung der Personalplanung aus der Unternehmensplanung ist jedoch zunehmend kritisch. Insbesondere der demografische Wandel hat eine Alterung der Belegschaften und enger werdende Arbeitsmärkte zur Folge. Fachkräftemangel und eine Häufung von verrentungsbedingten Austritten können dazu führen, dass die Personalplanung nicht umsetzbar ist und zum Engpass für die gesamte Planung wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Planungszeiträume lediglich ein Jahr oder gar noch kürzer sind. Die Betrachtung der Anzahl an Personen, ergänzt um strukturelle und qualitative Aspekte, sollte um eine längerfristige Sichtweise ergänzt werden. Die Bildung von Jobfamilien liefert hierfür eine gute Basis (vgl. Rump et al., 2017, S. 240 f.). Weitere Schritte umfassen die Ermittlung des heutigen Bestands unter Integration demografischer Daten sowie die strategische Festlegung des Personalbedarfs. In der Gegenüberstellung sind Abweichungen zu analysieren und frühzeitig Handlungsfelder und Maßnahmen abzuleiten (vgl. im Folgenden Kettler, 2017, S. 28 f. und Rump et al., S. 95 ff.) wie in Abbildung 2.4 dargestellt wird.

Abb. 2.4: Wesentliche Schritte der strategischen Personalplanung (in Anlehnung an de la Roi & Krabat, 2020, S. 187)
Die Jobfamilien werden anhand ähnlicher Kompetenzkataloge gebildet. Durch die Bündelung von Tätigkeiten wird der Fokus dabei von der Mitarbeiter- auf die Tätigkeitsebene gelenkt und die Komplexität reduziert. Auf der anderen Seite sind damit qualitative Elemente abgebildet, die mit Blick auf Teilarbeitsmärkte unverzichtbarer Bestandteil sind.
Beispiel 2.5: Jobfamilien bei einem Produktionsbetrieb
In einem Produktionsbetrieb könnten folgende Jobfamilien gebündelt werden (vgl. Reiher, 2016, S. 838): in den Kernprozessen Forschung und Entwicklung, Technik, Einkauf, Fertigung, Montage, Logistik, Vertrieb und Kundenservice; in den Supportprozessen zudem Management, Finanzen, Marketing, Personal und IT sowie sonstige zentrale Funktionen (z. B. Presse-, Rechtsabteilung etc.).
In der Erfassung und Fortschreibung des Personalbestands sind, neben der Jobfamilie der Stelle, demografische Aspekte des derzeitigen Stelleninhabers, vorrangig Geschlecht und Alter, aufzunehmen. Die bereits bei der operativen Planung angeführte PEST(LE)-Analyse kann bei der Abschätzung des langfristigen Bedarfs genutzt werden. Anders als bei einer kurzfristigen Betrachtung, kann es sinnvoll sein, mehrere Szenarien zu bilden, um verschiedene Entwicklungswege vorzudenken (vgl. DGFP, 2005). Nachdem die entscheidenden Treiber, wie geplantes Wachstum in spezifischen Märkten oder technologische Veränderungen, identifiziert sind, werden mögliche Entwicklungen dieser Treiber beschrieben sowie die wahrscheinlichsten festgehalten, z. B. Umsatzwachstum im Spezialmaschinenbau. Dabei erfolgt eine Konzentration auf strategisch wichtige Jobfamilien, z. B. den Konstruktionsbereich (vgl. RKW Kompetenzzentrum, 2016).
Mittels der Gegenüberstellung von fortgeschriebenem Bestand und zukünftig wahrscheinlichem Bedarf werden Risikobereiche herausgearbeitet. Derlei Analysen lassen sich mittels Tabellen gut visualisieren. Dies z. B. mittels Skillmaps und in Form von Heat Maps, wie die nachstehende Tabelle 2.4 verdeutlicht. Über- oder Unterdeckungen werden mit verschiedenen Farben markiert. Um so größer die Abweichungen sind, desto intensiver ist die Farbwahl, damit die Problembereiche direkt erkennbar sind (vgl. Lebrenz, 2017, S. 191).
Es kann dabei zwischen folgenden Risiken unterschieden werden:
• Altersrisiko, bei besonders vielen altersbedingten Abgängen.
• Kapazitätsrisiko, bei besonders hohem Neu- und Ersatzbedarf.
• Kompetenzrisiko, bei Auseinanderklaffen von Anforderungen und Kompetenzen.
• Beschaffungsrisiko, mit Blick auf enge Teilarbeitsmärkte.
Besonders wichtig ist es, frühzeitig Maßnahmen einzuleiten, wenn mehrere Risiken gleichzeitig auftreten, also ein hoher Bedarf und zugleich ein knapper Arbeitsmarkt prognostiziert werden. So stehen in der Tabelle 2.4 bspw. in der Entwicklung vielen (altersbedingten) Abgängen eine geringere Zahl an Absolventen gegenüber. An zweiter und dritter Priorität stehen Jobfamilien, für die ein Engpass bei einem (mäßigen) Bedarf oder für die ein erhöhter Bedarf, aber keine oder nur mäßige Engpässe vorhergesagt werden. So ist es zunehmend schwierig, Einkäufer zu rekrutieren, der Bedarf ist aber überschaubar. Im Marketingbereich dagegen sind die Fluktuationszahlen recht hoch und somit auch der Bedarf; auf dem Arbeitsmarkt ist hier aber auch längerfristig mit genügend geeigneten Kandidaten zu rechnen.
Tab. 2.4: Darstellung der Analyse zukünftig wahrscheinlicher Abweichungen von Personalbestand und Bedarf mittels Heat Mapping (in Anlehnung an Lebrenz, 2017, S. 191)

Für Bereiche mit erster Priorität sind Handlungsfelder und Maßnahmen abzuleiten. Neben der Rekrutierung könnten für den Konstruktionsbereich eines Unternehmens die Handlungsfelder Ausbildung, Einbindung von ehemaligen Arbeitnehmern (in Rente) sowie Outsourcing stehen. Maßnahmen wären die Zusammenarbeit mit Hochschulen, das Angebot dualer Studiengänge, der Aufbau eines Beraternetzwerks mit verrenteten Experten und die Auswahl möglicher Konstruktionsbüros als Partner und Lieferanten. Eine solche Bestimmung von Handlungsfeldern und Ableitung konkreter Maßnahmen kann dann für Bereiche mit Priorität zwei und drei folgen.
Auch für den umgekehrten Fall ist das mögliche Vorgehen frühzeitig abzustecken: Sollte es Bereiche geben, in denen zukünftig ein starker Überhang prognostiziert wird, dann sind eine frühzeitige Identifikation sowie Bestimmung von Handlungsfeldern (wie Weiterbildung, Reduktion von Mitarbeiteranzahl oder -kapazitäten) und die Ableitung von Maßnahmen (z. B. Interessenabfrage zur Weiterentwicklung und Angebot von Schulungsprogrammen, Einstellungsstopp oder Arbeitszeitreduktion) eine Voraussetzung für nachhaltige Personalarbeit.
Einen Leitfaden zur strategischen Personalplanung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bieten das RKW Kompetenzzentrum sowie die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) auch online (mehr dazu unter http://www.spp-kmu.de).
Beispiel 2.6: Strategische Personalplanung bei Daimler Trucks
Das Vorgehen zur strategischen Personalplanung, das die Boston Consulting Group für vier Werke von Daimler Trucks in Deutschland durchgeführt hat, basiert auch auf der Fortschreibung von Mitarbeiterstrukturen. Im Rahmen des Strategic Workforce Planning wurden dabei folgende zusammengefasste Empfehlungen als Ergebnis veröffentlicht (vgl. Punke & Strack, 2013, S. 29 f.):
• Im Montagewerk Wörth mit rund 7500 Arbeitskräften wurde eine massive Personalunterdeckung festgestellt. Darauf aufbauend wurden Einstellungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensiven entwickelt.
• Im Komponentenwerk Mannheim mit Gießerei, Zerspanung und Motorenmontage wurden stellenweise ebenfalls Unterdeckungen, aber auch Überhänge identifiziert. Das Projekt fokussierte hier auf rund 4000 Arbeitskräfte. Es wurden daher, neben einigen Neueinstellungen, insbesondere auf das Handlungsfeld der Entwicklung und Bewegung von Mitarbeitern, also interne Wechsel, Versetzungen und Abordnungen, gesetzt.
• Im Komponentenwerk in Gaggenau mit Zerspanung, Betriebsmittelbau, Getriebe- und Achsenfertig (im Fokus standen rund 4000 Arbeitskräfte), wurde (kurzfristiger) Flexibilisierungsbedarf festgestellt. Maßnahmen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes wurden abgeleitet.
• Im ähnlich aufgebauten, kleineren Werk in Kassel mit 2000 Arbeitskräften, wurde dagegen kurzfristig eine Unterdeckung, aber längerfristig eine Überhanggefahr ermittelt. Daher wurden temporäre Maßnahmen der Deckung in Form von Abordnungen aus anderen Werken und Zeitarbeit eingeleitet.
Zusammenfassung
Sie haben die qualitative und die quantitative Seite der kurz- bis mittelfristigen Personalplanung kennengelernt. Bei der qualitativen Personalplanung stehen Kompetenzmodelle (auf Organisationsebene) und Anforderungsprofile (auf Stellenebene) als Instrumente im Zentrum. Für die quantitative Personalplanung ist der Prozess, vom Bruttopersonalbedarf über den fortgeschriebenen Personalbestand zum Nettopersonalbedarf, über Organisationen hinweg generalisierbar. Die Instrumente, die im Prozessschritt der Ermittlung des Bruttopersonalbedarfs eingesetzt werden, sind dagegen situationsspezifisch.
Wesentlich ist, dass beide Komponenten eingebunden werden, sowohl der zahlenbezogene Planungsansatz als auch der qualitative, auf die Kompetenzen der (zukünftigen) Mitarbeiter gerichtete Ansatz. Dies gilt ebenso für den längerfristigen strategischen Blick, in dem – meist auf Ebene von Jobfamilien – beide Perspektiven auf einer generischen Ebene integriert werden. Hiermit kann eine nachhaltige Personalplanung erreicht werden.
1 Ein vom russischen Mathematiker Andrei Andrejewitsch Markow entwickelter stochastischer Prozess.
3 Personalmarketing und Rekrutierung
Nach diesem Kapitel können Sie wesentliche Phasen des Employer Brandings nennen und beschreiben sowie in Grundzügen am praktischen Fall umsetzen. Sie haben einen Einblick in wesentliche Aspekte der mitarbeiterorientierten Gestaltung von Stellen sowie in die Konzeption und Umsetzung des Personalmarketings.
Zudem kennen Sie die Bandbreite der Möglichkeiten, die Unternehmen zur Gewinnung von Kandidaten zur Verfügung stehen und können deren Vor- und Nachteile einschätzen. Auf dieser Basis können Sie situationsspezifisch geeignete Wege der Personalgewinnung wählen. Sie sind in der Lage, die Relevanz von informativen, realistischen Stellenausschreibungen reflektiert darzustellen und können Stellenausschreibungen aufsetzen.
Um für Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt attraktiv zu sein, müssen sich Unternehmen entsprechend aufstellen. Auf Basis der Kernwerte des jeweiligen Geschäftsmodells und der Strategie sind bei der Gestaltung von Stellen und Arbeitsbedingungen in zunehmendem Maß die Vorstellungen und Bedürfnisse der – zukünftigen – Arbeitnehmer einzubinden. Das Stellendesign hat entscheidende Wirkung auf Attraktivität und insbesondere das Engagement von Mitarbeitern und wird kurz thematisiert. Das Personalmanagement ist allerdings regelmäßig stärker in die Gestaltung auf Organisationsebene eingebunden als auf Stellenebene, daher wird im Folgenden der Prozess des Employer Brandings ins Zentrum gestellt. Eine Employer Brand, eine Arbeitgebermarke, kann dabei als die Summe aller Vorstellungen verstanden werden, die ein Unternehmensname beim derzeitigen und potenziellen Mitarbeiter hervorruft bzw. hervorrufen soll, um sich positiv von anderen Arbeitgebern abzugrenzen. Employer Branding umfasst zudem das Personalmarketing. Personalmarketing wird hier verstanden als die nach innen wie außen gerichtete kontinuierliche Kommunikation der Employer Brand. Damit wird das Unternehmen als Arbeitgeber bekannter und mit der Zeit vertrauter. Bekanntheit und Vertrautheit sind dann auch genauso wichtig wie inhaltliche Facetten bei der Einschätzung von Arbeitgeberattraktivität, bei Berufseinsteigern geben sie gar den Ausschlag (vgl. Lohaus & Rietz, 2015, S. 80).
Personalbedarf lässt sich auf Basis einer gut etablierten Arbeitgebermarke am besten decken, zumal eine solche auch auf die Bindung der Belegschaft wirkt. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es dennoch selten, dass Unternehmen auf Stellenanzeigen zahlreiche Bewerbungen erhalten. Daher werden neben traditionellen Wegen zunehmend aktive Möglichkeiten der Rekrutierung genutzt und im vorliegenden Kapitel vorgestellt. Relativ unabhängig davon, welcher Kanal gewählt wird, ist eine Stellenanzeige bzw. Stellenausschreibung zu erstellen, deren Komponenten besprochen werden.
3.1 Stellen designen
Aufgaben und Zuschnitt einer Stelle stehen im Zentrum des Arbeitsengagements (vgl. Yalabik et al., 2017, S. 248 ff.) und sind auch bei der Wahl des Arbeitsplatzes mit ausschlaggebend (vgl. Biemann & Weckmüller, 2016, S. 54 ff.). Dabei hat sich die Beachtung der Aspekte des Job Characteristics Models (JCM) nach Hackman und Oldham (1980) zur optimalen Gestaltung bewährt: Neben der Anforderungsvielfalt der Aufgabe gehören dazu die Aufgabengeschlossenheit, die Bedeutsamkeit der Aufgabe, Freiheitsgrade bei der Zielsetzung und Aufgabengestaltung sowie Feedback zu den Ergebnissen der Tätigkeit. Die in Tabelle 3.1 aufgeführten Fragen und Beispiele veranschaulichen die genannten Aspekte.
Tab. 3.1: Veranschaulichung der Aspekte des JCM anhand von Fragen und Beispielen

AspekteFrageBeispiele
Die im Modell definierten Aufgabenmerkmale wirken über psychologische Erlebenszustände: Die Tätigkeit wird als bedeutsam erlebt, die Mitarbeiter kennen die Resultate ihrer Arbeit und fühlen sich für die Ergebnisse (mit-)verantwortlich. Wirkungen auf die intrinsische Motivation, die Qualität der Arbeitsleistung, die Arbeitszufriedenheit sowie auf Fehlzeiten und Fluktuation konnten in verschiedenen Studien nachgewiesen werden (vgl. Humphrey et al., 2007, S. 1332 ff.). Zur Einschätzung der einzelnen Aspekte kann vom Stelleninhaber der Job Diagnostics Survey (JDS, verfügbar unter https://teammetrics.theliberators.com/Participate/46SNdTjCT9Y6hR4KuUkArvRm6) eingesetzt werden. Die Job Rating Scale (JRS) wird analog von Dritten ausgefüllt, um eine Stelle einzuschätzen.
Wenn eine Aufgabe die obigen Aspekte nur bedingt erfüllt, kann die Steigerung der Attraktivität hier ansetzen. Bezogen auf die Anforderungsvielfalt kann Job Enlargement Verwendung finden. Damit ist eine horizontale Aufgabenerweiterung gemeint, d. h., es werden gleichartige weitere Aufgaben dazugenommen, um Monotonie vorzubeugen. Am Beispiel erläutert bedeutet dies, dass ein auf Sachversicherungen spezialisierter Versicherungsvertreter zusätzlich Lebensversicherungen vertreibt. Mit Job Rotation erhalten mehrere Arbeitnehmer die Möglichkeit, systematisch die Arbeitsplätze zu tauschen. Das kann neben Monotonie einseitiger Belastung vorbeugen. Diese Aspekte und mehr Autonomie können mit Job Enrichment erreicht werden. Hier kommen dispositive Aufgaben mit Entscheidungsspielraum und Verantwortung dazu. Dabei muss immer im Auge behalten werden, dass der Mitarbeiter sowohl grundsätzliches Interesse als auch entsprechende Kompetenzen für eine derartige Aufwertung mitbringt. Andernfalls ist mit Anlernzeiten und Weiterbildung zu planen. Bedeutsamkeit der Aufgabe und Feedback können auch kommunikativ vermittelt werden.
Aufgaben können also verschieden gebündelt, Entscheidungsspielräume ausgestaltet oder weniger attraktive Aspekte durch andere Angebote ein Stück weit kompensiert werden. Werden den Stelleninhabern (in einem gewissen Rahmen) solche Anpassungsmöglichkeiten geboten, spricht man von Job Crafting. Statt top-down, wie beim Job Design, bedient dieser Ansatz bottom-up in einer VUCA-Welt Entwicklungen wie Demokratisierung und Individualisierung (vgl. Pentz et al., 2019, S. 375 ff.). Stellen können auf eigene Initiative der Mitarbeitenden besser an ihre individuellen Kompetenzen und Präferenzen angepasst werden (vgl. Lichtenthaler & Fischbach, 2016, S. 173 ff.).
Dennoch werden die meisten Positionen auch weniger attraktive Aufgaben umfassen. Es geht dann nicht darum, diese zu verstecken und zu verschweigen, sondern Bewerbern ein realistisches Tätigkeitsbild zu vermitteln. Eine solche Realistic Job Preview (RJP) zeigt empirisch keine negativen Auswirkungen im Sinne von zurückgehenden Bewerberzahlen, sondern einen (leicht) positiven Effekt auf die Fluktuation, d. h. weniger arbeitnehmerseitige Kündigungen (vgl. Phillips, 1998).
3.2 Prozess des Employer Brandings
Eine hohe Anziehungskraft einer Organisation für geeignete Kandidaten ist Ergebnis eines gelungenen Employer Brandings (vgl. Schneider et al., 1995). Der Aufbau einer Arbeitgebermarke ist ein aktiv gesteuerter Prozess. Er grenzt sich damit vom reinen Arbeitgeberimage ab, das die Meinung und Vorstellung widerspiegelt, die sich Menschen am Arbeitsmarkt von einem Unternehmen als Arbeitgeber gebildet haben – auch ohne aktives Gestalten des Unternehmens. Treibend in dem Prozess ist die Suche nach Passung zwischen individuellen Werten, Kompetenzen und Interessen sowie Organisationskultur, Anforderungen und Angeboten (vgl. Marcus, 2011, S. 33). Dieser Personen-Organisations-Fit (PO-Fit) hat zwei Facetten:
• Suplementärer Fit, d. h., es werden hier mehr Mitarbeiter »vom gleichen Schlag« gesucht und eingestellt. Dies führt zu zunehmender Homogenität und sollte daher bewusst um den komplementären Fit ergänzt werden.
• Komplementärer Fit, hier werden Menschen gesucht, die ergänzende oder ganz neue Werte und Kompetenzen und damit einhergehend meist andere Bedürfnisse mitbringen (vgl. Marcus, 2011, S. 34 ff.). Insbesondere in Zeiten des Wandels kann dies eine Notwendigkeit werden.
Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Organisation eine Vorstellung entwickelt, wer genau angesprochen und begeistert werden soll. Wenn auch empirische Befunde differenzierte Ergebnisse liefern, kann generell festgehalten werden, dass ein geringer PO-Fit negativ wirkt (vgl. Kristof-Brown et al., 2005).
3.2.1 Schritte des Employer Brandings
Zu Beginn eines Employer Branding Prozesses muss eine Zielgruppenanalyse stehen. Dabei sollten strategisch wichtige Kernzielgruppen fokussiert werden. Diese ergeben sich aus einer hohen Anzahl an zu besetzenden Stellen, strategischer Relevanz der Position(-en) und (bevorstehender) Knappheit geeigneter Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt. So sind bei Lufthansa nicht Piloten die Hauptzielgruppe, sondern Servicekräfte, bei Metallunternehmen oft nicht Produktionsmitarbeiter, sondern Techniker und Ingenieure oder im Handel nicht Verkaufspersonal, sondern Filialleitungen (vgl. Trost, 2012, S. 27). Neben der Berufsgruppe ist festzuhalten, ob Berufseinsteiger von der (Hoch-)Schule oder (Young) Professionals angesprochen werden.
Auf Basis von Kompetenzmodellen können sich weitere Aspekte ergeben, die einbezogen werden sollten. Werden etwa internationale Mobilität und interkulturelle Sensibilität als wichtig eingestuft, macht es Sinn, international erfahrene Kandidaten anzusprechen und im Hochschulmarketing mit international gut vernetzten Hochschulen zusammenzuarbeiten. Dabei darf der Pool potenzieller Talente nicht zu stark eingegrenzt werden. So könnten bspw. Quereinsteiger geeignet sein, Personen aus dem Ausland oder Personen mit spezifischen Bedingungen, wie Rückkehrer aus der Elternzeit.

Abb. 3.1: Prozess des Employer Branding
Ist die Zielgruppe sinnvoll abgegrenzt, folgt die Analyse der Situation und die Gegenüberstellung zu den Merkmalen eines Wunscharbeitgebers (Employer of Choice) der Zielgruppe. Daraus lassen sich Stärken und Schwächen des eigenen Unternehmens und eine Employer Value Proposition (EVP), also ein oder mehrere Alleinstellungsmerkmal(e) als Arbeitgeber ableiten. Die EVP bildet die Grundlage für eine konsistente und ansprechende Kommunikation zur Etablierung einer Marke. Sie entspricht der Unique Selling Proposition (USP) im Produktmarketing. Ein offener Umgang mit Schwächen, sofern sie nicht beseitigt werden können, ist essenziell. Ist- und Soll-Abgleich, EVP-Bildung und die Kommunikation der Arbeitgebermarke im Rahmen des Personalmarketings werden nachfolgend aufgegriffen.
Wichtig ist, dass in allen Schritten transaktionale und instrumentelle Aspekte ebenso wie symbolische und relationale Aspekte aufgegriffen werden (vgl. Lievens & Highhouse, 2003, S. 75 ff. und Lohaus & Rietz, 2015, S. 80).
• Als instrumentelle Faktoren werden objektive, konkrete und faktische Attribute bezeichnet, die eine Stelle oder Organisation aufweist. Darunter fallen bspw. besonders gute Zusatzleistungen, die ein Unternehmen bietet. Sie sind transaktional und bieten konkreten Nutzen.
• Symbolische Merkmale sind dagegen interpretationsbedürftig und erlauben es, die eigene Selbstwahrnehmung und -darstellung zu verbessern. Dazu gehört etwa die nach außen getragene Kultur eines Unternehmens. Sie richten sich auf Beziehungen (relational) und berühren emotional.
Auch intern kann durch die Markenbildung der Grad der Verbundenheit der Mitarbeiter sowie deren Motivation wesentlich beeinflusst werden. Es empfiehlt sich daher die aktive Einbindung von Mitarbeitern und Führungskräften, insbesondere bei den Schritten der Stärken- und Schwächenanalyse sowie der Definition der Werttreiber der Arbeitgebermarke (vgl. Schahinian, 2019, S. 6 ff.). Im Folgenden werden die Schritte des Employer Brandings erläutert.
3.2.2 Ist und Soll des Arbeitgeberimages im Abgleich
Für die definierte Zielgruppe ist das ideale Arbeitgeberimage zu erheben. Zumindest muss ein grobes Bild des Employer of Choice, also des Wunscharbeitgebers, in der Zielgruppe entstehen. Wie im vorangegangenen Kapitel ausgeführt, kann dies insbesondere mit Blick auf große Zielgruppen, z. B. Hochschulabsolventen bestimmter Fachrichtungen, über Sekundärdaten ermittelt werden. Die in Tabelle 3.2 genannten Anbieter Trendence und Universum sind zwei bekannte Dienstleister, die neben Arbeitgeberrankings (Absolventenbarometer und Universum Survey) Anforderungen an und Einschätzungen von Arbeitgebern anhand ausgewählter Merkmale erheben.
Tab. 3.2: Längsschnittuntersuchungen zum Employer of Choice

Name (Quelle)FokusMethodikZentrale Inhalte/Ergebnisse
Ähnliche Befragungen gibt es viele, von wissenschaftlichen und öffentlichen Institutionen wie von spezialisierten Dienstleistern und Beratungshäusern. Wenige davon werden seit langem so regelmäßig durchgeführt wie die oben genannten. Hier werden Wunschvorstellungen und Eindrücke von außen abgefragt, die sich Schüler, Studierende und Graduierte generell sowie ggf. unternehmensspezifisch (auf Basis detaillierter Einblicke ins Unternehmen oder auf Basis einzelner Presseberichte oder Hörensagen) gebildet haben. Liegen keine verwertbaren Daten der Zielgruppe bzw. für das eigene Unternehmen vor, sind ergänzend eigene Befragungen durchzuführen. Als weniger erfolgreich hat sich der Versuch der Einschätzung der Zielgruppenwünsche durch Unternehmensvertreter erwiesen. Untersuchungen zeigen immer wieder, dass Verantwortliche im Unternehmen »harte« Kriterien wie Geld oder Reputation gegenüber »weichen« Faktoren wie Betriebsklima und Kultur überschätzen (vgl. Moser & Zempel, 2004, S. 389 ff.).
Eine Befragung von Stipendiaten verschiedener Fachrichtungen, auch via e-fellows.net, von Böttger (2012, S. 298) ergab folgende (sehr) wichtige Aspekte: Gutes Arbeitsklima, herausfordernde Aufgaben, Mitarbeiterförderung, gute Aufstiegsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, Work-Life-Balance (WLB), Vertrauenswürdigkeit und Passung von Kulturen und Werten, Internationalität, Arbeitsplatzsicherheit und Innovationen, Vergütung, Spielräume sowie attraktiver Standort und attraktive Branche. Diese Gesamtschau liefert ein grobes Bild. Durch weitere Analysen konnten hier vier Gruppen gebildet werden. Diese Differenzierung in Zielgruppen mit unterschiedlichen Bedürfnissen ist dann auch das besondere der Studie. Jeweils rund ein Viertel der Befragten zeigte sich
• anspruchsvoll: Fast alle Kriterien wurden als (sehr) wichtig bewertet,
• genügsam: Außer dem Arbeitsklima wurden viele Kriterien als wenig bis gar nicht wichtig eingeschätzt,
• ausgeglichen: Hier wurden insbesondere das Arbeitsklima, Werte und Weiterbildung hoch bewertet, einige andere Punkte wie Image oder Zusatzleistungen dagegen als unwichtig,
• karriereorientiert: Aufstiegsmöglichkeiten und Zukunftsfähigkeit wurden besonders betont, während WLB als (eher) unwichtig eingestuft wurde.
Dies macht deutlich, dass eine möglichst präzise Bestimmung der Zielgruppe die Basis für ein gutes Employer Branding ist. Analog zum Marketing verbreitet sich im Employer Branding die Persona-Methode zur Beschreibung der Zielgruppe. Dabei handelt es sich um idealtypische Profile von potenziellen Kandidaten (vgl. Poser & Bennett, 2016, S. 161). Die Profile enthalten fachliche, methodische, soziale und persönliche Kompetenzen. Idealerweise werden sie zudem mit Namen, Gesicht und Gestalt, prototypischem Werdegang und Angaben zum Privatleben versehen. Zentrale Ziele, Werte, Interessen und Ansichten der Persona sollten ebenso Eingang finden wie typische Verhaltensweisen. Diese personalisierten Profile bieten Orientierung zur Erarbeitung von Strategien und Maßnahmen des Employer Brandings sowie zur Rekrutierung und Bindung von (neuen) Mitarbeitenden. Zunehmende Diversität und Individualität sind bei diesem stereotypisierenden Vorgehen nicht aus dem Blick zu verlieren.
Beispiel 3.1: Personas zur Zielgruppenbeschreibung im Employer Branding nutzen
Eine Persona, die wichtig für den Rekrutierungserfolg bei Hilti ist, ist der Account Manager. Hilti bietet Produkte, Systeme und Serviceleistungen an, die der Baubranche innovative Lösungen bieten. Rund zwei Drittel der weltweit 23.000 Mitarbeiter sind im Vertrieb und im technischen Service tätig.
Der typische Account Manager, namentlich Christian Lang, ist männlich, zwischen 35-55 Jahre alt und hat den Techniker oft auf dem zweiten Bildungsweg erlangt. Christian ist dynamisch und kontaktfreudig, stellt sich gerne Herausforderungen und sucht die Anerkennung anderer. Er fühlt sich am wohlsten, wenn er sich der uneingeschränkten Unterstützung seines Teams sicher sein kann. Charakteristisch für Christian ist es, zielorientiert zu arbeiten und dabei den nötigen Rückhalt durch den Vorgesetzten zu bekommen.
Rekrutierung und Bindung von Account Managern werden leichter, wenn das Unternehmen den Erwartungen entgegenkommt, dies nach außen kommuniziert und nach innen lebt (vgl. Poser & Bennett, 2016, S. 161).
Das Sollimage aus Sicht der Zielgruppe, das mithilfe von Personas verdeutlicht werden kann, wird dem Istzustand im Unternehmen gegenübergestellt. Zur Analyse des Istzustands eignet sich der Einsatz einer Stärken-/Schwächenanalyse im Hinblick auf das Unternehmen. Nicht nur, aber vorrangig an diesem Punkt ist die Einbindung von derzeitigen Mitarbeitern und Führungskräften aus der Linie wichtig, um ein möglichst valides Bild zu generieren (vgl. Buschmann et al., 2015, S. 208).
Weniger objektiv greifbare Facetten (Werte) können bspw. durch ein »semantisches Differenzial« erhoben werden. Nachfolgende Tabelle 3.3 zeigt einen solchen Befragungsbogen exemplarisch. Befragt werden Beschäftigte, ausgewählte Mitarbeitergruppen oder einzelne Mitarbeiter und Führungskräfte bezüglich ihrer Einschätzung.
Tab. 3.3: Semantisches Differential zur Ermittlung eines Werteprofils


Ausprägung
Auf diesen Teil der Employer Brand fokussiert ist auch der ›Kulturmatcher‹, der im folgenden Beispiel beschrieben wird. Daneben ist er in einigen anderen Unternehmen, wie Otto und Telekom, im Einsatz. Die kulturelle Passung beider Seiten gilt als ein zentraler Erfolgsfaktor (vgl. Lewe, 2015, S. 201 ff.). Diese Passung trägt zu einer geringeren Fluktuation als auch zu einer besseren Motivation und Leistung der Mitarbeiter bei, wie empirische Studien aufzeigen (vgl. Rechsteiner, 2019, S. 34 ff.).
Beispiel 3.2: Kulturmatcher
Als eines der ersten Unternemen haben die Lechwerke den Kulturmatcher bereits seit einigen Jahren im Einsatz. Die Lechwerke sind ein Energieversorgungsunternehmen im Besitz von innogy und beschäftigen rund 1.800 Mitarbeitende.
Die Zielsetzung der Einführung war vorrangig den seit geraumer Zeit stattfindenden kulturellen Wandel im Unternehmen zu begleiten und transparent machen. Gleichzeitig sollte das Thema Kultur intern wie auch extern greifbarer gemacht werden. Einen wichtigen Beitrag hat das Instrument zudem zur Ermittlung und damit Erhöhung der kulturellen Passung von Kandidaten bzw. zukünftigen Mitarbeitern.
Die Erhebung der Unternehmenskultur im Rahmen des kulturellen Wandels war daher zentral. Das Instrument wird darüber hinaus kontinuierlich in Teamtrainings und Organisationsentwicklungsprozessen eingesetzt. Im Employer Branding findet sich der Selbsttest zum »cultural fit« auf der Karriere-Website. Beworben wird er über Banner, Slider und mittels der Integration in ein Self-Assessment.
Die Erfahrungen berechtigen zu einem positiven Zwischenfazit: Stabile Nutzerzahlen und viel Zustimmung bei Befragungen zeigen eine hohe Akzeptanz. Viele Kandidaten bewerten die Webseite positiver und beziehen sich in Bewerbung und Auswahl auf den Kulturmatcher und ihre Passung auf den folgenden Skalen: Integrität, Familiarität, Autonomie, Genügsamkeit, Tradition und Risikobereitschaft sowie Orientierung an Leistung, Work-Life-Balance Orientierung und Gemeinschaft (vgl. Reisser & Diercks, 2017).
Ebenfalls meist standardisierte Vorgehensweisen zur Erfassung verschiedener, auch instrumenteller Aspekte bieten Arbeitgeberwettbewerbe wie Top Job oder Great Place to Work. In ihrem Rahmen werden Befragungen zur Innenansicht der Unternehmen durchgeführt, die hilfreich sein können (vgl. Eisele & Ruf, 2014, S. 87 ff.).
Ausgehend vom Ist-Soll-Abgleich können Stärken und Schwächen sowie ergänzend Chancen (ungenutzte Stärken) und Risiken (nicht virulente Schwächen) herausgearbeitet werden. Dieses Vorgehen entspricht der SWOT-Analyse. SWOT steht für Strenght, Weaknesses, Opportunities and Threats. Auf dieser Basis sollte geprüft werden, inwiefern Veränderungen hinsichtlich der Arbeitgebermarke erforderlich sind, um ggf. entsprechend Maßnahmen abzuleiten. Dabei ist die Beeinflussbarkeit der jeweiligen Aspekte zu beachten. Während bspw. die Außendarstellung im Personalmarketing selbst unmittelbar zu verändern ist, gilt das für Personalinstrumente, bspw. Flexiblität von Arbeitsmodellen, nur mittelbar. Wiederum andere Aspekte, bspw. Eigentümerstrukturen, sind eher als kaum veränderliche Rahmenbedingungen einzustufen.
Beispiel 3.3: Stärken- und Schwächenanalyse bei einer Pflegeeinrichtung
Der nachfolgende Auszug aus einer Stärken- und Schwächenanalyse stammt von einer Pflegeeinrichtung, die Auszubildende und Fachkräfte der Heilerziehungspflege suchen.
Tab. 3.4: Auszug einer Stärken- und Schwächenanalyse im Rahmen des Employer Branding

StärkenSchwächen
3.2.3 Erarbeitung einer Employer Value Proposition
Die Definition der eigenen Arbeitgebermarke baut auf den identifizierten Stärken des Arbeitgeberimages auf. Wird dabei auf Alleinstellungsmerkmalen gegenüber der Konkurrenz Wert gelegt, kann das Unternehmen sich durch Differenzierung besonders profilieren (vgl. Walter et al., 2016, S. 6). Analog zur Unique Selling Proposition (USP) wird vom Aufbau einer Employer Value Proposition (EVP) gesprochen. Weniger ist dabei manchmal mehr. Augenmerk sollte auf Konsistenz mit Unternehmens- und Produktmarken und zudem auf Glaubwürdigkeit bezüglich der tatsächlich vorhandenen Bedingungen gelegt werden (vgl. Trost, 2012, S. 136 ff.).
Je mehr auf die Eigenheiten des Unternehmens als Arbeitgeber und auf symbolische Aspekte abgestellt wird, desto eher wirkt eine EVP selektiv. Erst damit entfaltet ein Employer Branding seine volle Wirkung. Da die Bewerber gleichzeitig auch (potenzielle) Kunden darstellen, ist Fingerspitzengefühl bei der Formulierung von Passungsaussagen gefragt.
Ähnlich wie bei der einzelnen Stelle wird es auch hier immer Aspekte geben, die weniger positiv sind. So gilt es zwar die Stärken hervorzuheben und an den Schwächen zu arbeiten, in erster Linie aber authentisch zu bleiben. Insbesondere in (wirtschaftlichen) Krisenzeiten, sei es in Folge eines generellen bzw. branchenweiten Konjunkturrückgangs oder aufgrund von Missmanagement, wird das Image oft nachhaltig geschädigt. Betroffene Unternehmen merken dies meist zeitverzögert, da in schlechten Zeiten das Personal eher ab- und nur im Einzelfall aufgebaut wird. Fundierte Aussagen zur Wechselwirkung von wirtschaftlicher Lage und Imagewirkung gibt es bislang wenig, das nachfolgende Beispiel kann aber der Veranschaulichung möglicher Einflüsse dienen.
Beispiel 3.4: Auswirkungen von Personalabbau auf das Image im Vergleich
Mögliche langfristige negative Auswirkungen eines Personalabbaus sind insbesondere bei Nokia sehr deutlich geworden: Nicht nur das Image als Arbeitgeber hat mit Blick auf Rankings enorm gelitten auch das Markenimage wurde nachhaltig geschädigt, was durch Absatzeinbrüche deutlich wurde. Dagegen hat sich der zeitgleich stattfindende und zahlenmäßig höhere Personalabbau bei der BMW AG weder im Arbeitgeberimage noch im Markenimage ersichtlich ausgewirkt. Dies liegt zum einen wohl an der bereits vorher eingenommenen Stellung (BWM als einer der beliebtesten Arbeitgeber in Deutschland), vor allem aber am Krisenmanagement und der Kommunikation. Nokia verlagerte den Meldungen gemäß nach Auslaufen deutscher Staatshilfen die Arbeitsplätze – wiederum subventioniert – nach Rumänien, von wo dieser Bereich dann nach Indien verlagert und schlussendlich verkauft wurde. Neben dem Prozess des Personalabbaus selbst kommt es augenscheinlich insbesondere auf ein verantwortungsvolles Vorgehen in Planung und Umsetzung sowie die Kommunikationspolitik des Unternehmens an (vgl. Schuber et al., 2009, S. 51).
Auch der Employer Branding Prozess ist erst durch eine entsprechende Kommunikationspolitik und -praxis zur stetigen Kommunikation der Arbeitgeberattribute komplett. Hierzu stehen im Rahmen des Personalmarketings viele Wege zur Verfügung, die nachfolgend ausschnittsweise betrachtet werden.
3.3 Kommunikation der Arbeitgebermarke im Rahmen des Personalmarketings
Die Kommunikation ist essentiell für den Erfolg der Employer Brand. Die Marke muss bekannt gemacht, das Bild in den Köpfen der Zielgruppe geformt werden. Während das Ansehen einer Marke schnell beschädigt ist, ist ihr Aufbau langwierig.
Generell gilt, dass Informationen zwar nicht zu lang, aber möglichst differenziert sein sollten. Wichtig sind auch hier zum einen Informationen über konkrete Merkmale wie Gehalt, Arbeitsaufgaben, freiwillige Sozialleistung etc., aber darüber hinaus auch wenig gut greifbare Inhalte wie Werte. Die Bedeutung von letzterem steigt, wenn konkurrierende Unternehmen recht identische Arbeitsbedingungen bieten. Während im ersten Fall konkrete Zahlen, Daten und Fakten Glaubwürdigkeit und Wirkung der Informationen steigern, wird diese bei den Werten durch zusätzlich Belege gesteigert. Solche Belege können bspw. die Geschichten einzelner Mitarbeiter sein oder konkrete Beispiele der Umsetzung (vgl. Kanning & Schirch, 2021, S. 42 ff.).
Bei der Wahl der Inhalte, der Darstellung und der Kommunikationswege sind die jeweiligen Zielgruppen, deren Mediennutzungsverhalten sowie typische Interessen und Vorlieben auf der einen Seite sowie Abneigungen auf der anderen Seite immer im Blick zu behalten. Im Schüler- und Hochschulmarketing bieten sich andere Inhalte, Darstellungsformen und Wege als bei Professionals an (vgl. Trost, 2012, S. 82 und S. 100 ff.). Folgend wird auf Personalwerbung im Internet und Social Media sowie persönliche Aktivitäten näher eingegangen sowie ein Blick auf das Campus Recruiting, das Hochschulmarketing, geworfen.
3.3.1 Personalwerbung im Internet und mittels Social Media
Die Karriereseiten von Unternehmen stehen im Mittelpunkt des Interesses (vgl. Biemann & Weckmüller, 2016, S. 54 f. und Knabenreich, 2017, S. 128), auch wenn sie meist erst die zweite Anlaufstelle für Interessierte sind. Folgende Standards haben sich etabliert (vgl. Eisele, 2011a, S. 8 f.):
• Auffindbarkeit durch direkten Link auf der Unternehmenshomepage sowie Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization, SEO) und direkt anwählbare URLs wie be-lufthansa.de oder www.still.de/beruf-karriere.
• Navigations- und Benutzerfreundlichkeit durch Navigationsleiste, Sitemap und Suchfunktionen.
• Allgemeine Unternehmensinformationen, Informationen zur Personalpolitik und Führung, generelle Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten sowie aktuelle und aussagekräftige Stellenausschreibungen.
• Zeitgemäße und zielgruppenorientierte Darstellung gemäß der Hierarchieebene, differenzierte Ansprache von Schülern, Studierenden, Absolventen und Berufserfahrenen sowie ggf. speziellen Zielgruppen (wie Mitarbeiter für den Vertrieb oder F&E):
– Für Schüler Informationen zu den Berufsbildern, zum Ablauf und zum Ort der Ausbildung. Für Studenten Informationen zu Praktika und Abschlussarbeiten, Hinweise zu den Anforderungen und Bewerbungstipps, oft in Form von FAQs, Terminkalendern mit Messen, Berufsinformationstagen etc., ggf. Stipendiatenförderung und Praktikantenbindungsprogramm.
– Für Absolventen bzw. Nachwuchskräfte Vorstellung möglicher Einstiegspositionen und Beschreibung der Einarbeitung, z. B. über Traineeprogramme, darüber hinaus Angaben zu den Rahmenbedingungen, insbesondere Leistungen und Personalentwicklung.
– Für Berufserfahrene übersichtlicher Stellenmarkt und Informationen zu Vergütungsstruktur und -system, Karriere- bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten und Aussagen zu Beruf- und Familie bzw. Work-Life-Balance.
• Telefonische, elektronische und postalische Kontaktmöglichkeiten in Form von Ansprechpartnern, Abbildungen sowie Statements der Verantwortlichen des Personalmanagements und Fachbereichen.
• Bewerbungsmöglichkeiten, z. B. per E-Mail und mittels Online-Bewerbungsformular, -system sowie One-Click Bewerbungen, durch Angabe von Mailadresse, URL und QR-Code.
Die Formen der Informationsvermittlung sind heute vielfältig: Mit Testimonials, also Erfahrungsberichten von Mitarbeitern, können Informationen unterhaltsam verpackt werden und der Bewerber kann sich darüber hinaus einen authentischen ersten Eindruck von Job, Unternehmen und Kollegen bilden. Zudem kann so Wertschätzung gegenüber aktuellen Mitarbeitern ausgedrückt werden. Neben Texten, Bildern und Videos können mit dem Einsatz von Virtual Reality (VR) und 360-Grad-Videos noch mehr die Emotionen angesprochen werden, wie das Beispiel von Bayer zeigt.
Beispiel 3.5: Virtual Reality und 360-Grad-Videos im Personalmarketing von Bayer
Die Kampagne »#Bayer360 – The Virtual Reality Career Experience« bietet seit geraumer Zeit 360-Grad-Videos zu Standorten, Funktionsbereichen und für bestimmte Berufsprofile. Hinzu kommen einige Videos zu Sonderthemen wie der Entstehung des Firmenlogos, des Bayer-Kreuzes oder über die BayArena. Alle Filme sind intern über das Intranet und interne Blogs sowie extern über die Karriereseite, auf Videoplattformen und über Social Media-Kanäle digital zugänglich. Aber auch bei Mitarbeiterveranstaltungen, am Tag der offenen Tür, Vorträgen und Messen, Fachveranstaltungen und Kongressen erhöhen sie die Aufmerksamkeit und ziehen Interessenten an. Durch die Immersion, also das tiefe Eintauchen in das Geschehen, können nicht nur besser Informationen, sondern auch Emotionen vermittelt werden (vgl. Schuettler, 2018, S. 326 ff.).
Ob die Einweg-Kommunikation im Netz um Möglichkeiten des Kommunikationsaustauschs anzureichern ist, muss situationsspezifisch entschieden werden. Azubi- oder Mitarbeiterblogs sind zu empfehlen. Dies besonders dann, wenn sie nicht erzwungen sind, sondern von (einer Gruppe von) Mitarbeitern möglichst langfristig (mit-)getragen werden. Auch der Einsatz von Chatbots, die als Job- oder Recruiting-Bots bezeichnet werden, zur Interaktion weckt Aufmerksamkeit, wie bei SIXT oder Allianz. Es verlangt jedoch einiges an Investition und ist noch kein adäquater Ersatz für einen menschlichen Interaktionspartner (vgl. Gärtner, 2020, S. 70). Einmalige Investitionen erfordern ebenso Podcasts (in Audio- oder Videoformat) oder kommentierte Bildreihen, mittels derer ein Eindruck zu Tätigkeiten und Anforderungen sowie Atmosphäre und Leistungen gegeben wird. Aufwändig und damit eher für die Unternehmen attraktiv, die viele gleichartige Stellen (z. B. Trainee- oder Ausbildungsplätze) offerieren, sind individuelle virtuelle Unternehmenstouren, mit oder ohne Online-Assessmentbestandteile oder Tests. Das Unternehmen erarbeitet sich mit einer solchen Investition ein Alleinstellungsmerkmal sowie die Unterstützung der Auswahl durch effektivere Selbstselektion.
Ein Großteil der Bewerber greift heute mit mobilen Endgeräten auf Karriereseiten zu. Responsive Design und mobile Optimierung sind daher wichtig. Mobil optimiert bedeutet nach Knabenreich (2017, S. 129) eine »optimale Seitenansicht auf jedem verwendeten Endgerät … sowie vereinfachte Strukturen und reduzierte Inhalte.« Das heißt, weniger ist manchmal mehr. Es kommt darauf an, dass die zentralen Informationen und Emotionen transportiert werden. Eine prägnante Employer Brand bietet dazu eine solide Basis.
Bei Arbeitgeberbewertungsplattformen, wie Kununu im DACH-Raum und international Glassdoor, wird das Unternehmen von Dritten bewertet (vgl. Grabmeier, 2015, S. 67). Ob das Unternehmen dies möchte oder nicht, spielt zunächst keine Rolle. Aktiv werden kann das Unternehmen, indem es ein Profil zur Darstellung als Arbeitgeber erwirbt sowie die Möglichkeit auf Bewertungen und Anmerkungen zu antworten. Auch wenn (noch) nicht alle Kandidaten Bewertungen nutzen, die Relevanz und das Vertrauen in die Plattformen sind mindestens so groß wie in »herkömmliche« Arbeitgeberrankings, -wettbewerbe und Zertifikate bzw. Siegel, wie Studien belegen (vgl. Eisele & Ruf, 2014, S. 79 f.). Ob dieses Vertrauen immer gerechtfertigt ist, steht dabei auf einem anderen Blatt.
In den Schritten der Soll- und Istanalyse wurden bereits Arbeitgeberrankings als auch Arbeitgeberwettbewerbe angesprochen. Sie können darüber hinaus Mittel der Kommunikation sein. Wenn auch die meisten Kandidaten kein Hintergrundwissen zur Methode haben, sind einige der Siegel bekannt und erzeugen generell Vertrauen. Will das Unternehmen mit einem spezifischen Thema punkten, kann sich die Teilnahme an Audits und Wettbewerben zum Erwerb spezifischer Zertifikate wie des »audit berufundfamilie« oder »Corporate Health Award« empfehlen (vgl. Jäger & Schön, 2008, S. 36).
Neben der Darstellung des Unternehmens auf der eigenen Karriereseite nehmen Auftritte in geschäftlichen und sozialen Netzwerken einen immer größeren Raum ein. Von Facebook über TikTok und Pinterest ist die Zahl insbesondere der sozialen Netzwerke recht unübersichtlich und in Abhängigkeit von der Zielgruppe regelmäßig neu zu bestimmen. Seit einigen Jahren relativ stabil stellt sich Instagram dar, das entsprechend von immer mehr Unternehmen auf der Suche nach Studierenden und Young Professionals im Rahmen des Personalmarketing und Recruiting genutzt wird. Grundsätzlich gilt es ähnliche Aspekte wie auf der Karrierepage zu beachten. Eine authentische Employer Brand ist Basis für die Kommunikation (vgl. Marquardt & Kaspers, 2020, S. 315-344):
• Die Kommunikation erfolgt bei Instagram über das Profil, eingestellte Postings und Storys, die als Highlights gekennzeichnet auch dauerhaft zugänglich gemacht werden können.
• Wesentlich erhöht sich die Frequenz der Kommunikation.
• Die Darstellung mittels (Bewegt-)Bild nimmt einen immer größeren Raum ein.
• Die Länge von Beiträgen ist, der geringen Aufmerksamkeitsspanne angepasst, kurz.
• Augmented Reality (AR)-Filter ermöglichen es, ein reales Bild mit virtuellen Effekten zu ergänzen, so dass der Betrachter direkt interagieren kann und so zum Benutzer wird.
• Außerdem ist hier die mobile Nutzung der Standard.
• Weitere Aspekte, wie bei Instagram bspw. die Kategorisierung mithilfe von Hashtags, kommen hinzu.
Eine professionelle Nutzung erfordert Know-how und entsprechende Ressourcen. Ebenfalls wie bei der Karrierepage macht es auch hier Sinn, die eigenen Mitarbeiter aktiv einzubinden. Der Einsatz von externen Influencern ist eine weitere Möglichkeit der Zusammenarbeit, die in Abhängigkeit von der Zielgruppe erfolgversprechend sein kann.
Beispiel 3.6: Einsatz einer Influencerin im Personalmarketing der Polizei Brandenburg
Die Radio-, Fernseh- und Podcast-Moderatorin sowie Autorin Ariana Barborie gab im Rahmen eines Praktikums einen Tag lang Einblicke in den Alltag eines Polizeibeamten. Dies mittels Instagram-Story. Das ist nicht sehr speziell, aber fiel in Folge der guten Passung besonders ins Auge: Ariana ist Fan der Polizei und betont dies regelmäßig in ihrem Podcast, aber auch auf ihren eigenen Social Media-Profilen. Sie bringt echtes Interesse an dem Berufsbild mit und das machte ihren Auftritt besonders authentisch. Sie kann unbedarft Fragen stellen und auf ihre bekannte Art und Weise Wortwitze machen (vgl. Marquardt & Kaspers, 2020, S. 315 ff.).
3.3.2 Personalwerbung persönlich
Ein persönliches Kennenlernen bietet beiden Seiten einen noch besseren Eindruck vom Gegenüber. Gemäß der Medienreichhaltigkeitstheorie ist insbesondere bei vielschichtigen und komplexen Themen die persönliche Kommunikation hilfreich Unsicherheiten zu verringern. Durch nonverbale Kommunikation, angefangen bei der gewählten Distanz, über Gestik und Mimik bis hin zum Geruch, werden mehr Sinneskanäle angesprochen (vgl. Basch, & Melchers, 2020, S. 71 ff.).
Je nach Zielgruppe bieten sich Messeauftritte an, darunter Berufsbildungs-, Hochschul-, Job- und Fachmessen. Noch gezielter lernen sich Unternehmen und Kandidaten bei Job-Speeddatings kennen. Ein Bewerber hat hier die Möglichkeit, in kurzen Sequenzen Gespräche mit Vertretern verschiedener Unternehmen zu führen und anders herum. Beide Seiten können so unkompliziert ein prinzipielles Interesse im persönlichen Gespräch überprüfen (vgl. Kappmeyer, 2016).
Diese Ansätze versuchte man auch in die virtuelle Welt zu übertragen. Bereits um die Jahrtausendwende gab es mit der Jobfair24 eine virtuelle Hochschulmesse, die sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Auch Arbeitgeberauftritten in der virtuellen Welt »Second Life« war nur begrenzter Erfolg und Lebensdauer vergönnt. Neue Anbieter, wie Jobunication VR oder die Plattform ubivent, waren rund 20 Jahre später noch immer selten in Nutzung (vgl. Geisser, 2016, S. 81 ff.). Dies hat sich während der Corona-Pandemie geändert. Traditionelle Messeanbieter und ihre Kunden steigen (gezwungenermaßen) vermehrt auf virtuelle Angebote um. So ist zu erwarten, dass sich virtuelle Messen langfristig neben Karrieremessen vor Ort etablieren.
Um das persönliche Kennenlernen zu intensivieren, kann die Zusammenarbeit mit Schulen und Hochschulen vielfältig gestaltet werden. Neben Vorträgen an (ausgewählten) Schulen oder Hochschulen können Betriebsbesichtigungen und Workshops für Schüler und Studierende angeboten werden. Zudem können Ferienjobs, Werkstudententätigkeiten, (Berufsorientierungs-)Praktika und Einstiegsstellen offeriert werden. Besonders attraktiv ist mit Blick auf Studierende bzw. Doktoranden die Begleitung von Abschlussarbeiten oder Promotionen sowie das Angebot von Aufenthalten in ausländischen Niederlassungen des Unternehmens.
3.3.3 Campus Recruiting als Kern des Hochschulmarketings
Als Teil des Hochschulmarketings, in dem es generell um die Ansprache von Studierenden und Absolventen geht, wird dieser direkte Kontakt über die Hochschule auch Campus Recruiting genannt. Hierunter sind Aktivitäten zusammengefasst wie die Zusammenarbeit mit Career Centern, Mitarbeit in Gremien oder Förderkreisen, Förderung von studentischen Organisationen und studentische Botschafter bzw. Ambassadors. Darüber hinaus sind Stipendien, Spenden und Sponsoring, Vorträge von Unternehmensvertretern an der Hochschule sowie Forschungsaufträge an Professoren, Verbundprojekte in Forschung und Weiterbildung, bis hin zu Sponsoring und Benennung von Hörsälen möglich. Vorteilhaft ist, dass Studierende früh angesprochen und über einen längeren Zeitraum begleitet werden. Hierdurch können sich beide Parteien kennenlernen, bevor ein Einstieg erfolgt (vgl. Holtbrügge, 2018, S. 120). Um begrenzte Ressourcen gezielt einzusetzen, macht es Sinn, sich auf wenige Hochschulen zu konzentrieren. Diese Schlüssel- oder Zielhochschulen und Universitäten, auch Key-Schools oder Key-Universities genannt, werden anhand vorher festzulegender Dimensionen gewählt. Hierzu gehören die geforderte(n) Fachrichtung(en) sowie ggf. Anzahl der Absolventen, meist räumliche Nähe, bereits bestehende Kontakte sowie ggf. besondere Merkmale, wie Auslandsaktivitäten oder Renommee anhand von Rankings. Eingebunden werden sollte dies in ein Zielhochschulkonzept.
Aufgrund regelmäßiger Erfolgskontrollen sollten nicht nur die Maßnahmenkataloge ständig angepasst werden, auch eine regelmäßige Überprüfung der Zusammensetzung der Key-Schools selbst empfiehlt sich. Erfolgskontrollen können sich dabei zum einen auf ergebnisorientierte Ziele zu beziehen: »Wie viele Einstellungen resultieren aus dem (Hoch-)Schulkontakt bzw. den Kontakten?« Daneben sollten Erhebungen zum Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad des Unternehmens an der bzw. den Hochschulen erfolgen sowie direkte Rückmeldungen zu einzelnen Aktionen, wie Workshopveranstaltungen oder Bewerbertage, eingeholt werden.
3.4 Ausschreibung von Stellenanzeigen
Grundsätzlich wird zwischen interner und externer Personalgewinnung unterschieden (vgl. Holtbrügge, 2018, S. 115). Während bei erster auf bereits vorhandene Personalressourcen im Unternehmen zurückgegriffen wird, ist mit zweiter die Rekrutierung am externen Arbeitsmarkt gemeint. In diesem Fall ist der Talentpool größer. Damit verbunden sind jedoch auch Kosten sowie Schwierigkeiten, die richtigen Kandidaten zu finden. Da sich Kandidaten und Unternehmen außerdem nicht kennen, ist das Risiko einer Fehlbesetzung höher.
Insbesondere wenn Veränderungen anstehen, sind Externe oft die bessere Wahl, da sie neue Ideen und neues Wissen in die Organisation bringen und ihre Denk- und Handlungsweisen noch nicht von dieser geprägt sind. Wenn jedoch (zu) viele der qualifizierten und hierarchisch höherrangigen Stellen mit Externen besetzt werden, kann sich dies auf Motivation und Commitment intern Ambitionierter negativ auswirken (vgl. Back & Eisele, 2015, S. 28 f.). Eine nachhaltige Besetzungsstrategie beinhaltet eine Mischung, von in der Regel etwa 70 Prozent internen Besetzungen zu 30 Prozent externen Besetzungen. Einstiegspositionen, wie Ausbildungsplätze oder Traineestellen, werden meist von außen besetzt.
Sowohl bei der internen als auch externen Stellenbesetzungen sind Stellenanzeigen ein wichtiges Instrument. Der US-Versandhändler Zappos erklärte diese zwar Mitte 2014 für überflüssig. Sie sind aber nach wie vor zentral und waren nur kurze Zeit später auch bei Zappos wieder zurück (vgl. Fedossov, 2016). Die Stellenanzeige ist in der Form einmal der Stelle und zum anderen dem Medium anzupassen, das betrifft die optische Gestaltung sowie die technische Umsetzung im Responsive Design. Die wesentlichen inhaltlichen Aspekte bleiben aber ähnlich.
Tab. 3.5: Vor- und Nachteile der Personalgewinnung am internen Arbeitsmarkt

Vorteile der internen GewinnungNachteile der internen Gewinnung
3.4.1 Formulierung von Stellenanzeigen
Zur Erstellung von Ausschreibungen dienen als Basis Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile. Auch bietet sich ein (ggf. auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmtes) Standardlayout an mit Logo, Slogan, Text- und Bildfenster sowie Formulierungen der Unternehmensvorstellung und Bildvorlagen. Generell gilt, dass Darstellung, aber auch die Größe der Anzeige und damit der Detaillierungsgrad der Inhalte auf die Zielgruppe anzupassen sind. Während eine Tätigkeit für angelernte Kräfte eher kurz umrissen wird, ist eine Führungsposition ausführlich darzustellen. Während Spezialisten eher tätigkeitsbezogene Informationen erwarten, wollen Generalisten mehr Informationen zum Unternehmen und zu den Rahmenbedingungen. Für berufsunerfahrene Bewerber stehen Emotionen im Vordergrund. Berufserfahrene Interessenten suchen eher nach detaillierten Informationen (vgl. Lichius, 1999, S. 144 f.). In allen Fällen ist eine Orientierung an den fünf W‘s hilfreich (vgl. Walz 2013, S. 24 ff.).

Abb. 3.2: Die fünf Ws einer Stellenanzeige (in Anlehnung an Walz, 2013, S. 24 ff.)
• Wir sind…: Die Selbstdarstellung des Unternehmens gehört auch bei bekannten Organisationen dazu. Dabei kann man mit einer kleinen Anekdote zur Geschichte, Hervorhebung der Kernmerkmale der Employer Brand, Hinweisen auf die Zukunftsstrategie o.Ä. punkten.
• Wir suchen…: Bei der Stellenbeschreibung ist neben den wesentlichen Aufgaben die Positionsbezeichnung zentral. Generelle Suchmaschinen, Jobbörsen und Jobsuchmaschinen, auch Job Crawler, Spider oder Robot genannt, die vorhandene Jobbörsen durchsuchen,filtern nach Positionsbezeichnungen und weiteren Schlagworten. Auch der Leser überfliegt den Titel, bevor er sich einer Stellenanzeige widmet. Witzige Titel, wie Animal und Code Monkey (Wolking, o.J.), sollten nur gewählt werden, wenn es zu Stelle und Unternehmen passt und Interessierte nach diesen Begrifflichkeiten suchen.
• Wir erwarten…: In einer Ausschreibung ist auf das Wesentliche zu fokussieren. Eine Stellenanzeige, z. B. in der Vergangenheit bei der Telekom auf der Suche nach Senior-IT-Architekten, mit 19 Aufgaben und (fast) genauso vielen zentralen Anforderungen an den Bewerber wirkt hingegen abschreckend. Das Beispiel hat dafür dann auch eine Negativprämierung erhalten.
• Wir bieten…: Früher nicht üblich und auch heute noch nicht immer inkludiert sind Argumente, warum sich ein guter Kandidat bei diesem Unternehmen und auf diese Stelle bewerben soll. Verweise auf die Internetseite sind gut, die wichtigsten Argumente sollten jedoch direkt Platz finden. Wichtig ist, dass keine Standards, sondern Besonderheiten angeführt werden und dass diese zielgruppenspezifisch ausgewählt sind. Während bei Professionals so bspw. Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitsformen im Mittelpunkt stehen, werden gegenüber Studierenden besonders flexible Arbeitsformen und Weiterbildungsangebote betont.
• Wir bitten um…: Den Abschluss bildet eine konkrete Aufforderung zur Kontaktaufnahme und Bewerbung. Besonders bewährt haben sich hier konkrete Ansprechpartner mit Namen und Durchwahlnummern. Natürlich muss dann tatsächlich jemand erreichbar und auskunftsfähig sein.
Nicht zuletzt sollten Unternehmen möglichst viele Wege der Bewerbung zulassen. Auf der Suche nach Social Media-Managern ausschließlich postalische Bewerbungen zu akzeptieren, ist kontraproduktiv. Dazu muss man noch nicht einmal die Candidate Journey, also den gesamten Prozess aus Kandidatensicht, betrachten. Ein entscheidender Berührungspunkt in passiven, aber auch vielen aktiven Prozessen ist die Bewerbung. Diese wird heute immer seltener in Papierform eingereicht, sondern auf elektronischem Weg. Dieser Aspekt wird in Kapitel 4 unter Candidate Journey aufgegriffen.
Zudem können weitere Aspekte eine Rolle spielen wie das Erscheinungsdatum der Ausschreibung sowie der Bewerbungsschluss oder Hinweise auf eine gute Platzierung bei Arbeitgeberwettbewerben oder auf Zertifizierungen (z. B. Audit »familieundberuf«). Einschlägige Logos können zudem einen Widererkennungswert bieten und damit Aufmerksamkeit und Vertrauen generieren. Neben der rationalen spielt die emotionale Ansprache zunehmend eine Rolle. Hier haben die meisten Stellenanzeigen Optimierungspotenzial.
3.4.2 Kanäle der Ausschreibung
Zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen stehen heute immer mehr Kanäle zur Verfügung (vgl. Braehmer & Dannhäuser, 2020, S. 499):
• Nach wie vor gibt es die Möglichkeit, in Printmedien Anzeigen zu schalten. Die traditionellen Stellenmärkte der über- und regionalen Tageszeitungen sind mittlerweile dünn geworden. Abgesehen von lokalen Kleinanzeigen für Reinigungskräfte, Haushaltshilfen oder Aushilfen für die Gastronomie u.Ä. sind Ausschreibungen in Papierform seit Jahren rückläufig. Zu finden sind sie für Spezialisten teilweise in Fachzeitschriften oder für Trainees in Absolventenbüchern und Unizeitschriften (wie Unicum) sowie für Ausbildungsplätze in Schülerzeitschriften.
• In diesem Umfeld finden sich zudem Aushänge, Plakate, Poster, Broschüren, Flyer und Pick-up Postkarten. Insbesondere im Handwerk, der Logistik, in der Gastronomie und in der Pflege werden (nach wie vor) Stellwände und Plakatwerbung, z. B. im ÖPNV, genutzt.
• Wie bereits beschrieben, ist online die Platzierung von Stellenanzeigen auf der Karriereseite zentral. Hat das Unternehmen Social Media-Auftritte auf Facebook, Instagramm, TikTok o.a., sollten die Stellenanzeigen bzw. ein entsprechender Link auch dort platziert werden. Dasselbe gilt für Business Netzwerke, wie XING im deutschsprachigen Raum oder LinkedIN international. Dies erfolgt hier in der Form, dass die Ausschreibung möglichen Interessenten direkt weitergeleitet werden kann. Außerdem gibt es zahlreiche kostenpflichtige als auch kostenlose Jobbörsen. International bekannt ist Monster, im deutschen Sprachraum Stepstone für Fach- und Führungskräfte oder (zur gleichen Organisation gehörend) die Stellenbörse von meinestadt.de für Anlern- und Fachkräfte. Für Schüler und Auszubildende eignen sich darauf spezialisierte Varianten, wie azubiyo.de, azubister.de oder die ihk-lehrstellenboerse.de. Neben dem Karrierelevel oder der regionalen Fokussierung gibt es Anbieter, die auf spezifische Berufsgruppen oder auch Branchen fokussieren (vgl. Ritter, 2010). Der Bekanntheitsgrad einer Jobbörse muss dabei im Zusammenhang mit einer solchen Orientierung beurteilt werden. Die Reichweite lässt sich generell über Besucher (Visits) und besuchte Seitenzahlen (Page Views) messen. Daneben sollten dann das Angebot sowie die Anzahl der (vergleichbaren) Stellenangebote einbezogen werden. Für eine Beurteilung außerdem wichtig sind die Aspekte der Benutzerfreundlichkeit in den Suchfunktionen, die Aktualität der Seiten und der Stil. Hierzu gehören Ansprache, Darstellung sowie Aufmachung der Jobbörse. Wichtig sind zudem die angebotenen Services, für (zukünftige) Arbeitgeber und Kandidaten, die sich meist ähneln:
– Tipps für die Karriere, Entgeltvergleiche, Brutto-/Nettorechner etc.,
– Veröffentlichung von Portraits potenzieller Arbeitgeber,
– Veröffentlichung von Stellenanzeigen im vorgegebenen Layout oder mit Layout-Anpassung, evtl. Serverabgleich mit dem Stellenmarkt auf der unternehmenseigenen Karriereseite,
– Link auf die Online-Bewerbung des Unternehmens, Online-Bewerbung über die Jobbörse oder ggf. auch Vorselektion durch die Jobbörse,
– Datenbank mit Bewerberprofilen, in denen das Unternehmen mittels Kriterien nach geeigneten Kandidaten suchen kann (Active Sourcing),
– Information des Unternehmens bzw. des Bewerbers per E-Mail oder SMS, wenn entsprechende Bewerberprofile bzw. Stellenangebote eingestellt werden.
Preise bzw. Kosten für Online-Aktivitäten differieren dabei stark, sollten jedoch nicht im Vordergrund stehen, da sie sich im Vergleich mit Printmedien gering ausnehmen. Die Bandbreite der Zusatzdienstleistungen von Jobbörsen nimmt stetig zu. Mittlerweile haben einige, wie Stepstone, dem Vorbild von Arbeitgeberbewertungsplattformen folgend, auch Bewertungsraster zur Beurteilung der Arbeitgeberattraktivität aufgebaut. Diese füllen sich stetig und sind im Auge zu behalten. Regelmäßig aktuelle Übersichten zu Jobbörsen und ihren Angeboten finden sich auf Crosswater.de. Der Markt ist mittlerweile so groß und unübersichtlich, dass einige Firmen mit Agenturen zusammenarbeiten, die jede Anzeige zielgruppenspezifisch bestmöglich platzieren (so z. B. http://www.jobsadvision.de/).
Mit Blick auf besonders enge Teilarbeitsmärkte kann auch Re-Targeting interessant sein. Dies kommt aus dem Online-Marketing und umfasst die Nutzung der Daten konkreter Suchanfragen des einzelnen Nutzers. Dabei handelt es sich um ein Verfolgungsverfahren, bei dem Besucher einer Webseite oder eines Webshops markiert und anschließend auf anderen Webseiten mit gezielter Werbung wieder angesprochen werden. Für Stellenanzeigen bedeutet das, dass dem Suchenden Stellenanzeigen angezeigt werden, die in etwa seinem Suchprofil entsprechen. Werden bestimmte Stellenanzeigen angesehen, werden der Person auf anderen Websites ähnliche Angebote präsentiert. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, Talente auf eine Anzeige aufmerksam zu machen (vgl. Siemann, 2010, S. 10).
Auch die gemäß § 164 SGB IX geforderte Meldung an die Bundesagentur für Arbeit kann mittlerweile elektronisch erfolgen. Mit Blick auf die Integration schwerbehinderter Menschen ist dies verpflichtend. Zu den weiteren (kostenlosen) Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit zählen die Veröffentlichung von Stellenangeboten und der Zugriff auf Stellengesuche (zu finden unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte).
Verschiedene Studien (z. B. »Recruiting Trends« von Monster) erheben regelmäßig die Nutzung der vorgestellten Kanäle zur Stellenausschreibung. Daneben setzen Unternehmen zunehmend auf aktivere und kreativere Möglichkeiten. Mit dem sogenannten Guerilla Recruiting wird mit wenig Mitteln besondere Aufmerksamkeit erreicht. Dazu sollten die Maßnahmen unkonventionell, überraschend bis provokativ sein und ansteckend/viral (vgl. Böhlich, 2012, S. 36 f.). Die Abwerbung von Top-Performern der Konkurrenz kann, muss dabei aber nicht im Vordergrund stehen:
• Die Werbeagentur Scholz und Friends ließ über einen Pizzalieferservice eine Pizza Digitale direkt an die Konkurrenz ausliefern. Ein QR-Code aus Tomatensauce auf der Pizza verwies auf eine Landingpage mit Jobangebot. Zwölf Bewerbungsgespräche und zwei neue Teams werden als Ergebnis genannt (dazu https://www.youtube.com/watch?v=SzqTDRThbiE).
• Ikea hat bei Neueröffnungen in Australien mit Career Instructions für zukünftige Verkaufsmitarbeiter im Stil von Aufbauanleitungen im Karton eines jeden Möbelstücks geworben. Über 4 000 Bewerbungen und 280 Einstellungen konnten so erreicht werden (dazu https://www.youtube.com/watch?v=qwmXRAGDHeo).
• Supreme Security, ein Schweizer Sicherheitsdienst, schickte Koffer mit Metallplatten und folgenden Aufschriften durch die Sicherheitsschleusen bei Flughäfen: »Entdeckt. Sie haben den Test für einen Job bei uns bestanden.« Acht Einstellungen wurden erzielt (https://www.youtube.com/watch?v=FVOc4td45Bo).
3.5 Aktionsorientierte sowie weitere Wege der Stellenbesetzung
Die letztgenannten Beispiele zeigen, dass Unternehmen heute öfter kreativ und aktiv werden (müssen), um die besten Mitarbeiter zu werben. Post & pray ist immer öfter nicht mehr ausreichend (vgl. Rechsteiner, 1990, S. 34-36). Welche Suchmöglichkeiten sich dem Unternehmen bieten, wird im Folgenden aufgezeigt.
3.5.1 Aktionsorientierung (Active Searching/Sourcing)
Neben den obigen Beispielen des Guerilla Recruitings sind Mitarbeiterempfehlungen und Talentdatenbanken zwei Wege, um selbst aktiv zu werden:
Referrals, also die Anwerbung von Bekannten, Freunden und Verwandten der eigenen Mitarbeiter, waren in der Vergangenheit mit dem Makel der Vetternwirtschaft eher negativ behaftet. In einer etwas veränderten Form ist die Nutzung der Kontakte von Mitarbeitenden heute (wieder) en vogue. Es ist damit nicht mehr nur die Einstellung von Kukis (Kundenkindern) und Mikis (Mitarbeiterkindern) gemeint, sondern die aktive Weiterleitung von Stellenanzeigen an Mitarbeiter, die als Multiplikatoren dienen (vgl. Trost & Berberich, 2012, S. 26 ff.). Viele Kontakte gibt es auf der persönlichen Ebene, noch mehr meist auf der virtuellen Ebene. Gerade in sozialen und Business-Netzwerken lässt sich eine Stellenanzeige über die eigenen Mitarbeiter zielgenau verbreiten. Folgende Aspekte können hier als Vorbedingung gelten:
• Die Mitarbeiter müssen so zufrieden mit ihrer Tätigkeit und dem Unternehmen sein, dass sie ihren Arbeitgeber überhaupt weiterempfehlen wollen.
• Eine frühzeitige Information über vakante Positionen sowie die Möglichkeit, diese ohne großen Aufwand auch extern weiterzuleiten.
• Wissen darüber, dass Empfehlungen vom Arbeitgeber ausdrücklich gewünscht sind.
Neben »Referrals« oder »Mitarbeiterempfehlungsprogrammen« hat sich der Begriff »Recruit/refer a friend«, etabliert. Die Idee ist, dass sich Mitarbeiter Gedanken machen, wer aus ihrem Freundes- und Bekanntenkreis zur Kultur des Unternehmens und zum Stellenprofil passen könnte, was viele Vorteile bietet, aber auch Nachteile mit sich bringen kann, wie Tabelle 3.6 zusammenfasst.
Tab. 3.6: Vorteile und Gefahren von Referrals

VorteileGefahren
Verschiedene Anbieter offerieren spezifische Software, um den Prozess eines Mitarbeiterempfehlungsprogramms digital abzubilden. Dazu gehören Anbieter wie firstbird oder Talentry, die über eine Social Media-Integration für alle gängigen Anbieter (Facebook, Twitter, LinkedIn oder XING) verfügen. Über diese Anbindung können Mitarbeiter die offenen Stellen mit allen oder bestimmte Personen ihres jeweiligen Netzwerks teilen. Eine Vermittlungsprovision kann hier zusätzlichen Anreiz bieten, aktiv zu werden. Dabei muss nicht unbedingt eine Prämie fließen, die voll zu versteuern ist. Andere Möglichkeiten sind Gutscheine oder zusätzliche Urlaubstage.
Insbesondere mit Blick auf Einstiegspositionen bietet es sich für größere Unternehmen an, eine eigene Talentdatenbank aufzubauen, zu pflegen und zu nutzen. Erfolgreich nutzt solche Pools bereits seit Jahren Porsche mit »Pole Position«. Man spricht dann auch von Bewerber oder Talent Relationship Management, kurz BRM bzw. TRM (vgl. Trost, 2012, S. 1). Ein solches besteht aus verschiedenen Elementen (vgl. Geke & Eisele, 2003, S. 75):
• Zentral ist eine Datenbank mit hochqualifizierten Kandidaten, der Bewerber bzw. Talent Pool. In den Talent Pool gelangen Initiativbewerber und Kandidaten, die aus einem konkreten Prozess ausgeschlossen wurden, aber für andere, zukünftige Positionen im Unternehmen als potenziell interessant eingestuft wurden. Daneben umfasst er auch ehemalige, von der Fachabteilung empfohlene Praktikanten, Werkstudierende und Thesenbearbeiter, Stipendiaten des Unternehmens sowie ehemalige Mitarbeiter (vgl. Bruckner, 2008, S. 31 und Dewitz, 2006).
• Wichtig sind geeignete Suchfunktionen oder eine Funktion zum Matching, also ein Abgleich von Profilen und offenen Stellen anhand von geeigneten Kriterien. Auch ein individueller Stellenmarkt (z. B. mit Auslandspraktika für ehemalige Inlandspraktikanten) und Einblick in den Status aktiver Bewerbungen gehören dazu.
• Attraktiv für die Bewerber wird ein BRM bzw. TRM durch Services (wie Shops mit Produkten des Unternehmens zu günstigen Konditionen, Zugang zu unternehmensinternen Datenbanken, wie Bibliotheken, Linklisten fürs Studium oder Mitarbeiterzeitschriften). Darüber hinaus sollten in Foren Fragen an Unternehmensvertreter gestellt und Chats mit Personalverantwortlichen zu aktuellen Themen des Personalmanagements geführt werden können. Etwas individueller sind Geburtstagsgrußkarten, Paten- oder Mentoringprogramme. Kostenintensiv, aber attraktiv sind auch Einladungen zu firmeninternen Veranstaltungen mit Unternehmensvertretern. Im Idealfall sind die Services adaptiv und lassen sich nicht nur zielgruppengerecht, sondern individuell anpassen.
Diese Zielgruppenorientierung der Beziehungspflege ist sehr wichtig. Im Zentrum wird hier regelmäßig die Kontaktpflege zu Praktikanten sowie zu ehemaligen Mitarbeitern stehen, mit denen der engste Kontakt bestand und auch weiter bestehen sollte. Dagegen ist für die Zielgruppe der Initiativbewerber ein eher loser Kontakt angemessen. Inhaltlich das Wichtigste ist letztlich die bevorzugte Ansprache von Poolmitgliedern bei der Besetzung möglicher Stellen. Eigene Bewerber- bzw. Talentdatenbanken bieten sich mit Blick auf Berufsanfänger und größere Unternehmen an, da hier ein konstanter Bedarf zu decken ist. Die Kandidaten sind in diesem Fall bereits mit dem Unternehmen vertraut und vorab ausgewählt. Dies ist bei der Nutzung von anderen Datenbanken, allen voran Business Netzwerken oder Jobbörsen, nicht der Fall. Dennoch ist auf engen Arbeitsmärkten die aktive Suche und Direktansprache, auch Active bzw. Social Sourcing genannt, durch Unternehmen selbst oder externe Dienstleister immer mehr im Kommen (vgl. Müller, 2017, S. 272 f.).
Der Active Sourcing-Prozess besteht aus drei Phasen:
• Wahl der Datenbank(en) und des Sourcing-Kanals,
• Kandidatensuche und
• Kandidatenansprache.
Hierbei sind zunächst die Zielgruppe und bevorzugte Kanäle zu recherchieren. Auf dieser Grundlage wird der Sourcing-Kanal gewählt. In Lebenslaufdatenbanken von Jobbörsen wird man hauptsächlich auf aktive Jobsuchende treffen. Nicht zu vergessen ist eine eventuell vorhandene unternehmensspezifische Lebenslaufdatenbank wie vorstehend kurz beschrieben. Im Gegensatz zu Lebenslaufdatenbanken sind die Profile in Karrierenetzwerken keine klassischen Bewerber-Lebensläufe und dienen nicht vorrangig dem Ziel eine Stelle zu finden. Sie bieten Möglichkeiten, sich beruflich aktiv auszutauschen, zu vernetzen und individuell darzustellen sowie ggf. aktiv Einfluss auf Meinungsbildungsprozesse zu nehmen. Hierbei haben sich Karrierenetzwerke hauptsächlich auf die Arbeitnehmergruppe der akademischen Fachkräfte spezialisiert, welche überwiegend zu den passiven Kandidaten zählen. Obwohl Karrierenetzwerke nicht primär der Stellensuche und -besetzung dien(t)en, werden diese zunehmend von beiden Seiten dafür genutzt. Vor diesem Hintergrund bieten XING und LinkedIN nicht nur besondere Erfolgschancen im Active Sourcing, sondern mit dem »XING TalentManager« und dem »LinkedIN Recruiter« auch entsprechend (kostenpflichtige) Tools der Suche und Ansprache. Dabei ist das Preisleistungsverhältnis von XING vorzuziehen, wenn die Firma hauptsächlich oder ausschließlich im DACH-Raum rekrutiert. Anders, wenn ein Unternehmen auch international rekrutieren möchte, an LinkedIN kommt man hier nicht vorbei (vgl. Ullah et al., 2017, S. 79 ff.).
Im gewählten Sourcing Kanal erfolgt dann die eigentliche Recherche nach möglichen Kandidaten, die Kandidatensuche. Recruiter sollten in der entsprechenden Datenbank geschult sein, um effizient und erfolgreich Kandidaten aufzuspüren (vgl. Ullah et al., 2017, S. 41 ff.). Kann oder will ein Unternehmen die Suche nicht eigenständig stemmen, etablieren sich, neben der Personalberatung und -vermittlung, mittlerweile auch Sourcinganbieter, die ausschließlich diesen Schritt übernehmen.
Die Kandidatenansprache liegt dann wieder beim Unternehmen (vgl. Ullah et al., 2017, S. 67 ff.). Der wichtigste Aspekt einer Ansprache ist, dass der Kandidat sich von der Art und Weise, wie das Unternehmen mit ihm in Kontakt tritt, individuell abgeholt fühlt. Das kann auch über eine telefonische Ansprache erfolgen, wenn das Profil sehr spezifisch ist und die Person signalisiert hat, dass sie dafür offen ist. In den meisten Fällen wird es allerdings eine Nachricht sein, die entsprechend einladend aufbereitet sein muss. Dazu gehört ein aussagekräftiger Betreff, ein individueller Bezug auf das Profil des Kandidaten sowie Hinweise auf besondere Leistungen und die Aufforderung in Kontakt zu treten. Fachkräfte, Spezialisten und vor allem Führungskräfte werden entweder so oder über Personalberater und Headhunter akquiriert, worauf später eingegangen wird.
Eine weitere Möglichkeit Vakanzen zu füllen bietet sich mit Zeitarbeit und Interimsmanagement. Dabei sind die Arbeitnehmer vertraglich beim Leiharbeitsunternehmen gebunden, werden jedoch in den Entleihbetrieb integriert. Auch diese Möglichkeit wird nachfolgend noch betrachtet. Zunächst wird jedoch ein kurzer Blick auf die Alternative geworfen, Aufgaben nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern in anderen Konstellationen bearbeiten zu lassen.
3.5.2 Zusammenarbeit mit Dienstleistern und der Crowd
Es gibt viele Möglichkeiten zur Erfüllung von Aufgaben – ohne, dass Personal eingestellt wird:
• Crowdsourcing, d. h. Arbeit wird digital für eine Gruppe von Menschen (crowd) ausgeschrieben (z. B. unter https://www.clickworker.de), wobei dies laut Umfragen bislang nur von rund 3 Prozent der Unternehmen in Deutschland genutzt wird (vgl. Lemmer, 2016, S. 18),
• Dienstverträge mit Freelancern, also freien Mitarbeitern oder Drittunternehmen,
• Werkverträge mit Selbständigen oder Unternehmen (im Ausland).
Da keine Arbeitsverhältnisse noch arbeitnehmerähnlichen Verhältnisse entstehen, werden diese Arbeitskräfte rechtlich sowie faktisch meist nicht dem Personalmanagement zugeordnet. Beim Crowdworking/Crowdsourcing wird teilweise gänzlich auf Freiwilligkeit gesetzt und nur im Erfolgsfall erfolgt eine Gegenleistung. Es entstehen so regelmäßig Sach- und keine Personalkosten. Die Erschließung dieser Ressourcen findet häufig nicht über den HR-Bereich statt, sondern über den Einkauf. Auf der anderen Seite bestehen große Unsicherheiten der rechtlichen Einordnung eines solchen Verhältnisses. Auch wenn kein Arbeitsverhältnis begründet wird, können faktische Umstände für ein solches oder zumindest arbeitnehmerähnliche Verhältnisse sprechen, was entsprechende Konsequenzen bezüglich Rechten und Pflichten sowie Sozialversicherungen nach sich zieht (vgl. Redmann, 2017, S. 102 f.). Dies kann und muss weiter diskutiert werden, so wie derzeit mit Blick auf Crowdworker, für welche die Gewerkschaften generell einen Heimarbeitsstatus und damit arbeitnehmerähnliche Rechte vorschlagen. Momentan befinden sich rund 90 % der zumindest in Deutschland noch kleinen Zahl an Crowdworkern hauptamtlich in einem Angestelltenverhältnis, sind verbeamtet, noch in der Ausbildung oder bereits in Rente (vgl. Lemmer, 2016, S. 17). Die meisten der »Klickarbeiter« sehen ihre Tätigkeit dann auch eher als intensive Freizeitbeschäftigung. Da in der Regel über diese Tätigkeiten auch keine Absicherung (im Falle von Krankheit, Pflegebedarf, Arbeitslosigkeit und mehr) besteht, spricht die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung von digitalen Tagelöhnern. Eine Ein- und Abgrenzung wird schwer, denn unter den Begriff werden sehr unterschiedliche Tätigkeiten gefasst: Auf der einen Seite stehen sehr simple Aufgaben, wie etwa Klicks zu generieren. Außer einem (mobilen) Endgerät und einem Internetzugang bringen diese Aufgaben keine spezifischen Anforderungen mit sich. Auf der anderen Seite des Spektrums finden sich komplexe Projekt- und Expertenaufgaben. So bspw. bei der Entwicklung von Software oder E-Learnings, die in einzelne Auftragspakete zerlegt, verteilt und nachher wieder zusammengesetzt werden. Allen gemein ist die virtuelle Ausgestaltung des (Zusammen-)Arbeitens (eine von der IG Metall initiierte Übersicht über verschiedene Crowdworking-Plattformen und eine Bewertung mit Blick auf die Arbeitsbedingungen findet sich unter faircrowd.work).
3.5.3 Arbeitsvermittlung, Personalberatung und Headhunting
Arbeitsvermittlung war bis 1994 ein staatliches Monopol und in der Hand des Arbeitsamtes bzw. der heutigen (Bundes-)Agentur für Arbeit. Während bei der Arbeitsvermittlung primäres Ziel die Vermittlung Arbeitssuchender in Arbeit ist, steht für Personalvermittlungen, -beratungen und Headhunter die Besetzung von Vakanzen für Unternehmen im Fokus.
Die Agenturen für Arbeit haben u. a. den gesetzlichen Auftrag zur Arbeitsvermittlung (vgl. Holtbrügge, 2018, S. 119). Etabliert sind sie für aktiv Arbeitssuchende insbesondere im Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte und für Fachkräfte sowie als Anlaufstelle für Unternehmen bei der Personalgewinnung mit diesen Zielgruppen. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit sind Aufwand und notwendige Investitionen auf Seiten des Unternehmens begrenzt. Der regionale Ansprechpartner der Bundesagentur für Arbeit ist die örtliche Agentur für Arbeit. Diese bietet verschiedene Förderprogramme für die Reintegration von Arbeitslosen ins Berufsleben an. Je nach zu besetzender Position lohnt es sich, sich über die Fördermöglichkeiten beraten zu lassen. Aber nicht nur diese finanziellen Unterstützungsprogramme können je nach zu besetzender Position von Interesse sein. Über die Bundesagentur für Arbeit als Träger werden verschiedenste Qualifizierungsprogramme durchgeführt. Zum Teil sind mit diesen Qualifizierungsmaßnahmen Praktika verbunden. Diese bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, einen potenzielleb Arbeitnehmer schon vorab kennenzulernen. Jedes Praktikum gibt zum Arbeitsverhalten und zur Leistungsfähigkeit mehr Einblicke als das beste Vorstellungsgespräch.
Auch die gemäß § 164 SGB IX geforderte Meldung an die Agentur für Arbeit kann mittlerweile elektronisch erfolgen. Mit Blick auf die Integration schwerbehinderter Menschen ist diese vorgeschrieben und muss entsprechend erfolgen. Zu den weiteren (kostenlosen) Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit zählen die Veröffentlichung von Stellenangeboten und der Zugriff auf Stellengesuche. Der entsprechende Online-Stellenmarkt gehört zu den größten in Deutschland. Darüber hinaus profitiert das Portal durch Kooperationen mit Internet-Stellenbörsen und Zeitarbeitsfirmen. Die Anbindung von Jobbörsen fördert die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt und beschleunigt den Vermittlungsprozess.
Das Service-Portal arbeitsagentur.de bietet weitere Angebote: In diesem virtuellen Arbeitsmarkt können sich interessierte Unternehmen als Arbeitgeber registrieren lassen und offene Positionen veröffentlichen sowie in der Bewerberdatenbank recherchieren. Die Bewerberprofile, die im Internet abrufbar sind, umfassen zumindest die wesentlichen personenbezogenen Daten. Weiterführende Informationen müssen bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfragt werden. Dieser Weg der Kontaktaufnahme zu Stellensuchenden eignet sich prinzipiell für verschiedenste Positionen, wobei die Erfolgsquote abnimmt, je höher die gewünschte Qualifikation und die Senioritätsstufe ist. Darüber hinaus sind Serviceniveau und die Reaktionszeiten nicht mit privaten Anbietern vergleichbar. Der Auftrag der Agentur für Arbeit ist es allerdings auch nicht vorrangig für Unternehmen tätig zu sein, sondern Arbeitssuchenden Arbeit zu vermitteln. Unternehmen sollten dennoch aktiv mit den Agenturen zusammenarbeiten, schon allein um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Dabei entsteht zwar Aufwand, aber keine zusätzlichen Kosten und manche Positionen können so auch erfolgreich besetzt werden. Klar ist, dass auf diesem Weg passive Kandidaten, die in Arbeit sind, nicht erreicht werden.
Dies ist bei der Personalvermittlung anders. Hier steht die Besetzung der Stelle im Fokus, nicht die Vermittlung von Arbeitssuchenden. Im Ergebnis macht das keinen Unterschied, mit Blick auf das Vorgehen schon. In Folge des Monopols war Personalvermittlung früher, als Personalberatung getarnt, im Gewinnungsprozess tätig. Diese Differenzierung ist nicht mehr notwendig, die Bezeichnung hat sich jedoch gehalten. Mit Headhunting wird die gezielte und aktive Ansprache ausgewählter potenzieller Kandidaten bezeichnet. Was früher nur telefonisch erfolgte, wird heute zunehmend im ersten Schritt durch die Ansprache per E-Mail oder Nachricht über Business Netzwerke umgesetzt. Außerdem können Beratungen auf ihre eigenen Netzwerke und Datenbanken zugreifen. Ergänzend und in Absprache mit dem Kunden kann die Ausschreibung über die eigene Webseite sowie weitere Kanäle publiziert werden. Bekannte Akteure sind bspw. Michael Page, Korn Ferry oder Egon Zehnder sowie Kienbaum Consultants International (vgl. Holtbrügge, 2018, S. 68). Bei der Auswahl eines Partners sollte auf eventuelle Berufs- oder Branchen-Spezialisierung sowie die Qualifikation in der Beratung und das Vorgehen der Searcher geachtet werden. Mit einem unprofessionellen Partner und Massenmails auf eventuell passende Kandidaten zuzugehen, verschreckt diese eher. Die Professionalität des Vorgehens variiert stark, da der Markt nicht reglementiert ist (vgl. Klimesch & Klimesch, 2014, S. 44). Auch die Geschäftsmodelle der Anbieter unterscheiden sich: Meist aber wird der Preis der Dienstleistung als Prozentsatz der späteren Vergütung vereinbart und ist (zumindest in Teilen) erfolgsabhängig (vgl. Illing & Anders 2016, S. 139 ff.).
Beispiel 3.7: Zusammenarbeit mit einer Personalberatung in der Stellenbesetzung
Eine Personalberatung wird (exklusiv) mit der Stellenbesetzung für eine Position des Gruppenleiters (w/m) im Controlling eines mittelständischen Unternehmens beauftragt. Als Jahreszielgehalt wird mit ca. 100.000 Euro gerechnet. Bei einer erfolgreichen Besetzung beläuft sich der Preis dafür auf ca. 30 Prozent dieser Grundvergütung. Nach der Erstellung des Anforderungsprofils in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen spricht die Personalberatung geeignete Kandidaten in ihrem Netzwerk, ihrer Datenbank und noch weitere über XING und LinkedIn an. Im Rahmen von Erstgesprächen werden von fünf prinzipiell interessierten und geeigneten Bewerbern Profile erstellt. Dafür wird die erste Rate von 11.500 Euro fällig. Auf dieser Basis führt das Unternehmen mit drei der Bewerbern Gespräche und wird mithilfe der Beratung mit einem Kandidaten vertragseinig. Die zweite Rate von 11.500 Euro wird nach Vertragsunterschrift überwiesen. Erst nach einem erfolgreichen Onboarding-Prozess und Abschluss der Probezeit wird mit der letzten Rate der Auftrag abgeschlossen.
Teils finden sich unter dem Begriff Personalberatung noch weitergehende Themen des Personalmanagements, wie strategische, konzeptionelle oder operative Fragestellungen zur Personalentwicklung, Entlohnung oder Altersversorgung. Die treffendere Bezeichnung dafür ist allerdings Unternehmensberatung mit dem Schwerpunkt Personalmanagement (vgl. Murmann, 1999, S. 37 ff.).
3.5.4 Zeitarbeitsunternehmen
Die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Neben dem juristischen Begriff der Arbeitnehmerüberlassung finden sich umgangssprachlich die Bezeichnungen Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit und Fremdarbeit. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit (2017, S. 8) gab es in Deutschland im Jahr 2017 über 50.000 Verleihbetriebe. Große Namen sind Adecco und Randstad. Ähnlich wie der Markt der Personalberatungen und -vermittlungen ist die Branche generell durch viele kleine Nischenanbieter gekennzeichnet. Auf der anderen Seite setzen in der Regel über die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland Zeitarbeiter ein, konjunkturabhängig seit einigen Jahren rund eine Million Menschen. Auf Unternehmensseite gibt es verschiedene Gründe für den Einsatz von Zeitarbeitnehmenden (vgl. Schäfer, 2017, S. 12):
• Priorität hat meist die Flexibilität, die mit dem Einsatz von Zeitarbeitnehmern einhergeht. Diese sind, wie nachstehende Abbildung 3.3 zeigt, (oft lediglich befristet) beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Das Unternehmen erhält bei der Entleihung zwar die Weisungsbefugnis, aber geht kein Arbeitsverhältnis ein. Dies entbindet nicht von allen Pflichten. Einige wesentliche Regelungen wie der Kündigungsschutz werden jedoch nicht übertragen, so dass wesentlich freier disponiert werden kann hinsichtlich Auf- als auch Abbau der Kapazitäten. Dies hilft sowohl bei regelmäßigen Auslastungsschwankungen wie auch bei unvorhergesehenen Spitzen bzw. Tälern und in Einzelfällen.
• Mit Abstand danach kommt die oben bereits angesprochene Funktion der Personalgewinnung über diesen Weg.
• Kaum mehr zählt dagegen das früher häufiger anzutreffende Kostenargument. Nicht nur verdient das Zeitarbeitsunternehmen mit. Mittlerweile ist auch Equal Pay, d. h. die vom Grundsatz her äquivalente Bezahlung zu festangestellten Mitarbeitern, keine leere Worthülse mehr.
Wird keine Übernahme angestrebt, dann ist insbesondere auf die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis und die Höchstdauer der Überlassung zu achten. In beiden Fällen, also bei fehlender Erlaubnis bzw. bei Überschreiten der 18-Monatsfrist (ohne dass ein Tarifvertrag in der Einsatzbranche diese Möglichkeit vorsieht), wird das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam und es entsteht ein Arbeitsvertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer. In diesen Fällen kann nur noch der Leiharbeitnehmer erklären, dass er an dem Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festhält. Dieses Wahlrecht schützt die Berufsfreiheit des Leiharbeitnehmers, indem er selbst entscheiden kann, bei welchem Arbeitgeber er bleiben will. Aber schon vor der Beschränkung der Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate im Jahr 2017 dauerten nur rund 15 % aller Einsätze länger als ein Jahr. Fast ein Drittel der Überlassungen dauern weniger als drei Monate und jeweils ca. ein Drittel bis maximal sechs Monate bzw. ein Jahr.
Zahlen zum sogenannten Klebeeffekt, dass also ein Zeitarbeitnehmer vom Entleihbetrieb in eine Festanstellung übernommen wird, gibt es kaum verlässliche. Es wird je nach Quelle wohl weniger als ein Viertel aller Fälle übernommen. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass fast 75 % der Beschäftigten aus der Arbeitslosigkeit in die Zeitarbeit kommen, so Erhebungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (vgl. Hüther, 2012, S. 21 ff.).
Die Motivation der Zeitarbeiter scheint daher recht klar dahingehend, dass Zeitarbeit eine zweitrangige Alternative ist, wenn der Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt (also eine Festanstellung direkt bei einem Unternehmen) nicht gelingt. Daneben gibt es vielfältige weitere Gründe wie die Möglichkeit, verschiedenste Unternehmen und auch Stellenprofile kennenzulernen, keine feste Bindung an eine Organisation einzugehen und dennoch eine gewisse Absicherung im Arbeitsverhältnis zu haben, das mit dem Überlassungsbetrieb eingegangen wird.
Die mangelnde Verfügbarkeit von Arbeitskräften ist besonders häufig beim Einsatz von Experten und Führungskräften eine Begründung. Bei hochqualifizierten Stellen wird von Interimsmanagement gesprochen. Vom Konstrukt ähnelt das Modell auf den ersten Blick dem der Zeitarbeit. In der Regel wird aber zwischen der Dienstleistungsagentur (Verleiher) und dem Interimsmanager (Zeitarbeiter) kein Arbeitsvertrag geschlossen, sondern ein Dienstvertrag (vgl. Dahl, 2017, S. 282). Diese Form, Aufgaben zu bewältigen, geht daher nahtlos in die Beschäftigung von Selbstständigen (Freelancern) oder die Vereinbarung von Dienst- und Werkverträgen mit Dienstleistern und Zulieferern über. Da kein Arbeitsverhältnis begründet wird (vgl. Arnold, 2012, S. 39), werden diese Formen der Zusammenarbeit im Weiteren nicht näher betrachtet.
Kritisch ist in allen Fällen, dass die Mitarbeiter nicht zur Kernbelegschaft zählen. Daraus muss nicht folgen, dass Aufgaben schlechter erfüllt werden, manchmal ist eher das Gegenteil der Fall. Dennoch ist die gegenseitige Loyalität meist geringer, was sich bspw. auf Entwicklungsinvestitionen und die Unternehmenskultur auswirkt.

Abb. 3.3: Das Dreieck der Zeitarbeit (angelehnt an Redmann, 2017, S. 100)
3.6 Beurteilung verschiedener Möglichkeiten der Gewinnung
Der wichtigste Faktor in der Beurteilung der verschiedenen Rekrutierungswege ist deren Wirksamkeit, die Effektivität. Dies wird sinnvollerweise nicht nur über die Anzahl der Bewerbungen abgebildet, sondern über den Anteil der passenden Bewerbungen an allen Bewerbungen. Ist dieser Koeffizient eins, reicht rein rechnerisch eine einzige Bewerbung aus, um die Stelle erfolgreich zu besetzen.
Darüber hinaus sollten Diversity-Aspekte mit in die Betrachtung einbezogen werden. Damit ist gemeint, inwieweit unterschiedliche Talente angesprochen werden, sei es mit Blick auf Geschlecht, Ethnie, Alter oder Persönlichkeit. Dadurch wird der Talentpool erheblich vergrößert und divergierende Sichtweisen bzw. Vorgehensweisen können zum Erfolg des Unternehmens beitragen (vgl. Al-Omary, 2016, S. 12).
Auf der anderen Seite stehen Kosten und Aufwand (vgl. Kulik, 2004, S. 29 f.). In diesem Zusammenhang wird zudem oft die Besetzungsdauer als wesentlich genannt. Da diese allerdings auf sehr unterschiedliche Art und Weise gemessen wird (Zeit der Suche, Zeit der Auswahl bis hin zur Vertragsunterschrift oder dem eigentlichen Eintritt) und durch diverse, nicht beeinflussbare Faktoren determiniert ist (z. B. Kündigungsfrist beim vorherigen Arbeitgeber), wird diese nicht weiter berücksichtigt.
Im Folgenden soll eine grobe Bewertung der vorgenannten Wege im Hinblick auf die Besetzung einer Vakanz auf Teamleiterebene dargestellt werden. Zu beachten ist, dass eine solche Beurteilung je nach Stelle variiert, also für Auszubildende, Absolventen sowie Fach- und Führungskräfte in verschiedenen Fachbereichen unterschiedlich ausfällt. Dass die Stellenanzeige in jedem Fall auf der eigenen Karrierepage zu finden ist, wird als Grundvoraussetzung gesehen und daher in der Bewertung nicht berücksichtigt.
• Wird die Stelle einmalig in einer lokalen oder (über-)regionalen Tageszeitung ausgeschrieben, ist die Reichweite auf die Leserschaft der Zeitung begrenzt. Sowohl Effektivität als auch Diversity sind damit als gering anzunehmen. Dafür kostet eine Anzeige in Abhängigkeit von deren Größe sowie Auflagenstärke der Zeitung mehrere tausend Euro, ist also eher teuer. Der Aufwand ist höher als bei Online-Ausschreibungen, aber geringer als ein eigenes Sourcing. Anzeigen in einer Fachzeitschrift dagegen versprechen infolge des zwar kleineren, dafür aber passgenau gewählten Leserkreises eine etwas höhere Effektivität mit geringeren Kosten. Printanzeigen werden mittlerweile in fast allen Fällen parallel auf der korrespondierenden Online-Plattform geschaltet.
• Ein Posting in Online-Jobbörsen bringt hier durch gezielte Suchfunktionen und längere Schaltung meist mehr Rücklauf. Die Kosten können sehr unterschiedlich ausfallen. Die bekannten Stellenmärkte verlangen mittlerweile 1000 Euro für einen Zeitraum von vier Wochen. Schließen Unternehmen mit konstantem Personalbedarf Rahmenverträge, können einzelne Anzeigen deutlich günstiger ausfallen.
• Wenn das Unternehmen selbst in Datenbanken sucht (Active Sourcing), benötigt es Ressourcen dafür, der Aufwand ist erheblich. Die Kosten selbst dagegen sind in der Regel überschaubar, die Effektivität meist hoch. Auf Diversity muss spezifisch geachtet werden.
• Auch Empfehlungen (Referrals) führen in vielen Fällen zum Erfolg, solange es sich um Positionen handelt, die im Unternehmen in ähnlicher Form bereits – vielfach – besetzt sind. Dadurch, dass Mitarbeiter auf ihre Netzwerke zurückgreifen, ist die Diversity meist eingeschränkt, ebenso halten sich jedoch Aufwand und Kosten im Rahmen.
• Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit ist für Positionen mit Leitungsfunktion meist wenig ergiebig. Dafür sind Kosten und Aufwand gering. Genau andersherum stehen die Vorzeichen bei der Zusammenarbeit mit Personalberatungen. Mit entsprechender Investition können Stellen meist erfolgreich besetzt werden. Bei Spezialistenpositionen ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Nischenanbietern regelmäßig erfolgversprechend. Die externen Partner sind mit Blick auf angestrebte Diversity-Ziele entsprechend zu beauftragen.
Aufgrund der zielgruppenabhängigen Unterschiede ist ein Mix verschiedenster Wege der Ansprache im Unternehmen meist sinnvoll. Generell geht die Tendenz weg von Printanzeigen hin zur Nutzung aktiver Wege. Während die zielgruppenabhängige Wahl verschiedener Kanäle unabdingbar ist, sollte nicht zuletzt darauf geachtet werden, dass das Vorgehen zur Kultur und zum Image des Unternehmens passt. Das heißt, einen Social Media-Manager via Zeitung zu suchen, ist eher ungeeignet, eine Position im Top Management nur auf der Karrierepage auszuschreiben, wird wahrscheinlich erfolglos bleiben. Während bei einer Marketingagentur eine besonders schrille Guerilla-Aktion passend erscheint, hat die Polizei von NRW mit einem Recruiting-Rap (https://www.youtube.com/watch?v=F3Doswuy_xQ) in erster Linie Kritik geerntet – im Gegenzug aber auch viel Aufmerksamkeit bei Bewerbern.
Zusammenfassung
Ein Arbeitgeberimage hat jeder Arbeitgeber, eine Employer Brand, eine Arbeitgebermarke, müssen sich Unternehmen erarbeiten. Dabei ist zuerst die Zielgruppe zu definieren, die vorrangig angesprochen werden soll. Deren Erwartungen sind der Realität im Unternehmen gegenüberzustellen, um Stärken und Schwächen des Unternehmens als Arbeitgeber herauszuarbeiten. Darauf aufbauend ist zu entscheiden, welche Stärken in den Vordergrund gestellt werden sollen. Um sich von konkurrierenden Unternehmen abzuheben, kann darauf basierend eine EVP entwickelt werden. Werden in diesem Prozess die derzeitigen Mitarbeiter eingebunden, kann sich das Unternehmen nicht nur extern für das Recruiting profilieren, sondern zusätzlich auch intern im Hinblick auf Mitarbeiterbindung und Commitment.
Eine erfolgreiche Kommunikation auf dem Arbeitsmarkt im Rahmen des Personalmarketings fußt auf einer authentischen Arbeitgebermarke ebenso wie auf der Analyse und Gestaltung von Stellen und Tätigkeiten sowie einer soliden Personalplanung. Selbst auf einer solchen Basis reichen die mittlerweile zahlreichen passiven Wege der Personalwerbung, die in diesem Kapitel genannt wurden, oft nicht mehr aus, um freie Stellen zu besetzen. Die (persönliche und aktive) Ansprache von möglichen Kandidaten gehört heute für viele Positionen mit dazu. Grundlage für eine Ansprache mit Blick auf konkrete Positionen ist und bleibt die Stellenanzeige. Aufbau, Inhalt und Gestaltung von Stellenanzeigen wurden in diesem Kapitel aufgezeigt. Dabei muss eine vakante Aufgabe nicht immer zu einem Anstellungsverhältnis führen. Leiharbeits- und Interimsverhältnisse bis hin zu Dienst- und Werkverträgen, ggf. auch in Form von Crowdsourcing, sind Alternativen, die bislang noch (zu wenig) ins Personalmanagement eingebunden werden.
4 Fit von Person, Job und Organisation
Nach diesem Kapitel kennen Sie die wesentlichen Schritte und Verfahren der (Vor-)Auswahl von geeigneten Kandidaten. Sie können den Aufbau und Ablauf wesentlicher Verfahren erläutern und deren Güte anhand gängiger Kriterien einschätzen. Auf dieser Basis können Sie situationsspezifisch Verfahren konzipieren und anwenden.
Sie wissen nach diesem Kapitel was die Candidate Experience ausmacht, können Unternehmens- und Bewerberperspektive auf den Prozess der Personalgewinnung und -auswahl einnehmen und daraus resultierende Anforderungen formulieren. Sie können zudem die Facetten eines Onboardingprozesses aufzeigen und in Grundzügen gestalten.
Für die Auswahlentscheidung im Unternehmen spielt die Passung des Kandidaten eine zentrale Rolle. Dabei muss sich nicht immer gleich und gleich gesellen. Gerade wenn sich Organisationen verändern wollen, kann es Sinn machen, gezielt nach anderen Persönlichkeiten mit verschiedenartigen Erfahrungen, Interessen und Einstellungen zu suchen (Stichwort »Diversity«). Auch dann sollte bewusst nach Ergänzungen gesucht werden, nicht zufällig. Eine Aufgabenpassung dagegen hat in jedem Fall Relevanz. Zur Erfassung des Kandidatenprofils werden meist verschiedene, aufeinander folgende Auswahlverfahren eingesetzt. Im Folgenden wird zunächst der Prozess dargestellt sowie zentrale Anforderungen an Verfahren, um dann auf Instrumente der Vorauswahl und Auswahl näher einzugehen. Nachdem beide Seiten positiv entschieden haben, wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, bevor der Eintritt und die Integration, das Onboarding, folgen. Ausführungen zum Arbeitsvertrag finden sich in Kapitel 12.
4.1 Prozess und Güte der Auswahl
Nachdem das Interesse prinzipiell geeigneter Kandidaten geweckt und Kontakt aufgenommen wurde, geht es für beide Seiten darum, eine Entscheidung bezüglich einer zukünftigen Zusammenarbeit zu treffen.
Meist erfolgt unternehmensseitig nach dem Bewerbungseingang zunächst eine Vorauswahl: Nur diejenigen, welche die grundlegenden Anforderungen erfüllen, kommen auf eine Shortlist der Kandidaten, die zu weiteren Auswahlschritten eingeladen werden. Man spricht auch von einer Negativauswahl (vgl. Huessmann, 2008, S. 91 ff.). Nicht immer müssen es (nur) die klassischen Bewerbungsunterlagen sein, auf denen die Vorauswahl beruht. Auch zum Einsatz kommen Testverfahren, Telefoninterview, Videovorstellung und mehr.
Bei der Auswahl, also der positiven Entscheidung für einen Kandidaten, steht nach wie vor das Bewerbungsgespräch (das Interview) im Zentrum, in manchen Fällen werden weitere Verfahren genutzt. Werden diese gebündelt, spricht man von Assessment-Centern.
Nachdem beide Seiten positiv entschieden haben, wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, bevor der Eintritt und die Integration, das Onboarding, folgen.

Abb. 4.1: Trichter der Personalauswahl am Beispiel (in Anlehnung an Wijnbergen & Dormann, 2013, F. 12)
Beispiel 4.1: Trichter der Personalauswahl
Die vorstehende Abbildung veranschaulicht den Trichter der Personalauswahl an einem Beispiel einer Neueinstellung im AT-Bereich, d. h. eines außertariflich Angestellten, in einem Konzern: Nachdem eine Vakanz festgestellt und eine Besetzung freigegeben ist, PANF steht dabei für Personalanforderung, erfolgt die Stellenausschreibung. Mit dieser und der Wahl der Wege sind die Spezialisten im Recruiting betraut. Im Rahmen der Vorauswahl werden ebenfalls von diesen die 30 eingehenden Bewerbungen auf acht reduziert. Mit diesen acht Bewerbern wird ein Telefoninterview geführt und nach Entscheidung im Recruiting werden drei davon zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Neben Bewerber und Recruiting Spezialist ist hier die zukünftige Führungskraft dabei. Zwei Bewerber werden zu einem zweiten Gespräch eingeladen, das in einer anderen Konstellation stattfindet. Es sind der HR Business Partner des Bereichs und die nächsthöhere Führungskraft dabei. Letztendlich wird mit einem Bewerber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Hieran ist wiederum neben dem zukünftigen Mitarbeiter und dem Recruiting Spezialisten die zukünftige Führungskraft involviert. Die Administration der Dateneingabe und der Regelungen zum ersten Arbeitstag liegen beim HR Generalisten in einem Shared Service Center. Das Onboarding liegt beim Fachbereich in Zusammenarbeit mit dem HR Business Partner.
Um die Qualität eines Auswahlverfahrens aus psychologischer Sicht zu beurteilen, werden die Aussagekraft/Gültigkeit (Validität), Zuverlässigkeit (Reliabilität) und Objektivität sowie Normierung herangezogen (vgl. Schuler, 2014, S. 152 ff.). Weiterhin spielt die Manipulierbarkeit der Ergebnisse durch den Bewerber, insbesondere das sogenannte Impression Management, eine Rolle. Für den Einsatz in der betrieblichen Realität sind oft weitere Kriterien ausschlaggebend, darunter Praktikabilität, Wirtschaftlichkeit und soziale Akzeptanz von Verfahren sowie rechtliche Aspekte (
Kap. 12; Hossiep & Mühlhaus, 2015, S. 36 ff.; Schuler, 2014, 152 ff.). Im Folgenden werden diese Qualitätskriterien ausgeführt.
Ein Unternehmen möchte Mitarbeitende einstellen, die nachhaltig gute Leistungen erbringen, und gleichzeitig verhindern, dass Kandidaten eingestellt werden, die sich nachher als ungeeignet herausstellen. Das Augenmerk ist auf die Vermeidung der Annahme wenig geeigneter Bewerber, den Beta-Fehler (Fehler zweiter Art), gerichtet. Insbesondere in Zeiten von Talentknappheit ist die Ablehnung eigentlich gut geeigneter Bewerber, bekannt als Alpha-Fehler (Fehler erster Art), ebenso schädlich. Allerdings entzieht sich dieser Fehler meist der Kenntnis des Unternehmens. Die nachfolgende Abbildung 4.2 verdeutlicht dies.
Neben der Aussagekraft, der Validität, des Auswahlverfahrens mit Blick auf die wesentlichen Anforderungskriterien hängt die Wahrscheinlichkeit, eine richtige Entscheidung zu treffen, von der (geschätzten) Basisrate sowie der Einstellungs- bzw. Selektionsquote ab (vgl. Nerdinger et al., 2019, S. 229).
• Die Basisrate beschreibt die Anzahl objektiv geeigneter Bewerber unter allen Bewerbern. Die genaue Rate entzieht sich der Überprüfbarkeit. Eine klare Employer Brand, gutes Personalmarketing und informative Stellenausschreibungen können durch Selbstselektionsmechanismen die Basisrate erhöhen. Ist die Aufgabe sehr generalistisch, wird die Basisrate generell höher sein. Die Bedeutung des Auswahlverfahrens nimmt damit tendenziell ab. Am Extrembeispiel: Wenn jeder Bewerber den Job ungefähr gleich gut erfüllen kann, dann ist ein hoch leistungsfähiges Auswahlinstrument nicht notwendig.
• Die Einstellungs- oder Selektionsquote beschreibt die Anzahl der eingestellten Kandidaten im Verhältnis zu allen Bewerbern. Umso geringer die Einstellungsquote, desto stärker der Einfluss von Auswahlverfahren und andersherum. Im Extrem: Wenn auf bestimmte Kapazitäten zu einem konkreten Zeitpunkt nicht verzichtet werden kann, und gerade so viele prinzipiell geeignete Kandidaten Interesse haben, wie benötigt werden, erübrigt sich eine dezidierte Auswahl. Ein leistungsfähiges Auswahlinstrument ist nicht vonnöten. Eine hohe Aussagekraft eines Verfahrens kann also situationsabhängig unterschiedlich hohen (zusätzlichen) Nutzen stiften.

Abb. 4.2: Aussagekraft als zentrale Anforderung (in Anlehnung an Weuster, 2012, S. 1)
Statistisch kann Validität, also die Aussagekraft eines Verfahrens, über Korrelationskoeffizienten bestimmt werden, die sich theoretisch zwischen r = –1 und +1 bewegen. Es gibt verschiedene Verfahren der Ermittlung, die regelmäßig lediglich bei Dienstleistern (wie Testanbieter) Anwendung finden. In Folge praktischer Restriktionen, wie Kandidatenanzahl und verfügbare Zeit, wird auch hier meist allenfalls die konvergente Konstruktvalidität erhoben. Hier wird geprüft, ob die Ergebnisse eines (neuen) Verfahrens mit Ergebnissen bewährter Verfahren zur Erhebung ähnlicher Kompetenzen positiv zusammenhängen (vgl. Linnenbürger, Greb & Gratzel, 2018, S. 51 f.).
Meist wird lediglich auf Inhalts- oder Augenscheinvalidität referiert. Diese werden nicht statistisch ermittelt und numerisch ausgewiesen, sondern beruhen auf Einschätzungen. Im ersten Fall wird diese von Experten, im zweiten Fall von jedem Anwender bzw. Benutzer vorgenommen. Sie gilt als gegeben, wenn die Testaufgaben das zu messende Merkmal inhaltlich abzudecken scheinen. So sollte ein Test der Grundrechenarten alle vier Grundrechenarten umfassen und nicht nur eine oder gar gänzlich andere Operationen. Als nachvollziehbare und günstige Alternative zur statistischen Validität ist gerade die Augenscheinvalidität auch für die Akzeptanz wesentlich.
Notwendige Voraussetzung für eine hohe Aussagekraft sind Objektivität, also Unabhängigkeit vom Anwender in der Durchführung, Auswertung und Interpretation, sowie Reliabilität.
Mit dem Begriff der Reliabilität bezeichnet man die Zuverlässigkeit bzw. Präzision eines Tests; sie gibt den Grad der Messgenauigkeit an. Je kleiner der Messfehler, desto höher die Reliabilität. Bei einer statistischen Reliabilität von 1 entspräche die Einschätzung der wahren Ausprägung des Merkmals. Dieser Wert kann über Verfahrenswiederholung oder -teilung ermittelt werden. Im ersten Fall wird dasselbe Verfahren mit denselben Teilnehmern zu einem anderen Zeitpunkt wiederholt und die Ergebnisse werden verglichen. Es wird auch von Retest-Reliabilität gesprochen. Im zweiten Fall wird das Verfahren in zwei Hälften geteilt, die Testhalbierungsreliabilität, oder zur Ermittlung der inneren Konsistenz, auch Homogenität, beliebig geteilt. Dazu werden Korrelationskoeffizienten bzw. Cronbach’s Alphas ermittelt (vgl. Brunstein & Heckhausen, 2018, S. 172 f.).
Ein weiteres Kriterium der Güte von Auswahlverfahren ist deren Manipulierbarkeit (Verfälschbarkeit). Sie ist vorrangig bei Testverfahren ein Thema, insbesondere bei Online-Formaten. Sie kann jedoch auch mit Blick auf Unterlagen, Assessment-Center und Interviews zum Tragen kommen. Neben den Problemen, dass gelogen wird, geraten wird oder Tendenzantworten gegeben werden, wird vorrangig die Tendenz zur sozialen Erwünschtheit diskutiert (vgl. Rodà-Leger, 2003, S. 25 ff.). Personen wählen ihre Antworten oder ihr Verhalten danach, was sie als sozial akzeptabel einschätzen. Man spricht vom Impression Management (vgl. Marcus, 2011, S. 80). Auch wenn dies als im Berufsleben generell erwünschte Kompetenz betrachtet werden kann, ist für eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit auf beiden Seiten Authentizität wünschenswert. Dies zumal ehrliches wie unehrliches Impression Management eher fließend ineinander übergehen und beides auch von Recruitingexperten nicht zuverlässig entdeckt werden kann (vgl. Roulin, Bagerter & Levashina, 2015, S. 395 ff.). Verfälschungen kann mit der Undurchsichtigkeit von Fragen oder Übungen entgegengewirkt werden, was der Akzeptanz aber abträglich ist. Ähnliches gilt für eingeschränkte Wahlmöglichkeiten zwischen Antwort- bzw. Reaktionsmöglichkeiten mit ähnlichem Grad an sozialer Erwünschtheit oder entsprechende Kontrollfragen. Am besten erscheint derzeit der offene Umgang mit dem Thema und eine offene Kommunikation. Auch die verständlichen Erläuterungen der Ziele eines Verfahrens und die explizite Aufforderung zu ehrlichem Verhalten sind sinnvoll.
Die genannten Anforderungen der Augenscheinvalidität, wahrgenommene Möglichkeiten der Einflussnahme, Transparenz und Feedback hat Schuler (2014, S. 138) unter dem Begriff der sozialen Validität gebündelt (
Abb. 4.3).
Da sich alle genannten Kriterien auf den Ablauf beziehen, kommt die Fairness der Ergebnisse (negativ ausgedrückt, eine systematische Diskriminierung bestimmter Testpersonen) in dieser Betrachtung zu kurz. Ein Verfahren wird dann als fair, also nichtdiskriminierend bezeichnet, wenn keine systematische Schlechterstellung von bestimmten Personen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit zu einer (ethnischen, soziokulturellen oder geschlechtsspezifischen) Minderheit erfolgt. Dagegen ist eine Diskriminierung im Sinne der Unterscheidung zwischen Personen mit wahrscheinlich

Abb. 4.3: Komponenten der sozialen Validität (in Anlehnung an Schuster, 2014, S. 138)
höherem Erfolg (im Sinne des Berufserfolgs) gegenüber Personen mit voraussichtlich geringerem Erfolg ureigenes Ziel des Verfahrenseinsatzes (vgl. Rastetter, 1996, S. 201).
Relevant für die Wirtschaftlichkeit sind der Aufwand des Verfahrens und dessen Nutzen. Neben der (absoluten) Validität sind im praktischen Einsatz die inkrementelle Validität und der zusätzliche Nutzen, der durch das Verfahren in einer spezifischen Situation entsteht, relevante Größen. Die zusätzliche Erklärungskraft hängt insbesondere an den anderen Verfahren, die zum Einsatz kommen, und der zusätzliche Nutzen ist bspw. von Faktoren beeinflusst, wie groß die Wahlmöglichkeit überhaupt ist. Eine besondere Rolle spielt zudem, wie stark und wie lange sich Leistungsunterschiede niederschlagen (vgl. Weuster, 2012, S. 7): Mehrstufige und aufwändige Verfahren rechnen sich regelmäßig nicht, wenn es um die Auswahl von nur kurzzeitig im Einsatz befindlichen Aushilfen für einfache Tätigkeiten geht. Anders als bspw. bei Nachwuchsführungskräften, die langfristig Managementaufgaben im Unternehmen übernehmen sollen. Empirisch zeigen sich allerdings bereits im Niedriglohnsegment bedeutende Unterschiede, wie nachstehendes Beispiel verdeutlicht.
Beispiel 4.2: Auswirkungen einer verbesserten Auswahl am Beispiel einer Fast-Food-Kette
In mehreren 100 Restaurants einer Fast-Food-Kette in den USA wurden Auswahl und Anlerntrainings für Servicekräfte überarbeitet. In Folge variierender Nutzungsintensität konnten mittels Paneluntersuchung Effekte auf die Zufriedenheit von Kunden sowie die Bindung von Mitarbeitern bis hin zum Geschäftserfolg untersucht werden.
Dabei wurden zum einen schriftliche Auswahltests zur Erfassung der wesentlichen Anforderungen eingeführt (zwischen einer Analyse des Lebenslaufs und einem Interview): Neben Kundenorientierung, Commitment und Arbeitsethik waren dies einige Fähigkeiten, wie grundlegendes Sprachverständnis und Rechenvermögen. Die Abfrage erfolgte über verschiedene Erhebungsmethoden:
• Biografische Items: »Wie oft konnten sie in der Vergangenheit Kundenanfragen zu aller Zufriedenheit lösen?«
• Selbsteinschätzungen auf einer Skala (immer, meist, selten, nie): »Ich kann mich leicht in den Standpunkt von Anderen hineinversetzen.«
• Einschätzung von Reaktionen (z. B. ignorieren, ebenfalls lautstark argumentieren oder zunächst zuhören) in typischen Situationen: »Ein unzufriedener Kunde beschwert sich lautstark. Wie reagieren Sie?«
• Aufgaben zum schriftlichen Sprachverständnis, wie Sätze vervollständigen und Rechenaufgaben: »Ein Z enthält x X; wie viel X werden zur Herstellung von fünf Z benötigt?
Der validierte Test musste mit einem festgelegtem Gesamtscore bestanden werden (Cut-off Wert). In das anschließende Onboarding für die neuen Servicekräfte wurde ein zweiwöchiges Training eingebaut. Dieses umfasste Themen auf organisationaler Ebene wie Unternehmensleitlinien und Werte, insbesondere aber aufgabenbezogene Themen. Dabei wurden theoretische Grundlagen gelegt ebenso wie praktische Übungen vermittelt, z. B. der Umgang mit Kunden in Rollenspielen. Am Ende der Schulung wurde ein computerbasierter Test abgelegt, der wiederum mit einem bestimmten Erfolg zu absolvieren war, bevor die Neuen in den Service integriert wurden.
Festgestellt wurde, dass beide Maßnahmen in erheblichem Maß zu einer Erhöhung der Kundenzufriedenheit (gemessen mittels Befragungen) beitragen. Insbesondere das Training führte auch zu einer Verringerung der Fluktuationsrate. Die positive Auswirkung auf den Geschäftserfolg wurde gegenüber der Entwicklung des Plans gemessen und bestätigte sich ebenfalls. Festgestellt wurde zudem, dass sich dieser Erfolg wiederum auf die Einsatzintensität des Auswahltests niederschlug (vgl. Iddekinge et al., 2009, S. 829 ff.).
Eine wichtige Rolle kommt auch der Skalierbarkeit zu: Umso öfter das Auswahlverfahren Einsatz findet, desto eher lohnen sich Investitionen in die spezifische Entwicklung.
Die Praktikabilität eines Verfahrens ergibt sich situationsabhängig durch Einschätzungen der Anwender. Dabei kommt vor allem der Praktikabilität der Durchführung Relevanz zu, darunter z. B. das Vorhandensein von Räumlichkeiten für ein Asessment Center. Auch die Praktikabilität von Folgeprozessen, wie Kapazitäten zur Auswertung von Paper-and-Pencil-Verfahren, spielen eine wichtige Rolle. Zudem gibt es Vorbedingungen für die Durchführung bestimmter Verfahren, wie etwa erforderliche Kenntnisse und Kompetenzen der für die Auswahl Verantwortlichen im Unternehmen.
Insbesondere die klassischen Kriterien (Objektivität, Reliabilität und Validität) und daraus resultierenden Anforderungen hat die 2002 in Deutschland entwickelte Prozessnorm DIN 33430 im Blick. Während diese von Dienstleistern wie Testverlagen oder Personalberatern durchaus genutzt wird, um ihren Qualitätsstandard nachzuweisen, ist die Norm in der Unternehmenspraxis kaum bekannt. Das gilt, zumindest in Deutschland, noch mehr für die internationale Norm ISO 30405. Diese enthält neben Standards zu Bewerbungssichtung und zu Auswahlprozessen und -verfahren, Standards zu Aspekten der Arbeitgebermarke und Background-Checks.
4.2 Vorauswahl mit der ABC-Analyse
Analyse und Bewertung von Bewerbungsunterlagen sind meist ausschlaggebend, ob ein Bewerber in den weiteren Personalauswahlprozess einbezogen wird oder nicht. Dies wird auch als Hürdenansatz bezeichnet: Nur wenn bestimmte Anforderungen, z. B. die Muss-Kriterien der Vorauswahl, erfüllt werden, kommen Kandidaten einen Schritt weiter (vgl. Nerdinger et al., 2019, S. 290). Dabei werden ausgehend vom Anforderungsprofil die Kompetenzen ausgewählt, die anhand der in den Unterlagen enthaltenen Informationen (zumindest grob) abzuschätzen sind. Dazu gehören insbesondere Fach- und Methodenkompetenzen, die mit vorliegenden Abschlüssen, verbrieften Kenntnissen sowie Erfahrungen belegbar sind. In einem zweiten Schritt macht es Sinn festzustellen, ob es sich um Muss- oder Kann-Kriterien handelt: Auf welche Aspekte kann man nicht verzichten, weil bspw. ein Kollege diese Teilaufgabe übernehmen kann. Und welche Dinge kann sich ein ansonsten geeigneter Kandidat noch in relativ kurzer Zeit aneignen? So ist es bspw. unerlässlich, dass ein Bewerber in einem englischsprachigen Umfeld fließend Englisch spricht. Dagegen kann er sich Kenntnisse der im Unternehmen eingesetzten Software, deren Nutzung nur ein Randaspekt des Jobs ist, auch nach der Einstellung aneignen. Auf dieser Basis können die Bewerber in drei Gruppen eingeteilt werden:
• C-Kandidaten, die infolge der mangelnden Erfüllung der Muss-Kriterien für die Position nicht in die engere Auswahl kommen. Man spricht auch von Negativauswahl.
• B-Kandidaten, welche die Muss-Kriterien erfüllen, aber nur einen Teil der Kann-Kriterien. Sind genügend Kandidaten im Pool, die noch besser passen, werden sie nicht in die engere Auswahl einbezogen, andernfalls schon. Diese Bewerber sollten informiert werden, dass sich die Rückmeldung verzögern wird.
• A-Kandidaten, die alle Muss- und darüber hinaus die (oder zumindest einen Großteil der) Kann-Kriterien erfüllen. Diese werden direkt zum nächsten Auswahlschritt eingeladen.
Die Aufgabe der Einschätzung vorliegender Daten wird oft von (internen oder externen) Recruitern wahrgenommen. Führungskräfte erhalten dann nur die als prinzipiell geeignet eingestuften Kandidaten. Diese können sie dann noch einmal bestätigen und eventuell darüber hinaus priorisieren (vgl. Weuster, 2012, 97 ff.). Meist beruht die Einschätzung auf dem Lebenslauf und ggf. einem Motivationsschreiben. In Deutschland üblich ist zudem die Einbindung von Zeugnissen (Hochschul-, Schul- und Arbeitszeugnissen) und teilweise auch die Abfrage der Gehaltsvorstellungen.
Wenn nicht von vornherein die Unterlagen mittels Online-Bewerbungssystem oder One-Click erhoben werden, sollten Unternehmen den Bewerbern Informationen darüber geben, welche Daten sie im Idealfall übermitteln. Nachfolgend werden Lebenslauf- und Zeugnisanalyse sowie Einbindung von weiteren Verfahren, darunter Arbeitsproben, Testverfahren, Videobewerbung und mehr, betrachtet.
4.2.1 Screening von Anschreiben und Lebenslauf
Eine Stilanalyse des Anschreibens liefert durch die meist hohe Standardisierung wenige Ansatzpunkte. Auch der Nutzen von Text-Mining-Programmen, mit denen Analysen von Sprachstruktur-, Wortwahl und Semantik automatisch durchgeführt werden können, scheint an dieser Stelle beschränkt.
Lediglich der Grad der Individualisierung der Bewerbung und die Benennung spezifischer Beweggründe für die Bewerbung können Hinweise zur Motivation des Bewerbers geben. Watzka (2014, S. 39) zählt weitere Aspekte auf, denen aber stellenabhängig und allenfalls begrenzt Bedeutung beigemessen werden sollte. So erwartet man bspw. von Bürokräften, die viel korrespondieren, korrekte und ansprechende Formulierungen. Ob das aber z. B. ebenso für Pflegefachkräfte oder Softwareingenieure gelten muss, erscheint fraglich (vgl. Becker, 2014, S. 151).
Bei der Betrachtung von Lebensläufen – im englischen Sprachraum auch CV, lateinisch für Curriculum Vitae – spielt die Prüfung der Lückenlosigkeit eine Rolle. Auch wenn heute eine mehrmonatige Auszeit durchaus akzeptabel sein kann, sollte sie zumindest aufgeführt werden. Im Zentrum steht die Analyse berufsrelevanter Angaben zu Aus- und Weiterbildung, Abschlüssen und Erfolgen, zu Berufserfahrung, Sprach-, EDV- und sonstigen Kenntnissen. Darauf basieren vorrangig induktive Schlussfolgerungen wie: »Wenn der Bewerber eine sehr gute Abschlussarbeit zu Derivaten verfasst hat, interessiert er sich für Finanzinstrumente.« »Wenn der Bewerber in einem englischsprachigen Land ein englischsprachiges Studium abgeschlossen hat, sind fließende Englischkenntnisse vorhanden.« Das muss nicht in allen Fällen korrekt sein, ist aber zumindest wahrscheinlich. Dagegen sind Analogieschlüsse wie die folgenden kritisch zu sehen: »Der Bewerber betreibt eine Mannschaftssportart, er hat Teamgeist.«, »Die Bewerberin fährt Motorrad, sie ist risikofreudig.«, »Der Bewerber ist bereits seit zehn Jahren in einem Unternehmen tätig, er ist unflexibel.« Der Sportplatz ist nebenan und der Bewerber ist schon seit frühester Kindheit Mitglied. Das Motorrad kann von den Eltern geschenkt sein, die einen Motorradhandel haben. Und im Unternehmen wurden immer wieder ganz neue Aufgaben geboten, daher war ein Wechsel trotz hoher Flexibilität bislang nicht angezeigt. Eine (un-)bewusste Beeinflussung von Auswahlentscheidungen durch derlei (unbestätigte) Schlussfolgerungen ist zu vermeiden. Daher sollte auf Angaben zu Hobbys bzw. deren Interpretation genauso verzichtet werden wie auf Herkunft, Religionszugehörigkeit oder familiäre Verhältnisse. Hier kommt entsprechend noch der gesetzliche Rahmen ins Spiel, auf den in Kapitel 12 eingegangen wird.
Noch kritischer ist der Einfluss der in Deutschland nach wie vor oft üblichen Bewerbungsfotos zu sehen: Deren Berücksichtigung verzerrt die Bewertung der eingereichten Unterlagen durch Sympathieeffekte. Experimentell konnte so bestätigt werden, dass gutaussehende Männer in Bewerbungsverfahren öfter eingeladen werden, gutaussehende Frauen dagegen weniger häufig (vgl. Agthe et al., 2010, S. 1151 ff.). Daher sollten Fotos am besten gar nicht erst angefordert oder erst im nächsten Schritt betrachtet werden, wenn die Negativselektion abgeschlossen ist. Vor dem Gespräch können sich so Recruiter und Führungskraft bereits mit dem Gesicht vertraut machen, was oft als Argument für Bewerbungsfotos angeführt wird. Zudem sollte eine eventuelle Sichtung von Bewerbungsvideos wie von Talentcube (https://talentcube.de) erst nach einem Screening des Lebenslaufs und den dazugehörigen Unterlagen stehen. Ein Anschreiben kann diese Form ggf. ersetzen, den klassischen Lebenslauf (auf absehbare Zeit) aber nicht.
Weitere Schlussfolgerungen wie in der Vergangenheit bspw. von blauen Bewerbungsmappen auf Seriosität oder auch noch heutzutage von einem sehr bunten Bewerbungsfoto auf Kreativität erfolgen nach eigenem Ermessen. Objektiv betrachtet haben sie keine Aussagekraft. Sie sollten in einem professionellen Screening daher ebenfalls außen vor bleiben. In diesen Fällen lag die Farbwahl vielleicht am Angebot des örtlichen Schreibwarenladens bzw. an der Kreativität des Fotostudios.
4.2.2 Zeugnisanalyse
Hoch-, Schul- und Arbeitszeugnisse sind getrennt zu betrachten. Zeugnisse von der (Hoch-)Schule sind bei Berufseinsteigern meist wichtig, da ansonsten wenige Informationen vorliegen.
Notenanalysen bei (Hoch-)Schulzeugnissen sind zur Vorhersage des weiteren (Aus-)Bildungserfolgs eine gute Grundlage, die Korrelation mit Berufserfolg dagegen ist laut Schuler (2014, S. 135) nur mäßig. Zu beachten ist zudem, dass das Niveau in Abhängigkeit von einigen leistungsunabhängigen Faktoren schwanken kann und daher eine direkte Vergleichbarkeit oft nicht gegeben ist. Neben dem Bundesland beim deutschen Abitur spielen später die Hochschule oder Universität genauso wie das Fach bis hin zu den einzelnen Lehrenden eine Rolle. Sogenannte Diploma Supplements, die im Zuge des Bologna-Prozesses eingeführt wurden, geben heute relativ viele ergänzende Informationen, z. B. zum Aufbau des Studiums oder dem Erfolg des Studierenden nicht nur als absolute Note, sondern im Verhältnis zu seiner Vergleichsgruppe. Ob allerdings in der ersten Sichtung genügend Zeit zur sorgfältigen Analyse dieser Informationen gegeben ist, ist fraglich. Neben den Noten sollte die Ausbildungsdauer einbezogen werden. Wenn jemand eine gute Leistung in der dafür vorgesehenen Zeit erbringt, deutet das zumeist auf Zielstrebigkeit und grundsätzlichen Leistungswillen sowie -fähigkeit hin. Überschaubare Abweichungen, von Noten wie Zeiträumen, sollten aber generell nicht zu hoch bewertet werden.
Je länger jemand im Berufsleben steht, desto mehr nimmt die Relevanz von Hoch-, Schul- und Ausbildungszeugnissen ab und desto wichtiger werden Arbeitszeugnisse. Auf diese haben alle Arbeitnehmer gemäß § 109 GewO bzw. § 630 BGB einen Anspruch. Von besonderem Interesse für die Analyse sind qualifizierte Arbeitszeugnisse (Watzka, 2014, S. 43 f.). Demgegenüber steht das einfache Zeugnis. Dieses umfasst lediglich Art und Dauer der Tätigkeit und bestätigt damit die Angaben im Lebenslauf, birgt aber keine weiteren Informationen. Hat ein Arbeitnehmer in anspruchsvoller Position nach längerer Betriebszughörigkeit nur ein einfaches Zeugnis vorzuweisen, ist das im deutschen Sprachraum ungewöhnlich und es sollte nachgefragt werden. Außerhalb des deutschsprachigen Raums sind Zeugnisse dagegen nicht etabliert, allenfalls bei deutschen multinational tätigen Unternehmen. Es wird im anderssprachigen Ausland eher mit Referenzen gearbeitet, die nachstehend noch aufgegriffen werden.
Der Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses gestaltet sich üblicherweise wie folgt (vgl. Knobbe, Leis & Unmuß, 2010):
• eindeutige Überschrift,
• kurze Einleitung (Vor- und Nachname und Titel),
• ggf. kurze Unternehmensdarstellung,
• aktive Tätigkeitsbeschreibung/en,
• für die Position relevante Leistungsbeurteilung,
• Beurteilung von Person, sozialem Verhalten und ggf. Führungsleistung,
• Schlussformel mit Beendigungsinitiative und ggf. -grund, Dank, Bedauern und Zukunftswünschen,
• Ort, korrektes Datum und Unterschrift(en) vorgesetzter Person(en).
In der Erstellung bilden Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil sowie Leistungsbeurteilungen die Basis. Bei der Analyse sind die geltenden Grundsätze von Wohlwollen und Wahrheit zu beachten:
• Wohlwollen, um dem Arbeitnehmer den weiteren Lebens- und Arbeitsweg nicht zu erschweren (LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007, 4 Sa 301/07).
• Zeugniswahrheit erstreckt sich auf alle wesentlichen Tatsachen, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind und an deren Kenntnis ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben kann (LAG München v. 31.7.2007, 6 Sa 1238/05).
Folge mangelnder Beachtung dieser Grundsätze können grundsätzlich »(einklagbare) Berichtigung« (BAG, 21.06.2005, Az. 9 AZR 352/04), »Behinderung des beruflichen Fortkommens« bis hin zu »Haftungsfällen« (OLG München, 30.03.2000, 1U 6245/99) sein. Die genannten Grundsätze können im Einzelfall im Widerspruch zueinander stehen, was zur Entstehung einer spezifischen Zeugnissprache geführt hat. Neben einzelnen gängigen Formulierungen sind insbesondere die folgenden Techniken bei der Erstellung wie der Analyse von Zeugnissen zu berücksichtigen:
• Reihenfolge-Technik: Unwichtige Aussagen vor wichtigen, Beispiel: »Sie war als Einkäuferin für die Beschaffung von Büromaterial, Werkzeugen und Maschinen zuständig.«
• Leerstellentechnik: Belanglosigkeiten statt Wesentliches, Beispiel: »Geschäftsführerin Lachmaier war stets freundlich und gut aufgelegt.«
• Knappheits-Technik: Alles wird kurz gehalten, Beispiel: »Sie hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gearbeitet.«
• Andeutungstechnik: Verwendung von mehrdeutigen Worten, Beispiel: »Er ist ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter.«
• Stilmittel der Verneinung, Beispiel: »Er erzielte nicht unbedeutende Umsatzsteigerungen.«
• Stilmittel der Übertreibung, Beispiel: »Einen Mitarbeiter wie diesen, werden wir nie wieder bekommen.«
Nach einer Erhebung von Sende, Galais & Dahl (2011, S. 36 f.) sind folgende Aspekte in den meisten von über 800 analysierten Zeugnissen abgedeckt und sollten daher nicht fehlen: Zukunftswünsche (97 %), Verhalten gegenüber Internen (95 %), Gesamturteil/Zufriedenheitsfloskel (91 %), Arbeitsweise (85 %), Dankes- und Bedauernsformel (80 %), Arbeitsmotivation und -erfolg (73 bzw. 38 %), Arbeitsbefähigung (65 %), Verhalten gegenüber Externen (57 %) und Fachwissen (55 %). In dieser Studie wurde auch ermittelt, dass die Aussagen ganz überwiegend positiv sind und im Mittel auf einer Notenskala zwischen 1,8 bis 2,4 schwanken. Dies bedeutet, dass die Aussagekraft der Beurteilungen, abgesehen von auffälligen Abweichungen, in der Regel gering ist. Auch bei negativen Aussagen ist darauf zu achten, ob diese nur in einem einzigen Zeugnis oder in mehreren vorkommen. Ist letzteres der Fall, sollte zu diesem Punkt dann zumindest im Vorstellungsgespräch nachgehakt werden. Auf eine Durchsicht der Zeugnisse sollte trotz begrenzter Aussagekraft der Beurteilungen dennoch nicht verzichtet werden. Dies betrifft insbesondere die im Zeugnis enthaltenen Aussagen zur Tätigkeit selbst. Diese sind meist umfangreicher als die Angaben im Lebenslauf oder im Anschreiben und helfen bei der Einschätzung der fachlichen und methodischen Eignung.
Bei der Erstellung von Zeugnissen sind über die Tätigkeitsbeschreibung hinaus die Beurteilungen von Know-how und Können, Leistungsverhalten und -ergebnissen sowie sozialen und persönlichen Kompetenzen in Textform zu übersetzen. Sind viele Zeugnisse zu erstellen, kann eine Übersetzung der Skalen pro Kompetenz in einer (eigenen) Datenbank eine sinnvolle Unterstützung bieten. Der Aufwand kann ansonsten schnell höher werden als der empirisch ermittelte Mittelwert von etwas über einer Stunde (vgl. Grau & Watzka, 2016, S. 52). Während die meisten Unternehmen mit Textbausteinen arbeiten, geht die Automatisierung bei Großunternehmen meist noch weiter, indem Zeugnisgeneratoren eingesetzt werden, also Software zur Zeugniserstellung.
Beispiel 4.3: »Übersetzung« skalierter Beurteilungen in Zeugnissprache
Mögliche Formulierungen (von sehr gut bis weniger gut) mit Blick auf die Erfahrung als fachliche Kompetenz:
• »Er/Sie verfügt über eine sehr große Berufserfahrung.«
• »Er/Sie besitzt eine breite und fundierte Erfahrung.«
• »Das Unternehmen profitierte von seiner/ihrer Erfahrung.«
• »Er/Sie verfügt über gewisse Berufserfahrung im Bereich…«
Mögliche Formulierungen (von sehr gut bis weniger gut) des Auftretens, als Teil der sozialen Kompetenzen:
• »Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war stets hervorragend.«
• »Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war (stets) einwandfrei.«
• »Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war zufriedenstellend.«
Mögliche Formulierungen (von sehr gut bis weniger gut) in der Abschlussbeurteilung:
• »Wir waren mit den Leistungen von Herrn/Frau M. jederzeit außerordentlich zufrieden.«
• »Wir waren mit den Leistungen von Herrn/Frau Muster jederzeit (voll) zufrieden.«
• »Wir waren mit den Leistungen von Herrn/Frau Muster zufrieden.«
4.2.3 Testverfahren
Testverfahren können zur (Vor-)Auswahl und Platzierung von Personal eingesetzt werden. Sie können zudem in anderen Feldern des Personalmanagements Anwendung finden (vgl. Eisele, 2010c, S. 32), wie Abbildung 4.4 im Überblick zeigt.
• Bei der Erstellung von Anforderungsprofilen und Kompetenzmodellen, die sich in Teilen der Struktur und mit Blick auf die Dimensionen an bewährten Testverfahren orientieren können. So bspw. der AIST (Allgemeine Interessen-Struktur-Test) zur Aufnahme von Interessenprofilen von Schülern und dessen tätigkeitsbezogenes Pendant, der UIST (Umwelt Interessen-Struktur-Test), zur korrespondierenden Aufnahme von schulischer und beruflicher Umwelt (vgl. Bergmann & Eder, 2018).
• Bei der Karriere- und Laufbahnplanung im Unternehmen zur Vertiefung des Selbstbildes, Ermittlung von Stärken und Schwächen sowie Entscheidungsunterstützung in der Planung von Unternehmen und Mitarbeitenden.
• In Trainings, z. B. in der Entwicklung von Teams zur strukturierten Erfassung und Visualisierung (unterschiedlicher) Persönlichkeiten im Team und Förderung des eigenen und gegenseitigen Verständnisses.
• In der beruflichen Beratung und Karriereberatung generell zur Vertiefung des Selbstbildes, Aufdeckung von Stärken und Schwächen sowie Ableitung von geeigneten beruflichen Szenarien.
• Beim Coaching als eine Ergänzung und Vertiefung des Selbstbildes, zur Ermittlung von Stärken und Schwächen sowie Förderung der Selbstreflektion und Einsicht.
• Im Feedback-Prozess, um Selbstbild-Fremdbild-Diskrepanzen abzubauen und ggf. weitere Entscheidungen, wie Investments in Weiterbildung, zu unterstützen.

Abb. 4.4: Anwendungsfelder von Testverfahren (in Anlehnung an Eisele, 2010c, S. 32)
Testverfahren zur (Vor-)Auswahl werden häufig in folgende Kategorien eingeteilt:
• Fähigkeits- und Wissenstests,
• Intelligenztests,
• Konzentrations- und Leistungstests,
• Persönlichkeitstests,
• Interessentests
• Sonstige, wie z. B. Integritäts- oder Lernfähigkeitstests
Die Drahtbiegeprobe als Beispiel für einen Fähigkeitstest wird seit einem halben Jahrhundert zur Diagnostik von manu-motorischen Fähigkeiten eingesetzt. Schriftliche Prüfungen aus der Schul- oder Ausbildungszeit sind klassische Beispiele für Wissenstests (vgl. Emrich & Schwarz, 2009).
Intelligenztests messen anhand verschiedener Intelligenzmodelle die kognitive Kapazität. Eine nicht sprachlich basierte Form stellt der BOMAT (Bochumer Matrizen-Test) dar. Hier wird die intellektuelle Leistungsfähigkeit mithilfe von sogenannten Matrizenaufgaben erfasst. Klassische Intelligenztests sind neben dem I-S-T 2000-R, der Hamburg-Wechsler-Intelligenztest (HAWIE-III) oder der WIT-2, der »Wilde-Intelligenztest«. Alle sind ähnlich aufgebaut wie der I-S-T, der Satzergänzungen, Analogien, Gemeinsamkeiten, Zahlenreihen, Figurenauswahl, Würfelaufgaben, Rechenaufgaben, Matrizenaufgaben und einen allgemeinen Wissenstest umfasst.
Bei Konzentrations- und Leistungstests geht es um Aufmerksamkeit, Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit. Als prominentes Beispiel wird meist der d2-Test genannt. Die Probanden haben die Aufgabe, auf einer Seite, auf der die Buchstaben d, p und b abgebildet sind (jeweils von mehreren Strichen umgeben), alle ds, die jeweils mit zwei Strichen gekennzeichnet sind, anzukreuzen. Dabei geht es neben der Schnelligkeit um die Korrektheit der Ausführungen.
Während die genannten Verfahren maximale Ausprägungen erfassen, wird mit Persönlichkeitstests durchschnittliches Verhalten ermittelt. Persönlichkeitstests können weiter unterteilt werden in projektive und psychometrische Verfahren. Der Fokus in der Personalauswahl liegt auf psychometrischen Verfahren, die eine strukturierte Selbsteinschätzung des Probanden erheben. Projektive Verfahren (wie der Rohrschach-Test, der für den klinischen Einsatz entwickelt wurde) haben allenfalls bedingt spezifische berufliche Relevanz und sind rechtlich bedenklich, da (zu) weit in die Persönlichkeitsrechte des Probanden eingegriffen wird (vgl. Spitznagel, 2000, S. 516 ff.).
Weiter können Persönlichkeitstests in Persönlichkeitsstruktur-Tests und Typentests unterschieden werden. Einer der bekanntesten Vertreter der Typentests ist der MBTI, Myers-Briggs-Typenindikator (eine Kurzversion für den Selbsttest findet sich unter www.typentest.de). Aufgrund ihrer Einfachheit werden Typentests in der Praxis gerne eingesetzt. Negativ zu Buche schlägt jedoch der hohe Grad der Stereotypisierung. Bei Personalauswahlentscheidungen und bei Leistungsbeurteilungen ist daher von deren Einsatz abzuraten (vgl. Linde & Schustereit, 2008, S. 163). Bei Persönlichkeitsstruktur-Tests werden Ausprägungen mehrerer Persönlichkeitsmerkmale (in Relation zu einer Normgruppe) meist mittels Zahlenwerten und Diagrammen abgebildet (vgl. Hossiep & Mühlhaus, 2015, S. 30).
Auf den weltweit bekanntesten Persönlichkeitsdimensionen, den Big Five, basiert das NEO-Fünf-Faktoren-Inventar (NEO-FFI). Dieses kann online (unter www.personalitytest.org.uk) in englischer Sprache ausgefüllt und die Ergebnisse für die Dimensionen Extraversion, Neurotizismus, Offenheit für Erfahrungen, Verträglichkeit (Anpassungsfähigkeit) und Gewissenhaftigkeit automatisiert ermittelt werden (vgl. Rammstedt & John, 2007, S. 203 ff. und Rammstedt et al., 2013, S. 233 ff.). Teilweise werden weitere Testarten unterschieden, bspw. Interessenstests und Integritätstests, die Unterkategorien von Persönlichkeitstests darstellen und diesen zugeordnet werden können (vgl. Linde & Schustereit, 2008, S. 155 ff.).
Die Durchführung von Testverfahren geht zunehmend weg von Paper-and-Pencil- hin zu Online-Varianten. Neben der Erleichterung in der Auswertung, bietet dies neue Möglichkeiten in der Durchführung. So können
• spielerische Elemente leichter eingebunden werden, um die Akzeptanz zu erhöhen. Unter dem Schlagwort Gamification findet dies im Personalmanagement nicht nur bezüglich der Auswahl zunehmend Beachtung (vgl. Kehr, Strasser & Paulus, 2018, S. 609 f.) und wird im Kapitel 8 noch einmal aufgegriffen. In diesem Zusammenhang wird dann auch von Game-Based Assessment und Recrutainment gesprochen (vgl. Diercks, 2020, S. 79 ff.).
• adaptive Anpassungen erfolgen, um noch mehr bzw. passendere Informationen zu erhalten.
• die Darstellung sowie Informationsvermittlung von Unternehmen gegenüber dem Bewerber verbessert werden.
Wie bereits aufgezeigt, geht der Trend dahin, Online-Tests gar nicht in die eigentliche Auswahl einzubeziehen, sondern diese lediglich dem Interessenten zur Verfügung zu stellen. Diese Self-Assessments führen nachweislich dazu, dass die Basisrate, also die Zahl der geeigneten Bewerber, steigt (vgl. Diercks, 2020, S. 94).
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