Read the book: «Rechtliche Impulse»

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Carl von Ossietzky

Rechtliche Impulse

Impressum

Texte: © Copyright by Carl von Ossietzky

Umschlag: © Copyright by Gunter Pirntke

Verlag:

Das historische Buch, Dresden / Brokatbookverlag

Gunter Pirntke

Mühlsdorfer Weg 25

01257 Dresden

gunter.50@gmx.net

Inhalt

Einführung

Erfurter Urteil

Die Zinne der Partei und andere Rechtsfragen

Der Femeprozess und so weiter

Das lädierte Sakrament und andere Entscheidungen

Bülowplatz

Das Ende der Pressefreiheit und weitere Fälle

Weltbühne-Prozess

Einführung

Anhand des Buches „Ein Lesebuch für unsere Zeit“- Artikel, Rezensionen, Feuilletons aus der Gerichtswelt 1911–1933 von Carl von Ossietzky haben wir aus den umfangreichen Berichten, Aufsätzen und Pressemeldungen sowie Notizen des Autors die Beiträge herausgesucht, die sich um die hier genannte Thematik ranken.

Carl von Ossietzky, geboren am 3. Oktober 1889 in Hamburg und gestorben am 4. Mai 1938 in Berlin, war einer der fähigsten deutscher Journalisten, ein Schriftsteller Pazifist und Friedensnobelpreisträger.

Als Herausgeber der Zeitschrift Die Weltbühne wurde Ossietzky häufiger wegen Artikeln, die illegale Zustände in der Weimarer Republik und auch den Aufstieg des Nationalsozialismus zum Thema hatten, vor die Justiz gezerrt. Im international aufsehenerregenden Weltbühne-Prozess wurde er 1931 wegen Spionage verurteilt, weil seine Zeitschrift auf die verbotene Aufrüstung der Reichswehr aufmerksam gemacht hatte. Kurz nach seiner Entlassung kamen die Nazis an die Macht. Ossietzky wurde am 28. Februar 1933 widerrechtlich in Haft gesetzt. Als einer der prominentesten politischen Häftlinge wurde Ossietzky unter anderem im KZ Esterwegen besonderes Opfer nationalsozialistischer Willkür. Er wurde häufig misshandelt und gefoltert. 1936 erhielt Ossietzky in einer internationalen Hilfskampagne den Friedensnobelpreis. Im gleichen Jahr wurde er, durch die Torturen schwer erkrankt, unter Polizeiüberwachung in ein Berliner Krankenhaus verlegt. Dort starb er unter Bewachung zwei Jahre später.

1911 sandte Ossietzky seinen ersten Beitrag bei der Wochenzeitung Das freie Volk ein, dem Publikationsorgan der Demokratischen Vereinigung. Aus dieser Initiative entwickelte sich in den Folgejahren eine regelmäßige Mitarbeiterschaft. Ossietzky wurde erstmals Leitartikler einer Zeitschrift. Auch für die Blätter des Deutschen Monistenbundes schrieb er regelmäßig.

1914 machte er auf eine für ihn ungewohnte Weise Bekanntschaft mit der Justiz: Aufgrund des Artikels „Das Erfurter Urteil“ wurde er wegen „öffentlicher Beleidigung“ angeklagt, weil er die preußische Militärjustiz stark kritisiert hatte. Die 200 Mark Geldbuße, zu der er verurteilt wurde, beglich seine Ehefrau Maud, die er am 19. August 1913 geheiratet hatte. Sie war damals in der englischen Frauenrechtsbewegung aktiv. Nach der Heirat unterstützte sie die Pläne ihres Mannes, den Justizdienst zugunsten einer journalistischen Karriere aufzugeben. Im Januar 1914 reichte Ossietzky seine Kündigung ein.

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges wurde Carl von Ossietzky zunächst als untauglich gemustert. Die kriegsbedingten Veränderungen innerhalb der Medien machten es ihm jedoch unmöglich, seinen Lebensunterhalt weiterhin als militärkritischer und später sogar pazifistischer Journalist zu verdienen. Daher kehrte er im Januar 1915 wieder in den Justizdienst zurück. Im Sommer 1916 wurde er schließlich doch noch eingezogen und als Armierungssoldat an die Westfront geschickt.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er sich wieder von seiner anfänglichen Kriegsbegeisterung gelöst und hielt pazifistische Vorträge in Hamburg, wo er in den Vorstand der dortigen Ortsgruppe der Deutschen Friedensgesellschaft (DFG) gewählt worden war. Ebenfalls attackierte er im Laufe des Krieges verschiedene Führer des Monistenbundes wie Ernst Haeckel und Wilhelm Ostwald, die in dem Krieg ein Instrument zur weltweiten Durchsetzung der von ihnen als höherstehend angesehenen deutschen Kultur sahen. In seinem 1917 verfassten Manuskript Monismus und Pazifismus wandte sich Ossietzky entschieden gegen eine derartige Auslegung des darwinistischen Entwicklungsgedankens und warf Haeckel und Ostwald „pangermanische Phantastereien auf Kosten der humanistischen Vernunft vor“. Nach Ende des Krieges kehrte Ossietzky nach Hamburg zurück, wo er ein weiteres Mal seinen Dienst bei der Justiz quittierte.

Auf Anregung Tucholskys hatte sich Siegfried Jacobsohn, Herausgeber der Berliner Wochenzeitschrift Die Weltbühne, von Sommer 1924 an um die Mitarbeit Ossietzkys bemüht. Es sollte noch bis zum April 1926 dauern, bis zum ersten Mal ein politischer Leitartikel von ihm in dem Blatt erschien. Nach Jacobsohns Tod ernannte die Witwe Edith Jacobsohn — nach einem kurzen Interregnum Kurt Tucholskys — Ossietzky zum Herausgeber und Chefredakteur der Weltbühne.

Unter Leitung Ossietzkys behielt die Weltbühne ihre Bedeutung als undogmatisches Forum der radikaldemokratischen, bürgerlichen Linken bei. Dass sich Ossietzky in dieser Funktion großes Renommee erwarb, zeigt auch die Tatsache, dass er nach dem Berliner Blutmai im Mai 1929 den Vorsitz des Ausschusses übernahm, der die Hintergründe für den gewalttätigen Polizeieinsatz klären sollte. Trotzdem war Ossietzky für die Kommunisten „verachtetes und bekämpftes Symbol“ der bürgerlichen Opposition. Die Sozialdemokraten griffen ihn an und belächelten ihn als „Idealisten“. Die Liberalen sahen ihn als „Republikzerstörer“.

Ossietzky behandelte auch in der „Weltbühne“ den Polizistenmord an Bülowplatz. Die NS-Justiz hatte 1934 ein Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen des Doppelmords eingeleitet. Das Landgericht Berlin stellte es zunächst ein, weil Mielke flüchtig war. In einem groß angelegten Prozess wurde nach Wiederaufnahme der Ermittlungen im Juni 1934 unter anderem Max Matern wegen seiner Beteiligung am Doppelmord zum Tode verurteilt und hingerichtet und der ebenfalls angeklagte Mittäter und spätere Generalmajor des MfS Erich Wichert zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erließ die Staatsanwaltschaft der Viersektorenstadt Berlin erneut und aus demselben Grund Haftbefehl gegen Mielke, doch beschlagnahmte die sowjetische Besatzungsmacht die Verfahrensakten. Nach der Auflösung der DDR eröffnete das Landgericht Berlin im November 1991 das Hauptverfahren gegen Mielke wegen der „Bülowplatzsache“. Mielke wurde des Mordes angeklagt. Die vom 10. Februar 1992 bis zum 26. Oktober 1993 geführte Verhandlung endete mit seiner Verurteilung wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die für einen Mord geringe Strafe erklärte sich aus der Besonderheit, dass zwischen Tat und Urteil mehr als 60 Jahre lagen. Ende 1995 wurde Mielke, nachdem er insgesamt mehr als zwei Drittel der sechs Jahre verbüßt hatte, im Alter von 88 Jahren auf Bewährung entlassen.

Walter Brendel

Erfurter Urteil

»Fedja: Und Sie, der Sie an jedem Ersten mit einigen Groschen für Ihre Gemeinheit bezahlt werden, Sie ziehen sich Ihren Uniformrock an und tun sich nun groß über jene Leute, deren kleiner Finger mehr wert ist als Sie im Ganzen und die Sie nicht einmal ins Vorzimmer hineinlassen würden. Sie haben sich hinaufgeschustert und freuen sich nun.

Der Richter: Ich lasse Sie abführen.«

Tolstoi, »Der lebende Leichnam«

Drei Landwehrleute sollen auf fünf Jahre ins Zuchthaus wandern; ein paar andere erhalten bittere Gefängnisstrafen. So entschied das Kriegsgericht zu Erfurt. Grund: Alkoholausschreitungen. Schaden hat es außer der Aufregung nicht gegeben. Was kann man bei einem bürgerlichen Gerichte nicht alles für fünf Jahre Zuchthaus haben! Hunderttausende stehlen, seine Zeit abreißen und nachher als Rentner leben; im Affekt einen Mord begehen, den milde Richter als Totschlag auslegen. Milde Richter! Die militärische Justitia hat nicht nur verbundene Augen, sondern auch verstopfte Ohren und ein gepanzertes Herz. Alkoholausschreitungen sind hässlich. Aber solange der Saufteufel noch eine Großmacht ist, wird nur eine geschwollene Moral einen Stein auf ein paar arme Kerle werfen, die sich in ihrer Weise einen vergnügten Tag gemacht haben.

Seit alten Zeiten zeichnen sich die militärischen Strafen durch besondere Grausamkeit aus. An der wilden Soldateska des Dreißigjährigen Krieges sühnte die beleidigte Gerechtigkeit die zahllosen Untaten mit Spießrutenlaufen, Rad und Galgen. Was wurde damals gehängt! Wie viele Knochen wurden von den Strafwerkzeugen gebrochen! Die Kriegsjustiz sandte mehr Krüppel ins Land als alle Schlachten. Man erzählt von einem alten Haudegen, der als Vorsitzender eines Kriegsgerichts die Sitzung abbrach, indem er das Buch zuklappte und dem Profossen zurief: »Es ist das beste, wir beginnen mit der Exekution!«

Heute kennt die Justiz weder Wippe noch Rad. Nur noch Paragraphen. Aber die eben angeführten Worte des Marschalls von Monluc, die in ihrer rauen Aufrichtigkeit so bezeichnend sind, müssten heute über der Pforte jedes Kriegsgerichtes stehen. Sie sind symbolisch. Und das Bild des alten Kriegsmannes müsste in jedem Sitzungszimmer hängen; denn er hat es erkannt und in wahrhaft klassische Form gebracht, dass es bei der militärischen Justiz nicht auf den Paragraphenplunder, sondern einfach auf die Strafe ankommt. Diese Justiz will nicht prüfen und wägen, wie die bürgerliche – es soll. Sie will auch nicht vergelten. Sie überzahlt. Sie hat die Aufgabe, den »Untertanen« an das Prinzip der Autorität, der unbedingten Disziplin zu erinnern. Sie hat ihm die Grenzen seiner Freiheit zu zeigen. Das bürgerliche Leben bringt eine höchst gefährliche Gleichmacherei mit sich. Also muss daran erinnert werden, dass es noch Klassen gibt. Das ist die Aufgabe der Kriegsgerichte. Der Vorgesetzte wird gestreichelt, der Untergebene gepeitscht. Das unverfälschte Prinzip der Reaktion, nackter Klassenegoismus! Wir entrüsten uns, dass es in Russland noch Kirchenstrafen gibt, Verbannungen ins Kloster usw. Sind wir besser daran? Wehe dem Bürger, der vergisst, dass er an einem Tage im Jahre unter die Zuständigkeit der militärischen Gerichtsbarkeit fällt! Wehe dem, der in die Fußangeln ihres Strafsystems gerät!

Ein seltsamer Zufall wollte es, dass das Erfurter Urteil in die Zeit fiel, da der Reichstag die größte je an ein Parlament gestellte Militärforderung endgültig zu bewilligen hatte. Nicht der schwärzeste Reaktionär wagte das Urteil zu verteidigen. Nicht einmal der Kriegsminister. Sogar die Liberalen wurden energisch und verlangten ein Notgesetz. Gut gemeint! Aber von vornherein hätte man Kautelen erzwingen müssen; die völlige Neuschaffung des militärischen Rechts wäre mit die wichtigste gewesen. Die Regierung würde sich gesträubt haben – viel mehr noch als in der Frage des Gardeprivilegs. Nun, so hätte man ihre Vorlage ruhig in Scherben gehen lassen müssen.

Aber es wäre töricht, so viel Tatkraft von unseren »bürgerlichen « Politikern zu verlangen. Es hätte sich ja nur um die Gerechtigkeit gehandelt. Wer regt sich deswegen auf? Die Sozialisten und die paar verbohrten Demokraten. Die Herren, die bei jeder Gelegenheit »unser Geistesleben retten«, mögen es sich gesagt sein lassen, dass wir das Erfurter Urteil für einen viel schlimmeren Schlag gegen die Kultur halten als das Verbot von zehn Festspielen.

Der Kriegsminister versicherte, dass die Richter nur ihre Pflicht täten. Das muss man ihnen eben zum Vorwurf machen. Das Gesetz ist grausam. Und nicht einen Fingerbreit weichen sie von seinen harten Paragraphen ab. Nicht einer schenkt der milderen Regung des Herzens Gehör. Nicht einer schreit auf: Das kann ich nicht! Mag es tausendmal Gesetz sein, dagegen bäumt sich mein Gewissen auf. Ich bekenne!

Die Worte, die eingangs dieser Zeilen aus Tolstois Drama zitiert sind, schreit ein zu Tode Gehetzter seinem Richter entgegen. Wir haben genug Opfer wimmern gehört. Ein Richter müsste, von seinen Gefühlen überwältigt, reden. Das wäre in unserer tatenarmen Zeit wie eine Erlösung. Wir sind davor sicher! Die Beamten arbeiten mit derselben Gewissenhaftigkeit, mit der sie an jedem Ersten ihr Gehalt einstreichen. Und nach einem besonders harten Urteil gehen sie ruhig nach Hause, nicht ohne Mitgefühl für den armen Teufel, der das Unglück hatte, in die Klasse hineingeboren zu werden, die nun einmal die Objekte der Gesetzgebung liefern muss.

Die Zinne der Partei und andere Rechtsfragen

Ich las dieser Tage in einem großen Parteiorgan die Mitteilung, dass irgendwo in tiefster Provinz der Funktionär einer andern Partei 30 000 Mark unterschlagen habe, woran das Blatt die freundliche Bemerkung knüpfte: »Das sind nun nach Ansicht dieser Kreise die geeigneten Leute, die Interessen ihrer Klassengenossen zu vertreten. Sie können mein und dein nicht unterscheiden.« Was die bedeutsame Berliner Zeitung hier sagt, ist über allem Zweifel erhaben. Die gegnerische Partei ist bekanntlich immer die Brutstätte aller nur ausdenkbaren Laster, die eigene licht und klar wie Dantes Paradies; und wenn schon mal was passiert, nun, wir sind halt alle Menschen ... Und deshalb, deutscher Mann, wenn du mit einem zusammen bist, der anders denkt als du, so gib auf deine Krawattennadel acht und behüte Frau und Kind gut, denn ein Individuum, das auf ein anderes Parteiprogramm vereidigt ist, bringt schließlich alles fertig ...

Der gepfändete Liebknecht

Ein junger Künstler hat unter schwersten persönlichen Opfern im Berliner Osten eine Arbeiter-Kunst-Ausstellung zusammengebracht. Was da ausgestellt ist, sind zum Teil wesentliche Talentproben; der gewöhnliche kritische Maßstab ist allerdings nicht anzulegen, da die meisten dieser Arbeiten nicht von Berufskünstlern geschaffen und zudem nach schwerem Tageswerk entstanden sind. Jedenfalls ein Unternehmen, das Beachtung und Förderung verdient. Da entdeckte die hochlöbliche Polizei dazwischen einige Bilder und Zeichnungen linksradikaler Tendenz, und sofort wurde die Ausstellung unter Kreuzfeuer genommen, das heißt, man verbot sie nicht, aber belegte den Veranstalter ausgiebig mit Geldstrafen, weil er zu unerlaubter Zeit Besuchern Eintritt gewährte und dergleichen mehr, und als auch das noch nichts fruchtete, meldete sich die – Lustbarkeitssteuer. Und da der arme Mann wirklich nicht in der Lage war, diese Rechnungen zu begleichen, so pfändete man ihm den letzten Stuhl weg, und da auch das noch nicht der beleidigten Gerechtigkeit genügte, so pfändete man aus der Ausstellung einen Bronzekopf Karl Liebknechts; vermutlich weil es das schwerste Stück war. Irgendein Kunstfreund unter den Herren Beamten schien aber doch noch seine Zweifel zu haben, ob nicht am Ende doch mit Ölfarbe zugedeckte Leinewand wertvoller sei, und so schritt man denn zur feierlichen Anfrage an den Ausgepfändeten, wie hoch eigentlich der Wert des gepfändeten »Liebknecht« sei. Da riß dem jungen Manne endlich die Geduld, und er antwortete mit einem unwirschen Briefe, der in verschiedenen Zeitungen wiedergegeben wurde. Ja, der Brief war grob, aber bei weitem nicht grob genug. Ich hätte an seiner Stelle kurz und bündig geantwortet: dass dieser Bronzekopf Liebknechts jedenfalls mehr wert sei als die Gipsköpfe der bürokratischen Schikaneure zusammengenommen.

Majestätsbeleidigung?

Hannover hat seit ein paar Tagen seinen Hochschulskandal. Der Werwolf Haarmann, im vorigen Jahr Sensationsstoff dieser alten, halb welfisch, halb preußisch vermiekerten Beamtenstadt, ist nicht mehr. Mit wehenden Fahnen, die Zähne gebleckt, sind die nationalen Werwölfe auf den Plan getreten. Ihr Angriffsobjekt ist der Professor Theodor Lessing, seit zwanzig Jahren Dozent an der Technischen Hochschule, ein Gelehrter von umfassendem und überfachlichem Wissen, ein Schriftsteller von Unabhängigkeit und eigener Prägung.

Klebt an dem erlauchten Namen Lessing etwas Suspektes? Gotthold Ephraim hatte es mit den evangelischen Orthodoxen zu tun. Theodor erregte im Haarmann-Prozeß die Erbitterung der juristischen Rechtgläubigkeit und wird jetzt zum Zielpunkt des Kesseltreibens der nationalen Orthodoxie.

Theodor Lessing hat am 25. April, also noch vor der Wahl, im »Prager Tagblatt« einen Artikel über Hindenburg veröffentlicht. Keinen Wahlkampfartikel. Eine scharfe psychologische Studie, in menschlich liebenswürdiger Form, was durch einige ironisch flackernde Lichter nicht beeinträchtigt, eher verdeutlicht wird. Kein regulärer Zeitungsartikel. Eher die Abhandlung eines Philosophen, den an den Männern der politischen Bühne allgemein Menschliches in individueller Ausprägung weit mehr interessiert als ihr Programm. Im ganzen Wahlkampf ist kein höflicherer Artikel geschrieben worden.

Vierzehn Tage nach der Wahl aber wird dieser Artikel zum Anlass genommen, um die Entfernung Lessings von seinem Lehramt zu fordern. Rektor, Senat und Studentenschaft spielen sich gegenseitig in die Hände. Vom Kultusministerium wird die Absetzung Lessings verlangt. In einer Beratung hinter verschlossenen Türen erklärt der Vertreter des Rektors, wenn das Ministerium nicht handle, so handle er »von sich aus«.

Soweit das akademische Hochgericht. Dann zeigen sich die ersten Folgen des Bannspruches. Nächtliche Katzenmusik vor dem Hause des Verfemten, Familienmitglieder werden tätlich bedroht. Das Bestiarium der nationalistischen Presse wird lebendig. Zuerst trompetet der große Kriegselefant, der »Hannoversche Kurier«, los; das ist das Signal auch für die allerkleinsten vaterländischen Schakale und Hyänen. Dann die lieben Kollegen! In der »Niederdeutschen Zeitung« lebt sich ein sicherer Müller aus, Privatdozent. Dieses akademische Stück Unglück wagt es, Lessing den wissenschaftlichen Charakter abzusprechen, faselt von »geistiger Onanie« und »philosophischem Bolschewismus«, nennt das »Prager Tagblatt«, das Organ des liberaldemokratischen Deutschtums in Böhmen!, eine »deutschfeindliche tschechische Zeitung«. Warum schreibt der Mann? Will er durch sein Beispiel demonstrieren, was sich an unseren Hochschulen dozierend herumdrücken darf?

Der Fall Lessing, richtiger: der Fall Technische Hochschule, hat zwei Seiten. Die eine geht den demokratischen Unterrichtsminister an, der hoffentlich knochenhart genug sein wird, die akademische Freiheit wahren und den Herrn stellvertretenden Rektor, den es gelüstet, »von sich aus zu handeln«, bei den stoßbereiten völkischen Büffelhörnern zu packen. Die andere Seite ist wichtiger und prinzipieller. Es heißt rechtzeitig den Anfängen einer neuen Hochkonjunktur von Majestätsbeleidigungs-prozessen zu widerstreben.

Schon jetzt fordern Blätter, die den ersten Präsidenten in den Tod gehetzt haben und sich vor Wonne kugelten, wenn eine Beleidigung Eberts mit 50 Mark »gesühnt« wurde, eine straffe Justiz zum Schutze des Reichsoberhauptes. Die demokratische Presse hat vom Augenblick der Tatsache des Rechtssieges an in musterhafter Weise in Hindenburg nicht mehr den Kandidaten der Gegenpartei erblickt, sondern das von der Mehrheit des Volkes gewählte Oberhaupt der deutschen Republik. Wenn von der Rechten jetzt scharfe Maßnahmen gefordert werden, wenn als erster Theodor Lessings Kopf fallen soll, und noch dazu wegen eines Artikels aus der Wahlzeit, so hat das nichts zu tun mit dem sehr berechtigten Verlangen, den Reichspräsidenten besser als bisher gegen Verleumdung und Besudelung zu schützen. Es steckt dahinter der Versuch, unbequeme Kritiker und Bekämpfer eines sinnlosen Heroenkultes zu treffen, es ist ein Attentat zur Unschädlichmachung von Republikanern, die in der Republik allzu viel Monarchistisches finden. Nichts hat die Zeit Bismarcks und Wilhelms odioser gemacht als die läppischen Majestätsbeleidigungsprozesse, die nur ein Mittel waren zur Niederknittelung der Opposition.

Die ersten Kundgebungen des neuen Reichspräsidenten haben in ihrer sympathischen väterlichen Sprache beruhigend gewirkt. Eine Ära von Hindenburg-Majestätsbeleidigungs-Prozessen dagegen würde augenblicklich eine Differenz zwischen Wort und Praxis offenbar werden lassen und das Zeichen zu neuem innerpolitischem Kampf von unerhörter Gehässigkeit werden.

Der Kampf um Lessing kann die erste Probe aufs Exempel sein.

Die Orthodoxen aber sollten rechtzeitig begreifen, dass mit diesem Namen kein Ruhm für sie verknüpft ist.

Adolphe Thiers am 26. Dezember 1871

»Und hier, meine Herren, spreche ich wie immer aus voller Überzeugung, aber glauben Sie mir, Sie, die Sie einen loyalen Versuch mit der Republik machen wollen, und Sie haben recht: dieser Versuch muss ehrlich gemacht werden. Man muss nicht Komödie spielen und eine Regierungsform versuchen wollen mit dem Hintergedanken, sie zu Falle zu bringen. Diesen Versuch muss man ernstlich und aufrichtig machen ... Nein, ich wiederhole es: wir sind keine Komödianten. Wir sind aufrichtige Männer! Wir wollen diesen Versuch ehrlich machen ...«

So Adolphe Thiers, der einmal Minister des Bürgerkönigs gewesen war.

Die Gründer der Dritten Französischen Republik sind ebenso wenig Revolutionäre gewesen wie die der ersten deutschen. Auch der Weg zur republikanischen Verfassung Frankreichs ging über einen niedergeworfenen Proletarieraufstand. Dort Gallifet, hier Noske.

Aber die Pariser Bürgerdemokraten haben gewusst, dass keine neue Regierungsform sich behaupten kann, wenn nicht das gestürzte System völlig entwurzelt und sein Apparat vernichtet wird. Die deutsche Revolution hat einen bis auf die versehentlich abgebrochene kaiserliche Spitze intakten monarchistischen Staatsorganismus übernommen. Der erste Aufruf des Volksbeauftragten Ebert schon betonte: Kontinuität.

»Man muss nicht Komödie spielen und eine Regierungsform versuchen wollen mit dem Hintergedanken, sie zu Fall zu bringen.« Die Weimarer Verfassungsmacher haben so bösartige Hintergedanken kaum gehabt. Sie haben überhaupt nicht viel Gedanken gehabt. Sie haben eine brave, brauchbare, wenn auch im Einzelnen nicht eben wasserdichte Arbeit geleistet, aber vergessen, dass Macht dazu gehört, wenn eine Verfassung funktionieren soll. Sie haben der Kontinuität vertraut. Deshalb bedeutet die Verfassung keine Grundlage, sondern ein Nebenbei. Das Bewusstsein der Kontinuität regiert. Nach sieben Jahren trägt die demokratische Republik noch alle Kennzeichen des Provisoriums.

So kann ein kleiner Untersuchungsrichter dem Staat ungestraft Paroli bieten. Er wirft dem Preußischen Innenministerium Mordbegünstigung vor, während er selbst den ihm übertragenen Fall in bizarr parteiischer, sachlich unmöglicher Art behandelt. Der Justizminister, heißt es, hat das Disziplinarverfahren beantragt. Langes Schweigen. Nach fast einer Woche begibt sich der Vorsitzende des Disziplinarsenates, der Oberlandesgerichtspräsident in Naumburg, endlich nach Magdeburg, um sich den Fall mal anzusehen. Immer mit der Ruhe. Wäre nicht der jüdische Kaufmann Haas, sondern ein preußischer Prinz das Opfer der Inquisitionskünste des Herrn Kölling, der Herr Oberlandesgerichtspräsident hätte das erste beste Flugzeug bestiegen, und jener Kölling wäre noch am selben Tag als amtliche Existenz ausgelöscht worden.

Der Magdeburger Fall ist nicht der schwerste. Es ist viel ärgeres Unrecht geschehen. Aber niemals zeigte sich einleuchtender der Bankrott der Republik vor dem Mechanismus des alten Staates. Und es zeigt sich, dass selbst das Beste davon, das scheinbar Überzeitliche, zu einem Instrument bösartiger Obstruktion und giftigen Unrechts wurde.

Unabhängigkeit des Richters? Die Hugenberg-Presse höhnt: Einst war sie das Palladium des Liberalismus, heute rüttelt ihr Demokraten zuerst daran! Zunächst: richterliche Unabhängigkeit hat unterm alten Regime niemals bestanden; einzelne starke Charaktere haben sich wohl durchzusetzen gewusst, das Gros schwankte wie Rohr im Wind. Aber Unabhängigkeit hat niemals und nirgends Privileg zur Rechtsverletzung bedeutet. Grade der in seinen Entscheidungen freie Richter hat die doppelte Pflicht, nur seinem Gewissen zu folgen und ... von seinem Verstand Gebrauch zu machen. In das deutsche Richtertum aber ist ein Überheblichkeitskoller gefahren, wie er sich wahrscheinlich nur noch in der Reichswehr findet. Und damit ist selbst für diesen Staat die Grenze des Erträglichen erreicht. Eine zweite Institution wie die Reichswehr: nein, das geht nicht. Die Reichswehr, das weiß jeder denkende Republikaner (nicht jeder spricht es aus, allerdings), zählt nicht zu den republikanischen Institutionen. Sie kostet eine Stange Geld, aber tangiert uns nicht weiter. Vegetiert dahin wie eine Art Naturschutzpark, profanen Besuchern verboten. Der Fall Justiz ist ernster. Die Justiz ist dem Alltag tausendfältig verhaftet: Schicksal, Hoffnung, Rettung und Verderb für Unzählige. Eine Justiz mit den Allüren der Reichswehr, das trägt die Anarchie mitten in die Gesellschaft, viel gründlicher, als es gelernte Umstürzler jemals könnten – das unterhöhlt den Staat. Das absolute Königtum des schwarzen Talars als Monarchieersatz, das ist schlimmer als die erbliche Monarchie.

Joseph Wirth hat in seinem Aufruf für die Republikanische Union mitgeteilt, dass im Spätherbst dieses Jahres entscheidende Ereignisse stattfinden würden. Das ist orphisch dunkel und trotzdem nicht so schrecklich, wie es klingt. Entscheidende Ereignisse? Wenn es doch einmal soweit wäre!

Ein Tigerbiss ist besser, als bei lebendigem Leibe von Würmern zernagt zu werden. Was braucht die Reaktion eigentlich noch? Eine Bastion muss sie noch nehmen, und hier vollendet sich langsam die Umzingelung: das preußische Innenministerium.

Nein, Doktor Joseph Wirth, es geht nicht mehr um die dramatische Entladung entscheidender Wendungen. Die Reaktion denkt gar nicht daran, die Republik in die Luft zu sprengen: sie hat sie fest und lässt sie unter ihren Händen allmählich verfallen. Sie beherrscht die republikanischen Institutionen und verwaltet sie so, dass die Demokratie ad absurdum geführt scheint. Das ist viel bequemer als Umsturz.

... wenn das alles vorüber ist, werden wir uns die Augen reiben. Wir hatten die Republik und haben nichts von ihr gewusst. Wir sind in Ägypten gewesen und haben die Pyramiden nicht gesehen. (Text für die Verfassungspredigt vom 11. August.)

Die Wehrverbände, Stahlhelm voran, haben die sächsischen Volksparteiler vor die Entscheidung gestellt: entweder schwarzweißroter Block bei den Landtagswahlen im Oktober oder Ausstoßung aus der nationalen Gemeinde. Einstweilen sträubt sich das offizielle Parteiorgan noch tapfer. Das ist der erste Versuch, die seit langer Zeit von Herrn Jarres und Herrn von Gayl propagierten Einigungspläne in die Praxis umzusetzen: Rechtsblock unter Stahlhelm-Patronat.

Wenn aber die Volkspartei in Sachsen nach rechts abschwimmt, was wird dann aus den biedern Regierungssozialisten, die der Großen Koalition zuliebe die Partei gesprengt haben? Bittere Lektion für die Hilferdinge, die noch immer an die Große Koalition glauben.

Die Weltbühne, 11. Januar 1927

An Herrn Harry Domela

Lieber und verehrter Meister!

Erlauben Sie einem bescheidenen Bewundrer Ihres allzu kurzen Auftretens als Prinz Wilhelm Ihnen ein aufrichtiges Bedauern zum Ausdruck zu bringen, dass es der Polizei gelungen ist, Sie der Rache der düpierten Thüringer Ehrenbürger auszuliefern. Ihre Leistung war gut und rund. Wenn unsre republikanischen Politiker ähnlichen Witz aufbrächten, stünde es besser um uns.

Es schmälert Ihre Meriten nicht, dass politische Absichten Ihnen völlig ferngelegen haben und nur eine hässliche Bargeldlosigkeit Sie zu Ihrem kleinen Abenteuer in Thüringen veranlasst hat. Junge Leute haben es heute schwer, und Sie haben nach manchem Graden und Krummen sich auch als Kohlenschipper versucht, der junge Herr dagegen, den Sie mit so viel Glück dargestellt haben, hat noch gar nichts versucht, eine rein hospitierende militärische Betätigung ausgenommen. Der Anstoß zu Ihrer gewiss nicht alltäglichen Rolle mag Ihnen wohl gekommen sein, als Sie ganz zufällig vor dem Spiegel unter hochgeschwungener Braue das blitzende Raubvogelauge der Hohenzollern entdeckten und die große, leicht gekrümmte Nase, die schon viele Rasseforscher zu profunden Untersuchungen über die Nürnberger Vergangenheit der Familie verleitet hat.

Sie haben sich sicherlich nicht viel Gedanken gemacht über die traditionelle prinzliche Tenue, die angeblich selbst in Lumpen überzeugt. Und unter den bürgerlichen und militärischen Honoratioren Thüringens wär's auch verschwendet gewesen. Sie haben nur eines mitgebracht, was den seriösen und logischen Köpfen fehlt: Sie haben die Leute, die Sie rupfen wollten, für genau so dumm genommen, wie sie in Wahrheit sind. Sie haben, vielleicht durch ein frühes Erlebnis, traumhaft sicher erfasst, dass es die höchste Seligkeit dieser Leute ist, vor einer schnarrenden Offiziersstimme, vor einem harten Herrenauge die Hacken zusammenzuknallen. Jahrelang haben die vor der verwaisten Hoftheatermaschinerie auf das Aufsteigen des Gottes gewartet. Plötzlich knackte es in den Scharnieren, es kam jemand aus der Versenkung, und alles lag auf dem Bauch.

Doch mit Trauer lesen wir jetzt, verehrter Freund, dass Ihr Unterschlupf, erst in der Herberge »Zur Heimat« in Köln, dann bei der Fremdenlegion, nicht grade auf eine glänzende reale Ausbeute Ihres Unternehmens schließen lässt. Diese Weltfremdheit in finanziellen Dingen beweist schlagend, dass Sie kein echter Hohenzoller sind, und wären Ihre lieben Thüringer nicht hoffnungslos in Devotion ersoffen, an dieser stilwidrigen Bescheidenheit hätten sie die Wahrheit erraten müssen. Jetzt sind diese Krämerseelen auch noch undankbar und schreien nach Ihrem Blut. Wenn die Republik etwas mehr Humor hätte – denn Humor ist auch Geselligkeit –: sie würde Sie jetzt nicht dem Staatsanwalt überantworten, sondern Sie lebenslänglich im Prytaneion speisen und überhaupt als einen Mann behandeln, der sich ums Vaterland verdient gemacht hat. Sie haben da, wo der Verstand des Staates sanft schlief, als Liktor einer bessern Vernunft die Rutenbündel lustig tanzen lassen. Sie haben die Dummheit gezüchtigt. Sie haben unsern Herzen eine Freude bereitet. Wir danken Ihnen.

Die Weltbühne, 28. Juni 1927

Hindenburg und Hoelz

The quality of mercy is not strain'd ... Ein halbes Jahr Diskussion über Amnestie. Der achtzigste Geburtstag des Reichsoberhauptes schien wie ein Gottesgeschenk, um endlich etwas von dem gutzumachen, was die Justiz gesündigt. Das Ergebnis: eine Reichsamnestie von fünfundsiebzig Fällen. Nicht einmal für jedes Lebensjahr des hohen Geburtstagskindes ein Gnadenakt! Die Art dieser Gnade waltet mit schlechtem Gewissen, sie trägt das trockene Bürokratengesicht des Reichsjustizministers Hergt. Noch am Sonntag Nachmittag weiß man nicht genau, wen der Gnadenstrahl trifft. Man spricht von Major Buchrucker und den Scheidemann-Attentätern. Man hätte nichts gegen einen Gnadenerweis für Buchrucker, den Reingefallenen von Küstrin. Damals hing ja alles an einem dünnen Faden. Ebensogut hätte die offizielle Reichswehr mit Gudovius putschen und Buchrucker mit der inoffiziellen Reichswehr die Republik retten können ...

Besser scheint das Ergebnis der preußischen Amnestie zu sein. Doch man weiß auch hier noch nichts Genaues. Man weiß nur, dass Max Hoelz nicht dabei ist.

Bayern läßt den tragikomischen Verschwörer Fuchs laufen, begnadigt endgültig den Mörder Eisners, der sich schon lange wieder frei bewegt. Gnade dem Meuchelmörder, doch keine dem romantisch beschwingten Klassenkämpfer Hoelz. Auch Max Hoelz hat sich eine messianische Sendung zugesprochen, hat sich für den Retter gehalten. Der arrivierte Retter im Präsidentenpalais hat keinen Blick für den kleinen gescheiterten Kollegen in Sonnenburg.

Der Fall Hoelz bleibt also unerledigt, und wir müssen ihn weitertreiben, koste, was es wolle. Aber der Präsident hat seine historische Stunde versäumt. Hat den Augenblick versäumt zu großen, gütigen, überparteilichen Gesten. Hier hätte der Marschall-Präsident zeigen können, dass in ihm trotz alledem ein eigner Funke glimmt. Er tat, was er lebelang getan hat: er folgte seinen Beratern.

Die Weltbühne, 4. Oktober 1927

Die Ursache

Am 4. Dezember 1926 standen wir, ein paar eilig benachrichtigte Freunde, am späten Nachmittag in dem schmalen Gehäuse am Königsweg, das mit all seinen Büchern und Papierstößen plötzlich leer geworden war. Wir waren äußerlich ruhig und nüchtern, aber es war eine Stimmung unterdrückter Tränen, und wir vermieden, nach der kleinen, so bekannten Samtjacke zu blicken, die am Kleiderhaken hing. Es war so unwahrscheinlich, was geschehen war. Unwahrscheinlich war diese Gruppe von Menschen, die hier im Zwielicht um den Schreibtisch stand, über die nächste Fortführung der »Weltbühne« beratend, scheu das betastend, was S. J. gehörte, was sein Erarbeitetes, sein Geschaffenes war. Hier hatte das Fatum einen schrecklich ungerechten Spruch vollstreckt, ein Leben voller Struktur zerstört, etwas sinnvoll Geordnetes, bis in die letzten Winkel Gegliedertes. Vielleicht ist nicht oft einer aus der schnell vergessenen Gilde der Publizisten so betrauert und so gehasst worden. Trauer und Hass halten das Bild eines Menschen lebendig, lebendiger als der Versuch, es literarisch einzufangen. Man sucht das Geheimnis der Wirkung dieses einen Mannes. Auch für die, die ihn hassten, ist er heute noch nicht gestorben. Tagtäglich belegen Zeitungsausschnitte, dass noch immer papierne Teutonenkeulen auf »Jacobsohns Weltbühne« dreschen, als sollte bewiesen werden, dass eines Redlichen Wort genügt, um die martialischen Pfahlbauten der guten Patrioten ins Wackeln zu bringen. Dabei war er als Schreibender immer seltener geworden; Administration und Redaktion hatten ihn verschluckt. Befragte man ihn deswegen, pflegte er das einfach zu konstatieren, und er tat das ganz selbstverständlich und ohne eine Geste, die Resignation angedeutet hätte. War es dennoch ein Verzicht? Ist es ihm schwergefallen? Niemand kann das beantworten. Aber er war ein Schriftsteller von seltenen Gaben; er beherrschte die Sprache, verstand wie wenige, einen Satz zu modellieren, voll Biegsamkeit und Kraft und beseelendem Klang. Nur ein ungewöhnlicher Schriftsteller konnte so auf andre Schriftsteller von Rang wirken, so befeuernd, beflügelnd und steigernd. Gebildet hatte er sich in den zwei Jahrzehnten vor dem Krieg, in der Zeit der höchsten artistischen Exklusivität, des üppigsten Ästhetizismus, der vom Volk abgewandten Kunst. Und dann ging er plötzlich mitten in die Politik, die ganz andre Waffen braucht, die viel sinnfälliger, rauer, gröber arbeiten muss. Es war eine Abkehr von seinen ureigenen Mitteln. Man sage, was man will: kein Schriftsteller verlässt leichten Herzens das Land, in dem er sich in jungen Jahren die Meisterschaft geholt hat. Nicht Ehrgeiz, Knopf auf dem Kirchturm zu werden, trieb ihn in die neuen Bezirke. Er hatte tief eingewurzelt einen Instinkt für das Rechte. Um politisch zu werden, brauchte er nicht die Kabbala der Ismen. Die Entbehrung war seine frühe Begleiterin gewesen. Ein Blick zurück in die wirbelnde Welt der Kriegsjahre: die dünne Schicht Ästhetizismus war abgefallen, der Revolutionär, der immer in ihm gelebt hatte, war wieder frei geworden. Als blutjunger Mensch hatte er nach rapidem Aufstieg grausamen Absturz erfahren: zwanzig Jahre bevor er die militärische Feme aufdeckte, war er das Opfer der sozialen Feme geworden. Es muss wohl jemand dies Inferno durchlitten haben, um den Mut zu finden, zum Mundstück des Gebüttelten und Niedergedrückten zu werden in dieser freiesten Republik unter der Sonne, die den, der die Wahrheit sagt, in einen Hohlweg drängt, wo rechts der Totschläger, links der Paragraph lauert. In der kleinen Schrift über seinen »Fall«, die die persönlichsten Bekenntnisse eines Herzens enthält, das sonst nicht zu Konfidenzen neigte, stehen ein paar unvergeßliche Zeilen: »Als Kind musste ich immer eingesungen werden. Eins meiner Lieblingslieder hieß: ›Freiheit, die ich meine, die mein Herz erfüllt ...‹ Es ist gar kein Wiegenlied, sondern ein Turnerlied; aber mein inneres Tempo war immer so vehement, dass ich selbst für den Schlaf einen Marschrhythmus brauchte.« Diesem innern Tempo vertraute er sich lebelang an, es führte ihn sicher, vom Versuch zur bewussten Formung, vom einmaligen Vorstoß zum dauernden Einfluß, vom Instinkt zum Wollen. Weil er wollte, konnte er bewegen und bewirken. Weil er den Marschrhythmus in sich nicht erstickte, konnte er, der Außenseiter, Dinge in Fluß bringen, wo die abgeklärten Kapazitäten der Politik die Achseln zuckten. Etwa eine Woche vor seinem Tode antwortete er im vertrauten Kreis auf die Frage, ob er nicht bedaure, als Theaterkritiker so sehr in den Hintergrund getreten zu sein: »Und wenn ich nichts getan hätte als die Aufdeckung der Fememorde, so wäre mir das genug ...« Wer so dachte, konnte etwas bewegen. Der konnte dem schreienden Karneval der Erfolglosigkeiten fernbleiben, den man bei uns öffentliche Meinung nennt, der brauchte nicht hinein in die buntscheckige Parade der Prominenzen. Er hat immer lachend abgewehrt, prominent genannt zu werden. Er hatte es nicht nötig, weil er ein bedeutender Mann war.

Der innere Marschrhythmus hat der deutschen Demokratie gefehlt vom ersten Tag an, und wo sie ihn hämmern fühlte, hat sie ihn unbarmherzig erstickt. Deshalb können die Republikaner noch heute nichts mit der Revolution anfangen, deshalb sprechen sie lieber von Max von Baden als von den Kieler Matrosen, und ihre Helden stammen aus einer Kategorie von halben Liberalen, die, durch die Ereignisse emporgehoben, ihre Stellung benutzten, um die alten Mächte zu konservieren. So befindet sich der deutsche Liberalismus auf einer ewigen Heldensuche, und er kann nicht wählerisch sein, weil die Auswahl nicht sehr groß ist. So schreiben jetzt die Demo-Blätter, dass Deutschland elend in Scherben gegangen wäre ohne den General Wilhelm Groener. Anlaß zu dieser beachtlichen Feststellung gab Herrn Groeners sechzigster Geburtstag. Die liberale Presse mit ihren guten Manieren und ihrer ausgesprochenen Einflußlosigkeit ist die geborene Gratulantin, so zeremoniöse Akte gelingen ihr ganz ausgezeichnet. Aber es fragt sich doch, ob sie nicht des Guten zuviel getan und zur Ergötzung des Volkes einen Monumental-Groener aus Zeitungspapier aufgebaut hat, der sich als Ganzes recht stattlich macht, aber bei einer Besichtigung, die weniger auf Figur gibt als auf akkurate Einzelheiten, qualitativ verliert. Herr Groener ist übrigens an dieser Berühmtheit nicht ganz unschuldig. Im Münchner Dolchstoßprozeß hat er zuerst den Novemberpakt zwischen dem Volksbeauftragten Ebert und der OHL als schallenden Trumpf ausgespielt und in einem Nachruf auf Friedrich Ebert dessen unerschrockenen Patriotismus gelobt: »Er war jederzeit und vorbehaltlos bereit, seine persönlichen und politischen Anschauungen und Wünsche zurückzustellen, wenn es galt, der Not des Vaterlandes gerecht zu werden. Auf diesem gemeinsamen Boden haben sich die damalige Oberste Heeresleitung und Friedrich Ebert zum festen Bunde die Hände gereicht, um der Revolution Herr zu werden und dem deutschen Volke Recht und Gesetz wiederzugeben.« Wäre Herr Groener der große Politiker, so hätte er diese Konfessionen hübsch bei den Akten liegenlassen als historisches Material für eine spätere Generation, die bei der Enthüllung eines Geheimvertrages keinen Stachel mehr fühlt, weil die Mächte nicht mehr da sind, die ihn abgeschlossen haben. Herr Groener ist kein großer Staatsmann, aber er hat Geruch für effektvolle Demagogie. Glaubt er wirklich, mit dem patriotischen Führungsattest für Ebert auch nur einen einzigen Konservativen zu überzeugen? Die Leute wollen alle Gewalt, und sie pfeifen darauf, ob Ebert ein guter oder schlechter Patriot gewesen ist. Wohl aber muss solche Eröffnung erschütternd auf die Arbeiterschaft wirken. Und es war wohl auch mehr Herrn Groeners Absicht, der Sozialdemokratie einen Dämpfer zu geben, als den toten Ebert zu entlasten. Denn was hätte es auch für einen Sinn, einen Mann in den Augen von hundert Konservativen zu rehabilitieren, der durch die gleiche Aussage für eine Million Sozialisten zum Verräter gestempelt wird? Für Herrn Groeners politischen Scharfsinn wird gern ins Feld geführt, dass er als Vertrauter Erzbergers den Herren Offizieren die Annahme des Versailler Vertrags mundgerecht gemacht habe. Aber noch im Dezember 1918 wollte der gleiche Groener, der doch einen Monat vorher in Spa ohne Zweifel begriffen hatte, dass der Krieg verloren war, die Volksbeauftragten zu einer Expedition nach Ostland überreden, um Posen zurückzuholen. Im Dezember 1918, im allgemeinen Debakel, wo nichts mehr kompakt war als der Bankrott! Die Volksbeauftragten wollten übrigens nichts davon wissen; nur des Genossen Otto Landsberg roter Shylockbart nickte Zustimmung. Wie die tägliche Beeinflussung Eberts durch Groener war und empfunden wurde, darüber besitzen wir einwandfreies Zeugnis in der Aussage des Abgeordneten Dittmann im Ledebour-Prozeß. Herr Dittmann führte nach dem stenographischen Protokoll aus: »Nun stellte sich aber sehr bald beim Zusammenarbeiten im Rat der Volksbeauftragten heraus, dass die drei Mitglieder der mehrheitssozialistischen Partei – Ebert, Scheidemann und Landsberg – fortgesetzt geneigt und willens waren, Konzessionen zu machen an die alte Bürokratie, an die Vertreter der kapitalistischen Parteien und an die Vertreter des alten Militärregimes ... Es war für uns sehr bezeichnend, dass besonders die Einwirkung des Generals Groener, des Leiters des Großen Hauptquartiers, auf Ebert an jedem Morgen bemerkbar war: abends um elf Uhr pflegte er sich mit dem Großen Hauptquartier telefonisch zu verständigen über die Dinge, die sich am Tage vorher ereignet hatten und am nächsten Tage vielleicht brennend wurden; dann war am andern Morgen stets der Einfluß Groeners bei ihm bemerkbar. Wir Unabhängigen Sozialdemokraten hatten dann fortgesetzt dagegen anzukämpfen, dass wieder die alten militärischen Anschauungen bei den Regierungsmaßnahmen zur Geltung gebracht wurden. Das setzte sich unausgesetzt bei jeder einzelnen Regierungshandlung fort, so dass sich im Rat der Volksbeauftragten ein stiller Kampf abspielte ...« Das Reichsbanner hat neulich ein Dreimännerdenkmal Ebert, Erzberger, Rathenau vorgeschlagen. Die Zusammenstellung ist nicht ganz glücklich. Man sollte sich auf ein Ebert-Groener-Denkmal beschränken, das die beiden darstellt, so wie sie sich im Novemberpakt die Hände reichen. Das Schicksal der Republik von gestern und heut und für das ungewisse Morgen liegt in diesem Händedruck.

Die Weltbühne, 29. November 1927

Der Femeprozess und so weiter

Mein Freund und Kollege Berthold Jacob und ich sind von dem Erweiterten Schöffengericht Charlottenburg zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten respektive einem Monat verurteilt worden. Das Delikt wird erblickt in einem Artikel Jacobs, »Plaidoyer für Schulz«, hier erschienen am 22. März dieses Jahres und von mir verantwortet. Strafantrag hatte gestellt der Herr Reichswehrminister für die Herren Oberst von Schleicher, Oberst von Bock und Hauptmann Keiner. Der Staatsanwalt, ein höflicher und zurückhaltender Herr, hatte nur die Verhängung finanzieller Sanktionen beantragt, jedoch die Charlottenburger Emminger-Kammer, aus einem Landgerichtsdirektor, einem gelehrten Richter und zwei ungelehrten Volksrichtern bestehend, entschied sich für Prison. Also Prison. Wir sind nicht pathetisch genug veranlagt, das zum Anlass zu nehmen, die Hände zum Himmel zu recken, wo unveräußerlich die ewigen Rechte wohnen; wir haben Freunde und Sekundanten, wir sind nicht wehrlos, und, vor allem, wir sind illusionslos. Dennoch mussten wir einen kleinen Ärger überwinden, als wir das Urteil vernahmen, das uns für ein paar Wochen aus dem geselligen Treiben der Reichshauptstadt verbannt, wenn die Berufungsinstanz es bestätigen sollte. In der Urteilsbegründung wird nämlich als straferschwerend betrachtet, dass wir beide erst in diesem Jahre wegen Beleidigung durch die Presse zu Geldstrafen verdonnert worden wären. Was Jacob ausgefressen hat, weiß ich nicht, aber mein eigner Fall steigt noch leuchtend in der Erinnerung auf. Von meiner früheren Tätigkeit her, als verantwortlicher Redakteur des »Montag Morgen«, schwebte gegen mich (und Erich Weinert) noch ein vom Reichsmarineamt beantragtes Verfahren; wir waren zu 500 Mark Geldstrafe verurteilt worden, und vor der Berufungskammer kam es zu einem erregten Auftritt zwischen dem Vorsitzenden und dem Verteidiger. Daraufhin zog Paul Levi die Berufung demonstrativ zurück, und so bin ich vorbestraft. Man soll, wenn man mit der Justiz zu tun hat, ein für alle Mal großartige Gesten vermeiden.

Dennoch war auch dieser Gang nach Moabit lohnend, weil er uns die Bekanntschaft mit der Richterpersönlichkeit des Herrn Doktor Crohne vermittelte. Es ist hier und anderswo im Lauf der Jahre manches Bittere über die Richter geschrieben worden, manches, was von Galle durchtränkt war und bei einem spätem Nachlesen oft karikaturistisch verbogen schien. Es bleibt das Verdienst des Herrn Doktor Crohne, unsre gelegentlichen innern Zweifel an dem Richterbild der deutschen Linkspresse behoben zu haben. Sein Auftreten wirkt wie eine ungewollte und deshalb um so stichhaltigere Bestätigung für alles, was von Bewersdorff bis Niedner über die Richter geschrieben worden ist. Dieser Richter, dessen Tatendrang nicht Objektivität, geschweige denn Konzilianz hemmt, verfügt über eine unermüdliche Eloquenz; er redet, redet, redet. Bald autoritativ und herunterputzend, bald mit der Striemenden Ironie eines durch sein Amt vor ähnlichen Waffen Gesicherten; sofort nach Eröffnung pfeift er uns, die Angeklagten, an, wie es ein Richter von Herz und Takt nicht bei ein paar verstockt leugnenden Langfingern tun würde; er macht durch sein Dazwischenreden unsre Vernehmung unmöglich, er handhabt die richterliche Superiorität wie einen Gummiknüppel, der ständig dem, der außer ihm noch zu reden wagt, übern Mund fährt. Wir sind unsern Verteidigern Alfred Apfel und Georg Löwenthal, die eigentlich immer mit der Hand an der Mappe, zum Exodus bereit, dastehen, zu höchstem Dank verpflichtet, dass sie ungeachtet dieser hyperboreischen Verhandlungsformen bis zum überraschungslosen Ende ausharren. Dieser Vorsitzende herrscht den Zeugen Schulz an, der erregt am Zeugentisch steht und als zum Tode Verurteilter einiges Recht zur Erregung hat und einmal nervös mit zwei Fingern untern Cut fährt: »Nehmen Sie die Hand aus der Tasche!« Ein Mann auf der Zuhörerbank, ein Mann mit der gelben, schwarz punktierten Binde um den Arm, ein Kriegsblinder, der sich zu einem Zwischenruf bekennt, wird mit einem kurzen »Raus damit!« aus dem Saal verwiesen. Die Aphoristik dieser zwei abgehackten Worte aus einem sonst so zur Ausdrucksfülle neigenden Munde, der für die Herren vom RWM sogar die umständliche Anrede in der dritten Person findet, ist unüberbietbar.

Apotheose zweier langer Verhandlungstage bleibt die Begründung des Urteils. Sie soll hier nicht in ihren Einzelstücken gewogen werden. Denn sie ist improvisiert, auf Grund von Skizzen zum Teil frei vorgetragen, und es bleibt abzuwarten, ob die Schlussfassung gewisse Ausdrücke und Partien enthalten wird, die schon bei der Verlesung ungläubiges Staunen und nachher in der Presse scharfe kritische Glossierung gefunden haben. Es bleibt abzuwarten, ob die Schlussfassung für die Würdigung der wichtigsten Zeugenaussagen die legere Wendung »Olle Kamellen« beibehalten wird, ob die auffallenden persönlichen Ausfälle gegen die Verteidiger nicht doch noch umgemodelt werden. Aber außer Frage steht, dass ein paar Ungeheuerlichkeiten bleiben werden, die weder entfernt noch umgeformt werden können, weil sie die Tragbalken des ingeniösen Spruches darstellen. Sogar unsre Beweisanträge werden als straferschwerend angesehen; ein juristisches Novum. Ein politischer Epilog führt in die hohe Politik. Der Richter hat den politischen Charakter des Prozesses bestritten, doch er selbst breitet in seinem Schlusswort eine Übersichtskarte seiner politischen Meinungen aus. Da wird zur Rechtfertigung der Gründer schwarzer Kaders unter anderem gesagt, dass diese unsre Ostgrenze gegen einen polnischen Einfall zu schützen hatten, da es, wie Oberschlesien, Posen und Wilna gezeigt hätte, die polnische Methode sei, durch vorgeschickte Horden ein Fait accompli zu schaffen. Das mag als Meinung eines Politikers oder einer politischen Korporation gelten, aber es ist nicht Sache eines Gerichtes, einen Staat, mit dem grade wichtige Handelsvertragsverhandlungen gepflogen werden, also zu regalieren. Die Begründung wirft uns »gemeine Angriffe« gegen die drei Offiziere vor, sie hält eine Geldstrafe für ungenügend, da diese keine Gewähr biete, uns von weitern Angriffen auf die Ehre andrer abzuhalten. Hier hört das Humoristikum auf, und das Interesse der ganzen deutschen Pressegilde beginnt. Denn damit werden zwei Publizisten, die sich seit Jahren in einem politischen Kampf befinden, rund und nett als Ehrabschneider gebrandmarkt und gleich für die Zukunft verwarnt. Herr Crohne mag den inkriminierten Artikel beurteilen, wie er will, dagegen gibt es Rechtsmittel, und im äußersten Fall sitzt man die Strafe ab, in dem Bewusstsein, dass eine in solcher Form auferlegte und mit solcher Argumentation servierte Pönitenz nicht die Haut ritzt. Jeder Publizist, der mit ganzem Herzen für eine Sache eintritt, wird mit Empörung eine Drohung auf die Zukunft ablehnen. Man mag uns verurteilen heute, morgen, übermorgen, wir werden es hinnehmen, aber unser Stolz wird sein, nicht »gebessert«, sondern nur energischer, schärfer, dichter und zäher zu werden. Dafür sind wir Publizisten und stehen wir im Dienst der Öffentlichkeit. Unser Beruf hat in diesem Land der schneckentempofahrenden Instanzenzüge und der wabbeligen Parlamente ein unsichtbares Volkstribunat inne, wir verwalten ein unsichtbares Anklägertum, Richtertum und Verteidigertum. Es ist ein Unterschied zwischen Beleidigung und Beleidigung. Es ist ein Unterschied zwischen einem feilen Sudler, der mit Behagen in der Geschlechtssphäre wühlt und grinsend den Phallus des Gegners dem verehrten Publikum präsentiert, und Schriftstellern, die für Ideen kämpfen, selbst wenn sie fanatisiert etwa die Gebote der Höflichkeit verletzen. Das Gericht hat sich keinen Augenblick bei der Tatsache aufgehalten, dass der beanstandete Artikel ein Plädoyer für jenen Oberleutnant Schulz darstellte, den die »Weltbühne« zuerst aufgestöbert hat, zu dessen Überführung der Verfasser des beanstandeten Artikels nicht wenig Material beigetragen hat. Ist das ein »gemeiner Angriff«, für den Mann einzutreten, den man selbst hat stellen helfen? Ist das ein gemeiner Angriff, laut zu erklären, auch dieser war nur ein Opfer, ein Getriebener, nicht Letztverantwortlicher, sondern nur Teilchen jenes mörderischen Mechanismus? So soll Verleumdung und Ehrabschneiderei aussehen?

Inkriminiert war in dem Artikel folgendes: »Schulz hat Anspruch auf den ordentlichen Richter. Aber der soll nicht außer Acht lassen, dass der Oberleutnant nur erteilte Befehle ausgeführt hat und dass man neben ihn auf die Anklagebank mindestens den Hauptmann Keiner und den Oberst Bock, wahrscheinlich aber auch den Oberst von Schleicher und den General von Seeckt setzen müsste.« Unbeanstandet gelassen war dagegen der Passus von dem »unwahrscheinlichen Eid« des Herrn Oberstleutnants Held, jenes Offiziers, der Major Buchrucker in Küstrin von seiner bevorstehenden Verhaftung telefonisch unterrichtet haben soll. Die Verhandlungsführung legte uns die wörtliche Interpretation des beanstandeten Satzes und damit auch einen unmöglichen Beweis auf. Nach dieser Auffassung müsste sich ein Fememord also abgespielt haben: Herr Geßler, nachdem er einen Bericht aus Küstrin geschluckt hat, mit herodischer Gebärde zu seinem Adjutanten: Man töte diesen Wilms! Der mit dem Befehl weiter zu Herrn von Schleicher und dann über alle Zuständigen weiter bis zu den Klapproths. So primitive Vorstellungen hat kein verständiger Mensch von dem Hergang gehabt, und so etwas war weder hier noch anderswo behauptet worden. So etwas aber sollten wir beweisen, und unsre klar zutage tretende Unfähigkeit, das zu beweisen, verschaffte Herrn Crohne seine dialektischen Triumphe. Was dieser Prozess trotzdem zur Evidenz gezeigt hat, das war die namenlose Gemütlichkeit, mit der das RWM den schwarzen Komplex behandelt hat. Alle Herren verschanzten sich hinter ihrer Unzuständigkeit. Niemanden ging die schwarze Geschichte etwas an. Dabei war diese sekrete Wehrmacht rund um Berlin stationiert. Wilde Formationen, die in Oberschlesien im Morden und Stehlen geübt waren, lagen rund um Berlin, geführt von republikfeindlichen Offizieren mit privaten Putschabsichten. Das Urteil meint überschlau, was wir wohl für Gesichter gemacht hätten, wenn die Polen wirklich gekommen wären und Herr Geßler nur das schwache legale Heer zur Verfügung gehabt hätte. O die Polen! Aber was geschehen wäre, wenn diese Landsknechtsbanden schließlich aus den Forts und Zitadellen geschwärmt wären auf Berlin zu, darüber schweigt das Urteil. Nicht die Fememorde, die der Zeuge Buchrucker mit mysteriösem Lächeln als »sachlichen Fehler« bezeichnet, sind die Grundsuppe des Übels, sie sind in aller ihrer Scheußlichkeit trotzdem nur Symptom. Der politische Aberwitz, dem diese Bluttaten entsprangen, war das Bestehen einer illegalen und durch und durch unzuverlässigen Truppe, für die niemand zuständig war, die im Dunkeln vegetierte, von der niemand amtlich Kenntnis haben durfte, die dank mangelnder Kontrolle den »sachlichen Fehler« beging, Leute, die sie für Verräter und Spitzel hielt, durch Selbstjustiz auszusortieren. Die bizarre Symbolik des Zufalls will, dass jener Offizier, dessen dienstliche Berührung mit den »Arbeitskommandos«, diesen Niemandskindern, diesen Bankerten der mit unbedingter Vertragstreue gesalbten Seecktschen Militärpolitik, am wenigsten geleugnet werden kann, den Namen Keiner führt.

Die Femekampagne war für uns niemals eine Hetzjagd hinter irgendwelchen armen Teufeln, die heute vielleicht in einem friedlichen bürgerlichen Beruf stecken und an ihre Küstriner Zeit wie an einen wirren Traum zurückdenken. Unser Ziel war nicht die juristische Sühne für jedes einzelne heute schwer erkundbare Verbrechen, sondern die Feststellung der letzten politischen Verantwortlichkeit dafür. Der Reichswehrminister hat mit dieser schwarzen Schöpfung eine grauenvolle Gefahr über das Land gebracht. Dafür müsste er Rechenschaft ablegen, selbst wenn er nicht Geßler hieße. Die Siegert-Kammer, vor der der Wilms-Prozess geführt wurde und die Schulz zum Tode verurteilt hat, ist gefährlich nah an die Frage jener tiefen Verantwortung herangekommen: »Wenn man die Geheimhaltung erzwingen wollte, so musste mit der brutalsten Gewalt gekämpft werden ... Die Feme, das war die Einrichtung, die sich notwendig ergeben musste, wenn die Geheimhaltung über alles ging.« Kein Wunder, dass Herr Geßler das nicht als letzten Spruch gelten lassen wollte und eine günstigere Lesart suchte. Sein Vertrauen, dass kein zweites Tribunal das Verdikt der Siegert-Kammer übernehmen würde, hat ihn nicht getäuscht. Künftig kann er auf den neuen Schein pochen: »Die moralische Mitschuld der Reichswehr, die Schulz mit angeführt hat, fällt damit ins Wasser. Von allem ist nichts übriggeblieben als lediglich schon die in frühern Schwurgerichtsurteilen ausgesprochene sogenannte moralische Verantwortlichkeit des Reichswehrministeriums. Das Gericht lässt es dahingestellt sein, ob überhaupt eine moralische Verantwortlichkeit des Reichswehrministers angenommen werden kann.« Du hast gesiegt, Galiläer. Der böse Geist ist erfolgreich abgeschlagen. Otto Geßler hat sich ums Vaterland verdient gemacht, und seine Offiziere stehen hier, in der dritten Person angeredet, vom mindern Volk unterschieden, und zucken mit einer in mehreren Prozessen erworbenen Routine die Achseln.

Es sind noch zwei Außenseiter da, zwei Ausgefallene, zwei in Zivil: – Buchrucker und Schulz. Der Putschführer von Küstrin spricht mit der leisen Stimme und dem feinen ironischen Lächeln des Erfahrenen. Der hat genug bis an sein Lebensende. Unendlich überlegt und behutsam spricht er, meisterlich besteht er die schwere Situation, alte Beziehungen, die er nicht mehr liebt, weder preiszugeben noch reinzuwaschen. Hier, wo so viele beamtete Personen Verantwortlichkeit abstreiten und zuständig für die Schwarze Reichswehr am Ende nur noch unser Vater im Himmel bleibt, der sich auch um die Lilien auf dem Felde kümmert, leuchtet der abgeurteilte Rebell als Intellekt und Charakter. Paul Schulz hat jetzt die graue Gefängnisfarbe, er gestikuliert nervös und fahrig, aber seine Aussage ist zusammenhängend und konzentriert. Er weiß jetzt seine Vereinsamung, weiß, dass es um den Kopf und, wenn der gerettet, um die Freiheit geht. Auch er gibt niemanden preis, aber betont immer wieder den »Druck der Verhältnisse« damals, ohne sich über den Druck und die Verhältnisse näher auszulassen. Zögernd gesteht er zu, dass anno Diaboli 1923 auch die Behörden ungesetzliche Maßnahmen getroffen hätten. Und warum haben die Behörden die geheimen Morde nicht verfolgt, warum ließen sie die Akten liegen? Schulz fragt das immer wieder. Die Urteilsbegründung attestiert Schulz, Großes für den Staat geleistet zu haben. Nein, er hat nichts Großes geleistet, aber er hat ohne Zweifel beträchtliche Gaben, und sein krankhafter Ehrgeiz hat ihn in eine höllisch faule Sache verwickelt. Jetzt ist der Firnis der Wichtigtuerei abgeblättert. Jetzt steht da ein Abgehärmter und Verlassener, der am Ende des ersten Verhandlungstages mit verlorenen Augen in das Gewimmel von Leuten sieht, die nach Hause gehen. Jetzt steht nur ein großer Schuljunge da, der nachsitzen muss. Mit verschwimmenden Blicken sieht er die wehenden Schals und wie die Mäntel angezogen werden. Die Offiziere entfernen sich sporenklirrend. Alle gehen nach Haus. Auch der mürrische Schließer hinter ihm geht einmal nach Haus. Einer bleibt. Der letzte, bei dem die Kette der Verantwortung für die grausig-tragische Kategorie der Fememorde endet. Der letzte, den nach dem braven alten Wort die Hunde beißen.

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160 p.
ISBN:
9783966512084
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