Grosses Geld im Musik Business

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Grosses Geld im Musik Business
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BEN WOOD

Großes Geld im Musik- Business

Der Einstieg ins Musikgeschäft

Verlag: Blair & Friends

CH 8832 Wollerau

Webseite: jeanblair.net

Impressum:

Copyright: © Blair & Friends

Verlag: epubli GmbH, Berlin,

www.epubli.de

ISBN 978-3-7375-6916-3

Autor: Ben Wood

Alle Rechte vorbehalten.

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LUXEMBURG –

das (noch) Geld-Paradies in der EU

Legal keine Steuern auf Kapitalerträge

+

Staatlich garantiertes Mindesteinkommen

Inhalt

Der Einstieg ins Musikgeschäft 5

Wie erzielt ein Musikverlag seine Einnahmen ? 8

Was muss man tun, um Musikverleger zu werden ? 13

Muster: Beratervertrag 17

Der nächste Schritt 19

So werden sie Roadie in der Musikbranche 23

So werden sie Pop/Schlagersänger(in)! 27

Kurz und gut: Das vielversprechende Talent soll die Aufnahmen bezahlen! 29

Das Aussehen entscheidet über Erfolg bzw. Misserfolg. 30

Geschäftsidee: Club der Volksmusikfreunde 34

Was ist nun zu tun? 36

Geschäftsidee: Musikervermittlung für Bands, Tanzcombos, Studios mit der Option einer Demo Placement Agentur 39

Geschäftsidee: Soundprogrammgestalter für Synthesizer und andere elektronische Musikinstrumente 46

Texter - eine lohnende Tätigkeit 56

Kontakte: 58

Der Einstieg ins Musikgeschäft

Es ist heute noch immer möglich, mit sehr geringen Mitteln und ohne spezielle Kenntnisse mit Musik ein Vermögen zu machen. Das folgende Konzept ist mit einer Investition von c. a. 1000 Euro zu starten und beinhaltet ungeahnte Möglichkeiten. Andere Leute arbeiten für den Gründer, der dann unter Umständen lebenslang ohne zusätzliche Arbeit kassiert.

Ein guter Bekannter des Autors formulierte die entscheidende Maxime folgendermaßen: Es gibt viele Leute, die viel arbeiten müssen um leben zu können. Nur wenige Leute lassen arbeiten und leben besser als diejenigen, die für sie arbeiten. Es ist keine Seltenheit, dass Gründer innerhalb eines Jahres bereits einen Jahresumsatz von 60 000 Euro vorweisen können. Ein nebenberuflicher Start ist möglich und sogar zu empfehlen, da man naturgemäß eine gewisse Zeit benötigt um in die Materie einzusteigen. Musikalität braucht man nicht, denn es geht nur ums ‚Geschäft‘.

Sie haben sich bestimmt auch schon gewundert, wenn die Stars und Sternchen der Pop/ Schlagerbranche im TV ihre neusten Titel zum Besten geben, wie man von so etwas so gut leben kann, nicht wahr ?

Dabei sind die Interpreten nicht einmal diejenigen, die am besten verdienen. Sie sind in den meisten Fällen mehr oder weniger austauschbar.

Die großen „Absahner“ sitzen im Hintergrund und ziehen an den Fäden, die heutzutage immer enger um die jeweiligen Künstler gesponnen werden, so dass sie sich später nur schwer aus diesem ‚Netz‘ befreien können. Wenn dieser Künstler schließlich einmal erfolgreich werden sollte, fordern alle Beteiligten berechtigterweise ihren Tribut, denn sie haben auch ihre Energie, Arbeit und vielleicht sogar noch ihr Kapital in das ‚Produkt‘ investiert. Zur Regelung der Beteiligung werden, wie im sonstigen Geschäftsleben auch, Verträge ausgearbeitet.

Sehen wir uns doch einmal eine typische Vorgehensweise der Musikbranche an: Ein Talent wird durch einen Produzenten, oder einen Musikverlag entdeckt. Er wird professionell betreut und anschließend einer Plattenfirma präsentiert, die den Künstler auf CD veröffentlichen möchte. Dies ist der ideale Weg, der leider sehr selten in der Realität vorkommt. In den meisten Fällen muss das Talent nämlich vorher etliche Jahre in den übelsten Absteigen seine Titel für ein Butterbrot und ein Ei singen, bis es vielleicht einen wohlgesonnenen Insider der Branche trifft, der gerade heute seinen sozialen Tag im Kalender angestrichen hat und den Nachwuchs fördern möchte. Durch diesen Umstand kann der Unternehmensgründer ins Spiel eingreifen, das noch eingehend erläutert wird.

Dem Talent werden vor Produktionsbeginn viele Verträge zum unterzeichnen vorgelegt, die natürlich anstandslos unterschrieben werden, denn der nächste hoffnungsvolle Sänger steht ja schon in der Tür und wartet auf seine Chance. Es wurden ein Produzentenvertrag, ein Managementvertrag, ein Verlagsvertrag und ein Beratervertrag unterzeichnet, welche juristisch einwandfrei ausgearbeitet wurden und natürlich nicht anfechtbar sind.

Der Produzentenvertrag regelt die Organisation der Produktion, sowie die finanzielle Beteiligung des Künstlers am Verkauf der Tonträger, die naturgemäß sehr gering ausfällt, denn der Produzent trägt das Risiko. Im Managementvertrag werden Regelungen der Verwaltung, Betreuung und Präsentation vereinbart. Üblicherweise werden 20% -30% der Einnahmen vor Steuer dem Künstler abgezogen.

Der Verleger wird per Verlagsvertrag an den Tantiemen der Autoren/Künstler beteiligt und verlegt dafür die Songs. Im Beratervertrag wird schließlich noch die zukünftige Vorgehensweise im Zusammenhang mit allen Beteiligten (Verhältnis Produzent - Verlag und Plattenfirma) geregelt. Hier werden noch einmal 20% berechnet. Alle Verträge haben eine lange Laufzeit und eine Auflösung derselben ist in vielen Fällen erst durch Entschädigung durch den Künstler möglich. Man kann sich vorstellen wie viele Leute schon den Tag der Unterschrift verflucht haben. Bei einem tatsächlichen Erfolg stellt sich heraus, was die Künstler nur all zu oft vergessen: Die eigenen vitalen Interessen wurden aufgrund einer sogenannten einmaligen Chance sträflich vernachlässigt.

Diese kleine Anleitung ist nötig, um dem zukünftigen Unternehmensgründer klarzumachen mit welchen Bandagen in dieser Branche ans Werk gegangen wird. Dies ist mittlerweile auch dem Nachwuchs bekannt. Deshalb kann man noch recht unbedarft in dieses Geschäft einsteigen. Was ist also zu tun ?

 

Es gibt eigentlich nur eine Möglichkeit sich ohne großes Investment zu engagieren: Sie gründen einen Musikverlag.

Das Berufsbild des Musikverlegers hat sich im Laufe der Zeit in großem Umfang geändert. Wurden früher noch Notenpublikationen an dem Mann gebracht, so werden heute nur sehr selten Noten überhaupt gedruckt. Heute ist der Musikverleger eine Art Betreuer und Vermittler von Interessen zwischen den Produzenten, der Plattenfirma und dem Künstler.

Wie erzielt ein Musikverlag
seine Einnahmen ?

Hierzu müssen wir uns etwas ausführlicher mit der GEMA beschäftigen. Die GEMA ist die Gesellschaft für mechanische Aufführungsrechte. Autoren und Musikverlage sind Mitglieder der GEMA, die dadurch autorisiert wird, deren Aufführungsrecht der verlegten Werke zu kontrollieren und die entstehenden Gebühren einzuziehen. Bei jeder Aufführung eines Titels werden unterschiedliche Gebühren fällig, die dann von der GEMA für die Autoren und die Verlage eingezogen werden. Diese Gebühren teilen sich Autoren und Verlage 50/50.

Lukrativ ist die Geschichte vor allem bei Funkeinsätzen (Radio): Bei einer durchschnittlichen Dauer von 3 Minuten werden ca. 15 Euro fällig, d.h. die Radiostation muss für den Einsatz des Titels 15 Euro an die GEMA abführen, welche dann das Geld an die Autoren und den Verlag ausschüttet. Wenn ein Lied erfolgreich wird, sind 100-300 Funkeinsätze pro Woche keine Seltenheit und mit zunehmender Verbreitung von privaten Funkhäusern steigt die Anzahl von Funkeinsätzen und damit natürlich auch das Einkommen des Verlags.

Da mit der Zeichnung eines Künstlers oder Autors für einen Musikverlag für diesen zunächst keine Kosten entstehen, kann sich ein Verlag mehrere Möglichkeiten zukünftiger Einnahmequellen schaffen. Viele aussichtsreiche Talente verbergen sich in Musikkneipen, Proberäumen und Übungskeller ohne jemals ein Chance zu erhalten. Dieses Potenzial kann durch den neuen Verlag genutzt werden. Er braucht nur eine entsprechend lautende Anzeige in einer Musikerpublikation (Beat - Musikmagazin, Sound Check, Keys, Keyboards, Tastenwelt) zu schalten. Z.B. ‚XY Musikverlag sucht noch talentierte Interpreten für CD Produktionen mit namhaften Produzenten‘. Diese Magazine sind im gut sortierten Zeitschriftenhandel erhältlich.

Die Reaktion wird überwältigend sein, denn es warten viele potenzielle Stars darauf, entdeckt zu werden und die etablierten Adressen werfen eine Demonstrationskassette oder eine Demo CD ohnehin gleich in den Mülleimer, oder senden sie mit dem üblichen gleichlautenden Absageschreiben zurück an den Absender. Man sollte sich nur mit Leuten abgeben, die ihre Songs selbst in ordentlicher Form qualitativ ansprechend aufnehmen können. So kann man sicherstellen, dass genügend Engagement und Elan von der Seite des Künstlers ausgeht.

Falls dies nicht der Fall sein sollte: Finger weg von diesen Leuten! Sie verursachen meist nur Kosten, die in diesem Stadium unbedingt vermieden werden müssen. Alle Interessenten, die auch nur drei Akkorde fehlerfrei hintereinander zustande bringen, sollte der neue Verlag per Post mit allen bestehenden und in Zukunft entstehenden Werken im Rahmen eines Beratervertrags mit Verlagsvertragsoption unter Vertrag nehmen.

Die Talente werden sich freuen, wenn endlich jemand an ihnen Interesse zeigt und prompt den Vertrag unterschreiben und an den Verlag zurücksenden, der daraufhin das Material (Demokassetten, CDs, mp3 - Dateien) von mehreren Produzenten sichten lässt. Gute Produzenten findet man in größeren kommerziellen Tonstudios, wo schon einige Produktionen für die Plattenindustrie durchgeführt wurden. Der Tontechniker kann einem sicher mit ein paar Anschriften weiterhelfen. Man sollte diesen Leuten gegenüber nicht zu forsch auftreten. Angeber gibt es in der Branche schon genug. Etwa 95% der Hoffnungsträger fallen bei dem ersten Abhören der Bänder/CDs durch den Rost. Die restlichen 5% haben jedoch vor erfahrenen Ohren bestanden und werden in die engere Wahl eines Engagements seitens der Produzenten gezogen.

Diese werden dann die Künstler einladen und in ihren Studios einige Titel in guter Qualität aufnehmen, welche diversen Plattenmanagern angeboten werden. Besteht bei der Plattenfirma Interesse, wird der Produzent munter loslegen und Autoren und Texter für das Projekt anheuern. Mit dem Produzent hat der Verlag natürlich schon eine vertragliche Vereinbarung getroffen, dass alle Titel des jeweiligen Künstlers in seinem Verlag verlegt werden. Notfalls kann der Verlag dem Produzent eine Beteiligung (Co Verlagsvertrag) anbieten und die Einnahmen prozentual teilen.

Die eigenen Fähigkeiten für Verhandlungen kann man bei dieser Gelegenheit gut trainieren.

Merke: 20 % von einer Million sind besser als nichts !

Der Produzent wird nun ein sendefähiges Masterband, eine Master CD oder Tondateien mit etwa 10 Titeln produzieren, die er danach per Bandübernahmevertrag an eine Plattenfirma verkauft, oder zur Verwertung mit prozentualer Abrechnung bei Verkäufen und Lizenzierungen überlässt. Die Plattenfirma presst die Tonträger und versucht die CDs und Tondateien zu vermarkten. Zuerst muss die Firma einige Tonträger an die Printmedien versenden, damit die Kritiker ans Werk gehen können. Dann schickt sie sogenannte Promoter in die Funkhäuser, die jeden erreichbaren Redakteur überzeugen sollen, gerade diese CD zu spielen um einen guten Werbeeffekt und eine super ‚Salespromotion‘ für die Plattenfirma zu bekommen.

Diese Aufgabe kann ein Musikverlag teilweise mit übernehmen und die Plattenfirma dabei unterstützen, denn es geht konkret um dessen Einnahmen und es entstehen beiläufig interessante Kontakte für zukünftige Unternehmungen. Bei dieser Tätigkeit lernt man außerdem das kleine 1*1 der Korruption, denn ‚kleine‘ Geschenke lockern spürbar die Atmosphäre einer Besprechung der neuen Veröffentlichung und lenken die Aufmerksamkeit der Redakteure auf das Produkt.

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