Tierschutzrecht

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Übersicht

1  Cover

2 Inhaltsverzeichnis

3  Hauptteil

4  Anhang

Inhaltsverzeichnis

1  Impressum

2  Vorworte Vorwort zur 3. Auflage Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen! Vorwort zur 2. Auflage Tierschutz heißt Verantwortung übernehmen! Vorwort zur 1. Auflage Aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf

3  Inhaltsverzeichnis

4  Abkürzungsverzeichnis

5  Literaturverzeichnis

6  A Einleitung I. Tierschutz – Versuch einer Begriffsbestimmung 1. Emotionaler Tierschutz 2. Wissenschaftlicher Tierschutz 3. Rechtlicher Tierschutz und gesetzliche Grundlagen II. Einleitende Bemerkungen zur Geschichte des Tierschutzes III. Geschichte der Tierschutzgesetzgebung – Übersicht –

7  B Der Tierschutz in der Gesetzgebung I. Tierschutz im GG II. Tierschutz im BGB 1. Das Tier als Rechtssubjekt (§ 90a BGB) 2. Eigentum an Tieren (§ 903 BGB) 3. Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter (§§ 833, 834 und § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB) 4. Wilde Tiere und Bienenschwärme (§§ 960–964 BGB) III. Tierschutz in der ZPO 1. Nicht der Pfändung unterworfene Sachen (§ 811 Absatz 1 Ziffer 3 und 4 ZPO) 2. Zwangsvollstreckung in Tiere (§ 811c ZPO) 3. Vollstreckungsschutz (§ 765a Absatz 1 Satz 3 ZPO) IV. Tierschutz im Strafrecht V. Praktischer Tierschutz

8  C Tierschutz & Tierschutzgesetz I. Mögliche Kollision des Tierschutzes mit anderen Interessen 1. Nutztierhaltung in Deutschland 2. Heimtierhaltung 3. Zootierhaltung 4. Tierversuche in Medizin und Forschung 5. Tierversuche im Verbraucherschutz 6. Jagd & Tierschutz II. Das Tierschutzgesetz 1. Grundsatz 1.1 Allgemeines 1.2 Definitionen III. Tierhaltung 1. Anforderungen an die Tierhaltung 1.1 Allgemeine Grundsätze 1.2 Voraussetzungen einer tierschutzgerechten Haltung a) Person des Tierhalters und des Tierbetreuers b) Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere c) Möglichkeit der artgemäßen Bewegung d) Anforderungen an die Qualifikation von Tierhalter und Tierbetreuer 1.3 Rechtfertigung eines Verstoßes gegen § 2 TierSchG bei Vorliegen eines vernünftigen Grundes 1.4 Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 2 TierSchG 1.5 Problematik der sog. Intensivnutztierhaltung 2. Konkretisierung der Haltungsanforderungen durch Rechtsverordnungen gemäß § 2 TierSchG 2.1 Bedeutung dieser Regelung 2.2 Inhalt der Rechtsverordnungen (§ 2a Absatz 1, 1a und 2 TierSchG) 2.3 Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung a) Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen § 3 TierSchNutztVO b) Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege § 4 TierSchNutzttVO c) §§ 5–11 Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Kälbern) d) §§ 12–15 Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Legehennen) e) Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Masthühnern (§§ 16–20) f) Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Schweinen (§§ 21–30) g) Tierschutznutztierhaltungsverordnung (Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen (§§ 31–37) h) Anforderungen an das Halten von Pelztieren 2.4 Tierschutz-Hundeverordnung 2.5 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20.12.2012) 2.6 Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung vom 11.2.2009 – Stand 3.12.2015) 2.7 Futtermittelverordnung (29.8.2016 – Stand 12.7.2017) 2.8 Rechtsfolgen IV. Weitere Rahmenbedingungen bei der Tierhaltung 1. Allgemeine Grundsätze 2. Überforderungsverbot gemäß § 3 Ziffer 1, 1a, 1b TierSchG 3. Veräußerung und Erwerb alter, gebrechlicher, kranker und abgetriebener Tiere (§ 3 Ziffer 2 TierSchG) 4. Aussetzen oder Zurücklassen eines Tieres (§ 3 Ziffer 3 TierSchG) 5. Aussetzen oder Ansiedeln von Tieren wildlebender Art (§ 3 Ziffer 4 TierSchG) 6. Ausbildung und Training eines Tieres (§ 3 Ziffer 5 TierSchG) 7. Heranziehung von Tieren zu Filmaufnahmen, Schaustellung, Werbung und ähnlichen Veranstaltungen (§ 3 Ziffer 6 TierSchG) 8. Abrichten und Prüfen eines Tieres auf Schärfe (§ 3 Ziffer 7 TierSchG) 9. Hetzen eines Tieres (§ 3 Nr. 8 TierSchG) 10. Ausbildung und Abrichtung zu aggressivem Verhalten (§ 3 Ziffer 8a TierSchG) 11. Zwangsweise Einverleibung von Futter (§ 3 Ziffer 9 TierSchG) 12. Darreichung von Futter, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet (§ 3 Ziffer 10 TierSchG) 13. Verwendung von Geräten mit direkter Stromeinwirkung (§ 3 Ziffer 11 TierSchG) 14. Tiere als Preis oder Belohnung (§ 3 Ziffer 12 TierSchG) 15. Tiere als Objekte sexueller Handlungen (§ 3 Ziffer 13 TierSchG) V. Das Töten von Tieren 1. Voraussetzungen für das Töten eines Tieres (§ 4 TierSchG) 1.1 Allgemeine Grundsätze 1.2 Qualifikation der beteiligten Personen 1.3 Grundsatz der Betäubungspflicht 2. Das Schlachten von Tieren (§ 4a TierSchG) 2.1 Begriff des Schlachtens 2.2 Ausnahmen von der Betäubungspflicht 2.3 § 4b Tierschutzgesetz VI. Eingriffe an Tieren 1. Betäubungspflicht bei Eingriffen an Tieren (§ 5 TierSchG) 1.1 Allgemeine Einleitung 1.2 Grundsatz der Betäubungspflicht und Ausnahmen 2. Amputationen (§§ 6, 6a TierSchG) 2.1 Grundsatz des Amputationsverbotes 2.2 Ausnahmen vom Amputationsverbot VII. Tierversuche (§ 7 TierSchG) 1. Voraussetzungen eines Tierversuchs 1.1 Begriff des Tierversuchs 1.2 Unerlässlichkeit des Tierversuchs (§ 7a) 1.3 Ethische Vertretbarkeit des Tierversuchs 1.4 Verbot von Tierversuchen 2. Genehmigung von Versuchsvorhaben (§ 8 TierSchG) 2.1 Grundsatz der Genehmigungspflicht von Versuchsvorhaben 2.2 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung 2.3 Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die Genehmigungsbehörde 3. Anzeigepflicht bei genehmigungsfreien Tierversuchen (§ 8a TierSchG) 3.1 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht 4. Tierschutzbeauftragter (§ 10 TierSchG) 5. Durchführung des Tierversuchs – Tierschutz-Versuchstierverordnung VIII. Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren 1. Zucht, Halten von Tieren, Handeln mit Tieren (§ 11 TierSchG) 1.1 Allgemeine Einführung 1.2 Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 11 Abs. 1 TierSchG a) Zucht und Haltung von Wirbeltieren (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–2 TierSchG) b) Haltung im Tierheim (§ 11 Abs. Nr. 3 TierSchG) c) Haltung in zoologischen Gärten (§ 11 Abs. Nr. 4 TierSchG) d) Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (§ 11 Abs. 1 Nr. 6 TierSchG) e) Durchführung von Tierbörsen (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 TierSchG) f) Betreiben eines Gewerbes im Zusammenhang mit Tieren (§ 11 Abs. 1 Nr. 8a–f TierSchG) 1.3 Inhalt des Antrags auf Erteilung der Erlaubnis für die Zucht und den Handel mit Tieren a) Art der betroffenen Tiere b) Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen c) Räume, Einrichtungen, Vorrichtungen, Stoffe, Zubereitungen d) Sachkundenachweise 1.4 Voraussetzungen der Erlaubniserteilung (§ 11 Abs. 2 TierSchG) 1.5 Die Erteilung der Erlaubnis 1.6 Nebenbestimmungen der Erlaubnis 1.7 Rechtsfolgen bei Nichtvorliegen einer Erlaubnis 2. Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten (§ 11a TierSchG) 2.1 Allgemeine Einführung 2.2 Aufzeichnungspflicht 2.3 Aufzeichnung und Kennzeichnung bei Hunden, Katzen, Affen und Halbaffen (§ 8 TierSchVersV) 2.4 Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern (§ 11a Abs. 4 TierSchG) 3. Züchtungen und Maßnahmen an Wirbeltieren, die Schmerzen, Leiden oder Schäden mit sich bringen (§ 11b TierSchG) 3.1 Allgemeine Einführung 3.2 „Qualzüchtungen“ 3.3 Bio- oder gentechnische Maßnahmen 3.4 Rechtsfolge bei Verstoß gegen das Verbot (§ 11b Absatz 2 TierSchG) 4. Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche (§ 11c TierSchG) IX. Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbote (§ 12 TierSchG) 1. Allgemeine Einführung 2. Zustand des Tieres 3. Rechtsfolgen X. Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere 1. Verbot von Vorrichtungen und Stoffen (§ 13 TierSchG) 1.1 Allgemeine Einleitung 1.2 Verbotstatbestände (§ 13 TierSchG) 2. Prüfverfahren für Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen (§ 13a TierSchG) 2.1 Ermächtigung zur Regulierung von Katzenhaltungen (§ 13b) XI. Durchführung des Gesetzes 1. Einrichtung und Aufgaben von Zollstellen (§ 14 TierSchG) 1.1 Allgemeine Einführung 1.2 Einfuhr und Ausfuhr 1.3 Spezielle Befugnisse der Behörden a) Anhalten bei der Einfuhr von Tieren, deren Beförderungsmittel, Behälter, Lade- und Verpackungsmittel (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG) b) Mitteilung des Verdachts des Vorliegens tierschutzwidriger Zustände an die zuständige Behörde (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 TierSchG) c) Anordnung der Vorführung der Tiere bei der zuständigen Behörde, bei Verdacht tierschutzwidriger Handlungen auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG) 2. Die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden (§ 15 TierSchG) 2.1 Allgemeine Einführung 2.2 Zuständige Behörden auf Grund des Landesrechts 2.3 Die Tierversuchskommissionen 2.4 Der beamtete Tierarzt 2.5 Tierschutz und Bundeswehr 3. Einbindung des Bundesinstituts für Risikobewertung (§ 15a TierSchG) 4. Überwachung und Überwachungsmaßnahmen (§§ 16, 16a TierSchG) 4.1 Beaufsichtigung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes a) Allgemeine Einführung b) Der Aufsicht unterliegende Einrichtungen und Objekte c) Meldungspflichten bei wechselnden Aufenthaltsorten (§ 16 Abs. 1a TierSchG) d) Auskunftspflichten e) Mitwirkungspflichten des Auskunftspflichtigen f) Befugnisse der Kontrollbehörden g) Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle bezüglich der Einhaltung des Tierschutzes h) Erhebung von Daten (§ 16 Abs. 6 TierSchG) 4.2 Behördliche Anordnungen (§ 16a TierSchG) a) Allgemeine Einleitung b) Anordnungszweck c) Einzelne Anordnungen 5. Die Tierschutzkommission (§ 16b TierSchG) 6. Verordnungsermächtigung für Meldeverfahren (§ 16c TierSchG) 7. Die Verwaltungsvorschrift (§ 16d TierSchG) 8. Die Berichtspflicht (§ 16e TierSchG) 9. Europäischer Tierschutz (§ 16f bis § 16j TierSchG) 9.1 Auskünfte innerhalb der EU 9.2 Schiedsverfahren bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von Tieren XII. Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 17, 18, 18a, 19, 20, 20a) 1. Allgemeine Einführung 2. Die Straftat (§ 17 TierSchG) 2.1 Allgemeine Einführung 2.2 Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG) 2.3 Das Zufügen erheblicher Schmerzen und Leiden aus Rohheit 2.4 Das Zufügen von länger anhaltenden oder sich wiederholenden, erheblichen Schmerzen oder Leiden (§ 17 Nr. 2b TierSchG) 2.5 Die Arbeit der Ermittlungsbehörden 3. Ordnungswidrigkeiten (§ 18 TierSchG) 3.1 § 18 Abs. 1 Ziffer 1 TierSchG 3.2 § 18 Absatz 1 Nr. 2 bis 26 TierSchG 3.3 § 18 Absatz 2 TierSchG 3.4 Ahndung der Ordnungswidrigkeit 4. Die Einziehung eines Tieres (§ 19 TierSchG) 5. Das Tierhaltungsverbot nach (§§ 20, 20a TierSchG) 5.1 Allgemeine Einleitung 5.2 Tierhaltungsverbot (§ 20 TierSchG) 5.3 Vorläufiges Tierhaltungsverbot 6. Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 21, 21a, 21b, 21c, 21d und 22 TierSchG) 6.1 Übergangsregelung (§ 21 TierSchG) 6.2 EG-rechtliche Verordnungsermächtigung (§ 21a und b TierSchG) 6.3 Möglichkeit des Erhebens von Gebühren (§ 21 TierSchG) 6.4 Veröffentlichung von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger (§ 21d)

 
 

9  D Anhänge Anhang I Gesetze und Verordnungen zum Tierschutzrecht 1. Tierschutzgesetz Erster Abschnitt Grundsatz § 1 Zweiter Abschnitt Tierhaltung § 2 § 2a § 3 Dritter Abschnitt Töten von Tieren § 4 § 4a § 4b Vierter Abschnitt Eingriffe an Tieren § 5 § 6 § 6a Fünfter Abschnitt Tierversuche § 7 § 7a § 8 § 8a § 8b – aufgehoben § 9 § 9a – aufgehoben Sechster Abschnitt Tierschutzbeauftragte § 10 Siebenter Abschnitt Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren § 11 § 11a § 11b § 11c Achter Abschnitt Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot § 12 Neunter Abschnitt Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere § 13 § 13a § 13b Zehnter Abschnitt Durchführung des Gesetzes § 14 § 15 § 15a § 16 § 16a § 16b § 16c § 16d § 16e § 16f § 16g § 16h § 16i § 16j Elfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften § 17 § 18 § 18a § 19 § 20 § 20a Zwölfter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften § 21 § 21a § 21b § 21c § 21d § 22 – Inkrafttreten 2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes 1 Zu § 2 Nr. 3 Erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Tierhalters 1.1 1.2 1.3 2 Zu § 3 Verbote 2.1 Verbot von Dopingmitteln und anderen leistungsbeeinflussenden Maßnahmen (§ 3 Nr. 1b) 2.1.1 2.1.2 2.2 Verbot der Ausbildung zu aggressivem Verhalten (§ 3 Nr. 8a) 2.3 Verbot von Stromeinwirkungen (§ 3 Nr. 11) 2.3.1 2.3.2 3 Zu § 4 (Töten von Tieren) 3.1 Berufs- oder Gewerbsmäßigkeit 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.2 Nachweis der Sachkunde 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 4 Zu § 6 (Amputation) 4.1 Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.2 Erlaubnis nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 5. Zu § 7 (Tierversuche) 5.1 Anwendung von Klonierungstechniken 5.2 Methoden zur Erstellung transgener Tierlinien 6 Zu § 8 (Genehmigung von Versuchsvorhaben) 6.1 Antrag auf Genehmigung von Versuchsvorhaben 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.2 Prüfung des Antrags 6.2.1 6.2.1.1 6.2.1.2 6.2.1.2.1 6.2.1.2.2 6.2.2 Nachzuweisende Genehmigungsvoraussetzungen (§ 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2) 6.2.2.1 6.2.2.2 6.2.2.3 6.2.3 Darzulegende Genehmigungsvoraussetzungen (§ 8 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3) 6.2.3.1 6.2.3.2 6.2.4 6.3 Überwachung der Tierversuchseinrichtungen 6.4 Entscheidung über den Antrag 6.4.1 6.4.2 6.4.3 6.4.4 6.5 Genehmigung nach § 8 Abs. 5a 6.5.1 6.5.2 6.5.3 7 Zu § 8a (Anzeige von Versuchsvorhaben und von Änderungen von Versuchsvorhaben) 7.1 Anzeige eines Versuchsvorhabens 7.1.1. 7.1.2 7.1.3 7.2 Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben 7.3 Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben 7.3.1 7.3.2 7.4 Prüfung der Anzeige und Untersagung der Durchführung von Tierversuchen (§ 8a Abs. 5 und § 16a) 7.4.1 7.4.2 8 Zu § 8b (Tierschutzbeauftragter) 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 9 Zu § 9 (Durchführung von Tierversuchen) 9.1 Qualifikation der Personen, die Tierversuche durchführen (§ 9 Abs. 1) 9.1.1 9.1.1.1 9.1.1.2 9.1.1.3 9.1.2 9.1.3 9.1.4 9.1.4.1 9.1.4.2 9.1.4.3 9.2 Durchführung von Tierversuchen (§ 9 Abs. 2) 9.2.1 Auswahl der Versuchstiere 9.2.1.1 9.2.1.2 9.2.1.3 9.2.1.3.1 9.2.1.3.2 9.2.2 Betäubung der Versuchstiere und Verfahren nach Abschluss der Tierversuche 9.2.2.1 9.2.2.2 9.2.2.3 9.2.2.4 10 Zu § 10 (Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung) 10.1 Aus-, Fort- oder Weiterbildung 10.1.1 10.1.1.1 10.1.1.2 10.1.1.3 10.1.2 10.1.3 10.1.4 10.1.5 10.2 Alternativen 10.2.1 10.2.2 10.2.3 10.3 Personelle Durchführungsvoraussetzungen 10.4 Führung von Aufzeichnungen 10.5 Anzeigepflicht 11 Zu § 10a (Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen) 12 Zu § 11 (Erlaubnis für das Züchten und das Halten von Tieren sowie den Handel mit Tieren) 12.1 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis 12.1.1 12.1.2 12.1.3 12.1.4 12.1.5 12.1.6 12.2 Prüfung eines Antrags auf Erteilung der Erlaubnis 12.2.1 Zu § 11 Abs. 1 Satz 1 12.2.1.1 12.2.1.2 12.2.1.3 Schutzhundeausbildung (Nummer 2b) 12.2.1.3.1 12.2.1.3.2 12.2.1.3.3 12.2.1.4 12.2.1.5 12.2.1.5.1 12.2.1.5.2 12.2.1.5.3 12.2.1.5.4 12.2.2 Prüfung im Rahmen von § 11 Abs. 2 Nr. 1 12.2.2.1 12.2.2.2 12.2.2.3 12.2.2.4 12.2.3 Prüfung im Rahmen von § 11 Abs. 2 Nr. 2 12.2.3.1 12.2.3.2 12.2.4 Prüfung im Rahmen von § 11 Abs. 2 Nr. 3 12.2.4.1 12.2.4.2 12.2.5 Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis 12.2.5.1 12.2.5.2 12.2.5.3 12.2.6 12.2.7 13 Zu § 11a Abs. 4 13.1 13.2 14 Zu § 15 (Kommissionen zur Unterstützung der Genehmigungsbehörden) 14.1 Berufung der Kommissionen zur Unterstützung der Genehmigungsbehörden (Kommissionen) 14.1.1 14.1.2 Berufungsdauer 14.1.3 Aufgaben der Kommissionen 14.1.3.1 14.1.4 Auswahl und Qualifikation der Mitglieder 14.1.4.1 14.1.4.2 14.1.4.3 14.1.5 Tätigkeit der Mitglieder 14.1.6 Verpflichtung der Mitglieder durch die zuständigen Behörden 14.1.6.1 14.1.6.2 Form und Inhalt der Verpflichtung 14.1.6.3 14.2 Beratung der Anträge auf Genehmigung von Versuchsvorhaben durch die Kommissionen 14.2.1 14.2.2 14.2.3 14.3 Geschäftsordnung der Kommissionen 14.3.1 14.3.1.1 14.3.1.2 14.3.2 14.4 14.5 Versuchsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung 14.5.1 14.5.2 15 Zu § 16a (Befugniskatalog – Maßnahmen nach § 16a Satz 2 Nr. 2) 15.1 15.2 16 Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften Anlage 1 (zu Nummer 6.1.1) Erforderliche Angaben für den Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes Anhang zu Anlage 1 (zu Nummer 1.6.7) Anlage 2 (zu Nummer 7.1.3) Anlage 3 (Zu Nummer 9.1.4.1) Erforderliche Angaben für den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 des Tierschutzgesetzes für die Durchführung von Tierversuchen Anlage 4 (Zu Nummer 12.1.1) Anlage 5 (Zu Nummer 12.1.1) Erforderliche Angaben für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung zu halten, Hunde auszubilden oder Tierbörsen durchzuführen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 2c des Tierschutzgesetzes) Anlage 6 (Zu Nummer 12.1.1) Anlage 7 (Zu Nummer 14.1.6.1) 3. Verordnung betreffend die Hauptmängel und Gewährfristen beim Viehhandel § 1 § 2 4. Tierschutz-Hundeverordnung § 1 Anwendungsbereich § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten § 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten § 4 Anforderungen an das Halten im Freien § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen § 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung § 7 Anforderungen an die Anbindehaltung § 8 Fütterung und Pflege § 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten § 10 Ausstellungsverbot § 11 – aufgehoben § 12 Ordnungswidrigkeiten § 13 – aufgehoben § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 5. Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (TierSchNutztV) Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen § 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege Abschnitt 2 Anforderungen an das Halten von Kälbern § 5 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern § 6 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen § 7 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen § 8 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen § 9 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen § 10 Platzbedarf bei Gruppenhaltung § 11 Überwachung, Fütterung und Pflege Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen § 12 Anwendungsbereich § 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen § 13a Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen § 13b – weggefallen § 14 Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen § 15 Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen Abschnitt 4 Anforderungen an das Halten von Masthühnern § 16 Anwendungsbereich § 17 Sachkunde § 18 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner § 19 Anforderungen an das Halten von Masthühnern § 20 Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof Abschnitt 5 Anforderungen an das Halten von Schweinen § 21 Anwendungsbereich § 22 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine § 23 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel § 24 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen § 25 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber § 26 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen § 27 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln § 28 Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln § 29 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen § 30 Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen Abschnitt 6 Anforderungen an das Halten von Kaninchen § 31 Anwendungsbereich § 32 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen § 33 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen § 34 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen § 35 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kaninchen § 35a Sachkunde § 36 Besondere Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen § 37 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen Abschnitt 7 § 38 bis 43 – weggefallen Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen § 44 Ordnungswidrigkeiten § 45 Übergangsregelungen § 46 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten 6. Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Verbote und Beschränkungen hinsichtlich des Handels mit bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zu Haltungs- und Abgabeverboten in bestimmten Fällen (TierErzHaVerbG) Abschnitt 1 Zuständigkeiten § 1 Aufgabenübertragung Abschnitt 2 Durchführung unionsrechtlicher Verbote und Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr, der Ausfuhr oder des Handels mit bestimmten Tierfellen oder tierischen Erzeugnissen § 2 Eingriffsbefugnisse Abschnitt 3 Haltungs- und Abgabeverbote in bestimmten Fällen § 3 Pelztiere § 4 Trächtige Tiere Abschnitt 4 Überwachung § 5 Auskunfts- und Duldungspflichten § 6 Mitwirkung der Zollbehörden Abschnitt 5 Ermächtigungen, Schlussvorschriften § 7 Bußgeldvorschriften § 8 Verordnungsermächtigungen § 9 Gebühren und Auslagen § 10 Verkündung von Rechtsverordnungen § 11 Inkrafttreten Anlage (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Haltung von Pelztieren Abschnitt A Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere Abschnitt B Anforderungen an das Halten von Pelztieren Abschnitt C Besondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden Abschnitt D Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas 7. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Allgemeine Grundsätze § 4 Sachkunde § 5 Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes Abschnitt 2 Vorschriften über Schlachthöfe § 6 Anforderungen an die Ausstattung § 7 Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren § 8 Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden Abschnitt 3 Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren § 9 Aufbewahren von Fischen § 10 Aufbewahren von Krebstieren Abschnitt 4 Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren § 11 Ruhigstellen warmblütiger Tiere § 12 Betäuben, Schlachten und Töten § 13 Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren § 14 Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten § 15 Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen § 16 Ordnungswidrigkeiten § 17 Übergangsbestimmungen § 18 Aufheben von Vorschriften § 19 Inkrafttreten Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3 und 10) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 Anlage 2 (zu § 12 Absatz 6) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt 8. Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (TierSchVersV) Abschnitt 1 Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Haltung sowie an Einrichtungen und Betriebe § 1 Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern § 2 Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern § 3 Anforderungen an die Sachkunde § 4 Organisationspflichten § 5 Tierschutzbeauftragte § 6 Tierschutzausschuss § 7 Führen von Aufzeichnungen § 8 Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten § 9 Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten § 10 Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern Unterabschnitt 2 Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes § 11 Erlaubnisvoraussetzungen § 12 Beantragen der Erlaubnis § 13 Erlaubnisbescheid, Anzeige von Änderungen Abschnitt 2 Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen § 14 Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium Unterabschnitt 1 Durchführung von Tierversuchen § 15 Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen § 16 Anforderungen an die Sachkunde § 17 Schmerzlinderung und Betäubung § 18 Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern § 19 Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer § 20 Verwenden wildlebender Tiere § 21 Verwenden herrenloser oder verwilderter Haustiere § 22 Verwenden geschützter Tierarten § 23 Verwenden von Primaten § 24 Herkunft zu verwendender Primaten § 25 Durchführung besonders belastender Tierversuche § 26 Genehmigungen in besonderen Fällen § 27 Zweckerreichung § 28 Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung § 29 Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen § 30 Pflichten des Leiters Unterabschnitt 2 Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben § 31 Beantragen der Genehmigung § 32 Genehmigungsverfahren, Bearbeitungsfristen § 33 Genehmigungsbescheid, Befristung § 34 Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben § 35 Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben § 36 Anzeige von Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes § 37 Sammelanzeige, Anzeige von Änderungen angezeigter Versuchsvorhaben § 38 Prüfung angezeigter Versuchsvorhaben oder deren Änderungen § 39 Anzeige von Versuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen § 40 Aufbewahrungspflicht § 41 Veröffentlichung von Zusammenfassungen § 42 Tierversuchskommissionen § 43 Unterrichtung des Bundesministeriums Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten § 44 Ordnungswidrigkeiten Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 45 Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU § 46 Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen § 47 Unberührtheitsklausel § 48 Übergangsvorschriften Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3) Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind Abschnitt 1 Pflege von Tieren Abschnitt 2 Töten von Tieren Abschnitt 3 Planung und Durchführung von Tierversuchen Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren 9. Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken verwendeter Wirbeltiere oder Kopffüßer oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeter Wirbeltiere § 1 Meldeverfahren § 2 Übermittlungsverfahren § 3 Ordnungswidrigkeiten § 4 Übergangsvorschrift Anlage (zu § 1 Absatz 2) Hinweise zum Ausfüllen des Erhebungsbogens 1. Allgemeine Erläuterungen 2. Erläuterungen zu den Spalten 10. Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft § 1 Aufgaben § 2 Zusammensetzung § 3 Berufung der Mitglieder § 4 Wahl des Vorsitzenden § 5 Geschäftsführung § 6 Beteiligung des Bundesministers und anderer Beauftragter § 7 Sachverständige § 8 Ehrenamtliche Tätigkeit, Verfahrensbestimmungen § 9 – weggefallen § 10 Inkrafttreten 11. Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (TierSchTrV) Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Zulassungsnummer § 3 Ausnahmen für Straßentransportmittel § 4 Befähigungsnachweis § 5 Schienentransport Abschnitt 2 Transport in Behältnissen § 6 Besondere Anforderungen an Behältnisse § 7 Pflichten des Absenders § 8 Nachnahmeversand Abschnitt 3 Besondere Vorschriften zum Schutz von Nutztieren beim innerstaatlichen Transport von Nutztieren § 9 Raumbedarf und Pflege § 10 Begrenzung von Transporten § 11 Eintagsküken Abschnitt 4 Besondere Vorschriften zum Schutz von anderen Tieren als Nutztieren § 12 Meeressäugetiere und Vögel § 13 Wechselwarme Wirbeltiere und wirbellose Tiere Abschnitt 5 Grenzüberschreitender Transport § 14 Ausfuhr über bestimmte Überwachungsstellen § 15 Anzeige der Ankunft § 16 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen § 17 Einfuhrdokument § 18 Anforderungen an die Einfuhr § 19 Einfuhruntersuchung Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten § 20 Befugnisse der Behörde § 21 Ordnungswidrigkeiten § 22 Unterrichtung § 23 Aufheben von Vorschriften § 24 Inkrafttreten Anlage 1 (zu § 6) 1. Hühner, Perlhühner, Fasane, Enten, Puten und Gänse 2. Eintagsküken 3. Brieftauben beim Transport in Spezialfahrzeugen 4. Hunde und Katzen 5. Kaninchen 5.1 Mastkaninchen (nicht geschlechtsreife Kaninchen im Alter von höchstens 90 Tagen, die zur Weitermast oder zur Schlachtung nicht länger als zwölf Stunden befördert werden) 5.2 Andere Kaninchen Anlage 2 (zu § 9 Abs. 1 und 2) Abtrennung und Raumbedarf 1. Einhufer 2. Rinder 3. Schafe und Ziegen 4. Schweine 4.1 4.2 4.3 Flächenbedarf Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle bei Tieren Anhang II Inhalt tierschutzrelevanter Strafanzeigen A Zur Tatbestandsvariante § 17 Nr. 1: „Töten ohne vernünftigen Grund“ 1. Tatbestand „Töten“: 2. Tatbestand „ohne vernünftigen Grund“ B Zur Tatbestandsvariante § 17 Nr. 2 a: 1. Tatbestand „Roheit“ 2. Tatbestand „Zufügung von Schmerzen oder Leiden“ 2.0 Grundsätzliche Überlegungen zum Nachweis von Schmerzen und Leiden 2.1 Tatbestand 11 „Schmerzfähigkeit der Tiere“ 2.2 Anzeichen eines wahrgenommenen Schmerzes 2.4 Tatbestand „Leidensfähigkeit der Tiere“ 2.5 Anzeichen eines wahrgenommenen Leidens können sein 3. Tatbestand „Erheblichkeit“ C. Zur Tatbestandsvariante § 17 Nr. 2 b: 1. Tatbestand „länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ 2. Tatbestand „sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ D Zur inneren Tatseite und Schuld E Das Begehen einer Straftat setzt Vorsätzlichkeit voraus. Literatur Anhang III Informationsmaterial (Richtlinien, Leitlinien Gutachten, Empfehlungen) Anhang IV Wichtige Adressen im Bereich des Tierschutzes Fußnoten

10  Fußnoten