b)Mitglieder von Arbeitnehmervertretungsorganen
c)Keine Konservierung der Anwendung der §§ 17 ff. KSchG
d)Keine Konservierung betriebsverfassungsrechtlicher Normen zum Betrieb
e)Keine Fortgeltung von Kündigungsschutz aufgrund einer Kollektivvereinbarung
I.Auswirkungen auf den Inhalt des Umwandlungsvertrags
I.Zweck der Informations- und Zuleitungspflicht an den Betriebsrat
II.Umfang der Darstellung
1.Gesellschaften mit Arbeitnehmern
a)Streitstand zum Umfang der Darstellungspflicht
aa)Darstellung auch der mittelbaren Folgen
bb)Beschränkung auf unmittelbare Folgen
cc)Richtiger Ansatz: Darstellung lediglich der arbeitsrechtlichen Pflichtangaben kraft direkten Sachzusammenhangs, die auf der Umwandlung beruhen
b)Bezugspunkt der arbeitsrechtlichen Angaben
aa)Inhaltlicher Bezug
bb)Zeitlicher Bezug
c)Darzustellende individual- und kollektivrechtliche Folgen
aa)Folgen für die Arbeitnehmer
(1)Übergang der Arbeitsverhältnisse
(2)Geltung von Betriebsvereinbarungen
(3)Geltung von Sprecherausschussvereinbarungen
(4)Geltung von Tarifverträgen
(5)Auswirkungen auf die Gläubigerposition von Arbeitnehmern
(6)Arbeitnehmerzahl?
bb)Folgen für die Arbeitnehmervertretungen
(1)Folgen für den Betriebsrat
(2)Folgen für den Gesamtbetriebsrat
(3)Folgen für den Konzernbetriebsrat
(4)Folgen für den (Konzern-, Gesamt-, Unternehmens-)Sprecherausschuss für leitende Angestellte, den Wirtschaftsausschuss und die Schwerbehinderten- sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung
(5)Folgen für Vertretungen aufgrund fiktiver Betriebsstrukturen nach § 3 BetrVG
(6)Folgen für einen Europäischen Betriebsrat
(7)Folgen für die Unternehmensmitbestimmung
d)Angaben zu den „insoweit vorgesehenen Maßnahmen“
e)Besonderheiten bei Kettenumwandlungen und umwandlungsbedingter Anwachsung
aa)Kettenumwandlungen
bb)Umwandlungsbedingte Anwachsungen
2.Arbeitnehmerlose Gesellschaften
5. Kapitel Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen
I.Einleitung
II.Verwaltungsinterne Umstrukturierung
1.Umstrukturierung innerhalb der Dienststelle/innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens
a)Erscheinungsformen
b)Individualrechtliche Folgen
aa)Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen
bb)Kündigungsrechtliche Folgen
(1)Dringendes betriebliches Erfordernis
(2)Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
(3)Sozialauswahl
(4)Kündigungsfrist
(5)Besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz
(6)Besonderer tariflicher Kündigungsschutz
c)Kollektivrechtliche Folgen
aa)Anhörung
(1)Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen
(2)Fristlose Entlassung und außerordentliche Kündigung
(3)Verfahren
(4)Rechtsfolgen
(5)Länderregelungen
bb)Mitwirkung
(1)§ 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG
(2)Ordentliche Kündigung
(3)Verfahren
(4)Rechtsfolgen
(5)Länderregelungen
cc)Mitbestimmung
(1)Tatbestände
(2)Verfahren
(3)Rechtsfolgen
(4)Länderregelungen
dd)Dienstvereinbarungen
ee)Tarifverträge
(1)Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV Ang)
(2)Rationalisierungsschutztarifvertrag für Arbeiter (Tarifgebiet West)
(3)Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (Tarifgebiet Ost) (TVsA)
ff)Fortbestand der Personalvertretung
(1)Restmandat
(2)Übergangsmandat
2.Umstrukturierung zwischen verschiedenen öffentlich-rechtlichen Unternehmen
a)Betriebs(teil-)übergang nach § 613a BGB
b)Rechtsfolgen
3.Sonderfall: Insourcing
III.Privatisierung
1.Erscheinungsformen
a)Arten der Privatisierung
aa)Materielle Privatisierung
bb)Formale Privatisierung
cc)Funktionale Privatisierung
b)Rechtsformen
aa)Gesellschaft mit beschränkter Haftung
bb)Aktiengesellschaft
cc)Sonstige Rechtsformen und Mischformen
c)Modelle der Privatisierung
aa)Asset Deal
bb)Share Deal
cc)Outsourcing
dd)Public Private Partnership
ee)Formwechsel
ff)Übergang durch Hoheitsakt
2.Rechtlicher Rahmen
a)Verfassungsrecht
b)Anwendbarkeit § 613a BGB
aa)Privatisierung durch Rechtsgeschäft und Umwandlung
bb)Privatisierung durch öffentliche Maßnahme und Hoheitsakt
cc)Beamte im Rahmen der Privatisierung
3.Rechtsfolgen
a)Individualarbeitsrechtliche Folgen für Arbeitnehmer und Angestellte
b)Kollektivrechtliche Folgen
aa)Beteiligung der Personalvertretung
bb)Dienstvereinbarungen
cc)Tarifverträge
dd)Fortbestand Personalvertretung
(1)Übergangsmandat des Personalrats
(2)Restmandat des Personalrats
c)Besonderheiten bei Beamten
aa)Zuweisung
bb)Beurlaubung
cc)Vertragliche Dienstleistungsüberlassung
d)Besonderheiten bei Privatisierung durch Hoheitsakt
4.Personalgestellung
a)Grundlagen
b)Einschränkungen durch das AÜG
aa)Erlaubnispflicht
bb)Verbot einer dauerhaften Überlassung
c)Beteiligung des Personalrats
6. Kapitel Arbeitsrechtliche Umstrukturierungen in Krise und Insolvenz
A.Ausgangsüberlegungen für Umstrukturierungen in Krise und Insolvenz
B.Umstrukturierung von Arbeitsbedingungen zur Sanierung
I.Individualrechtliche Gestaltungsmittel
1.Nutzung vertraglicher Flexibilisierungsinstrumente
a)Widerrufsvorbehalte nutzen
aa)AGB-Kontrolle
bb)Inhaltskontrolle
cc)Unklarheitenregel
dd)Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts
(1)Neuverträge (Abschluss ab 1.1.2002)
(2)Altverträge (Abschluss bis 31.12.2001)
(a)Kennzeichnung eines Altvertrags
(b)Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit
b)Reduzierung von Sonderleistungen
c)Freiwilligkeitsvorbehalte
d)Anrechnung übertariflicher Leistungen
e)Abgeltung von Überstunden
aa)Gestaltungsspielraum
bb)Darlegungs- und Beweislast
cc)Schutzmechanismus: Ausschlussfrist
2.Die Änderungskündigung zur Entgeltsenkung
3.„Vorrang“ von Änderungsvereinbarungen
a)Vergütungsreduzierung
b)Änderung der vertraglichen Arbeitszeit
c)Beschränkung des vertraglichen Urlaubsanspruchs
d)Verzichtsvereinbarung bezüglich Sonderleistungen
II.Kollektivrechtliche Gestaltungsmittel zur Umstrukturierung von Arbeitsbedingungen
1.Möglichkeiten eines Tarifwechsels
a)Soll der Arbeitgeberverband in die Verhandlungen einbezogen werden?
b)Wer wird Tarifvertragspartner?
c)Welche Arbeitnehmer bindet ein Firmentarifvertrag?
d)Richtiger Umgang mit der Gewerkschaft
2.Effektive Beendigung der Tarifbindung in Krise und Insolvenz
a)Beendigung der Bindung an Firmentarifverträge
aa)Ordentliche Kündigung
bb)Außerordentliche Kündigung
cc)Analoge Anwendung von § 120 InsO?
dd)Aufhebungstarifvertrag/Tarifwechsel
(1)Aufhebungs- und Änderungstarifvertrag
(2)Störung der Geschäftsgrundlage
(3)Beendigung der Tarifbindung durch Betriebsübergang/Betriebsverlagerung
b)Beendigung der Bindung an Verbandstarifverträge
aa)Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
(1)Austrittsvereinbarung/Wechsel in OT-Mitgliedschaft
(2)Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung
(3)Beendigung der Nachbindung an Verbandstarifverträge (§ 3 Abs. 3 TVG)
bb)Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeberverband
cc)Aufhebungs- bzw. Änderungstarifvertrag
dd)Beendigung der Tarifbindung durch Betriebsübergang/Betriebsverlagerung
c)Gestaltungshinweise zur Vermeidung einer Tarifbindung im Insolvenzfall
aa)Kein Ausschluss der Nachbindung an Verbandstarifverträge
bb)Vereinbarung von Sonderkündigungsrechten
(1)Firmentarifvertrag
(2)Verbandstarifvertrag
cc)Anspruch auf Aufhebung/Anpassung/Neuverhandlung im Insolvenzfall
d)Beendigung der Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG
e)Fazit zur Beendigung
f)Kann die Anwendbarkeit eines günstigeren Firmentarifvertrags ggf. erzwungen werden?
g)Fazit
3.Welche Besonderheiten müssen bei Sanierungstarifverträgen beachtet werden
a)Tarifrechtliche Zulässigkeit und Vorgaben
b)Einbeziehung von Sanierungstarifverträgen in Bezugnahmeklauseln?
c)Beendigung des Sanierungstarifvertrags
d)Typische Inhalte eines Sanierungstarifvertrags
aa)Veränderungen des Entgelts
bb)Arbeit ohne Lohnausgleich/Flexibilisierung des Arbeitszeitregimes
cc)„Gegenleistungen“ des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters
(1)Kündigungsverzicht
(2)Besserungsschein
dd)Weitere Bedingungen
4.Sanierungsbetriebsvereinbarungen und betriebliche Bündnisse für Arbeit
a)Anforderungen an eine Öffnungsklausel/Gestaltungsmöglichkeiten
b)Eingreifen der Sperrwirkung des Tarifvorrangs bzw. -vorbehalts
c)Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des § 87 Abs. 1 BetrVG
aa)Fehlende Tarifbindung des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters
bb)Fernwirkungen tariflicher Regelungen durch § 87 Abs. 1 BetrVG
d)„Bündnisse für Arbeit“
aa)Denkbare Modelle
bb)Typische Varianten
e)Vorteile einer Betriebsvereinbarung
aa)Leichtere Verhandlung und größere Überzeugungskraft
bb)Unmittelbare und zwingende Wirkung
cc)Größerer inhaltlicher Gestaltungsspielraum als bei Individualvereinbarungen
5.Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen
6.Gestaltungsspielraum bei der Beendigung von Betriebsvereinbarungen
7.Kürzung betrieblicher Sozialleistungen – Insolvenzrechtliche Möglichkeiten (§ 120 und §§ 129 ff. InsO)
a)Änderungsvereinbarungen
b)Kündigung von Betriebsvereinbarungen
aa)Ordentliche Kündigung
bb)Außerordentliche Kündigung
cc)Rechtsfolgen einer Kündigung/Nachwirkung
dd)Besonderheiten in der Insolvenz (§ 120 InsO)
(1)Erfasste Vereinbarungen
(2)Massebelastende Wirkung
(3)Sonderkündigungsrecht?
(4)Kündigungsumfang/Teilkündigung
(5)Beratungsgebot
(6)Höchstkündigungsfrist
(7)Kündigungsfolgen
(8)Außerordentliche Kündigung
c)Störung der Geschäftsgrundlage
aa)Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage
bb)Rechtsfolgen einer Störung der Geschäftsgrundlage
d)Fazit zum Gestaltungsspielraum im Regelfall
8.Insolvenzanfechtung von Betriebsvereinbarungen
9.Fazit zu kollektivrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
C.Die Betriebsänderung als Mittel zur Unternehmenssanierung – Nutzung insolvenzbedingter Gestaltungsmöglichkeiten
I.Anwendbarkeit der §§ 111 ff. BetrVG in der Insolvenz
1.Bestehen eines Betriebsrats als Voraussetzung
2.Wahl eines Betriebsrats nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3.Nachteilsausgleichsansprüche bei mitbestimmungswidriger Umsetzung der Betriebsänderung
II.Auf den Interessenausgleich bezogene Besonderheiten
1.Die Sonderregeln der §§ 121, 122 InsO
2.Das Verfahren nach § 122 InsO
a)Verfahrensvoraussetzungen
aa)Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
bb)Verhandlungen innerhalb der Dreiwochenfrist
cc)Maßgeblicher Zeitpunkt für Unterrichtung und Verhandlungsbeginn bzw. -aufforderung
b)Begründetheit des Antrags
aa)Streitgegenstand
bb)Zweistufige Prüfung durch das Arbeitsgericht
cc)Das arbeitsgerichtliche Verfahren
c)Interessenausgleich und Insolvenzplan
3.Der Sozialplan in der Insolvenz und in Insolvenznähe (§§ 123, 124 InsO)
a)Allgemeines
aa)Verhältnis zwischen allgemeinen und insolvenzspezifischen Dotierungsschranken
bb)Dotierung von Sozialplänen außerhalb der Insolvenz
cc)Insolvenzspezifische Sonderregelungen für Sozialpläne im Überblick
b)Der Insolvenzsozialplan (§ 123 InsO)
aa)Zeitlicher Anwendungsbereich des § 123 InsO
bb)Sozialplanschranken
(1)Allgemeine Schranken
(2)Spezifisch insolvenzrechtliche Schranken
(3)Absolute Obergrenze
(4)Relative Obergrenze
cc)Einigungsstellenverfahren in der Insolvenz
dd)Erzwingbarer Sozialplan ohne Einigungsstellenverfahren
ee)Insolvenzspezifische Regeln für freiwillige Sozialpläne
ff)Analoge Anwendung der §§ 123, 124 InsO
gg)Verjährung und Ausschlussfristen
(1)Verjährung
(2)Ausschlussfristen
hh)Prozessuales und Zwangsvollstreckung
c)Insolvenznaher Sozialplan (Widerruf des Sozialplans aus der kritischen Phase)
d)Keine Umgehung von §§ 123, 124 InsO durch auflösende Bedingungen
D.Kostensenkung durch Personalabbau – Richtige Strategie und insolvenzbedingte Besonderheiten
I.Personalabbau ohne Kündigung
1.Aufhebungsverträge
a)Einsatz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
b)Die sog. Widerspruchslösung
2.Widerspruch gegen vorhergehende Betriebsübergänge
a)Attraktivität für Insolvenzverwalter und Arbeitnehmer
b)Besonderheiten bei Kettenwidersprüchen
II.Gestaltungsmöglichkeiten trotz Kündigungsschutz
1.Gestaltungsmöglichkeiten bei betriebsbedingter Kündigung
a)Grundlagen
b)Herausforderung Sanierung: Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Personalabbau richtig nutzen
aa)Typische Effekte von Kündigungen: Überalterung und Verteuerung
bb)Strategische Planung als kritischer Erfolgsfaktor
cc)Strukturveränderungen zur Optimierung der Sozialauswahl
dd)Bedeutung der Personalabteilung bei der Planung
ee)Kombination mit gesetzlichen Optimierungsmöglichkeiten
c)Ausgangspunkt: Anforderungen an eine Sozialauswahl
aa)Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl
bb)Vergleichbarkeit von Arbeitnehmern
cc)Auswahl innerhalb der Vergleichsgruppe
d)„Herausnahme“ von Leistungsträgern
e)Sozialauswahl nach Altersgruppen
f)Sozialauswahl und „Punkteschema“
g)Interessenausgleich mit Namensliste außerhalb der Insolvenz
h)Zwischenfazit: Vorsorge ist besser als Nachsorge
i)Wichtige HR-Funktionen in der Umsetzungsphase
2.Kündigungserleichterung in der Insolvenz
a)Kündigung nach § 113 InsO
aa)Beseitigung von vertraglichen Kündigungsbeschränkungen
bb)Höchstkündigungsfrist von drei Monaten
cc)Rechtsfolgen (Schadensersatz nach § 113 Satz 3 InsO)
b)Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz nach § 126 InsO
aa)Sinn und Zweck der Regelung
bb)Zulässigkeitsvoraussetzungen
(1)Zulässigkeit eines Antrags für bereits ausgesprochene Kündigungen
(2)Notwendigkeit einer Betriebsänderung?
(3)Zulässigkeit eines Antrags in Bezug auf einen Teil der Belegschaft
(4)Kein Einigungsversuch mit der Belegschaft erforderlich
(5)Keine Sperrwirkung eines Interessenausgleichs bei anderem Regelungsgegenstand
cc)Anforderungen an die Begründetheit
dd)Rechtsfolge 1: Beschränkung der Sozialauswahlkriterien auf Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten
ee)Reaktion des Arbeitnehmers: Kündigungsschutzklage – Bindungswirkung der Entscheidung nach § 126 InsO (§ 127 InsO)
ff)Rechtsfolge 2: Vermutung, dass Kündigung nicht aufgrund Betriebsübergang erfolgt (§§ 128 Abs. 2 InsO, 613a Abs. 4 BGB)
c)Interessenausgleich mit Namensliste (§ 125 InsO)
aa)Eingreifen von § 125 InsO
(1)Zeitlicher Anwendungsbereich des § 125 InsO
(2)Sachlicher Anwendungsbereich: Planung einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG
(a)Planung einer Betriebsänderung
(b)Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG
(c)Anwendbarkeit des BetrVG als Voraussetzung?
(3)Räumlicher Anwendungsbereich (grenzüberschreitende Insolvenz
(4)Abschluss des Interessenausgleichs vor Umsetzung der Betriebsänderung
(5)Zuständiger Betriebsrat
bb)Formale und inhaltliche Anforderungen
(1)Schriftform
(2)Inhaltliche Anforderungen an die Namensliste
(3)Inhaltliche Anforderungen an den Interessenausgleich
cc)Rechtsfolgen eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach § 125 InsO
(1)Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters
(2)Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO
(a)Reichweite der Vermutungswirkung
(b)Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitnehmer
(3)Eingeschränkte Überprüfbarkeit der Sozialauswahl, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO
(a)Einschränkung der Sozialauswahlkriterien
(b)Einschränkung auf die grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl
(c)Exkurs: Anpassung von Punkteschemata durch Interessenausgleich mit Namensliste
(d)Schaffung und Erhaltung einer ausgewogenen Personalstruktur
(e)Darlegungs- und Beweislast
dd)Bedeutung von Änderungen der Situation nach Abschluss des Interessenausgleichs
(1)Kriterium der „Wesentlichkeit“ der Änderung
(2)Zeitpunkt der Änderung
(3)Darlegungs- und Beweislast
ee)Bedeutung für sonstige Mitbestimmungsverfahren
(1)Anhörung des Betriebsrats nach §§ 99, 102 BetrVG
(2)Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, § 125 Abs. 2 InsO
(3)Zustimmung des Integrationsamts, § 89 Abs. 3 SGB IX
III.Personalabbau mithilfe von „Turboprämien“
1.Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
a)Separate Vereinbarung – keine Einbindung in einen Sozialplan
b)Form der Zusage einer Turboprämie
c)Gestaltungsspielraum und -vorgaben
d)Formulierungsbeispiel für eine Turboprämienzusage
2.Insolvenzrechtliche Bewertung
E.Effektive Verwertung von Betrieben und Betriebsteilen – Betriebsübergang und übertragende Sanierung
I.Anwendbarkeit von § 613a BGB in der Insolvenz
II.Beschränkte Haftung des Betriebserwerbers bei Betriebsübergang in der Insolvenz
III.Kollektivrechtliche Herausforderungen in der Insolvenz
1.Ablösung durch einen (Sanierungs-)Tarifvertrag des Erwerbers
2.Entscheidung in der Sache „Scattolon“
3.Bedeutung für die Sanierungspraxis
4.Lösungsstrategien für krisengeschüttelte Unternehmen und Insolvenzverwalter
IV.Auslegung von § 613a Abs. 4 BGB und Einschränkung von § 613a Abs. 4 BGB durch § 128 Abs. 2 InsO
1.Kündigung „wegen“ eines Betriebs(teil)übergangs i.S.d. § 613a Abs. 4 BGB
2.Veräußererkündigung nach Erwerberkonzept
3.Veräußererkündigung nach Veräußererkonzept
4.Einschränkung nach § 128 Abs. 2 InsO
a)Anwendungsbereich und Rechtsfolgen des § 128 Abs. 1 InsO
b)Rechtsfolgen nach § 128 Abs. 2 InsO
V.Betriebsteilübergang und Betriebsänderung
VI.Überraschender Betriebs(teil)übergang – Grenzen von Wiedereinstellungsansprüchen
F.Insolvenzgeld
I.Anspruch auf Insolvenzgeld
1.Anspruchsvoraussetzungen
a)Arbeitnehmer
b)Inländisches Beschäftigungsverhältnis
c)Insolvenzereignis
aa)Eröffnung des Insolvenzverfahrens
bb)Ablehnung mangels Masse
cc)Vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit
d)Fristgebundener Antrag
e)Insolvenzgeldzeitraum
aa)Betriebsübergang
bb)Beendetes Arbeitsverhältnis
cc)Zeiträume ohne Entgeltanspruch
dd)Arbeitsaufnahme oder Weiterarbeit in Unkenntnis des Insolvenzereignisses
f)Insolvenzgeldfähiges Arbeitsentgelt
g)Zuordnung von Arbeitsentgeltansprüchen zum Insolvenzgeldzeitraum
2.Anspruchsausschluss
II.Höhe des Insolvenzgelds
1.Nettoprinzip und Berechnungsgrundlagen – Auszahlung
2.Auswirkungen von Verfügungen über das Arbeitsentgelt
3.Insolvenzgeldbescheinigung
4.Fälligkeit
III.Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt – Missbrauchsvermeidung
IV.Vorschuss auf das Insolvenzgeld
V.Anspruchsübergang
G.Mitarbeiterbindung in Krise und Insolvenz
I.Mitarbeiterbindung in Krise und Insolvenz – repressiv oder anreizorientiert?
1.Wettbewerbsverbote
2.Mitarbeiterbindung durch Rückzahlungsklauseln
II.Insolvenzgeld(vorfinanzierung)
III.Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
IV.Bleibe- bzw. Treueprämien (Retention Boni)
1.Insolvenzrechtliche Relevanz
a)Insolvenzrechtliche Qualifikation von Sonderleistungen
aa)Bestimmung des maßgeblichen Zwecks der Sonderleistung
bb)Insolvenzrechtliche Qualifikation anhand der Zweckbestimmung
2.Anforderungen an die Ausgestaltung von Sonderleistungen
7. Kapitel Umstrukturierung und Betriebliche Altersversorgung
A.Vorbemerkung
B.Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung
I.Definition der betrieblichen Altersversorgung
1.Persönlicher Geltungsbereich
2.Biologisches Ereignis
3.Versorgungszweck
4.Laufende Leistungen oder Einmalzahlungen
II.Rechtsbegründungsakte
III.Durchführungswege
1.Direktzusage
2.Unterstützungskasse
3.Direktversicherung
4.Pensionskasse
5.Pensionsfonds
IV.Contractual Trust Arrangements (CTA)
V.Gestaltung der Versorgungszusage
1.Leistungszusage
2.Beitragsorientierte Leistungszusage
3.Beitragszusage mit Mindestleistung
VI.Unverfallbarkeit von Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
C.Betriebliche Altersversorgung und Gesellschafterwechsel (Share Deal)
I.Grundsätzliches
II.Sonderfall Konzernbetriebsvereinbarung
1.Allgemeine Überlegungen
2.Konzernbetriebsvereinbarung auf Veräußerer- und Erwerberseite
a)Ablösung des Versorgungssystems
b)Fortsetzung des Versorgungssystems
III.Arbeitsrechtliche Fallstricke bei einem Share Deal
1.Allgemeine Überlegungen
2.Bewertung ausgewählter Aspekte
a)Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsfragen
b)Änderung, Einschränkung und Ablösung von Versorgungsordnungen
c)Betriebsrentenanpassungen
aa)Ermittlung des Anpassungsbedarfs
bb)Wirtschaftliche Lage des Unternehmens
d)Konzernbezogene Versorgungseinrichtungen
aa)Konzernbezogene Pensionskasse
bb)Konzernbezogene Unterstützungskasse
e)Fortführung von CTA-Modellen
D.Betriebliche Altersversorgung und Einzelrechtsnachfolge (Asset Deal)
I.Allgemeine Überlegungen
II.Gesetzlicher Übergang der Versorgungszusage auf den Erwerber
1.Grundsatz
2.Rechtsbegründungsakte
III.Allgemeine rechtliche Bewertung der Versorgungszusage
IV.Ablösung übernommener Pensionszusagen beim Erwerber – § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB
1.Allgemeine Überlegungen
2.Besitzstandswahrung und Rechtsprechung des BAG
3.Überkreuzablösung von Versorgungsordnungen
4.Berücksichtigung der beim Veräußerer zurückgelegten Beschäftigungszeiten
V.Sonstige Ablösungs- und Veränderungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem Betriebs(teil)übergang
VI.Haftung
1.Haftung gemäß § 613a Abs. 1 und 2 BGB
2.Sonderfall Insolvenz
VII.Betriebs(teil)übergang und mittelbare Durchführungswege
1.Grundsatz
2.Unterstützungskasse
3.Direktversicherung
4.Pensionskasse
5.Pensionsfonds
VIII.Fortführung von CTA-Modellen
IX.Betriebliche Altersversorgung und Unterrichtungsschreiben
E.Betriebliche Altersversorgung und Umstrukturierung nach dem Umwandlungsgesetz
I.Verschmelzung und betriebliche Altersversorgung
1.Verhältnis zu § 613a BGB
2.Besonderheiten bei mittelbaren Durchführungswegen
3.Ablösung von Pensionszusagen beim übernehmenden Rechtsträger
a)Ablösung gemäß § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB
b)Ablösung und Einschränkungen nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze
4.Besonderheiten im Rahmen der Betriebsrentenanpassung
II.Spaltung und betriebliche Altersversorgung
1.Verhältnis zu § 613a BGB
2.Rechtsfolgen bei mittelbaren Durchführungswegen
3.Ausgliederung von Pensionsverbindlichkeiten auf Rentnergesellschaften
4.Haftung
III.Vermögensübertragung und betriebliche Altersversorgung
IV.Formwechsel und betriebliche Altersversorgung
F.Allgemeine Änderungen und Einschränkungen von Versorgungszusagen
I.Änderung und Einschränkung einzelvertraglicher Zusagen
1.Einzelzusage
2.Individualvertragliche Zusagen mit kollektivem Bezug
a)Schließung für Neueintritte
b)Änderung/Ablösung durch Betriebsvereinbarung
c)Änderung/Ablösung durch Tarifvertrag
II.Änderung und Einschränkung betrieblicher Zusagen
1.Kündigung
2.Änderung/Ablösung durch Betriebsvereinbarung
3.Drei-Stufen-Theorie
a)Eingriffe in die erste Besitzstandsstufe
b)Eingriffe in die zweite Besitzstandsstufe
c)Eingriffe in die dritte Besitzstandsstufe
III.Änderung und Einschränkung tarifvertraglicher Zusagen
Stichwortverzeichnis