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Arbeitsunfähigkeit: Diese 5 Dinge müssen Sie wissen, wenn Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krank melden

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Verlag: Alessandro Dallmann Kompendio Verlag Mail: Alessandro.Dallmann@kompendio.de Web: www.Kompendio.de Dietkirchenstr. 32 D-53111 Bonn Auflage: 1

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Arbeitsunfähigkeit:
Diese 5 Dinge müssen Sie wissen, wenn Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krank melden

Kurz anrufen und einen bedauerlichen Ausfall ankündigen, weil man anderes zu tun hat, das läuft schon lang nicht mehr. Wenn Sie Ihren Tagesplan anerkanntermaßen nicht erledigen können, müssen Sie dennoch einiges beachten, um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Es mag einfacher geworden sein, sich krankschreiben zu lassen, doch die Arbeitgeber richten ein verschärftes Augenmerk darauf. Sie wollen sich von der Berechtigung einer attestierten Unfähigkeit eigenhändig überzeugen. Dafür müssen sie rechtzeitig darüber verfügen können, und es kann überdies vorkommen, dass Sie trotzdem heranzitiert werden. Ihre Bringschuld ist gegebenenfalls auch auf die eigene Person ausgedehnt, ein Arbeitsverbot im Krankheitsfall gilt nur für unzulässige Tätigkeiten. Lassen Sie sich nicht dabei erwischen, dass Sie dem Nachbarn helfen. Kommen Sie keinesfalls auf die Idee, eine willkommene Pause zum Wechseln zu nutzen. Dann müsste der andere Job schon sehr krisenfest sein.

Krankenstand ruiniert die Produktivität

Voraussetzung dafür, dass eine festgestellte Unfähigkeit zur Arbeit überhaupt bestätigt werden kann, sind abgeschlossene Versicherungen bei Krankheit oder Unfällen. Es kann ja sein, dass der veränderte Zustand lediglich vorübergehender Natur ist oder unabsehbar lange anhält. Im Sinne der besseren Planung im Unternehmen wird deshalb vorwiegend schrittweise krankgeschrieben, nach ein paar Tagen oder einer Woche kommt es eventuell zu einer Verlängerung. Steht von vornherein fest, dass so schnell nicht mit einer Besserung zu rechnen ist, hat der Arbeitgeber ein Problem. Ein kurzfristiger Ausfall mag noch zu überbrücken sein, wenn sich die Krankmeldungen jedoch häufen, gerät der gesamte Betriebsablauf in Gefahr. In Grippezeiten oder auch bei saisonalen Schwankungen hat die Personalbeschaffung schwer zu kämpfen, durch gezielte Aktionen könnten ganze Zweige lahmgelegt werden.

Deshalb ist sämtlichen Versuchen der Boykottierung dieser Art wirksam vorzubeugen. Wer seine Mitarbeit gezwungenermaßen verweigern muss, dem erwächst neben seinen Rechten auch eine stattliche Anzahl von Pflichten. In erster Linie soll damit gewährleistet sein, dass die Arbeitsfähigkeit möglichst erhalten bleibt. Zeiten, in denen Beauftragte sich für ihren Brötchengeber aufgeopfert haben, sind demnach längst vorbei. Es lassen sich mittlerweile sogar Abkommen treffen, die eine Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Ablauf einer unterbrechenden Phase sicherstellen. Der altbekannte Mutterschutz hat sich zur Elternzeit gewandelt, es ist jedoch nach nicht vorenthaltener Zustimmung auch möglich, ein vollständiges Pausenjahr einzulegen. Sobald es seinem Ende entgegensieht, steht der alte Job noch immer zur Verfügung und wartet nur darauf, erneut besetzt zu werden.

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