Sachenrecht I

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Sachenrecht I
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Sachenrecht I

Schutz von Besitz und Eigentum

von

Achim Bönninghaus

3., neu bearbeitete Auflage

Begründet von

Dr. Markus Ritter †


www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-9425-1

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

Telefax: +49 89 2183 7620

www.cfmueller.de www.cfmueller-campus.de

© 2018 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

In einem ersten Schritt geht es um das Erlernen der nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützung durch


ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout
optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
wiederkehrende Symbole am Rand = Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen = Problempunkt = Online-Wissens-Check

Illustrationen als „Lernanker“ für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfen des Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre sachenrechtlichen Kenntnisse!


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Schließlich geht es um das Anwenden und Einüben des Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtipps zu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

Das Lerncoaching jenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

In diesem Skript werden wir uns ausführlich mit den Anspruchsgrundlagen zum Schutz von Besitz und Eigentum befassen. Der Schwerpunkt liegt im Finden und Aufbau dieser Anspruchsgrundlagen. Hinsichtlich der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen kommt es zunächst einmal darauf an, das Basiswissen und das Grundverständnis hierfür zu schaffen. Außerdem will ich Ihnen die einschlägigen Klausurschemata vermitteln, die Ihnen eine Orientierung bei der Anspruchsprüfung geben sollen. Dieses Skript findet seine notwendige Ergänzung im zweiten Band mit dem Untertitel „Erwerb von Besitz und Eigentum“. Dort werden wir uns ausführlich mit den Veränderungen in der Besitz- und Eigentumslage befassen, die im Rahmen der hier behandelten Anspruchsgrundlagen meist ausführlich zu erörtern sind.

Auf gehtʼs – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: kundenservice@cfmueller.de. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen.

Köln, im Juli 2018

Achim Bönninghaus

JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check


Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?


Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts.
Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse.

Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?


Online-Wissens-Check

Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.

Ihr persönlicher User-Code: 524013547

Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.

Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

zurück zu Rn. 102, 184, 232, 302, 369

 

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite

Literaturverzeichnis

1. Teil Der Eigentums- und Besitzschutz im Überblick

A.Allgemeines zur Einführung

I.Eigentum und Besitz

II.Vorgehensweise in der sachenrechtlichen Klausur

B.Überblick zum Eigentumsschutz

I.Schutz vor Eigentumsstörungen

II.Schutz vor Besitzentziehung

III.Ersatz bei unbefugter Nutzung

IV.Ersatz bei Beschädigung und Unmöglichkeit der Herausgabe

V.Schutz bei unberechtigter Verfügung

VI.Schutz vor Unrichtigkeit des Grundbuchs

C.Überblick zum Besitzschutz

I.Schutz vor Entziehung des Besitzes

1.Possessorischer Besitzschutz (§§ 861, 869)

2.Petitorischer Besitzschutz

II.Schutz vor Besitzstörung

2. Teil Die Anspruchsgrundlagen zum Eigentumsschutz

A.Schutz vor Eigentumsstörungen nach § 1004

I.Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 1

1.Anspruchsentstehung

a)Eigentum des Anspruchstellers

b)(Aktuelle) Beeinträchtigung des Eigentums

c)Störereigenschaft des Anspruchsgegners

d)Keine Duldungspflicht (§ 1004 Abs. 2)

e)Umfang der Beseitigungspflicht (§ 1004 Abs. 1 S. 1)

f)(Keine) Anfängliche Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1)

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

a)Wegfall der Beeinträchtigung

b)Erfüllung

c)Änderungen auf Störerseite

d)Sonstige Ausschlussgründe

3.Durchsetzbarkeit

4.Konkurrenzen mit anderen Anspruchsgrundlagen

II.Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2

1.Anspruchsentstehung

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

3.Durchsetzbarkeit

III.Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2

1.Anspruch aus direkter Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2

a)Anspruchsentstehung

b)Rechtsvernichtende Einwendungen

c)Durchsetzbarkeit

2.Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 analog

IV.Anwendung des § 1004 auf andere absolute Rechte

1.Entsprechende Anwendung kraft Verweises

2.Analoge Anwendung

V.Übungsfall Nr. 1

B.Der Herausgabeanspruch aus § 985

I.Anspruchsentstehung

1.(Aktuelles) Eigentum des Anspruchstellers

a)Grundregel

b)Besonderheiten im Prozess

2.(Aktueller) Besitz des Anspruchsgegners

a)Grundregel

b)Besonderheiten im Prozess

3.(Kein) Recht zum Besitz

a)Eigenes Recht zum Besitz (§ 986 Abs. 1 S. 1, 1. Fall)

b)Abgeleitetes Besitzrecht (§ 986 Abs. 1 S. 1, 2. Fall)

c)Drittwirkung obligatorischer Besitzrechte, § 986 Abs. 2

4.Inhalt des Herausgabeanspruchs aus § 985

II.Rechtsvernichtende Einwendungen

III.Durchsetzbarkeit

1.Zurückbehaltungsrecht des Besitzers nach § 1000

2.Verjährung

IV.Gegenrechte des Besitzers wegen Verwendungen

1.Anspruch aus § 994 Abs. 1

a)Anspruchsentstehung

b)Rechtsvernichtende Einwendungen

c)Durchsetzbarkeit

2.Anspruch aus §§ 994 Abs. 2

a)Anspruchsentstehung

b)Keine rechtsvernichtenden Einwendungen und Durchsetzbarkeit

3.Anspruch aus § 996

4.Anspruch aus §§ 999, 994, 996

5.Konkurrenzen der Verwendungsersatzansprüche mit anderen Ersatzansprüchen

a)Verhältnis zu vertraglichen Abwicklungsregeln

b)Verwendungsersatzansprüche bei Besitzerlangung durch Vertrag mit einem Dritten

c)Verhältnis zur GoA

d)Anwendbarkeit der §§ 951, 812 ff

V.Übungsfall Nr. 2

 

VI.Konkurrenzen zwischen § 985 und anderen Ansprüchen

1.Zu §§ 861, 1007, 812 ff. und §§ 823 ff., 249 Abs. 1

2.Zu vertraglichen Rückabwicklungsansprüchen

C.Nutzungsersatzansprüche des Eigentümers

I.Der Anspruch aus § 987 (ggf. i.V.m. § 990)

1.Anspruchsentstehung

a)Nutzungsziehung durch den Besitzer

b)Vindikationslage im Zeitpunkt der Nutzungsziehung

c)Besitzer bösgläubig oder auf Herausgabe verklagt

d)Keine Beschränkung durch § 991 Abs. 1

e)Anspruchsinhalt

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

3.Durchsetzbarkeit

II.Der Anspruch aus § 988

1.Anspruchsentstehung

a)Nutzungsziehung durch den Besitzer

b)Vindikationslage

c)gutgläubiger und unverklagter Besitzer

d)Unentgeltliche Besitzerlangung

e)Rechtsfolgenverweis auf §§ 818 ff

2.Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit

III.Der Anspruch aus § 993

IV.Konkurrenzen

1.Verhältnis zum Bereicherungsrecht

2.Verhältnis zur GoA

D.Schadensersatzansprüche im EBV, §§ 989–992

I.Problemstellung und Konkurrenzfragen

1.Verhältnis der §§ 280 ff. zu den Schadensersatzansprüchen aus §§ 989 ff.

a)Anwendbarkeit der §§ 280 Abs. 1, 2, 286 im EBV

b)Anwendbarkeit des § 281 im EBV

c)Anwendbarkeit des § 283 im EBV

d)Anwendbarkeit des § 284 im EBV

e)Anwendbarkeit des § 285 im EBV

2.Anwendbarkeit der §§ 823 ff. im EBV

a)Grundsatz: Sperrwirkung des § 993

b)Gesetzliche Ausnahme § 992

c)Nicht geregelte Ausnahme Fremdbesitzerexzess

II.Anspruch aus § 989

1.Anspruchsentstehung

a)Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses

b)Rechtshängigkeit der Vindikationsklage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

c)Verschlechterung/Untergang der Sache oder sonstige Herausgabeunmöglichkeit

d)Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers

e)Schaden des Eigentümers

2.Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit

III.Anspruch nach §§ 990, 989

1.Anspruchsentstehung

a)Vindikationslage zur Zeit des haftungsbegründenden Ereignisses

b)Bösgläubigkeit zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

c)Verschlechterung/Untergang/Herausgabeunmöglichkeit/Verschulden

d)Schaden des Eigentümers

2.Rechtsvernichtende Einwendungen/Durchsetzbarkeit

IV.Anspruch aus § 992 i.V.m. §§ 823 ff.

1.Anspruchsentstehung

a)Voraussetzungen des §§ 992

b)Tatbestand des § 823 Abs. 1

2.Rechtsvernichtende Einwendungen

3.Durchsetzbarkeit

V.Ansprüche gegen den redlichen und unverklagten Besitzer

1.Sonderfall: Deliktischer Besitzer

2.Sonderfall: Fremdbesitzerexzess des Besitzmittlers

3.Sonstiger Fremdbesitzerexzess

VI.Zusammenfassung zu den Konkurrenzen

1.Zusätzliche Anspruchsgrundlagen bei Vorsatz

2.Anwendung des § 823 bei Fremdbesitzerexzess

3.Analoge Anwendung des § 991 Abs. 2

4.Problemfall: Anwendung des § 823 auf den (nur) bösgläubigen Besitzer?

5.Zusammenfassende Übersicht zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften im EBV

E.Der Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894)

I.Anspruchsentstehung

1.Unrichtigkeit des Grundbuchs

2.Unmittelbare Beeinträchtigung des Anspruchstellers

3.Verpflichteter

II.Rechtsvernichtende Einwendungen

III.Durchsetzbarkeit

1.Verjährung

2.Zurückbehaltungsrechte

a)Zurückbehaltungsrecht aus § 273

b)Zurückbehaltungsrecht aus § 1000 analog

3.Arglisteinwand

IV.Konkurrierende Ansprüche

F.Grundbuchverfahren nach § 22 GBO

G.Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs (§ 899)

H.Übungsfall Nr. 3

I.Schutz vor unberechtigter rechtsgeschäftlicher Verfügung

J.Schadensersatzansprüche

K.Erlösherausgabeansprüche

I.Anspruch aus §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667

II.Anspruch aus § 816 Abs. 1

3. Teil Besitz und Besitzschutz

A.Possessorischer Anspruch bei Besitzentziehung

I.Anspruch auf Herausgabe aus § 861

1.Anspruchsentstehung

a)Früherer umittelbarer Besitz des Anspruchstellers

b)Unmittelbarer oder mittelbarer Besitz des Anspruchsgegners

c)Besitzentzug beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1

d)Fehlerhafter Besitz des Anspruchsgegners, § 858 Abs. 2

e)Kein Anspruchsausschluss nach § 861 Abs. 2

2.Keine rechtsvernichtenden Einwendungen

a)Erlöschen des Anspruchs nach § 864 Abs. 1, Abs. 2

b)§ 864 Abs. 2 analog im Falle der petitorischen Widerklage

3.Durchsetzbarkeit

II.Anspruch des mittelbaren Besitzers auf Herausgabe aus §§ 869, 861

B.Anspruch auf Beseitigung einer Besitzstörung, § 862

I.Anspruchsentstehung

1.Der Anspruchsteller ist unmittelbarer Besitzer

2.Besitzstörung beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1

3.Der Anspruchsgegner ist Störer

4.Kein Ausschluss nach § 862 Abs. 2

II.Keine rechtsvernichtenden Einwendungen

1.Erlöschen des Anspruchs nach § 864 Abs. 1, Abs. 2

2.§ 864 Abs. 2 analog im Falle der petitorischen Widerklage

III.Durchsetzbarkeit

C.Besitzwehr, § 859 Abs. 1

D.Petitorischer Besitzschutz nach § 1007 Abs. 1

I.Anspruchsentstehung

1.Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache

2.Besitz des Anspruchsgegners

3.Der Anspruchsgegner war bei Besitzerwerb im Hinblick auf sein Besitzrecht bösgläubig

a)Objektiv fehlendes Besitzrecht

b)Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hiervon

4.Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 S. 1

II.Keine rechtsvernichtenden Einwendungen

III.Durchsetzbarkeit

1.Verjährung

2.Zurückbehaltungsrecht

E.Petitorischer Besitzschutz nach § 1007 Abs. 2

I.Anspruchsentstehung

1.Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache

2.Besitz des Anspruchsgegners

3.Dem Anspruchsteller ist der Besitz gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen

4.Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 und 3

5.Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 2 S. 2

6.Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 S. 1

II.Keine rechtsvernichtenden Einwendungen

III.Durchsetzbarkeit

F.Deliktischer Besitzschutz

G.Besitzschutz im Bereicherungsrecht

H.Übungsfall Nr. 4

Sachverzeichnis

Literaturverzeichnis


Bamberger/Roth Bürgerliches Gesetzbuch, Band 2, 3. Aufl. 2012(zitiert: Bamberger/Roth-Bearbeiter)
Baur/Stürner Sachenrecht, 18. Aufl. 2009
Bönninghaus Schuldrecht Allgemeiner Teil I, 3. Aufl. 2014
Bönninghaus Schuldrecht Besonderer Teil I, 3. Aufl. 2015
Habersack Examens-Repetitorium Sachenrecht 8. Aufl. 2016(zitiert: Habersack Sachenrecht)
Medicus/Petersen Bürgerliches Recht, 26. Aufl. 2017
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 8 (Sachenrecht), 7. Aufl. 2017(zitiert: MüKo-Bearbeiter)
Palandt Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Aufl. 2018(zitiert: Palandt-Bearbeiter)
Prütting Sachenrecht 36. Aufl. 2017
Westerhoff Schuldrecht Besonderer Teil III, 2. Aufl. 2015

Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

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Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.